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menabMtoe«: „SutoOtt GeschichtrblAter"
w-ch<M0agi- Illustrierte Soimtagtjettuns“
Fulda, Freitay den 13. Januar 1911
38. Jahrgang
Erstes Blatt.
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MettfteXtat, letetleee»re<wM »edet»erfe»MrXfc
nicht ander« zu erklären, als durch den Einfluß der svstematischen Hetze von sozialdemokratischer Seite, einer Verhetzung, die nicht bloß durch gedruckte und gesprochene Worte, sondem auch durch bte herausfordernden Demonstrationen wegen de» .Rechtes auf der Straße" betrieben worden war.
Briuertob* «** Weitetet* £"»*'•*
Aur Kirche und Schule.
• firatee, 11 Jan. 1911. Die für Sonntag, be» 29. Januar geplante Missionsfeier wird wegen des zu erwarrenden großen Andranges nicht m.der Kloftnkrrche auf de« Frauenberg, sondern
Ausland.
** Der französische Senat hat mit 228 von 247 Stimmen Dubost wieder zu« Präsidenten gewählt,
** Die Lage in Portugal verschärft sich. Di« Angestellten der Durobahn sowie der Povoa- und Gmmaraes - Strecke habe« sich dem Eisenbahner« ausstaud nicht angeschlosien. Dagegen sind di« Metallarbeiter ebenfalls in den AuSftand getreten. Die ganz« Garni>ou Liflabons ist in den Kasernen bereilgestellt. Infolge von Ruhestörungen durch Ausständige wurden zahlrerche Verhaftungen vorgenommen.
* Neuer Bergarbeiter streik in WaleS. Wie auS Cardiff gemeldet wird, haben die Ruhestörungen unter den Bergarbeitern wieder begonnen. Eine Schar von Ausständigen begab sich nach der Grub« der Glamorgan-Kohlen- gesellschaft in GUfoch Coch und bewarf die Gebäude der Gesellschaft und die bei der Arbeit befindlichen Leute mit Steinen.
** Der Ausstand der belgischen Bergarbeiter ist nahezu vollständig. Auf dem Plateau von Herve sind die Belegschaften sechs weiterer Zechen zu dreiviertel in den AuSftand getreten. Di« Gesamtzahl der Ausständigen beträgt über 25000. Die Zufuhr von deutschen Kohlen hat in den letzten 24 Stunden außerordentlich an Umfang gewonnen. Man fürchtet, daß große Kundgebungen der Streikenden Ausschreitungen zur Folge haben werden. Das Streikkomitee beorderte Streikposten an die Züge, um darüber zu wachen, ob frnnde Bergleute im Lütticher Gebiet eintreffen.
*• Zum Präsidenten der Republik San Salvador ist der bisherige Vizepräsident Dr. Manuel Araujo gewählt worden. Sein« Wahl wird bei allen Parteien mit Befriedigung begrüßt.
K Krawallprozesse und ein neuer Krawall in Berlin.
Der Prozeß vor der Strafkammer wegen der Moabster Unruhm ist {neben durch die Verurteilung von 31 Angeklagten bemdet worden. Der Prozeß vor dem Schwurgerichte gegen die schwerer belasteten Ruhestörer von Moabit ist noch im Gange. Und nun scheint sich zu diesen Ruhestömngm im Nord- westen Berlins ein Seitenstück zu entwickeln im Süd- ostm der Reichshauptstadl, indem die {tretfenben Angestellten bet Fmster-Retnigungs-Anstalt gegen dir Arbeitswilligen schwere Gewalttatm verüben, burch welche bereits 20 Arbeitende mehr oder minder erheblich vecketzt wordm sind.
Bekanntlich find die umsangreichm und mdauern- den Unruhm in Moabit auch aus dm Reibereien zwischen Streikmdm und Arbeitswilligm bei einem verhältnismäßig kleinen Ausstand hervorgegangm. Die Polizei hielt eL mit Recht für ihre Pflicht, die Arbeitswilligm vor Vergewaltigung zu schützm. Die Absicht der Arbeitswilligen, sich selbst zu schützm. Die tels Schußwaffm, wurde von der Polizei vereüelt; dafür wurde jedem ausfahrrndm Kohlenwagen eine polizeiliche Eskorte mttzcgeben. Diese einwandsreie Schutzmaßregel betrachtetm die Streikmden und ein großer Teil deS Publikums als eine Parteinahme für die Firma und die sog. Streikbrecher. Aus dieser Mißdmtung des VerhaltmS der Polizei in Verbindung mit dem durch fortgesetzte Verhetzung entstande- nen „Blaukoller" erwuchsen die traurigen Ausschrei- tungm, für welched te Serbienbeten jetzt schwer büßen müffm. Im Sübosten scheint bisher die Masse der Bevölkerung sich noch nicht eingemischt zu habm. Vielleicht wirkt bas soebm ergangene Urteil noch rechtzeitig abschreckend. ES ist ja schon schlimm genug, wenn eine Anzahl ber Streikmden wegen Körperverletzung usw. ins Gefängnis geraten.
Für Erhaltung der Ordnung und Sicherheit ist es unbedingt notwendig, daß die Pflicht und das Recht der Polizei zur Abwehr von Gewalttatm und Ruhestörungen vor aller Welt außer allen Zweifel gestellt wird. Die Moabiter Straflammer hat durch ihr Urteil das ihrige getan, um den gefährdeten Respekt vor der Staatsgewalt zu stützm. Der Gerichtshof hat sich von dem Bestrebm der Verteidigung, durch den Hinweis auf vereinzelte Uebergriffe von Schutz- leuten das polizeiliche Vorgehen als bie Ursache der Ruhestörungen hinzustellm und sogar den Anschein einer absichtlichen Provokation zu erwecken, durchaus nicht beirrm lafsm. Die Strafen gegm 31 Angeklagte steigen von 40 Mark Geldstrafe bis auf Jayre und im schwerstm Falle sogar auf 3"1/» Jahre Gefängnis. Es ist natürlich unmöglich, die Angemessenheit jeder einzelnen StraffeMtzüng' *' näMuprüfen, und vom mmschlichm Standpunkte aus wird jyr. ber. Leuten, die sich "durch Aufhetzung'und Massensuggestion habm fortreHm lassen, das Mitleid nicht versagen. Wer die bedrohten Arbeitswilligm, die schwer gequälten Beamten, die geschädigten friedlichen Bewohner jmer Gegend find auch sozusagm Mmschm, die Schutz vor Frevler und Janhagel verlangen könnm, und die gesamte friedliche Bürgerschaft kann mit Recht er- warten, daß man derartige Ruhestörungen, die jetzt Mode zu werden drohm, im Keime erstickt.
ES wäre besser gewesen, wenn die Schwurgerichtsverhandlung gegen die schwerer belasteten „Straßenkämpfer" zugleich mit der Verhandlung gegen die jetzt abgeurteilten leichteren Fälle stattgefunden hätte. Dann würde man im Gegensatz zu den AuS- schreiiungm einzelner nervösgewordmer Schutzlmte auch die ganze Fülle und Schwere der Ausschreitungm der turnultuiermdm Bevölkerung sofort überblickt habm.
Hoffmtlich wird der Polizeipräsident dafür forgen, daß in künftigen Fällen seine Schutzlmte zwar ebmso stramm und zielbewußt, aber auch samt und sonders in der strengsten Disziplin und Selbstbeherrschung vor- gehm. Der auffässigm Bevölkerung ober muß Har gemacht werden, daß Arbeitswillige dasselbe Recht haben, wie Streikmde. Wer diese Wahrheit verdunkelt, ladet sich die moralische Mitschuld auf, wovon Herr v. Bethmann Hollweg sprach.
Die „Rordd. Allg. Ztg." prüft gestern, ob durch die Begründung des Urteils ber Moabiter Strafkammer bte bekannte Darlegung be8 Reichskanzlers über bie moralische Mitschuld der Sozialdemokratie widerlegt oder betätigt wordm sei. Sie kommt zu dem Schlüsse: „Die Urteilsbegründung verbreitet über Ursprung und Gesamtbild ber Krawalle so viel Klarheit, daß keine bialettischm Künste imstanbe finb, die Darlegung beS Reichskanzlers zu mtkräftm.
Wer unbefangm bie Sachlage prüft, wirb bent zustimmen müffm. Wenn bie „Freisinnige Zeitung" sofort nach dem Erscheinen des offiziösen Artikels gegm bat Reichskanzler, bet „nicht belehrt werden will", heftig zu Felde zieht, so beweist das nur die innige Interessen» und HerzmSgemeinschast zwischm der Fortschrittspartei und der Sozialdemokratie.
Die Anklage, welche der Reichskanzler hn Parlament erhoben hatte, Achtete sich nicht gegen die Handlungen ber Angeklagten ober ber Polizeibeamten, sondern gegm bie Wurzel der traurigen Vorgänge. Der Reichskanzler beschuldigte auch nicht die Sozialdemokratie ber absichtlichen Anstiftung ober Organisation bet Straßenkämpfe, sondern ber moralischen Mitschuld durch die Erweckung jmer Stimmung, aus bet bie Tumulte hervorgegangm sind. In dieser Hi» sicht hat nun der Gerichtshof einwandfrei festgeftellt, daß bte Tumulte in Gang gekommen find durch die Versuche, Arbeitswillige an der Ausübung ihres Rechts zu behindem und dm Bettieb der Firma, gegm bie sich bet Streck Achtete, durch Angriffe auf ihre Wag« ufw. lahmzulegen. Er hat wetterhin fest- gestellt, daß dies« verhängnisvollen VergewalttgungS- verfuche nicht bloß von dm Streckmdm selbst, sondem auch von anbern organisierten Arbeitern betrieben wordm find. Drittens hat er festgestellt, daß nach Einmischung deS Janhagels die Arbeiterbevölkerung sich von deffm anarchistischem Treibm nicht getrennt hat, daß vielmehr schwere Angriffe au» dm Häusern heraus auf die Polizet-verübt wordm sind. Dieser blindwütig« Haß gegm bte Polizei ist in der Tat
rh Amberung des Jmpsgesetzes. Im Reichstag hadm bie Adzg. Dr. Faßbender und Dr. Pseiffer (Ztr.) zu dem Bericht der Petttionskommission bett. Aenderung be» JmpsgesetzeS den Antrag gestellt, den Reichskanzler zu ersuchen, einen Gesetzentwurf betreffend die Amderung be» Jmpsgesetzes vorm« legen, vorher aber zur Klärung bet Frage Material zu unterbreiten, welches durch eine Kommstsion zu, beschaffen ist, der neben Jmpfsreunden auch Impf, gegner angehörm; in diesem Gesetzmtwurf soll auch die GewtssenSklausel eingeführt werden, derart, daß jede Person vom Impfzwang zu be- freim ist, welche der zuständigen Behörde erklärt,' daß fie vor ihrem Gewissen die Impfung ihre» Kinde» nicht rechtfertigen kann. Physischer Zwang zur Durchführung der Impfung soll in jedem Fall ausgeschlossen fern.
■+■ Entlassung von Beamten der Ansiedlungs- Kommission? Die „Post" läßt sich aus Posen melden: Infolge zunehmendm Mangels an Ansiedlungsland stehe die Ansied lungskomnmsion vor einer Auflösung ihres Betriebes. Nachdem schon vorher einige Beamte entlassen feien, fei zum Frühjahr 20 Gutsverwaltern gekündigt worden. Auch die Permessungsbüros hätten nur noch für einige Wochen Arbeit. — Trotzdem der Berichterstatter die Meldung auS gut unterrichteter Quelle haben will, vermag die „Post" selbst der Meldung einstweilen keinen Glauben schenken. Immerhin aber sei sie ein Zeichen dafür, wie die Aufschiebung de» Enteignungsgefetze» allenthalben fetteere Besorgnisse in gut nationale« Kressen Hervorrufe. Da» dürfte auch der ganze Zweck der Hebung fein.
--- Der Verein „Lorraine sportiv'", der am Sonntag in Metz, nachdem die Behörde ein von ihm geplantes Konzert verboten halte, Stiaßendemon« ftrattonen veranstaltete, wobei es zu Ausschreitungen kam, ist nunmehr durch Verfügung des BezrrkS- präsidenten von Lothringen aufgelöst worden. Der Vorsitzende de» Vereins wurde wegen Fluchtverdachts oerbartet
+ Aus Anlaß ber Moabiter Streikunruhen sind bei« Berliner Magistrat insgesamt 201 Entschädigungsansprüche auf Grund des Gesetzes vo« 11. März 1850 betreffend die Verpflichtung bet Gemeinden zum Ersatz des bet öffentlichen Aufläufen verursachten Schadens angemeldet worden. Nach diesem Gesetz hastet, wie bekannt, die Gemeind«,' wenn bei einer Zusammenrottung oder einem Zu«' fammentauf von Menschen durch offene Gewalt ober durch Anwendung der dagegen getroffenen gesetzlichen Maßnahmen Beschädigungen des Eigentums ober Verletzungen von Personen stattfinden, für bett dadurch verursachten Schaden, soweit die Handlungen" in ihrem Bezirk geschehen sind. Die Schabenersatz«' forbetungen sind binnen 14 Tagen bei der Gemeind« anzumelden. Nach Maßgabe dieser Bestimmungen sind 110 Anträge auf Schadenersatz abgelehnt worden, zum Teil, weil die 14tägtge Anmeldefrist nicht gewahrt war, zum Teil, weil eS sich um Ansprüche wegen Geschäfisschäbigung infolge polizeilichem Schließung von Schankwirtschaften Handelle, die in dem vorgenannten Gesetz keine Begründung finden»' In 55 Fällen sind bis setz'. Entschädigungen in» Gesamtbeträge von 4040 Mark gezahlt roorbett Die Einzelbeträge schwanken zwischen 2,65 Mai» und 975 Mark. In drei Fällen ist Klage gegen den Mag strat auf Schadenersatz erhoben worden; u.a. fordert der Besitzer der «utodroschke, in welche» die englischen Jonrnaiisten gefahren sind, Ersatz sü» Beschädigung seines Wagen». $n den übrigen Fällen find die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.
Deutsches Reich.
** Berlin, 12.Jan. 1911. Der Kronprinz wohnte heute in Peschawar interesianlen Manöoetn der englischen Grenzttuppen bet, die den Eingang des Khatdar - Passe- gegen aus den Bergen an- dringende Feinde verteidigten. — Die Universität der indischen Hauptstadt Kalkutta hat beschlossen, den Kronprinzen in Würdigung der Bedeutung der beuttchen ForschertSttgkett für Indien zum juristischen Ehrendoktor zu ernennen. — Der ReichstagS-Abg. Dr. Götcke wird in einem Vor- trage über das Thema „Tsingtau und sein Hinterland", den er am kommenden Dienstag im Sitzungs - Saale des Reichstage- halten wird, dem Reichstage über die Resultate feiner Studienreise nach Kiautschou berichten.
c. Die Bubgetkommissiou des Reichstags trat am Donnerstag in bie Etatsberalung ein. Der Vorsitzende wies die Angriffe zurück, welche die .Freisinnige Heilung' gegen ihn wegen bet angeblich parteiischen Verteilung der Referate gerichtet habe. Sie sei nicht so loyal gewesen, auf fein Ersuchen oie falsche Anschuldigung zu widerrufen. Der stellvertretende Vorsitzende Frhr. v. Hertling konstatierte, daß er in bet betreffenden Sitzung den Vorsitz geführt habe, daß et aber keinerlei Vorschläge gemacht, sondern nur Vorschläge der Kommission entgegen» genommen habe. Ein Vertreter des Freisinns und ein Sozialdemokrat etflärten, daß weder dem Vorsitzenden, noch seinem Stellvertreter ein Vorwurf treffen könne, indes sind beide ber Meinung, daß die Linie mehr berücksichtigt werden müsse. Von anderer Seite wurde nochmals konstatiert, daß nur Vorschläge oer Kommission angenommen wurden, und daß die Linke keinen begründeten Anlaß zut Klage habe. Tana trat bie Kommission in die Tagesordnung ein. Als Folge der Kieler-Wetst- Angelegetchert wurden zwei Resolutionen Erz- berger-Nacken-Dr. Weder einstimmig angenommen, von denen die erste eine nach kaufmännischen Grand» Iässen aukgestellke Bilanz üb r da» Rechnungsjahr 1910 für die Werft Wilhelmshaven fordert, die andere den Reichskanzler ersucht sehen will, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um bte Rech« nungskontrolle möglichst zu vereinfachen und an Ort und Stelle zu bewirken. Nach einer Empfehlung durch die Antragsteller, begrüßte Staatssekretär o. Tirpttz die Reolutionen mit Dankbarkeit, da sie unter Umständen auch bie Möglichkeit gewährt, bte Konjunktur besser als bisher auszunutzen. Nach längerer Debatte über bie Vorzüge der kaufmännischen Buchführung für bie Reichsdelrrebe, stellte der na» twnaUtberale Antragsteller in Uebereinftimmung mit den beiden Zntrums-Mitantragstellern fest, daß bie Abgeordneten von den Eindrücken, bie sie gelegentlich des Besuches der Wersten erhalten hätten, voll de- friedigt gewesen feien; bie Abgeordneten hätten beobachtet, daß die vollbeschäftigten Beamten ber Werft überall ihre Pflicht vollauf getan hätten. Im besonderen wurde mit Rücksicht auf den Kieler Werftprozeß hervorgehoben, daß die Atteiseuöfe der Wersten letzt vorzüglich in Ordnung wären, besser al8 bei jedem anderen industriellen Unternehmen, daS bie Abgeordneten gesehen hätten. Ein ZentrumSredner legte Wert darauf, schon den Etat für 1911 übertragbar zu gestalten. Weiter besprach er bie von anderer Seite schon angeregte Frage der Beseitigung nicht voll geeigneter Beamten; vielleicht biete das in Aussicht stehende Privatbeamten-Verficherungs« gesetz eine Handhabe. Einer etwaigen Äesoluiwn, die im allgemeinen Maßnahmen bezgl. solcher Beamten fordere, werde er zustimmen.
* Die Reichsverficherungskommissum lehnte bie früher beschlossene Bestimmung ab, daß auch versicherungsfreie Ehefrauen von Krankenkaffenver- sicherten Anspruch auf Hebammenbienste und ärzt- liche Geburtshilfe haben sollen. Neben ber allgemeinen Ortskrankenkasse darf eine Landkranken- kaffe nur bmn errichtet werden, wenn mindestens 250 Pflichtmitglieder vorhanden sind.
0 Fernsprechgebühren-Orbnung. Die Budget- Kommission Hal ihren Bericht über die Beratungen des Entwurfes einer Fernfprechgebühren-Ord- nung durch den Aba. Beck (Heidelberg) erstattet. Der grundlegende § 3 lautet nunmehr wie folgt: „Die GefprächS-Gedühr ist die Vergütung für die Herstellung der Gesprächs - Verbindungen; fie ist nach der Wahl des Teilnehmers als Einzelgebühr für jede Verbindung oder als Paufchgedühr zu entrichten. Die Einzelgebühr beträgt 4 Pfg. für jede Verbindung. Die Paufchgedühr beträgt bei nicht über 2000 Verbindungen 75 Mark jährlich, bei mehr als 2000 bis einschließlich 4000 Ver- binbungen 140 Mark jährlich, bei mehr als 4000 biS einschließlich 6000 Verbindungen 200 Mark jährlich, bei mehr als 6000 bis einschließlich 8000 Verbindungen 250 Mark jährlich, bei mehr alS 8000 bis einschließlich 10,000 Verbindungen 300 Mark jährlich. Die Höchstzahl der bei einem Anschlüsse zulässigen Gesprächs-Verbindungen beträgt 10,000 jährlich. Wird bei Anschlüssen gegen Einzelgebühr die Höchstzahl überchritten, so ist für jede Verbindung die Einzelgebühr und für je 10,000 Verbindungen die GrundgedÜ t für einen weiteren Anschluß zu entrichten. Wird bei An- fcylüssen gegen Paufchgedühr Die Höchstzahl (10,000) um mehr als 6«X) Verbindungen überschritten, so sind für je 10,000 Verbindungen die Grundgebühr und die Gesprächs - Gebühr für einen »eiteren Anschluß zu entrichten.
Deutscher Reichstag.
Sitzung vom 12. Januar 1911.
Das Haus begann die zweite Beratung der Strasgesetznovrlle.
Die Vorlage bringt eine Slrasmilderung für HanS- ftiedensbruch, Ärresidruch, eme Strasverlchärfung für Tierquälerei und öffentliche «eleibigung unD fteflt me grausame Behandlung von Kmoern und Altersschwachen
* Dziembowski-Pomian (Pole) beantragt, die Gesängnishaft tm 8 130 des Strafgesetzbuches (Aufreizung der Bevölkerung zu tieroaltiatigletten) ta Festungshaft zu vei wandeln. Der Paragraph ser «m Ostmarkenparagraph.
Adg. Hcckscher (Bp.) bemerkt al» Berichterstatter, daß die Kommission der Ansicht gewesen sei, daß dte vom Antragsteller be ührte Materie außerhalb d«S Rahmens dieses Notgesetzes falle.
Staatssekretär Dr. Lisko erklärt, daß aus der Vorlage ausdrücklich alle nicht ganz dringlichen (Segen- stände ausgeschieden seien, unv insb.londere auch »olitische und religiöse Gesichtspunkte. Daher sei der Antrag unzulässig.
Nachdem Abg. Stadthagen (Soz.) für, Abg. Dr. Wagner (kons.) gegen den polnischen Antrag eingelreten find, wird der Antrag adgel'ehnt.
Zu den Bestimmungen der Borlage über Tierquälerei hat die Koinmilsion hmzugesügt, daß tm ß 145 b auch Hast neben Gefängnis zugelasfen wird, und im Anschluß daran Hal sie eine i Beseitigung der Schächtverbote beschlossen durch Einschaltung folgenden Absätze» in § 360: „Landesrechtliche Bestimmungen, welche in die rituellen Vorschriften einer Religronsgesellschalt über das Schlachten von Tieren emgretten, sind unzulässig.* — Ein Antrag Graes iWirlsch. Bgg.) will diesen Zusatz wieder streichen, allo landesrechtliche oder städtische Schächtverbote ermöglichen.
Abg. Gröber (Zemr.): Besonders tn den 90er Jahren hat die Schächisrage das Haus wiederholt de- schässigt. Eine Regelung von Reichswegen ist notwendig wegen der auseinandergehenden Praxis in den einzelnen Bundesstaaten. So kann z. B. in Preußen jede Gemeinde, selbst solche, bte Schlachthauszwang haben, ein Schächtverbot etlaffen. Das Schächten besteht seit Jahrhunderten. Eme starke durch Jahrhunderte festgehaltene Gewohnheit wird zum Recht. Aber das Entscheidende ist, daß nur mit besonderer Vorsicht und nicht ohne die zwingendsten Gründe tn die Gewissensverhältnisse eines Staatsbürgers einge- giiffkii werden soll. Em Verbot des Schächlens wäre em Gewissenszwang, dem man aus Grundsätzen religiöser Duldung nicht zustimmen kann. Es kann nicht festgeftellt werden, daß da» Schächten eine unhumane, eine grausame Handlung ist. Einige ivissenschastliche Gutachten geben dem Schächten sogar dem Vorzug vor anderen Arten des Schlachtens. Zugegeben werden muß allerdings, daß die Vorbereitungen zu dem einzig rituell vorgeschriebenen Schäch- tiingsakt, dem Halsschnitt mit Roheiten verknüpft fein können. Und rin großer Teil der Beichwerden bezieht sich auf diese Alte, tue mit dem Ritus des Schächten» an sich nichts zu tun haben. Da können ja auch Polizeiverbote ergehen; einem solchen Polizeiverbot bietet der Kommissionsvorschlag kein Hindernis. Der Tierschutz soll durch dieses Gesetz reichsgesetzlich geregelt werden, also muß jetzt auch die Ausnahme im Reichs« gesetz festgeftellt werden. Von einem Eingriff in das Polizeirecht der Bundesstaaten kann also nicht die Rede fein. Jedenfalls muß sich die Gesetzgebung des Eingriffs in religiöse Anschauungen enthalten, eine Forderung, die ja auch zu gunften der Mohamedaner in unteren Kolonien erhoben worden ist.
Abg. Graes (Wutsch. Vgg.) möchte seiner Partei nicht nachsagen lassen, daß sie die Schächtsrage auf» Tapet gebracht habe, das habe vielmehr mit unheimlicher Rührigkeit der neue „Schächtblock" getan. Eine Grausamkeit werde dadurch nicht besser, daß sie unter dem Deckmantel der Religion stehe, und deshalb solle man wenigstens diese Grausamteit Nicht unter den schütz des Reichsgesetzes stellen. Wir sind für ein allgemeines Schächtverbot.
“ Staatssekretär Dr. Liseo: Ich wiederhole meine Warnung, die Schächisrage rn den Rahmen dieser Vorlage zu zerren, zumal dadurch tiefgehende Gegensätze au: gelöst werden. Die Annahme des Kommissions- beschlusses würde den verbündeten Regierungen dre Zuftimung zur Vorlage unmöglich machen. (Bravol r.chts.)
Abg Dr. Wagner (kons.) spricht sich entschieden im Sinne des Vorredners aus, rumal der KommissionS- »eichluh einen unerträglichen Eingriff tu das Verwal- lungs- und Polizeirechl Oer Bundesstaaten darstelle. (Bravo! rechts, i
Abg. Heinze (natL) ist mit einem Teil feiner if.eunöe gegen den Kommissionszusatz, während der sidg. Müller-Meiningen (Vp.) dasür ist und anfragt, >b die Reg erung von dieser Bestimmung ihr« Zu- tünmurg nur zum Tierquälereiparagraphen oder zur tanzen Novelle abhängig mache.
Staatssekretär Dr. Liseo edlätt, sein „klnannehm- 1 ar" erstrecke sich dann aus tue ganze Vorlage. Sollten i ber die ganzen Bestimmungen über die Tierquälerei - its dem Gesetz herauskommen, so würde ich die übrigen Bestimmungen der Novelle zur Annahme e npsehlen.
Adg. Frohme (Soz.): In den Kreisen der hohen u id allerhöchsten Herren gibt es ganz andere Trer- qr älereien als das Schächten, das Pferderennen und gewisse Arien der Jagd. Wrr werden Cem Kommisfions- besckluß zuftimmen.
Abg. Hoeffel (Rp.s: Zahlreiche Sachverständig« stehen auf dem Standpunkt, daß das Schächten eine Tierquälerei ist. Eme einheitliche Regelung der Materie durch das Reich ist wünschenswert.
Abg. Dr. Werner (Refp.s: Schächten ist ans alle Fälle Tierquälerei. Wir bedauern, daß in Sachsen daS Verbot aufgehoben ist.
Abg. Siebenbürger (tons.) verliest eine Erklärung im Namen der Tierschutzvereine des deutschen Reichs, die Einspruch erhebt gegen ben Kommis fionsbeschlnß.
’llbg. v. Dzienibowski (Pole) spricht sich für den Kommissionsbeschluß aus.
Die 'Abstimmung ergibt mit großer Mehrheit die ^Annahme des Kommissionsdefchlusses.
V Auch die Beleidigungsabftimmungen (§ 186) werden angenommen, und zwar ohne Debatte. In der Kommission war in zweiter Lesung em Beschluß hierüber nicht zustande gekommen. Im Plenum wird bie Fassung der Regierungsvorlage angenommen. Danach roirb bei öffentlichen Beleidigungen eine Höchststrafe von 100000 Mark oder zwei Jahren GelängniS festgesetzt, wo das öffentliche Interesse nicht in Frage kommt und ber Wahrheitsbeweis nur mit Zustimmung ;be8 Beleidigten siir zulässig ist.
F-eitaq: WeUerderatung.