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M 209. , noiHUilag (2. Septeiuter mr 59. Jahrgang.

Leitung

2. Uklit

thr.iJ uni Verlag cer li'Sv.er eld-.e::’. rudtrti in $n!b<i.

Frage kommt, ferner diejenigen Vorbeugungsmaß- regcln zur Verhütung der Einschleppung der Krank­heit beriicksichtigt, zu deren Durchführung der Be­sitzer in der Lage ist. Hervorgehoben sei, daß die Anzeige und die Durchführung der Maßnahmen vor dem polizeilichen Einschreiten nicht nur beim Aus­bruch einer Seuche, sondern auch beim Verdacht eines S e u ch e n a u s b r u ch s, d. h. beim Vor­liegen von Krankhcitserscheinungen, die den Aus­bruch einer Seuche befürchten lassen, zu erfolgen haben. Der Verdacht eines Seuchenausbruchs be­steht, wenn nicht sämtliche, sondern nur ein Teil der ein: Seuche kennzeichnenden Krankheitsmerkmale bei einem oder mehreren Tieren wahrnehmbar sind. Die Maßnahmen nach amtlicher Feststellung einer Seuche oder des Verdachtes eines Seuchenausbruchs sind hier nicht berücksichtigt. Diese werden im Ein­zelfalle von der Polizeibehörde, in eiligen Fällen schon vor polizeilichem Einschreiten von dem beam­teten Tierarzt, auf Grund des Viehseuchcngesetzes und der zu seiner Ausführung erlassenen Vorschrif­ten des Bundesrats und der Landesbehörden ange­ordnet.

- Deutsches Mich.

** Tie Einsuhrscheiue. In einem uationallibe- ralen Blatte lesen mir darüber folgendes:

„Neuerdings werden in der Dresse wieder Berech­nungen aufgestellt über angebliche Schädigungen der Reichs kaffe durch das Enisuhrscheiiisy iem, ob­wohl inzwischen die VerwendbarkLit der Scheine zur Begleichung des Kaffee- und Betroleumzolles durch den Bundesrat ausgeichloffin worden ist. Insbesondere wird beklagt, dab im ersten Halbjahre 1912 nicht weniger als 47 Mill. Mk. Zoll auf Wetzen n.it Ein­fuhrscheinen bezahlt worden sei und daß demgemäß drei Viertel der gesamten Zolleinnahmen ans der Weizeneinsuhr dem Reiche nicht in bar zugeflosfen seien. Ein zwingender Beweis für eine Schädigung der Reich-lasse kann daraus aber nicht angenommen werden, denn wenn das Einfuhrscheinsystem nicht be­stände, würde mangels dieses' Anreizes lange »icht so viel Getreide eingesührt werden als jetzt, und dasd'leich würde demgemäß eine entsprechend geringere Einfuhr-. zahl nu verzeichnen haben. Eine Schädigmig der Reichskasse würde erst eintreten, wenn die Ausfuhr die Einfuhr tcherstiege, wovon Natürlich nicht im,mmdesten die Rede fehl. kann. Eine andere Frage ü', ob die Beibehaltung des Einfuhrscheinsystems volkswulschast- lich sich rechtfertigen läßt.' Von weiten Handels- und landwirtschaftlichen- Kreisen wird sie bejaht, von anderer Sette wird sie verneint mit desc Begrün­dung, daß, die durch das System begünstsgie Aussuhr- möglichkeit die Gelreidepreise in DeMschländ höher Halle, als dies sonst der Fall sein wür-e. Wis avir hören, bieten di« Erfahrungen dieses Halbjahres dem Reichsschatzamt noch keinen Anlaß zur Beunrühigung." 9 Von Interesse ist, uns in vorstehendem^: Ärmel des liberalen Blattes die Feststellung, daß auch von »weiten Haudelskre'sen" die Frage, ob sich die Ein­richtung der Einfuhrscheine volkswirtschaftlich recht­fertigen lasse, bejaht wird. Hört man die lints- ltbcralen Freihandelsagitatoren und -Blätter, dann könnte man glauben, die Einfuhrscheine seien eine rein »agrarische Erfindung" und dienten lediglich dem Geldbeutel der Großgrundbesitzer. Die Tat­sachen lauten anders. Auch in diesem Falle werden die Leser der linksliberalen Presse und eines Teiles der nationalliberalen zu parteiagitatorischen Zwecken falsch belehrt.

----- Am eigenen Leib. Auf dem letzlen Verbands­tage des sozialdemokratischen Holzarbeiterverbandes ftir Deutschland w rde das Jahrcsgehalt des Vor- sitzenden um 1000 Mark erhöht. Daraufhin wurden in der letzten Holzarbeiterversammlung in Hamburg laut Bericht des sozialdemokratischen ,Hamburger Echo' folgende Tatsachen festgestellt:

„Kollege Klein wandte seine Kritik gegen die Dele- gierten, die, obwohl in der Mehrzahl aus werktätigen Kollegen zusammengesetzt, doch so wenig sozialpolitisches Berständnis sür Fragen hatten, wie Beitragsermäßigung für invalide oder auf der Reise befindliche Kollegen. Für diese konnte nichts getan werden, desto mehr aber bewilligten sich die Delegierten Diäten und noch mehr für die Vorstandsmitglieder. . . . Des weiteren billigte er nicht, daß sür den Verbandsvorsitzenden eine Gehalts­erhöhung von 1000 Mark bewilligt wurde. Obgleich man seine Tüchtigkeit anerkennen muß, hat man srüher auch Die Fehler mvbezahlen müssen. ManübtSpar» f amt eit nach unten, nach oben wird der Be­willigung freier Lauf gelassen. Vom Kollegen Horlebein wurde folgende Resolution eingebracht: „Die

am 9. In i im Gewerk,chaits aus tagend? Mitglieder« vetsammltmg l es deutsche Holzarb.ttervertzai des, Zahl­stelle Hamburg, nimmt Kenntnis von d ni Beschluß des Verband:tages, daß der : les Kollegen Leipard von 3000 a>i| 4 0>>Mark erhöh' wordxn i;t. *x l.ollegcn bedauern diese Lalsack« m.v j p. echen len gesamten Berbandcdelegie.r'.r.n itzru, . s.häv'hen TnZrl o;i3, auch in Bezug,auf. die übrig:,, .'!: er^-chufjstn rügen die Bersan »elt. n ras Äst hast'n - deS De'.cg-'krtev. . . .** Vor der Bbfi'muumg zeg HorliAin f■ ; Refolulkon zurück, tretet Pr telt des f ollegeN - F-sj! «r, der sie er­neut aufnimmt im-> i:i l einem ti nnen.^ ckt. Diese wird von drr^Versammlung argc^ommc-i."

Es wäre ja sonderbar, wenn die Sozialdemo- kräten die Talltt, weiche von den sozialdemokratischen Blälterü und Fsihierü gcge. über der Dur. erl-cheu GeseUschast und ihren Institutionen geübt wird, nicht auch ihren eigenen Führern gegenüber prallt- zieren würde.

Ausland.

** Die Attentate auf Pulvermagazine in Oester- reich. In osterreich. militärischen Kreisen herrscht große Erregtmg über die neuerlichen Attentate auf Pulvermagazine. Da es sich um derartig' Versuchs in den verschiedensten Teilen der Monarchie han­delt, bald in Ungarn, bald im äußersten Osten von Galizien, bald in Schlesien und neuerdings in Troppau, kann man nicht an zufällige Wiederkehr dieser Versuche glauben, sondern meint, daß der politische Hintergrund dieser Verbrechen außer Frage steht.

** Tie russische EriamruuMeier an den Einmarsch Napoleons I. Auf dem Chodiynkafeloe wurde heute vor dem Kaiser in Gegenwart der kaiserlichen Fa­milie, der Großfürsten und der Würdenträger eine glänzende Trugpe n schau über 800M Alaun ab» gehalten. Rach der Trüppeuichau wär Mittagessen für die Dorstiltesten und BeUrpter .einheimischer Völkerschäslei,, deren Vorfahren an deiii Kriege von 1812 teilgenommen halten. Der Kaiser narm eben­falls an dem Esten teil. Dietzstag nachmittag fand in dem reich gefchmückten Räthause, .in Aloskau, ein olänwndes Ban leit statt.

** lieber die bedingte Haftentlassung, die erst seit .zwei Jahren, in Rußland besteht, bringt der Be­richt de.' dortigen Obergefängnisverwaltstng amtliche Angaben. Nach den Erfolgen, die man damit im Westen etzielt hat,.durste man auch hier auf einen heilsamen Einfluß der Reform rechnen, der in der; Tat von den Behörden festgestellt wurde. Die Hast-, entlassung kam, 12 356 Gefangeyen zugute, von denen 82,6 Pro; vom ordentlichen Strafrichter, 10,5 Pro;, vom Friedensrichter oder im Administrativ- -vetfcchreu und 6)3 Proz. voM Kriegsgerichten verur­teilt wor-en waren. Die Gerichte, die durch ein eigenes Urteil die-Haftentlasiung verfügen müssen, gingen dabei sehr ungleich vor. Während im Durch­schnitt auf hundert Verurteilte 13 vorzeitig Entlaf- fene kamen, stieg diese Prozentzahl bei einigen Ge­richten bis auf 40. Fast alle Entlassenen haben sich bisher gutg-rführt, nur in 94 Fällen mußt; die Haftentlassung wieder rückgängig gemacht werden. 42 Entlassene wurden während der Be­obachtungsfrist wegen neuer Vergehen oder Verbre­chen verurteilt. 37 bedrohten durch ihre Aufführung die öffentliche oder persönliche Sicherheit und 15 ver­scherzten sich die Rechtswohltat dadurch, daß sie es unterließen,. .sich den zu ihrer Ueberwachung be- stimmtenAmtHersonen regelmäßig vorzustellen. Alle 94 waren wegen Raubs, Einbruchs- oder einfachen Diebstahls verurteilt worden. Fast die Hälfte aöe-. vorzeitig Entlassenen waren Weniger als 30 Jahre alt. < t

x

Aus Mrchs und Zrljnte.

* Lyon, 11. Sept. 1912. Der Erzbischof von Lyon und Primas von Gallien, Kardinal Coul» li s, ist gestorben.

Aus dem Nachbarqebiete.

♦ Hünfeld, 12. Sept. 1912. Bei der Oeffnung der Submissions-Offerten auf die Erweiterung der Wasserleitung dahier wurden folgende

Allgemeine Bestimmungen.,

Minderwert, den das Tier dadurch erlitten hat, daß

ist, Anzeige zu erstatten, auch die kranken und Ver­

des Gesetzes).

Auf Grund dieser Befugnis hat der Reichskanz­ler bisher die Anzeigepflicht noch allgemein einge- führt für Influenza der Pferde.

der Tötung erfolgen muß; schließlich für .Rinder und Pferde, die an Milzbrand oder Rauschbrand gefallen sind oder an denen nach dem Tode eine dieser Krankheiten festgestellt worden ist. Der Ent­schädigung wird der gemeine Wert des Tieres zu- arüüde gelegt, und zwar, abges chen von der Tuber­kulose im Sinne des Gesetzes, ohne Rücksicht auf den

Zur Abwhr übertragbarer Viehseuchen aus dem -t u s k a u.d sind im Viehseuchengesetze Verbote und Beschränkungen der Einfuhr von Tieren, tierischen Erzeugnissen usw. aus dem Ausland, ferner Br- fchrcmkungrn des Verkehrs mit Tieren, tierischen Er- zeugnisse'ü nsw. in den )Greüzbezirken' des Reiches vorgesehen.. ’

Zur Unterdrückung übertragbarer Viehseuchen Int Inland dient eine Reihe von Maßnahmen, deren wichtigste die Anzeigepflicht ist. Diese erstreckt sich auf: 1. Milzbrand, Ranschbrand, Wild- und Rinderseuche; 2. Tollwut; 3. Rotz; 4. Maul; und Klauenseuche; 5. Lnngenfeuche deß Rindviehs; 6. Pockenseuche der Schafe; 7. Beschälseuche der Pferde, Bläschenausschlag der Pferde und des

Tuberkulose im Sinne des Gesetzes behafteten Tie­ren vier Fünftel) im übrigen die voll; Höhe des in

Eine Entschädigung für Viehver- luste ist nach dem'Viehsenchengefetze, vorbehaltlich der darin bezeichneten Ausnahmen, zu gewähren für

trzte und alle Personen verpflichtet, die sich mit der ' gefallen sind oder an denen nach dem Tode diese Ausübung der Tierheilkunde oder gewerbsmäßig Krankheiten festgestellt sind; 3. für Schafe, die an mit der Kastration von Tieren beschäftigen. Diese Milzbrand gefallen find oder an denen nach dem Anzeigepflicht obliegt auch den Fleischbssschauern ■ Tode diese Krankheit festgestellt worden ist; 4. für einschließlich der Trichinenbeschauer, ferner denjensi ' mehr als drei Monat alt: Rinder, die an Maul- fien Personen, die das Schlächtergewerbe betreiben ’ und Klauenseuche gefallen sind; 5. in gewissen Fäl- owie solchen Personen, die sich gewerbsmäßig mit len von polizeilich angeordneten Impfungen und der Bearbeitung, Verwertung oder Beseitigung ge- ■ diagnostischen Irrtümern.

schlachteter, getöteter oder verendeter Tiere oder kie- ! In den nachfolgenden Aufsätzen sind das Wesen, rischer Bestandteile beschäftigen. Die Anzeigepflicht die Art der Weiterverbreitung und die Erkennungs- bestcht für die in diesem Absatz genannten Personen Merkmale der nach hem ViehfeuchSngesetze vom 26. jedoch nur dann, wenn sie von dem Ausbruch einer , Juni 1909 der Anzeigepflicht unterliegenden Seu- der Anzeigepflicht unterliegenden Seuche oder von chen sowie die Maßnahmen angegeben, die bei den Erscheinungen, die den Ausbruch einer solchen : einzelnen Seuchen noch vor dem polizeilichen Ein- Seuche befürchten lassen, Kenntnis erhalten, bevor schreiten du-rchzuführen find. Bei einzelnen Seuchen r ein polizeiliches Einschreiten stattgefunden hat (§ 9 : sind auch die Impfung und die Uebertragbarkeit der

des - Gesetzes). I Krankheit auf den,Menschen, soweit eine solche in

aus dem Ausland, anderseits die Bekämpfung im Sn taube Rur juc Abwehr und Unterdrückung der Rinderpest tft in einem besonderen Gesche — dem Gesetze betreffend Maßregeln gegen die Rin­derpest vom 7. April 1869 (Bundes-Gesetzbl. S. joö) — behandelt.

Pseroe, Diasmenauspyeag -piclue uuu , v«, 07 »—; i.

Rindviehs; 8. Räude der Einhufer und der Schafe; Tiere, bte auf pvltzetlrche Anordnung getötet oder 9 Schweineseuche, sofern sie mit erheblichen Stö- ’ nach dieser Anordnung an derjcntgen Krankheit ge­rungen des Allgemeinbefindens der erkrankten falle» sind, die zu der Anordnung Veranlassung ge- Tier- verbunden ist, und Schweinepest; 10. Rotlauf geben hat, ferner für Tiere, von denen anzunehmen der Schweine einschließlich des Nesselfiebers (Back- i tft, daß sie infolge einer polizeilich angeordneten steinblattertt); 11. Geflügelcholera und Hühnerpest; ' Impfung cingegcmgen sind. Außerdem hat eine 12. äußerlich erkennbare Tuberkulose des Rindviehs, ; Entschädigung stattzufinden für Tiere, dte nach sofern sie sich in der Lunge in vorgeschrittenem Zu- । rechtzeitig erstatteter Anzeige an Rotz oder Lungen­stand befindet oder Euter, Gebärmutter oder Darm seuche gefallen sind, wenn die Voraussetzungen ge- ergriffen hat. Der Reichskanzler ist befugt, die geben waren, unter denen die polizeiliche Anordnung Anzeigepflicht auch für andere Seuchen einzuführen tr;u’— w’,t” <*»«*«* f,,r

und für einzelne Seuchen wieder aufzuh eben (§ 10

Ansteckung fremder Trere besteht, fernzuhatteu. , . ■ Die Bundesstaaten haben das Recht, weiter.

Die gleichen Pflichten hat derjenige zu erfüHen, gehende Entschädigungen für Viehverlufte zu gewäh- der als Vertreter des Besitzers der Wirtschaft vor- ; Ten, Bon diesem Rechte ist auch vielfach Gebrauch steht, ferner derjenige, der mit der Aufsicht über gemacht worden, so daß hinsichtlich dieser Frage die Vieh an Stelle des Besitzers beauftragt ist ober der ‘ einschlägigen Bestimmungen der Landesgesetzgebung als Hirt, Schäfer, Viehwärter, Senne entweder ' .u beachten sind. Nach 'der Viehseuchen-Entfchädi- Bieh von mehreren Besitzern oder folches Vieh eines - gungssatzung für den B ezirksv erb an d d es Besitzers, das sich feit mehr als vierundzwanzig ; R e q.-B e z. Kassel werden Entschädigungen ge- Stunden außerhalb der Feldmark des Wirtschafts- I nührt:

betriebs des Besitzers befindet, in Obhut hat. Die 1. "fftr die aus Anlaß der Tollwut, des Rotzes, gleichen Pflichten haben bezüglich der auf dem der Augenseuche, der Maul- und Klauenseuche oder Transporte befindlichen Tiere deren Begleiter und der Tuberkttlofe getöteten oder gefallenen Rinder, bezüglich der in fremdem Gewahrsam befindlichen Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel unter be- Tiere der Besitzer der betreffenden Gehöfte, Stal- stimmten Voraussetzungen; 2. für Rinder, Pferde, lange«, Koppeln ober Weideflächen zu erfüllen. j Esel, Maultiere und Riaulesel, die an Milzbrand, Zur unverziiglichen Anzeige sind auch die Tier- > Ranschbrand, Wild- und Rinderseuche oder Tollwut trzte und alle Personen verpflichtet, die sich mit der ' gefallen sind oder an denen nach dem Tode diese

ec» qquiiimi ------- •/ oder Hast nicht ünter einer Woche ein. Die Straf-

nuifaßt einerseits die Abwehr der EMsto'eppung ‘ Verfolgung weaen Nnterlaffung ober Verzögerung ' ■' - «-»-"'k.'-" -- bet Anzeige tritt nicht ein, wenn die Anzeige von

einem anderen Verpflichteten rechtzeitig gemacht worden ist (8 74 Abs. 1 Nr. 2 und § 75 des Ge- Außerdem fällt der Anspruch auf Entschädigung für Viehverlnste weg, wenn der Besitzer der -ttere ober der Vorsteher der Wirtschaft, der bte Türe angehören ober bet mit der Aufsicht über die Ture an Stelle des Besitzers Beauftragte vorsätzlich ober fahrlässig die ihm obliegende Anzeige unterläßt ober länget als 24 Stunden, nachdem er von der anzu­zeigenden Tatsache Kenntnis erhalten hat, verzögert, es sei denn, daß die Anzeige von einem anderen Verpsliäftetssn rechtzeitig gemacht worden ist. Der Anspruch auf Entschädigung fällt ferner weg, wenn dem Besitzer ober dessen Vertreter die Nichtbefolgung oder ll eberiretu n g der an geordneten Schutzmaß- regelu zur Abwehr der Seuchengefahr zur Last fällt.

' . I Wer vorsätzlich die ihm obliegende Anzeige unter«

[] GemetnsaßLrche Beletjruug । läßt oder länger als 24 Stunden, nachdem er von

hie A'rre'rLSvAiM bei Biehffttchet». i der anzttzeigenden Tatsache Kenntnis erhalten hat,

■> u 8 sk » wird mit G es ä n g n is bi s zu zw ei Iah ren,

Allgemeine Bestimmungen,, ! woneben auf eine Geldstrafe bis zu 1500 Mk. er-

Düs Niebünchenaesetz vom 26. Juni 1909 könnt werden kann, oder mit Geldstrafe von < Reicbs-Gesetzbl.' S. 519) regelt die Bekämpfung 15- 3000 Mark bestraft. Handelt es sich um Fähr­st b e r t r a a b a r e r Viehseuche n wnerhalb lässigkeit, so trstt Geldstrafe von 10 bis 150 Märk bes a'samten Gebietes des Deutschen Reichs. Es »der Haft nicht unter einer Woche ein. Die Straf-

Bricht eine Seuche aus,' auf die sich die Anzeige-

Erstreckt, oder ö^gen sich Erscheimmgen, die Oon j)cr Seuche ergriffen oder der Impfung den Au-bruch einer solchen Seuche befurchten lassen, , ü^wrworsen Uwrden ist. Die. Entschädigung beträgt so hat der Besitzer des betroffenen Viehes unverzug- Rotz behafteten Tieren drei Viertel, bei

iid) der Pmizerbehorde oder einer anderen Stelle, Milzbrand, Rauschbrand, Lungenseuche oder

die von der Landesregierung bekannt gegeben worden 2-uber6.Iofe Sinne des Gesetzes behafteten Tiei

r-^' i b che S e eriwmkam-» n Aahre sah mau eine Menge vxrsihüdenartig gestalteter. Lier,,und ehe „Sie herubcikamen, war, Fräulein ^ateye, u>-d dahmter^inige Elefanten mtt be-I

Es war ein buntes Bild. Hier war ein Trupp Eingeborener in ihren Gewändern zu sehen, dazwi­schen bie Scharlach-Uniformen des Sepoys. Dort

3m Schutze des Zauberers.

II] Englisch-indischer Roman von E. A. Henty.

„Vom Vater haben Sie das nicht geerbt. Den kannte ich als einen der tüchtigsten Offiziere."

„Nein, es ftammt von der Blutter; ich erzähle Ihnen später einmal das Nähere."

In diesem Augenblick wurde Bathurst von einem Bekannten angeredet. Ter Doktor stand aus mit der Bemerkung, er werde nach oben in den Billard­saal gehen und Bathurst möge ihm dorthin folgen, wenn er nicht mehr hier bleiben wolle. Aber schon nach einer halben Stunde kam der Doktor wieder.

Hannav ein kleines Mädchen. Und eine Dame, die chr vielleicht sehr ähnlich wäre, hat es hier nie ge­geben; das muß ich wiffen."

„Und dennock) — ich habe sie ganz sicher schon gesehen i"

„Dann ist es im Traume geschehen", rief der Doktor mit Entschiedenheit. „Was die Dichter von Visionen faseln, ist zwar Unsinn, aber hier wäre es die einzige Erkläning!"

Bathurst lächelte. „Der Eindruck fitzt bei mir zu fest, als daß er von einem Traume herrühren könnte."

Der Doktor brach kopflchüttelnd das Gespräch ab und lenkte es aus andere Gegenstände; und nach­dem sie noch eilte Weile über dies und jenes ge­sprochen, mich die Zustände im Lande einer ein­gehenden Betrachtung unterworfen hatten, forderte er seinen Gast auf, sich zur Ruhe zu begeben. Mit herzlichem Händedruck schieden sie für die Nacht.

Am Morgen des ersten Renntages erschien .Isabella frisch und in hetterstcr Stimmung beim Frühstück. Tas Diner am Tage vorher war sehr gut verlausen Der Doktor hatte die Blümen-Ar- rangements -geradezu bezaubernd gemacht; Frau Hunter tvar eine liebe, freundliche Dame von müt­terlichem Wesen und ihre Töchter waren munter und natürlich. Auch mit sich selbst durste Isabella zufrieden sein; und so sah sie dem neuen Tage in freudiger Erwartung entgegen. Sie war begierig, die Eingeborenen in größerer Menge und in ihren verschiedenen Aufzimen zu sehen, und das ganze Rennen war ihr überhaupt etwas Nmes und Auf­regendes.

Um zwei Uhr sollte es beginnen, und eine halbe Stunde früher febnn sah man Fron Hunters Wagen mit den vier Damen an der Einzäunung halten. Die Pferde wurden ausgespannt, und fortgeführt, und die-Damen biegen Umschau auf dem Platze.

herunter und fragte:

„Nun, Bathurst, sind Sie bereit, nach Hause zu gehen?"

„Ganz bereit, Doktor'; brechen wir auf."

Unter lebhaftem Geplauder erreichten sie des Doktors Wohnung. „<£o, da wären wir!" sagte dieser. „Nun lassen Sie uns in Ruhe eine Zigarre rauchen und einen Likör trinken. Aber erst die Röcke ausgezogen! Gibt es wohl einen größeren Beweis für die menschliche Dummheit, als diese Art der Bekleidung in diesem Klima? He. Junge bringe Licht, Sodawasser und Eognak!"

Als das Gewünschte vor ihnen stand und fie es sich in zwei Scbaukclstühlen bequem gemacht hatten, fragte der Doktor:

„Sagen Sie 'mal, Bathurst, wie gefällt Ihnen denn Fräulein Hannah?"

„Sehr gut! Ich finde, daß sie ganz Ihrer be- geifterten Schilderung entspricht. Sie ist hübsch liebenswürdig klng und natürlich." Ter Doktor nickte beifällig, und Bathurst ftihr fort:

„Merkwürdig ist es, daß mir ihr Gesicht be­kannt t-orfommt Ich habe mir stundenlang ver­geblich den Kopi zerbrochen, wo ich sie gesehen ha­ben könnte Aber daß ich ihr schon begegnet bin scheint mit ganz zweifellos." 4 Dtn'

.Unmöglich, Mann! Sie sind bereits acht Iabno ttitS u-.«... es- •V' „ -v

, malten Gesichtern und leuchtenden Behängen; auf ihrem Rücken trugen sie Zelte und Baldachine, die von Gold und Silber strahlten.

Bald bildeten sich rechts und links von den Da­men lauge Wagenreihen, unter deren Insassen man auch vornehme reichgekleidete Eingeborene unter» schied. Zwischen den Wagen und der Einzäunung war noch Raum gelassen worden, und dieser füllte sich mit Militär und Zivilpersonen in buntestem Du"cheinander.

„Ein hübscher Anblick, nicht wahr, Fräulein Hannah?" sagte der Doktor, der eben herantrat.

„Ganz entzückend! Ich sah nie etwas ähnliches!"

„Ja, dagegen tonnen sich die Derby-Rennen in England verstecken. Das heißt — was das Male­rische anbelangt. Im übrigen hege ich die Ueber- zeiigung, daß man unter dem englischen Pöbel bei solchen Gelegenheiten immer noch sicherer ist, als unter den sanftblickenden Eingeborenen hier. Do-t stehlen sie einem das Geld ans der Tasche, — hier würden sie uns mit noch weniger Gewissensbissen den Hals abschneiden."

„Das meinen Sie doch nicht im Ernst, Herr Doktor?"

„Doch, doch, Fräulein Hannah! Die Männer von Onde lind notorisch; Räuber und Mörder. Einen Europäe" za toten, ist ihnen gar nichts! Und nicht etwa nur um des Raubes willen, sondern ans bloßem Hasse."

„Aber warum sollten sie uns denn. Haffen? Es geht ahnen doch bester, als vor der Annexion des Landes!"

„Nun, wer weiß! Früher hatte jeder Vornehm: hier -eine eigene kleine Kriegsmacht, mit der er ge­legentlich. seine Nachbarn bekämpfte,, und auf Ab en- lene- cmszog Jetzt haben wir ihnen das blutige Handwörk ajdc§t, und nun ftblt ihnen die Beschäf­tigung. Da lungern sie denn in den großen Städten herum, und es gibt Wohl kaum ein Verbrechen, dem si; nicht für weu-igr Rupien — eine hier gangbare ! Sttbermiinze — ihren Arm leihen würden. Sehen i Sie, da ist Nem» SahW" - 1

Isabella sah sich um und erblickte ein Gefährt mit zwei prachtvollen Rosten bespannt, deren Ge­schirre ganz mit Silberzierat bedeckt schienen. ES hielt in'einer Lücke, bi? ihm reserviert worden war, und man sah vier Eingeborene darin.

„Ter 'Staun nut der Diamantagraffe am Tur­ban ist der Rajah", erklärte der Doktor. „Heut ist er orientalisch gekleidet: manchmal aber scheint er der englischen Mod; zu huldigen. Er ist ein um­gänglicher Gesell. In Bichur hält er immer offe­nes Haus, hat einen Billardsaal und den besten Weinkeller, und seine Rosse stehen allzeit zur Ver­fügung seiner Gäste/

Isibella sieh sich Frau Hunters Opernglas und blickte lang? und aufmerffam nach dem Rajah hin.

„Welchen ruck macht er auf Sie?" fragte der Doktor.

„Ich weiß es nicht recht zu sagen", war die Ant­wort. „Sein Gesicht erscheint mir wie eine Maske. Aber ich verstehe mich ja auch so gar nicht darauf, in diese,' braunen Gesichtern zu lesen. Sie sind so ganz anders als die weißen und sehen beinahe unbeweglich aus."

„Jahrhundertelange Tvrannei hat ihnen dieses Gepräge gegeben", erwiderte der Doktor. „Beson­ders ist das bei den Bengalen, der Fall, die von Natur feige und unkrieoerisch sind und deshalb im­mer die Sklaven irgend eines Herrn waren. Der Rajah scheint Ihnen also nicht sonderlich zu gefal­le,!, Fräulein Hsniian? Das freut mich; denn mein Geschmack ist er auch nicht, trotz seiner allgemeinen Beliebtheit. Mir kommt seine große Freundlichkett gegen „ns unnatürlich vor. Wir haben ihm ohne Zweifel fast alle feine Macht geraubt. Und wenn er auch pekuniär glän-?nd gestellt ist, fo kann ihn das doch nicht für das Verlorene entschädigen. Nun gehört aber das Verzechen erlittener Unbill ganz sick^r nick't ;u den Tugenden der Eingeborenen, und deshalb glaube ich nicht recht an seine.so geflissent­lich zur ' Schon getragene Zuvorkommenheit und Liebenswürdigkeit gegen uns."

-tFvrtietzung folflt.)