Einzelbild herunterladen
 

ttVW tä-kich mit Aurnahm« der Sojn= »nd Feiertage viertel­jährlicher Sezaqrpreir shn« Sri»gerloho unb vepeLgeld in Fulda ?»' wie amwärtr 1.50 ÄL

Verantw. Redakteur: «ari Schütte, für die Anreise«:

Z.parzell«r in Fulda.

Zuldaer

Wochenheimes: „illustrierte Sonntagrzeitung"

L«jrltze«; Vir ei» fpaltige petitzeUe oder Herrn San« IS pfg. ReNomendlepetitzeil« Pfg., bei Wieder­holungen wird entjpr.

Rabatt gewährt.

Rotalionrdrnckunb Verlag der Fuldaer Äk» tienüruckeret in Fulda Fernsprecher Rr. 9.

38. Jahrqang

Fulda, Dienstag den 7. Februar 1911

Erstes Blatt

30

kestgestelll n rages gesagt in jeder B

ab-

Dienstag: Fortsetzung und kleine Vorlagen.

Berlin, 6. gebt. 1911. Wie von gutunterrich. teter Seite versichert wird, ist bei der in der erste« Hälfte des Monat» Mär, stattfindenden R et s e de» Kaiser» nach Italien auch ein Besuch beim Papste In bestimmte Aussicht genommen. Nach der Reise begibt sich daS Kaiserpaar zu längerem Kurauf­enthalt nach Wiesbaden. — Der konservative Land­tagsabgeordnete Boysen-Klessowen ist gestov-

Die Thronrede ist in ihrem hochpolitischen Ab. schnitt befriedigend. Besonder- durch die förmliche und feierliche Versicherung, daß die englische Regie­rung von dem angekündigten Zwangsverfahren gegen Persien wegen der angeblichen Unsicherheit in der

auch fernerhin den mittleren Justizbeamlen offenbleiben. ( Weiterhin bittet er um angemessene Besoldung der , Rechnungsrevisoren und Gerichtskassenbeamten, die bet ( der Neuregelung der Bewldungsverhältniffe im Jahre , 19U9 zu kurz gekommen seien, um eine Reliktenunler- stützung für die Amlsanwätte und um Gleichstellung > der Gerichtssekreläre mit den Berwaltungssekrelären, \ namentlich hinsichtlich der Verleihung des Titels Rech- • nungsrat. ,

Geheimrat Fritze äußert sich bezüglich der Relikten ablehnend, An der Berufung mittlerer Beamten zu «mlsanwälten soll nichts geändert werden. Bezüglich des Titels Rechnungsrat ist die frühere ungleichmäßige Behandlung aufgehoben.

Abg. «arischer (Zentr.) unterstützt den Wunsch auf Berufung der mittleren Juftizbeamten zu Amts- anwälten und regt an das Protokoll nach Diktat den Kanzleibeamten zu übertragen, statt damit die höher bezahlten Geiichlsschreiber zu beschäftigen.

Abg König-Krefeld (Zent.) bittet, den Amtsanwälten eine Amtscobe zuzuerkennen.

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.) tritt für Selbstbeschästt- gung inhaftierter Redakteure em und vermißt im Etat Besoldungsangaben für Scharfrichter. (Zuruf: Juden baren Ausgaben!) Ach ja, in den „baren Ausgaben". Es sind ja auch keine Staatsbeamten, fondern kon­zessionierte Aktordarbeiter, die den Menschen durch gesetzlichen Mord in's Jenseits befördern. (Gelächter.)

Ein Ncgierungsvertreter weist hinsichtlich der Frage von Befchättigung von Untersuchungsinhaftierten auf die Gesäiitinisordnung hin, nach der Selbstbefchäftigung gestattet ist. Handelt es sich um Stra'gesangene, so läge die Sache anders, ob der Betreffende Redakteur ist oder nicht.

Abg. Bartscher lZentr.) macht darauf aufmerksam, daß d,e Reinigung der Gerichtsgebäude mancherorts zu wünschen übrig lassen.

Abg. Dr. Schmidt (Zentr.) betont die Nolmendig- keit der religiösen Erziehung der Gefangenen. Es müsse daher die Gefängmsfeelforge noch erheblich weiter aus- geoehnt und die Erziehm gStäligkeit der Geistlichen in den Einzelzellen mehr als bisher ermöglicht werden.

Abg. Reinhardt (Zentr.) klagt über den schlechten Bauzustand an vielen kleineren Amtsgerichten.

Nach werterer unerheblicher Debatte wird der Justizetat erledigt.

Dienstag: Zweckverband.

ReichstagSwahlvorberettungen.

* Schlitz (Oberhefsen), 6. Febr. 1911. Bor einigen Tagen sprach, der .Franks. Ztg/ zufolge, in einer hier abgehaltenen nationalltberalen Ler- sammlung Fabiikant W. Zöller über Die Geschichte Ver nationalliberalen Partei. Ein zweiter Redner

Deutscher Reichstag.

Sitzung vom 6. Februar 1911.

Die Interpellation des Abg. Gras Kanitz (k.) bett.

Ueberschwemmung de» deutschen Geldmarktes mit fremden Wertpapieren

wirb da der Staatssekretär Delbrück diese erst Ende dieser oder Anfang nächster Woche beantworten will, yon der Tagesordnung abgesetzt. ,

Es folgt die zweite Lesung der Entwürfe eines Gesetzes betr.

Aenderung bei GerichtSverfafsungSgesetzeS und einer Strafprozetzordnung.

Südhälfte vorläufig abseben will. Sie will ab­warten. Schön! Das Abwarten wird hoffentlich auch den Verhandlungen über daS persische Bahn­netz zwischen Rußland, Deutschland und England zu gute kommen. Der angekündigte Zusammentritt der Reichskonferenz b. t tue Zusammenkunft der leitenden Minister der englischen Selbstverwal«' tungskolonien mit denen deS Mutterlandes würde unsereAufmerkfamkeitim höchstenGrade beanspruchen, wenn die schütz zölln er ische Partei bei den letzten Wahlen gesiegt hätte. Da daS nicht der Fall ist, ist eine wesentlich« Aenderung der britischen Handels­politik vorläufig ausgeschloffen. Ob die Kolonien noch das eine oder andere Schiff zur Verstärkung der britischen Kriegsflotte beisteuern wollen, ist für uns nicht aufregend. Die Uebermacht Englands zur See steht ja so wie so fest.

Mit Stillschweigen wird in der Thronrede der kritische Punkt der gegenwärtigen hochpolitischen Lage übergangen, nämlich die Stellung Englands zu den französischen Hoffnungen auf einen Re­vanchekrieg gegen Deutschland, insbesondere zu der Vltssinger Befestigungsfrage und zu der Andeutung des Ministers P i ch o n über militärische Verabredungen zwischen Frankreich und England.

Herr Pichon sagte in seiner letzten Senatsrede: »Was weiß die Presse von den militärischen Be­sprechungen, die zwischen London und Paris ge­pflogen wurden? Seit wann stellt sich die Diplo­matie auf den offenen Markt?* Diee Aeußerung wurde noch erläutert durch den Widerspruch Pichon's gegen die Behauptung, daß seit zwei oder drei Jahren keine militärischen Besprechungen stattge­funden hätten. Daraufhin wollen nun liberale Parlamentsmitglieder den englischen Minister deS Auswärtigen befragen, ob cin militärischer Ge­heimvertrag mit Frankreich bestehe. Zugleich wollen konservative Abgeordnete fragen, ob di« „Entente* noch die alte Wirkungskraft habe. Es wird also im Parlament von London zu hochpoli­tischen Verhandlungen von aktueller Bedeutung kommen. Wir vermuten, daß der Minister des Auswärtigen den »militärischen Gehennverlrag* ein­fach ableugnen wird. Es ist ja nicht schwer, einer Abmachung eine Form zu geben, die nicht als,SBer«j trag* genannt zu werden braucht, aber doch di«! Stelle eines Vertrages einnimmt

Die Vlissinger Frage wirst ein grelle- Streiflicht auf die milttärischen Besprechungen zwi- London und Paris. Wer gegen die Befestigung von Vlissingen Einspruch erbebt, tut das, weil er ein Interesse daran hat, daß einer Kriegsflotte di« Einfahrt in die Schelde freibleibe. Nur für di« englischen Kriegsschiffe kann diese Wasserstraße reserviert sein. Das will besagen: wenn Frankreich gegen Deutschland Krieg führt, so kommt England der Republik durch eine Landung in Belgien zu Hilfe. Das englische Hilfskorvs würde vielleicht unter der Maske kommen: Schutz der Neutralität Belgiens! Der sogen. Schutz wäre aber tatsächlich ein Bruch der Neutralität, und der beschönigende Titel würde nichts daran ändern, daß die recht« Flanke des kriegsführenden Deutschland bedroht und, dadurch seine Wehrkraft gegen Frankreich geschwächt würde.

Ob die Holländer sich zu einem Verzicht auf ihr Befestigungsrecht bestimmen lasten, ist ihre Sache.' Der Zwischenfall hat für uns wenigstens einen aufklärenden Wert, indem wir aus den Be­strebungen zur Offenhaltung der Schelde für Kriegs­schiffe ersehen, was wir unter Umständen von den sogen. Friedensfreunden in Frankreich und England zu erwarten haben. Man predigt öffentlich „Ab- rüftung*, und betreibt insgeheim militärische Be­sprechungen, die auf einen Krieg hinauslaufen. Daher wird es auch Rußland so sehr verargt, daß es seine Truppen etwas weiter von der deutschen Grenze zurückgezogen hat.

Preußischer Landtag.

Abgeordnetenhaus.

Sitzung vom 6. Februar 1911

lie «veile Beratung des Jnsiizetatl wirb beim Kapitel Landgerichte und Amtsgerichte sortgeietzt.

s Abg. Mathis Itiatla fühN Klage darüber, daß nicht nur die sogenannte Holzpreffe, fondern auch anftändige spalten Artikeln öffnen, worin unsere Be- rnsrrichter als mmberwertig bezeichnet werden.

m .Adg-Cnsiel (Volk-p.f betont, baß eine bas zulässige "T*1 überschreitende Krrtrk gerichtlicher Fehl- Gegenteil dazu führen würde, die Fehl- immer mehr herabzudrücken.

a bet 8aieH b« der Rechtsprechung halte er für durchaus notwendig. °

Abg. Riffel-Fulda (Zentr.) bittet den Minister, da^uf hinjnwirlen daß die Grundduchrichter nach Möglichkett von solchen Srnndbuchsachen entlaste! werden, die auch von Grundbuch,ührern erlebtet werden können. (Sehr richtig.) Der Redner weift vor allen Dingen auf die aus dem Steuerkataster in bas Grund- buch zu übernehmenden Eintragungen hin, die ersorder- lich sind, nm die vorgeschriebene Zurückführung des Grundbuches au, das Kataster evident zu hatten, die aber für den Grunbbuchvertehr rechtlich nicht in Be­tracht kommen, weil sie meisten- eine rechtliche Be- ziehung des Gnmdftückeigentümers ober eines Dritten |u dem Grundstück nicht nachzuweisen vermögen, auch foweit der öffentliche Glaube deS Grundbuches und

Eröffnung des engl. Parlaments-

W. London, 6. Febr. 1911. Die Eröffnung des Parlaments durch den Souverän in Person ist jetzt wieder zu einem festen Brauch geworben. Währ.nd der letzten Jahre der Regierung der Köni­gin Viktoria hatte man den Brauch ganz fallen lassen, aber König Eduard hat ihn bei seiner Thron- beiteigung sofort wieder ausgenommen und König Georg steht im Begriff, dem Beispiel seines Vaters zu folgen. Die alten glänzenden Zeremonien der Eröffnung haben nichts von ihrem imponierenden Charakter verloren. König Georg fuhr mit der Königin Mary in dem berühmten, von sechs isa- belleusarbenen Pferden hannoverschen Schlages ge­zogenen Staatswagen vom Buckingham Palast nach dem Hause der Lords. Als die Majestäten in die H'lle traten, erhob sich die gesamte glänzende Versammlung, PeerS, Peereffes, Bischöfe, die iViit- glieder des diplomatischen Korps, und diese allge­meine Bewegung brachte die leuchtenden Farben, die funkelnden Order und Juwelen erst recht zur Geltung. König Georg ergriff die Hand der Königin und führte sie zu dem links stehenden Thron­sitz. Tann wendete er sich zu den Verjammelten und ersuchte sie, sich zu setzen. „Black Rod" („der Träier des schwarzen Stabes"), der hohe Beamte ves Hauses der Lords, der die Botschaften von den Peers dem Hause der Gemeinen übermittelt, wurde sodann entsandt, um die Mitglieder des Unterhauses zur Schranke des Hauses der Lords zur Vernehmung der Thronrede zu fordern. Wenige Minuten darauf erfchien der Sprecher an der Schranke, gefolgt von einer dichten Schar von Mitgliedern des Unter­hauses. Der Lorvkanzler reichte dem König knieeud eine gedruckte Kopie der Thronrede. König Georg erhob sich und las das Dokument vor. Der König ist zwar Heiner an Gestalt als sein Vater, aber mit einer etwas stärkeren Stimme be­gabt, und seine Worte schallten mit vollem Klang ourch die ungeheure Halle.

,» Die Thronrede

gedenkt zunächst des schmerzlichen Verlustes, den das Reich durch den Tod König Eduards erlitten habe und heißt sodann den Herzog von Eonnaught nach Vollendung feiner Mission in Südafrika willkommen. Die Beziehungen zu den auswärtigen Mäch­ten bezeichnet die Thronrede als andauernd freundlich. Die Rede kündigt Verhandlungen über Den Abschluß eines neuen Handelsvertrags mit Jap an an und führt weiter aus, daß die englische Regierung infolge der fortgesetzten Unsicherheit der Handelsstraßen im Süden Persiens energische Vorstellungen an die verstfche Regierung gerichtet habe, die eine Besserung der Zustände zur Folge hatten. Die fernere Entwick­lung fei abznwarten, bevor zu wetteren Maßnahmen, die jedoch nur das Ansehen der persischen Regierung wiederherznftellen und den Handel zu schützen bestimmt feien, geschritten werde. Großes Interesse werde der Reichskonserenz im Mai entgegen gebracht, in der die Minister der Selbftverwaltungskolonien und des Mutterlandes über wichtige Angelegenheiten beraten sollen. Der König stellt den Besuch der indischen Besitzungen in Aussicht, wo et seinen Untertanen die Uebernahrn« der Nachfolgerschaft persönlich bekannt geben werde. Des weiteren kündigt die Thronrede Äorkchläge an für die Regelung bet Beziehungen zwilchen beiden Häusern des Parlaments und Maß­nahmen zur Ausdehnung der sozialpolttischen Gesetz­gebung.

Nachdem die Thronrede verlesen war, verließ das königliche Paar den Sitzungssaal und kehrte auf demselben Wege nach dem Buckingham Palast zurück. Die ganze Zeremonie hatte kaum eine halbe Stund« in Anspruch genommen und die glänzend« Versammlung zerstreut« sich in kürzester Frist.

gutgläubiger Erwerb in Frage stehe, vielmehr nur die tatsächlichen «erhältniffe des Grundstücks betieffen. So sind daher für den Grnndbnchoerkeht recht­lich die Angaben des Grundbuches über die Größenvethältniffe, die Kulturart, die öttliche Lage, die aus dem Grundstück stehenden Gebäude, den Grund- ieueneinertrag und den Gebäude,teuernutzungswert, vollständig unbeachtlich. Alle diese Eintragungen müssen aber stets erfolgen, um das Grundbuch in Uebereinstimmung mit dem Kataster zu halten, und der Grundbuchrichtet hat sie mit seinem Namen neben dem Grundbuchführer zu unterzeichnen. Bei einem nur einigermaßen umfangreichen Grundbuchamt kommen solche Eintragungen, wenn die Anhänge zu dem Flur­buch oder zur Gebäudesteuerrolle alljährlich eingeben, an jedem Tage zu Hunderten vor. Mir ist ein Grund­buchamt — bet Name tut nichts zur Sache — in meinem Wahlkreis bekannt, bet beut jetzt diese An­hänge eingegangen sinb, unb wo zur Erledigung dieser Arbeit den beiden Grundbuchführern eine Hilfskraft auf die Dauer von 6 Monaten hat überwiesen werden müssen. (Hört! Hört! im Zentrum.) Der Grundbuch- richter hat hier täglich Hunderte von Unterschrifteii ab­zugeben, und wenn er sie gewissenhaft abgeben will, muß er eine Kolationierung mit den fteuerbuchamt- ttchen Unterlagen vornehmen. Es ist dies eine geradezu vernichtende Arbeit. Ich möchte den Herrn Justiz« Minister bitten, darauf hinzuwirken, baß biese Ein­tragungen lebiglich in der betreffenben Spalte von bem Grundbuchführer allein bewirkt, aber weder von dem Grundbuchrichter noch von dem Grundbuchführer unterzeichnet werben. Dem steht, wie ber Redner näher barlegt, reichsgesetzlich und auch landesgesetzlich irgend etwas nicht entgegen. Eino weitere, ben Grunb- buchrichter sehr belastende Aufgabe erwächst ihm ba- durch, baß er bei Erteilung von Blattabschristen, bereu Beglaubigung beantragt ist, neben bem Grundbuch- sührer nut unterzeichnen muß. Eine ganze Reihe von Instituten, bie bem Realkrebit bienen, und auch Pri­vate, vereinbaren schon jetzt vielfach mit den Grund­stückseigentümern bei ber Errichtung von Hypotheken die Ausschließung von Hypothekenbriefen und bie Erteilung einer beglaubigten Blattabschrift, um sich aus biefer über das zn belastende Grundstück und die vorgehenben Rechte zu informieren. Der Richter kann seine Unterschrift unter die Blattabschrift aber nur bann setzen, wenn er sie mit bem Grundbuch gewisfenhast kollationiert hat. Ich meine, diese Arbeit könnte man bem Grunbbuchsührer Überlossen, eventuell ziehe man einen zweiten Gerichtsfchreiberbeamten hin­zu, ber die Abschrift ebenfalls kollationiert und unter­zeichnet. Weiter erhält bas Kalasteramt von sämtlichen Eigentumsveränberungen Nachricht, bie ber Richter unterzeichnen muß. Auch biete Art bes Verkehrs des Grundbuchamtes mit dem Katasteramt könnte ebenfalls ruhig dem Grunbbuchsührer überlassen werden. (Sehr richtig I im Ztr.) Wetter möchte ich den Herrn Justiz- mmifter bitten, doch mehr Gebrauch von der Beiugnis des § 80 der Hinterlegungsordnung zu machen, wonach die Geschäfte der vorläufigen Verwahrung zwei Gerichts« schreiberbeamten dann übertragen werden können, wenn die Einrichtungen so getroffen sind, daß es möglich ist, was ja bei größeren Gerichten stets der Fall sein wird. Zum Schluß möchte ich noch auf eine Belästigung des Grundbuchrichters Hinweisen, die durch die Befreiungs­vorschriften bezüglich des Reichsumsatzstempels vcr- urfacht wird. Der Grundbuchrichter kann den Er­werber von dem Reichsstempel bann nicht befreien, wenn ein privatschristlicher Vertrag vorgelegt wird, der nut ber Auflassung bekanntlich rechtsivirkfam wirb. Er muß ben Antrag des Erwerbers auf Befreiung von dem Reichsstempel und bie dazu nötigen Unterlagen in bas Auslassungsprotokoll aufnehmen unb eine Abschrift bes Vertrags und Protokolls dem Zollamt müteilen, und dieses kann allein über die Befreiung von dem Reichsstempel entscheiden. Es gehen da Wochen hin, bis diese Entscheidung zurückkommt. Der gesamte Grundbuchverkehr hinsichtlich des ausgelassenen Grund­stücks ist bis zn dieser Entscheidung lahmgelegt, weil vorher die Umschreibung im Grundbuch nicht erfolgen darf. Außerdem aber muß der Grundbuchrichter darauf achten, daß er die Auflassung nicht übersieht und zwischenzeitlich nicht Einttagungen vornimmt, die ihn regreßpflichtig machen. Ich iveiß ja wohl, baß ber Herr Justizminister nicht in der Lage ist, eine ab» änbernbe Anordnung zu treffen, ich kann ibn deshalb nur bitten, daraufhin zu wirken, daß der Grundbuch­richter ermächtigt wird, Befreiung vom Reichsstempel zu gewähren, wenn ein privatschriftttcher Vertrag über­reicht wird. lBeifall.)

Justizminister Dr' Beseler betont inbezug auf die unberechtigte Kritik an ben Richtern erneut baß er bie Richter gegen derartige Kritiken schon des öfteren in Schutz genommen habe. Dem Abg. Rhiel habe er zu erwibern, daß er dieEn11astuug der Grundbuch­richter von ben Geschäften ber Zurückführung bes Grunbbuchs auf bas Steuerkataster m Aussicht ge­nommen habe.

Abg. Dr. Liebknecht (Sozb.) fabelt es, baß bei Justizminister ben Lanbgerichtsdirektor Unger zur Ver­antwortung gezogen habe. War es bem Ersten Staats­anwalt tm ersten Essener Meineidsprozeß bekannt, rote es mit ber Persönlichkeit Münters nanb?

Minister Dr. Beseler: Bon „zur Verantwortung ziehen" des Lanbgenchtsdirekto s Unger ist gar keine Rebe. Ich habe mich lebigllch bei chm informiert, um auf etwaige Anfragen hier antworten zu können. Die Verhanblung vor 16 Jahren in Essen hat zu irgendwelchen Verdächtigungen nicht den geringsten Anlaß geboten. Ich weise diese Berdächttgungen ent­schieden zurück.

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Der Justiznnnister hat zn untersuchen, inwieweit Staatsanwalt Peterson in Essen über die Unzulässigkeit des Münter unterrichtet war, und warum er, wenn er darüber unterrichtet war, dies bei der gerichtlichen Untersuchung nicht vor- gebracht hat. Auf diese Frage hat der Minister bis jetzt noch nichts gesagt.

Abg. Hoffmann (Coz.) ruft: Der Minister schweigt! (Heiterkett.f

Abg. Haarmann (ntlb.) stellt sich auf den Stand­punkt des JustizmtnisterS. Herr Dr. Liebknecht habe die ungeheuerliche Behauptung aufgestellt, daß der da­malige StaalSanwalt tm Essener Menieidsprozeß um die schweren Verfehlungen des Zeugen Münter gewußt und die- verschwiegen habe. Wir muffen diese An­schuldigung auf bas energischste zurückweise«, benn es ist frivol, einen Ehrenmann, ber ber bamalige Staats­anwalt war, einer berartigen Handlungsweise zu be­schuldigen, zumal der Abg. Dr. Liebknecht auch nicht den Schein eines Beweist für ferne Behauptungen hat beibtingen können.

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.) bleibt bei seiner Auf­fassung, daß der Mmister die Münter-Affäre unter­suchen ntfifle.

Beim Titel „AmtSamvättr, Rendanten usw." bittet

Abg. Sattln (Ztr.) ben Minister, seine« Einfluß dabin gellend in machen, daß die Amtsanwaltftellen

Abg. Heinze (iiatL) bittet um Annahme des Som« mifsionsbefchtu ies und Ablehnung des Antrages.

Eine längere Geschästsordnungsdebatfe ent'pinnt sich darüber, ob der Abg. Heinze sein Amt .als Berichterstatter m objektiver Weife versehen habe. Alle Parteien mit Ausnahme cer Sozialdemokraten sind der Ansicht, daß Heinze über seine Befugnisse nicht hinaiisgegangen sei, als er gegen den sozialdemolrat. Antrag poleuiisierie. Er habe das Recht, die Beschlüffe der Kommission zu verteidigen.

Hieraus wird der lozialdemokratische Antrag abge» Wiit. Als § 8a beantragen die Sozialdemokraten: Zum Richter darf nicht ernannt werden, wer länger als fünf Jahre ein «ei Wallungsamt ober das Amt e>nes Staatsanwalts bekleidet hat. Den Richtern soll btt Annahme von Orden und Titulaturen verboten sein.

Ein Anlrag ber Freisinnigen will den Richtern die Annahme von Orden und Ehrenzeichen ver« bieten; ausgenonmen sollen Kriegsorden und Rettungsmedaillen sein.

Nach kurzer Debatte werden beide Anträge gelehnt.

änderungsantrag.

Staatssekretär LiSro: Selbstverständlich hat ber preußische Justizmimster nicht batan gedacht, an ber Rechtsbelehrung Kritik zu üben. Er hat sich gegen­über ben Berichten in ben Zeitungen nur eine authen­tische Information über Sinn unb Wortlaut ber Rechtsbelehrung beschaffen wollen, um im Abgeord­netenhause auf Anfragen erwidern zu können. Es kann also nicht bie Rebe bauen sein, baß er den Richter habe zur Verantwortung ziehen wollen. Den Reichs­kanzler brauche ich gegen den Voiwurf ber Beein­flussung nicht zu verteidigen, da er viel zu hoch sieht, als daß solche Borwürfe ihn treffen könnten. Er hat hier im Reichstag sogar selbst zugegeben, daß einzelne Ausschreitungen vonseiten bet Polizei vorgekommen seien. Ich weise also ben gegen ihn gerichteten Bor­wurf mit aller Entschiedenheit zurück.

Abg. Heine (Soz.): Wäre bie Entrüstung ber bürgerlichen Kreise uns nicht zur Hilfe gekommen, bann hätte Moabit infolge ber Aenßerungen bes Reichs­kanzlers ein zweites Essen werben können. ^Beifall bei ben Soz.)

Abg. Wagner (kons.i: Der Juftizminister hatte bas Recht, sich über ben Tatbestand zu informieren. Eine Maßregelung eines Richters ist unter Umständen nötig. Ein Trunkenbold z. B. ist als Richter nicht zu hallen. Die Reichsgerichtsräte sind bie Auslefe ans ben besten. Lei anderen Richtern muß aber mit menschlichen Schwächen gerechnet werden. Soll ein Mann Richter bleiten, der Trinker ist und täglich im Rinnstein liegt?

Abg. Stadthagen lSoz.): Die Behauptung von ber Unabhängigkeil der Richter ist ein Märchen, solange bie Disziplmargeietze bestehen.

Abg. Dr. Ablatz (Bolksp.): Man sollte keine Prozesse zu politischen stempeln, bie es n i ch t sinb. Das gilt auch von Moabit. Der Reichskanzler unb bet Justizminister haben sich bei ihren Aeußerungen bie Tragweite nicht klargemacht. Der Justizmimster hätte sich int Abgeorbnetenhause der angegriffenen Richter annohmen sollen.

Deutscher Reich.

* Letocha f.

" Neisse, 5. Febr 1911. Der ehemalige Zentrum»« abgeordnete Justizrat Letocha starb in Ziegenhals im Alter von 77 Jahren. »

InLetochaist r,n Veteran der Zentrums­partei heimgegangen, der sich insbesondere um seine Heimat Oderfchlesien nnd um seine Land-, leute deutscher wie polnischer Zunge große Ber» dienste erworben hat. Im Jahre 1882 trat er in das preußische Abgeordueleuhau- ein, von 1884 bi- 1903 vertrat er den Wahlkreis Kattowitz-Zabrze (6. Oppeln) im deutschen Reichstage. Bei der ReichstagSwahl von 1903 unterlag er dem pol­nischen Gegenkandidaten Korfanty, dann zog er sich fast vollständig vom politischen Leben zurück. Die Nichtwirderwahl bereitete ihm eine schwere und un­verdiente Kränkung, denn er hotte allzeit die In» tereffen deS oberschlestschen JndustriebezirkS und vor allem der oberschlesischen Bergarbeiter mit Eifer vertreten. Speziell in den sozialpolitischen An- Gelegenheiten nahm er eine führende Stellung ein. In ben Zentrumsfraktionen erfreute er sich hohe« Ansehen- und großer persönlicher Beliebtheit.

Nach einem Kommissionsbeschluß zu § 3 darf die Kulass ung zur Vorbereitung für den Justiz« dienst nicht mehr vom Nachweis eines bertunmten Vermögens oder Einkommens abhängig gemacht werden. Dicser Antrag wurde nach kurzer Debatte angenommen. Dagegen wurde ein foyaldemokratischer Antrag abczelehnt, der die Beruckfichttgung der poli­tischen und konfessionellen Gesinnung und Betätigung der Kandidaten ausdrücklich aus- schließen wollte, abgelehnt.

Zum § 8 beantragen bie Sozialdemokraten eine Erschwerung ber Verabschiedung eines Richters gegen seinen Willen. Zur Begründung verwies Abg. Heine (Soz.) auf die Moabiter Prozeffe, in deren Ber- lauf und bei deren parlamenrarycher Be'prechung etne Beeinflussung der Richter verbucht worden sei. Es war ein starkes Stück, daß in dem Momente, wo vor Gericht durch einwandsfreie Zeugen fchon Hunderte von gesetzwidrigen Ausschreitungen von Polizeibeamten sestgeftellt waren, hier von der Tribüne des Reichs­tages gesagt werden durste, die Polizeibeamten hätten in jeder Beziehung ihre Pflicht getan. Außerdem wurde Landgerichtsbirektor Unger vom preußischen Justizminister befragt, was er sich bei seiner Rechts­belehrung gebucht habe. Eine fchlimmere Einschüch­terung bes Richterstanbes ist nicht denkbar. Die Richter hiergegen zu schützen, bezweckt unser Ab-