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Lnlias »« 28. Aprk >»«.

58. 3«hrgewg.

• fuldaer W Zeitung«

2. Blatt.

vruck Mttb Verlag der Sulbatr »dlenbntdtrtl in $nlb<L

ÄS ein es Fenilleto».

— Schont die Frühlingsblumen! Zur Aufgabe her staatlichen Naturdenkmalpflege gehört nicht nur hie Erhaltung dem Untergange geweihter Naturmerk- Würdigkeiten, sondern auch die liebevolle Pflege der alltäglichen Natur. Ein Aufruf zur Schonung der Pflanzenwelt, den das ..Weftpreußische Provinzial- koniitee für Naturdenkmalpflege" erlassen hat, verdient in diesen Frühlingstagen der Öffentlichkeit näher ge- hracht zu werden. Emst und eindringlich mahnt der Aufruf: „Schone die Pflanzen, schone vor allem die Frühlingsblumen! Brichst du Blumen, sei bescheiden, nimm nicht gar so viele fort! Ein Sträußlein am Hut ziert den Wanderer, ein Riesenbusch kennzeichnet den rücksichtislosm Plünderer. Schneide Blumen und Zweige stets vorsichtig mit einem scharfen Mcffer ab; die übrlggebliebenen Teile entwickeln sich dann weiter! Niemals Pflanzen mit den Wurzeln ausgraben, keine Zweige von den Bäumen abreißen, sondem behutsam abschneiden, nicht die Rinden der Bäume als Stamm­buch benützen!" In allen Schulen sollte dieser Auf­ruf den Gegenstand einer Lektion bilden und das her- pnwachsende Geschlecht zur Pflege und Bewachung der Pflanzenwelt erziehen. 4-

— Einen Feldweg entlang spazierten ein Maim and eine #rau. Die letztere, eine hagere Person mit scharfen Zugen schalt den schüchternen kleinen Mann, der gesenkten Hauptes vor ihr hertrottete. Plötzlich iah die Frau sich umblickend, einen Bullen hinter ihnen den Weg entlang rennen. Sie brachte sich schleunigst hinter eine Hecke in Sicherheit, aber ihr Gefährte setzte ahnungslos seinen Weg fort. Ter Bulle nahm ihn an und schleuderte ihn in einen sumpfigen Graben, Ilm dann weiterzustürmen. Als die trostlose Gestalt 5us dem Morast herausgekrabbelt war, sah sie die eijere Hälfte auf sich zukommen. Und allen Mut zusammennehmend, winselte der Tapfere: „M—M — Marie, wenn du mir noch mal einen solchen Stoß

gibst, wirst du mich wirklich ärgerlich machen. Ich warne dich also!"

— Honorare für Chirurgen im alten Babylon. Die französische Zeitschrift „Attnalitö" bringt eine Mitteilung, die von allgemeinem Interesse ist. Dem­nach haben französische Forscher kürzlich bei den Ausgrabungen in Babylon eine sehr mterefsante Entdeckung gemacht. Die Arbefter haben nämlich Steine ans Licht gefördert, deren Inschriften un­gefähr 3000 bis 4000 Jahre alt sind und bemer­kenswerte Aufschlüsie über die Honorare geben, welche zu jener Zeit die Aerzte, insbesondere die Chirurgen, erhielten. So wurde z. B. eine Ope­ration „mit dem Messer" mit 12 Schekel Silber be­wertet. Diese Münze ist aus der Bibel bekannt und 12 Schekel betragen 15 Franks. Das Einrichten eines gebrochenen Beines kostete nach unserem Gelbe 8% Franks. Für das Ziehen eines Zahnes wurden 4 Srlberschenkel festgesetzt. Auf denselben Steinen ist zugleich eine Verfügung zu lesen, die uns heute sehr humoristisch berührt. Der König hat nämliö^ im Anschluß an die Preisliste die Bestimmung ge­troffen, daß die Chirurgen nur für das Gelingen einer Operation ein Honorar erhalten sollen. Ge­lingt ihnen dagegen die Operation nicht, dann er­halten sie nicht nur kein Honorar, sondern sie sollen sogar noch bestraft werden. Wenn der Patient an der Operation stirbt, dann muß nach der iRtoie- rungsverfügung der arme Operateur mit dem Ver­lust beider Hände bestraft werden, damit er nicht aufs neue in die Versuchung komme, andere Men­schen durch seine schlechte Behandlung zum Tode zu befördern. Diese Bestimmung zeigt, auf welcher ge­sellschaftlichen Stufe die Aerzte damals standen. Es sind auf den Steinen noch eine Menge anderer Bestimmungen gefunden worden, die besagen, welche MedikaniMte die Aerzte benutzen dürfen, da anschei­nend Apotheken damals noch nicht vorhanden ge­wesen sind. Durch diese Entdeckungen hat man interessante Einblicke in daS Leben und Treiben der damaligm Welt erhalten, #i

X Das portugiesische TrermungS- gesetz.

Portugal unterhielt fett Jahrhunderten die engsten Beziehungen zum Apostolischen Stuhle. Jedoch mußte )ie Kurie schon 1516 in einem Konkordat mit Ma­rmel „dem Glücklichen" gegen Abschaffung des kurz vorher eingeführten königlichen Placet ein Drittel bet Kirchengüter an ben Staat abtreten. Die beidersei­tigen Beziehungen gestalteten sich noch enger unter Johann III., dem Sohne und Nachfolger Manuels. Dieser König berief die Jesuiten ins Land und er­baute ihnen in Lissabon ein Kolleg, welches die älteste größere Niederlassung her Gesellschaft Jesu in Europa ist. Unter Johann III., der 36 Jahre regierte, wurde d>e kirchliche Hierarchie in den großen Kolonialbe- ttzungen der Portugiesen eingeführt. Unter seinem

Nachfolger Dom Josö begann der Minister Pombal die Kirchenverfolgung. Nachdem der kirchenpolitische Frieden unter Donna Maria und Dom Miguel I. «roßenteils wieder hergestellt war, bemächtigte sich 1831 Dom Pedro L, Ex-Kaiser von Brasilien, des Thrones vertrieb die von seinem Vorgänger zurück- gerufenen Jesuiten, verwies ben Kardinal-PrommtiuS des Landes, besetzte alle 7 Bistümer mit unkanonischen Verwaltern, ließ Bischöfe und zahlreiche Priester als Anhänger feines Vorgängers mißhandeln und ein« kerkern und die Männerklöster aufheben. Die Folge des langjährigen Kulturkampfes war eine immer mehr zunehmende Entfremdung des Klems und sogar eines Teiles des Episkopates von der Kirche, und in einem Schreiben vom 13. Juli 1862 tadelte Pius IX. die Schwäche der Bischöfe.

Alle diese Ereignisse waren die geschichtliche Vor­bereitung der Trennung zwischen Kirche und Staat, mit der Rom rechnet. Das neue Trennungs­gesetz umfaßt folgende Hauptpunkte: 1. Abschaffung der kaihol. Religion als Staatsreligion und Gleich­berechtigung aller Bekenntnisse. 2. Diejenigen Geist­lichen, welche am 1. Juli 1911 eine Pfarrstelle inne­haben, erhalten vom Staate eine Pension, deren Höhe noch festgesetzt wird. Neubesetzungen von Pfarrstel- lcn müssen vorgängig der Regierung angezeigt und von dieser genehmigt werden. 3. Die kirchlichen Ge­bäude werden Staatseigentum, aber ben Geistlichen, beztv. Kirchengemeinden zur kostenlosen Benutzung ««geboten. 4. Der Staat überwacht die Einnahmen und Ausgaben der Kirchengemeinden. Ausdrücklich erklärt dazu die Regierung noch, daß sie „keinen Wert daraus lege, daß ihre Priester unverheiratet bleiben."

Die sogenannte Trennung soll also darin bestehen, daß dieKirchealleRechteim Staat für immer v e r I ie r t, baß sie ihres Vermögens beraubt wird, und baß sie dafür als Lohn an Händen und F ü ß en gebunden dem „liberalen" Staat als S kla- v i n übergeben wird. Zunächst „erlaubt" der Staat ben katholischen Priestern das Heiraten, er will also ben Zölibat ausheben, er mischt sich dadurch in ganz unerhörter Weise in eine rein-kirchliche Angele­genheit ein, — und das nennt er Trennung von Kirche Und Staat!

Run ist es ja selbfterstänblich, baß katholische Priester, die von der neuen „staatlichen" Erlaubnis in Portugal Gebrauch machen, den schwersten Strafen verfallen und von jeder gottesdienstlichen und amtli­chen Funktion dauernd ausgefchloffen sind. Natürlich sollen aber diesen verheirateten Priestern weitere Ge- haltsanfprüche zustehen, wodurch die verfügbaren Gel­der für die Kirche vermindert werden würden, und die „Regierung" scheint sich aus eigenster Machtvoll­kommenheit das Recht anmaßen zu wollen, diesen wort­brüchigen, unwürdigen Priestem die katholischen Kir­chen zu übergeben; sie will sich die Bestimmung der Ueberlassung der Kirchen Vorbehalten. Es Würden also tatsächlich die frommen Priester und Hirten ausgesperrt werden können, damit an ihre Stelle Priester treten, die von der Kirche sich los­gelöst haben und ganz abhängig von der Gnade der „Regierung" sind. Doch damit noch nicht genug: die „Regierung" will auch das Genehmigungsrecht bei Newbesetzung von priesterlichen Stel­len, d. h. gar nichts anderes als: Die „Regierung" Wird nur solche Priester in Zukunft bestätigen, die ganz unbedingt ihre und des Freimaurerordens er­gebenste Sklaven sind, sie will nur ihr gänzlich gefügige Subjekte als Geistliche noch fungieren lassen.

Eine sonderbare „katholische" Kirche müßte die portugiesische werden, wenn es nach dem Willen dieser „Regierung" ginge. Die Klöster geschlossen, das Ver­mögen der Kirche gestohlen, die Bistümer nach dem Gutdünken der Gewalthaber der Aufhebung ausgesetzt.

di« Priesterehe von „Staat«"wegen ben katholischen Priestem ausdrücklich anempfohlen (etwa- anderes als eine Empfehlung ist die Bestimmung über die Prie- sterche unzweifelhaft nicht), exkommunizierte Priester als Inhaber der Pfarreien angestellt, die treuen Prie- ster ohne Brot und Amt, die Prozessionen untersagt — da- ist daS ZukunfSbilb. Also die katholische Küche, um es kurz zu sagen, eine demütig« Dimerin de» allmächtigm Freimaurerordens, der sie erst sittlich korrumpieren will, um sie bann ganz und für immer zu zerstören unb zu verderben.

Ein großer Kampf hebt nun in dem unglücklichen Portugal an, der Kampf um das Recht auf ben Glau­ben, um da» Recht, bet katholischen Kirche anzugehö­ren. Schwere Seiten brechen über bte Gläubigen und ihre verfolgten Seelenhirten unb Berater herein. Aber auch in Portugal wird sich, wie bei der fran­zösischen Revolution, ein Abbtz Mauth flnben und Den portugiesischen Jakobinern zurufen: „So lange die Religion die Mehrzahl der Portugiesen zu ihren Bekennem zählt, wird sie nicht eure Sklavin fein. Sie macht keinen Anspruch auf Herrschaft, aber siebeugt sich auch der Gewalt der Menschen nicht...,."

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Weitere Einzelheiten aus dem Trennungsgesetz erführt man aus folgender Depesche des Lissaboner Mitarbeiters deS ,Berl. Tageblattes^:

„Ich hatte heute Gelegenheit, einen hohen portu­giesisch en Prälaten zu befragen, wie das soeben veröffentlichte Gesetz über die Trennung zwischen Kirche unb Staat von der portugiesischen Geistlichkeit ausge­nommen werde. Der Nrchliche Würdenträger äußerte sich in seiner Antwort wie folgt: „Das neue Gesetz ist von dem französischen und von dem in Brasilien bestehenden durchaus verschieden, da es die Geistlichkeit des Landes in eine erniedrigende und un­würdige Stellung verweist. Niemals zuvor hat die Regierung irgendeines Landes eine derartige Kon­trolle über die Kirche beansprucht. Die Republik nimmt nicht nur alles gegenwärtige Eigentum, ondern auch den künftigen Erwerb der Kirche ür sich in Anspruch. Es ist eine Bestimmung vorge- etien, wonach, wenn eine Kongregation (?) eine neue Kirche zu bauen wünscht, diese nach neunundneunzig Jahren in die Hand des Staates übergeht. Berner sollen alle Schenkungen an die Kirche durch farreilommisfionen verwaltet werden, die der Kirche nur ein Zehntel des Ertrages zuweisen,während die Regierung den Rest nach ihrem Gutdünken verteilt. Nach dem neuen Gesetz ma&t sich der Staat sogar die Kontrolle über die Anwendung der kanonischen Rechte an, die allein der Kirche Vorbehalten bleiben sollte. So verlangt der Staat, daß er die Professoren der Priesterseininare ernenne, verringert die Zahl der Seminare von dreizehn auf fünf, schafft die Fraueuorden ab unb unter« wirft die religiösen öffentlichen Umzüge starken Ein­schränkungen. In der Aufforderung an Vie Priester, dem Zölibat zu entsagen unter Zusicherung von ©ubuenttonen an ihre Witwen und Kinder, rst ein An­griff auf die kirchliche Disziplin zu ei bilden. Das ganze Gesetz liefert die Bischöfe und die Geistlichkeit auf Gnade und Ungnade dem Laienelement aus. Selbst die versprochenen Priestergehäller bleiben der Aussicht der Psarreikommissionen und anderer staatlicher Körperschaften unterstellt, die durchweg kirchenfeindlich gesinnt sind. Die katholischen Bischöfe und Theologen in Portugal betrachten daher das Gesetz als einen An- grisf auf die Gefühle unb bte Würde der Kirch e."

llnfere waschechten Krtflurkämpfer müssen ja bei solchen Schilderungen nicht übel Lust bekommen, nach Portugal ausznwaudern. Wie der genannte Korrespondent weilet mittritt, ist auf den 2. Mai eine Versammlung der portugiesischen Bischöfe im Palast? des Palriarchen von Lissabon einberufen.

’ Deutsches Keich.

= Krankenkaffenkongreß unb Reichsversicherungs- orbmmg. Die treibende Kraft des am 30. April in Berlin stattfindenden Krankenkassenkongresses ist die Sozia l d e m o k r a t i e, die diese Veranstaltung als Unterlage für ihre Opposition, auch event. Ob­struktion gegen die Reichsverstchemngsordnung, in Ermangelung sonstiger Gründe, notwendig hat. Sehr deutlich geht das aus der zur Annahme vorgeschlage-. neu Resolution hervor, die wohl auf das so­zialdemokratische Agitationsbedürfnis zugeschnitten, aber mit dem wirklichen Stand der Dinge nicht in Einklang zu bringen ist. Um dem Kongreß eine brei­tere Grundlage und auch gleichzeitig nach Möglichkeit den Anschein einer politisch unbeeinflußten Kundgeb­ung zu verschaffen, bemühen sich die sozialdemokratt-

schen Regiffeure, möglichst viele nicht sozialdemokra- tische Krankenkaffenvertreter, auch solche, die mtt der Sache wenig vertraut sind, nach Berlin zu bekommen, um sie dort vor ihren Karren spannen zu können. Et­waige Bedeicken zur Teilnahme an dem Kongreß hat man, wie un8 berichtet wird, mit der Behauptung aus« zuräumen versucht, daß auch die ZentrumSabgeord- neten GieSbertS und Becker (Arnsberg) am Kongreß teilnShmen. Das ist, wie wir bestimmt zu erklären in der Lage sind, eine direkte Unwahrheit. Die beiden Stbgeorbneten haben — wie die christliche Arbeiterorganisation überhaupt — die Beteiligung an dem sozialdemokratischen Krankenkassenkongreß abge- lehnt. Daß eS der Sozialdemokratte aber gelingen wird, eine Anzahl nichtsozialdemokratischer Vertteter für ihre Zwecke zu gewinnen, ist anzunehmen, weil menschlich leicht erflärlich. Die Kongreßteilnehmer erhalten nämlich durchweg Vergütung für Bahnfahtt 2. Klasse und außerdem höhere Tagesfpesen, als sie sonst bei den Gewerkschaften bezahlt werden. Solche Aeußerlichkeiten sind, wenn auch sachlich eigentlich nebensächlich, doch für die Zusammensetzung solcher Tagungen, wie der vorerwähnte Kongreß von wesent­lichem, wenn nicht sogar von bestimmendem Einfluß.

** lieber einen etwas verunglückten Satz, den der „Arbeiter", das Organ des Verbandes katholi­scher Arbeitervereine, Sitz Berlin, kürzlich gebracht hatte, machen sich sozioldemokrattsche und liberale Blätter lustig. Der „Arbeiter" hatte etwa geschrieben:

„Damit wir mit der katholischen Kirche in allen Stücken vollkommen in Einklang stehen, müffen wir, falls die Kirche etwas für schwarz erklärt, es als solches bezeichnen, auch wenn es unseren Augen weiß zu sein scheint."

Was der „Arbeiter" sagen will, ist klar, er hat es aber schief ausgedrückt. Er will an dem Bilde von den Farben zeigen, daß unsere Sinne uns täu­schen können, daß uns schwarz erscheinen kann, was in Wirklichkeit weiß ist, während die katholische Kirche sich in Sachen des christlichen Glaubens und der Sit­ten nicht täuschen kann, vielmehr unfehlbar ist. Daß der „Arbeiter" zu diesem Zweck ein durchaus miß­verständliches Bild wählt, ist ohne Zweifel ungeschickt. Die Kirche ist eben nicht unfehlbar in Chemie, Far­benlehre usw., sondern nur in Glaubens- und Sit­tenlehre; sie gibt uns auch keine Belehrung über Far­ben unb chemische Stoffe usw., sondem über die Heilswahrheiten. Nun etwas anderes. Es war int Sommer 1909, als in der sozialistischen Presse das neue Parteiorgcmisationsstatut erörtert wurde. Da schlug im „Vorwärts" der „Genosse" Mertel-Mann- Heim eine sehr scharfe Fassung des Ansschlußpara- grap-hen vor und führte zur Begründung seines Vor­schlags aus:

„Es kann nicht mehr fo weiter gehen, daß gerade in den Momenten, in denen sich die Partei im Kampfe befindet, „Wahrheiisfucher", sich finden, die unter dem Triumphgeschrei der Gegner plötzlich ihr militaristi­sches, marinistisches, koloniales Herz oder ihre Ab­neigung gegen gewisse direkte Steuern entdeckten. Hier ist ein rasches, scharfes Eingreifen notwendig, um die Kampfkraft der Partei nicht zu schädigen."

Seine Ausführungen schloß Mettel mit einem Wort eines österreichischen „Genossen":

„Lieber mit d er Partei irregehe», als gegen die Partei recht behalten."

Also, lieber mit der Partei irregehen (b. h. gegen seine Ueber^eugung „schwarz" sehen), als gegen die Partei recht behalten (b. h. seinen eigenen Augen trauen unb richtig „weiß" sehen). Was bet „Arbeiter" sagte, ist lebiglich un­geschickt, was aber im „Vottvärts" Genosse Mertel sagte, das ist Widersinn und Unvernunft. So ttivas zu lehren, kann nur einem blinden Fanatiker einfallen. Die katholische Kirche ist weit davon ent­fernt, einen solchen ungeheuerlichen Satz aufzustellen. So etwas ist Angehörigen einer Partei Vorbehalten geblieben, die vorgibt, lediglich auf der Vernunft aufgebaut zu sein und die oft verachtungsvoll auf die religiös Gläubigen herabsieht. Hier steht man, wo die Unvernunft in Wirklichkeit zu finden ist.

Ausland.

** Tas Befinden des Kaisers Franz Joseph ist andauernd sehr zufriedenstellend. Da jedoch der Monarch noch einiger Schonung bedarf, so hat er sich dazu bestimmen lassen, von der Abnahme der diesjährigen Frühjahrsparade abzusehen, um sich nicht den Gefahren der unbeständigen Witterung auszusetzen.

** Ter Antitlerikalismus ist fein Exportartikel. Präsident Falberes hat gelegentlich seiner Reife nach Tnnis einen neuen Beweis der schon öfters hervorgehobenen „Gesinnungstüchtigkeit" der sran- zösischen Staatsmänner gegeben. Bei dem Einzug des Präsidenten Falliäres in Tunis bildeten die religiösen Bruderschaften mit wehenden Fahnen Spalier. Es waren allerdings saft durchweg mo­hammedanische Bruderschaften, die den Präsi­denten in dem offiziellen Festzug begrüßten. Den Text der Ansprache des Präsiventen an diese reli­giösen Genossenschaften konnten auch die französischen Blockblätter nicht unterdrücken, und so erfährt man, daß Präsident Falberes ausgerechnet in Tunis auf den richtigen Gedanken gekommen ist, daß das zivilisatorische Wirken in Tunis nicht ohne die Beihilfe der Religion vor sich gehen kann. In Frankreich denkt Herr Fallwres bekanntlich anders darüber: dort hält er Religion und religiöse Erziehung für etwas Ueb erflüsfi ges!

** Französische „Genossen" unter sich. Die Stadt­verwaltung von Lyon setzt sich fast ausschließlich aus Sozialdemokraten zusammen. Nun verwandte sich der ebenfalls sozialdemokratische Bürgermeister Guilhot für einen Bewerber, der um eine Kon- zeffion für ein Nachtlokal nachgesucht hatte. Er ließ sich von diesem 500 Franks Vermittlungs­gebühr bezahlen, die er angeblich der Partei­kasse zuführen wollte. Er tat dies aber nicht, fondern behielt das Geld für sich. In der Sitzung des Gemeinderats wurde er nun deshalb zur Rede gestellt und mußte unter großem Skandal sofort demissionieren und den Saal verlassen.

Amt Geisa und Umgebung.

* Dorsch, 27. April 1911. Der Grubenvorftand Gewerkfchast BonifaziuS gibt bekannt, daß der letzt« Teilbetrag der beschlossene» Zubuße in der Höhe von 100 Mark am 1. Mai zur Einziehung gelangt. Gleichzeitig wird mitaeteilt, daß die Boh­

rung 5 bei Barsch (2) jetzt in der Teufe von 600 Meter im unteren Buntsandstein steht. Die Ge« birgsverhältniffe sind dieselben rote bei den frühere» Bohrungen.

* Bacha, 28. April 1911. DaS einem hiesigen Geschäftsmann gehörige, als „Durchbrenner" in der ganzen Gegend berüchtigte Rennpferd „Priska" wurde, als er einen mit etwa 12 Zentner» Kolonial­waren beladenen Wagen nach Völkershausen gezogen halte und dort das Steinpflaster betrat, von einem Herzschlage getroffen und verendete.

* Dermbach, 28. April 1911. In der Woche vor Pfingsten, also vom 29. Mai an, soll in Dermbach ein fünftägiger Turnspielknrsus abgehalten werden. Als Teilnehmer an dem Kursus werden in erster Linie Lehrer aus dcm dritten und vierten Verwaltungsbezirk erwartet,

* Osthrim, 27. April 1911. In der General- Versammlung des Spar- und Vorschuß-Ver­eins wurde über bte finanziellen Folgen der Ver­untreuungen des früheren Kassierers, des Stadtkäm- mererS Winzer, berichtet. Der Verlust deS Vereins beträgt zirka 6400—6500 Mark. Im übrigen ist bas Geschäfts-Resultat günstig. Es werben 5 Prozent Divibenbe »erteilt

* befeuert, 27. April 1911. Die hiesige Forst- Verwaltung hat in Salzungen bet vorgenommenen Haussuchungen entwendetes Brennmaterial in einer ganzen Reihe von Fällen aufgesunden.

Aus Gberheffen u. den Hess. Aemtern.

A Marburg, 27. April 1911. Als Privatdozent der medizinischen Fakultät der hiesigen Universität habilitiert sich am Samstag Dr. Otto Veit mit einer Antrittsvorlesung über: „Geschichte der Wirbel­theorie des Schädels".

* Neustadt, 27. April 1911. Bei der Ver- Pachtung der Gemeindejagd erfolgte ein Höchstgebot von 785 Mark. Den Wildschaden, bett früher die Stadt zu tragen hatte, muß nach der neuen Jagdordnung vom 15. Juli 1907, der Jagd­pächter übernehme«. Seither betrug die Jahrespacht der Jagd 805 Mark, also 20 Mark mehr wie daS jetzige Höchstgebot beträgt. Die Pachtbedingungen enthielten u. a. auch die vom Kreisansschusse in Kirchhain im Beschwerdewege festgesetzten Nachträge, daß tm Falle berechtigter Beschwerden seitens der Jagdgenoffen, die Vertilgung des Raubzeuges, ins­besondere der Füchse nur auf Anordnung der Jagdpolizeibehörd« zu erfolgen haben.

* Frankenberg, 28. April 1911. In dem mit Heu- unb Strohvorrälen gefüllten Dachstuhl des Sattler Kuba'schen Hauses brach Feuer auS. Der Brand konnte auf feinen Herd be­schränkt werden, doch ist das Haus durch die Wassermassen arg beschädigt worden.

* Zimmersrobe, 28. April 1911. Der gemeldete Waldbrand auf der Altenburg in den von Baumbach'schen Waldungen hat über 100 Morgen Wald zerstört. Es gelang schließlich den ans der ganzen Umgegend herbeigeeilten Löschmannschaften, das Feuer durch Auswerfen von Schutzwällen und Abholzen kleinerer Bestäube auf feinen Herd zu beschränken.

* Niedenstein (Kreis Fritzlar), 27. April 1911. Durch den Ausbau eines Landweges über den Landweges von hier nach Großenritte werden nicht bloß unsere Verkehrsverhältnisse in andere Bahnen gelenkt, sondern auch eine der schönsten Partien unseres Hefsenlandes den Naturfreunden erschlossen. Der Ausblick vom „Niedensteiner Kopf" ist wahrhaft großartig. Vermag doch das unbe­waffnete Ange einen Blick zu werfen in das Herz des allen Kattenlandes und das Oktogon des Herkules, das Hohe Gras mit seinem Anssichts- tinme, den Wcidelsberg, den Odenbcrg, den 91hl« Heimer, das Knüllgebirge, den Vogelsberg sowie 60 Ortschaften zu überschauen. Ein Kasseler Herr hat schon gegenwärtig 10 Acker Baugelände — pro Acker für 500 Mark — käuflich erworben und läßt auf demselben zwei neuzeitliche Villen für Er­holungsbedürftige errichten, denen bald andere folgen werden.

Literarisches.

Religiöse Kunst. Das Gebetbuchbild ist in de: religiösen Kunst wenig beachtet, man verwendet es zu Geschenklein für brave Kinder, der Erwachsene aber, vorab der Gebildete, schätzt sie wenig. An den kunstlosen, süßlichen Bildchen, wie man sie oft sieht, kann ein kunstgebildetes Auge keinen Gefallen haben. Unb doch — es gibt kaum eine künstlerische Erscheinungsform, in der gute STunft besser und nachhaltiger wirken, in der sie leichter dem $ulfe nahe gebracht werden könnte, als im Gebetbuchbild. Schon weil das Kind es liebt. Und dcr Erwachsene wird diese Merkbilder in dem Maße schätzen, als sie künstlerisch wirken. Hierin macht sich der religiöse Kunstverlag Max Hirmer in München ein her­vorragendes Verdienst. Er unterbreitet nns drei Serien von Bildern, die in sorgfältiger Farbendruck­technik nach den besten klassnchen und modernen Vorlagen hergestellt sind, nach den Standard-Bildern von Raffael, Tizian, Dolei, Fra Bartolomeo, Luini, Sassoferato, ferner nach Lybaert, Schiestl, Fngel, Untersberger, Ittenbach. Tas sind Bilder, die "er­bauen und künstlerisch wirken, welche die religiöse Darstellung mit der ganzen Schönheit guter Kunst umgeben und so erst recht das Herz zur reinen Höhe erheben, die nichts Süßliches, nichts Anempfuirdeires, sondern ursprüngliche, künstlerische, allgemein mensch­liche Empfindung sind. Das ist die rechte Art, das Gebetbuchbild in ben breiten Massen sowohl, wie in ben gebildeten Kreisen popiik' und so wirksam zu machen. (Der Preis dieser der, die mit gut gewählten, kirchlich approbierten Texten versehen sind, ist 2.50 Mark das Hundert.)

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