39. Jahrgang.
Fulda, Dienstag den 3. September 1912.
Erstes Blatt.
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Aur Kirche und §ch«M
Zum Eucharistisch« Kongreß
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20
30
40
141,60 „
157,20 „
172,80 ,
II
151,20 Wt
182,40 w
213,60 „
244,80 „
III
171,60 M.
213,60 w
255,00 „
296,40 „
IV
192,00 M.
244,20 „
296,40 „
348,00 „
V
212,40 M.
274,80 „
337,20 , 399,60 „
abgegangen.
* Mexiko. Der Nebellenführer Zapata forderte den Präsidenten M a d e r o auf, bis zum 15. September abzudanken, andernfalls werde er die Provinz Sonora brandschatze« und all? dort befindlichen Amerikaner töten lasten. — In Cananea sind 2 000 A m e r i k a n e r von den mexikanischen Rebellen vollständig umzingelt worden.
Herrn Reinhold Wiegand aut Barsch bei Geisa wurde die Kaplaneistell« in Alzenau bei AfchaAmf bürg übertragen. ,
Bedürftigkeit vorliegt.
Wie vorteilhaft di: Versicherung ist, beweist Vergleich der eingezahlten Beiträge mit den zu währenden Invalidenrenten.
Die Summe der Beitragslristung trägt in Lohnklasse
Reiches gefährdet hätte. ®n verhetzendes «ab an innerer Unaufrichtigkeit leidendes Betreiben fei am Werke, um eine ®efai)t an bwjßanb zu malen, die nicht etwa au8 der Ruckberufung der Jesuiten, um die es sich gar nicht hmrdle, sinder» aus einer bundesrällichen Festlegung derBiütgung der bis hrrigen Praxis entstehen würde. Man könnte mtt den Protestanten in Frieden lebe«, wenn e8 nicht nnmer wieder Hetzer gäbe, die nur das Trennende hervor» heben, um die Gemüter zu beunruhigen. ®r lege d» für die Hand ins Feuer, daß aus der Duldung des fattiicberi »lustandes wie aus der Aufhebung des Nitmgesitzes in Deutschland dem religiösen Frieden keine Störung entstehen solle, wenn nicht gewiste Störenfriede es selbst wollten.*
Im weiteren Verlaufe der Debatte billigte Graf Arco-Zinneberg die Haltung der bayerischen Staatsregierung und sprach die Ueberzeugung auS, daß der Bundesrat die schwebende Frage in ritterlicher Weise entscheiden werde. Es wurde eine Entschließung angenommen, in der den bayerischen Bischöfen der Dank für die klare Stellungnahme zum Jejuitenerlaß ausgesprochen wird.
nach I io Jahre« auf 126,00 M.
Deutsches Reich.
* Die Herbstparade aus dem Tempelhofer Feld.
Am Jahrestage der Schlacht von Sedan wurde wie alljährlich die große Herbstparade abgenommen. Schon in aller Morgenfrühe zogen ungezahlte Scharen von Zuschauern zum Tempelhoser Feld hinaus, das kaum ausreichte, die beiden Armeekorps, das Gardekorps und das 3. Armeekorps, an 50000 Mann, aufzunehmen. Zum ersten Male nahmen die Flieger an der Parade teil. Zwölf schmucke Apparate, Tauben und Albatros-Zweidecker, waren aus dem linken Flügel des zweiten Treffens ausgestellt, in Reih und Glied mit der Kavallerte, der Artillerie und dem Train. .
Die Tribünen waren dicht besetzt. Auch viele Ausländer sahen dem glättenden utttttartscyen Schauspiel zu. Der Himmel machte anfangs ein trübes Gesicht dazu, doch hielt sich das Wetter und die Parade tonnte, vom Regen ungestört, abgehalten werden. Pünktlich zur festgesetzten Zett erschien der Kaiser In der Uniform des 1. Garde-Regiments ritt er die Front ab. Ihm folgten zu Pferde der jlronprinz, die Prinzessin Viktoria Lutte und die Prinzen, soweit sie nicht bei ihren Regimentern etn- aetreten waren. Im Vierspänner folgte dte Kaiserin, in einem zweiten die Kronprmzesstn mit ihren beiden ältesten Söhnen.
Gleichzeitig erschien am Horizont der Schutte- Lanz-Lenkballon und von Tegel der „M. L. 3 . Ferner umflog der Pilot Friedrich auf einem Entdecker, von Johannisthal kommend, in mehreren Runden das Paradeseid.
Der V o r b e i m a r s ch der beiden Korps vollzog sich in Regimentskolonnen. Bald erhoben sich auch die Flieger in die Lüste, und in kurzer Zeit zogen ihrer acht in der Luft ihre Kreise. Ein prächtiges Schauspiel. Der Kaffer sührte das 1. Garde-Regiment und das LeibregimMt selbst vorbei. Um 10% Uhr war das große militärische Schauspiel zu Ende. Die Kaiserin und die Prinzessimten fuhren zum Schloß zurück. Um 11 Uhr folgte der Kaiser an der Spitze der Fahnenkompagnie und der Standar- tcnscküvadron. Das die Straßen dicht besetzt haltende Publikum brach in begeisterte Hochrufe auf die Majestäten aus. _ ,. __ .
Gestern abend fand im Weißen Saal des Königlichen Sckloffe Paradetafel statt. — Der Kaiser ist um 10 Uhr 30 Minuten abends im Sonderzug vom Potsdamer Bahnhof nach der Schweiz abgereist. Mit dem Kaiser suhxen Fürst Fürstenberg, Generaloberst v. Pleffen, Oberhofmarschall Gras Eulenburg. __
* Die Schweizer Presse zmn Empfange des Kaffers.
Sämtliche Schweizer Blätter widmen dem Besuche Kaiser Wilhelms sympathisch gehaltene Begrüßungsartikel. Der offiziöse „Berner Bund" schreibt: Wir sehen dem Besuche mit dem vollen Bewußtsein seiner Bedeutsamkeit entgegen, wie.auf der Reede von Romannshorn Kaiser Franz Joseph, wie auf Schweizer Boden der Präsident der ftanzost- sthen Republik mit vollkommenster Hochachtung und Sympathie begrüßt wurden, ebenso wird auch bet dem Besuche des deutschen Kaisers der Willkomm des Schweizer Volkes, das inmitten der Großmächte nichts anderes will, als seine verbriefte Unabhängigkeit im Bunde aufrichtiger Freundschaft mtt den Mächten bewahren, ein ebenso herzlicher als ach-
erläßt der Erzbischof von Wien, Kardinal im Wiener Diözesanblatt einen dritten HirteudrüH Er enthalt zunächst Anordnungen über bi* Big grüßung deS päpstlichen Legaten, der am 10. Sept^ nachmittags 3 Uhr, an der Grenz« der ErzdiSM empfangen und im Hofzug bei Kaisers nach Wieck geleitet wird, wo di* Ankunft gegen 4 Uhr erfolgt. Um diese Zeit sollm in Wien und in der ganyi Erzdiözese die Glocken aller Kirchen ein* halb* Stnndtz geläutet werden.
.Damit — so fährt der Hirtenbrief fort — hat dl» Festzeit de» Eucharistischen LongrefseS begönnern uw es tritt nun an die lieben Wiener die Pflicht tzer*ckz dieser Festzett durch Schmuck und Beflagg», Häuser und der Kirchen Rechnung ut fragen. _ jDw vielen Fremden, die von weiter Ferne, setdfl ans « Afrika und «mercka, kommen und in den
Teilen Wienr.yieliach Unierkuukt erbatt*». S* WüruM
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tnngsvoller sein. .
Die konservativen „Baseler Nachrichten" heißen den Kaiser willkommen als den obersten Vertreter des deutschen Volkes, das seit langem tausend Bande geistiger, wirtschaftlicher und freundschaftlicher Natur mit dem Schwerzer Volke eng verbm- den. Wir nehmen den Besuch des Kaisers, so schließt das Blatt, als ein gutes Zeichen, daß in Deutsch- ’ land der Wille herrscht, die guten Beziehungen weiter zu hegen und durch gemeinsame Friedensarbeit die gegenseitige Achtung zu stärken.
Die freisinnige Lausanner „R e v u e" sagt: Dte große Mafle des Volkes betrachtet den Besuch als
* Marokko. Das franz. Ministerium des Aeuße- ren erhielt ein Telegramm des Generals Liautey aus Casablanca, wonach die in Marrakesch gefangenen Franzosen sich in sicherer Obbut El Glauis befänden. El Hiba hat sich zur Herausgabe der Franzosen verstanden. General Liautey fügt jedoch hinzu, daß diese Nachricht von einem Eingeborenenstamme und deshalb mit Reserve aufzunehmen sei. Die „Agence Fournier" erklärt die Meldung sur falsch. — Der älteste der Brüder Mannesmann ist in Tanger eingetroffen, um mit dem Präsidenten des Verwaltungsrats für die Rifgegend, Gaudarias, zu verhandeln. Mannesmann verlangt nämlich gewisfe Rechte auf die Ris- gegend infolge von Konzeffionen, die ihm von Abdul Äsis seinerzeit zugesichert worden, sind. Anscheinend wird ein Kompromiß in Erwägung gezogen. Mannesmann, der mit dem Herzog von Tomar und anderen Spaniern in jener Gegend assoziiert ist, beabsichtigt eine ausgiebige Minenausbeutung, be-
Die deutschsoziale Partei hält ihren Parteitag vom 5. bis 7. Oktober in Erfurt ab. Die Reichstagsabgeordneten Herzog, Rupp und Dr. Werner werden in der öffentlichen Hauptversammlung sprechen.
X Sicherheitsvorschristen für Bergwerke. Das letzte große Grubenunglück scheint den Anstoß zu netten Sicherheitsvorschristen für Bergwerke gegeben zu haben. Für das rheinisch-wesffälische Kohlenrevier soll eine neue Baupolizeiverordnung erlaffett werden, die in erster Linie dir Schießarbeit in Gesteinsbetrieben regelt. Die Benutzung von Dhnamst soll noch Weiler eingeschränkt und dieses durch Sicherheitssprengstoffe ersetzt werden. Gleichzeitig soll die Benutzung der sogenannten Zeitzünder entweder vollständig verboten oder doch wesentlich eingeschränkt werden.
n- Der bayerische Kammerpiäfidtnt über die Iefuitenstage. Der bayerische Bauernverein Tuntenhausen hielt am Sonntag seine Generalversammlung ab, zu der Tausende von Bauern hingeströmt waren. Kammerpräsident v. Orterer sprach über „Jesuitenerlaß und Jesuitengesetz'. Laut Münch. Zeitung führte et u. a. folgendes aus:
„Wenn man jetzt die Zeitungen lese, so könnte man meinen, daß es in Bayern und in ganz Deutschland pur eine Not gebe, die Jesuitennot. ES könne niemand mit Grund behaupten, daß durch die Wirksam- leU der einzelnen Jesuiten im Reich und in Bayern irgendwie da! protestantische GiaudeuSbewußtsein gestört und der konfessionelle Friede gefährdet würde. ES ist auch nicht zu verstehen, warum sich der Lärm gegen das Mimst er-um H erkling richte, da dieses doch nur fortgesetzt habe, waS unter dem Ministerium Wehner vorauSging. Kein Mensch könne mtt Grund behaupten, daß die bisher in den verschiedenen Ländern Deutschlands geübte Duldung der Jesuiten den Bestand, di* Sicherheit und den inneren Frieden d*S
Ausland.
** Die Hetze der „Notooje Wremja" gegen Graf Berchtold. Der Vorschlag des österreichischen Mi- nisters des Aeußern Grafen Berchtold wird von der (sehr englandfreundlichen) „Nowoje Wremja" immer unfreundlicher besprochen. Man habe ihm von Anfang an mißtrauisch gegenüber gestanden. Die letzte Woche habe nun auch der englischen und französischen Presse die Augen geöffnet darüber, warum es Oesterreich eigentlich zu tun sei. Mit einer äußerst irreführenden Sophistik gelangte die Zeitung zu der Folgerung, Graf Berchtold strebe nicht etwa eine Beruhigung der türkischen Untertanen an, sondern vielmehr die Aufreizung zum Nationalitätenkampf. Gegen diese Aeuß erringen wendet sich das r u s s i s ch e A ns w ä r t i g e A m t in einem bemerkenswerten Arttkel der „Rossija": Wenn die bulgarisch-türkischen Beziehungen auch sehr zugespitzt seien, so seien die Greuel doch attßer- ordentlich attfgrbauscht worden. Die Metzeleien seien nichts Neues. Man solle in Bulgarien bedenken, daß es Bulgariens Pflicht wäre, die von den besten 'Absichten beseelte türkische Regierung bei der Wiederherstellung normaler Verhältnisse zu unterstützen. Auch Bulgarien könne bei einem kriegerischen Zusammenstoß mit der Türkei wirtschaftlich und politisch in eine recht schiefe Lage geraten. _ Die innxren Schwierigkeiten der Türkei würden überschätzt, zumal bei einem Krieg die Albanesen natürlich für die Türkei kämpfen würden.
** Der türtifche Großwefir ist erkrankt und muß das Zimmer hüirn. Kianrtt Pascha führte den Vorsitz im Ministerrat, welcher die Forderungen der Albanesen auf Abänderung des mit ihnen vereinbartes Statutes bewilligte.
** In England, einem Freihandelsland, sind die Lebensmittel in den letzten zwölf Jahren durchschnittlich, nm 27,5 Prorent gestiegen.
einer Meldung aus Arsila soll die Mahalla, die der berüchtigte Raisuli gegen die Ahlsherifs gesandt hatte, von den Spaniern geschlagen und völlig zersprengt worden sein. Raisuli geriet darüber in heftigen Zorn und wollte die Stadt verlasien, aber die spanischen Truppen hatten bereffs alle Tore besetzt. Raisuli mußte sich daher damit begnügen, die Tore der Stadt von innen bewachen zu lasten. Ein spa- nffches Kriegsschiff ist nach den Gewässern von Arsila
I II III IV V
nach 16 Pf. 24 Pf. 32 Pf. 40 Pf. 48 Pf.
10 Jahren 83,20 M. 124,80 X 166,40 M. 208 M 249,60 M
20 „ 166,40 „ 249,60 „ 332,80 , 416 „ 499,20 ,
30 „ 249,60 , 374,40 „ 499,20 „ 624 „ 748,80 „
40 „ 332,80 „ 499,20 „ 665,60 , 832 „ 998,40 ,
Der Jahresbetrag der entsprechenden Invalidenrente beläuft sich in Lohnklasse:
Zur Aufrechterhaltung der Rechte aus der feit» herigen Pflicht Versicherung genügt es schon, wenn innerhalb zweier Jahre — vom Ausstellungstage der Quittungskarte ab gerechnet — wenigstens für zwanzig Wochen Marken einer beliebigen Lohnklaste geklebt werden. Bei der Selbstverfiche- rung und ihrer Forffetzung müsten alle zwei Jahre für vierzig Wochen Marken verwendet werden, wenn die Anwartschaft nicht verfallen soll. Es ist indessen nicht vorteilhaft und ratsam, sich auf 'eine so geringe Markenverwendung zu beschränken. Je mehr Beiträge geleistet werden und je höher dieselben sind, um so höher stellen sich, wie der vorausge- schicktr Vergleich beweist, auch die Renten. Es ist hierbei auch noch ferner zu beachten, daß der Versicherte bei einer so geringen Markenverwendung nie Altersrentenanspruch erwerben kann, well er nicht di? auf 1200 Beitragswochen festgesetzte Warte- zeit für die Altersrente erfüllen wird. Die Altersrente, welche nach dem jetzt geltenden Rechte vom vollendeten 70. Lebensjahr ab gezahlt wird, erhalten nur wenige Versicherte, toril die große Mehrzahl derselben schon vorher invalide geworden ist und deshalb ohne Rücksicht auf das Alter Invalidenrente bekommt. Aller Voraussicht nach wird aber dir Allersgrenze für die Altersrente in den nächsten Jahren auf das 65. Lebensjahr heruntergesetzt. In dieser Hinsicht hat schon Artikel 84 des Einführungs- ges-tzes zur Reichsversichernngsordnung bestimmt, daß der Bundesrat im Jahre 1915 dem Reichstag die gesetzlichen Vorschriften über die Altersrente zur erneuten Beschlußfassung- vorlegen soll. Kommt es aber dahin, daß die Altersrente schon vom 65. Lebensjahr ab gewährt toirb, so gewinnt sie für die Versicherten ganz erheblich an Bedeutung. Die Versicherten toerben deshalb auch schon im Hinblick auf diesen Umstand gut tuen, regelmäßig Beitragsmarken zu verwenden.
Bereits verfallene Versicherungen können wieder erneuert werden. Die Anwartschaft lebt wieder auf, wenn der Versicherte durch freiwillige .Beitragsleistung das Bersicherungsverhältnis er»
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Wochen zurücklegt."
Wer also noch int Jahre 1912 seine verfallene Versicherung wieder aufnimmt, hat — einerlei in welchem Lebensalter er sich befindet — di* Rechte aus der früheren Versicherung yffeder hergestellt, sobald er von neuem zweihundert Beitragswochen zurückgelegt hat.
Schließlich muß noch auf die durch die Reichsversicherungsordnung neu eingeführte freiwillige Z u» satzversichemng hingewiesen werden. Sie kommt den Wünschen des Mittelstandes entgegen, durch Verwendung von Zusatzmarken höhere Renten erwerben zu können.
Die fteiwillige Zusatzversicherung bietet den Ber- sichrrten die Möglichkeit, sich durch Verwendung von Zusatzmarken nebendem aus ihrer Versicherung he» zuleitenden Anspruch auf Invalidenrente Anspruch auf eine Zusatzrente zu erwerben für den Fall, daß sie invalide werden.
Alle Versicherten können zu jeder Zeit und ht beliebiger Zahl Zusatzmarken einer beliebigen Versicherungsanstalt verwenden Die Verwendung der Zusatzmarken erfolgt in derselben Weise wie di* Vrrwendnng der übrigen Beitragsmarken. Der Wert einer Zusatzmarke beträgt eine Mark. Die Zusatzmarken sind bei jeder Postanstalt käuflich. Die durch die Zusatzmarke erworbene Anwarffchast erlischt nicht. Eine Wartezett, wie für die Invalidenrente, fft für die Zusatzrente nicht vorgeschrieben.
Für jede Zitsatzmark», die der Versicherte eingeklebt hat, erhält er als jährliche Zusatzrente soviel mal zwei Pfennige, als beim Eintritt der Invalidität Jahre feit Verwendung der Zusatzmarke vergangen sind. Bei einer einmaligen CntrichtnnG von 100 Zusatzmarken zu 100 Mark toirb die jährlich- Znsatzrente betragen, wenn beim Eintritt der Invalidität seit Entrichtung der 100 Mark verflossen sind: 1 Jahr — 2 Mark, 2 Jahre — 4 Mark, 3 Jahre = 6 Mark, 4 Jahre — 8 Mark, 5 Jahr* — 10 Mark, 10 Jahre — 20 Mark, 20 Jahre --- 40 Mark, 30 Jahre — 60 Mark, 40 Jahre ----- 80 Mark, 50 Jahre — 100 Mark. — Hinterbliebenen des Versicherten erwächst aus der Verwendung von Zusatzmarken kein Anspruch.
Im Rahmen dieses AuffatzeS ist eS nicht tnög» lich, alles das hervorzuheben, waS für die freiwtt- ligen Versicherer von Bedeutung und Jntertift ist. Wer sich eingehend unterrichten toifi, dem fei di* von dem Landessekretär der LandeSverficherun^a»- stalt Hessen-Rastau, H. Waßmuth verfaßte Schrift! „3)ie freiwillige Versicherung bei der Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung" empfohlen. Em enthält alle für die fteiwillige Versicherung hm* gebenden Bestimmungen mit den dazu erforderlichen Erläuterungen. (Verlag: Hofbuchhandlung E. Hühn^, Kassel, Preis 50 I.) Es ist notwendig, daß des Versicherte weiß, was er zu tun hat, um in deck Genuß von Rechten zu gelangen. Deshalb berfäura* es kein Versicherter, sich bei Zetten und gründlich Klarheit zu verschaffen. j
Die Leistungen der Invaliden- und HmtackL« benenversicherung sind, wie btt vorstehenden Ausführungen erkennen (offen, nicht mit anß et< ordentlich vielseitig, sondern im Vergleich zu den niedrigen Beiträgen auch r e ch t h o ch. Kem* Privatversicherung wird in der Lagt fein, bei ben gleichen Beiträgen so hohe Stiftungen zu gewähren.
Es muß deshalb allen Handwerksmeistern un» Gewerbetreibenden, die früher zwangsversichert w« ren, warm ans Her; gelegt werden, bei ihrem tritt in die Selbständigkeit die seitherige B e r f i ch*< tu n g nicht aufzugeben, sondern fr ei Wik lig fortzusetzen. Allen denjenigen H«w< Werksmeistern und Gewerbetreibenden aber, bW früher nicht zwangsversichert toarqt und die noch nicht bas vierzigste Lebensjahr vollendet $aben und regelmäßig keine oder nicht mehr als zwei Berfich«< rungspflichttge beschästigtn, kann nicht dringend genug geraten werden, in die Selbftverjjch** tung einzutreten.
lv. Die Handwerksmeister «nd selb- stäudigen Gewerbetreibenden
und die freiwillig* Invaliden- vnd Hinterbliebenenversicherung.
Soll ich meine Invalidenversicherung freiwillig fortsetzen? fragt sich der aus der Zwangsver- sicherung ausscheid;nde und sich selbständig machende junge Handwerksmeister ober Gewerbetreibende. Soll ich von dem Rechte der Selbstversiche- tung Gebrauch machen? fragt der Handwerksmeister ober Gewerbetreibende, wenn er selbständig wird und früher bei den Eltern oder Verwandten tätig war, ohne versichert zu fein.
Beide Fragen sind von großer Wichtigkeit: sie dürfen nicht kurzer Hand abgetan, sondern müßen Wohl erwogen werden. Mtz. leicht kann Krankheit
neuert und danach eine Wartezett von zwechu» bett Beitragswochen zurücklegt. Für bie Versicherten, welche bas 40. Lebensjahr vollendet haben, gift diese günstige Bestimmung aber nur noch bi* zum31. Dezemberl912. Vom 1. Jcmmw 1913 ab gilt folgendes: __■
„Hat der Versicherte bei der Wtederausnahms der Versicherung das fechzigste Lebensjahr voi- lendet, fo lebt die Anwarrschaft nur auf, wenn er vor dem Erlöfchen der Anwarffchast mrnde- stens taufend Beitragsmarken verwendet hatte. Hat der Versicherte das vierzigste Lebensjahr vollendet, fo lebt die Anwartschaft durch freiwillige Beitragsleistung nur auf, wenn er vor dem Erlöschen der Anwartschaft mindestens fünfhundert Beittagsmarken verwendet hatte und danach eine Wartezeit von fünfhundert BtitragS-
ob>r ein Unfall den Handwerksmeister ober Gewerbetreibenden und deren Familien in bittere Not versetzen?
Die Rtichs-Jnwaliden- und Hinterbliebenenversicherung bietet Gelegenheit, sich und den Angehörigen für derartige Notfälle einen zuverlässigen Rückhalt zu verschaffen. Nach § 1243 der Reichsver- sicherungsordnung sind Handwerksmeister uijS Gewerbetreibende, die regelmäßig keinen ober höchstens zwei Versicherungspflichtige (Gesellen,^ Gehilfm, Dienstboten, Arbeiter u. bgl.) beschäftigen, zur Selb st Versicherung berechtigt. Die Selbst- Versicherung muß aber vor Vollendung des vierzigsten Lebensjahres begonnen werden. Von der Selbstversicherung verschieden ist die freitoiüige Fortsetzung einer jetzt nicht mehr Pflichtigen Versicherung. Me Versicherten, die früher zwangsversichert waren ober für bie das vorerwähnte Recht zur Selbswersicherung aufhört, sind berechtigt, die einmal begonnene Versicherung freiwillig fortzusetzen. Wer wenigstens 100 Versicherungsbeiträge auf Grund des Versicherungszwanges ober des Rechts zur Selbstversicherüng geleistet hat, sollte sich unter allen Umständen freiwillig Wetterversichern. Unterbleibt dies, so sind die seither gezahlten Beiträge umsonst aufgewsndet, alle Rechte versallen. Der Versicherte unb seine Angehörigen werden durch die Unterlassung schwer geschädigt.
Die Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung gewährt nach Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen und Beibringung der erforderlichen Beweisstücke:
1. wenn der Versicherte von einem Leiden befallen wird, das Invalidität herbeiführen kann, das Heilverfahren;
2. wenn vorübergehende Invalidität eintritt und der Versickerte während sechsundzwanzig Wochen ununterbrochen invalide gewesen ist oder nach Wegfall des Krankengeldes für dir wettere Dauer der Invalidität die Krankenrente;
3. wenn der Versicherte dauernd invalide wird, vom Beginn der dauernden Invalidität ab die Invalidenrente;
4. wenn der Versicherte nicht schon Invalidenrente bezieht, vom vollendeten 70. Lebensjahre ab die Altersrente;
5. wenn der Versicherte stirbt, a) seiner Witwe beim Eintritt vorübergehender ober dauernder Invalidität — siehe Ziffer 2 und 3 — d i e Witwenrente; b) den Waisen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr: die Waisenrente, c) wenn auch die Witwe ordminasmäßig versichert fft, außer den Ansprüchen der Witwe aus ihrer eigenen Versicherung und der Waisenrente daS Witwengeld und die Waisenaussteuer.
Erwähnt sei noch, daß die Kranken- und Invalidenrente s i ch e r h ö h e n bis zum anderthalbfachen Betrag, wenn der Rentenempfänger Kinder unter 15 Jahren besitzt. Für jedes Kind wird ein Zehntel der Rente mehr gezahlt. Ferner muß noch hervorgehoben werden, daß auch für elternlose Enkel beim Tode des versicherten Ernährers bie Waisen» rente bis zum 15. Lebensjahre gezahlt wirb, wenn