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Intelligenz-Blatt

der Stadt Frankfurt a. M.,

verbunden mit den Frankfurter Skachlrichdt*« att Extrabeilage.

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s Expedition am H. Geistpförtchen, SchlachchanSgaffe 21.)

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Rv. 45. Dienstag den 23. Febrnar 1875.

Madrid. Die letzten Schwierigkeiten, welche in der Virginias-Affaire zwischen Spanien und Amerika noch bestan­den, sind geebnet worden, so daß die Angelegenheit nunmehr endgültig geordnet ist______________________

Frankfurt, den 23. Februar.

Der »Reichs-Anzeiger" veröffentlicht in seiner neuesten Nummer das Gesetz i%er den Landstu rm vom 12. Fe­bruar 1875. Dasselbe lautet wie folgt:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen re., verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

§ L Der Landsturm besteht aus allen Wehrpflichtigen vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 42. Lebensjahre, welche weder dem Heere noch der Marine angehören.

Der Landsturm tritt nur zusammen, wenn ei» feindlicher Einfall Theile des Reichsgebiets bebrobt oder überzieht.

(§ 3 Alinea 2 und § 16 bei Gesetzes vom S. November 1867.)

£2. DaS Aufgebot de» Landsturms erfolgt durch Kaiser­liche Verordnung, in welcher zugleich der Umfang des Aufge­bots bestimmt wird.

§ 3. Das Aufgebot kann sich auch auf die verfügbaren Theil- der Ersatzreserve erstrecken. .....- , :

Wehrpflichtige Deutsche, welche nicht zum Dienst im Heere verpflichtet sind, können als Freiwillige in den Landsturm ein­gestellt werden.

§ 4. Nachdem das Aufgebot ergangen ist, finden auf die von demselben betroffenen Landsturmpflichtigen die für die Landwehr geltenden Vorschriften Anwendung. Insbesondere sind die Aufgebotenen den Militärstrafgesetzen und der Discipliuar- orduung unterworfen.

Daffelbe gilt von den iy Folge freiwilliger Meldung in die Listen deS Landsturmes eingetragenen.

8 5. Der Landsturm erhält bei Verwendung gegen den Feind militärische, auf Schußweite erkennbare Abzeichen, und wird in der Regel in besonderen Abtheilungen formtet.

In Fällen außerordentlichen Bedarfs kann die Landwehr aus den Mannschaften des aufgebotenen Landsturmes ergänzt werden, jedoch nur dann, wenn bereits sämmtliche Jahrgänge ,er Landwehr und die verwendbaren Mannschaften der Ersatz- reserve einberufen sind.

Aeberblick der Ereignisse im Gebiete der politischen und msteneUeu Interessen.

Berlin. Die Besserung im Befinden des Kaisers schreitet fort; derselbe ist aber noch genöthigt, daS Zimmer zu hüten

Berlin. Die in den Blättern vcntilirtc Frage von einem bevorstehenden Rücktritt des Fürsten Bismarck ist, wie glaub­haft versichert wird, keine Frage des TageS, wohl aber eine solche, welche die ernsteste Erwägung finden muß, da der Zu­stand des Fürsten eine fortdauernde Ueberlastung mit Ge­schäften nicht zulässig erscheinen läßt. Ob eine genügende Ent­lastung sich wird feststellen lassen, wird eine Frage der nächsten Monate sein.

Berlin. Anläßlich der in der gestrigen Nummer der »Germania" erfolgten Publication der neuesten päpstlichen Encyclica ist g'gen den Redacteur weg-n Aufforderung zum Ungehorsam gegen die StaatSgesetze strafgerichtlich eingeschritten worden; zugleich beschloß die Rathèkanimer des Stadtgericht» auf den Antrag des Staatsanwalts die Beschlagnahme des Blattes.

Wien. Wegen einer wesentlichen Verschlimmerung im Befinden des Vorsitzenden Baron Wittmann, ist die für heute beabsichtigt gewesene Sitzung im Proceß Ofenheim auf ttnbe- stimmte Zeit, wahrscheinlich bis Mittwoch, vertagt.

Bern. Der Verwaltungsrath der Notre dame Kirche in Genf hat beschlossen, daß die Kirche sowohl von Altkacholiken als auch von Neukatholiken benutzt »erden kann.

Paris. Das rechte Centrum hat die von der Linken in Aussicht genonimenen Abänderungsanträge zum Entwurf Wallon für unannehmbar erklärt.

Paris. Die Linke beschloß in einer heutigen Versamm­lung mit allen gegen fünf Stimmen, worunter Grevy, für den Entwurf Wallon zu stimmen, obgleich die von ihr gestellten Abänderungsanträge von dem rechten Centrum abgelehnt wurde».

London. Der englisch schweizerische Auslieferungsver­trag ist heute amtlich bekannt gemacht. Derselbe tritt am 1. März in Kraft.

Petersburg. Der Verkehrsminister hat den Bauplan eines neuen Eisenbahnnetzes von 8000 Werst Ausdehnung vorgelegt. Zuerst sollen die Sibirische- oder Uralbahn und die Steinkohlen-Bahnen im Donnetzgebiet gebaut werden. Ueber die Richtung der Uralbahn wird erst int März oder April en' schieden. — Die Nachricht von einer beabsichtigten Besteuerung von auswärts eingeführter Eisenbahnschienen mit 80 Kopeken per Pud ist noch unbestätigt.