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zesco Lucardi die Verletzung, die seinen Tod zur Folge hatte, durch einen Säbelhieb vorsätzlich zugefügt hat. — Wäh­rend die Wächter Albrecht und Schneider übereinstimmend bekunden, daß Lucardi bei dem Transport zu Kohl noch nicht am Knie verletzt war, hat der Bahnbeamte Trapp auf das Bestimmteste eidlich versichert, daß er gesehen, wie Pepping, als Lucardi im Kohl'schen Locale aus der Hausthür zu entkommen suchte, denselben zwei Mal hintereinander mit dem Säbel in die Kniegegend schlug. Als Kohl die tiefer gelegene Wunde verband, machte er denselben darauf aufmerksam, daß über derselben sich noch eine Verletzung be­finden müßte, was sich auch sofort nach Entfernung des Bein­kleides als richtig herausstellte. Er hatte diese Verwundung, an der Lucardi starb, nur aus der Richtung der von Pep ping geführten Hiebe geschlossen. — Dieser giebt zu, mit dem Säbel nach Lucardi gehauen zu haben, will. aber nicht wissen, wohin er getroffen. Auch hat er nachträglich versichert, nur mit flacher Klinge geschlagen zu haben. Er hat zu seiner Entschuldigung namentlich seine Pflicht als Wächter, das Entkommen Lucardi's zu verhindern, geltend gemacht. — Abgesehen aber davon, daß ihm seine Instruction ausdrücklich verbietet, von seiner Waffe in anderer Weise als zu seiner Vertheidigung Gebrauch zu machen; der Schutzmann Beu­ch ert ihn aber auch noch ausdrücklich vor Anwendung der­selben gewarnt hatte, war bei der großen Menge dem Ge­fangenen auf das Feindlichste gesinnter Menschen, welche in und vor dem Kohl'schen Locale standen, ein Entrinnen des­selben kaum zu befürchten. Lucardi selbst ist über seine Ver­wundung nicht mehr vernommen worden; er hat aber durch seinen Bruder Sebastiano dem Herr Dr. Geiger, welchen er zum Vertheidiger für die ihm wegen Tödtung des Tag­löhners Neumann drohende Anklage gewählt hatte, erklärt, daß Pep ping ihm die Verwundung am Knie beigebracht habe, und deshalb seine Bestrafung beantragt.

Sitzung des Appellationsgerichts.

Frankfurt a. M., denIl2.IMärz 1875.

Der Redacteur des Frankfurter Beobachters, Hr. Steegs- mann, war in der ersten Instanz von der Beschuldigung, den Fürsten Bismarck in der Nr. 185 des genannten Blattes, vom 9. August v. I., durch die Aeußerung, daß der Fürst durch sein fein angelegtes Spiel Frankreich gegenüber, diese Macht dazu gebracht habe, sich selbst in einen Krieg zu stürzen, beleidigt zu haben, freigesprochen worden.

Das Appellationsgericht verwarf die gegen dieses Urtheil eingelegte Berufung der Staatsanwaltschaft in dem es in jener Aeußerung in Verbindung mit dem übrigen Inhalt des Artikels eine Beleidigung des Fürsten von Bismarck weder im Sinne des § 185 noch im Sinne des § 186 Str.-G.-B. fand.

In der Berufungssache gegen den Herausgeber und ver­antwortlichen Redacteur der „S ch n aken", Herrn Stoltze, wegen Beleidigung der Polizei-Behörde wurde die Urtheils­publication auf Freitag vertagt.

Frankfurt, den 13. März 1875.

Den Besuchern des schönen Taunusgebirges wird vom 1. April d. J. wiederum Gelegenheit geboten, auf eine bequemere Art, wie bisher, nach dem Feldberge bezw. Reifenberg zu komnien. Mehrere Industrielle Reifenbergs lassen nämlich von dieser Zeit ab, in Verbindung mit der Postbehörde, zwischen Cron- berg und Reifenberg einer mehrsitzigen Omnibus fahren, wel­cher gegen 6 Uhr Morgens in Reifenberg abgeht am rothen Kreuze her über Königstein nach Cronberg und gegen 4—5 Nachmittags denselben Weg über Königstein wieder zurück macht. Reisende, welche also nach dem Feldbergs wollen, können alsdann am rothen Kreuze aussteigen oder umgekehrt einsteigen, insofern noch nicht alle Plätze besetzt sind.

— Im verflossenen Monat Februar wurden dahier ge­traut 85 Paare, geboren wurden 217 Kinder und starben 199 Personen. Seit Beginns des Jahres starben 383 Per­sonen. Seit Beginn des Jahres starben 383* Personen und wurden 499 Kinder geboren, mithin 116 mehr gegen die Todesfälle.

Auf Grund des sowohl Seitens der Gemeinde Bornheim als seitens der städtischen Behörden genehmigten Alignement­planes der Bornheimer Heide findet daselbst soeben eine neue Vermessung statt und wird nach deren Fertigstellung nächster Tage mit ders Straßenanlage in diesem neuen Stadttheil begonnen.

Mit dem Eintritt einer wärmeren Jahres-Zeit nehmen die Bahnbau-Arbeiten in Sachsenhausen einen rascheren Fortgang. Die Ueberführung der Darmstädter Land­straße hat vorgestern auf der einen Seite begonnen und muß vertragsmäßig bereits nach vier Wochen fertig gestellt sein. Die allmähliche Tieferlegung dieser Straße, welche, oberhalb des alten Bahn-Uebergangs an der Zimmer'schen Liegenschaft be­ginnend, sich nahezu bis au das Ende dieser Straße erstreckt, beträgt an der Ueberführung selbst 1,35 Meter, während das ganze Bauwerk der Wege-Unterführung die Höhe von 5 Meter übersteigt. Durch das Tieferlegen der Darmstädter Landstraße ist selbstverständlich auch ein solches der Mühlbruch- und Hed­derichstraße erforderlich, und mit letzterer ist bereits begonnen worden. Am neuen provisorischen Empfangs-Gebäude zu Sachsenhausen gehen die Arbeiten rasch vorwärts; soeben wird die Zuführung der Quellwasserleitung nach demselben bewerk­stelligt. Vor dem Verwaltungs-Gebäude hat das Nivellement des Vorplatzes begonnen, und die hierzu erforderliche Anschüt­tung wird vom neuen Bahndamm aus bewirkt. Auch die von der Stadt zu erbauende, der Hedderich-Straße gegenüber ge­legene Weg-Unterführung wird nächster Tage in Angriff ge­nommen werden.s

Der Frankfurter Liederkranz feiert nächsten Samstag sein Stiftungsfest in dem großen Saale des Kaufmännischen Vereins.

Die Schweizer-Gesellschaft hat in ihrer General-Ver­sammlung vom 10. d. M. ihre Statuten zu Ende berathen, und sollen dieselben in deutscher- und französischer Sprache ge­druckt werden.