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uldaer W Zeitung

Monatideilag«: „gulbaer GeschichtrbMer"

w-chenb-ll°s-: Illustrierte SoimtagqeitMg"

Fulda, Freitafl den 15. Dezember 1)11

38. Jahrgang

Erstes Blatt

a? 287.

^»ier zeigt sich wieder einmal, daß das unS an»

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Wrchselftempel

X Die Verurteilung der Spione durch das Reichsgericht hat in England furcht» bare Entrüstung erweckt.

stattfand. .

Wer schimpft, hat Unrecht. Die Gewifsenbaftig» leit unseres obersten Gerichtshofes anzuzweifeln, ist nicht bloß frevelhaft, sondern auch töricht. Allen vernünftigen Lmten in der ganzen Welt wer­den über die schnöd Verdächtigung des Leipziger Reichsgerichts die Achsel zucken. Das Reichsgericht hat in manchen früheren Prozeßen dieser Art, so guch in dem letzten drozeß gegen die zwei englischen Spionier-Ofstziere, den Beweis geliefert, daß eS sogar auf vielem heiklen Gebiet alle mildernde Um- stände berücksichtigt und gegenüber anständigen An- geklagten gern sich mit mäßigen Strafen begnügt. Ja sogar mit der sanften Strafe einer zweijährigen Festungshaft, die wahrlich auch auf ehrgeizige Patrioten kaum abschreckend wirken kann.

Man muß vier Klaffen von Spione» unter«

stechung der Beamten veranlaßen? Alles mit Maß! Wir können e» ruhig den Fachmänner» der Heeres» und Marmeverwaltung überlasten, einerseits die Größe der Gefahr, di« aus der Erschnüffelung von diesen oder jenen Einzelheiten hervorgedt, und andererseits die Notwendigkeit und Nützlichkeit von weiteren Maßregeln zum Schutze der Geheimnisse gegeneinander abzuwägen. Gönnen wir doch den englischen Eiferer« nicht die Genugtuung, daß sie durch ihre Spion« uns in Angst versetzt und zu verzweifelten Schutzmaßregel» veranlaßt häiten f

Das Ungeziefer der Spione ist lästig, aber noch nicht lebensgefährlich. Man kann es in aller Ruhe abwehren.

schlägt eine solche Entscheidung geradezu ins Gesicht. Hier besteht eine Lücke im Gesetz, die schleunigst beseitigt werden muß, zumal ähnliche Fälle sich in den letzten Jahren ereignet haben/

* Weimar, 15. Dez. 1911. Der vertagte 32. ordentliche Landtag des Großherzogtums wird zur Fortsetzung seiner Beratungen aus Montag, den 29. Januar 1912 einderusen werden.

--- Strelitz, 14. Dezember 1911. Nach dem aber- matigen Scheitern des Versuchs, mit den beiden Ständen des mecklenburgischen Landtages zu einer Verständigung über die Verfassungs. frage zu gelangen, ist dem Lanvtag am Donners­ein Reskript der großherzoglichen Regierung zuge­gangen, in dem es heißt:

»Trotz langwieriger Verhandlungen ist es nicht ge­lungen. die von uni in Angriff genommene Reform zu einem annehmbaren Abschluß zu dringen und das ihr gesetzte Ziel zu erreichen. Wrr haben es daher als unsere Aufgabe angesehen, tm Ziurrefse einer Ver­ständigung unsere eigenen Wünsch« hinsichtlich der Gestaliung der neuen Landesverfasiung zurück­zustellen und den Perluch zu machen, von einer anderen Grundlage aus mit unseren beiden getreuen Ständen über die Bersaffungsresorm zu einer Einigung zu gelangen."

ErdichattSfteuer durch Herbsetzung d. bun­desstaatlich. Anteil- 4,7

Insgesamt haben die aufgesührten Abgaben also eingedrachk vor Inkrafttreten der neuen Finanz- gesetze: 414 Millionen und im Jahre 1910 : 727,1 Millionen Mark; für 1911 ist der Ertrag geschätzt auf 806,44 Millionen Mark. Also mehr 1910: 313.1 und 1911: 392,4 Millionen Mark, während im ReichshaushaltSetat für 1910 die Mehreinnahme mit 395,2 Millionen, im Etat für 1911 mit 348,2 Millionen Mark angesetzt war. Gegen den für den BeharrungSzustand erwarteten Mehrertrag von zu­sammen 417 Millionen Mark bleibt der Ertrag von 1910 um 103,9 Millionen und der von 1911 nur noch um 24,6 Mill. Mk. zurück. Danach bringen die neuen Zölle und Steuern vor Ablauf des dri.ten Jahres ihres Bestehens nicht 55 Proz., sondern mehr als 91Proz. des geschätzten Behar- rungSzustandeS. Daß sie auf den Beharrungs­zustand unmittelbar zuschreiten, läßt die Ent­wickelung von 1910 aus 1911 vermuten, die jed n- falls kräftiger ist, a's beispielsweise die Entwickelung der Steuern von 1906.

Also abermals eine glänzende Rechtfertigung der Reichsfinanzresorm. Wir raten Herrn Baffermann, sich baldigst nach einer anderen Wahl- parole, zu der er bekanntlich die Finanzreform er­koren hat, umzusehen.

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nicht begründet sein. Um aber alle berechtigten Wünsche auf Befer igung vorhandener Härten bei Altpenstonären berück tchtigen zu tönnen, wird vor­aussichtlich der nächste preußische Etat erhöhte Mittel für den Fonds zur Unterstützung von Beamten, die vor dem 1. April 1907 pensioniert wurden, und deren Hinterbliebenen ansordern.

** Einheitliche Bekämpfung der Maul- und Klauen- seuche. Der Ausschuß des Reicks-Gesunvheitsrates hat sich kürzlich mit den Maßregeln zu einer ein­heitlichen Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche im ganzen Reiche beschäftigt. Die Reichsregierung hat darauf hin für Die Bundesregierungen gewisse einheitliche Grundsätze entworfen, nach denen in den kommenden Wintermonalen die Bekämpfung der Seuche wirksam durckzujühren wäre, um möglichst bis zum nächsten Frühjahr die Seuche vollkommen zu untervrücken. Der seit dem August d. I. ein­getretene Rückgang hat m.ch in der letzten Zeit an» gehalten. Insgesamt sind etwa 10 Prozent der Rinderbestände und 2—3 Prozent der Gehöfte mit Viehbestand von der Seuche ergriffen worden.

*♦ Die Abenteuergeschichten der Pariser Humani!« von angeblichen Umtrieben europäischer Mo­narchen gegen die portugiesische Republik werden von der .Nordd. Mg. Ztg.' zutreffend als karnevalistischen Charakters gekennzeichnet. I» zwei Punkten hält das offiziöse Blatt aber eine Richtigstellung für notwendig.

Zunächst die Angabe, daß mit Wissen der deutschen Regierung im Hamburger Hafen zwei Schiffe mir Waffen unb Munition für die portugiesischen Monar­chisten gelegen hätten, deren Abfahrt erst auf Vor­stellung zweier Großmächte verhindert worden sei. Die Tatsachen sind folgende: Am 18. Oktober meldete der Kaiserliche Gesandte m Lissabon, die portugiesische Regierung glaube in Erfahrung gebracht zu haben, daß sich zwei Portugiesen, angeblich Führer der monar­chistischen Gegenbeivegung, in Hamburg aufhielten, um dort Kriegsschiffe oder Kriegsmaterial anzukaufen. Die deutsche Negierung ließ alsbald Erkundigungen an Ort und Stelle einziehen. Diese ergaben, daß dre beiden von Liffabon signalisierten Herren zwar tat­sächlich Mitte Oktober in Hamburg gewesen, inzwischen aber von dort, ohne Waffen- oder dergleichen Ein­käufe gemacht zu haben, nach Paris weitergereist waren. Irgendwelche Vorstellungen von dritter Seite sind in dieser Angelegenheit nicht erhoben worden. Kürzlich teilte die portugiesische Regierung mit, in Hamburg seien Ende November mehrere Schiffe für Rechnung monarchistischer Verschwörer mit Artillerie­material und Munition beladen worden. Auch auf diese Mitteilung hin sind unverzüglich Nachforschungen in Hamburg eingeleitet worden. Zu einem Ergebnis haben diese nicht geführt.

Wetter werden die A.igaben der „Humamtö" über eine Besetzung portugiesisch er Forts und Territorien im Äubangogebiete durch Deutschland richtiggestellt. I» Wirtlichkeit liegt Stbebe auf deutschem Gebiete. I» der Nähe dieses Ortes haben die Portugiesen, gleichfalls noch auf deutschem Gebiete, ein Fort errichtet. Der deutsche Gewaltstreich gegen dieses Fort beschränkt sich da­rauf, daß kürzlich in Lissabon deutscherseits Vor­stellungen erhoben wurden, um die Zurückziehung des Forts auf portugiesisches Gebiet zu er- reichen.

)( Ei» von einem Sozialdemokraten unterzeichnetes Fürstentelegram«. Die städtischen Kollegien in München hatten in diesen Tagen anläßlich der Verlobung des Prinzen Georg von Bayer» dem Prinzen ein Glückwunschtelegramm nach Wien ge­sandt, daS der neugeräblte zweite sozialdemokratische Vorsitzende der Münchener Stadtverordne enver- sammlung, der in seinem Privatleben Expedient der sozialdemokratischen »MünchenerPost" ist, mit» unterzeichnet hat. — Dieses Telegramm ist jedenfalls die erste Adresse an einen Fürsten, die auch die Unterschrift eines Sozialdemokraten trägt. Die .Unentwegten' können jetzt wieder einen .toten Hofgänger" verbrennen.

♦ Aus der MischehinpraxiS bringt die .Breslauer Zeitung' eine Gerichtsentscheidung, die wir wegen ihrer Bedeutung wörtlich wiedergeben:

.Ein evangelischer Stellenbesitzer im Breslauer Kreise hatte eine katholische Frau ge-

Scheckftempel

Adgab v. Wertpapier. 57,6

Abgaben von Grund­stücksübertragungen 44/$

♦♦ Berlin, 14. Dez. 1911. Der Kaiser hörte am Donnerstag vormittag die Vorträge des Chefs des Generalstabes der Armee und des Chefs des Militärkabinetts. — Der von Agadir zurückdeorderte Heine Kreuzer .Berkin' hat am Donnerstag die heimischen Gewässer wieder erreicht. ES tra aber bl in Kiek ein. — Der Generalinspekteur der Fußartiüerie, General v. Dulitz, wurde zur Dis­position gestellt. Generalleutnant Lauten von der 1. Fußartillerie-Jnspektion tritt an seine Stelle.

(*) Vermehrte Fürsorge fit Altpenfionöre. In den Kressen der Altpensionäre scheint nenerdingS die Ansicht zu bestehe», daß für daS nächste Jahr eine ihren Wünschen entsprechende gesetzliche Er­höhung der Pensionen zu erwarte» sei. Sine solche Amrahme dürfte jedoch, Blättermeldungeu uifolae.

Ausland.

*♦ Zum schweizerischen BundeSpräfidcnken wurde der Vizepräsident Dr. L. Forrer (radikal) gewählt. Zum Btzepräsidenten wurde E. Müller (radikal', ein Berner, gewählt. Neu in den Bundesrat tritt an­stelle des verstorbenen Mitgliedes I. A. Schobringcr Dr. Motta (katholisch-konfervattv).

** Das Marokkoabkommen vor der französ. Kammer.

In der französischen Kammer begann gestern bei überfüllten Zuschauerräumen die Erörterung des deutsch-französischen Abkommens über Marosto und Kongo. Der Graf de Mun verlangte Vertagung des Kammerbeschluffes über die Angele genheit bis nach der Besprechung der äußeren Politik im allgemeinen. Nach ihm nahm der Minister des Aeußem, de Selv es, das Wort, um den Gang der Verhandlungen mit Deutschland zu schildern.

Deutschland habe wisien wollen, daß die franzöh sche Expedition nach Fez der Algecirasaktc widerspreche, und den Wunsch ausgedrückt, über alle beide Länder intereffierende Fragen, besonders über Marokko,"zu verhandeln. Der Minister erwähnt: sodann die Entsendung des „Panther" und sagte, das- die Regierung in einem höheren Interesse die Ent­sendung eines Kriegsschifes nach Agadir abgelehnt habe Nachdem wir Deutschland wegen der Entsendung dcs Schiffes, die die Verhandlungen stören könnte, unser Bedauern ausgesprochen hatten, haben wir die Ver Handlungen begonnen. Wir stellten drei Bedingungen 1) Unsere Freunde und Verbündeten müßten auf den Laufenden gehalien werden, 2) die Signatarmächte dec Algecirasakte müßten damit befaßt werden, 3) Deutsch- land dürfe keinen Besitz in Marokko fordern. Deutsch­land ließ uns wiffen, daß die öffentliche Sieimum Kompensationen fordere, wenn es unser Pro­tektorat über Marokko anerkennen würde. Der deutsche Botschafter sagte mir, daß man am Kongo Kom­pensationen finden könne. Es wurde Bedauern über die Langsamkeit der Verhandlungen geäußert. Diese Langsamkeit belvies den Widerstand, den wir beständig den deutschen Ansprüchen cnigeiwr. gesetzt haben. Deutschland forderte aber das Gabun und den Kongo zwischen dem Ozean und dem Sanga. Wir erklärten, daß wir die Verhandlungen auf diese'- Grundlage nicht fortsetzen könnten. In diesem Augen­blicke gab es eine Zeit der Spannung, die Sie in Erinnerung haben. Man hat gesagt, daß uns ur..- sere Freunde zum Streit trieben. Das ist ein­vollständiger Irrtum. Gewiß, unsere Freunde standen uns zur Seite, und waren dazu bereit, uns die H i l f c zu gewähren, welche die Umstände begründen könnten. Aber in keinem Augenblick ließen sie ein aufreizendes Wort hören. Die Worte der Versöhnung. die sie fanden, lagen im Interesse Frankreichs. (Bei­fall.) Wir haben auf die Forderungen Deutschland < mit N ei n! geantwortet. Als Deutschlaich seine For derungen herabsetzte, verlangte unsere Regierung daß wir territoriale Abtretungen erst nach der Rege jung der Marokkofrage besprechen würden. Frankreich widerstand auch den wirtschaftlichen Forderungen Deutschlands, welches in Marokko die Schaffung zweie, Konen wünschte, in deren einer es Vorteile erhalteu hätte. Wir wollten dagegen wirtschaftliche Gleich­berechtigung. Bezüglich des Kongo fügte der Minister hinzu: Die Regierungen rettete die Lebensfähigkeit unserer Besitzungen in Mittelafrika. Sie dachte nie­mals daran, ihr Vorzugsrecht auf den belgischen Kongo aufzugeben, ein Recht, das ganz persönlich und unab- trennbar ist. Dann legte der Minister dar, daß das Abkommen Frankreich völlige Freiheit in Marokko gibt, sowohl hinsichtlich der Verwaltung, wie des Militärs, wie der Finanzen.

Der Minister wurde namentlich von der Rechten wiederholt durch höhnische Zwischenrufe unterbrochen und hatte sichtlich mit einer ziemlich unfreundlichen Stimmung eines Teiles des Hauses zu kämpfen. Ais er bezüglich der Verhandlungen mit Spanien sagte, Frankreich tverde nichts tun, was seine Würde ver­letzen könnte, denn ein großes Land wie Frankreich dürfe seine Kraft nicht mißbrauchen, erhob sich, ein lang anhaltender Lärm auf der Rechten und auf bet äußersten Linken. Erst als er zum Schluß auf die Erklärungen Sir Edward Greys unb den Besuch Ssasenoivs hinwies, die Beweise für die unerschüfter siche Stellung Frankreichs seien, wurde lebhafter Bei fall laut.

Mit großer Aufmerksamkeit u urbc daraus bet Qo Ion alm nifter Lebrun angeböri, der eingehend b«9 Kongoabkommen verteidigte und bemerkte, daß Frank­reich ein Gebiet abtrete, daS eS bisher am wenigsten kolonisiert habe, und das am wenigsten das Gepräge seiner Arbeit trage. Die Abtretung werde keine un- heilbaern Folgen für das Kolonialreich Frankreichs in Amtralafrika tragen.

Rach einer Red« I a u r fe 8, der die £>offnung aus sprach, daß Spanien nach wie vor der Freund Frankreichs bleiben werde und nach einer Erklärung des Ministerpräsidenten SatHaug, daß bet bei । schwebenden Verhandlungen Frankreich dte gleicht i Herrlichkeit Svanft» ataatüber betätiaen werde.

Tadak.Zig^Ztgarett. 141,8

163,3

Deutsches Reich.

Deutschland und daS Motuproprio.

Das Wolsssche Büro verbreitet folgende offiziöse Erklärung: Nach LeröffenÜichung des Motuproprio vom 9. Oktober d. Fs. über den Gerichtsstand zwi­schen Laten und Priestern durch die Acta apostolicae sedig vom 10. November d. I. war der königlich preußische Gesandte beim päpstlichen Stuhl angewiesen worden, bei der Kurie festzustellen, ob der Geltungsbereich des Päpstlichen Erlaffes sich auch auf Deutschland erstrecken werde. Der Kardinal­staatssekretär hat Herrn v. Muehlberg nun­mehr ertlärt, daß die Prinzipien des kanonischen Recht», die Msgr. Heiner in seinem bekannten Ar­tikel über das Motuproprio und die Derogation (Ab­schaffung) deß privilegium fori durch Gewohnheits­recht entwickelt haft den kanonischen Lehren ensspre- chen und daß deshalb da» Motuproprio Quantavis diligentia Deutschland nicht berührt. Nach dem Erkenntnis der Kurie, daß das Motuproprio ür Deutschland keine Geltung hat, besteht für die Staatsregierung kein Anlaß mehr, die Angelegenheit weiter zu verfolgens.

*♦ Gegen die liberalen Steuerhetzer.

Die ,Nordd. Allg. Ztg.' schreibt: In der Sitzung vom 4. Dezember d. IS. wurden ans der Mitte deS Reichstages so ungünstige Angaben über die bisherigen Erwäge der neuen und erhöhten Zölle und Steuern gemacht, daß eine alsbaldige Richtig­stellung von Seiten der Verbündeten Regierungen sich al» unerläßlich erwies. Trotzdem werden die unrichtigen Zahlen in der Presse weiter verbreitet, mit dem erstaunlichen Schlußergebniffe, daß die neuen Zölle und Steuern noch nicht 65 Proz. dessen gebracht hätten, waS man sich von ihnen versprochen habe. ES ist Pflicht, dem von neuem entgegen- zutreten. Deshalb bringen wir nachstehend die Ziffern über die Entwicklung der einzelnen Abgaben. Dabei sind für die Zeit vor Inkrafttreten der neuen Abgaben die tatsächlichen Erträgmffe unter Berück­sichtigung der Voreinfuhr, für 1910 die nach dem Jahresabschluß ausgekommenen Summen und für 1911 die Beträge eingesetzt, die sich aus der seit langem bewährten und regelmäßig in der EtatSrede deS EchatzfekretärS verwerteten Novemberschätzung ergeben. Hiernach si»d ausgekomme« und geschätzt:

Im Im Vor der Vorjahr: lfd.Jahr: Fmanzref.

scheiden:

1, Die privilegierten Spione. AlS solche bezeichnete schon der alte Fritz die Gesandten und namentlich deren Militär« und Marine-Attachee's, die von Amtswegen die heimische Regierung über alles Wissenswerte zu informieren haben und dabei den Schutz der diplomatischen Immunität genießen. Wen» sie bei der Sammlung ihrer Nachrichten An­stoß erregen, werden sie versetzt.

2. Die patriotischen Spione, die nicht des Gelderwerbs halber, sondern aus Diensteifer für ihr Vaterland auf Kundschaft in daS fremde Land ziehen. Sie werden, wie die Erfahrung zeigt, gnädig »nd sogar achtungsvoll behandelt, auch wenn fich s» ihren Patriotismus eine Portion Ehrgeiz ober Besördenwgssucht mischen sollte.

3. Die bezahlten Ausländer, bte sich de» Gelderwerbs Halder der Spionage in Deutschland widmen. Diesen gefährlichen .Geschäftsleuten' kann man natürlich nur mit empfindlichen, abschreckenden Strafen beitommen. Noch schlechter und straf- würdiger ist aber die folgende Masse.

4. Verräterische Inländer, die sich zur Auslieferung von Geheimnisse» ihres eigenen Vaterlandes verketten taffen.

Mit Recht hat das Reichsgericht in dem jüngsten »rozeffe dem mitschulbigen .Deutschen' eine höhere Zuchthausstrafe auferlegt, als dem Engländer, der die Spionage angeftntet hatte. Dieser ausländische Spion wäre wahrscheinlich auch gnädiger davon» gekommen, wenn er nur auf eigene Faust Materia gesammelt hätte. Die unt.r Nr. 3 bezeichnete Klaffe macht fich natürlich im erhöhten Maße schuldig, wenn sie Deutfche zum Verrat an eigenem Vater­land und sogar deutsche Militärs und Beamte zum abscheulichsten Pflicht- unb Eidbruch verleiten.

Nach bet Begründung des Reichsgerichts-Ur teils lagen indem jüngsten Falle die erschwerendsten Umstände vor; die .Entrüstung' der Engländer ist 'ganz unberechtigt unb verrät nur ihre fetnbfelige Stimmung gegen Deutschlanb. Diese Eiferer scheinen to glauben, daß Deutschland sich die lieber- schwemmuna mit englischen Spionen in ehrerbietiger Geduld gefallen lassen inüsfen. Wenn in Eng- land deutsche Spione von derselben „Leistungsfähig- teil" abgefaßt würden, so wäre ihnen das englische Zuchthaus erst recht sicher. Wie häßlich ist schon die Drohung in der englischen Presse, daß man den abenteuerlichen Große, der recht stümperhafter Spwnageverkuche angetlagt ist, jetzt recht scharf behandeln würbe!

Je mehr man sich herüber aufregt, besto mehr sollte man in Deutschland auf würdige Ruhe bedacht Jem. Aber unsere .Alldeutschen' sind wieder wuual aus dem Häuschen- Die .Deutsche Bedang' schreit: .Das Vaterland ist in Gefahr!' Sie for- bett eine ganze Reihe von Vorsichtsmaßregeln: Keine Einladung an Ausländer zu unseren Heeres- ober Flottenüdungen; Absperrung von Borkum unb Helgoland; keine Besuchserlaubnis für Wersten und Kriegsschiffe; Entfernung der Ausländer au» ben Kriegsfchiffban-Kursen der technische» Hochschule»; schärfere Polizei in ben Hafenstädten usw. Würden so weit getriebene Vorsichtsmaßregeln nicht ben Eindruck der Schwäche n achen? Ist die erstrebte Absperrung überhaupt durchführbar? Würde nicht der Abschluß all« Ausländer erst recht die fremd« Aeaierunaen xui Verführung der Inländer, ge­

heiratet und sich vor der Trauung dem katholischen Pfarrer gegenüber verpflichiet, die aus der Ehe her­vorgehenden Kinder katholisch werden zu lassen. Ein Sohn war denn auch katholisch getauft worden. Einige Jahre danach war der Mann gestorben und hatte in seinem Testament nochmals ausdrück­lich die Bestimmung getroffen, daß sein Sohn der katholischen Kirche verbleiben solle. Demgemäß schickte die Mutter das Kind, sobald eS das schulpflich­tige Alter erreicht hatte, in die katholische Schule. Da­gegen protestierte jedoch der zuständige evange- tische Schulinspektor, und auf sein Betret-- ben erklärte daS Vormundschastsgericht sowohl die Ver­pflichtung deS Vaters dem Pfarrer gegenüber, als auch die Testamentsklausel für r echtSunwirk- f am unb gab der Mutter auf, den Knaben der «van- gelischen Schule zuzuführen. Als sie das inner­halb der ihr gelassenen Frist nicht tat, wurde ihr das Erziehungsrecht entzogen und in bte Hände eines Pflegers gelegt, der daS Kind in die evangelische Schule schickte und bei einer evangelischen Familie unterbracht«. Dann verlangte der Pfleger von der Mutter die Herausgabe des auf der Sparkasse ange­legten Barbestandes des väterlichen Erbteils zur Bestreitung der Unterhaltungs- und Erziehungskosten und beschritt, da die Matter die Herausgabe verwei­gerte, mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts den Klageweg, indem er zunächst einen Teilbetrag ein­klagte. DaS Amtsgericht verurteilte die Be­klagte kostenpflichrig zur Herausgabe deS Klage- objektS. Die Sache schwebt jetzt in der BerufungS- instanz beim hiesigen Landgericht.

Man vergegenwärtige sich: Der Vater gibt eine Erklärung vor dem Pfarrer ab, die Kinder katholisch werden zu lasse«; der Sohn wird katholisch getauft, katholisch erzogen; vor seinem Tode trifft der Vater testamentarisch die Bestimmung, daß fein Sohn ka- Ä bleiben solle — unb trotz alledem muß jetzt tscheidung des Amtsgerichts hin der Sohn evangelisch werden, nachdem er vorher der Mutter entzogen worben ist. .Diese Entschetdnng", bemerkt hierzu mit Recht die ,Schief. jB^tg.', .mag nach dem geltenden geschriebenen Recht ziftreffend sein. Ab« dem gesunden Recht»em»finden

Kaffee- unb Teezoll 108,8 Mill. 113,4 Mill. 76,2 Mill. - * ‘ ~ ------ 155,9 „ 91,4 „

geblid) freundlich gesinnte Encftanb nicht unpartetifd) ein will, wenn feine Interessen mit denen Deutsch, ands kollidieren. So bezeichnet bet „Standard" das Urteil als eine.Juristische Gemeinheit'. Mit dieser Ueberjchnft leitet er einen langen Schmähartikel auf die deutsche Justiz em, in dem u. a. ausgeführt wirb:

„Die Umstände des Prozesses, der hinter geschlofle- «en Türen geführt wurde, waren derart, daß sie die tiefe Entrüstung eines jeden unparteilichen Zu­schauers Über ben jurtftif dien Skandal, der vor bem höchsten Gerichtshöfe Deul'chlands verübt wurde, hervorriesen. Es rst bitter, zu denken, baß em briiischer Untertan zu dem grauenhaften Aufenthalt in einem deut scheu Zuchthaus verurteilt rouroe, durch gericht­liche Verhandlungen dieser Art.'

Das sagt daS englische Blatt gegen denselben Ger ichtSvor fitz enden, ben es noch vor Jahresfrist bei der Verhandlung gegen die spionierenden englischen Offiziere French unb Branvon über ben grünen RlecJ lobte! Diese Offiziere tarnen bekanntlich mit Festungshaft bavon; roetl man annahm, baß sie aus Patriotismus gehandelt hätten. Die gewerbs­mäßigen Spione Schultz unb Genossen, die jetzt vor Gericht standen, haben Zuchthausstrafen erhalten, und zwar in der Höhe von 2, 3, 7 unb 12 Jahren, weil sie aus nackter Geldgier ihr ver- hängnisvolles Geschäft betrieben haben. Die eng- lisch« Presse ertlärt in ihrer Entrüstung das Urteil nicht bloß für grausam, sondern wagt sogar die Gerechtigkeit des Verfahrens zu beftreiien, weil die Verhandlung vor bem Reichsgericht, bei dem die gefährdeten Marine-Geheimnisse zur Sprache kommen mußte, natürlich unter Ausschluß der Oeffentlichkeit