Vice-König fahre fort, der Repräsentant der Königin zu sein. Wenn aber der Besuch ausgeführt werde und die Regierung einen darauf bezüglichen Vorschlag machen dürfe, so werde die Regierung einen solchen zunächst dem Unterhause vorlegen.
London. In der gestrigen Sitzung des Unterhauses beantragte Disraeli, das Haus möge die Annahme der Petition ablehnen, welche die Richter im Prozeß Fishborne der Bestechlichkeit anklagt und deren Absetzung fordert, und ferner dem Sprecher des Unterhauses ebenfalls Parteilichkeit vorwirft und seine Versetzung in Anklagezustand verlangt. Der Antrag Disraelt's wird mit 391 gegen 11 Stimmen angenommen. Sodann legt der Schatzkanzler das Budget vor, welches die Erfordernisse des letzten Jahres um 593,833 Pf. St. übersteigt. Die Ausgaben des laufenden Jahres sind aus 75,268,000, die Einnahmen auf 75,685,000 veranschlagt. Es ergibt sich also ein Ueberschuß von 417,000 Pf. St. Der Schatzkanzler erklärt die Reducirung der Einnahmen für unmöglich und beantragt abändernde Ausgleichungen der bestehenden Steuern, wodurch der Ueberschuß um 60,000 Pfd. verringert würde. Die Staatsschuld habe im verflossenen Jahre um 3,789,000 Pfd. abgenommen. Der Kanzler legt zugleich einen Finanzplan vor, wonach die Schuld bis Ende 1885 um 21 Millionen, nach 30 Jahren um 213 Millionen Pfd. reducirt werden soll.
Rom. Der '„Ofservatore Romano" veröffentlicht die Antwort des Papstes auf die Namens der internationalen Deputation durch den Fürsten Windischgrätz überreichte Adresse. Der Papst sagte: Die Kundgebung habe ihn erfreut und seinen Muth erhöht. Der Papst ruft die Kirchenväter zu Zeugen auf, daß die Katholiken die treuesten Unterthanen der Souveräne gewesen seien, und fordert alle Gläubigen auf, für die Rechte und Freiheit der Kirche zu beten.
Brüssel. Sitzung der Kammer der Repräsentanten. Der Minister des Auswärtigen verlas folgende Erklärung: „Um auf die Interpellation des Abgeordneten Dumortier zu antworten, werde ich die zwischen Berlin und Brüssel ausge- tauschten Noten zur Verlesung bringen. Hier verlas der Minister die Noten, deren Wortlaut bereits bekannt ist, worauf er fortfuhr: „In unserer Antwort sind wir ernstlich bestrebt gewesen, ohne daß irgend welche fremde Macht hätte interveni- ren können, die Thatsachen ausrichtig darzustellen. Die Kammer ist nunmehr in der Lage, den Character und den Gegenstand des Zwischenfalls zu würdigen. Ich hatte die Absicht, Ihnen dieselben noch eingehender darzustellen, allein wir erhielten erst gegen Abend die Antwort des Berliner Cabinets aus unsere Note vom 26. Februar.
Pltycerda. General Martinez Campos besetzte die Stellung von Seu d'Urgel, wo 2500 Carlisten eingeschlosscn sind. Man glaubt, die Carlssten werden in das Andorra- Thal gedrängt werden.
Sitzung des Appellationsgerichts.
Frankfurt, den 16. April 1875.
In der heutigen Sitzung kam die Berufung eines hiesigen Wirthes zur Verhandlung, der von der Strafkammer wegen
Diebstahls einer Quantität Kies, zum Nachtheil der Stadt Frankfurt, zu einem Tage Gefängniß verurtheilt worden war. Dem Kies hatte er zum Ausfüllen einer Stelle in seinem Hofe von der Straße, wo er lagerte, geholt. Sein Vertheidiger, Herr Dr. Geiger, bat um Wiederaufnahme des Beweisoerverfahrens und führte aus, daß der Angeklagte sich eines Diebstahls nicht schuldig gemacht habe, da der Kies werthlos sei, und der Angeklagte nicht die Absicht gehabt habe, Jemand., zu schädigen. Herr Oberstaatsanwalt Schmieden hält den Werth des Objectes für notorisch, die rechtswidrige Absicht für erwiesen und beantragt die Verwerfung der Berufung. Der Gerichtshof erkannte diesem Anträge entsprechend.
Ein Oberräder Gasanzünder war in der Nacht vom 1. zum 2. August v. I. mit einem Lehrer in Wortwechsel gerathen und hatte demselben, zu Thätlichkeiten übergehend, Schläge und einen Messerstich am Hinterkops beigebracht. Von der Strafkammer zu vier Monaten Gefängniß verurtheilt, hat er Berufung angemeldet und behauptet, daß er von dem Lehrer gereizt, provocirt und verfolgt, sich in Nothwehr befand und in diesem Zustande der Nothwehr denselben,! mit dem eisenbeschlagenen Anzünder die Wunde beigebracht habe. Die vernommenen Zeugen bestätigen die Einreden des Angeklagten nicht und beantragt der Herr Oberstaatsanwalt die Aufrechterhaltung des erstinstanzlichen Urtheils. Der Vertheidiger, Herr Dr. Geiger, hält es weder für erwiesen, daß ein Messer gebraucht sei, noch daß die längere Heilung der Wunde durch die Art der Verwundung verursacht und bittet um Strafminderung. Das Urtheil der Strafkammer wurde lediglich bestätigt.
Auch zwei weitere Fälle die zur Verhandlung kamen, hatten für die Angeklagten keinen andern Erfolg. In beiden wurde das Erkenntniß des ersten Richters bestätigt.
Frankfurt, ben^U. April 1875. .
Die Bauthätigkeit ist in vollem Gange. Wenn dieselbe auch nicht so großartig ist, wie voriges Jahr und vor zwei Jahren, so ist dieselbe immerhin doch eine sehr respectable, namenlich gilt dies von der linken Mainseite, wo nach und nach auf dem Sachsenhäuser Berg ein Gürtel reizender Villen sich um die Stadt zieht. In erster Linie ist das Oeh- ler'sche Schloß aus französischen Steinen erbaut zu nennen, welches, auf dem höchsten Punkt des Mühlbergs gelegen, die ganze Gegend beherrscht und durch die Schönheit der Ausführung die Bewunderung jedes Besuchers erregt. Hoffentlich tritt auch die Obermain-Brücke bald aus dem Stadium des Projectcs, so daß, wenn nun auch einmal in diesem Jahre der Bau selbst nicht in Angriff genommen werden soll, dann doch wenigstens baldigst die Lieferung des Materials und die Ausführung der Arbeiten vergeben werden. Im anderen Falle ist es nicht abzusehen, in welcher Weise die gegenwärtige günstige Bau-Conjunction im Interesse der Stadt benutzt werden soll.
Und diese günstige Bau-Conjunction tvurde in der Stadt- verordneten-Versammlung vom 16. März ganz besonders betont.