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M 75.

Samstag »en 1. April I»ll.

58. Jahrgang.

" fuldaer M Zeitung *

z. Blatt.

vrnck und Verlag -er zuldaer Itlifwbrudetei in Suita.

Die Zuwachssteuer.

Von Dr. jur. Brandts, Berlin.

(Nachdruck verboten.)

Am 1. April tritt das Gesetz vom 14. Februar 1911 bereits in Kraft, findet aber schon Anwendung auf die nach dem 31. Dezember 1910 geschehenen Verkäufe.

Das Gesetz wird kurz als Wert zuwachssteuer- aesetz bezeichnet. Es kommt aber in Wahrheit für die Steuer nicht darauf an, dm allgemeinen Wert zu ermitteln, welchen das Gmndstück zur Zeit des Er­werbs hatte und jetzt beim Veckauf hat, sondem es kommt lediglich barauf an, welchen Preis der jetzige Verkäufer bezahlt hat, als er oder sein Rechts­vorgänger das Grundstück erworbm, und welchm Preis er jetzt bekommm hat, also auf dm Gewinn, den er gemacht hat. An biefem Profit will der deut­sche Reichsfiskus teilnehmen, nachdem schon eine wach- jenbe Anzahl von deutschen Städtm und Landgemein- ben ihrerseits ihm in ber Besteuerung dieses Zuwach­ses voraufgegangen waren. Da die Stellungnahme der Regierung und der Parteien zu der Zuwachsstmer so mißerordmtlich große Schwankungen durchgemachi hat, ist eS ungemein schwer, selbst für jemand, der die Verhandlungen sorgfältig verfolgt hat, sich klar zu sein, was denn nun schließlich Gesetz geworben ist. Auch bie Fassung des Gesetzes selbst hat naturgemäß unter den zahlreichen, sich teilweise durchkreuzenden Verbesserungsvorschlägen stark gelitten. Aber man muß, wie gesagt, auch die angegebene Entstehungs­geschichte berücksichtigen, sowie außerdem die Neuheit und die große Schwierigkeit des Stoffes, und man Wird milder fein, zumal da das, was jetzt Gesetz ge­worden ist, weder den Wünschen der Regierung, noch denjenigen irgend einer Partei entspricht. Dm Wün­schen des Fiskus nicht, da er viel, viel weniger Steu- em erhält, als er nach feiner Vorlage haben wollte, weil der Reichstag immer mehr und mehr Abzüge ge­macht hat, den Wünschen der Parteien nicht, weil sie teils die Zuwachssteuer überhaupt als eine ungerechte Neubelastung des Grundbesitzes ablehnten, teils weil sie die Art der Durchführung für zu milde ansehen.

Das jetzige Gesetz bemüht sich nämlich ernstlich, insofern gerecht zu sein, als es nicht jeden Wert­zuwachs treffen will, sondem nur den unverdien­ten, ober, wie es sich ausdrückt, bmjmigen „Wert­zuwachs, der ohne Zutun des Eigentümers entstanden ,ist". Diese Feststellung, welcher Zuwachs ohne Zu­tun des Eigentümers entstanden isl, hat dem Gesetz­geber die allergrößtm Schwierigkeiten gemacht. Es wäre ja bequem gewesen, sie der Behörde zu überlassen. Aber welche Verworrenheit wäre durch die Verschie­denheit der Auffassungen darüber entstanden. Des­halb gibt das Gesetz hierfür selbst Richtlinien und zwar in der Weise, daß es den Veräußerer be­rechtigt, zu dem Preise, welchen er ober fein Vorgän­ger bei bem Erwerb des Grundstücks gezahlt haben, mancherlei Unkosten und spatere Auswmdungen hinzu­zurechnen, iueldje man durch den Erwerb gehabt hat, alle die Gebühren, welche man dem Vermittler bezahlt bat, ja auch Auslagen für Annoncen, die Kosten für den Notar ,bie Stempel- und die Umsatzsteuer, die man än das Reich, die Gemeinde und vielleicht gar noch an den Kreis zu zahlen hat. Hat man hierüber nicht genau Buch geführt, so kann man wmigstens 4 v. H. des Erwerbspreises diesem hinzuschlagen. Fer­ner kann man hinzurechnen die Aufwendungen, welche für Bauten und — wenn es ein landwirtschaftliches Grundstück ist — auch solche für Meliorationen, z. B. Drainage ufro., entstanden sind. Dm ausgelegten Baukosten hum man als Vergütung für die eigenen Bemühungen 5 v. H. hinzurechnen, ferner die Auf­wendungen für Straßenbauten und andere Verkehrs­anlagen; insbesondere die Kanalisierung. Um die Kultivierung von jetzt wenig ober gar nicht nutzbaren Ländereim zu hebm und zwar von Moorland, Sumpf­land, Oede- oder Heideland, ist auf Antrag des Ver­miß er es diesem gestattet, an Stelle seiner Aufwendun­gen dem Erwerbspreis die Erhöhung des Ertrags­werts hinzuzurechnen.

Alle diese Berechnungm erfordert die Billigkeit unbedingt, um die Wirkung des Gesetzes nicht brückmd werden zu taffen und insbesondere, um nicht zu hart diejmigen zu treffen, die erst nach langjähriaem B e s itz ihr Eigmtum veräußern. Die Begünstigun­gen für langjährigm Besitz sind von der ReichstagS- kommison so bedeutmd ertoettert, daß jemand der — ober dessen Ettern ober Voreltern — ein Grundstück schon vor 40 Fahren erworben hat und zwar bis zu einem Preise von 100 Mack für daS Ar, jetzt über­haupt keine Steuern mehr zu zahlen hat, auch wenn er zum dovpcktm Preise (also mit 100 v. H. Nutzen) ti erlauft. Es werden nämlich für jedes Jahr, welches er das Grundstück besessen hat, 2% v. H., also in 40 Jahren 100 v. H., dem Erwerbspreist zugerechnet. In dieser Höhe wird ein Zuschlag aber nicht bet allen Grundstücken berechnet, sondern bei den wertvolleren ist er geringer und zwar merben von dem 100 Mk. für das Ar übersteigenden Erwerbspreis bet unbebauten Grundstücken nur 2 v. H., bei bebauten Grundstücken iy2 v. H. hinzugeschlagen.

Veckaust jemand schon nach fünfjährigem Besitz fein unbebautes Grundstück, fo wird für jedes Jahr nur die Hälfte dieser Erträge dem Erwerbspreis hin­zugerechnet. Außerdem genießt der veckaufende Be­sitzer noch einen Steuerrabatt auf die hiernach berechnete Steuer in Höhe von 1 v. H. für jedes Jahr seines Besitzes bis zur Dauer von höchstens 40 Jah­ren. Für den vor dem Jahre 1900 erworbenen Besitz ermäßigt sich die Steuer für die 21 Jahre von 1885 (weiter wird in der Regel nicht zurückgerechnet) bis 1911 sogar um 1% v. H. jährlich. Wer also sein Gmndstück 1900 erworben hat und 1911 verkauft, kann von der berechneten Steuer 11 v. H. abziehen; wer fein Gmndstück 1890 schon gekauft hat und 1911 veckaust, kann 32% v. H. von der ©teuer in Abzug bringen. Schließlich wird bet langjährige Besitz, der schon vor 1885 in dm Händen der Familie sich befand, noch dadurch begünsttgt, daß bei Berechnung des Wert­zuwachses nicht der wirkliche Erwerbspreis angenom­men wird, wobei man vielleicht in recht ferne Zeiten zurückgreifen müßte, sondem der Wert des Grund­stücks im Iahte 1885 zugrunde gelegt wird, mag auch viel billiger getauft worden fein.

Ganz befreit von der Zuwachssteuer ist jeder Erwerb von Todes wegm, ferner der Erwerb seitens eines Ehegattm bei der ehelichen Gütergemeinschaft, desgleichen der Erweck» durch Vereinbarung nut den Miterben oder durch Gründung einer Familiengesell- fchaft, ferner durch Abtretung seitens der Eltern an die Kinder, wie es besonders bei Bauerngütern all­gemein üblich ist, aber auch bei städtischen Geschäften verkommt. Von der Zuwachsstmer befreit sind auch der Landesfürst und die Landesfürstin in ihrem Lande, ferner, was praktisch wichtiger ist, das Reich, der Staat und besonders bie Gemeinden.

Rücksicht auf die unbemittelten Klaffen hat zu der Bestimmung Anlaß gegeben, daß jemand, der ober dessen Ehegatte im letzten Jahre kein Einkommen über 2000 Mark gehabt hat, von der Zuwachssteuer befreit bleibt, es sei beim, daß er den Grundstückshandel ge­werbsmäßig betreibt. Fernere Voraussetzung ist, daß der Veräußerungspreis 20 000 Mk. — bei unbebauten Grundstücken 5000 Mk. — nicht übersteigt, ohne Rück­sicht auf die auf dem Grundstück lastenden Hypotheken. Wird nur ein Teil des Grundbesitzes veräußert, so tritt Befreiung nur ein, wenn das Gcsamtgrunbstück nicht 20 000 Blk. bezw. 5000 Mk. wert ist.

Von dem Veräußerungspreis sind in Abzug zu bringen die dem bisherigen (Eigentümer nachweislich zur Last fallenden Kosten der Veräuße­rung und der etwaige Zinsverlust, den er infolge des geringen unter 3 v. H. jähckich bleibenden Ertrags des Grundstücks für die letzten fünfzehn Jahre erlitten hat. Das ist Von Bedeutung für viele in den Städten aus Spekulation gekauften und unbmutzt daliegenden Bauplätze, aber auch für Waldgrundstücke, die oft we­niger als 3 v. H. einbringen. Das Zubehör eines Grimdstücks, z. B. die Maschinen eines industriellen I Etablissements, die landwirtschaftlichen Geräte eines Landgutes, werden bei der Berechnung des Erwerbs­und Verkaufspreises nicht mitgerechnet.

Für die Höhe der ©teuer ist eine weitläufige Tabelle ausgestellt. Sie beträgt bei einer Wertsteige­rung von nicht mehr als 10 v. H. 10 v. H. des Pro­fits und steigt bei einer Wertsteigerung von mehr als 290 v. H. auf 30 v. H. Steuerbeträge unter 20 Mk. werden nicht erhoben.

Für die Steuer ist der Veräußerer zahlungspflich- Kg. Um sich darüber zuverlässig zu informieren, ob uni» welche Zuwachsstmer von ihm erhobm werden wird, kann er von der Steuerbehörde eine amtliche Auskunft verlangen, wofür eine Gebühr von y2 v. T. des Erwerbspreises zu entrichten ist, wmigstens 20 M.

Die eingehende Steuer erhält das Reich nur zur Hälfte, 10 v. H. erhalten die Bundesstaaten, welche die Erhebung beforgen, die übrigen 40 v. H. sollen die Gemeinden bezw. die Kreise bekommen. Da in dm ersten Jahren die Steuer noch nicht viel einbringen wird, fo bleibt vorläufig, und zwar bis zum 1. Juli 1914, noch der volle Umfatzstempel in Höhe von % v. H. neben der Zuwachsstmer bestehen. Alsdann wird mir noch % v. H. Umsatzstempel er­hobm werden, und soll er dann, sobald die Zuwachs­stmer 50 Millionen Mk. jährlich einbringt, ganz weg- f affen.

Das sind die wichtigstm Gmndzüge des neuen Gesetzes.

Deutsches Reich.

cf Das Antworttelegramm des Papstes an den deutschen Katholikentag in Augsburg 1910 soll nach dem „Reuen Jahrhundert" den Wunsch mthalten haben, die Tagung möge dazu beitragen, daß die Religion der P r o t e st a n t e n vor dem völligen Ver­fall bewahrt bleibe. Das Telegramm des hl. Vaters ist dem Wortlaut nach nicht bekannt gegeben worden. Aber es ist uns mitgeteilt worden. Von den Pro­testanten ist bann, wie natürlich, gar keine Rede.

** Sind wirklich die Schutzzölle schuld? Die sozialdemokratische Presse schlägt sich selbst aus den großen Mund, wenn sie draußen im Lande die Hetzer immer die Getreide- und Vieh- zölle für die hohen Preise verantwortlich machen läßt. Wenn das der Fall wäre, dann müßten in den Ländern, roo keine Schutzzölle be­stehen, die Preise am billigsten sein. Wie steht es z. B. diesbezüglich in Amerika? Dar­über schreibt — ausgerechnet ein sozialdemokra- lisches Blatt — die „Heimat" (1911, vir. 1), Beilage zum sozialdemokratischen „Bayerischen Wochenblatt", folgendes:

„ . . . auch in den Vereinigten Staaten von Nord­amerika macht die Verteuerung der Lebens­mittel ungeheure Fortschritte, wie folgenbe Zusammenstellung zeigt, die wir einem Flugblatt ent­nehmen, das uns mit einem Bries aus Chicago zuge-

1 Psd. gesalz. Speck (Schweinefleisch)

21 Pf.

84 Pf.

1 , Schweinefleisch (Kotelett)

25 „

85 „

1 „ Schweinefleisch (geräuchert)

29 „

84 „

1 „ Wurst

29 „

76 „

1 „ Fett

21 ,

76 „

1 „ Rindfleisch (gesalzen)

21 „

67 „

1 „ Rindfleisch 1. Qualität

67 ,

105 „

1 „ Rindfleisch 2. Qualität

50 „

93 „

1 Huhn von 4 Psnnd

200 „

378 „

1 Psd. Butler

67 „

150 „

1 „ Käse

55 „

92 „

1 „ Zucker

20 „

2a „

1 „ Mehl

16 „

28 „

Summa i

621 Ps.

1332 Ps.

Dabei beachte man noch, daß in Amerika 1 Pfund noch lange nicht soviel wiegt, wie bei uns; es hat nämlich ein Zehntel weniger und bat mir 453 Gramm. „Das ist", so bemerkt dazu der Brief in der „Heimat", „eine Verteuerung in zehn Jahren um mehr als hundert Prozent, zustandegedracht durch das Unroefeit des Trusts. Und genau wie bei uns Kapi­talismus und Militarismus einträchtig zusammenwicken, gibt es auch drüben neben der Lebensmittelverteuerung Lohnkürzungen und Vergrößerung der Arbeitslosigkeit."

* „Evangelische^ Schulen. Ein recht krasse Be­leuchtung erfährt die Schulparität im Kreise Start» haus durch folgende kurze Angaben über die Schülerzahl m einigen evangelischen Schulen de» Kreises. So besuchen, laut ,Westpr. Volksbl.', die evangelischen Schulen:

in Loßinitz . . 20 evangl. und 41 kathol. Kinder

„ Sklanhulla 23 , „ 62 , „

„ Wilbelmshuld 27 „ . 75 „ „

„ Bocksch . . 12 , ,46 ,

„ Nonch . . 37 , , 56 „

„ Semlür . . 19 „ , 47 „ ,

„ Mehsau. . 13 „ , 36 „ „

„ Neuend»rf . 9 „ , 36 , „

„ Mackensee . 23 „ „ 27 „ „

Es besuchen also diese nur evangelischen Schulen 183 evangelische aber 426 katholische Schulkinder.

Ausland.

* Schweizerische Toleranz. In schweizerischen Blättern lesen wir: Bekanntlich ist der Kanton Schaffhausen ein wahres Musterländchen für Toleranz, Gleichheit und Brüderlichkeit. Obwohl laut letzter Volkszählung unter den 18000 Ein­wohnern der Stadt nahezu 6000 Katholiken sich befinden, besitzen diese letzteren keinen einzigen Großrat, ja keinen einzigen Großen Stadtrat oder Schulrat. WaS sie hier zu wenig haben, haben sie auf der anderen Seite zu viel. Sie müssen nämlich Steuern zahlen zugunsten der protestantischen Landeskirche, während sie für di» Kosten ihres eigenen Kultus erst noch extra für sich auskommen müffenl! Ja, die Schaffhauser Behörde geht so weit, daß sie sogar das katho­lische Kirchengebäude mit 190000 Franken ver­steuern läßt!!

* Die russisch-chinesische Spannung. Die Bericht» russischer Blätter über angebliche militärische Maßnahmen der chinesischen Regierung im Nor­den des Landes haben die offiziöse Petersburger Telegraphen-Ageutur veranlaßt, sich aus Chardin Bericht über die militärische Lage in der Mandschurei erstatten zu taffen. Der Bericht »erbteitet sich aus­führlich über die Notlage der aus den russischen Gebieten ausgewiesenen und der aus den pestver­seuchten Orten geflüchteten arbeitslosen Chinesen, er­wähnt jedoch nichts von kriegerischen Vor­bereitungen der Pekinger Regierung. In Blagowjeschtschensk erscheinende Blätter berichten über einen Ueberfall notleidender Chinesen auf russische Reisende auf dem Amurfluß. Diele Chineseu kehren trotz deS Zollkordons und des Seuchenkordons auf das russische Amurufer zurück. Die chinesische Regierung zeigt sich andauernd bemüht, die ruffen­feindliche Agitation nach Möglichkeit einzudämmen. Ein Edikt befiehlt den Vizekönigen, bie von chinesi­schen Studenten eriasseuen Proklamationen zu ver­nichten, bie ben Zweck haben, die Bevölkerung zum Widerstand gegen Rußland aufznreizen. Seit dem Ausbruch des Konflikte» war es den Zeitungen untersagt, die Ereignisse zu besprechen, deshalb hatten die chinefischen Studenten Tauf ende von Exemplaren einer Broschüre, die den Titel »Das Wohl des Vaterlandes" trug, verteilt. Es ist be- merkenswert, daß fast alle Provinzen Chinas der Regierung sehr feindlich gesinnt sind, weil die Be­völkerung mit der Unterwerfung unter die russischen Forderungen nicht einverstanden ist.

X Nutzen des Schutzengelhundes für die katholische Schuljugend.

Der Schutzengelbund, in welchem sich Schulkinder verpflichten, bis zur Entlassung au» der Schule stch gänzlich vom Genüsse geistiger Getränke zu enthalten, nachdem bereit Ettem schriftlich ihnen die Erlaubnis

Unpolitisch« Schlaufe.

(N.) Berlin, 30. März 1911.

(Nachdruck verboten.)

Jetzt begehen wir wieder das Fest der Leichtgläu­bigkeit. Am 1. April schickt man bie Einfältigen, wo­hin man will. Was ihnen vorgerebet wirb, bas neh­men sie für bare Münze, ohne sich erst bie Mühe des Nachdenkens und des eigenen Urteils zu geben. Sie haben große Ohren und ein kleines Gehirn.

Aber lassen sich denn bie Leute bloß am 1. April zum Narren halten? Ach, wie herrlich wäre es um bie Kultur bestellt, wenn an ben übrigen 364 Tagen des Jahres sich niemand beschwindeln ließe! Doch leider blüht der Schwindel zu allen Jahreszeiten, und Sachverständige behaupten, eS gilt heutzutage mehr als je der alte Spruch: Die Welt will betrogen wer­den, also tun wir ihr den Gefallen!

Beweis leicht. Erinnern wir z. B. nur an bie schwere Arbeit, bie unsere Gesetzgeber mit ber Be- kampsung bes unlauteren Wettbewerbes haben. Man will bie leichtgläubigen Mitbürger schützen gegen bie Ausbeutung burch gerissene Geschäftsleute, die durch allerhand trügerische Vorspiegelungen, angebliche Aus- verkause, schwindelhafte Auktionen und sonstige täu­schende Kunststücke den Kundenfang betreiben. Kaum ist ein Gesetz fertig, so stellt sich heraus, daß es an die Geriebenheit der Schwindler und an die Dumm­heit der Massen doch noch nicht heranreicht. Es muß ein neues Schutzgesetz gemacht werden, und weil auch das nicht auSrcidjt, fabriziert man ein drittes. Der Schwindel aber erfindet immer neue Tricks und fin­det immer neue Gimpel, die auf den Leim kriechen.

Wir leben im Zeitalter der Reklame. Die Reklame Ist ein Mittel, das durch den Zweck geheiligt oder ent­heiligt wird. Wenn der reelle Geschäftsmann feinen Mitbürgern mitteilt, was für Waren oder Leistungen sie bei ihm haben könnten, so ist das eine berechtigte und nützliche Handlung. Wenn man aber Pauken und Trompeten spielen läßt, um minderwertige ober gar wertlose Dinge ben Leuten aufzuschwatzen, so ist bas ein Betrugsversuch. Ter Strafrichter uub bie Polizei können bie verschlungene Grenzlinie zwischen In em soliden Angebot und einer hinterlistigen Markt­schreiern nicht bewacht halten. Wir haben Preßfrei­

heit und Schreifreiheit, und bem geehrten Publikum bleibt es überlassen, selbst ben Unterschied zwischen Ehrlichkeit und Schwindel herauszufinden. Jawohl, — wenn nur das geehrte Publikum sich nicht so leicht hvpnotisteren ließe! Der Hypnotiseur läßt sein Opfer andauernd auf einen glänzenden Knopf blicken, und bald sinkt es in einen gebauten« unb willenlosen Zu­staub. Die Stelle dieses Knopses kann im geschäft­lichen Leben ein raffiniert hergerichtetes Schaufenster vertreten; die Leute starren diesen verführerischen Glanz so lange an, bis sie betäubt sind. Die Erinne­rung an ihre alten soliden Lieferanten ist verwischt, die Warnungen von Freunden und die eigenen Zwei­fel sind vergessen, sie merben vom Kaufteufel besessen unb heimsen glückstrahlend gegen ihr gutes Geld min­derwertiges Zeug oder gar nichtswürdigen Schund ein.

Wenn man mit einem ungebildeten Menschen dis- putieck, so kann man häufig hören, daß er seine Be­hauptung zweimal, dreimal oder noch öfter wiederholt. Die Wiederholung mit lauter und eindringlicher Stimme soll den Beweis ersetzen. Und der Mann handelt in seiner Ack gar nicht so ungeschickt. Es gibt tatsächlich eine Masse von Leuten, die sich die Ansich­ten durch wiederholtes Einreden in den Kops setzen las­sen, — etwa so, wie man einen Nagel durch eine Reihe von Hammerschlägen m ein Brett hineintreibt. Darum gilt auch bei den Reklamehelden die Regel: Einmal ist keinmal; man muß möglichst lange die eine Anpreisung auf die andere folgen lassen, bann erft zieht bie Reklame. Wer bas erste Mal lieft oder Höck, daß bei Meyer u. Co. die Waren unter dem Fabrikpreis ober unter dem Einkaufspreis verschleu­dert würden, der lächelt. Beim zweiten Male wird er aufmerksamer; beim dritten Male denkt er nach über die Eigerttümlichketten der Preisbewegung; beim vierten Male spürt er ein Gelüste, sich die Sache mal anzusehen; beim fünften Mal ist er überzeugt, daß hier wirklich eine „außerordentliche Gelegenheit" vor­liegt, die man als kluger Hausvater oder fparfame Hausfrau nicht ungenutzt vorübergehen lassen dürfe. Was man so häufig Höck, das muß doch wahr sein!

Ein guter Freund schickte mir neulich tinen Stoß von Zeitungen und Briefen mit dem Ersuchen, ich möchte doch vor gewissen schwindckhaften Dackehns- Jnseraten warnen, auf welche namentlich kleinere und mittlere Beamten zahlreich hereinfielen. Da liegt in

ber Tat eine arge „Bauernfängerei" vor. Das Inse­rat kündigt den verlockendsten Personalkredit an. Es erweckt die Hofstmng, daß jeder, der sich in einer ge­sicherten Lebensstellung befindet, ohne weiteres gegen mäßige Zinsen ein Darlehen erhalten könne. Meldet sich nun ein Gelbbedürftiger, so muß er zunächst 12 Mack 50 Psg. als Vorschuß für Schreibgebühren usw. zahlen. Dann wird ihm eröffnet, daß eine „Berliner Bank" daS Geld geben will, aber natürlich erst Aus­künfte einholen muß, deren Kosten im Betrage von abermals 12 Mark 50 Pfg. der Darlehnssucher vor­weg zu decken hat. Sind die 25 Mack bezahlt, so hat der Geldbegierige Ruhe. Wird er zudringlich, so be­kommt er die Nachricht, daß ihm das Darlehn nur gegen Unterpfand gewährt werben könne; Mobiliar gelte nicht als solches. Wenn der Mann Grundstücke oder Wertpapiere zu verpfänden hätte, würde er nicht dem persönlichen Kredit auf Grund des Inserats uach- gejagt haben. Er ist den Vorschuß los. Das war Lehrgeld sür bie Erkenntnis, baß bie „Berliner Bank" und deren Zutreiber vom „Stamm Nimm" und nicht vom Stamm Geben sind. Das hätte er sich auch vor­her sagen können, wenn er nur über das Inserat der menschenfreundlichen Leute, die angeblich mit ihrem überflüssigen Geld durchaus den kleinen Leuten aus der Verlegenheit helfen wollen, etwas unbefangen nachgedacht hätte.

Zur Entschuldigung sagt manchmal ein Leichtgläu­biger: „Das Inserat hat doch in meiner Zeitung ge­standen." Da muß doch entschieden klar gestellt wer­den, daß die Zeitungsleitung nicht verantwocklich ge­macht werden kann für die Richttgkeit und Ehrlichkeit der Anzeigen. Der Anzeigenteil tft ein Sprechsaal, in dem jeder unter den üblichen Bedingungen seine Meinung sagen kann. Redaktion und Verlag eines guten Blattes sorgen dafür, daß aus dem Inseraten­teil solche Anzeigen fern bleiben, die in erkenntlicher Weise gegen die guten Sitten oder die öffenüiche Ord­nung verstoßen. Aber ist einfach unmöglich, daß sie bei jeder geschäftlichen Anzeige erst untersuchen soll­ten, ob die Ware gut, das Geschäft reell, die Angaben ckchtig seien. Das nmß das Publikum selbst pmsen unb entscheiden. Darum heißt es mit Recht: Für den Inseratenteil übernimmt die Schriftleitung den Le- fem gegenüber keine Verantwortung. Die Anzeigen in der Zeitung sind ebenfo zu betrachten und zu be­

handeln, wie die sonstigen Ankündigungen an den An­schlagsäulen, in Schaufenstern usw »der wie die zur Verteilung gelangcnbeit Reklamezettel usw. Der Mann, der das Angebot macht, unterhält sich mit dem Leser; diese beiden müssen sehen, wir sie miteinander fertig werden. Wer nicht aufpaßt, darf die Schuld nicht einem Dritten zuschieben wollen. — Dabei bleibt natürlich bestehen, daß es dem Veckag und der Schrist­leitung eines Blattes sehr erwünscht ist, wenn die Abnehmer ben Inseratenteil ihre» Blattes beachten unb bei ihren Bestellungen usw. auf bas Inserat aus­drücklich Bezug nehmen. Ohne einen gutgespickten Inseratenteil kann heutzutage ein leistungsfähiges Blatt nicht bestehen, unb zur Füllung des Inseraten­teils, bie dem Leser auch wieder zugute konnnt, trägt nichts wirksamer bei, wir die Wirkung der Inserate, die dem Ausgeber eckenntlich wird. Darum sollte jeder die soliden Anzeigen in seiner Zeitung beachten; wenn er die unsoliden unbeachtet läßt, so handelt et im Sinne des braven Verlegers, denn dessen Streben geht dahin, möglichst viel gute und nützliche Anzeigen in feinem Blatt zu haben.

Kommen wir auf die Leichtgläubigkeit zurück, fo könnte man noch ein langes Kapitel schreiben über die Torheit der Leute, die sich schwindelhafte Aktien aus­schwatzen oder stch einreden lassen, sie könnten durch stürnpechaftes Spekulieren an der Börse den geriebe­nen Börsenleuten das Geld aus der Tasche ziehen. Mindestens ebenso töricht find die leider recht zahl­reichen Rennwetter, die ihre guten Markstücke und Kronen auf irgend einen Gaul fetzen, ber in Berlin oder in Frankreich läuft, — ohne zu bedenken, daß bei diesen Wettrennen nicht bloß der tückische Zufall spielt, sondem auch listige Leute die ärgsten Schiebun­gen machen. — Nebenbei fleht man augenblicklich in Berlin bei einem sogenannten Sechstagerennen von Radfahrern, daß der Spock vielfach entartet zu einer ganz unwürdigen, widerwärtigen Komödie., Es gibt eben Aprilnarren in Masse, die auch die unsinnigste Strampelet mit Ehrfurcht begaffen unb bie tollsten Schwmdckeien nicht bemerken.

Die Welt ist voll von Leichtgläubigkeit unb Aber­glauben. Gerade die „aufgeklärten" Leute, die sich gegen Gottes Offenbarung sträuben, fallen am blö­desten und blindesten herein auf den Unsinn, ben ihnen die geriebenen Mitmenschen emreben.