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J» 5.

Fulda, Samstag den 8. Januar 1910

37. Jahrgang.

Drittes HZtcrtt.

Das Reichsgejetz über de« Ber- ficherungsvertrag

tff am 1 Januar 1910 in Kraft getreten. DaS Gesetz erstreckt sich nur auf die P r i v a t v e r f i ch e r » n g, he-flyrl also weder die staatliche nach die soziale Ver- fu.' ?rung. S-in Hauptverdienst ist, daß es die In­teressen der Versicherungsnehmer ganz wesentlich mehr schützt, als bisher, wo es den Gesellschaften überlasten blieb, ihre Bedingungen, zum Teil in recht unklaren Bestimmungen, zu dittiecen, die wesentlich die Vor­teile der Gesellschaften im Auge hatten. Diese Er- sahruug bestimmte auch den Gesetzgeber, private Ver- einbarungen wohl zuzulassen, zum Schutze der Ver- ftcherten aber für bestimmte Fälle die Vertragssreiheit -aufzuheben und Bestimnmngen mit zwingender Kraft zu erlassen.

; Zunächst sei auf die wichtigsten Vorschriften ver- tp'-fen, die sofort auch auf die bestehenden Ver­sicherungsverhältnisse Anwendung finden. Das Ausstchtsamt für Privatversicherung hat diese in .einem Rundschreiben sämtlichen größeren Versiche- smngsunternehnmngen eigens mitgeteilt. Von den allgemeinen Vorschriften ist zunächst wichtig, daß der Versicherer, auch wenn in dem Vertrag ausdrücklich bedungen war, daß er nur gegen Rückgabe des Ver­sicherungsscheins zu leisten habe, die Zahlung dann nicht berroeigem darf, wenn ein öffentlich beglaumg- |te8 Anerkenntnis, die Schuld sei erloschen, vorgelegt wird (§ 4). Wichtig für die Verzinsungspflicht ist die Bestimmung, daß auf eine Vereinbarung, nach welcher die Leistung des Versicherers erst mit der jFeststeilung des Anspruchs auf Anerkenntnis, Ver­gleich oder rechtskräftiges Urteil fällig werben soll, »et Versicherer lich nicht mehr berufen kann, und zwar Luch dann nichr, trenn der Schadenfall vor bein 1. Januar 1910 eingetreten ist (§ 11). Ansprüche aus dem Versicherungsverträge verjähren in zwei Jahren, bei der Lebensversicherung in fünf Jahren. T>: Ve'sth'ung beginnt mit dem Schluffe des Jah­res, in welchem die Leistung verlangt werden kann. Din den Versicherungsbedingungen finden sich vielfach ÄuSschlußfriften für die Geltendmachung des Ve> sicherungsanipruchs Diese Fristen waren häufig icln kurz. So verlor z. B. ein gegen Feuersgefahr Ver­sicherter seinen Anspruch auf Entschädigung, wenn er sticht innerhalb der festgesetzten Frist klagte. Jetzt ist ^vorgesehen, daß diese Frist erst beginnt, nachdem der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber den 'erhobenen Anspruch unter Angabe der mit dem Ab­läufe der Frist verbundenen Rechtsfolge schriftlich ab­gelehnt hat. Außerdem muß die Frist mindestens -sechs Monate betragen (§ 12).

। Sehr unangenehm konnte in den bisherigen Ver- pcherungsbedingungen die Vorschrift werden, daß die Sichtzahlung der fälligen Versicherungsprämie die Richtigkeit des Vexficherungsanspruchs zur Folge hatte. So konnte jemand, der schon jahrelang seine Prämie für eine Lebensversicherung gezahlt hatte, sei- Ms Anspmchs auf die Versicherungssumme verlustig 'gehen, wenn er eine Prämie nicht zahlte. Die wich- ■tigfte Neuerung des Gesetzes in dieser Hinsicht besteht nun darin, daß die Verstcherungsuntemehmungen, Wenn fie aus der Nichtzahlung der Prämien An Recht, S'en Anspruch des Versicherungsnehmers abzulehnen, erleiten wollen, dem säumigen Zahler zunächst eine förmliche Nachfrist setzen — diese muß mindestens e Wochen betragen — und weiterhin, wenn sie nach tlosem Ablaufe der Frist das Vertragsverhältnis völlig zum Erlöschen bringen und insbesondere dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, die rückständigen Prämien beliebig mit voller Wirkung nachzuzahlen, abschneioen wollen, den Versicherungsvertrag aus­drücklich kündigen müssen. Eine Vereinbamng in der bisher üblichen Art, nach welcher die Versicherung von

selbst außer Kraft tritt oder aufgehoben wirb, falls bie Prämie nicht rechtzeitig aezahlt wirb, ist also für die Folge ohne Bedeutung (§ 39, 40, 42).

Von den Spezialbestimmungen intereffieren zu- nächsi die Vorschriften über die gesamte Schadensver­sicherung. Sollen nach dem Vertrag einzelne Voraus­setzungen des Anspruchs aus der Versichemng oder die Höhe des Schadens durch Sachverständige feitgestellt werden, so ist die getroffene Feststellung nicht verbind­lich, !«mi sie eflimbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweicht. Dadurch wird den häufigen Kla­gen, die Aussprüche der Sachverständigen seien nicht sachgemäß, die Zusammensetzung des Sachverständi- genkollegiums nicht unparteiisch genug, Rechnung ge­tragen. Sind nach dem Vertrage die Sachverständigen durch das Gericht zu ernennen, so ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Schaden entstanden ist (§ 64).

Für die Feuer Versicherung beträgt die Frist betreffs der Prämiennachzahlung. von der oben die Rede war, mindesten einen Mo­nat (§ 91). Ist der Schaden bis mm Abläufe eines Monats feit der Anzeige des Bersichenmgsfasi'eS noch nicht vollständig festoestellt, io kann der Versicherungs- nehner in Anrechnung auf die Eesamtsorberung die Zahlung des Detmgs verlangen, den der Versicherer nach Lage der Sache mindestens zu zahlen hat (§ 94).

Bei der Lebensversicherung finden die erwähnten Vorschriften über d-e Prcimiennachzahl'mg keine Anwendung, soweit mit Genehmigung der Auf­sichtsbehörde bei der Sterbegeldversicherung, der Volksversicherung ober sonstigen Arten der Versiche­rung mit Heinen Beträgen in den Bedingungen ab­weichende Vestinmmngen getroffen sind (§ 189). Für die Unfallversicherung schreibt der § 183 vor, daß der Versicherungsnehmer fuc die Abwendung und Mindemng der Folgen de- Unfalls nach Möglich­keit zu sorgen und dabei die Weisungen des Versiche­rers zu befolgen hat, soweit ihm nicht e'was Unbilliges zugemutet wird.

Von den Vorschriften, die crrt wirk'am werden bei neuen Versicherungsanträgen. ist zunächst b;e von Interesse, welche bie Abreven über die Anzeige des Versicherungsfalles betrifft. Nicht nur mußte bei­spielsweise bei -er Lebensversicherung der Todesfall, bei der Feuerversicherung der Brairdsall innerhalb einer bestimmten Frist angemeldet werden, fondern es nmßten auch bestimmte reine Forma iMen recht­zeitig cifi"*"! werden, wie die Einsendung besttnunter Berichte, Ausfüllung eines Formulars, wenn man nicht des Anspmchs verlustig gehen wollte. Durch das nette Gesetz ist eine Aenderung dahingehend ein­getreten, baß bie Verwirkung des Anspruchs nicht ein- tritt, wenn der Versicherer auf andere Weise rechtzei­tig von dem Versichemngsfall Kenntnis erlangt hat (§ 33). So genügt, daß von einem Brandsall der Versicherer durch den Agenten ober durch eine Zei tungsnotiz Kenntnis erlangt hat.

Sehr wichtig ist auch folgendes: Bekanntlich hat bei Abschluß des Versicherungsvertrags der Versiche- mngsnehmer alle ihm bekannten Umstände, die für bie Ueberucchme der Gesabr erheblich sind, dem Ver­sicherer anzuzeigen, z. B. Krankheiten, ftüh-r- Brand­fälle und dergleichen. Visher konnten unrichtige An­gaben dieser Art oder Unterlassung die Ungültigkeit der Versichemng ohne weiteres zur Folge hoben. In Zukunft nun schadet die unrichtige Beantwortung nicht, wenn kein Verschulden der Versicherungsneh­mers vorliegt. Außerdem muß der Versicherer inner­halb einer bestimii A n Frist seinen Rücktritt vom Ver- sichemngsvertrag edlären, wenn er aus der unrich­tigen Beantwottung Folgen ziehen will (§ 16, 17, 20). Aehnlich ist in den §§ 23 bis 30 der Eintritt einer Gesahrerhöhung während des Lausens eines Vetstchemngsvertrags geregelt.

Von den übrigen Spezialbestimniungen sei noch bezüglich der Lebe.nsversicherun"g erwähnt, baß die Zahlung der Prämie unterbleiben kann, so­bald die Versichemng drei Jahre besteht. Die Ver-

sichemngssuntme wird dann nach dem Betrage der bisher geleisteten Prämien und mit Rücksicht auf das Alter in einer im Gesetz näher bezeichneten Weise, be­messen (§ 173 bis 176). Die Frage der Entschädi­gung im Tooesfall durch Selbstmord und Zweikampf ist im Gesetz nicht klar gelöst. Regulär wird beim Zweikampf die Versicherungssumme fällig werden, wenn nichts anderes vereinbart ist. Ist der Selbst- morö der Ausfluß einer geistigen Störung, so wird eben fattS der Versicherungsansvruch eintreten. In den andern Fällen des Selbstmordes hebt das Gesetz bie Verpflichtung des Versicherers auf.

Soweit die wichtigsten Bestimmungen des Ge­setzes Die H-mptvorteile deS Gesetzes liegen darin, daß es einheitliche Normen für das Privatversiche- mngswesen ausstellt, und daß es die Stellung des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer stärkt, wozu die zahlreichen Vorschriften zwingenden Rechtes wesentlich beitragen.

Ausland.

** Ist der französische Priester ein gleich­berechtigter Staatsbürger?

Diese Frage stellt Herr L. Desmoulins im ,@oulois' und beantwortet sie folgendermaßen:

„Ja", sagen die Gesetzgeber, und besonders Mon­sieur Briand, nachdem er die Bande gelöst, bie die Küche mit dem Staate verbunden batten.

„Nein, der Priester ist kein gleichberechtigter Staats­bürger," antworten die Präfekten und Unterpräfekten, die Btockbürgenneister und bie dem Block untertänigen Gemeinderäte. Sie betrachten den Priester als einen Be­amten, der an besondere Verpflichtungen gebunden und des Rechtes beraubt ist, das jeder andere Franzose für sich in Anspruch nimmt.

Soweit d ese beiden Ansichten.

Ern Geistlicher verurteilt auf der Kanzel ein Buch, das die Kirche aus den Index gesetzt hat. Das ist jein gutes Recht. Aber man verjolgt und verurteilt ihn. Andere, seits aber gebattet man dem — Bürger Herv«, dem blindwütigen Sozialisten, vor aller Oeffentlichleit die militärischen Vorschriften ins Lächer t.che zu ziehen, jene Vorschriften, die dem Soldaten d e Pflichten gegenüber leinen Vorgesetzten und seinem Vaterland« vorschreiben. Warum diese zweierlei Art van Behandlung? Wenn der Sozialist Heros, ohne im geringsten belästigt zu werden, die Vorschriften ver- nrleiien darf, die dein Soldaten den Respekt und die Disziplin predigen, wie kann man da einen Priester vernrieilen, wenn er seine Psarrttnder vor einer Sorte von Lektüre ivarnt, bie ihren Glauben veiletzen und ihr Gemüt vergiften muß - Die Kirche ist das Haus der Gläubigen und man darf doch wohl alles darin predigen, was das Seelenheil der Gläubigen angeht! Wenn man erst die Predigten der Zensur untermirft, dann wird es auch bald soweit fein, daß die heilige Schrift und die Evangelien untersagt werden.

Ist das Leben Jesu, sährt Herr Desmoulins fort, nickt eine ernste Kritik des heutigen Sozialismus, ist es nicht eine vernichtende Kritik der Handlungsweise jener Männer, die augenblickt ch Frankreich regieren? Man kann in jeder Lehre des göttlichen Heilandes eine blutige Anklage gegen den Egoismus, die Habsucht und gegen die Ungerechtigkeiten der Justiz erblicken.

In einem Anfalle von Bescheidenheit, für die man ihnen dankbar sein soll, haben die Blocklente das Kreuz aus den Sälen gerissen, wo Recht gesprochen wird. Das Kreuz paßt in diese Säle nicht mehr hinein. Und die Gemernderate haben eingesehen, daß sie sich unter den Blicken des von l er Wand herabschauenden Ge- kre'.isigten bei ihren kirchenfeindüchen Beratungen und Beschlüssen nicht wohl iühlen können. Sie haben diesen stummen Ankläger daher entfernt.

Aber das alles genügt noch nicht. Es muß der Priester noch verhindert werden, das Wort Gottes zu verbleiten und der lebenden Generation da? wahre Recht, die wahre Moral und die wahre Gerechtigkest zu lehren.

Soweit Herr Desmoulins. Er hat nicht Über­trieben. Ader es scheint, als ob die Katholiken Frankreichs den Leidenskelch noch bis zur Hefe trinken müssen, Nach allem, rvasi man äugen- blicklich m der französischen Presse liest, scheint

e? mit der Einigung aller Katholiken Frankreichs vorderhand noch gute Weile zu haben. Politische Ansichten sind es, die daS katholische Frankreich von heute trennen, und eS wird schwer, sehr schwer halten, sie unter einen Hut zu bringen, um wenigstens den Glauben vor der Wut des Jakobinertums zu verteidigen. Es sind ja wohl Bestrebungen im Gange, eine Einigung wenigstens in der Verteidigung be4 Glaubens herbeizuführen, aber es wird noch harte Arbeit kosten, bis dieses Ziel erreicht ist.

Aus dem Nachbargebiete.

* Gießen, 4. Jan. 1910. Eine Gedächt­nisfeier für den hessischen Volksschriftsteller Rudolf Oeser (Pseudonym O. Glaubrecht) fand heute auf Veranlassung des oberhessischen Ge- schichtsvereins und der hessischen Vereiuigung für Volkskunde statt. Vormittags wurde an dem Geburtshause des Schriftstellers in der Sonnen- straße eine Gedenktafel enthüllt.

* Offenbach, 7. Januar 1910. Ein Bahn­wärter brachte sich beim Hühneraugen- schneiden eine blutende Wunde bei. Er be­achtete diese nicht, sodaß Blutvergiftung hinzutrat. Die Folge war, daß dem Mann im Kranken­hause ein Bein affgeuommen werden mußte.

* Kassel, 7. Jan. 1910. Bekanntlich soll in diesem Sommer, wo vierzig Jahre feit den großen Ereignissen von 1870/71 verflossen sind, hier ein Appell der Veteranen stattfinden, und man hofft, daß der Kaiser bei feinem Aufenthalt auf Wilhelmshöhe der Bitte willfahren wird, den Appell abzuhalten. Zur Bestreitung der Sofien der Festlichkeiten, deren Besuch auch den unbemittelten Kameraden ermöglicht werden soll, bittet der Vor­stand des Kurhessischen Kriegerbundes alle Vater« tandssreunde, die Feier durch Beiträge zu unter» stützen. Zur Entgegennahme derselben sollen Sammelstellen eingerichtet werden.

* Wiesbaden, 6 Jan. 1910. In den Stadt­verordnetenkreisen macht sich wegen der gegenwärttgen finanziellen Verhättniffe der Stadt eine starke Gegenströmung gegen die weitere Bewilligung von 200000 Alk. aus städtischen Mitteln an den Rennklub bemerkbar. Es ist fraglich, ob der vom Magistrat befürwortete Antrag des Rennklubs im Stadtverordnetenkollegium Annahme finden wird.

vermischtes.

* Der Fall des Oberleutnants Hofrichter, der be­kanntlich verdächtig ist, die Zyankali-Briefe an die Offiziere der österreichischen Armee verschickt zu haben, ist dramatisch behandelt worden und gelangt an einer Budapester Bühne zur Darstellung! Selbst­verständlich unter großem Beifall! — In der Gift­briefaffäre selbst sind neue Aufklärungen noch immer nicht zu verzeichnen.

— Mißglücktes Kompliment. .Herr Leutnant, wenn Sie mir immerzu Komplimente machen, dann halte ich mir die Ohren zu." — „Ausjrschlossen, Jnädizste haben ja viel zu kleine Händchen dazu.*

Nehmen Sie

täglich ein Likörgläschen Vr. Hommel'r Haematogen unmittelbar vor der Haupt­mahlzeit! Ihr Appetit wird reger, Ihr Nervensystem erstarkt, die Maitigkett verschwindet und körperliches Wohlbe­finden stellt sich raschest ein. Warnung: Man verlange ausdrücklich den Namen vr. Ejommel.

Schattenblume.

gl] Originalroman von Irene v. Hellmuth.

i „Ja, um GotteSwillen, was geht uns beide denn die Feindschaft des alten Sonderlings an? Sind wir Hwei schuld, baß ba einmal vor langen Jahren etwas passierte, — ich habe bet Sache nie genau nachge­forscht, sie interessiert mich auch gar nicht. Bei dem alten Müller ist ja nichts zu erreichen unb ich gebe mir gar keine Mühe, seinen Sinn zu änbem. Aber bei Ihnen ist es etwas ganz anberes. Sollen Sie um biefer Schrulle willen hier versauern? Bei uns finben Sie angenehme Gesellschaft unb Unterhaltung; Sie bürfen sich nicht hier vergraben, man hat auch Pflichten gegen sich selbst. Ich werbe nie zugeben, daß Sie Ihre Jngenb einsam vertrauern unb müßte sich Sie mit Gewalt herausschleppen. Es wäre ja ;eine Sünde! Sie müssen zu uns kommen! Meine Schwester wirb sich unenblich freuen, Ihre Bekannt­schaft zu machen! Also ich barf barauf hoffen. Sie bei uns begrüßen zu können?"

Er hielt ihr seine Hanb bin. Serba wußte kaum, -baß sie bie ihrige hinein legte. Sie befanb sich wie in einen Bann. Sie fühlte, daß ein Etwas Besitz von Ihr ergriff, von bem sie nicht wußte, ob es Glück ober -Unglück bedeute. Sie ahnte nur, daß der Mann neben ihr eine Macht auf sie auszuüben suchte, gegen die sie sich wehren mußte, — aber es lag nichts von Kampf­bereitschaft in dem Blick, den sie ihm zuwarf, während ein leises Zittern durch ihren Körper ging.

Egon Helldorff hielt ihre Hand sekundenlang fest, dann gab er sie mit leichtem Druck frei unb sagte: - .Wir wollen ein Schutz- unb Trutzbündnis schließen, vielleicht gelingt es unseren vereinten Bemühungen, den starrköpfigen Müller zu versöhnen."

Wälirenddem faß Viktor Bolz bei der alten Rö­sti- Nur hie und da warf er einen fast besorgten DUck zu bem jungen Paare hinüber, indem er gedan­kenvoll seiner« Bari strich. Er konnte nicht genau ver­stehen, was bie beiden Menschen mit einander spra­chen, weil das, was die Alte ihm erzählte, sein In­teresse sehr in Anspruch nahm und ihn lebhaft beschäf-

ttgte. Voll Teilnahme ertunbigte er sich bei ihr, wes­halb @erba beim schon wieder geweint habe, indem er mit unterdrückter Stimme fragte: „Was fehlt eigent­lich der armen Kleinen? Sie sieht so traurig aus, al3 könnte fie in ihrem Leben niemals wieder froh werden. Der Müller behandelt fie wohl nicht gut?" Rose! wurde sehr verlegen und strich glättend über ihre Schürze.

„Das ist es nicht, gnädiger Herr," meinte sie aus­weichend.

„Nun, mir dürfen Sie vertrauen, Rosel," ermun­terte Viktor lächelnd. „Sie wissen, ich bin keine Plau­dertasche und habe es mir einmal in den Kopf gesetzt, das Fräulein etwas auszuheitem. Ich möchte die Kleine einmal recht lustig sehen. Es mußte ihr gut stehen, denke ich. Dies melancholische Gesicht paßt gar nicht zu ihrer Jugend. Man muß fie der Einsam­keit entreißen unb dabei sollen Sie mir Helsen, Rosel."

„Das wirb schwer geben," meinte bie Mte be­dächtig, „der Müller bewacht sein Enkelkind sehr scharf, er läßt daS Mädchen gar nicht aus den Augen."

„Aber irgend ein Vorwand läßt sich leicht finden." „Ich glaube nicht, daß Gerda barauf eingeht, etwas gegen ben Willen des Großvaters zu tun!"

„Aber sie darf auch nicht so einsam dahinleben, sie soll doch ihre Jugend ein wenig genießen, die arme Kleine hat schon genug des Trüben erfahren muffen tn ihrem jungen Leben."

„Ja, ja, daS ist wahr unb hier findet sie nur neue Sorgen, neuen Kummer. Serba eben ist ein gutes Kmb, unb bet Gram, ber ihren Großvater fast zu Bo­den brückt, liegt auch schwer auf ihr. Der Müller hat große Sorgen —"

„So?" unterbrach Vittor voll Jniereffe bie rebe­lustige Alte, „worin bestehen denn dieselben? Könnte man ihm denn nicht helfen?"

Rosel war augenscheinlich sehr froh, sich die Sache vorn Herzen reden zu dürfen, denn sie begann sofort mit großer Lebhaftigkeit: „Die Hypothek ist ihm ge­kündigt worden, die der Dorfwirt auf ber Mühle fleben hat, unb M weiß er nicht, wo er bas Geld auftreiben soll.

„Ueberall ist er schon gewesen," fuhr Rosel fort, „und vorhin ist er wieder in das Dorf hinunter, den Wirt um Aufschub zu bitten. Helfen wird es fteilich nichts, denn ber Wirt ist eben auch ein Starrkopf. Ich weiß nicht, ob Sie von bem Streit zwischen bem Müller unb bem Wirk etwas gehört haben. Es war wegen ber letzten Bürgermeisterwahl. Seitdem smd die beiden miteinander verfeindet unb weil ber Wirt bie Macht hat, läßt er sie ben alten Müller auf diese Weise fühlen und die Bauern hetzen ihn immer mehr auf. Das macht auch ber Gerda Kummer unb bes- balb hat sie vorhin so gemeint; beim ber Müller sagt, er überlebe es nicht, wenn ihm bie Mühle verkauft wirb, wenn er fort muß von hier, wo sein Vater unb sein Großvater gelebt haben. Sv einen alten Baum kann man auch nicht mehr verpflanzen."

Rosel bemerkte es nicht, baß Egon fie verstohlen beobachtete, daß er ihre Worte genau verfolgte. Auch Blltor Bolz war erregt, er achtete nicht auf ihn.

„Hm", machte Mktor nachdenklich, „davon hatte ich allerdings keine Ahnung; vielleicht könnte man hier den Hebel ansetzen. Ich tat es gern, — Rosel, was meinen Sie denn, wenn ich den Müller aus der Klemme befreite? Ob das nicht versöhnend Wicken müßte?"

Rosel riß die Augen weit auf; ein freudiges Leuch­ten glomm in ihrem Blick auf, ihr fiel es wie ein Stein vom Herzen.

„Wie, gnädiger Herr, — Sie, Sie wollten wirk- tich helfen?" rief sie aufatmend.

„Vielleicht, aber sprechen Sie vorläufig mit dem Müller nicht darüber, es gilt vorsichtig zu handeln, sonst könnte man alles verderben. Ich will nicht, daß der Müller vorbereitet wird, verstehen Sie mich, Ro­sel?" sagte Viktor sinnend.

„Der Müller wird die Hilfe von Ihnen nicht an- uehmen", begann Rosel von neuem. „Ich glaube, fein Eigensinn läßt das nicht zu. Er geht lieber zu Grunde, als baß er seinen Sinn ändert. Ich habe ihn kennen gelernt in den langen Jahren, die ich schon auf ber Mühle bin." —

„Na, warten wir es ab," entgegnete Mktor zuver­sichtlich. „bie Spur, bie ich gefunden habe, werd« ick verfolgen. Wenn dem alte» Müller das Wasser bi» an den Hals gebt, bann wirb er schon mürbe Werbern Aber wie gesagt, sprechen Sie nicht barüber, ich muß die Sache erst noch überlegen. Es wäre möglich, baß sich bamit bas große Unglück, bas mein Verwandt« einst über dieses Haus brachte, wenigstens einiger­maßen wieder gut machen ließe. An meinem gute« Willen soll es gewiß nicht fehlen."

Viktor Bolz drängte jetzt zum Aufbruch. Er wech­selte noch einige Worte mit Gerda unb reichte ihr bann freunbfidj bie Hand zum Abschied.

„Nur immer hübsch ben Kopf oben behalten," mahnte er einbringlich.

Auch Egon Helldorff hatte sich erhoben.

„Hoffentlich sehen wir unS bald einmal wieder", fegte er, indem er rasch die Hand des Mädchens an feine Lippen zog

Gerda wußte nicht, was sie erwidern sollte. Sie ärgerte sich, daß ihr gar nichts Vernünftiges einfaHen wollte. Der elegante Herr weidete sich offenbar an ihrer Verlegenheit, ein kleines malitiöses Lächeln irrte um seinen Mund und langsam, sich oftmals umwen- dend, folgte er bem voranschreitenden Vetter. Die Herren schritten eine Weise schweigend dahin. End­lich begann Viktor Bolz in vorwurfsvollem Ton: „So viel ich bemtrlen konnte, verschlangst Du das Mädchen förmlich mit Deinen Blicken und küßtest ihr bie Hand. Weshalb machst Du der Kleinen so verliebte Augen? WaS soll das für einen Zweck haben? Du bist doch so gut wie verlobt und gibst vor, Fräulein Else Kra­mer zu lieben? Wozu also dieses Spiel?"

Egon wurde ein wenig rot unter dem ernsten Blick seines Vetters.

„Daß Du mir auch immer Moralpredigten halten mußt", sagte er ungeduldig. „Laß mich doch meine eigenen Wege gehen, ich bin kein Schulknabe mehr, unb kann Deine Lehren entbehren."

Die aufbrausenden Worte Egon» brachten Mktor nicht aus seiner Ruhe.

(Fortsetzung folaM