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wschend-l-ase: „Illustrierte §0MÜagtzM»g-

Erstes Blatt

Fulda, DieuStag den 16. April 1912.

39. Jahrgang.

Ästigen! Der «an» tlier einf».<el»ntl« zrtlr, <7 wa breit, Met lSpfg. Heflmnee: ver Baue einer Cole» neljeüe, 74 am breit lebet 40 Pffr Sei wie» berholnngen Rabatt $firfiltert- n Xnil»nf> ««zeigen 20 plg. ejtrfc

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Deutsches Keich.

*♦ Berlin, 15. April 1912. Der Kaiser hörte auf Korfu Montag die -Vorträge des Chefs des MilitärkadinettS und des Chefs des Marinekabinetts. — Nach den bisherigen Dispositionen wird der Kaiser am 13. und 14. Mai in Straßburg, am 15. Mai in Metz verweilen. — Der große Kreuzer „Moltke* wird etwa am 10. Mai, begleitet von zwei kleinen Kreuzern, die Fahrt nach den Ver­einigten Staaten antreren, um den Besuch, den im letzten Sommer amerikanische Kriegsschiffe in Kiel abgestattet haben, zu erwidern.

+ Wechsel in den leitenden Kolomalstclleu. Die bereits gemeldete Ernennung des Herzog Adolf Friedrich von Mecklenburg zum Gouverneur von Togo wird nunmehr halbamtlich bestätigt. Zum Nachfolger de» Frhrn. ». Rechenberg als Gouver­neur von Deutsch-Oftafrika ist der Dlrektor im Reichskolonialamt Dr. Schnee bestimmt, deffen Stellung der jetzige Gouverneur von Kamerun, Dr. Gleim, übernehmen wird. — lieber die SSteber» besetzung der Gouverneurstellen von Samoa und Kamerun ist noch keine Bestimmung getroffen worden.

— Abschlachiung eine? Sensationr-Unsugs. Die Sensationsblätter meldeten vor einigen Tagen eine Aeußerung des Kaisers, die dieser nach An­gabe eines italienischen Blattes gegenüber einer italienischen. Persönlichkeit getan haben sollte. Der Kaiser soll xesprächsweise u. a. gesagt haben- „Wenn ich ein so intelligentes und pa­triotisches Volk wie das italienische hätte, würde ich die Hälfte Europas et« obern.* An diese angebliche Aeußerung des Kai­sers schloffen sich sogar tiefsinnige Erörterungen der alldeutschen Presse an, ob es nicht statt Europas, der Welt heißen müsse. Die lleberpatrioten hätten sich die Mühe sparen können. Wie wir von vorn­herein annahmkn, ist an der ganzen Geschichte kein wahres Wort. Halbamtlich wird jetzt erklärt, daß es sich um eine böswillige Erfindung handele.

* Die Regierung, die Straffreiheit der Schläaer- mensuren und — die Jesuiten. Die Unterrichts­kommission des Abgeordnetenhauses hatte kürzlich eine Petition der schlagenden Verbindungen der Technischen Hochschule zu Aachen der Staatsregie, rung zur Berücksichtigung überwiesen, worin die Bitte ausgesprochen war, die Regierung möge dafür Sorge tragen, dah die Schlägermensuren in Zukunft nicht mehr mit einer Strafe belegt würden. Diese Frage gehört aber, weil hier das Reichsstrafgesetzbuch in Frage kommt, vor den Reichstag, und hier besteht keine Aussicht, daß sich eine Mehrheit fin­den werde, die im Sinne der Petition das Strafge­setzbuch abändern könnte. Mit Rücksicht darauf wird in einer offiziösen Korrespondenz geschrieben:

Die Regierung kann zunächst in Der Angelegenheit »ichtS tun, solange nach Entscheidung des Reichsgerichts die Schläger, die bei den studentischen Mensuren zur Anwendung kommen, als tödliche Waffen im Sinne des StrafgesctzbucheS zu gelten hoben. Nach dieser Rechtsprechung müssen Studenten, die von den Behörden bet einer Schlägermeniur betroffen werden, zur Verantwortung gezogen werden. Im allgemeinen ' wird man aber erst in weiten Kreisen aus der prak­tischen Handhabung der polizeilichen Aufsicht den Ein­druck gewonnen haben, daß sehr schonend vor­gegangen wird, so baß sich die schlagende Studenten­schaft im allgemeinen nicht über das Verhallen der Behörden beklagen kann. Angesichts dieser Sach­lage geht man vielleicht nicht iehl in der Annahme, daß es bet der bisherigen Praxis fein Bewenden haben dürste.

Ausland.

*♦ Die erste Frau im österreichischen Landtag. Bür den böhmischen Landtagswahlkreis Nimburg-» ungbunzlau wird von den tschechisch-Sozialen ge­meinsam mit den*Jungtschechen offiziell die Schrift- stellerin Frau Vik Kuuetizka zur Kandidatin er- nanut: Die Wahl der Dame gilt als vollkommen gesichert. Frau Kunetizka wird die erste Frau in einem österreichischen Landtag sein.

* Vrrlobnaa im österreichischen Kaiserhause. Ga- steru ^and in Wien die Verlobung der Prinzess«

□ Wehrvorlagen und

Teckllltgsprogramm.

Dem Reichstage gingen am Montag die neue« Wehrvorlagen, sowie im Zusammenhänge damit die Ergänzung des Etatentwurfes für 1912 mit einer Denkschrift über die Deckung der Kosten und endlich ein Gesetzentwurf über die Beseitigung des Brannt« we'nkontingents zu.

Die Militärvorlage enthält in der Hauptsache die Reueinstellung von 17 Bataillonen Infanterie, 6 te5ta» drons, 41 Feldartiller ebatteiien, 6 Bataillonen Pioniere, Verkehrsttupven und Train und 106 Maschinengewehr- kompanien, ferner Etatserhöhungen an die Mann­schaften bei Infanterie, Feldariillerie und Verkehrs- trupxen und endlich eine Anzahl neuer Kommando­behörden, unter denen besonders zwei Generalkommandos hervorzuheben sind. Die Friedenspräsenz st ärk» steigt dadurch um rund 29000 Mann. — Die Kosten betragen in den Jahren 1912 bis 1917: 79,5, 101, 78, 58, 62 und 62 Millionen, von denen einmalige sind: 66, 52 und 19 minus 1, 4 und 4 Millionen.

Die Novelle zum Flottengesetz sieht zur Beseitigung organisatorifcher Mißstände die allmähliche Bildung eines dritten aktiven Geschwaders vor und zwizx durch den Verzicht auf das Reserveflottenflagg- schiff und die zurzeit vorhandene Materialreserve, sowie durch den Bau von drei Linienschiffen und zwei kleinen Kreuzern. Weiler verlangt sie Personalvermeh- rung, die Beschaffung einiger Luftschiffe und die Vermehrung der llnteneeboote. — Die Kosten werden in den Jahren 1912 bis 1917 betragen: 15, 29, 39, 40, 44, 43 Millionen Mark, wovon auf einmalige Aus­gaben entfallen 12,4, 22, 29,25, 24,18 Millionen Mark.

Zugleich mit der Webrvorlage ist auch die Deckungsvorlage dem Reichstag zugegangen. Die Einzelteilen dieser Borlage waren bisher nicht be­kannt geworden. Sie liegm jetzt vor und liefern ben durchschlagenden Beweis, daß es wirklich ganz gut geht ohne die erweiterte Erbschafts- oder neue Vermögenssteuer, welche die Lmkslibeialen in ihrer »taktischen" Steuerbegeisterung stürmisch gefordert hatten.

Die Regierung greift zur Deckung der neuen Wehrkosten noch nicht einmal zurück aus die lieber« schösse von 1911, die bekannten 220 Millionen. Die Verwendung der bereits vorhandenen und der etwaigen künftigen Uebrrjchüsse soll den Betimmungen der nächstiähr-gen Etatsgesetze vorbehalten bleiben. Für den neuen Bedarf genügt es

einerseits die Einnahmeposten des Voran­schlages semäß der bisherigen Erfahrungen zu erhöhen, andererseits durch die Aufhebung der sog. Liebesgabe eine Mehreinnahme von erst lA'ii, später 36 Millionen Mark zu schaffen.

Die Berichtigung des Voranfuchlages erfo'gt durch eine „Ergänzung des Eiatsentwurfs für 1912* in folgender Weise:

An Einnahmen ans Zöllen und Steuern werden 45 Millionen Mark mehr, an Ueberschüffen der Post- und Ersenbahnoerwaltung 15 Millionen Mark mehr angesetzt und die Ausgaben um 10 Mill. Mark für Schuldenzinsen und 10 Millionen Mark für ben langfamenUmbau desNordostseekanals »erringe rt werden. Demnach stellen 80MilliouenMarkmehr zur Ve.sügung, als bei der ersten Aufstellung des Etats angenommen wurde.

Die Regierung sagt, bei der Ausstellung des Etats im F r ü h h e r b st e habe auf die vermehrten Einnahmen noch nicht gerechnet werden können. In Wirklichkeit ließ sich die günstige Entwickelung der Reichsemnahmen auch damals schon ganz gut er­kennen und stellte sich während des Winters immer deutlicher heiaus. Der damaligeSchatzsekrelär Wer« muth aber wollte durchaus an seiner Ueberschuß« Politik festhalten und deshalb durch die „W twen« und Waijensteuer" eine beträchtliche neue Einnahme „auf Vorrat* sich sichern. Allzu scharf macht schar« gllt auch für den fiskalischen Schatzmeister.

Nach der vorgeschlagenen Aufbesserung des Vor­anschlages genügt die Beseitigung des Branntwein- Kontingentes sür die größeren Brennereien voll­ständig, um das Gleichgewicht im Etat herzustellen. Ja, man töuute sogar die Frage aufwerfen, ob nicht überhaupt durch die Ergänzung des Etats der ganze Mehrbedarf vorläufig gedeckt werden könnte. Maß man den Rückgriff auf die Liebesgabe in Re­serve halten könnte. Da jedoch die „Liebesgabe* tu der liberalen und sozia demokratischen Agitation bisher eine so große Rolle gespielt hat, so kommt zu der finanzr.llen Sicherheits-Politik noch die Er- wäguiig, daß es für die parteipolitische Entwickelung IliU tft, wenn jetzt die „angebrochene* Liebesgaben- krage eine endgültige Regelung findet. Der feitpunu ist auch insofern geeignet, als die Finanz« age nicht zu einem rigorosen Vorgehen nötigt, son­dern die wünsckenswerten Rücksichten auf die Hei« neren Betriebe ermöglicht. Es ist vorgesehen, i daß in den drei süddeutschen Staaten, deren i Reservatrechte auf diesem Gebiete in der Eigenart ihrer Meinbrennereien wirtschaftlich begründet ist, das Kon­tingent bestehen bleibt mit einer Verminderung der Spannung auf 5 Mk. für gewerbliche und auf 7’/, Mk. für andere Brennereien. Auch für Norddeutschland ' sollen besondere Schutzvorschriften zu Gunsten der ' kleinen Dbftbrennereien und der kleineren land­wirtschaftlichen Brennereien bestehen b.eiben. Die Auf. Hebung des Branntweinkontingents soll für 1912 , 14,5 Millionen, in jedem folgenden Jahre 36 Millionen Mark Mehremnahmen ergeben. Damit verbinden sich , einige Berbefferungen des übitgen Branntweinsteuer- ; «efetjeS, sowie ein Verbot zur Anwendung des Methylalkohols zu Nahrung?- und Genußmitteln «. f. w.

. Der Reichsla wird gewiß bei der Umgestaltung »Lk k b?e Interessen der kleinen Betriebe

„ kochwichtigen Interessen der Landwirtschaft t e«lct Spiritusproduktion auf dar

sorgfältigste im Auge behalten. Es scheint, daß die Regterungsvorlage eine geeignete Grundlage für den gerechten Au-aleich der Interessen bietet I In der den Vorlagen beigegebenen Denkschrift spricht sich die Regierung über die Zukunst der Reichsfinanzen auS. Sie knüpft b;e Fort- dauer des Gleichgewichts im Reichsetat en drei Voraussetzungen:

L daß die Grundsätze sparjamer Wirtschaft». Il&rung ebenso gewahrt bleiben wie in ben letzten 5*9ren;

2. bet btt gegenwärtige wirtschaftliche Sage sich nicht fühlbar »erfchtechtert, und

8. bat faxe besonder« neuen Anforderungen lm b<x8 Rrtch

Sonst, so droht btt Denkschrift, müßten neue Einnahmequellen erschlossen oder wenigstens die geplante Ermäßigung bet Zuckersteuer oder Grund­wechselabgabe hinausgeschokm werden. Freilich, die Zukunft kann uns unangenehme lleberraschnnge« bringen. Ader wir wollen zunächst das unsrige tun, um durch Sparsamkeit und Mäßigung in den neuen Aufwendungen das Gleichgewicht m ö glichst lange zu erhalten. Sollte eine wirtschaftliche Flaue oder sonst eine Katastrophe die Finanzen treffen, so haben wir dann noch Kraft und Zeit genug, um neue Steuern zu beraten.

Die Hauptsache ist, daß wir jetzt uns an den gegenwärtigen Bedarf hallen und nicht Steuern auf Vorrat schaffen.

t Studenten, zumal wenn sie noch den ärztlich« Ver­band tragen, sind offensichtlich Zeugen dafür. Das

1 sehen die Behörden, das sieht auch bte Polizei, , aber trotzdem bleiben auch die gesetzlich Derbotenen ’ Schlägermensuren straffrei, weil ihnen gegen- ’ über „sehr schonend vorgegangen wird . Gegen , das Gesetz wird im Heere der Duellzwang auf» recht erhalten, gegen das Gesetz werden ftu»

, dentische Schlägennensucen geduldet, weil es sich hier um „standesgemäße", iber gesetzwidrige Dinge

’ handelt. Das Standesbewußtsein wird also höher bewertet, als das Gesetz, als die verfassungsmäßige Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz. Nun aber die I e s u i t e n! Eine in sich erlaubte Hand- hing, eine Handlung, die als eine Wohltat für Staat und Kirche gepriesen werden darf, soll mit einem Mal durch eine ungerechte Auslegung als unerlaubt gelten und verboten werden, wenn ein — Jesuit diese Handlung begeht! lind hier will man auch nicht einmal eine „schonende Haltung" der Behörde zulassen, während bei den durch ein klares Strafgesetz verbotenen Schlägermensuren „sehr schonend" vorgegangen wird! Und da leben wir in einem — „Rechts- float"! !

* Eine Wendung im Gewerkschaftsstrett. Unter dieser Spitzmarke veröffentlicht die „Rhein.-Westfäl. Ztg." (Nr. 448) wieder einmal „Enthüllungen" aus dem katholischen Lager, die in gewohnter Weise Rich­tiges mit Falschem vermischen und deshalb im Ge­samteindruck nicht nur unzuverlässig, sondern direkt irreführend sind. Aus den Mitteilungen positiver Natur, d. h. die über sogen. „Informationen" und höchstpersönliche Mutmaßungen hinausgehen, inter­essiert weitere Kreise die imseres Wissens erstmalige Bekanntgabe der Beschlüsse der Bischofs­konferenz in Fulda vom 14. Dezember 1910. Da die Verhandlungen der Bischofskonferenz selbst­verständlich streng vertraulich sind und der Verfasser des Artikels die Beschlüsse selbst als „geheim" be­zeichnet, so legt er damit den Verdacht nahe, daß er sein Wissen nicht auf ganz legalem Wege erlangt hat, jedenfalls aber zu der Veröffentlichung nicht den geringsten Rechtstitel befaß. Nachdem nun aber die Veröffentlichung geschehen ist und möglicherweise Gegenstand weiterer Erörterungen sein wird, er­scheint es uns zweckmäßig, von derselben Notiz zu nehmen. Die Beschlüsse der Bischofskonferenz haben folgenden Wortlaut:

1. An gewerkschaftliche Organisationen, die für Ka- tholiken sich eignen, ist die Forderung zu stellen, daß die katholischen Mitglieder in allen, das religiöse und sittliche Gebiet berührenden Angelegenheiten des pri­vaten, öffentlichen und wirtschaftlichen Leben- nicht zu einer Stellungnahme oder Handlungsweise heran- laßt werden, die mit den religiösen und sittlichen Pflich- ten des katholischen Christen nach dem Urteile des kirchlichen Hirtenamts unvereinbar ist.

2. Es mutz gefordert werden, dah die gewerkschaft­lichen Organisationen ihre Tätigkeit auf die prak- tische Behandlung von Fragen gewerkschaftlichen Ge­biets beschränken.

3. Es wird als notwendig erkannt, daß die katho­lischen Mitglieder solcher Gewerkschaften, die neben Arbeitervereinen bestehen, zugleich Mitglieder der kirchlich organisierten und geleiteten katholischen Ar- beitervereine sind.

4. !üon den katholischen Mitgliedern gewerkschaft­licher Organisationen wird erwartet, daß fit etwaigen Versuchen, den Einfluß der katholischen Kirche auf das gesamte religiös-sittliche Gebiet im Leben der .Katholiken zu schwächen, mit ruhiger Entschiedenheit und offener Kundgebung kirchlich treuer Gesinnung ent­gegentreten.

5. Das Urteil darüber, ob Gestaltung oder Wirk­samkeit einer gewerkschaftlichen Organisation den kirch­lichen Grundsätzen entspreche, bleibt dem kirchlichen Öirtenamt überlassen. Daher haben die'katholischen Arbeitervereine (Sitz Berlin) sowohl, wie die christlichen Gewerkschasten sich nicht gegenseitig zu verketzern und in Koutroversfragen eine jede verletzende und verbit­ternde Behandlung zu vermeiden.

Die „Westd. Bolksztg." beschränkt sich angesichts dieser Veröffentlichung „vorerst auf die Feststellung, daß in den hier vorgetragenen Grundsätzen nichts enthalten ist, was nicht längst im katholischen Deutschland und auch bei den Freunden der christ­lichen Gewerkschaftsbewegung Gegenstand allgemei­ner Alterkennung ist. Wieso die Beschlüsse der Bi­schofskonferenz „eine Wendung im Gewerkschafts­streit", wenigstens im Sinne der „Rhein.-Wfftsäl. Ztg.", begründen sollen, ist uns unerfindlich". Die „Tremonia" sagt u. a.: „Daß die kirchlichen Behör­den wünschen müssen, daß die katholischen Mitglieder solcher Gewerkschaften ihre Maßnahmen treffen in Uebereinstimmung mit den katholischen Grundsätzen, fft selbstverständlich. Das wünscht und verlangt die Kirche für alle ihre Mit­glieder in jeder Lebenslage. Wenn sie das nicht täte, würde sie ihre Pflicht versäumen."

)( Im Alldeutschen Verband hat am Sonntag in Hannover eine Vorftaudssitzung stattgefunden. Man beschloß:

„Der Vorstand des Alldeutschen Verbandes hält auf Grund eingehender fachlicher fachmännischer Dar­legungen die angekündigten Wehrvorlagen für unzu­reichend. Er hält es daher für feine vaterländische Pflicht, auf die öffentliche Meinung einzuwrrken, da- mit eine Erweiterung beider Wehrvorlagen aus dem Volke heraus verlangt wird. Finanzielle oder parla­mentarische Rücksichten dürften die Regierung nicht verhindern, solchem Verlangen nackzugeden.

Auf einen Erfolg dieser Bestrebungen ist gottlob nicht zu rechnen.

* Der Gutenbergbund, die der christlichen Ge- Werkschaftsbewegung angefdhlossene Bpchdruckeror- ganisation, entfaltet gegenwärtig eine rührige Agi­tation. Ei« kürzlich herausgegebeneS vierseitiges Werbeflugblatt: „Chrrsuichnationale Buch- dntcker! Die Zeit deS Handelns ist gekommen," richtet sich besonders an die Mitglieder deS Verban­des deutscher Buchdrucker, die ihrer inneren lieber- zeugung nach zur christlich-nationalen Arbeiterbewe­gung gehören, aber auS diesen oder jenen Gründen noch bei der sozialdemokratischen Organisation sind. Allen diesen Mitgliedern sind biS zum L Oktober b. I. besonder» UebertrittSVergünstigungen einge» täumi, sodaß sie oh«« materiell« Nachteile den An» |

Diese offiziösen Mitteilungen haben, bemerkt da- f« die „Germania", gerade gegenwärtig ein beson­deres Interesse. Bekanntlich ist durch das Reichs- strafgesehbuch der Zweikampf unter Strafe gestellt, und auch die studentischen Schlägermensuren sind mit schwerer Strafe bedroht, weil das Reichsgericht entschieden hat, daß die Schläger als „tödliche Waf­fen" zu betrachten sind. Schlägermensuren bilden also ein straftechtlich zu ahndendes Vergehen, und Pflicht der Behörden ist es, das Gesetz zu.r Anwendung zu bringen, wie wir die­ser Tage oft gelesen haben. Nun aber scheint das tm Falle der studentischen Schlägermensuren so gut

9Qr nicht zu geschehen. Die offiziöse Mitteilung bst spricht von einem „sehr schonenden" Borgehen )ey. Behörden in der „praktischen Handhabung der loltzetlrchen Aufsicht*, so daß nur diejenigen Stu- )enten zur Verantwortung gezogen würden, die bei einer Schlägermensur „betroffen" werden. Eine sonderbare Pratt, m der Kriminalrechtspflege! Pflegt denn die Kriminalpolizei nut diejenigen Ber­uhen gegen das Strafgesetzbuch zur gerichtlichen Verantwortung zu ziehen, bei deren Ausübung der Täter betroffen wird? Oder werden nicht viel- mehr sogar wegen Uebertretungen große Unter- Übungen veranstaltet, um nachträglich bat Tatbestand eines Vergehens oder einer Uebertretung estzustellen? Läßt sich aber nicht in jeder Univerfi-

schluß an die christliche Arbeiterbewegung vollziehe» könne«.

Diejenigen Berbandsmitglieb«, bi« in den nächste» Woche» zum Gutenderg-Bim» übertreten, erhalten i» der Allgemeine» Kasse deS Gutenberg-Bundes ihr« sämtlichen in b« Verband gezahlten Beiträge an ge­rechnet. Sir find demnach vom Tag ihres Nebertiiltt sofort bezugsberechtigt bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, auf bet Reise. Eie bekommen Maßregelung?«, Umzugs« Unterstützung «nd tm Falle de« TodeS fojort 6t ei be­fielt). Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach den im Verbände gezahlten Beiträge». Die Uebertretende« habe» also nicht Den aUerger.ngfte« Schaden, zumal bi« Kaffen bes Gutenberg-BundeS einen Vergleich mit bene« beS Verdautes bequem ausdatten, dabei aber der Bei­trag »och niedriger ist als >m Verband. Im Jnvaliden- unterstützungszweige werden die tm Verbände geleisteten Beiträge bis zur Höchstzahl von 600 angerechnet. Außerbem sind im Gutenberg-Bunde noch minbeften? 200 Beiträge zu entrichten, ehe Bezugsberechtigung ein» tritt Dadurch haben tue Verbandtmiiglieber ebenfalls nicht ben certngften Schaden, viele sogar einen direkten Nutzen. Das kommt daher, «xtl beim Verband erst nach 14jähriger Beitragszahlung Jovakidenunterstützung bezahlt wird, beim Gutenberg-Bunde dagegen schon nach zehn Jahren.

Wie wenig der genannte Berband feiner Behaup­tung entspricht, politisch „neutral" zu sein, zeigen folgende Tatsachen. 1. Der Ortsverein Breslau deS Buchdruckerverbandes bewilligte nach der Volkswacht die Summ- von 10 000 Mk. jum Bau des sozial­demokratischen GewerkschaftÄhmffeS. Da dies auf den Kopf des Mitgliedes 11 Mk. beträgt, so hätten sich die Buchdrucker an die Spitze aller Spender für das GewerkschastShaus geschwungen. 2. in Barme« spendete der OrtSverein der Buchdrucker 50 Mk. für oaS sozialdemokratische Jugendheim. — Trotzdem wagen die Führer des Verbände- noch immer, die angeblich „neutrale" Sonderstellung ihrer Organi- alio« innerhalb der sozialdemokratischen Gewerk- chastsbewegung hervorzuheben unb die Oeffentlich- keit irrezuführen.

Batzer« und die KelchSleituug.

* München, 15. April 1912. Die bayerische Re­gierung läßt amtlich verlautbaren, die in der Presse verbreiteten Gerüchte über eine Verstimmung zwischen Berlin und München seien unbegründet. Bezüglich des Jesuitengesetzes handle es sich lediglich um eine verschiedene RechtsauSlegung des Bundes« ratSbeschlusses vom 6. Juli 1872. Die bayerische Regierung habe im Rahmen der ihr zu stehenden Bollzugsbefugnis eine Entschließung erlassen, die sich mit der in der ,R. A. Z.' veröffentlichten Auffassung der preußischen Kultusverwal­tung nicht decke. Mit dem in Frage stehenden Begriff »OrdenStätigleit* und dessen' Auslegung fei die Reichsleitung noch nicht befaßt worden, so daß von einer Verschiedenheit der Rechtsauffassung zwischen ihr und der bayerischen Regierung nicht die Rede sein könne. Mit dieser Feststellung ent­fielen alle we teren Kombinationen.

O Zum Jesuitenerlaß der bayerischen Regierung hat sich die liberale und büudlerische Presse fortgesetzt in phantasievollen Meldungen ergangen. In her­vorragendem Maße waren daran die „Tägl. R u n d- sch a u und daS liberal-demokratische Berliner Tageblatt beteiligt. Das erstere Blatt hatte u. a. gemeldet, der Reichskanzler werde mit dem Mi­nisterpräsidenten, Frhrn. v. Hertling, wegen des Er­lasses eine längere Unterredung haben und das Mofleorgau hatte behauptet, Herr v. Bethmann werde seinen Aufenthalt in München dazu ausnu­tzen, beim Prinzregenten wegen des Jesuitenerlasses vorstellig zu werden. Sie Zweifel, die wir von vornherein in die Richtigkeit dieser Meldung setz­ten, habe» inzwischen vollauf ihre Bestätigung gefun­den. Der Reichskanzler hat sich auf feiner Rück­reise in Blünchen wirklich nur zum Zwecke des Aus- ruyens vou langer Fahrt einige Stunden aufgchal- ten. Eine Audienz beim Prinzregenten oder eine Beratung mit dem Frhrn. v. Hertling war nie be­absichtigt. Gesehen oder gesprochen haben sich die betben Staatsmänner überhaupt nicht. Die Tägl. Rundschau ist bereits wieder mit einer neuen Sensationsmeldung bei der Hand. Sie behauptet, die Tatsache, daß die beiden Staatsmänner ihre per­sönliche Begegnung geradezu peinlich vermiede« hätten, habe allgemeine« Aussehen hervorgerufen. Was das bündlerische Blatt da behauptet, ist natür­lich lediglich seiner fchwunghasten Phantasie ent­sprungen, denn daß der Kanzler bei seinem kurze« Aufenthalt in München nicht noch Zeit hatte zu längeren Unterredungen, tft fo selbstverständlich, daß nur nur derjenige in dem Unterbleiben einer Zu- (ammenhmft etwas Aufsehen erregendes finden kann, der es zu seinen Zweckett ausnutzcn möchte. Die Tägl. Rundschau sucht sich eben auf beste A!a- nier aus der Verlegenheit herackszureden, in die sie sich durch ihre Falschmeldungen gebracht hat und da ist ihr jedes Mittel recht. Auch die freikonservative „Post" (Nr. 175) meint, es liege nahe, auf ernste Äteinungsverschiedenheiten zwischen Herrn v. Beth- mann und Frhrn. v. Hertling zu schließen. Tas alldeutsche Blatt hat natürlich nicht den mindestenBe- weis für seine Annahme, denn aus' dem Unterbiet» -,»n ! "’r .'•bnammenätnft der beiden Minister f.vn ein solcher Schluß unmöglich gezogen werden, da die Absicht zu einer Unterredung lediglich von der libe­ralen und bündlerischen Presse als vorhanden be­zeichnet worden ist, was aber noch lange kein Beweis dafür tft, daß sie auch wirklich bestanden hat.