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Sotationrdru» m. Verlag der lulbaet Aetirndruckerei » ZuldG Serosprecher Ur. t
Erstes Blatt.
Fulda, Samstag den 6. April 1912.
39. Jahrgang.
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Wegen des hl. Osterfestes wirb die nächste Nummer der ,Fuldaer Zeitung' er t am Dienstag ausgegeben.
Wir wissen nicht, wann die Stunde der großen Sammlung kommt; aber wir sollen uns bewußt bleiben, daß inzwischen diejenigen, denen das Licht des Glaubens schon aufgegangen ist, die Pflicht haben, nicht nur in Worten, sondern auch in ihrem gmizen Leben und Streben Zeugnis abzulegen und Dhre einzulegen für den rechten Weg, die beseligende lstrahrheit und das ewige Leben.
** Erhöhte Anforderungen für die Zulassung zum Regieruugssnperuumerardieost. Die preußischen Ml- nister des Innern und der Finanzverwallung beabsichtigen, Blättermeldungen zufolge, neue Vorschriften über die Annahme, Ausbildung und Prüfung der RegierungS-Zivilsupernumerare und der Milftär- amvärter für den Büro- und Kastendienst der allgemeinen Verwaltung zu erlassen. Mit Rücksicht auf die mit der Zunahme der Dicnstgcschäfte naturgemäß steigenden dienstlichen Anforderungen an die mittleren Beamten haben die Minister schon jetzt bestimmt, daß die Anwärter für das Zivilsuper- numerariat, die eine über das vorgejchriebene Min- destmaß hinausgehende höhere Schulbildung in normalem Alter erworben haben — Prima- oder Oberprimareife —, sofern sie sonst für den prakiischen Dienst geeignet find, bei der Einberufung und demgemäß außerhalb der Reihenfolge der Vormerkungen angenommen werden dürften.
cf Dr. Heim und die Erbschast-stener. Die liberale Presse macht großes Aufhebens davon, daß der frühere Reichstags- und bayerischer Laudtaasabg.
'"den „Süddeutschen Monatsheften" als rückhaltloser Anhänger der Erb sch a ft s st euer auf Kinder und Ehegatten bekenne und meint, damit fei eigentlich das Zentrum blamiert, das doch diese Erbschaftssteuer strikte abgelehnt habe. Die iberale Presse ist bei diesen Ausführungen wieder einmal unehrlich, da sie aus dem Ärttkel Dr. Heims nur das bringt, waS ihr in den Kram paßt, >as andere aber heldenhaft verschweigt. Dr. Heim -ekennt sich nämlich in dem Artikel zu der Erb- cha;tssteuer unter den von ihm schon früher auf- zestellten Bedingungen, daß nämlich eme Mi)«,, ichkeit geschaffen werde, gerade das mobile Kapital zu fassen; dazu sei em tiefes Eindringen tn die Familienverhältnifse unerläßlich; ferner müsse den inländischen Banken gesetzlich die Pflicht auferlegt werden, im Falle eines Crbganges ge- naueste Auskunft zu erteilen über das Ver- mögen des Erblassers. Beide Bedingungen habe die Vorlage der Regierung im November 1908 und m Juni 1909 nicht erfüllt und deshalb „mußte eder, der eine gerechte Nachlaß- oder Trbanfallsteuer wollte, di« Vorlage« der Bülowregierung entschieden verwerfen." Dr. Hei» hat Recht, wenn er schließ» lich meint:
Selverdes im Lande in erhöhtem Maße zu betätigen. !ls Gegenleistung der Krone überläßt der Groß- herzog dem Land die Hälfte der ihm freihändig vergebenen Domänialiagden zur anderweitigen^ Ver- Pachtung, was bei dem hier in Betracht kommenden Territorium von rund 19 600 Hektar eine Einnahme von 50 000 Mk. für die Staatskasse abwerfen wird. Zur Deckung des durch die Vorschläge der Re- gierung eintretenden Gesamtbedarss von 2 249 230 Mark schlägt die Regierungsvorlage zunächst die Inanspruchnahme von Reserven früherer Jahre vor. Daneben sind zahlreiche Ersparnisse der Verwaltung in den verschiedenen Zweigen vorgesehen. Auch wird mit einer weiteren Steigerung der Staatseinnahmen gerechnet. Weiter wird die BenragSpflicht der Städte zu den Lasten des höheren Schulwesens neu geregelt, woraus sich eine Mehreinnahme für die Staatskasse in Höhe von 222 000 Mk. allein für die Gym- naften und Realanstalten ergibt. Endlich schlägt die Regierung eine Erhöhung der Einkorn- ni e n st e u er von 115 auf 120 Proz. der Norinal- f'i'- ■ nd der Vermögenssteuer von 95 Pfg. auf 1 ?. pro 1000 Mk. Vermögen vor. Es bedeutet d. ... Erhöhung der direkten Steuern zwar nur den dritten Teil der vor einigen Jahren vorgeuomnienen Anziehung der Steuerschraube; immerhin behält Hes- sen damit nach wie vor den vordersten Platz in der Besteuerung unter allen Bundesstaaten. Gleichzeitig ist eine Erhöhung verMedener Stempelgebuhren sowie der Zuschläge zur Reichserbschaftssteuer vorgesehen. Erstere beziehen sich auf Jagdpachtungen, Policen von Feuer-, Lebens- und Rentenversicherung u. a. und • versprechen eine Mehreinnahme von 100 000 Mk.; letztere werden von 25 auf 30 Proz. erhöht. Entscheidenden Wert legt die Regierung auf die gleichzeitige Verabschiedung des Gesetzentwurfs über die Schuldentilgung so zwar, daß sie auf der zeitlichen gemeinsamen Erledigung beider GesetzeSmaterien be teht. Vom Standpunkt einer gesunden Finanzwirtschaft erscheint dies ebenso begreiflich als auch durchaus erstrebenswert .
Ausland.
*♦ Mit der Auflösung des ungarischen Abgeord- netenhauses hat Graf Khuen bereits gedroht. Einer Gruppe von Abgeordneten erflärte er im Parlament' es sei ganz selbswerständlich, daß der ungarisch« Reichstag aufgelöst würde, wenn er infolge fortge- setzter Obstruktion gegen das Wehrgesetz nicht ar- beitsfähig sein sollte. Er hätte die neuerliche Be- ritfuttg nicht übernommen, wenn er nicht entschlossen Ware, zu dem äußersten Mttel ju greifen. „Wenn die Ordnung im Parlament", erklärte der Ministerpräsident, nicht wieder hergestellt wird, so werden wir binnen einem Monat die Auflösung des Reichstags erleben."
*♦ Das Arbeitsprograuun der italienifche» Katholiken wird nunmehr vom »Osservatore Romano' veröffentlicht. ES umfaßt die fünf großen katholischen Organisationen Italiens. Danach wird der katholische Volksverein das nationale Sekretariat für Schule und christliche Erziehung weiter au?» bauen und verstärken und in allen Provinzen Schul- kommissionen einrichten. Er wird ferner Studien und Voruntersuchungen darüber anstellen, wie die nationalen Vereinigungen zusammenzufassen ft im. Die sozialpolitische Vereinigung wird Diözesanvereinigungen bilden, wo sie bis heute noch fehlten, und sozialpolitisch« Propagandamissionen entsenden. Die Wahlvereinigung wird außtr der Fortiehung ihrer lokalen Organisationsarbeit auf die Wahlen für die städtischen Körperschaften besonders Obacht geben und die Katholiken ein» laden, unter Beachümg strengster Disziplin daran teilzunehmen. Zur Verieidigung der großen Aufgaben besonders in der Schul frage wird die Wahlvereinigung zugunsten de» einzuführenden allgemeinen Wahlrechts ein treten. Es scheint, daß die- entschlossene Vorgehen Noch zwei andere Vereinigungen, die katholffchen Jugendvereine und die katholischen Frauen vereine, zum Anschluß veranlassen wird.
♦ Die Schmerzen einer Königin. Die Königin Maud von Norwegen hat, wie verlautet, so stark Heimweh nach England, daß sie nur mehr den einen Wunsch kennt, dorthin zurückzukehren. Sie bestürmt ihren königlichen Gatten Haakon, ihr die Erlaubnis zur Abreise zu geben, der aber sehr wenig davon erbaut ist, da er sich denken kann, daß es ein Weggang auf Nintmerwiederkehr wäre. Man klagt, daß der für Ehristiania und das Land doch etwas kostspielige Hof fast alle seine Bedürfnisse, soweit es immer tunlich ist, in England deckt, während die norwegischen Industriellen und Lieferanten leer ausgehen. Die Königin kümmert sich wenig um ihre Unpopularität. „Mein größter Glück," nteint sie, „Ware, wenn wie in Portugal eine Revolution den Thron über den Hausen werfen wollte. Dann packten wir ein nach London und wohnten zufrieden auf dem Lande." — Die Weltgeschichte wird tvohl kaum einen zweiten Fall haben, wo eine Königin so sehnlich das Kommen der Republik gewünscht hat.
Frankreichs Marokko-Proiektorst. lieber den marokkanischen Pro!^ oratsvertrag verbreitet die Agence Havas nähere Angaben:
Die beiden Regierungen sind übereingekommen, diejenigen Reformen durchznsühren, die die französische Regierung als nützlich ansehen sollte. D e religiöse Stellung des Sultans und sein traditionellcs Ansehen werden gewahrt werden; ebenso wird der Kultus be8 Islam» und die Unantastbarkeit der religiösen Ein- richtungen gewährleistet. Der Machsen soll erhalten und reformiert werden. Die Rechte Spaniens und die besondere Stellung der Stadt Tanger werden ge- wahrt. Die französische Regierung hat das Recht, di« militärischen Besetzungen vorzunehmen, die sie als erforderlich für di« Auftechlerhaltung der Ordnung betrachtet, und polizeiliche Maßnahmen zu Lande rote in den marokkanischen Gewässern vorzunehmen. Frankreich vertritt die marokkanischen Untertanen und ynterehen im Ausland«. Der Sultan verpflichtet ficfr", s internationalen Akt vorzunehmen, keine Anleihe ausza- nehme» und keine Äoniefüon tu erteilen, ohne die Zu-
Wenn heute einmal eine Reichserbschaftssteuer kommen sollte, die in jeder Hinsicht lückenlos und gerecht wäre, dann würde es ein großes „Rechter Hand, linker Hand, alle» vertauscht- geben. Die mutigsten Verteidiger der Erbschaftssteuer von heute würden sich dann (wenn Heim» Bedingungen erfüllt würden) in die größten Gegner einer solchen Steuer verwandeln.
Selbstverständlich; haben doch gerade die Liberalen und Sozialdemokraten als Schützer des Großkapitals alles Interesse daran, eine Steuer zu verhindern, die ihre Geldgeber tüchtig treffen könnte.
X München, 4. April 1912. Zur Verrufserklärung des Abg. Held durch die bayerischen Liberalen schreibt in der „Allgem Rundschau" Herr Dr. Kausen u. a.:
Logischerweise gäbe eS auf diese praktische Verwirk- lichung de» Satzes, daß die Liberalen mit Sporen an den Füßen, die „Ultramontanen" mit Sätteln auf dem Rücken geboren seien, keine andere Antwort, als daß die Zentrumsfraktion die gleiche Verrufserklä. r u n g über alle liberale Abgeordneten verhängen würde, welche das Zentrum während des Wahlkampfe» oder in den Kammerdebatten angepöbelt und entehrt haben. Gleiches Recht für allel Zudem hat Abg. Held eine Erklärung abgegeben, welche, wie auch die „Deutsche Tageszeitung" (Nr. 164) feststellt, tatsächlich eine Genugtuung für die liberale Fraktion enthält, während die Liberalen von ihren maßlosen Beschimpfungen des Zentrums kein Wort zurückgenom» men haben. Wird der unerhörte Fall nicht alsbald nach den Osterferien in wahrhaft loyaler und paritätischer Form auS der Welt geschafft, so wird die Zentrumsfraktion die von dem Abg. Lerno angekündigten Konsequenzen unerbittlich ziehen müssen. Es wird sich dann zeigen, daß die Androhung, man werde den Abg. Held „als parlamentarisch nicht existierend" behandeln, abgesehen von ihrer Verfassungswidrigkeit, in der Praxis absolut undurchführbar ist. Wenn die Liberalen den Abg. Held z. B. als Vorsitzenden eines Ausschusses oder als Referenten Über einen wichtigen Gesetzentwurf wie Luft behandeln wollten, dann hätten sie selbst und die von ihnen vertretenen Interessen den größten Schaden davon. Und wohin käme man, wenn dieses neue parteipolitische Kampfes, mittel in den Parlamenten Hausrecht erlangte? Jede Mehrheit könnte dann die Minderheit einfach als „Luft" behandeln. Ueber die „parlamentarische Existenz" eines'Abgeordneten entscheidet das Wahlgesetz, also ent Verfassungsgesetz, und der Volkswille, nicht die Selbstüberhebung einer Fraktion und ihres Sprechers. Im hellsten Lichte erstrahlte bei dieser Gelegenheit wieder die „Objektivität" des Münchener liberalen Hauptorgans. Die „M. Reuest. Nachr." haben die dreistündige Rede des Abg. Held in der Generaldebatte einfach unterdrückt, ihren Lesern auch den kleinsten Aus. zuq aus der dem Liberalismus höchst unbequemen großen Rede vorenihalten. Daß dies nicht etwa eine Konsequenz auS der nachfolgenden Berrufserklä^ung war, ergibt sich am klarsten aus der Tatsache, dafl-ftie gleich, falls liberale „AugSb. Abendzeitung" (Nr. 90) dem Abdrucke der Rede des Abg. Heio fast vier Spalten kleinsten Druckes widmet, abgesehen von einem ausführlichen Resümee.
Die Reform der heffischen Beamten- «nd Lehrergehälter.
rp Darmstadt, 5. April 1912. Die Regierungsvorlage über die Dienstbezüge der Staatsbeamten und VolkSfchullehrer und ihrer Hinterbliebenen sowie über die Deckun smittel ist dem Landtag nunmehr zugegangen. Es werden t arin nicht alle Wüniche der Beamten erfüllt namentlich nicht der auf Gleichstellung mit den preußischen Beamten, auch wird dem wiederholt vom Landtag ausgesprochenen Wunsche nicht Rechnung getragen, neben einer Aufbesserung der Gehälter auch eine Beseitigung der in der seitherigen Besoldurigsordnung bestehenden Härten und Ungleichheiten vorzunehmen Die Vorlage sieht eine stärkere Berücksichtigung der kleineren und mittleren Beamten vor, deren seitherige Gehälter von 1500 bis 4600 Mk. um 13 bis 10 Proz. erhöht werden, während die höheren Beamten eine Aufbesserung von 8 bis 4 Proz. erhalten sollen. Daneben werden die Wohnungsgeldzuschüsse erhöht und pensionsfähig gemacht. Das Land wird in drei Ortsklassen eingeteilt; in der ersten sind die drei größten Städte Mainz, Darmstadt und Offenbach, in der zweiten die mittleren und kleineren Städte und in der dritten die übrigen Gemeinden. Die L e h r e r g e h äl t e r, die im letzten Jahrzehnt bereits aufgebessert wurden, sollen weiter um 11 Proz. erhöht werden, ebenso die Bezüge der Schulverwalter an den Volksschulen und höheren Bürgerschulen um 100 bezw. 200 Mk. Die hessischen Lehrer werden damit in Bezug auf das Endgehalt (3300 'Mark) mit den preußischen gleichgestellt. Auch die Pensionen der Witwen und Waisen bei Bolksschul- lehrer erfahren eine Steigerung auf 30 Proz. der Pension des Verstorbenen. Bon besonderem Interesse ist die Bestimmung der Vorlage, daß em erheblicher Bruchteil der zur Erhöhung der Lehrergehälter notwendigen Mittel seitens der Gemeinden aufgebracht werden soll, was auf Widerspruch stoßen wird. Es ist auch nicht einzusehen, daß für die Beamtengehälter ausschließlich die Staatskasse eintritt und bei den Lehrergehältern die ohnehin schon so belasteten Gemeinden herhalten sollen. Neben den Bezügen der Staatsbeamten und Volksschullehrer sotten auch die der Staatsdienstanwärter entsprechend aufgebessert werden. Dies trifft insbesondere auf die Kreisamtsgehilfen, Gerichtsfchrei- bergehilfen, Finanzaspiranten, Bauafpiranten, Assessoren, Geometer und Schreibgehilsen zu. Auch eine Erhöhung der Zivillistedes Großherzogs ist in der Vorlage vorgesehen. Der Großherzog be- zreht eine Zivilliste von 1 265 000 Mk., aus der er
auch die Salärierung der Hofbeamten und beträchtliche Zuschüsse für das Hoftheater zu bestreiten hat, die dringend der Erhöhung bedürfen. Die Regie- rung glaubt die Erhöhung der Zivilliste umsomehr Vorschlägen zu können, als im letzten Jahrzehnt die Reinerträge des Familieneigentums des Großherzoglichen Hauses, die nach einem Abkommen mit der Krone in die Staatskasse fließen, eine beträchtliche Steigerung erfahren haben. Der Mehrbedarf für genannte Zwecke ist auf 75 000 Mk. bemessen. Darüber hinaus schlägt die Regierung noch eine weitere Erhöwlng der Zivilliste um 50000 Mk. vor, um dem Großherzog «S zu ermöglichen, seine Freigebigkeit in der Förderuno der Kunst und deS Kunst-1
Wer in dein Auferstandenen die Wahrheit sucht und findet, ist nicht in der freien Forschung gehindert, sondern fühlt sich vielmehr gehoben au einen höheren Standpunkt, von dem aus er so manche Irrwege als solche zu erkennen vermag, ohne «Vst zu feinem Schaden sie abzuwenden. Nach dem feststehenden Polarstern der Offenbarung sich zu Orientieren, ist besser für die Besatzung und für da» Dchiff, als die Wandelsterne der leweiligen modernen Hypothesen zur entscheidenden Richtschnur zu yehmen. Im Grunde genommen ist der gläubig« Christ viel weniger leichtgläubig, als der „ausgeklärte" Nachbeter jeder blendenden Vermutung, die sich voreilig als „Wissenschaft" aufspielt. Was oben sich wälzt und schäumt, sind schnell vergehende Welsen; das Meer der Wahrheit bleibt in seiner unendlichen Fülle ruhig und unverletzlich.
Der gläubige Christ weiß, daß et auf dem rech- - cm - ß e ist, wenn er der Ostersahne folgt, die Kreuze geziert ist. Mit dem Kreuze, da» VNs ein Zeichen der Schande und des Todes zum glorreichen Zeichen des Heiles und Lebens geworden ist. „Folge mir nach!" Durch Leid zur Freud! Da» Ziel des Weges ist das ewige Leben, die volle und endlose Glückseligkeit im Jenseits. Wer dieses Ziel im Auge behält und seine Kraft schöpfte aus dem Ouell der Erlösung, der wird auch auf der Erden- wanderung den rechten Weg nicht verfehlen. Die Gegner des Glaubens wollen es nicht dulden, daß Um Jid) zusammenschließen bei die-
das Erdental und mit vereinten Kräften sich bemühen, auch im Diesseits schon die Ideale, die ihnen vorschweben, möglichst zurAusge- sialtung zu bringen. Aber alle Angriffe und Hinder- pisse werden vergeblich fein, wenn nur die Gläubi- a«n sich ganz durchdringen lassen von dem Osterge- beimnis, das der ringenden Welt die Wahrheit und bas Leben sowie den Weg zum Heile zeigt. Wi« herrlich würde sich das Anilitz bzr Erde gestalten, Wenn alle Menschen einmal wirklich Ostern feierten!
Deutsches Reich.
~ ».Berlin, 5 April 1912. Der Reichskanzler v. ffnV7>। Tn“01V”e 9 hat auf der Reise nach ^preußischen Gesandten von Lrrutler einen Besuch abgestattet. — Für die Land- tägSersatzwahl im l.Berliner Wahlkreise, die durch erforderlich geworden ip, hat die fortschrittliche Bolkspanei den früheren Reichstagsabg. Dr. M u g d a n aufgestellt. Der Kreis ift sicherer Besitz bet fortschrittlichen Volkspartei. — Di« durch die Blätter gehende Me düng von einer Perlegung deS Sitzes der Regierung von Arnsberg Aach einer Industriestadt des Regierungsbezirks wird von der,Kreuzzeitung' als unrichtig erklärt.
0 3 um Jesuiten erlaß der bayerischen Negierung war in einer Zuschrrft au» parlamentarischen Streifen an die ,Germania' bemerkt, den preußischen Oberpräsidenten sei mündlich vom Ministerium vor langer Zeit empfohlen worden, gegenüber der Vortragstätigkeit der Jesuiten eine versöhnliche Handhabung d«S Jesuitengesetzes auch sür die Zukunft zu beobachten und Verschärfungen der derzeitigen Praxis zu vermeiven. Die ,Nordd. Allg. Ztg/ (Nr. 81) bezeichnet diese Ausführung al» unvollständig und sie gebe infolgedessen den Sinn der den preußischen Ober« Präsidenten «teilten Weisungen unrichtig wieder. Das halbamtlich« Blatt gibt dann den Inhalt d« an die Oberpräfidenten «gangenen Weisung wie folgt wieder:
„Den „Oberpräfidenten ist nach Aufhebung der § S be» Jesunengefetze» zwar empfohlen, die bisherige milde und versöhnliche Handhabung deS Gesetzes auch für di« Zukunft eintoeten zu lassen und jede Verschärfung bei gegenwärtigen Standpunktes nach Möglichkeit zu vermeiden: dabei ist aber dieser Stand- funkt ausdrücklich dahin festgelegt, daß durch das Ge- etz vom 8. März 1904 nur J 2 des Gesetzes vom 4. Juli 1872, b. h. die Befugnis zur Reichsverweisung ausländischer unb zur Internierung inländischer Jesuiten aufgehoben, tot übrigen aber das Gesetz, insbesondere § 1, formell unb materiell unberührt geblieben sei. Gemäß dem zur Ausführung dieses Gesetzes ergangenen BundeSratSbeschlusse vom 5. Juli 1872 sei den Jesuiten nach wie vor die Ausübung einer OrdenStätigkeit, sowie die Abhaltung von Missionen untersagt. 81» Ausübung bett Ordenstätigkeit sei an- zusehen jebe priesterliche unb seelsorgerische Tätigkeit, insbesondere Predigt, Beichte, Absolution, Messe und Sakramentsverwaltung. Nachgelassen sei den Jesuiten lediglich die sogenannte missa solitaria, das Lesen von Primizmessen, soweit dabei der Charakter eines Familienfeste» gewahrt bleibe, da» Lesen stiller Messen, sowie die Austeilung der Sterbesakramente. Als verbotene OrdenStätiakeit fei weiterhin, entsprechend der Entscheidung be» Oberverwaltungsgerichts vom 8. Mai 1000, auch da» Halten von religiöS-wiffcnschaftuchen Vorträgen durch Jesuiten anzusehen. Unter die hiernach verbotene OrdenStätigkeit fallen selbstverständlich auch di« sogenannten Konferenz- Vorträge unb alle priesterlichen Handlungen, bie zum Zweck vorübergehender Aushilfe in der Seelsorge vorgenommen werden. In Preußen ist stets daran festgehalten, daß zwischen der OrdenStätigkeit der Jesuiten unb anbereen priesterlichen Funktionen betreiben ein Unterschied nicht zu machen sei. Seit jener Anweisung an die Oberpräsidenten hat sich die Recht», auffassung der preußischen Regierung nicht geändert."
Die preußische Regierung zeigt sich in der Frage der Handhabung d«S JesuilengesetzeS also einen guten Teil engherziger, als die bayerische. Ihre Auffassung steht indessen in ihrer sachlichen Begründung auf sehr schwachen Füßen. Warum soll eine an sich erlaubte «nd einwandfreie Handlung dadurch unerlaubt werden, daß ein Mitglied der Gesellschaft st» auSübl? Wenn einige Blätter auS der Haltung der preußischen Regierung folgern, der bayerisch« Jesuitenerlaß sei zu Unrecht erlassen, so muß nachdrücklich betont werden, daß der bayerische Erlaß sich weder mit dem Jesuitengesetz noch mit der Ausführungsverordnung des Bundesrats vom 5. Juli 1872 in Widerspruch setzt. Er hat keine .OrdenStätigkeit in Kirch« und Schule", er hat auch keine .Abhaltung von Missioiren" gestattet. Das konnte er nicht, solange di« Bundesratsverordnung vom 5. Juli 1872 noch in Kraft besteht. Wohl aber stand der bayerischen Regierung nach Nr. 3 dieser Verordnung daS vom Bundesrat selbst gewährte Recht zu, alS Lande-polizeibehörde Verfügungen zur Vollziehung deS Gesetzes zu treffen. Und von diesem Rechte hat die bayerische Regierung Gebrauch gemacht. ES zeigt sich immer mehr, daß das ganze Gesetz verfehlt und daß es hohe Zeit ist, es endlich aufzuheben.
* „Ich bin der Weg, die Wahrheit «nd das Leben."
Durch seine Auferstehung aus dem Grabe hat der Erlöser bewiesen, daß er wirklich der Herr über den Tod, der allmächtige Spender und Erhalter deS Lebens ist. Das Wunder aller Wunder, das sich am Öftertage ereignete, beglaubigt zugleich in der Slänzendsten Weise die Wahrheit der Offen- arintg, die der Heiland auf die Erde gebracht, und die göttliche Geltung der Gebote, durch die er bte Menschen auf den Weg des Heiles weist, den it durch seine Leidest geöffnet und durch seine Auferstehung gesichert hat.
Er ist das Leben, und die an ihn glauben, werden auch das Leben haben. Jenes wirkliche Leben, das über den irdischen Zwischenfällen von Krankheit und Leibestod erhaben ist. Ein Leben, von dem das kurzfristige Dasein auf Erden nur ein« kleine Einleitung, ein schwaches Vorspiel ist. Wer von dem Bewußtsein des ewigen Lebens durchdrungen ist, betrachtet die Pilgerreise durch die vergängliche Welt mit ganz anderen Augen, als der .Ingläubige, der hinter dem irdischen Jammerta tichts anderes sieht, als die Vernichtung seiner Per- onlichkeit. Die auf das armselige Diesseits be# chränkten Geister gefallen sich oft in der Behaup- ung, daß der Glaube und die Hoffnung auf da» Jenseits den Eifer und die Tüchtigkeit zum Wirken und Schaffen in dieser Welt beeinträchtige. So fucheNd sie in ihrer Weise den Spruch anszunutzen, daß die Kinder dieser Welt klüger seien, als die Kinder des Lichtes. Sie wollen die „Kultur" im Gegensatz zu der Religion stellen und vergessen dabei, dah die ganz menschliche Kultur, soweit sie al» Pslegertu des Guten, Wahren und Schönen diesen Namen verdient, auf den religiös-sittlichen Grundlagen beruht, welche die Offenbarung gelegt hat. j(n den echte n Gütern der Kultur wird der gläubige Chtist erst recht förderlich Mitarbeiten, toeil die höchst e n Ideale für ihn die Leitsterne sind. Und zwar nicht allein für eine kleine Zahl von besser begabten und höher gebildeten Persönlichkeiten, sondern auch für de.i sogen. „Mann aus dem Volke", der schon durch solide, treue, gewissenhafte Lebensführung und Berufsausfüllung ein unschätzbares Hilfsmittel der steigenden Kultur bildet. Es kommt itur darauf an, daß die Christen nicht bloß in Gedanken und Worten solche sind, sondern auch in der alltäglichen Tat, indem sie wirklich sich mit jener Lebenskraft erfüllen, die der Sieger über be« Tod seinen Getreuen vermittelt.