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39. Jahrgang.

Fulda, Dienstag den 3. September 1912.

Erstes Blatt.

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Aur Kirche und §ch«M

Zum Eucharistisch« Kongreß

ein ge-

20

30

40

141,60 „

157,20 „

172,80 ,

II

151,20 Wt

182,40 w

213,60 „

244,80 „

III

171,60 M.

213,60 w

255,00 „

296,40 „

IV

192,00 M.

244,20 „

296,40 „

348,00 „

V

212,40 M.

274,80 „

337,20 , 399,60 „

abgegangen.

* Mexiko. Der Nebellenführer Zapata forderte den Präsidenten M a d e r o auf, bis zum 15. Sep­tember abzudanken, andernfalls werde er die Provinz Sonora brandschatze« und all? dort befind­lichen Amerikaner töten lasten. — In Cananea sind 2 000 A m e r i k a n e r von den mexikanischen Rebellen vollständig umzingelt worden.

Herrn Reinhold Wiegand aut Barsch bei Geisa wurde die Kaplaneistell« in Alzenau bei AfchaAmf bürg übertragen. ,

Bedürftigkeit vorliegt.

Wie vorteilhaft di: Versicherung ist, beweist Vergleich der eingezahlten Beiträge mit den zu währenden Invalidenrenten.

Die Summe der Beitragslristung trägt in Lohnklasse

Reiches gefährdet hätte. ®n verhetzendes «ab an innerer Unaufrichtigkeit leidendes Be­treiben fei am Werke, um eine ®efai)t an bwjßanb zu malen, die nicht etwa au8 der Ruckberufung der Jesuiten, um die es sich gar nicht hmrdle, sinder» aus einer bundesrällichen Festlegung derBiütgung der bis hrrigen Praxis entstehen würde. Man könnte mtt den Protestanten in Frieden lebe«, wenn e8 nicht nnmer wieder Hetzer gäbe, die nur das Trennende hervor» heben, um die Gemüter zu beunruhigen. ®r lege d» für die Hand ins Feuer, daß aus der Duldung des fattiicberi »lustandes wie aus der Aufhebung des Nitmgesitzes in Deutschland dem religiösen Frieden keine Störung entstehen solle, wenn nicht gewiste Störenfriede es selbst wollten.*

Im weiteren Verlaufe der Debatte billigte Graf Arco-Zinneberg die Haltung der bayerischen Staatsregierung und sprach die Ueberzeugung auS, daß der Bundesrat die schwebende Frage in ritter­licher Weise entscheiden werde. Es wurde eine Ent­schließung angenommen, in der den bayerischen Bischöfen der Dank für die klare Stellungnahme zum Jejuitenerlaß ausgesprochen wird.

nach I io Jahre« auf 126,00 M.

Deutsches Reich.

* Die Herbstparade aus dem Tempelhofer Feld.

Am Jahrestage der Schlacht von Sedan wurde wie alljährlich die große Herbstparade abgenommen. Schon in aller Morgenfrühe zogen ungezahlte Scharen von Zuschauern zum Tempelhoser Feld hin­aus, das kaum ausreichte, die beiden Armeekorps, das Gardekorps und das 3. Armeekorps, an 50000 Mann, aufzunehmen. Zum ersten Male nahmen die Flieger an der Parade teil. Zwölf schmucke Apparate, Tauben und Albatros-Zweidecker, waren aus dem linken Flügel des zweiten Treffens aus­gestellt, in Reih und Glied mit der Kavallerte, der Artillerie und dem Train. .

Die Tribünen waren dicht besetzt. Auch viele Ausländer sahen dem glättenden utttttartscyen Schauspiel zu. Der Himmel machte anfangs ein trübes Gesicht dazu, doch hielt sich das Wetter und die Parade tonnte, vom Regen ungestört, abgehalten werden. Pünktlich zur festgesetzten Zett erschien der Kaiser In der Uniform des 1. Garde-Regiments ritt er die Front ab. Ihm folgten zu Pferde der jlronprinz, die Prinzessin Viktoria Lutte und die Prinzen, soweit sie nicht bei ihren Regimentern etn- aetreten waren. Im Vierspänner folgte dte Kai­serin, in einem zweiten die Kronprmzesstn mit ihren beiden ältesten Söhnen.

Gleichzeitig erschien am Horizont der Schutte- Lanz-Lenkballon und von Tegel der „M. L. 3 . Ferner umflog der Pilot Friedrich auf einem Ent­decker, von Johannisthal kommend, in mehreren Runden das Paradeseid.

Der V o r b e i m a r s ch der beiden Korps vollzog sich in Regimentskolonnen. Bald erhoben sich auch die Flieger in die Lüste, und in kurzer Zeit zogen ihrer acht in der Luft ihre Kreise. Ein prächtiges Schauspiel. Der Kaffer sührte das 1. Garde-Regi­ment und das LeibregimMt selbst vorbei. Um 10% Uhr war das große militärische Schauspiel zu Ende. Die Kaiserin und die Prinzessimten fuhren zum Schloß zurück. Um 11 Uhr folgte der Kaiser an der Spitze der Fahnenkompagnie und der Standar- tcnscküvadron. Das die Straßen dicht besetzt haltende Publikum brach in begeisterte Hochrufe auf die Maje­stäten aus. _ ,. __ .

Gestern abend fand im Weißen Saal des König­lichen Sckloffe Paradetafel statt. — Der Kaiser ist um 10 Uhr 30 Minuten abends im Sonderzug vom Potsdamer Bahnhof nach der Schweiz ab­gereist. Mit dem Kaiser suhxen Fürst Fürstenberg, Generaloberst v. Pleffen, Oberhofmarschall Gras Eulenburg. __

* Die Schweizer Presse zmn Empfange des Kaffers.

Sämtliche Schweizer Blätter widmen dem Be­suche Kaiser Wilhelms sympathisch gehaltene Be­grüßungsartikel. Der offiziöse „Berner Bund" schreibt: Wir sehen dem Besuche mit dem vollen Bewußtsein seiner Bedeutsamkeit entgegen, wie.auf der Reede von Romannshorn Kaiser Franz Joseph, wie auf Schweizer Boden der Präsident der ftanzost- sthen Republik mit vollkommenster Hochachtung und Sympathie begrüßt wurden, ebenso wird auch bet dem Besuche des deutschen Kaisers der Willkomm des Schweizer Volkes, das inmitten der Großmächte nichts anderes will, als seine verbriefte Unabhängig­keit im Bunde aufrichtiger Freundschaft mtt den Mächten bewahren, ein ebenso herzlicher als ach-

erläßt der Erzbischof von Wien, Kardinal im Wiener Diözesanblatt einen dritten HirteudrüH Er enthalt zunächst Anordnungen über bi* Big grüßung deS päpstlichen Legaten, der am 10. Sept^ nachmittags 3 Uhr, an der Grenz« der ErzdiSM empfangen und im Hofzug bei Kaisers nach Wieck geleitet wird, wo di* Ankunft gegen 4 Uhr erfolgt. Um diese Zeit sollm in Wien und in der ganyi Erzdiözese die Glocken aller Kirchen ein* halb* Stnndtz geläutet werden.

.Damit — so fährt der Hirtenbrief fort — hat dl» Festzeit de» Eucharistischen LongrefseS begönnern uw es tritt nun an die lieben Wiener die Pflicht tzer*ckz dieser Festzett durch Schmuck und Beflagg», Häuser und der Kirchen Rechnung ut fragen. _ jDw vielen Fremden, die von weiter Ferne, setdfl ans « Afrika und «mercka, kommen und in den

Teilen Wienr.yieliach Unierkuukt erbatt*». S* WüruM

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tnngsvoller sein. .

Die konservativen „Baseler Nachrichten" heißen den Kaiser willkommen als den obersten Ver­treter des deutschen Volkes, das seit langem tausend Bande geistiger, wirtschaftlicher und freundschaft­licher Natur mit dem Schwerzer Volke eng verbm- den. Wir nehmen den Besuch des Kaisers, so schließt das Blatt, als ein gutes Zeichen, daß in Deutsch- ’ land der Wille herrscht, die guten Beziehungen weiter zu hegen und durch gemeinsame Friedensarbeit die gegenseitige Achtung zu stärken.

Die freisinnige Lausanner „R e v u e" sagt: Dte große Mafle des Volkes betrachtet den Besuch als

* Marokko. Das franz. Ministerium des Aeuße- ren erhielt ein Telegramm des Generals Liautey aus Casablanca, wonach die in Marrakesch ge­fangenen Franzosen sich in sicherer Obbut El Glauis befänden. El Hiba hat sich zur Heraus­gabe der Franzosen verstanden. General Liautey fügt jedoch hinzu, daß diese Nachricht von einem Eingeborenenstamme und deshalb mit Reserve auf­zunehmen sei. Die „Agence Fournier" erklärt die Meldung sur falsch. — Der älteste der Brüder Mannesmann ist in Tanger eingetroffen, um mit dem Präsidenten des Verwaltungsrats für die Rifgegend, Gaudarias, zu verhandeln. Mannes­mann verlangt nämlich gewisfe Rechte auf die Ris- gegend infolge von Konzeffionen, die ihm von Abdul Äsis seinerzeit zugesichert worden, sind. Anscheinend wird ein Kompromiß in Erwägung gezogen. Man­nesmann, der mit dem Herzog von Tomar und anderen Spaniern in jener Gegend assoziiert ist, beabsichtigt eine ausgiebige Minenausbeutung, be-

Die deutschsoziale Partei hält ihren Parteitag vom 5. bis 7. Oktober in Erfurt ab. Die Reichs­tagsabgeordneten Herzog, Rupp und Dr. Wer­ner werden in der öffentlichen Hauptversammlung sprechen.

X Sicherheitsvorschristen für Bergwerke. Das letzte große Grubenunglück scheint den Anstoß zu netten Sicherheitsvorschristen für Bergwerke gegeben zu haben. Für das rheinisch-wesffälische Kohlen­revier soll eine neue Baupolizeiverordnung erlaffett werden, die in erster Linie dir Schießarbeit in Gesteinsbetrieben regelt. Die Benutzung von Dhnamst soll noch Weiler eingeschränkt und dieses durch Sicherheitssprengstoffe ersetzt werden. Gleich­zeitig soll die Benutzung der sogenannten Zeitzünder entweder vollständig verboten oder doch wesentlich eingeschränkt werden.

n- Der bayerische Kammerpiäfidtnt über die Iefuitenstage. Der bayerische Bauernverein Tunten­hausen hielt am Sonntag seine Generalversamm­lung ab, zu der Tausende von Bauern hingeströmt waren. Kammerpräsident v. Orterer sprach über „Jesuitenerlaß und Jesuitengesetz'. Laut Münch. Zeitung führte et u. a. folgendes aus:

„Wenn man jetzt die Zeitungen lese, so könnte man meinen, daß es in Bayern und in ganz Deutschland pur eine Not gebe, die Jesuitennot. ES könne nie­mand mit Grund behaupten, daß durch die Wirksam- leU der einzelnen Jesuiten im Reich und in Bayern irgendwie da! protestantische GiaudeuSbewußtsein ge­stört und der konfessionelle Friede gefährdet würde. ES ist auch nicht zu verstehen, warum sich der Lärm gegen das Mimst er-um H erkling richte, da dieses doch nur fortgesetzt habe, waS unter dem Ministerium Wehner vorauSging. Kein Mensch könne mtt Grund behaupten, daß die bisher in den verschiedenen Län­dern Deutschlands geübte Duldung der Jesuiten den Bestand, di* Sicherheit und den inneren Frieden d*S

Ausland.

** Die Hetze der „Notooje Wremja" gegen Graf Berchtold. Der Vorschlag des österreichischen Mi- nisters des Aeußern Grafen Berchtold wird von der (sehr englandfreundlichen) „Nowoje Wremja" im­mer unfreundlicher besprochen. Man habe ihm von Anfang an mißtrauisch gegenüber gestan­den. Die letzte Woche habe nun auch der englischen und französischen Presse die Augen geöffnet darüber, warum es Oesterreich eigentlich zu tun sei. Mit einer äußerst irreführenden Sophistik gelangte die Zeitung zu der Folgerung, Graf Berchtold strebe nicht etwa eine Beruhigung der türkischen Unter­tanen an, sondern vielmehr die Aufreizung zum Nationalitätenkampf. Gegen diese Aeuß erringen wendet sich das r u s s i s ch e A ns w ä r t i g e A m t in einem bemerkenswerten Arttkel der „Rossija": Wenn die bulgarisch-türkischen Beziehungen auch sehr zugespitzt seien, so seien die Greuel doch attßer- ordentlich attfgrbauscht worden. Die Metze­leien seien nichts Neues. Man solle in Bulgarien bedenken, daß es Bulgariens Pflicht wäre, die von den besten 'Absichten beseelte türkische Regierung bei der Wiederherstellung normaler Verhältnisse zu un­terstützen. Auch Bulgarien könne bei einem kriege­rischen Zusammenstoß mit der Türkei wirtschaftlich und politisch in eine recht schiefe Lage geraten. _ Die innxren Schwierigkeiten der Türkei würden über­schätzt, zumal bei einem Krieg die Albanesen natür­lich für die Türkei kämpfen würden.

** Der türtifche Großwefir ist erkrankt und muß das Zimmer hüirn. Kianrtt Pascha führte den Vorsitz im Ministerrat, welcher die Forderungen der Albanesen auf Abänderung des mit ihnen verein­bartes Statutes bewilligte.

** In England, einem Freihandelsland, sind die Lebensmittel in den letzten zwölf Jahren durchschnittlich, nm 27,5 Prorent gestiegen.

einer Meldung aus Arsila soll die Mahalla, die der berüchtigte Raisuli gegen die Ahlsherifs gesandt hatte, von den Spaniern geschlagen und völlig zer­sprengt worden sein. Raisuli geriet darüber in hef­tigen Zorn und wollte die Stadt verlasien, aber die spanischen Truppen hatten bereffs alle Tore besetzt. Raisuli mußte sich daher damit begnügen, die Tore der Stadt von innen bewachen zu lasten. Ein spa- nffches Kriegsschiff ist nach den Gewässern von Arsila

I II III IV V

nach 16 Pf. 24 Pf. 32 Pf. 40 Pf. 48 Pf.

10 Jahren 83,20 M. 124,80 X 166,40 M. 208 M 249,60 M

20 „ 166,40 „ 249,60 „ 332,80 , 416 „ 499,20 ,

30 „ 249,60 , 374,40 „ 499,20 „ 624 „ 748,80 „

40 „ 332,80 „ 499,20 „ 665,60 , 832 „ 998,40 ,

Der Jahresbetrag der entsprechenden Invali­denrente beläuft sich in Lohnklasse:

Zur Aufrechterhaltung der Rechte aus der feit» herigen Pflicht Versicherung genügt es schon, wenn innerhalb zweier Jahre — vom Ausstellungs­tage der Quittungskarte ab gerechnet — wenigstens für zwanzig Wochen Marken einer beliebigen Lohnklaste geklebt werden. Bei der Selbstverfiche- rung und ihrer Forffetzung müsten alle zwei Jahre für vierzig Wochen Marken verwendet werden, wenn die Anwartschaft nicht verfallen soll. Es ist indessen nicht vorteilhaft und ratsam, sich auf 'eine so geringe Markenverwendung zu beschränken. Je mehr Beiträge geleistet werden und je höher diesel­ben sind, um so höher stellen sich, wie der vorausge- schicktr Vergleich beweist, auch die Renten. Es ist hierbei auch noch ferner zu beachten, daß der Ver­sicherte bei einer so geringen Markenverwendung nie Altersrentenanspruch erwerben kann, well er nicht di? auf 1200 Beitragswochen festgesetzte Warte- zeit für die Altersrente erfüllen wird. Die Alters­rente, welche nach dem jetzt geltenden Rechte vom vollendeten 70. Lebensjahr ab gezahlt wird, erhalten nur wenige Versicherte, toril die große Mehrzahl derselben schon vorher invalide geworden ist und des­halb ohne Rücksicht auf das Alter Invalidenrente bekommt. Aller Voraussicht nach wird aber dir Allersgrenze für die Altersrente in den nächsten Jahren auf das 65. Lebensjahr heruntergesetzt. In dieser Hinsicht hat schon Artikel 84 des Einführungs- ges-tzes zur Reichsversichernngsordnung bestimmt, daß der Bundesrat im Jahre 1915 dem Reichstag die gesetzlichen Vorschriften über die Altersrente zur erneuten Beschlußfassung- vorlegen soll. Kommt es aber dahin, daß die Altersrente schon vom 65. Lebensjahr ab gewährt toirb, so gewinnt sie für die Versicherten ganz erheblich an Bedeutung. Die Ver­sicherten toerben deshalb auch schon im Hinblick auf diesen Umstand gut tuen, regelmäßig Beitragsmar­ken zu verwenden.

Bereits verfallene Versicherungen können wie­der erneuert werden. Die Anwartschaft lebt wieder auf, wenn der Versicherte durch freiwillige .Beitragsleistung das Bersicherungsverhältnis er»

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Wochen zurücklegt."

Wer also noch int Jahre 1912 seine ver­fallene Versicherung wieder aufnimmt, hat — einer­lei in welchem Lebensalter er sich befindet — di* Rechte aus der früheren Versicherung yffeder herge­stellt, sobald er von neuem zweihundert Bei­tragswochen zurückgelegt hat.

Schließlich muß noch auf die durch die Reichsver­sicherungsordnung neu eingeführte freiwillige Z u» satzversichemng hingewiesen werden. Sie kommt den Wünschen des Mittelstandes entgegen, durch Verwendung von Zusatzmarken höhere Renten erwerben zu können.

Die fteiwillige Zusatzversicherung bietet den Ber- sichrrten die Möglichkeit, sich durch Verwendung von Zusatzmarken nebendem aus ihrer Versicherung he» zuleitenden Anspruch auf Invalidenrente Anspruch auf eine Zusatzrente zu erwerben für den Fall, daß sie invalide werden.

Alle Versicherten können zu jeder Zeit und ht be­liebiger Zahl Zusatzmarken einer beliebigen Ver­sicherungsanstalt verwenden Die Verwendung der Zusatzmarken erfolgt in derselben Weise wie di* Vrrwendnng der übrigen Beitragsmarken. Der Wert einer Zusatzmarke beträgt eine Mark. Die Zusatz­marken sind bei jeder Postanstalt käuflich. Die durch die Zusatzmarke erworbene Anwarffchast erlischt nicht. Eine Wartezett, wie für die Invalidenrente, fft für die Zusatzrente nicht vorgeschrieben.

Für jede Zitsatzmark», die der Versicherte einge­klebt hat, erhält er als jährliche Zusatzrente soviel mal zwei Pfennige, als beim Eintritt der In­validität Jahre feit Verwendung der Zusatzmarke vergangen sind. Bei einer einmaligen CntrichtnnG von 100 Zusatzmarken zu 100 Mark toirb die jähr­lich- Znsatzrente betragen, wenn beim Eintritt der Invalidität seit Entrichtung der 100 Mark ver­flossen sind: 1 Jahr — 2 Mark, 2 Jahre — 4 Mark, 3 Jahre = 6 Mark, 4 Jahre — 8 Mark, 5 Jahr* — 10 Mark, 10 Jahre — 20 Mark, 20 Jahre --- 40 Mark, 30 Jahre — 60 Mark, 40 Jahre ----- 80 Mark, 50 Jahre — 100 Mark. — Hinterbliebenen des Versicherten erwächst aus der Verwendung von Zusatzmarken kein Anspruch.

Im Rahmen dieses AuffatzeS ist eS nicht tnög» lich, alles das hervorzuheben, waS für die freiwtt- ligen Versicherer von Bedeutung und Jntertift ist. Wer sich eingehend unterrichten toifi, dem fei di* von dem Landessekretär der LandeSverficherun^a»- stalt Hessen-Rastau, H. Waßmuth verfaßte Schrift! „3)ie freiwillige Versicherung bei der Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung" empfohlen. Em enthält alle für die fteiwillige Versicherung hm* gebenden Bestimmungen mit den dazu erforderlichen Erläuterungen. (Verlag: Hofbuchhandlung E. Hühn^, Kassel, Preis 50 I.) Es ist notwendig, daß des Versicherte weiß, was er zu tun hat, um in deck Genuß von Rechten zu gelangen. Deshalb berfäura* es kein Versicherter, sich bei Zetten und gründlich Klarheit zu verschaffen. j

Die Leistungen der Invaliden- und HmtackL« benenversicherung sind, wie btt vorstehenden Aus­führungen erkennen (offen, nicht mit anß et< ordentlich vielseitig, sondern im Vergleich zu den niedrigen Beiträgen auch r e ch t h o ch. Kem* Privatversicherung wird in der Lagt fein, bei ben gleichen Beiträgen so hohe Stiftungen zu gewähren.

Es muß deshalb allen Handwerksmeistern un» Gewerbetreibenden, die früher zwangsversichert w« ren, warm ans Her; gelegt werden, bei ihrem tritt in die Selbständigkeit die seitherige B e r f i ch*< tu n g nicht aufzugeben, sondern fr ei Wik lig fortzusetzen. Allen denjenigen H«w< Werksmeistern und Gewerbetreibenden aber, bW früher nicht zwangsversichert toarqt und die noch nicht bas vierzigste Lebensjahr vollendet $aben und regelmäßig keine oder nicht mehr als zwei Berfich«< rungspflichttge beschästigtn, kann nicht dringend ge­nug geraten werden, in die Selbftverjjch** tung einzutreten.

lv. Die Handwerksmeister «nd selb- stäudigen Gewerbetreibenden

und die freiwillig* Invaliden- vnd Hinter­bliebenenversicherung.

Soll ich meine Invalidenversicherung freiwillig fortsetzen? fragt sich der aus der Zwangsver- sicherung ausscheid;nde und sich selbständig machende junge Handwerksmeister ober Gewerbetreibende. Soll ich von dem Rechte der Selbstversiche- tung Gebrauch machen? fragt der Handwerksmei­ster ober Gewerbetreibende, wenn er selbständig wird und früher bei den Eltern oder Verwandten tätig war, ohne versichert zu fein.

Beide Fragen sind von großer Wichtigkeit: sie dürfen nicht kurzer Hand abgetan, sondern müßen Wohl erwogen werden. Mtz. leicht kann Krankheit

neuert und danach eine Wartezett von zwechu» bett Beitragswochen zurücklegt. Für bie Versicher­ten, welche bas 40. Lebensjahr vollendet haben, gift diese günstige Bestimmung aber nur noch bi* zum31. Dezemberl912. Vom 1. Jcmmw 1913 ab gilt folgendes: __■

„Hat der Versicherte bei der Wtederausnahms der Versicherung das fechzigste Lebensjahr voi- lendet, fo lebt die Anwarrschaft nur auf, wenn er vor dem Erlöfchen der Anwarffchast mrnde- stens taufend Beitragsmarken verwendet hatte. Hat der Versicherte das vierzigste Lebens­jahr vollendet, fo lebt die Anwartschaft durch frei­willige Beitragsleistung nur auf, wenn er vor dem Erlöschen der Anwartschaft mindestens fünf­hundert Beittagsmarken verwendet hatte und da­nach eine Wartezeit von fünfhundert BtitragS-

ob>r ein Unfall den Handwerksmeister ober Ge­werbetreibenden und deren Familien in bittere Not versetzen?

Die Rtichs-Jnwaliden- und Hinterbliebenen­versicherung bietet Gelegenheit, sich und den Ange­hörigen für derartige Notfälle einen zuverlässigen Rückhalt zu verschaffen. Nach § 1243 der Reichsver- sicherungsordnung sind Handwerksmeister uijS Ge­werbetreibende, die regelmäßig keinen ober höchstens zwei Versicherungspflichtige (Gesellen,^ Gehilfm, Dienstboten, Arbeiter u. bgl.) beschäftigen, zur Selb st Versicherung berechtigt. Die Selbst- Versicherung muß aber vor Vollendung des vierzig­sten Lebensjahres begonnen werden. Von der Selbst­versicherung verschieden ist die freitoiüige Fortsetzung einer jetzt nicht mehr Pflichtigen Versicherung. Me Versicherten, die früher zwangsversichert waren ober für bie das vorerwähnte Recht zur Selbswersicherung aufhört, sind berechtigt, die einmal begonnene Ver­sicherung freiwillig fortzusetzen. Wer wenigstens 100 Versicherungsbeiträge auf Grund des Versicherungszwanges ober des Rechts zur Selbstversicherüng geleistet hat, sollte sich unter allen Umständen freiwillig Wetterversichern. Unterbleibt dies, so sind die seither gezahlten Beiträge umsonst aufgewsndet, alle Rechte versallen. Der Versicherte unb seine Angehörigen werden durch die Unterlas­sung schwer geschädigt.

Die Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung gewährt nach Erfüllung der gesetzlichen Bedingun­gen und Beibringung der erforderlichen Beweis­stücke:

1. wenn der Versicherte von einem Leiden be­fallen wird, das Invalidität herbeiführen kann, das Heilverfahren;

2. wenn vorübergehende Invalidität eintritt und der Versickerte während sechsundzwanzig Wochen ununterbrochen invalide gewesen ist oder nach Weg­fall des Krankengeldes für dir wettere Dauer der Invalidität die Krankenrente;

3. wenn der Versicherte dauernd invalide wird, vom Beginn der dauernden Invalidität ab die Invalidenrente;

4. wenn der Versicherte nicht schon Invaliden­rente bezieht, vom vollendeten 70. Lebensjahre ab die Altersrente;

5. wenn der Versicherte stirbt, a) seiner Witwe beim Eintritt vorübergehender ober dauernder In­validität — siehe Ziffer 2 und 3 — d i e Witwen­rente; b) den Waisen bis zum vollendeten 15. Le­bensjahr: die Waisenrente, c) wenn auch die Witwe ordminasmäßig versichert fft, außer den An­sprüchen der Witwe aus ihrer eigenen Versicherung und der Waisenrente daS Witwengeld und die Waisenaussteuer.

Erwähnt sei noch, daß die Kranken- und Inva­lidenrente s i ch e r h ö h e n bis zum anderthalbfachen Betrag, wenn der Rentenempfänger Kinder unter 15 Jahren besitzt. Für jedes Kind wird ein Zehntel der Rente mehr gezahlt. Ferner muß noch hervorge­hoben werden, daß auch für elternlose Enkel beim Tode des versicherten Ernährers bie Waisen» rente bis zum 15. Lebensjahre gezahlt wirb, wenn