Zuldaer Zeitung
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Illustrierte Sonntagszeitung | Zuldaer Seschichtsbläller
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Lrstes Blatt
Montag den 9. Dezember 1912
39. Jahrgang
Nr. 282
sondern es soll gesondert über ibn verfügt zwar zunächst zur Ausgestaltung des D
werden, und cteran en.
Personen sich der Spioniererei und Nachschnüffelei enthalten, ist .tatsächlich* nicht von Belang. DaS Spionieren und Denunzieren besorgen freiwillige Kommissare der Bersolgungspolizei: die Agenten deS Evangelischen Bundes und die kulturlämpferischen Zeitungen. In Freiburg hat ein national« liberales Blatt die Regierung aufmerksam gemacht aus die fürchterliche Gefahr, die durch die erbaulichen Dorträge in der Stadthalle herauf« beschworen würden. Die .Tägliche Rundschau', die ,Post^ und andere Blätter, die neulich wegen ihrer Denunziationen im Reichstage gegeißelt wurden, haben unverfroren erklärt, daß sie das Aufhetzen der Polizei gegen die Betätigung von Jesuiten fortsetzen würden. Dieses liebliche Geschäft, das natürlich dem konfessionellen Frieden höchst förderlich ist, wild sich fortan erst recht lohnen. Wenn jede religiöse Tätigkeit gegenüber anderen verboten ist, dann kann man daS einfachste christliche Grub« und Trostwort denunzieren, und wenn jeder wissenschaftliche Vortrag verboten ist, den das religiöse Gebiet auch nur »berührt*, dann gibt es höchstens noch einen mathematischen Vortrag, in dem sich nicht An« Haltspunkte für eine Denunziation und ein Verbot fänden.
Herr v. Bethmann läßt sich auch in der neuesten ,Nords. Allgem. Ztg/ als Wächter des konfessio« nellen Friedens hinstellen. Von den beanstandeten Dorträgen deS P. Cohausz ist durch prote« stantijche Zeugen festgestellt, daß sie nichts enthielten, was einen evangelischen Christen ärgern könnte, wohl aber in der Verteidigung der religiösen Grün.wahr« heiten auch für gläubige Evangelische erbauend waren. Anstößig konnten die Vorträge nur für die Ungläubig en sein. Wenn nächstens ein Monisten-Professor oder ein roter Gottesleugner in Freiburg Vorträge gegen Gott und Christentum halten will, dann stört ihn niemand.
Die Offiziösen behaupten in dem oben erwähnten Artikel der,Nordd. Allg. Z/ noch: für den R e i ch s k a n z« ler könne „Gegenstand eines Kampfes nur sein das Interesse des gesamten Reiches in allen seinen Gliedern, das die Wahrung des konfessionellen Fr.edenS vorschreibt". Ja, wenn nur die Regierung und der BundeSrat für alle Glieder des gesamten Reiches gleiches Recht und gleiche Freiheit schaffen wollten, daS wäre für bcn Frieden heilsam. Aber die Wünsche und Bedürfniffe Bayerns werden beiseite gedrückt durch die Mehrheit der vorwiegend protestantischen Bundesstaaten; die 24 Millionen deutscher Katholiken sollen sich andauernd Ehren- und Reckts- kräntungen gefallen kaffen, weil unter den 40 Millionen Protestanten noch Revanchestimmung wegen der Gegenreformation herrscht. Den besten Verteidigern des Gottes- und Chrtstusglaudens fällt die Polizei in den Arm, während die Wortführer des Unglaubens die vollste Freiheit haben. Das soll Sorge für daS Gcsamtwohl und für den Frieden sein!
In ZenrrumSblättern, sagen die Offiziösen ferner, sei „die Ankündigung eines neuen Kulturkampfes" enthalten, und für diesen Kulturkampf müsse ein Gegner erst noch gesucht werden. Ach nein, Die Zentrums« presse stellt nur fest, was ,st: Ter Bundesrat hat durch semen Beschluß, der das Versolgungs- Gesetz Nicht bloß verewigen will, sondern auch verschärft, den Kulturkamf in neuem (Sang gebracht. Der Kampf richtet sich nicht bloß gegen Die Jesuiten, sondern gegen Recht und Würde der katholischen Kirche, gegen Die heiligsten Interessen und die taatsbürgerltche Stellung des katholischen Volksterles.
*• Der Dreibund erneuert.
W Berlin, 7. Dez. 1912. Der zwischen bett Souveränen und den Regierungen von Deutsch, land, Oesterreich-Ungarn und Italien bestehende Bundesvertrag ist ohne jede Aende- r u n g erneuert worden.
Denn auch die Erneuerung des Dreibundvertrages seit dem Besuch des Grasen Berchtold in Visa und San Rossore und des Marchese di San Giulano in Berlin auße^Zweifel stand und somit die Nachricht nicht mehr überraschend wirkt, so wird sie doch gnade m diesem Augenblicke auf die europäische Lage nicht ohne beruhigende Wirkung sein. Wie der Dreibund seit seinem Bestehen die beste Gewahr für den euro- pätschen Frieden gewesen ist, so wird auch seine nun« mehr endgültig feststehende Fortdauer in diesem Sinne weiter wirken. Auch die Mächte b’5 Dreiverbandes Frankreich, Rußland und England werden die Erneuerung des Dreibundes nicht anders deutm können, als sie zu deuten ist: als neuerliche Bekundung des entschlossenen Willens der mitteleuropäischen Großmächte, Europa den Frieden wie seit bald einem Menschenalter auch fernerhin zu erhalten.. Denselben Zweck verfolgt, so wurde bei chrem Abschluß verkündet, der Dreiverband. Man kann daher mit verstärktem Recht annchmen, daß weder dieser noch eine der ihr angehörenden Mächte angesichts des neuerlichen klaren DillenSau-drucks der Dieibundmächte.
Deutscher Reichstag.
Sitzung vom 7. Dez. 1912.
Huf der Tagesordnung sieht die erste Beratung de§
Petroleummonopol.
Reicksschatzsekretär Kühn betont, daß die Vorlage nur eine wirtschaftliche Maßnahme zum Schutze des deutschen Verbrauchs gegen ein etwaiges ausländisches Monopol sei. Die Regierung befände sich dabei in keinerlei Verhältnis zu irgend einer Bank oder Bankgruppe. Den Gegnern jeglichen Monopols sei entgegen zu halten, daß e3 sich nicht um ein eigentliches Monopol, sondern um die Regelung der Vermittlung eines ausländischen Produktes an den Kleinhandel handle. Eine ausreichende Petroleumversorgung würde vorher sicher gestellt. Das Privatkapital sei in erheblichem Maße hinzugezogen, weil eine reine ReichSan- stalt nicht die kaufmännische Beweglichkeit besitze. Ausschreitungen deS heimischen Kapitals seien durch wirkungsvolle Staatsaufsicht und übermäßige Preise durch vorhergesehene Gewinnbegrenzung und die Möglichkeit der Vertragslösung unmöglich gemacht. Der Reichstag könne je noch eine Erweiterung der Aufsichtsbefugnisse bcS Reiches bestimmen. Allerdings müßte der Betriebsgesellschaft eine Gewinnverzinsung ihres Kapitals garantiert werden. Der dem Reich zufließende Gewinn soll nicht der Reichskasse zugeführt werden,
s o l d e s. Es handelt sich um ein großzügiges Werk zum Nutzen der Gesamtheit und zum Nutzen der Zukunft.
Abg. Wurm (Soz.): Tatsächlich soll der Monopolteufel der Standard Oil Company durch den Beelzebub des Bankenmonopols auSgetrieben werden. Wir treiben trotz des Gesetzes einer Verteuerung des Petroleums entgegen. Dem Bundesrat soll der Ver- ordnugsweg offengehalten werden. Das veranlaßt uns, den Entwurf nicht von vornherein abzulehnen, sondern in der Kommission zu prüfen. Die wichtigste Aufgabe wäre es, der Verteuerung des Petroleums entgegenzuwirken, davon steht aber nichts in der Vorlage. Ohne die Standard Oil Company kann sich Deutschland nicht mit Petroleum versorgen. In diesem Gesetz wird lediglich ein Schutz für die beteiligten Banken geschaffen. Die Interessen der Gesamtheit bleiben unberücksichtigt. Wen ein Monopol die Rechte der Bevölkerung wahren will, dann muß das Reich selbst Besitzer und Verwalter sein.
Abg. Dr. Mayer-Kaufbeuren (Z.): Bei Regelung der Petroleumfrage ist besondere Rücksichtnahme auf die Konsumenten, die ärmeren und ärmsten unserer Bevölkerung am Platze. Jeder Pfennig Preiserhöhung bedeutet zugleich eine Mehrbelastung dieser Kreise um 9—10 Mill. Mk. Deutschland bleibt immer auf das Ausland angewiesen. Es ist dabei bedenklich, daß wir ausschließlich einer einzigen Gesellschaft gegenüber stehen, die seit Jahren rücksichtslos vorgeht und den Zwischen- und Kleinhandel von sich abhängig macht. Eine Gefahr bleibt immerhin bestehen und besonders im Falle eines Krieges. Bisher hat die Reichsregierung die Konkurrenz der Standard Oil Company ohne Erfolg gefördert. Der jetzige Vorschlag ist volkswirtschaftlich gesagt „ein Verbrauchermonopol" und als solches vorläufig nur ein Problem. Vor allem dürfte dabei die Gruppe, gegen die er sich richtet, nicht an der Lieferung beteiligt fein, aber ein völliger Ausschluß der Standard Oil Company ist m. E. ausgeschlossen. Um nun für den Fall einer Ablehnung des Gesetzes nicht als Feinde der sozialen Versicherung und Veteranenfürsorge zu gelten, werden wir für die Versorgung ber Veteranen in der Kommission anderweitige positive Vorschläge machen. Der Zweck deS Monopott, die dauernde Sicherstellung der Versorgung Deutschlands mit Leuchtöl zu mäßigen Preisen, wird bei einer fluchtigen Betrachtung des Entwurfes zu einer nicht unwesentlichen Verteuerung, die für gerade die ärmsten Klassen eine neue indirekte Konsum- ft euer bedeutet. Bei genauem Studium scheint es sich um eine Sanierung der rumänisch-russischen Petro- lem-Jnteressenten der Deutschen Bank zu handeln. Im großen und ganzen bedeutet der Entwurf einen Irrweg, den wir in der jetzigen Vorlage strikte ablehnen mupen. Guter Kommissionsberatung stimmen wir zu. Gegenüber freisinnigen Blättern betone ich ausdrücklich, daß unsere ablehnende Haltung nicht etwa erst durch den Jesuttenerlaß des Bundesrats hervorgerufen worden ist sondern daß sie schon im Februar dieses Jahres, soweit uns damals die Sache bekannt war, feststand. (Beifall tm Zentrum.)
Schatzsekretär Kühn: Die Ablehnung einzelner Bestimmungen sollte den Vorredner nicht dazu veranlassen, das Gesetz im Ganzen abzulehnen. Einzelne Be. fnmmungen können in der Kommission abgeändert wer. den. Gegenüber der Frage, ob einer hiesigen Bank febon eine bestimmte Zusicherung von feiten der Regierung gegeben ist, kann ich nur nochmals betonen: Mir tft Nichts davon bekannt, daß eine derartige Zusicherung verlangt oder erteilt wäre. Mit aller Entschiedenheit mutz ich mrch aber dagegen wenden, daß wir die Frage der Veteranenfursorge mit diesem Gesetz verquicken wollen. Tie Veteranenfursorge soll kein Vorspann für ^eses Gesetz fein. Wenn jemand das Gesetz ablelmt, so wird ihm von ber Regierung kein Vorwurf gemacht werden, daß er die Veteranenfürsorge unmöglich gemacht hat. Wir wollten aber dem Wunsche des Reichs- tage? zugunsten der Veteranen möglichst bald nachkom- men. Die obere Grenze des Preises auf 20 Pf. iff nur rechnungsmäßig, und wird vielleicht nicht erreich!
OTg. Keinath (natl.) behält sich eine Stellungnahme 8urJ?orI^e bDr nnd ist für -ine Kommissionsberatung.
Dbg. _rr. v. Schulze (Vp.) ist nur dann für die toirb“86' tornn b’e o6ere Grenze auf 18 Pf. herabgesetzt
D-mbeck (Pole): Wir lehnen biefe Vorlage ab mit Rucknchf auf die Verbraucher und mit Rücksicht aut
Ct“,a,^Cnm ®,c Veteranen zu unterstützen sind nicht^mit ' btC V^euerung deS Petroleums machen wir -vF"s}" ^eendt (Np.): Es ist nicht gut möglich, züschalwn S°ie 606 fiskalischen Vorteile aus. ae ällt uns a ,ch X?1™’ nnt fcer Veteranenbeihilfe gc.u. t u auch nicht. Dir werden unsere Sielluna innb«Lrnrr-vmrpm<,Cn - gängig machen, die daS Gesetz ,n brr Kommlision erfahren wird ? .
?tbg. Thumann (Els.>: Au? den zahlreichen ten fogcrarntcr Unbeteiligter a'-roirnt' «'■*'
brE baß die VcririebSgestllickofi große Genünn/er' 1 gteFen wird Wenn da? Reich schon die Sacke n dw '
ߣ?U'TL Tttm mcm dann den Gewinn ein« '
Gesellschaft zinckanzen? ]
Montag: Dritte Lesung de? Gesetz-ntwnrke, über 1 Echi,f?;uiammens!oße. Weiterberatung deS Petroleum, i Monopols; Wablprüfungen.
Eine großartige Kundgebung für P. Cohausz und den Jesuitenorden.
H Freiburg, 7. Dez. 1912. Ein Ereignis, wie cs Freiburg in neuerer Zeit kaum gesehen, schloß sich gestern abend an die nun beendigten Vorträge deS P. Cohausz 8. J. Schon kurz nach 8 Uhr war die städtisch'. Festhalle zum Erdrücken gefüllt. Plötzlich ging dir Kunde durch die Reihen, der gefeierte Redner habe vor dem Bezirksamt erscheinen müssen, wo ihm eröffnet worden sei, daß seine Vorträge von der neuesten Bundesratsverordnung betroffen werden und daher künftig u n st at t h a f t seien. DaS Gerücht nmtzte bald bestätigt werden. Das Gefühl, von welchem die Tausende infolgedeffen beseelt waren, machte sich mit elementarer Gewalt Luft, als P. Cohausz den Saal betrat. Minutenlang lutete der vieltausrndstimmige Begrüßungsruf: „Hoch Cohausz! Hoch die Jesuiten!" durch die Halle. Die Kundgebung wiederholte sich, als der Redner die flednertrtbüne bestieg. Die Wirkung seiner Rede zu childern, ist an dieser Stelle nicht möglich. Ergrei- end waren die Schlußworte, in denen der Redner den Freiburgern für die Treu: dankte, auf das Wiedersehen in unserem ewigen Vaterlande hinweisend^ wo er sich am heutigen Tage vor die heutigen Zu- Hörer, die, man könne es nicht wissen, vielleicht seine letzten Zuhörer auf deutschem Boden seien, stellen und sie dann fragen werde: „Habe ich euch damals die Wahrheit gesagt oder nicht?" Der stürmische Beifall wollte kein Ende nehmen. Stadtdckan und Dom- psarrer B r e t t l e betrat darauf das Podium, ernsten und schmerzlichen Ausdruck auf dem Gesicht. Er beleuchtete den Ernst der Situation und sagte: „Wir sind alle Gliede« des einen Leibes, von dem Christus das Haupt ist. Unsere Ordensleuts sind nicht die letzten Glieder dieses Leibes: und wenn diese Glieder lewen müssen, so leiden rott alle mit ihnen, wenn sie bedrängt sind, so sind auch wir mit bedrängt. —. Kurz nach dun Vortrag versammelten sich unzählige Teilnehmer im katholischen Deremshaus, wo Rechtsanwalt Kopf, Vorsitzender der Zentrumspartei, die Situation näher beleuchtete. Ohne, daß einer es verkündigt hätte, hatte es sich inzwischen bei den meisten Vesuwern rundgesprochen, p. Cohausz fahre 10,29 Uhr ab. Welches Bild am Bahnhof! Tausende Männer und Frauen warteten die Abfahrt des Redners ab. Als der Pater erschien, erschallten un. unterbrochene Lnchruse der Menschenmenge, das Ge- dränge wurde^sast lebensgefährlich. Viel: drückten dem Vater dankend die Lände, und tablreitbc Sträuße
Preußischer Landtag«
Sitzung vom 7. Dez. 1912.
Die Besprechung ber Inte Arensohn und
Gen. betr. ba3 Vorgehen be8 Polizeipräsidium» Berlin Ben ben Verein Berliner " änner wird
^gesetzt.
Abg. Hoffmann (Soz.): Das soll denn staatSge- jährliches an bem Verein Berliner Feuerwehrmänner fein, ber bte Anhänglichkeit an König unb Vaterlanb in feinem Statut betont? Durch ben verlangten Austritt aus bem Verein ist ein Terrorismus niebrifter Art geübt worben. Die Feuerwehrleute, welche Leben unb Gefunbheit im Interesse ber Allgemeinheit jederzeit aufs Spie! setzen müssen, werben wie die schlimmsten Verbrecher unter Polizeiaufsicht gestellt. Da kann man sich nicht wundern, wenn sie sich immer mehr der Sozialdemokratie zuwenden.
Abg. Frhr. v. Zedlitz (kons.): Ich muß die Berliner Feuerwehrleute dagegen verwahren, daß sie der Sozialdemokratie zuneigen. DaS Vereinsgesetz kann nicht in vollem Umfange auf die Beamten Geltung haben. Erst kommt die Dienstpflicht und bann da- Vereinsrecht. In febem Falle muß dafür Sorge getragen werden, daß der Geist der Disziplin unter bcn Feuerwehrleuten aufrechterhalten bleibt.
Minister v. Dallwitz: Zwischen Vorgesetzten und Untergebenen soll ein Vertrauensverhältnis obwalten, daneben darf aber die Disziplin nicht untergraben werden. Deshalb mußten wir ben Tendenzen des Dortmunder Verbandes, welche geeignet sind, durch Verdächtigung von Vorgesetzten das Vertrauen zu diesen zu zerstören, entgegentreten. Aus diesem Grunde hat auch eine Reihe von Stadtverwaltungen es für nötig gehalten, ben Anschluß an ben Dortmunder Verband zu verbieten. Das Vorgehen deS Berliner Polizeipräsidenten war also vollkommen berechtigt. Ich habe daS Vertrauen zu dem Pflichtgefühl ber Feuerwehrleute, daß bei ihnen in Zukunft solche Insubordinationen sich nicht wieder- H,len werden. (Lebh. Beifall rechts, Zischen links.)
Abg. Dr. König (Z.): Die guten Eigenschaften der Berliner Feuerwehr, die Tüchtigkeit, AufopferungSfreu- bigkeit, bie Ausdauer unb Unerschrockenheit können nur erhalten werden durch eine straffe und militärische Disziplin, bie bei bem schweren Berufe als vertrauensvolle Unterorbnung unerläßlich ist. Aus biefem Gesichtspunkte wollen wir Dienstzeit, Gehalt unb Pensionsverhältnisse wohlwollenb geregelt wissen und ber Berliner Feuerwehr ein Vereinigungsrecht im gleichen Umfange wie ber gesamten Beamtenschaft zugestehen. Es sind aber Dinge vorgekommen, bie mißbilligt werden müssen, unb bie auf Einflüsse von außerhalb zurückzuführen ftnb. Die Vorgesetzten sind vielleicht auch etwas gar zu ängst, lidj borgegangen. Eine Besprechung von Gehalts- unb Pensionsverhältnissen in ben Versammlungen in angemessener Form halte ich für unbedenklich. Der Hexr Minister mutz dahin wirken, daß ein Ausweg bald gefunden wirb, auf dem beide Parteien bei dem erforderlichen guten Willen ihr Recht erhalten und bie Be- rufSfreubigkeit ber Feuerwehr zum Segen und zur Sickerheit der Reichsyauptstabt wieder gehoben wirb.
Abg. Cassel (Vp.> polemisiert in längeren Ausführungen gegen ben Abg. Kreth unb hält eine Definition für zweckmäßig, inwieweit bie Berliner Feuerwehrleute Beamte ftnb, oder ob sie überhaupt Beamte sind. Das Vereins- unb VersammlungSrecht steht ihnen in vollem Maße zu.
Mg. Kreth (k.) erklärt nach einigen persönlichen Bemerkungen zu ben Freisinnigen unb Sozialdemokraten, daß das Vorgehen letzterer nur erneut gezeigt habe, daß die Disziplin der Beamtenschaft nicht durch sozial- demokratische Agitation untergraben werden dürfe.
. Dbg. Kopfch (Vp.) fordert entschieden Koalitionsfrei, heit der Feuerwehrleute.
Abg. Hoffmann (Soz.) kommt nach längeren AuS- Men gegen den Abg. Kreth auf das Verhältnis ber Feuerwehroffiziere zu ben Mannschaften und hält auch das kameradschaftliche Verhältnis ber Offiziere ber Armee im Frieben für nickt allzu groß.
Abg. Strasser (k.) weist biefe Beleidigung deS Offi. zierkorps zurück.
ES folgt bie zweite Beratung eines GefetzetttwnrfeS betr. Dienstverhältnis ber AmtSanwaltfchaft, ber außer einer GeschäftSübertragung beS Amtsanwaltes auf einen Staatsanwalt, GerichtSassesfor ober Referenbar. Dir- ziplinarbestimmungen enthält.
Er wird mit einem Antrag Göbel (Z.), Bei den etatsmaßigen Anwaltstellen, bie feit Aahren im Haupt- amte tätigen Amtsanwält-, bie sich der Prüfung zum Anwärter beS Anwaltbienstes nicht unterzogen haben, zu berücksichtigen, angenommen.
Der Antrag Zedlitz und Gen. Betr. Haftung deS Staates und anderer Verbände für Amtspflicht. Verletzungen von Beamten bei Ausführung der öffentlichen Gewalt mit AuSdehmmg auf Lehrer unb Lehrerinnen wird einstimmig angenommen.
Montag: Entwäfferungsgefetz für das lmK-nieder- rh-'N'sch- SnbufirtegeBtet, Antrag Heß betr. Lehrerkon- ferengen, kleinere Vorlagen. ’
I unverb-üchlich fest zusammenzustehen den Frieden zu stören gewillt setn wird. Da eS ausschließlich von diesem Willen abhängt, daß der Balkankrieg auf dm Balkan beschränkt bleibt, so dürste in der Tatsache, daß grade jetzt der Dreibund erneuert wurde, auch für den Augenblick die beste Friedensbürgschaft liegen.
Lebhaft und ungeteilt wird die Sefriebigung fein, mit der die bedeutungsvolle Kund« in de» drei ben bündeten Reichen ausgenommen wird.
* Die Verschärfung der Jesuiten-- verfolgung.
AuS Freiburg i. D. wird über den Fall Cohausz noch geschrieben:
Der bekannte Jesuitenpater Otto Cohausz, der glänzende Redner des Aachener Katholikentages, hielt seit Montag dieser Woche hier religtons-wissensLaftltchr Borträge ao. Der größte Saal der Stadt, die städtische Kunst- und Festhalle, war nicht groß genug, um die allabendlich zu den Vorträgen strömenden BolkSmaflen aufzunehmen. Mit einer hinreißenden Beredsamkeit, klar und markant tm Ausdruck, behandelte bet Redner feine Themata. Nicht nur Katholiken aller Bildungsgrade, sondern auch eine große Zahl Andersgläubiger besuchte die Borträge und waren voll deS Lobes darüber. Die Siebe zu Soll, ur Religion und daraus sich ergebend echte Vaterlandsliebe und unentwegte Fürstentreue wurden durch die Vorträge deS Vater LodauS, zu Heller Begeisterung entfacht. SrwaS EtaatSgefädrlicheS lag in bem Austreten deS Jesmtenpaters nicht. Ader die naiienaüinerale SreiSgauer Zeitung veröffentlichte in einem „Smgefanbt* eine Denunziation Über bas Abhalten der Vorträge bei P. Cohausz, und eS ist sehe b^eichnend, ca8 diese Denunflaiion mit einem Hinweise auf die neuen Bestimmungen des BundeSratSbeschluffes vom 28. November begründet wurde. Wahrscheinlich Hal diese Denunziation den Anlaß zu einer Verfügung deS Kulturministers gegeben, welche daS Abhalten derartiger Vorträge für die Zukunft verbot. Freitag morgen wurde nun P. Cohausz von dem Polizeiamtmann Frhrn. v. Dusch, dem Sohne des badischen Justi,Ministers, auf das Bezirksamt bestellt und ihm eröffnet, daß er seinen Vortrag am selben Adend ausnahmsweise noch halten dürfe, da einige befragte Juristen der Ansicht seien, daß der BundeSratSbefchluß nicht mit der Beiöffentlichung, sondern erst 14 Tage nachher in Straft trete. Da bte Vorträge nun schon int Gange feien, werbe der Vortrag deS Paters am Abend noch geduldet. Für die Folge werde aber die Groß- herzogliche Regierung derartige Vorträge tn Baden nicht mehr gestatten
Bravo! Bravo! So ist's recht. So muß es kommen. Besser konnte der Welt nicht klar g:- macht werden, was mit der neuesten bundesrätlichen Deklaration des Jesuitengesetzes beabsichtigt und bezweckt ist. Der Reichskanzler versichert am 4. Dezember, eS werde an der bestehenden Handhabung des Gesetzes nichts geändert. Der Staatssekretär des Reichchustizamts erklärt am 6. Dczembw, der neue Dundesratsbeschluß „will keine Verschärfung und es wird sich auch in der Praxis ergeben, daß tatsächlich irgend eine Verschärfung nicht etntrettn würde." An demselben Tage aber erläßt das badische Kultusministerium das Verbot von Vorträgen aus Grund des neuen Bundes« ratsbeschlusses. Die „tatsächliche" Probe hat also den Reichskanzler und seinen Justizsekretär Lügen gestraft. Aber trotzdem wird in der offiziösen „Nordd. Allg. Ztg." am Samstag abend noch un- S'ert die Behauptung wiederholt: „An dem seit rzehnten bestehenden Zustand ist also tatsächlich nichts geändert worden. Das offiziöse Blatt schreibt u. a.:
Der Reichskanzler Fegte eingehend dar, daß der vorn «bg. Spahn angegrffene VunoeSrattbeschluß vom 28. Ronember d. I. leinen Kulturkampf bedeute, weil er lediglich die Handhabung ein ei bestehenden Gesetzes nach Matgabe der bisherigen VraxtS allerdings nnter Ablehnung der von Bayern gewün chlen Neuerungen regelt.
bem seit Jahrzehnten bestehenden Za« ßande ist allo tatsächlich nichts geändert worben. Daher war der Bunderratkbeichluß vom 28. November b. I. em ungeeigneter Rnlast, um dem Bundesrat das Vertrauen pi kundigen. Niemand verdenkt es einem Katholiken, wenn er die Beseitigung b«B Jefuttengetotzes Herbetfehnt. Da« hat auch der Reichs» nutzt« anerkannt. Auf der anöeren Gerte hat er ab« euch die Argumente ,ur Geltung gebracht, die gegen die Sntfeffelung eine» Kulturkamp,eS wegen der Jefuilen- frege tn« Gewicht fallen. In bteiem Ginne hat der Nerch«kanzl« auch von dem evangeltjchen BoUSempfiuden gefpre*en, daß sich in Erinnerung an die geschichtliche Rolle de« JeMitenoeden« gegen ibn wendet.
Der Freiburger Fall hat diese Beschwichtigungs- und Bcschönigungsworte trefflich berichtigt. Wie die Regierung sich damit absinden wird, muß die Be- antwortrrng der bevorstehenden „Anfrage" im Reichstage zeigen. Die Maßnahme der badischen Regierung hat nämltch dem Abg. Fechrenbach lZtr.) Veranlaffung zu folgender Anfrage cm den Reichskanzler gegeben:
Was gestuft ber Reichskanzler zu tun, um feine Erklärung in der Reichstagssitzung vorn 4. Dezember: .die bestehende Praxis oder di- bestehende Handhabung des Gesetzes zu ändern, ist nicht Zwe« und Absicht deS jetzigen Bundesratsbeschluffes" und jene des SlaalSsekretäis des Reichsjustizamts in der Reichs- tiwssitzung vorn 6. Dezember: „Was die Auslegung felgst anbetrifft, io ist Ihnen ja versickert worden, daß die jetzige Auslegung in keiner Weife eine Ver. schäriung der früheren Verordnung fein solle. Sie null feine Verschärfung und es wird sich auch in der Praxis ergeben, daö tatsächlich irgend eine Ver« fckärfung nickt ein treten würde", hiergegen zur Geltung tn Nrrnnen '
Velleicht wird der StaatSfekr:tär Lisco über diese indiskrete Anfrage erst tn „Empörung" geraten und dann auszttsühren versuchen, daß ' die Vorträge „eigentlich" auch unter den alten Vewrdnungen nicht zulässig gewesen seien. Das wurde freilich nicytt andern an der entscheidenden „Tatsache", daß die zuständige Regierung unter den alten Verordnungen । die Vorträge zngelassen hatte und erst durch ben ! nenrn Bunde»ratsbefchluß zur schärferen Praxis sich veranlaßt sah.
Redenoe« ww-rlegt der .tat ä.hliche» Fall die H-tsicherung r.« Reichskauzlsrz, eS solle o.me .Schnüffele:' absehen. Ob bte amtlichen