Einzelbild herunterladen
 

Zuldaer Zeitung

.. .. flnielgen: Der Raum einer dnfpatflgen Celetiehdle, 47 mm breit, toftet li Pf8.

. - . . mi — — ü ? TTTrtTlfit<-I •• — Der Roum einer Coloneheile. 74 mm breit, kostet 40 pfg. Bet

TTIonats-Beilage:

wochm-veflager

* UJIcbtrbolungen Rabatt. Sür Offert- unb fluskunfianjeiai

RuluQer GeldllChtSDlaner Konkurs««™ wird der bemllllote Rabatt hinfällig. Erfüll

* ’ ' ' Hagen oon Forderungen ifi Julia, finielgen-flnnabme bk

—. — . .. . —— . e. e .. »rhlftan mir 11 n c Mac n r

Illustrierte Sonntagszeitung

6r58ere flnielgen erbitten wir uns tags vorher.

~ ZltbungsHfltn der preußisch-süddeutsch«» Klaffen-Cotttrk. — tzaldjSHrlich LaschenfaHrplan. «

39. Jahrgang.

Montag den 2. Dezember 1912

Crstes Blatt.

slr. 276

Etat.

K Die

verwiesen.

Mt ntag:

besondere „landesherili..-e" Jesuitenverfolgung.

tigere Gebührensätze.

' Darauf wird die Vorlage an die Budgetkon-rnisssian

erscheint täglich mit Busnahme der Sonn- und Zeiertage. viertei- ISHriicher Bezugspreis ohne Bringerlohn und Bestellgelds in Zulva sowie ausroflrts 1.50 Mark. - Rotationsdruck und Verlag der s 5 Zuldaer flctienörudterei in Zu Ida. Zernfprecher Nr. -. : :

♦ München, 1. Dez. 1912. Die bayerischen libe­ralen Blätter sprechen von einer „offenkundigen Nie- deriage der bayerischen Staatsregierung", von einer

Der Jesuit wird verbrannt, und daS Reich stellt den ©dieltetbouien her. Wen aber im Einzelstaal sich in seinem .Kuliurdrange" bemüßigt sühit, noch einige Holzscheite von Verboten oder einige Reisig« bündel von Schikanen zu dem Scheiterbaufen beizu­steuern, so darf er das. Doch wehe dem Einzelstaal, der von dem Reichsfcheiterhausen ein Stückchen Holz sortziehen wollte! —

Die „landesherrliche* Klausel wirft em grelles Licht nicht nur aus die liebenswürdige Stimmung, sondern auch auf die staatsrechtliche Lage. Die Kirchenpolitik gekört nach der Verfasfung und der sonstigen Praxis zu den landesherrlichen Besug» nissen. Das Landesrecht in den deutschen Einzel, ftaaten regelt die Zulaff ng von Weltgeistlichen und Ordensleuten. Als das Zentrum im Reichstage den Toleranzantrag einbrachte, wurde ihm entgegen gehalten, daß das Reich nicht rn die kirchenpolitische Hobelt der Landesherren eingreisen tömie. Ja, der Toleranz, antrag wollte Gerechtigkeit und Frechen; da> gegen wurde die einzelstaatliche Selbstherrlichkeit ins Feld geführt. Aber das Jesuitengeietz dient dem Zwange und der Ungerechtigkeit; dagegen halle man keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Wenn die vroienantischen Landesregierungen sich jetzt ausdrücklich haben besche mgen lassen, daß sie die Jesuiien noch schärser verfolgen lönnen, als der Bundesrat, so erkennen sie damit an, daß sie selbst sehr wohl im Stande sind, sich der angeblichen Gefahr* zu erwehren. Al o ist das Reichsgesetz für sie entbehrlich. Warum wollen sie es aber trotz« dem ausreckterha ten? Aus dem emsachen Grunde, weil sie aeroJfc andere Sraatsregierungen,namentlich die bayerische, in der Betätigung ihrer langes, herrlichen Ktrchenpoiltik hind ern wollen. Tie Reichsaktion ist das Mittel zum Zweck, um die vorwiegend katholischen Einzelstaalen aus dem kirchlich »rellglüien Gebiete abhängig zu machen von der protestantischen Mehrheit im Reich. Ter Evangelische Bund entscheidet darüber, dag die Katholiken in Bayern die notwendige AushllsS« jecborgc und Missionen re. nicht erhalten.

Uno das katholische Drittel des deutschen Balkes soll sich das tn Lammesgeduld gefallen lassend

Abg. Dr. Tove (Vp.) spricht sich namens seiner oerrege oer oaqi.i

Partei für die Vorlage aus, wünscht jedoch die nied- , „schweren Jheberlage ».».Ju../.

Als wenn es sich um das Rcinifterium Hertlmg Han. beite und nicht einfach um Recht und Gerechtigkeit. Mcht der erleidet eine moralische Niederlage, der das R e ch t v e r t e i d i g t, sondern der, der es beugt. Indem der Bundesrat den Jesuiten jede priesterliche Tätigkeit verbietet, hat er sich in direkten Gegensatz zu den gesetzgebenden kulturkämvferischen Parteien vom Jahre 1872 gebracht, deren Redner ausdrücklich erklärten, daß die rein priesterlich: Tätigkeit vom Ge­setz nicht getroffen werden solle. Die bayerische Re. gierung wollte die priesterliche Tätigkeit, die die Ge- setzgeber von 1872 für frei erklärten, erlauben, und hätte so dem Bundesrat Gelegenheit gegeben, den offenkundigen Vorstoß gegen die Absicht der Gesetz­geber, den Preußen begangen und den anderen Bun» desstaaten nwralisch aufgezwungen hatte, wieder gut zu machen. Darauf ist der Bundesrat nicht einge« gangen. Der Sieger in dieser Sache ist nicht der Bundesrat, sondern amikcttholischer, und in der Hauptsache antichristlicher Fanatismus, der die Sa» tholiken, wenn er könnte, aus Deutschland hinaus­jagen würde. Und besiegt ist nicht die bayerische Re­gierung, wenn sie auch mit ihrem Versuch, dem Recht und der Billigkeit zu dienen, nicht durchdrang, sondern besiegt sind Toleranz, Parität, Gerechtigkeit und noch einige andere schöne Tinge, in deren Namen angeblich das'deutsche Reich regiert wird.

flmdgen: Der Roum einer einspaltigen Colonetjelte, 47 mm breit, dostet .- ..... Reklamen: Der Raum einer Cotonetjeile, 74 mm breit, dostet 40 pfg. Bet üiieeethoiunuui ...; 20 Pf. extra. Jn

KonkursfiUen wirb ber bewilligte Rabatt hinfällig. Erfüllungsort für bas E,n- klooen oon Sortierungen ist Suwa, flnfelgen-flnnabme bis lv Uhr oormittngs.

»Sofern nicht landesherrliche Be» stimmungen entgegennehen". Diele Klausel jn dem jüngsten Kampsbeschluß des Bundeslats ist sehr bezeichnend. Der ausdrückliche '-Boibebalt zu Gunsten der landesherrlichen Kirchrnpolittk könnte auf den ersten Blick für eine Verbeugung vor dem földerakiven Ptinziv geholten werden; aber tn Wirk» lrchkeit ist sie nur eine Huldigung vor den tu Hur« kämpferischen Trieoen gewisser Bundesstaaten. Der Sinn und Zweck ist, daß den Einzelstaaten eine Verschärfung der reichsrechtlichen VeriolgungS» maßregeln gestattet sein soll, aber bei Leibe nteyt deren Mtlderung!

Im ersten Satz des Bandesratsbeschlusies wird der Begriff der .oerlotenen Ordenstätigkeit* rote Gummi elaftikum auSgeipannt und ausgedehnt dis auf jede »religiöse Tätigkeit gegenü er anderen . Bei die em BerfolgunaS atze steht dte »landesderr» liehe* Klausel nicht. Im folgen den Absatz werden anstandshalber ein paar harmlose Ausnahmen von dem ausgedehnten Verbot zugelasien: stille Messen, Prtmizseiern, ©terbefaframente. Dabei hat man erwogen, ob es nicht hier oder da «staatsge ähr» lich- sei, wenn ein Jesuit eine stille Messe lieft ober einem Sterbenden in der letzten Stunde beisteht. Man hat bedacht, daß gereifte »Landesherrlichkeiten" ins Schwanken geraten könnten, wenn Zweifel entständen über dte fortdauernde Geltung der noch strengen Staatsgefetze gegen die Jesuiten. Zur Beruhtguug der engherzigsten und verfolgungssüchtigsten Staats« männer in Mitteldeutschland hat man sich ent« schlossen, die Klausel einzu'ügen, die aus deutsch be­sagt: Wenn ihr wollt, so könnt ihr noch eine beton» bete .landesherrliche* Treibjagd veranstalten und ihnen auch verbieten, daß sie stille Meffen lesen ober dem Hilferuf eines Sterbenden Folg, leisten!

Also ist auf die »zarten* Empfindungen der mitteldeutschen Jesuitenfresser die sorg« samste Rücksicht genommen. Aber auf die Bitten der bayerischen Regterung, auf die nachgewtesenen reltgtösen Bedürfnisse beS katholischen VolkStrils, — darauf bat man keine Rücksicht genommenl Frhr. o. Hertlmg und die Leute, denen er die teltgtß’e Festigung unb Erbauung ermöglichen wollte, sind ja „nut Katholiken". Aus bte katholischen Be« dünmffe und Wünsche braucht man keine Rücksicht zu nehmen, wohl aber aus bte Vorurteile unb den Jesuttenhaß gewisser protestantischer Fanatiker.

Dte Klausel sagt mit erbarmungsloser Deutlichkeit r Ihr protestantiichen Einzelstaaten, ihr könnt ruhig das Retchsvenolgungsgefetz noch verschärfen; aber wehe dem Einzelstaal, der es wagen wollte, das Retchsvet'olgungsseiey zu mildern.

ES lebt der FördualtsmuS, wenn et die Jesuiten verfolgt; aber »n»»et mit dem Fördcralismus, wenn et ben $eiuh»* tut Los erleichtern möchte! Ob der friedlicher wannte Emrelstaat die besten Gründe der ®eTe*t*f4»tt, der Vernunft unb ber D. kkswohlkahrt anchtzrl, daß ist ganz gletcbgtlttg. Die pentraltstttche Betsottz«»- bullet ferne londestze- rltche Milderung, wohl aber landesherrliche Bet« s ch ä r s u n g!

Für den Nichtiachmann ist die Materie, die hier behandelt wird, schwer verständlich Es mag aber darauf hingeroiesen werden, daß aus Grund vor­stehender Bemmmung die Grundsätze, weiche das Oberverwaltungsgericht bei Ausschreibung für Sud« stanzverringerung bet Bergwerken ausgestellt bat, tm allgemeinen bestehen bleiben sollen, nur soll bet Be» rechnung der Abschreibung der Durchschmtt der letzten 10 Jahre maßgebend sein. Dabei sind die Ein­nahmen der Gemeinden von Bergwerksbetrieben nicht so große.! Schwankungen unterworfen.

Ferner ist in zweiter Lesung die Geldstrafe für absichtltche Einkommens» und Ergünzungs st e u e Hinterziehung (§ 44 be§ Ergänzungssteuergesetzes und § 72 de Einkommensteuergesetzes) vom 25fachen auf den lösachen Betrag bet Jahres si ter ermärigt worden. Endlich ist ein neuer § 85a tn die Ein» fommenfteuetanlage bineingearbeitet, nach welchem, wenn ein Steuerpflichtiger infolge eine» offenbaren und ohne weiteres nachweislichen Irr tu r s tn seiner ©teuerer! lätung zu hoch veranlagt ist, der Finanz« mtnifter befugt tst, die zuviel gezahlten Stenern zurüa» zuerstatten, soweit das aus Billtgketlsgrünoen ange- zetgt erichemt. Die Rückzahlung kann für einen Zeit­raum von längstens 3 Jahren erfolgen, wobei auch eine Erstattung der zuvtel gezahlten Kommunalsteuern erjolgt. Zuletzt ist bann ein Antrag angenommen worden, wonach Die Steuerzuschläge von 1909 für das Jahr 1913 noch in voller Höhe, für 1914 mit 70 Prozent und für 1915 mit 35 Prozent er* hoben werden sollen und mit dem 1. April 1916 ganz foriiaUen. Diese letzte Bestimmung ist vom F nanzmimster als unannehmbar bezeichnet worden Et glaubt auf die Zuschläge nicht verzichten zu tonnett, zumal durch andere Befchlüsfe der Kommilsion (Aus­bau des Kinder Privilegs und Abzug der Kommunal» und Realsteuern) etwa 10 Millionen Mark Minder­einnahme an Steuern zu erwarten ist. Allerdings be» steht begründete Hoffnung, daß biete 10 Mill. Mark durch die im Gesetzentwürfe vorgesehen e schärfere Ver­anlagung unb burch eventuelle Strafen wieder ein« gebracht werden- . _ ,

Ob bis zur zweiten Beratung der Vorlagen tm Plenum des Abgeordnetenhauses noch eine Verstandt. auna mit ber Staatsregierung dc hin möglich ist, daß die Vera schiedung bet Gesetze als gesichert erscheint, muß abgeroartet werben. Soviel steht fest, baß weite Kreise ber Abgeordneten nicht geneigt sind, den Ge» fetten zuz stimmen, wenn kein Abbau ber Steuerzu» schlüge von 1909 in irgend einer Weise gesichert er­scheint.

ST6g. Schulenbueg (natl.): Die Rede de. Sozial- demokraten zeigt, daß der Sozialdemokratie jebe Saug- flasche recht ist, um sich mit Hatz gegen die letzte Ge- sellschäftSordnung vollzusaugen. (Sehr gutI Heiterkeit)

Abg. Müller-Meiningen (F. Bp.): Bel einem so rein sachlichen Gesetz sollten politische Gegensätze nicht derartig in Erscheinung treten. . , ..

Abg. Burckhardt (W. Dgg.): Erfreulich ist, datz die Parteien mit dem Grundgedanken des Gesetzes einver- standen sind. _ ., _...

Der Vorschlag wird an eme Kommission von x4 Mu- Ghilern verwiesen.

Es folgt die erste Lesung des

PoftscheckgesetzeS.

DaS Gesetz will das Verfahren mehrfach andern. Die Stammeinlage wird tivn ’OO auf 50 Mark heraögeseht.

StaatLsekretär Startc: De-S Postscheckwefen hat sich sehr günstig weiterentwickelt. ES ist uns gelungen, mit dem Auslände in Verbindung zu treten. Oesterreich- Ungarn, die Schweiz, Belgien und Lnremburg haben -ich dem Verkehr angescklossen. Weitere Verhandlungen sind im Gange. Die ganze Einrichtung hat den Beifall der Beteiligten gefunden, aber die Grenze zwischen Zah- ler und Empfänger betreffend die Gebühren ist nicht richtig abgesteckt. Insbesondere ist es ein Nachteil, datz bei mehr als 600 Buchungen für einen Kontoinhaber eine Zuschlags g_ebühr von 10 Pfennig für jede Buchung in Anrechnung gebracht wird. Dies soll abgeändert werden, indem bei jeder Einzahlung eine Frankierung eintritt. Eine Konferenz von Vertretern der verschiedenen Be?ufSarten ist von uns einberufen worden, deren Beschlüsse in dem gegenwärtig n Gesetze niedergelegt worden sind.

Abg. Südekum (Soz.): Der Zuschlagstarif wird hier beseitigt, aber dafür wird eine andere Verteuerung eiiwl führt. Wir beantragen Kommissionsberatung.

Abg. Irl (Ztr): Wir begrüßen und fördern die Entwicklung des Postscheckverkehrs. Durch die Eins'-H- cung der 10 Pfennig-Gebühren wird der Mittelstand erheblich belastet, yn der Kommission könnte man auch prüfen, wie die Gelder der Stawmeinlagen verwendet werden sollen. Es wäre zu wünschen, datz in noch höherem Matze Darlehen an Genossenschaften gegeven würden, und die Einlagegelder denjenigen Kreisen zu­gute kämen, die sie aufgebracht haben.

Abg. Frommer (kons.) schließt sich dem letzten Ge- danlen des Vorredners an und wünscht anck -ine Prü-

Die preußischen Steuergesetzentwürfe haben nunmehr auch die zweite Lesung in der Korn» Mission des Abgeordnetenhauses paffiert. Die Korn» nmsion hat tm ganzen 28 Sitzungen für bte Beratung der Gesetzentwürfe gebraucht, wovon 22 auf bie erste unb 7 auf bte zweite Lesung entiaUen. Von den 201 in ber Kommission gestellten Abänderungsanirägen entfallen 127 au, bte erste und 74 auf bie zweite Lesung der Gesetzentwürfe.

Der Gesetzentwurf zur Abänderung bei Etn» kommensteuergesetzes hat in ber zweiten Le,ung noch enige wesentliche — abgesehen von betten in erster Le,ung vorgenommenen unb jetzt aufrechterhal­tenen — Abänderungen erfahren. Z. B, hatte bie Vor­lage im § 8 I Nr. 4 bestimmt, daß alS jährliche Ab­setzung bezw. Ab,chreibung für Substanzvermtn» derung bet dem Betriebe von Bergbau au, Slemkohle, Steinsalz, Kalt, Magnesia» unb Bohrsalze nebst ben anderen Salzen der nämlichen Lagerstätten 3 Proz., auf Braunkohle und Graphit 4 Proz. unb auf Erze 6 Pro^ des Verkau'swerts der jährltchen Förderung zur Anrechnung gelangen feilten. Darüber beschwer­ten sich mit Recht die Jndustriegemetnden und Städte des Ruhrkohlenreviers, deren Etats von ben Ein­nahmen ans ben Bergreerksbetrieben fast vollständig abhängig sind und bte b nn je nach bet Konjunktur kolossalen Schwankungen ausgesetzt werben. Die Rommtffton hat sich daher in zweiter Lesung geeinigt tu bestimmen:

.Bet dem Betriebe von Bergbau sind Absetzungen bezw. Abschreibungen für Sub । anroermtnbetung zulässig und zwar ohne Unterschied, ob Hanvelsdücher geführt werden oder nicht, in Höhe desjenigen Teiles des Jetzi- wertS der Gefamtsnbiianz, der dem Verhältnisse der in dem Betriebe,ahr geiörderten zu der am Anfänge des­selben vorhandenen Substanzmenge entspricht. Bei der Berechnung des Jetztwerts der Substanz ist der Wert der anstehenden Mineralmenge unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Reinwetts der Jahresfördemng der 10 der Veranlagung unmittelbar vorangegangenen Betriebsjahre oder, wenn das Unternehmen noch nicht solange besteht, unter Zugrundelegung des Durchschnitt» der Zett des Bestehens bezw. nach dem mutmaßlichen Betrage anzusetzen.'

fu-g zwecks H--—setzung der Stamnieinlagm.

Abg. Leck-Heidelberg (natl.) bemängelt, daß in dem Gesetz der Regierung zuviel VerordnungSgewalt zuge­standen wäre und wünscht zur Sicherung eines größeren ErnflusieS der Interessenten einen besonderen Beirat. I

Deutscher Reichstaq.

Sitzung vom Samstag den 30. Nov.

»unSchst wird der Antrag der Sozialdemo» raten zur Interpellation über die Teue» cungsverhältnise, wonach die Behandlung ber jen Gegenstand der Interpellation bildenden Angelegen- heit durch den Reichskanzler nicht der Anschauung deS Reichstags entspreche, in namentlicher Abstimmung mit 174 gegen 140 Stimmen bei 9 Stimmenthaltungen ab» gelehnt.

Es folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfes über Zusammenstöße von Schiffen und die Bergung in Seenot.

Staatssekretär Dr. Lisko: Nachdem internationale Verträge abgeschlossen worden sind, muß unser Handels- gesetzbuch abgeändert werden. Hierzu dient der vor- Öte Gesetzentwurf, dessen Bestimmungen lediglich eguenzen deS. internationalen UebereinkommenS find.

Nach kurzer Beratung wird da» Gesetz in erster und debatteloS auch in zweiter Lesung angenommen.

Erste Lesung des Gesetzentwurfes bctr.

Kindeisangflaschen.

Durch das Gesetz wird die Herstellung, die Einfuhr unb der Verkauf von Kindersaugflaschen mit Rohr oder Schlauch verboten.

Abg. Rühl« (Soz.): Die Teuerungsdebatte und die heute vollzogene Abstimmung beweist, datz die Regie- rung und die Mehrheitsparteien zwar das unsägliche ®Ienb de» Volke» kennen, datz sie aber nichts zu seiner Beseitigung ober Minderung tun wollen. Von diesem Gesichtspunkt aus bedeutet dieses Gesetz eines der be- schäm endsten Blätter in dem grotzen Buch von der Kulturschande Deutschlands. (Seif. b. d. Soz. Gröhe Unruhe.)

Präsident Kämpf ruft den Redner wegen dieses Aus- druck» zur Ordnung. (Bravo.)

Abg. Rühle (Soz.) fortfahrend: Diese Säuglings- Sterblichkeit ist in den Proletarierkreisen zehnmal so hoch, wie in den bemittelten Kreisen, was in ber Haupt­sache eine Folge Ihrer (nach rechts) AuShungertmgS- Filitit ist. Auf bein Gebiet ber Säugling» st erb. ichkeit marschiert Deutschland immer noch mit a n ber Spitze. Deutschland in der Welt voran, wenn eS sich um Dinge der Unkultur handelt. (Große Un­ruhe.) ■

Präsident Kämpf ruft den Redner zum zweiten Male jur Ordnung. (Lebh. Bravo!)

Abg. Rühle (Soz.) fortfahrend: Es gibt taufende von Familien, die sich selbst nicht ernähren können. Wie sollen die Säuglinge da ernährt werden? Ihre Kinder sind nur dazu geboren, datz sie bald wieder ster­ben, sie sind weiter nicht» altz Dünger für die Fried- Hofsäcker. Das Gesetz ist weiter nichts als ein Beschwichtigungsgesetz. Es tut vor allen Dingen hygienische Aufklärung not. Diese kann nur durch bie Schule vermittelt werden, und daS wäre sehr leicht möglich, wenn man ben ReligionSunter- richt in ber Schule abschaffte und dafür Hygiene lehrte. Wir beantragen, die Vorlage an eine Kommission von 14 Mitgliedern zu verweisen. (Beifall b. b. Soz.)

Ministerialdirektor v. JoniquiereS: Die Vorwürfe be» VorednerS, datz die Materie in dem Gesetze nicht erschöpft war, wären berechtigt, wenn wir ein Gesetz zur Bekämpfung ber Säuglingssterblichkeit vorgelegt hätten. Ein solches ist aber nicht benfbat. Die Be­kämpfung der Säuglingssterblichkeit ist Sache der Ver- waltung und der christlichen Liebestätigkeit, die auf diesem Gebiete sehr dankenswert gearbeitet haben. Die Säuglingssterblichkeit ist bei uns erheblich zurückgegan­gen. 1901 betrug 20,7, 1910 nur noch 16,2 Prozent. (Zuruf bei den Sozialdemokraten: Nur!) Jawohl, gegenüber 20 Prozent ist 16 Prozent schon ein merklicher Fortschritt. Hoffentlich werden wir noch weiter kom- men. Datz diese Matznahme geeignet ist, zur Verringe- rung der Säuglingssterblichkeit beizutragen, dafür glau­ben wir in ber Begründung ben Nachweis erbracht zu haben. Diesen Nachweis zu erbringen, hielten wir nn» allerdings für verpflichtet, weil wir uns bewußt sind, daß wir durch dieses Gesetz tn gewissem Umfange in die Industrie eingreifen müssen. Wir wollen daS nicht aus bureaukratischer Regiersucht tun, sondern weil ein ernste» soziales Problem im Hintergründe steht. Frank- reich ist unS hier vorauSgegangen. Man hat in Frank- reich auch nicht geglaubt, damit die Säuglingssterblich, kett aus der Welt zu schaffen.

Abg. Gittarb (Ztr.): Bei dem vorliegenden Gesetz handelt es sich um eine Maßnahme zur Bekämpfung der tiefbeflagenStoerten großen Säuglingsster^.. .^.eit. Dieses in dem Gesetze vorgeschlagene Mittel wollen wir durch schleunige Erledigung des Gesetzes recht bald durch­bringen und nicht dem Volke schöne Verspre« chungen machen, die dahin gehen, datz die Säug- lingssterblichkeit mit einem Mal aufhören würde, wenn wir einmal den Zukunftsstaat haben. (Sehr rieh- tig bei ben bürgert Parteien.) Mit solchen soziali- st i s ch e n Phantasien ist im Leben nicht» anzufangen. (Sehr gut im Ztr.) Vielleicht ist bie Regierung in der Lage uns zu sagen, was bie groß- spreche rische Sozialdemokratie denn eigentlich bi» heute zur Bekämpfung ber Säuglingssterblichkeit a n praktischer Arbeit geleistet hat, besonder» in sozialistisch geleiteten Gemeinden. Wir wollen bann bie sozialdemokratischen Resultate mit denjenigen bet christlichen Liebestätigkeit vergleichen und es wird sich ja bann zeigen, wo bie praktische Arbeit unb bie Erfolge liegen unb wo die Phrase zu finden ist. «Sehr richtig!) Einen Satz be» sozialdemokratischen Redner» möchte ich hier vor aller Welt festnageln. Der sozialdemokratische Redner hat ge­sagt, die Regierung solle dem französischen Beispiele fol­gen, nicht nur in Bezug auf dieses Gesetz, sondern auch In Bezug auf die französische Schulpolitik, also mit anderen Worten, die deutsche Regierung t\et bje Schule ohne Religion schaffen. iHortl Hört! im Ztr., Unruhe und großer Lärm bei den Programm des frangöfi. L7 e ” J et smus bekämpfen mir mit aller «rar« Ich habe namens meiner Parteifreunde ber Genugtuung darüber Ausdruck gegeben, daß die Regie- rung uns diese Mahnahmen borfcqlägt, die wir für ge» eignet halten, den Uebelftanb der Säuglingssterblichkeit SU mildern. Allerdings enthält daS Gesetz auch einige Bestimmungen, bie wir im Interesse der betreffenden Industrien und ihrer Arbeiterschaft für bedenklich hal- ten. Doch darüber werden wir unS in der Kommission unterhalten können. Die ZorneSröte muß einem jeden cmfiärbigen Menschen ins Gesicht steigen, wenn er hört, «sie ein Sozialdemokrat hier „von der Düngung unserer Friedhöfe mit Kindern" geredet hat. DaS deutsche Volk wird über diese Roheit schon sein Urteil fällen. (Lebh. Beifall b. d. bürgert Part, und Lärm und Lache» bei den Sor.l

Deutsches Reich.

r Beilin, 1. Dezember 1912. Sonntag vormittag nahm der Kaiser in Donaueschingen mit dem Fürsten iu Fürstenderg an dem evangelstchen Gotieedienste in der Sladtktrche teil und besichtigte anschließend den Neubau der evangelischen Stavikirche. Zu einem itoeitäq aen Jagdbejuch wird der Kaiwr am 5. Dez. am BückebuLr Hose eintreffen - Die Kanerin ist von Straßburg zum Beiuch der surnlich Hohen loheschen Familie nach Langenburg gerefft, von roo sie sich zu mehrtägigem Auienihalt am Sonntag abend nach Baden-Baden begeben hat. Am Montag wird auch der Kaiser von Donaueichtngen aus dort etntreffen. - Prinz Eitel Friedrich von Preußen ist Somtag vormittag von Baden.Baben nach Station Wildpark abgereist. — Der Boritand des deutschen Städtetages trat am Samstag mitlaa im Berliner Magistrats-Sitzungssaal unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters Wermuth zu einer Sitzung zulammen.

ät Aus dem Reichstage. Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus. Zu Beginn der Sitzung ist ,srhr.v Hert» ling, der Bayer. Aiinisterprästdent, im Saale erschienen; er konferiert eifrig mit dem Abg. Gröber und anderen hervorragenden Zentrumsmitgliedern. Zur Beratung stehen nur kleine Gegenstände und die Sitzung stellt sich auch ihrem Umfange nach alS eine ^kleine" dar; sie dauert kaum 21/* Stunde. Der erste Punkt der Tagesordnung war allerdings nichts alltägliches. Ein sozialdemokratisches Mißtrauensvotum gegen den Reichskanzler stand zur namentlichen Abstimmung. Es sollte der Abschluß zu der am Freitag beendigten Aussprache über die Fleischteurung sein. Aber gleich der erste Stuß au» dem Gesff ütz, das sich der Reiws» tag geschaffen hat, verfehlte seine Wirkung. Da die Mehrheit bei Reichstages auf dem Boden der Wirtschaftsordnung st.ht, wurde der Tadel, den die Sozia.demokraten wünschten, abgelehnt. Das Postscheckgesetz geht darauf noch kurzer De­batte an die Budgetkommission. Eine längere und zum Teil nicht gerade erfreuliche Debatte knüpft sich an das Gesetz, durch das die Herstellung und der Verkauf der bekannten Kindersaugs laschen ver« boten werden soll. Das Gesetz stützt sich auf die tausendfältig beobachtete Tatsache, daß diese Apparate schwer zu reinigen sind und infolgedeffen die darm oufbewahrte Rmbermildj sehr leicht verdirbt; cs stellt sich dcher als ein Si ttel zur Einschränkung der Säuglingssterblichkeit dar. Trotzdem bringt es der Abg. Rühle (So,.) fertig, über dieses harmlose und eigentlich selbstverständliche Gesetz anderthalb Slunven la.'g zu reden, und zwar in einem -Jone, der allseitig die lebhafteste Entrüstung im Hause erweckt. Weil das Gesetz nicht gleich die Frage der Sauglingssür« sorge in ihrem vollen Umfange löst und die ®aug« lingssterblichkeit Mit einem Schlage aus der Wett schafft, bezeichnet Redner eS als .wei.e Salbe und versteigt sich in feinem unglaublichen P^^ffanati-.'- mus soweit, daS Gesetz alS ein der beschämendsten Blätter in dem „großen Buch von der Kultur chande Deutschlands- zu bezeichnen. Als mt dernden> Umstand kann man allenfalls für den Redner geltend machen, er ist nicht blos Mitglied, sondern sogar Lehrer de, sozialdemokratischen Redner« und Parteischule. Das erklärt manches. Alle Redner, bte noch das Wort ergriffen, gaben in mehr oder minder schar!er Form ihrer Entrüstung Ausdruck. Jn besonder -nrfuncS«