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Huldaer W Zeitung

w«chenb<uas«-Illustrierte Somitag^eitung«

38. Jahrgang

Fulda, Mittwoch den 21. Juni 1911

Erstes Blatt

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destlmmt wissen roollte,s christlicher Grundlage in der Gesetzgebung handelt, sich überlragbarer DlSposiitons- ^hr zurückhaltend, fast ablehnend verhallen habe. Die

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roorben sei.

Graf Droste Ecbdroste-Bischering Dem vorliegenden Entwurf stehen vom christlichen Standpunkt au? die allergrößten Bedenken entgegen. Was mir dte schwersten Bedenken einflößt, ist der Umstand, daß die Regierung einest christlichen Staates Hund anlegt an eine altehr­würdige christliche Sitte und sie durch heidnische Ge­pflogenheiten ersetzen will, einstweilen falultaiiv, aber mit der Zeit wird wohl Sie obligatorische Bestimmung kommen. Schon im Abgeordnetenhause hat ein Redner dararrf hingewiesen, daß die Regierung in letzter Zeit bei allen Gelegenheiten, wo est sich um die Betätigung

Umsturzpartei ist einzig und allein dadurch zu bekämpse», daß die Regierung auf den ewigen Grundsätzen des Christentum? stehen bleibt. (Beifall.) Die Mehrheit der Freunde der Feuerbestattung bestehen aus Sozial- demolraten und Atheisten, aus den Kreisen, die das

«rfchedil «glich «it der So.m* mdLetertage.viertel. jährliche, verttgrprelr »hne vringerlohn und vefteLgeldinzuldass- WiemuwSrtrl.soMl.

Veravtw. Redaktrurr LarlSchStter

klärung ab.

Der Rest der Vorlage wird । «ommen.

Mittwoch: Kleinere Vorlagen und Anträge.

Moxatrbeilage: „Klldatk Gefchichttblätter"

Herrenhaus.

Sitzung vom 20. Juni 1911,

Auf der Tagesordnung steht die Beratung Gesetzentwurfes betr. die

Feuerbestattung.

0 Zwei Schläge gegen die religiösen Interessen an einem Tag'.

Dieser Dienstag brachte der christlichen Bevölke­rung eine doppelte Enttäuschung, ein zweifaches Aer- gemis. Der obligatorische Religionsunter­richt in der Fortbildungsschule wurde in der betreffende» Kommission des Abgeordnetenhauses in der zweiten Lesung abgelehnt, und das Lei­chenverbrennungsgesetz wurde im Herren­hause unverändert angenommen.

Die eine wie die andere Schädigung der religiö- fen Interessen verschuldet die Regierung. Sie griff in der Kommission mit der entschiedenen Er- klämng ein, daß sie das Gesetz über die Fortbildungs­schulen scheitem taffe, wenn der Beschluß auf Ein- ffchrung des Religionsunterrichtes auf­rechterhalten werde. Dieser Druck von oben veran­laßte die Konservativen, von der wetteren Unterstütz­ung des mit dem Zmtrum vereinbarten und in der ersten Lesung durchgesetzten Antrages auf Religions­unterricht zurückzutreten. Auch das L ei ch e n v e r- brennungsgesetz hat allein der Einfluß der Staatsregierung durchgedrückt. Im Abge­ordnetenhause ergab sich bekanntlich nur eine Mehr­heit von 2 Stimmen für dies« Vorlage; im Herren- hmise brachte die Vorlage es auf die Mehrheit von 6 Stimmen. Weder hüben noch drüben wäre die alt­ehrwürdige christliche und deutsche Sitte unterlegen, wenn nicht eine Anzahl schwächerer Charakteure durch das energische Auftreten des Ministers v. Dallwitz für die Vorlage „gewonnen" worden wärm.

Mit demselben Eifer, den der Handelsminister v. Sydow gegen den Wunsch der christlichen Volks­vertreter auf etwas Religionsunterricht für die heran- wachsmde Jugend mtwickelte, hat sich der Minister des Jnnem für den Verbrmmmgswunsch der Frei- benter und Sozialdemokraten ins Zeug gelegt. Die Gefühle und Interessen der treuchrist- lichen Bevölkerung werden von der Staatsregterung nicht beachtet, aber für die Gefühle und die Jntereffm der „a u f y e k l ä r t en Kreise, die mit der christlichen Sitte brechm wollm, dafür hat unser Ministerium das zarteste Ver- ständnis und die sorgsamste Dienstfer- t i g k e i t.

Und da gibt es noch Leute, die dem Ministerium nachsagen, es sei reaktionär, „blauschwarz", im Banne des Zentrums und des Herrn v. Hehdebrand. Wenn wir ein regelrechtes nationalli berales Mi­nisterium HÄten, so könnte das auch die Geschäfte der halb und ganz unchristlichm Parteien nicht besser be- forgen!

Beklagenswert ist ja auch die Schwäche und Un­einigkeit der konservativen Partei. Sie hätte in der Frage des Religionsunterrichtes die Abmach­ung mit dem Zmtrum nicht brechen dürfen; das an­gedrohte Scheitem des Gesetzes bildete keine so große Gefahr, daß man deshalb gleich umzufallen brauchte. Zum mindestm hätte sich doch die weitere Entwicklung der Frage im Plenum und im Herrenhmise abwarten taffen. Das Leichenverbrennungsgesetz wäre schon im Abgeordnetenhause gefallen, wenn nur ein Konser­vativer mehr an seinem christlichm Bewußtsein fest­gehalten hätte. Auch im Herrenhause wäre es noch gescheitert, wenn nur noch drei konservative evange­lische Mitglieder dieses Hauses den Lockungen der Negierung und der Professoren und Bürgermeister widerstanden hättm . Wir bedauern die Schwäche ge- toiffer „Konservativen" auf dem Gebiete der idealen Güter und müssen sie als einen ungünstigen Posten in die parteipolitische Rechnung stellen. Aber wir über­sehen dabei nicht, daß der Einfluß der Negie­rung diese Keile zwischen die christlichen Parteien getrieben hat.

Tie „S a m m l u n g s p o l i t i k" des Herrn Reichskanzlecs und Ministerpräsidenten wollen wir gern respektieren und sogar nach Krästm unterstützen. Doch wenn sein Bestreben, möglichst viel Liberale vom Großblock ab und auf die postttve Seite zu ziehen, zur Preisgabe von höchst wertvollen Erziehungsinteressen und Einführung einer unchristlichen Bestattungsart führen soll, so übersteigt der Kaufpreis ben Wert ber Ware in unleidlichem Maße. Dann habm ja Baffer- mann und Genossen den Kampf um die Vorherrschaft des Liberalismus, den sie mit Hilfe der Sozialdemo­kratie auszuttagen gedachten, schon vorher gewon­nen. Soll auf dm Gebietm, wo die heiligsten Inter­essen der christlichm Bevölkerung auf dem Spiele stehm, im Sinne des Freidenkertums regiert werden, dann möge das Ministerium auch nur alsbald die liberale Fahne aufziehen und sich so nen- nen, wie es seinen Tatm entspricht.

Jnzwischm sehen die christlich gepinnten Wähler, daß sehr große Gefahren ihm drohm, und daß sie sich auf niemand und nichts anderes verlassen dür­fen, als auf ihre etgeneTatkraftundEinig- keit.

r Berliu, 20. Juni 1911. Der Reichskanzler gab heute nachmittag im Garten des Palais einen Empfang zu Ehren der türkischen Studienkommiffion. Am Montag wohnten die türkischen Gäste verschie- denen militärischen Vorführungen auf dem Tegeler Schießplatz bei. — Für den verstorbenen Zentrums- abg. Kirsch- Düffeldorf wird auf Veranlaffung 1 Zentrumsfraktion des Abgeordnetenhauses am M woch, dm 21. Juni in der St. Maria-Viktoria- Kapelle zu Berlin eine Seelenmeffe gelesen werden. — Die Konferenz zur Durchführung der Reichs­versicherungsordnung hat am Dienstag im Reichsamt deS Jnnem begonnen. In erster Linie handett eS sich um die Organisation der neuen Ver- sicherungsbehördeu. Außerdem werden gemeinsame Gmndsätze für die Neuorganisation der Kranken- taflen, die Abgrenzung der Bezirke für die einzelnen Kassen, OrtS- und Landkrankerflaffen aufgestellt werden. — Am 22. d. M. findet in Berlin wiedemm eine Sitzung der Siebener-Kommission des Haupt«

> Die Kommission beantragt, die Vorlage in der im Abgeordnetenhaus beschlossenen Faffung anzunehmen. ' Gras Haefeler: Wenn Preußen sich dem Vorgehen mehrerer Bundesstaaten in Sachen der Feuerbestattung anschließt, so geht es nicht vorwärts, sondern rückwärts. (Zustimmung) Mit der Feuerbestattung gehen die Jdealgüter und Jdealbegriffe verloren: Familiensinn und Zusammengehörigkeit der Verwandten (feetjr richtig.) Wer auf den Schlachtfeldern die Gräber mit den Kreuzen gesehen hat, der wird das Gefühl 'gehabt haben, daß er sich auf geweihter Erde befunden bat. In 50 oder ICO Jahren aber, wenn die Feuer­bestattung obligatorisch geworden ist, dann werden wir auf dem Schlachtfelde einen großen Scheiterhaufen erblicken und nachher an dieser Stelle einen großen Stein ohne Kreuz nur mit der Inschrift: Hier wurden die für das Vaterland gefallenen Stieget verbrannt.

Minister v. Dallwitz begründet die Vorlage und erklärt, kein christliches Dogma stehe der Feuer­bestattung entgegen. Es sei ein Gebot der Billigkeit und Gerechtigkeit, Andetsbenkenden gegenüber von einem Zwange abzusehen. Dem entgegenzutreten würde nur dann gerechtfertigt fein, wenn die juristischen Bedenken gegen die Feuerbestattung nicht zu beseitigen wären. Hei dem in der Vorlage vorgesehenen Kanteten fei ein Mißbrauch der Feuerbestattung zwecks Berschleterung strafbarer Handlungen völlig ausgeschlossen.

Dr. v. Plehwe Königsberg tritt für die Vorlage ein und sagt: Ich verwahre mich dagegen, Anhänger der obligatorischen Feuerbestattung genannt zu werden. Das christliche Kreuz wird wie in den ersten zwei Jahrtausenden die Gräber der Christen so auch später ihre Urnen schmücken. Ob Asche oder Staub ist für den Auferstehungsglauben gleichgültig. Lehnen Sie Die berechtigte Forderung der fakultativen Feuerbestattung ab, so ebnen Sie der obligatorischen den Weg.

Kardinal Fischer-Köln -. Ich muß von vornherein erklären, daß ich ans einem ablehnenden Stand­punkte stehe. Ich bin nicht überzeugt von den Argumente», die die Freunde der Vorlage vorgebracht haben. Ich kann mich deS Gedankens nicht erwehren, daß diese Vorlage eine schwächliche Konzession gegenüber der Zeitrichtung ist, die sonst in diesem Hause kein Echo findett Wenn auch die Feuetbestat- tung kein christliches Dogma berührt, so greift sie doch tief ein in die christliche Sitte, die so alt ist wie die christliche Kirche und tief eingewurzelt in da» Volksleben unseres deutschen Vaterlandes ist. Die Feuerbestattung ist geeignet, die Volksseele bi» in ihre tiefsten Tiefen zu erregen, chrifiliches Denken und Fühlen zu verletzen und zu schädigen. Die Erregung in dem gläubigen Teil des evangelischen Volkes ist sehr tief, sehr tief aber auch beim katholischen Volke, in dessen Namen ich spreche. Die katholische Kirche lehnt die Feuerbestattung ab und hat die Be­stimmung getroffen, daß jeder kaiholische Christ, der vor seinem Tode bestimmt, daß er nach seinem Tode feuerbeftattet sein will, das kirchliche Begräbnis verwirkt. Die Folge der Annahme dieser Vorlage wird sich unliebsam bemerkbar machen durch das An- schwellen der Patteirichtung, die an den Fundamenten des Staates und der Gesellschaft rüttelt. (Oho l-Rufe und Zustimmung.) Es wird gar kein Hehl daraus gemacht,daß man aus Haß gegen das Christen­tum für die Feuerbestattung ist. (Sehr richtig!) Ich habe den Eindruck, daß man an vielen Orten sich nicht klar über die Gefahren ist, die unserem Volke drohen, und die dahingehen, unser Volk zu entchristlichen. Ich brauche hier in Berlin gar nicht darauf hinzuweisen, wie weit das schon gelungen ist. Durch die Kon­zessionen hier werden jene Kreise desto energischer und intensiver an der Entchristlichung unseres Volkes ar­beiten. (Sehr richtig!) Mein Wunsch geht dahin, daß dieses hohe Hau? als Träger der alten, gediegenen, bewährten Tradition sich auch jetzt bewähren möge. Ich hoffe, daß dieses Haus das Gesetz zu Grabe be­stattet. (Beifall.)

Gras Aorck v. Wartenburg hält dem Vorredner entgegen, daß die katholische Kirche sich in einzelnen Fällen mit der Leicheuverbrennung abgefunden habe» und bittet, die Vorlage anzunehmen.

Kardinal Fischer-Köln erwidert dem Vorredner, daß seine Auffassung nicht richitg sei. Weder der Pfarrer, noch der Bischof, nicht einmal der Kardinal können von der Anordnung dispensieren, daß ein ka­tholischer Christ das kirchliche Begräbnis verwirkt Hai, wenn er wünscht, daß er feuerbe'taitet sein wolle. Es könne sich höchstens handeln um die Beifügung zu der Anordnung, wo unter Umständen, die dem -tagen Er­messen des Bischofs anheimgegeben sind, dem, der sich habe feuerbestatten lassen, eine stille Messe gelesen

Dippe abzulehnen. ,

Abg. Zimmer (Ztr.) begründet einen Antrag Graf Spee, wonach in § 3 die Bestimmung gestrichen werden soll, die der schriftlichen Mitteilung einer Anordnung die Eröffnung zu Protokoll gleichstellt.

Der Antrag Epee wird angenommen, ebenso die §§ 1—4 unter Ablehnung aller anderen Abänderungs­anträge.

Die §§ 5—23 regeln die Entschädigungen für die Fälle, wo zur Unterdrückung von Seuchen Tierschlachtungen angeordnet werden. Im allgemeinen sollen die Mittel durch eine Art Zwangsverflcherung aufgebracht werden. Um auch für solche Fälle, wo durch die Absperrung verseuchter Bezirke ganzen Gegenden große indirekte Schäden bereitet sind, Mittel Ju haben, will die Regierung einen besonderen Seuchen- ondS schaffen. Die erste Hilfe sollen stets die Pro­vinzen leisten; der Staat ersetzt ihnen dann die Auf­wendung bis zu einem Drittel, in besonders schlimmen Fällen bis zur Hälfte.

Abg. Graf Carmer-Zieserwitt (kons.) bekämpft einen Antrag Dippe (natl), der Entschädigung für die Land­wirte bei Ausbruch der Schweinepest verlangt.

Abg. Metzer (natl.) begründet den Antrag Dippe.

Abg. Graf Epee (Ztr.) begrüßt das Gesetz als einen großen Fortschritt auf dem Gebiete der Seuchen­bekämpfung. Dem Antrag Dippe ständen feine Freunde sympathisch gegenüber, aber gegenüber dem Unannehm­bar der Regierung bleibe nichts anderes übrig, als ben Antrag abzulehnen. Das Zentrum beschränkt sich auf ben Kompromißantrag v. d. Osten, der bezüglich der staatlichen Zuschüsse lediglich bestimmt wissen wollte, daß zu ihrer Gewährung em übertragbarer Dispositions­fonds bereitzustellen fei. Ebenfalls bitte er, einer Re­solution v. d. Osten zuzustimmen, welche die Regierung ersuche, den Dispositionsfonds so zu bemessen, daß der jeweilig verfügbare Betrag dazu ausreiche, den Ber- bänben mindestens ein Drittel, in besonderen Fällen die Hälfte der von ihnen gewährten Beihilfe zu er­statten.

Minister v. Schorlemer erklärt sich mit dem Antrag v. d. Osten einverstanden.

Der Antrag v. d. Osten wird angenommen, ebenso die Resolution v. d. Osten; im übrigen werden die §§ 5-23 in der KornmifsionSfaffung angenommen.

I Die §§ 24—30 regeln Kostenfragen.

Abg. Höveler (Ztr.) bittet die Regierung, ausdrück­lich zu erklären, daß sie auf alle Landräte einwirken Wolle, zur Zeit einer Seuche von ihrer Befugnis außer dem Kreistierarzt andere Tierärzte zur Untersuchung des zur Schlachtung bestimmten BiehS in den seuchen« freien Stellen zuzulassen, ausgiebigen Gebrauch zu Machen.

Geh. Rat Nevermann gibt die gewünschte Er-

positive Christentum verwerfen. Ich bitte, die Vorlage abzuweifen. (Beifall.)

Professor Dr. Löning versucht darzulegeu, daß die Ausführungen des Kardinals Fischer über den Stand­punkt ber katholischen Kirche nicht richtig seien.

Karbinal Fischer-Köln bleibt gegenüber dem Vor­redner bei seiner Auffassung bestehen. Da Herr Löning sich unmittelbar dem Platze des Kardinals nähert, wendet sich schließlich der Kardinal nur noch an Herrn Löning, sodaß seine Worte nicht nur aus der Tribüne, sondern auch am Stenographentische verloren gehen und sich zwischen beiden Herren ein Dialog entwickelt.

Prof. Dr. Waldetzer: Ich selbst werde mich niemals verbrennen lassen, aber es ist ein Gefühl ber Billigkeit unb Gerechtigkeit gegen den Teil unserer Mitbürger, die Anhänger dieser Bestattungsart sind, daß wir des Vorlage zustimmen. Es ist nicht richtig, wenn man die Leute, die für die Feuerbestattung sind, zu Gegnern ber Christentums zählt.

Graf v. Ziethen: Die Feuerbestattung wird die Kluft zwischen Arm und Reich, zwischen Stadt und Land erweitern. Wer hätte vor 50 Jahren geglaubt, daß Vaterlandsliebe und Königstreue so vernichtet werden könnten, wie wir es erlebt haben. Das kommt daher, well die Staatsregierung zu nach­giebig gewesen ist. Nach abermals 50 Jahren werden auch die Erbbegräbnisse verschwunden fein. Ich bitte um Ablehnung der Vorlage.

Oberhofprediger Drhauder - Die evangelische Gene­ralsynode hat anerkannt, daß kein Dogma zur Ableh­nung der Leichenverbrennung verpflichtet. Aber der Gedanke „DaS Leben ist ein Poffmspiek', wie er auf einer Grabinschrift m Konstantinopel zu lesen ist, wird durch die Feuerbestattung leicht gefördert. Auf dem Kirchhof sind wir alle gleich, sagt das Sprichwort, und Liliencron sagt, aus jedem Grabstein steht das Wort „gewesen". Die sozialen Fragen deS Gesetzes können sehr verhängnisvoll sein. Ich lehne eS daher ab.

Graf v. Strachwitz wendet fich gegen die Feuer­bestattung.

Professor Wagner erklärt, et fei zwar persönlich ein Gegner der Feuerbestattung, werde aber auS Gründen der Billigkeit für die Vorlage stimmen.

Hierauf wird der Antrag auf Schluß der Debatte angenommen.

In der Spezialdebatte erhält zu § 1 das Wort GrafOpperSdorf. Er bekämpft entschieden dieVorlage. DaS Prinzip der Toleranz roetoe zu unrecht angezogen, hier sei das Gemeinwohl der Maßstab für alle Hand­lungen und da habe die Toleranz ihre Grenzen.

Hierauf wird § 1 in namentlicher Abstimmung mit 92 gegen 86 Stimmen angenommen, ebenso unver­ändert die 88 3 bis 5.

Der Rest der Vorlage wird unverändert ange­nommen.

Die Abstimmung über das Gesetz im ganzen ist auf Antrag deS Grafen Haefeler eine namentliche und ergibt die

Annahme ber Vorlage

mit 90 gegen 84 Stimmen.

Damit ist die Feuerbestattungsvorlage vom Land­tag endgültig erledigt.

Sodann erledigt das Haus noch einige Petitionen.

Mittwoch: Zweckverbandsgesetz.

ausschuffes für di« staatliche Pensionsver- sicherung statt, um zu der dem Reichstage zuge­gangenen Vorlage deS Versicherungsgesetzes für An­gestellte Stellung zu nehmen.

s. Der Religionsunterricht in den Fortbildungs­schulen. In der zweiten Lesung der Kommission deS Abgeordnetenhauses über das PflichtfortbildungS- schulgesetz erklärte gestern der Handelsminister Sydow, daß die Regierung daS Gesetz fallen lassen werde, falls der obligatorische Religionsunterricht und die obligatorische Hinzuziehung der Geistlichen zum Schulvorstand bestehen bleibe. Auch der Fi­nanzminister schloß sich dem an mit dem Hin­weis, daß ein Ueberschreiten deS staatlichen Zuschusses von 8 Mark pro Kopf unmöglich sei. Der Redner der Konservativen gab hierauf die Erklärung ab, daß seine Freunde prinzipiell an dem Standpunkt festhielten, daß der Religionsunterricht obligatorisch und der Geistlich« auch Mitglied deS Schulvorstandes sein müsse; wegen der aufgetretenen Schwierigkeiten müsse man aber jetzt von der gesetzlichen Festlegung dieser Wünsche Abstand nehmen. Gegen die Stimmen des Zentrums wurde dann die Bestimmung in § 1 gestrichen, daß der Religionsunterricht obligatorisch sein soll. Dagegen soll auf Beschluß des Schulvor­standes Religionsunterricht fakultativ erteilt werden können, jedoch sollen die Schüler nicht ver­pflichtet sein, an demselben teilzunehmen. Entgegen dem Beschluß 1. Lesung wurde in § 6a bestimmt, daß die Staatskasse pro Schüler 8 Mark (statt 10 Mark) für die Fortbildungsschulen zu leisten habe.

s. Die Budgetkommission des Abgeordnetenhauses beriet gester« Anträge und Petitionen. Ein nationalliberaler Antrag, eine neue Berechnung der Ostmarkenzulage für erste und alleinstehende Lehrer und Schulleiter aus Grund der neuen Ge­haltsregetang herbeizuführen, ebenso ein etwas ein­schränkender Antrag Friedberg wurden abgelehnt. Ein Antrag Schmedding (Zentr.) betr. Ausfüllung der Lücken in den Universitätsbibliotheken wurde in einer von konservativer Seite abgeänderten Form angenommen.

a. Die Unterrichtskommission des Abgeordneten», Hauses hat gegen daS Zentrum beschlossen, den An­trag Gottschalk (ntlb.) auf gesetzliche Regelung der Schulpflicht dem Plenum zur Annahme zu empfehlen. Die Regierungsvertreter enthielten sich einer Stellungnahme.

♦ Keine Reform der Fahrkartenstmer. Die,Nordd. Allg. Ztg/ schreibt: Ein hiesiger Blatt bringt Mit» teilungen über eine Reform der Fahrkartensteuer und den Inhalt des dem künftigen Reichstag vor­zulegenden Gesetzentwurfes. Diese Mitteilungen, die auch in andere Blätter übergegangen find, sind aus der Luft gegriffen.

c. Die Zrntrumsfraklion dr» Abgeordnetenhauses unternahm am Dienstag abend, wie daS auch schon in früheren Jahren der Fall war, einen Ausflug nach Wannsee, um vor Schluß der Session noch einige Stunden geselligen Zusammenseins zu ver­bringen. Der diesmalige Ausflug erhielt dadurch eine erhöhte Bedeutung, daß er gleichzeitig als eine Feier des 70. Geburtstages des Abg. Müller- Koblenz gedacht war.

---- Der Kaiser und die Reichstagswahleu. Am Samstag hat der Kaiser während seines kurzen Aufenthalts in Celle auch das Vaterländische Museum besucht. Der ,Hanuov. Cour/ berichtet darüber u. a.:

Im Untergeschoß des Museums interessierten den Kaiser die an der Wand hängenden „Gemeinde- kn üpp ei'; als er deren Bedeutung erfuhr, äußerte er scherzhaft: „Das Verfahren (gemeint war damit die Art und Weise, wie der Gebrauch des Gemeinde­knüppels in früheren Zeiten gehandhabt wurde) wäre auch praktisch bei den Reichstagswahlen, bei benen sich mancher gern brückt!"

Mittels der Gemeinoeknüppel, die von HauS z« Haus geschickt wurden, wurden in früheren Zeiten die Bürger zu den Gemeindeversammlungen geladen. Der Kaiser meinte also vermutlich, daß es sich empfehlen würde, am Tage der Reichstagswahl eine Art „Gemeindeknüppel" von Haus zu HauS, von Wähler zu Wähler zu schicken, um die Säumigen und die Drückeberger zu gemahnen, daß sie zum Wahltisch kommen und das höchste Ehrenrecht auS« üben, das die ReichSverfaffung den Bürgern ver- liehen hat. Heute sorgen indessen schon die Zeitungen und sorgen die Parteien durch Flugblätter dafür, daß am Wahltag den Wählern der Ruf in den Ohren gellt: Bürger heraus!

* Eine Unterwafferfahrt des Kaisers? Die ,Kieler Neuesten Nachrichten' melden, der Kaiser beabsichtige während der Kieler Woche mit einem vom Kapitän- leutnant Pohle geführten Unterseeboot eine Unter­wasserfahrt zu unternehmen. Die Nachricht klingt sehr unwahrscheinlich. Im Reichsmariveamt ist von einer derartigen Absicht des Kaisers nichts bekannt.

* Rekrutenfürsorge. Wie der „Rhein.Westf. Ztg." aus Koblenz gemeldet wird, hat das Generalkom­mando des 8. Armeekorps verfügt, daß nach einhalb­jähriger Dienstzeit der Rekruten, also um die jetzige Zett, die Regimenter melden sollen, ob und in welcher Weife sich ein Einfluß der in fast allen Ersatzbezirken des Korpsbereichez eingeführten Nekru- tenfürsorge geltend gemacht hat. — Wir sind über­zeugt, daß diese Meldungen der Regimenter durchaus zugunsten der Rekmtenfürsorge ausfallen werden.

+ Ein neuer Paftorenftreit scheint in Berlin im Entstehen begriffen zu sein. Gegen die Wahl des Predigers Devaranne, der zum Prediger an der Trinitatiskirch« in Charlottenburg einstimmig ge­wählt wurde, ist beim Superintendenten Protest wegen Irrlehre erhoben roorben. Die Irrlehre wird mit dem Hinweis begründet, daß Devaranne auf dem Standpunkt des Pfarrers Jatho steh«. Prediger Devaranne ist ein junger liberaler Geistlicher. Natürlich erhebt fich in den liberalen Kreisen über daS Vorkommnis wieder Zeter und Mordio.

c. Der Verein deutscher Zeitungsverleger ist heute in Berlin zu seiner Hauptversammlung unter un­gewöhnlicher starker Beteiligung zusammengetreten. Zum Kurpsuschergesetz wurde der Vorstand ersucht, gegen das neuerlich« willkürliche Borgehen einzelner

Preußischer Landtag.

AbgeordnetenhanS.

Sitzung vom 20. Juni 1911.

Erster Gegenstand der Tagesordnung ist die »wette Beratung des Ausführungsgesetzes zum ReichSvieh- feuchengefetz.

!. Die §§ 1-4 werden in der Beratung verbunden. Nach 8 1 der Kommffsionsbeschlüsse liegt die An­ordnung unb Durchführung ber BekSmpfungS- maßregeln bem Landwirtschaftsminister, ben Regierungs­präsidenten und ben Polizeibehörden ob. Der Minister «ntfenbet sachverständige Beamte; auch lokale Sach- verständige, speziell die Kreistierärzte sind zu hören.

; Abg. v. d Open (kons.): Die von der Kommission eingefügte Bestimmung begrüßen wir und lehnen den freifinntgen Antrag, der diese Bestimmung streichen will, ab.

h Abg. BrorS (Ztr.) fordert, daß neben ben Kreis­tierärzten auch andere Tierärzte zu amtlichen Ver­richtungen zugelaffen werden, namentlich wenn es sich pm Untersuchungen deS Viehes in seuchensreien Ge­benden handele. Zu wünschen wäre ferner, daß die Sperrbezirke möglichst beschränkt werden. Mit ben Aenberungen bet Kommission seien seine politischen Freunde einverstanben und hofften, baß es bet Regie­rung mit Hilfe bes neuen Gesetzes gelingen möge, ver Viehseuchen Herr zu werben. (Beifall.)

ij Abg. Meyer (natl.) begrimbet einen Antrag Dippe auf Einfügung eines § la, wonach für jeben KteiS alle brei Iahte von bem Kreisausschuß sachverständige Personen zu bezeichnen sinb, bie wegen ber Anordnung und Durchführung der Bekämpfungsmaßregeln tunlichst |u hören sind.

Minister Frhr. v. Schorlemer bittet, den Antrag