Einzelbild herunterladen
 

39. Jahrgang

Fulda, Samstag den 24. Februar 1912

Erstes Blatt

45

Deutscher Reich

die Abiturienten der Obrrrealschule sich für das

♦♦ Berlin, 23. Febr. 1912. Das Herrenhaus

Dekret über die Einverleibung von Tripolis zu einem

vö jülyl VIC tlflt

angchörigkeitS-Gesetzes in Verbindung bering des Reichsmilitärgesches und bei

Deutscher Reichstag

Sitzung vom 23. Februar 1912.

Orten angestellt wären.

Adg. Gronowski (»Ur.): Durch das Gebot der Selb tachtung sind Männer, die im öffentlichen Leben stehen, buweiie« veuvungen, den Schutz der Staals- anwaUschäft gegen BeLetdigungen und Beschimpfungen anzngehi-u. Sie erfahren jedoch meistens gleich eine Enitämchnng, da sie vom Äaatsanroalt auf den Zivil« llageweg verwiesen werden, weil die Sache nicht im öffentlichen Interesse liegt. Das ist besonders bebauet» lach im Hinblick au* den Berleumbungsfeldzua, der von einer qewiffen Preffe gegen politische Gegner und Geist­liche beider Konfessioneu geführt wird. Das schlimmste dabei ist, daß man dabei nicht einmal an den Be­leidiger heran kann, weil sie sich „preußisch* eingerichtet haben. Bor mir liegt der Dienstvertrag eines sozial- deniolrulffchkn 3leba(tnir8 mit feinem Verleger, wo­nach er monatlich 125 Mk. bezieht, feine Ehefrau je­doch ebensoviel mit der Bestimmung, daß diese Zahlung ein Vw brhaltsrechl der Frau ist. Bor Gericht erklärte der Redakteur, daß ein solcher Beitrag mit allen so- zialbenwkratischen Redakteuren adgeschloffen werde, um dadurch de» Gegnern die Gelegenheit tu ne men, Be­leidigungsklagen gegen sie anzustrengen. Wir hoffen, daß auch die Justizverwaltung in Zukunft mehr als bisher di ' gstänner, b:t in der ersten Feuerlinie ' ehen,

förmlichen Gesetz uiachen will. Jeder Satz des Berichtes wurde mit stürmischem Beifall begleitet. Als Gegner wagten sich nur einige Sozialisten hervor, die aber großer Mäßigung sich befleißigten. Schließlich wurde

Stoß. Dr. Pfeiffer (Zentr.) erklärt die Zustim- liiung des Zentrums zur Vorlage. Es ist die Krönung des Werkes, insbesondere des deutschen Nationalkomi­tees. Auf seiner Vorarbeit beruht zum größten Teil diese Konvention. Alle Gesellschaftsschichten, alle Stände und Parteien erblicken i» der Bekämpfung des Mäd­chenhandels eine der wichtigsten Kulturaufgaben. Ei- senbühn- und Schiffahrtsgesellschaften stellen sich in diesen Dienst. Im letzten Jahrfünft sind über 80 M ä dche n h än d l e r in Deutschland zur Bestrafung gelaugt. Die Berliner Polizeiliste umfaßt 14 00 Mädchenhän dl er. (Hört, hört!) Diese tveißen Sklavenhändler verstehen es, sich mit einer Tarnkappe zu versehen und dann anderwärts aufzutauchen. Die

Strafen müssen so streng und kräftig wie möglich sein. Hoffentlich gelingt es, Nordamerika zur alsbal­digen Unterzeichnung der Konvention zu bringen. Die

Beim Kapitel ,Obetlaubc$6eiidite beklagt sich Abg. Thurm (Zentr.) über daS jetzige Mahn-

Damit schließt die erste Beratung. Es folgt so­gleich die zweite Lesung, in der das Gesetz unverändert angenommen wird.

«L Die „Annexion" von Tripolis.

Dieselbe Begeisterung, die am Donnerstag in Italien in der Kammer uud im Senat zum Aus- druck kam (vergl. Nr. 44), durchwehte auch gestern daS Parlament. /

dank dem Rationaüomitee.

Abg. Graf Kanitz (Ions.): Mit der vorliegenden Konvention von 1910 kann ich mich in allen Punkten picht einverstanden erklären. Richt nur die Mädchen in den Großstädten müssen mehr als bisher aufgeklärt .verden, sondern auch die Land mädchen, die zpr Abwanderung in die Großstädte verleitet werden.

Abg. Meyer (natl.): Wir begrüßen den Entwurf mit Freuden. Die Gesetzgebung allein vermag nicht eine gründlich« Besserung herbeizusühren. Das Volk muß Mitwirken und besonders die Provinzpresse mtltz aufllärend wirk«».

Abg. Müller-Meiningen <Vp.): Vor allem müssen in teil Fällen, wo Mädchen gegen ihren Wille« in Bordells zurückgehalten werden, energische Strafen ein­treten.

Abg. Dambeck (Pole) stimmt den Vorrednern zu. Leider wird der Osten von den Mädchenhändlern beson­ders Heimgesuch-. Die Kontrolle, besonders au der oberschlesischeu Grenze, muß mehr ausgedehnt werden.

Abg. Dr. Weruer-Gietzen (W. Vgg.): Der jetzige Erfolg ist dem Äationalkomitee zu verdanken, aber auch der christlichen Liebestätigkeit der imieren Mission.

Ministerialdirektor Kriege: Mit großer Freude und Genugtuung ist das allseitige Interesse an der Sache festzustellen. Das Abkommen stellt nur daS Mindest­maß vor. Tie Gesetzgebung bet Staaten ist zum ßrößien Teile darüber hinausgegangen. Dem deut­schen Komitee mutz ich die Anerkennung und den Dank der Regierung für seine Mitarbeit aussprccheu.

Erscheint ta$M mtt

XllrnakM« 6ti

MdHeiertage Srerttl- fSbrffchtrve^s'preir »h«r tzri»ser!»hn Md vepeSselomMdass- Wit aprwäktr X 3k Kl. verant»- sttdükienrr

Zchtzirt;

Aparzellet Ul Lulda. ÖOäftitbdlflgt: „kSuftriertt SoMtagrzewwg

Prentzischer Landtag.

Abzesütnetesha»?.

Sitzung vom 23. Februar 1912.

Ä Die erste Beratung des Jnsiizetats wird fortgesetzt. Bei der Debatte über die Jiiuizprüsunzskommiffion kommt Abg. Dr. Hintzmirnn (ntl.) auf die Aeußerung deS Herrn Justizministers in der Kommffsio« zurück, wonach

relsahren.

Abg. Hammer (kons.) macht ausmerksam auf die mangelhafte Nahruagsmiitelkontrolls namsnltich in den Warenhäusern.

Auf eine Anfrage erwidert Geheimrat Fritze, bei den Oberlsndesgerichtßsekretäten werde in aller­nächster Zeit ciiie anderweitige Festsetzung des Besol- I dungidienstallers erfolgen, bei der alle Härten ver­mieden werden sollen.

Beim Titel .Land- mib Amtsgerichte" wünscht Abg. Kaufmann lZ!r.), d-ß bei Neubauten mehr Rück­sicht auf die künstlerische Wirkung genommen werde.

Abg. Haarmann (natl.): Tie Gerichtsbeamten werden vielfach an der Ausübung des Wahlrechts verhindert.

Justizminister Beseler: Es ist Anordnung getroffen worden, daß die Beamten an der Ausübung deS Wahl-

lanb sollte auch sein politisches Schwergewicht im Bal­kan geltend machen. Dies hier ist die Krönung eines großen Werkes der deutschen Nationalpvlitik zum Ruhm Deutschlands. Dank den Verbündeten Negierungen,

erleichtert. Selbstverständlich rüttelt das neue Gesetz nicht an dem obersten Grundsatz des bisherigen Rechtes, wonach die Reichsangetzirikgcit erworben wird durch die Angehörigkeit zu einem Bundesstaat, und daß der Verlust der Staatsangehörigkeit auch den Verlust der Reichsangehörigkeit nach sich zieht. Die bedeutendste Aenderung des Gesetzes ist unzweifelhaft der Wegfall der bisherigen Bestimmung, wonach die Reichs- bezw. Staatsangehörigkeit durch 10jährigen ununterbrochenen Aufenthalt ,m Auslande unter allen Umständen ver- loren geht Hat ein Deutscher auf seinen Antrag die Angehörigkeit zu einem anderen Staat erworben, so hat das allerdings den Verlust der deutschen Staats- angcbörigkeit zur Folge, für den Fall, daß der Be- treffeube vorher nicht bei seiner .Heimatsbehörde darum nachgesucht hat, die deutsche Staatsangehörigkeit nicht zu verlieren. Ferner verlieren diejenigen Deutschen im Auslande ihre Staatsangehörigkeit, die nicht bis zum 31. Lebensjahre entweder ihrer Dienstpflicht nicht ge- nügt, icker doch eine Regelung herbeigeffihrt haben. Alles in allem bedeutet der Entwurf ein Markstein in der Entwickelung des Deutschen Reiches.

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.) ist der Ansicht, der Ent« Wurf müsse gründlich umgearbeitet werden, wenn er etwas Brauchbares bieten "solle. Redner übt in seiner bekannten Weise an dem Gesetzentwurf Kritik.

Die Abgg. Dr. Spahn (Zentr.), Dr. Gieße (I.), Leck-Heidelberg, Waldsteiu (Vp.) begrüßen das Gesetz und erkennen an, daß es einen großen Vorteil für die Befestigung und Stärkimg deS Deutschtums im Auslände bebeutet r

■ Dienstag: Fortsetzung, kleinere Vorlagen uub Etat beS ReichsamtiS bes Inner«.

durch namentliche Abstimmung mit 4 31 gegen ! 3 8 Stimmen bei einer Stimmenthaltung die von i der Regierung gebilligte Tagesordnung Careano an- ! genommen, die besagt: „Die Kammer geht in der sicheren Ueberzeuguug, damit dem allgemeinen Gefühl des Landes zu entsprechen, zur Besprechung der ein­zelnen Artikel des Gesetzentwurfes betr. das Annexions­dekret über." Dann wurde in geheimer Abstimmung der Gesetzentwurf betr. die Genehmigung deS Dekrets vom 5. November 1911 mit 423 gegen 9 Stimmen angenommen. Die Verkündigung desWstimmungsresultats wurde mit stürmischen Bei- fallsbezeugungen aufgenommen und die Sitzung hier­auf geschlossen.

Begeistert, wie dar Parlament, ist auch die ita­lienische Preffe. Sie betont mit Jubel die Ein­mütigkeit, womit endgültig daS feierliche Siegel auf die sflnnexion TripolitanicnS gedrückt und die letzten Hoffnungen des Gegners auf innere Schwierigkeiten Italiens zunichte gemacht würden. Für uns nüch- terne Zuschauer erhebt sich dagegen die Frage: Wird die tatsächlich« Eroberung von Tripolis und der Cyrenaika durch diesen Akt gefördert?

Wenn man diese Dinge kritisch behandelt, so wird man der Befangenheit, des Uebelwollens gegen Italien beschuldigt. Wir wissen uns von solchen Gefühlen frei. Wir haben gar nichts dagegen, wenn die ganzen fraglichen Provinzen bis in ihr äußerstes Hinterland hinein sich den Italienern unterwerfen und die Türkei sich mit dem Verluste der längst wertlosen afrikanischen Anhängsel rückhaltlos ab­findet. Das Ende des Blutvergießens und des Geldaufwandes, die Wiedethersleüung von Ruhe und Frieden muß das Ziel aller ehrlichen Poli­tiker fein.

Man kann noch weiter gehen und dem italie­nischen Volke die Anerkennung ausdrücken für den begeisterten, tatkräftigen Patriotismus. Ja, man kann sogar einen gewissen Neid empfinden an­gesichts der Haltung der italienischen Sozialde­mokraten. Ein Teil von ihnen hat sich an den nationalen und militaristischen Kundgebungen be­teiligt; der andere Teil hat sich einer wohlwollenden Zurückhaltung befleißigt. Wenn die deutsche Regierung ein ähnliches Abenteuer unternommen hätte und derartige Ansprüche an die Geduld und die Opferwilligkeit des Volkes stellen mußte, — würden dann unsere Sozialdemokraten auch eine solche rücksichtsvolle Haltung einnchmen? Welche Spott- itnb Brandreden würden wir von den Herren Liebknecht, Stadthagen «sw. zu hören bekommen!

Alle diese Erwägungen können uns eben nicht hindern, die Zweckmäßigkeit des italienischen Vorgehens zu prüfen. Und da stehen wir vor der ernüchternden Tatsache, daß die Italiener nach dem ersten Anlauf auf die Küsten des begehrten Lan­des nicht weiter gekommen sind. Monat um Monat verrinnt, und die Sache steht auf demselben Fleck. Im Frühling, so heißt es, soll er Vorstoß in das Innere unternommen werden. Aber liegen irgendwelche Ereigniffe vor, welche die Aussichten für dieses ungeheuer schwierige Unternehmen ver­bessert haben? Leider nicht. Der Personenwechsel auf inesem ober jenem Posten hat natürlich bie fachlichen Hindernisse des Feldzuges in bas Innere nicht beseitigt. Unb ebensowenig wie bas königliche Dekret wirb bas neue Gesetz über bie Einverleibung bie Wiberstanbskrast der Einwoh­ner unb ihrer arabischen unb türkischen Helfer be­einträchtigen.

Die voreilige „Einverleibung" eines noch nicht eroberten Landes hat '. überhaupt für uns nor- bische Realpolitiker etwas befrembenbes. Unfenn Geschmack entspricht es mehr, wenn man mit bet juristischen Verfügung über bas Bärenfell wartet, bis bet Bär erlegt unb abgehäutet ist. Das pa­pierene „Recht" hat schon zu Fricbenszeiten an sich nur einen zweifelhaften Wert: in Kriegs- tauften ist das Papier erst recht minderwertig. Die gesetzgeberischen Formen der Einverleibung haben zur Zeit nur insofern Bedeutung, als sie den W i V len Italiens bekunden, sich weder auf einen Kauf noch auf irgendwelchen Vorbehalt der tür­kischen Oberhoheit einzulafsen, fonbern bas streitige Land einfach mit der stärkeren Hand zu erobern. Diese Entschlossenheit würbe nu.t ihr Gutes haben können, wenn sie geeignet wäre, bie Türkei zu einem förmlichen Verzicht zu veranlassen. Das ist aber leider n i ch t der Fall. Im Gegenteil. Die Türkei Würbe sich wahrscheinlich eher in den unvermeid­lichen Verlust ihrer afrikanischen Anhängsel fügen, wenn man durch irgendwelche Klauseln (seien sie mich praktisch wertlos) ihr Selbstbewußtsein schonte unb zugleich durch eine Entschädigung ihren Eigen­nutz weckte. Eine solche Verständigung wird aber durch bie Beschleunigung ber Einverleibungs-Fov- malitäten erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht.

Daher muß als Folge ber italienischen Begelste- nmg eine Verlängerung bes Kriegszu- st a 'n b e § erwartet werden, und das ist unangenehm für ganz Europa, da ans der befonbern Art dieses Krieges jeden Augenblick weiter greifende Ver­wicklungen sich ergeben können. Es ist ferner ge­fährlich für Italien, das selbst im günstigsten Falle neben den unvermeidlichen Blutopfern eine furchtbare Belastung feiner Finan­zen zu erwarten hat.

Wir möchten wünschen, baß Deutfchlanb und England bald zu einer Verständigung kämen und daß bann bie Staatsmänner ber beiden großen Mächtegruppen mit vereinigter Klugheit unb Macht einen Ausgleich zwischen Italien unb ber Türkei herbeiführte».

des Innern.

+ Die Mittelmeerreise des Kaisers, bie mehr­fach verschoben würbe, steht nunmehr unmittelbar bevor. Am Montag wirb bie o h e n z o l l e r n" von Kiel nach V e n e bi g auslaufen, wo ber Kai­ser sich ein schiffen wirb. Der Tag ber A breise steht feboch noch nicht fest. ■ Auch ist es noch unentschie- ben, ob bie Kaiserin an ber Mittelmeerreise teilneh- men Wirb.

4- Die Präfidialfrage gibt fortgesetzt Anlaß zu allerhanb Vermutungen unb Gerüchte». Neuerbings ist bas Gerücht aufgetaucht, Konservative unb Na­tionalliberale hätten sich bahin geeinigt, ben Abg. Bassermann als Präsibenten aufzustellen. Das Zentrum habe sich geweigett, biefem feine Stimmen zu geben. Wie wir zuverlässig erfahren, ist an bie» fern Gerücht nicht ein Wort wahr. Weber ist man an bas Zentrum herangetreten noch ist überhaupt eine Einigung zwischen Konservativen uub Natio­nalliberalen erfolgt. Es hanbelt sich lebiglich um ein Gerücht, wie es schon mehrfach in ben letzten Tagen im Reichstag verbreitet worben ist.

+ Zeitgemäße Erinnernugen. Die beleibigenbe Aeußerung, bie ber derzeitige 1. Vizepräsident bes Reichstags Scheibe mann über das Hohenzol- lernhaus getan hat, wirb nunmehr wohl kaum noch aus bem Gebächttris ber Rationalliberalen schwin­den. Die Deutsche Tagrsztg. hat sich der Aufgabe unterzogen, noch einige wettere Äeußerungen bei Herrn Scheibemann ans Tageslicht zu ziehen. Von seinem gegenwärtigen Kollegen im Präsibimu, bem Abg. Kaempf, behauptete Herr Scheibemann in einer Versammlung in Kassel im Mai 1907, Herr Kaempf habe sich als Präsident des Reichstags „tote ein Polizeidiener benommen". Das tut na­türlich bem guten Einvernehmen ber beiben Herren im Rcichslagspräsibium jetzt keinerlei Eintrag mehr. Die beutsche Chinaexpebttion nannte Herr Scheide- mann tu ber Sitzung des Reichstags vom 30. März 1911 einen unnen; u g". In der Reichstaqs- sitzung vom 20. März 1911 erklärte er: „Wir ha­ben für Frankreich unb für bie große französische Revolution bie benfbat weitgehendsten Sym- pathi en." Am 5. Dezember 1908 nannte der Äbg. Scheibemann im Reichstag den König Fried­rich Wilhelm IV. von Preußen emcn „Possenreißer". — Das alles haben natürlich bie Nationalliberalen nicht gewußt.

** Eine Kartenfrag«. Der „Vorwärts" schreibt: E, ist üblich, daß durch das ReichStagsbuteau die den drei Präsidenten gelieferten Karten allen Vertre­ter solcher Behörden, die amtlich mit dem Reichstage zu tun haben, zugeschickt werden. Merkwürdigerweise wurden in dem Adressenverzeichnis auch das Hofmar- fchallamt und das Berliner Polizeipräsidium aufge- führt. Da daS Reichstagspräsidium amtlich mit diesen Behörden nichts zu tun hat, bat Genosse Scheidemann, von der Uebersendung seiner Karten an diese Adresse« abzusehen. Das ist denn auch geschehen.

Demnach ist bem Reichskanzler also doch die hohe Ehre zuteil geworden, eine Karte des „Ge­nossen" Scheidemann zit erhalten.

** Eine für künftige Oberlehrer sehr wichtig^ Bestimmung ist nach einer Mitteilung des Vor­sitzenden ber preußischen Oberlehrer-Delegiertenkon­ferenz bemnächst zu erwarten. Währenb nämlich bie Kanbibaten bes höheren Schulamts bisher nach beenbetem Probejahr mit ber Anstellungsfähigkeit auch bie Anstellungsbcrechtignng erlangten und an« gestellt werben mußten, sobalb bie Reihe an sie kam, wirb die Schulbehörbe nunmehr bas Recht bean­spruchen, eine Auswahl nach ben Leistungen zu treffen unb wissenschaftlich ober pädagogisch weniger geeignete Kanbibaten zurückzu stellen ober ganz von ber Anstellung auszuschließen. Damit hätte man in ber philosophischen Fakultät also ein Gegenstück zu ben in Bayern vorkommenden Dreier-Juristen geschaffen. Grund zu dieser Maß­regel, bie sicher auf Widerspruch stoßen foirb, kann nur bie UebcrfüHung bes Oberlehrerberuses gegeben haben.

** Weimar, 23. Febr. 1912. Im Weimari'chrn Landtage interpellierte am Freitag vor Eintritt in die Tagesordnung bet Abg. Eichel-Streiber die Re« gierung wegen bet gestrigen Anfragen der Liberalen in Sachen der ,Weimarischen Zeitung. Er wandte sich in scharfen Angriffen gegen die Liberalen, dir in wiederholten Zwischenrufen widersprachen. Dir Vorlage betr. die Besoldungs-Verhältnisse der Beamten am gemeinschaftlichen thüringische» OberverwaltungS-GtrichLe in Jena wurde nach kurzer Debatte anaenommen.

§ Darmstadt, 23. Febc. 1912. In der heutigen Sitzung ber hessischen Zweiten Kammer wurde als Antwort auf bie Thronrebe eine Adresse an ben Großherzog beschlossen. Das Haus trat so­dann in bie Generaldebatte über ben, Etat ein, die der Finanzminister Dr. Braun mit einer län­geren Rede einleitete. Der Minister stellte etne außerordentliche Besserung ber hessischen Finanzen fest, bie in erster Lime auf bie steigenden Eisenbahn­einnahmen zurückznführen ist. . Auch dieAnnahmen aus direkte» Steuern zeigen eine steigende -cndenz . unb beweisen bie wachsende Wohlhabenheit des Lan­des Der Mufftet betont die außerordentlichen Boi> teile, welche die Reichsfruauzreform ben । Einzelstaaten gebracht, indem sie ihnen die gestunde­ten Matrikuiarbeiträge erließ unb ihre Finanzge­barung auf bie Dauer sicher stellte. Zu wünschen : sei noch die Abgrenzung ber Matrikularbeiträge nach oben. Abg. Dr. Osann (natl.) ergänzt die Mit­teilung des Ministers über ben wachsenden Wohl- 1 stand des Landes durch Darlegung der Steuerergeb-

Rechte genießt.

Abg. Grvnowski (Z.): Es ist mir nicht eingefallen, die Staatsanwaltschaft gegen die sozialdemokratischen Redakteure aufzuhetzen. Nur Schutz gegen Beleidigun­gen habe ich verlangt.

Abg. Salti« (Z.): Wenn wir bei der Besoldungs­reform dem Kompromiß mit sehr gemischten Gefühlen fegenübergestanden haben, so find die Gerichts- ekre täte und übrigen Justizbeamten nicht zuletzt der Grund hierzu gewesen. Seitens der Regie­rung ist zwar immer wieder erklärt worden, eS solle eine vollständige Gleichstellung der Gerichtsbeamten mit den parallelen Beamte» der Verwaltungsbehörden eintreten. Umsomehr muß es befremden, daß seitens der Regierung nicht Schritte unternommen worden find, diese Gleichstellung der Gerichtssekretäre mit den Berwaltuiigssekretären herbeizuführen.

Abg. Witzmann (natl.) begründet einen von ihm eing8brachten Antrag, der die Anstellungs- und Rang­verhältnisse der etatsmäßigen Amtsanwälte anderwett in einer der jetzigen Stellung dieser Beamten entspre­chenden Weise und gemäß dem bei Anstellung der Staatsbeamten allgemein geltenden Grundsätze geregelt Wissen will.

Justizminister Dr. Lesele« steht dem Antrag wohl­wollend gegenüber.

Die Aogg. Dr. König (Z.), Lüdicke (ff.) und LSHmer (I.) erklären sich für den Antrag Witzmann. Darauf wird der Antrag angenommen.

Samstag: Wetterberatung. •

schützen wird. (L-bK. VeifollA

Justizminister Dr. Beseler: Eine Aenderung in bet . bisherigen Gepflogenheit ist nicht angängig. Die ge-

angcySrigkeito-Gesetzes in Verbindung mit der Lbän- ' bie Sozialdemokratie vorzugehen.

derung des Acichsmilitärgesches und des Gesetzes betr. Abg. Dr. Bell (Z.): Die Ausführungen des Abg. Abänderung der Wehrpfiicht. . ; Granowski scheinen ben Sozialdemokraten offenbar

! Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück: DaS sehr unbequem gewesen zu fein. Wenn wir schütz Staatsaugehörigkeitsgesetz soll das Gesetz vom J. Juni1 gegen die Beleidigungen verlangen, so wünschen wir, ‘1870 ersetze«. <£S handelt sich darum, eine Anzahl Be- ' denselben nicht nur gegen die sozialdemokratische, son- stimnrungen anfznhebcn, zu ändern oder zu ergänzen, ; der« auch gegen die bürgerliche Presse. Der Begriff die nicht mehr der heutigen Entwicklung der politischen ' des öffentlichen Interesses erfährt in der Tat von der und wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb und außer-! Staatsanwaltschaft ein sehr einschränkende Auslegung, halb der Grenzen des Vaterlandes entsprechen. Der! ®r kommt meines Wissens nut dann zur Anwendung, Wiedererwerb ber Staatsangehörigkeit wird wesentlich ' wenn ein Beamtet in seiner Eigenschaft als Beamter ------ ---- beleidigt wird. Ich meine, dieser Begriff müsse von der Königlichen Staatsanwaltschaft dahin erweitert werden, daß jeder, der ein öffentliches Amt bekleidet, z. B. ein Abgeottmeter, sofern er in dieser seiner Stel­lung beleidigt worden ist, die daraus sich ergebenden

Anzeigen: Der Kanal einer «infp.L »!,„«!, $ eile „ 47 mm bieft, tostetiöpsz Kellam«,: ber Kaum einer Lol»- nklzei'e, 74 nun breit, kostet 40 Pfg. Sei Wie­derholungen Habatt $fir Offert« u Anriunst- ai$etg«H 2S pfg. «xtt«.

Betationsbtu4 «. Verlag der Äulbaer

Mmakdellage: „Zuldaer Geschlchtsblätter" "Ä'Ä'CT

Wieder war der Sitzungssaal voll besetzt. Auf den überfüllten Tribünen bemeäte man zahlreiche namhafte Persönlichkeiten. Sämtliche Minister waren anwesend. _________ _____________________

Eine Dankdepesche Canedas für eine Ovation der Kam- nrird, wie nunmehr bestimmt seststeht, sein« nächsten met vom Tage vorher, die @iolitti verlas, wurde be- Psenarschunaen am 7. unb 8. März abhalten. ÄÄTtiK'Ä ÄSft! i ’ '+, D-- WM, WW

Annahme der Regierungsvorlage, die das königliche Dienstag vertagt, um seinen Mitgtiebern Gelegen- - - ■ «■ — ~ — -=— bett zu geben, ihren prwaten Geschäften nachzugehen.

Rach Erlebigung einiger kleinerer Vorlagen toie be» Staatsangehörigkettsgesetzes unb bes Schutztruppen­gesetzes toiib bie 2. Lesung bes Etats beginnen unb zwar mit ber Beratung beS Etats des Reichsamts

rechts nicht gehindert werben.

Eine Reihe von Siebnein äußert lokale Wünsche.

Abg. Dr. Würmeling (3tr ) verbreitet sich über die Frage der Vormundschaft, und weist auf die Be- itrebungen hin, anstelle der Einzelvormundschaft die Berufsvormundschast zu setzen. In der gemeinichast- li ten Bormundschast liegt die Gefahr, daß die Vor­mundschaft bureaukratiich ausgeübl wird. Es mag ja sein, daß die Durchführung der Einzelvormundschast in größeren Städten auf Schwierigkeiten stößt. Aber diese können überwunden werden, wenn mit den Kreisen Fühlung genommen wird, bie die christliche L.edes- täligkeit pflegen. Evenll. wlrde zu erwägen sein, ob eine" Entwicklung «ach dieser ungünstigen Rich lang hin nicht ein gesetziicher Riegel vorzufchirben sei.

Juftizminister Besrler: Ich meinerseits bin nicht u,u«jau;„u^ «uuucunuu 3u in der Lage, in dieser Beziehung Witte'.es aaznmdnen,

Vorarbeiten sind ja dort schon weit aediehe». Deutsch- als schon geschehen ist. Sollte man an eine getttznche ' 1 ’ "• ............. ... • ~ Regelung in Zntnost herantreten, so wurde natürlich

1 auch die Justizverwaltung hierbei eia Wort mitreben.

Abg. Rhiel /Ztr.» befürroorlet Besserungen im Folmularweien füt Grundbuchfachen.

Abg. Rndohr (ft?.) bedauert, daß vielfach Amts­richter mit Heranwachsenden Kindrin in Orten säßen, die keine höheren Sckiulen aufmiefett, während um­gekehrt limer'ose Amtsrichter vielfach in größeren

Studium der Rechte nicht in gleicher Weise wie die Realgymiiasialabiturienten eigne». Für das Publiknur wäre e- jedenfalls von Jntereffe, wenn über bie Gründe Auf der Tagesordnuiig steht zuerst die erste Lesung ; tiefer Erscheinung Ermittelungen angestellt würden.

des Ausführungsgesetzes zum internationalen lieber- ■ Justizminister Beseler verspricht, Ermittelungen ‘einkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels. j hierüber anzustellen und daS gesammelte Material

Ministerialdirektor Kriege: Das internation. llcvcr- . Ezulegen.

einkommen zur Bekämpfung des verbrecherischen Mad- » . - ----- ' " — -

chenhandels hat eingesetzt mit einem am 18. Mai 1904 in Paris abgeschlossenen Abkommen, das von einet großen Reihe von Staaten, darunter von Deutschland, in Kraft gesetzt worden ist. Diesem Abkoinmen gemäß sind allenthalben Zentralstellen zur Bekämpfung des Mädchenhandels errichtet, die sich gegenseitig Beistand leiften und bereits eine segensreiche Tätigkeit ent­faltet haben. In der deutschen Gesetzgebung bedarf cs nur einer Ergänzung der Vorschriften über die Aus­lieferung, bereit Durchführung den Gegenstand des vorliegenden Enttvurfes bildet. Ich bitte, den Ent­wurf nnzunehmeii.

Abg. Göhre (Soz.): Leider enthält die Vorlage be­denkliche Lücken, so bei den Strafvorschrifteti. Bedauer­lich ist, daß die Türkei, Nord- und Südamerila mit Ausnahme von Brasilien der Konvention nicht beige» treten sind. Der Entwurf ist ein würdiget Schlußstein für das große verdienstvolle Werk des deutschen Ko­mitees.