Intelligenz. Blatt
der Stadt Frankfurt a. M., verbunden mit den Frankfurter Nachrichte« als Extrabeilage.
. ----— ° —----- sExpedition am H. Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)
^ Rv. 43. Samstag den 20. Februar 1875.
d. J. Die Tagesordnung ist den Wünschen des Frankfurter Comitä's gemäß festgestellt und als officielle Anmeldestelle die Oesterreichisch-Deutsche Bank bestimmt. Das Frankfurter Comité hatte gestern Audienz im Handelsministerium.
Paris. Das linke Centrum hat einstimmig den Entwurf Wallon für das Senatsgesetz angenommen. — Der Minister des Innern erklärte in der constitutionellen Commission, daß die Regierung auf das Recht der Ernennung eines Drittels der Senatoren, wie dieses von der Commission vorge- schlageu itmr, verzichte und wünsche, daß die Ernennung dieses Drittels durch die Nationalversammlung erfolge. Die Commission wird morgen über diese Eröffnungen der Regierung berathen.
Madrid. Die Gesandten von Frankreich, Oesterreich, Portugal und Rußland haben den: König Alfons ihre Accrc- ditive überreicht, wobei ein gegenseitiger Austausch der freuud- schaftlichsten Versicherungen stat fand. Der russische Gesandte sprach Namens des Kaisers Alexander den Wunsch des Gedeihens der Regierung des Königs Alfons aus, welche unter so glücklichen Auspicien begonnen haben. Der König drückte in seiner Erwiderung die herzlichsten Wünsche für die Regierung des Kaisers von Rußland aus.
Madrid. Molius geht heute nach Paris ab, um den ihm übertragenen Gesandtschaftsposten auzutreten.
London. (Unterhaus.) Auf e ne Anfrage Hopwoods erklärt der Marineminister, die Admiralität habe die Benutzung eines Staats-Trockendocks durch das deutsche Panzerschiff „Kaiser" gestattet, weil kein Privatdock verfügbar gewesen sei. Es sei dieses ein Act einfacher Höflichkeit zwischen zwei befreundeten Nationen und die unentgeltliche Benutzung deshalb selbstverständlich. — Der Advocat Tischbornes, Kenealy, hat seinen Sitz im Parlament eingenommen.
Aebrrblick der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Berlin. Der Kaiser erledigt dem „Reichsanzeiger" zufolge, heute wieder die laufenden Negierungsgeschäfte, wiewohl er auf Anordnung der Aerzte noch das Zimmer hütet. — Der „Reichsanzeiger" publicirt eine königliche Verordnung, wonach der dritte Abschnitt des Reichscivilgesetzes über die Erfordernisse zur Eheschließung und § 77 desselben, betreffend Aufhebung der Ehescheidung von Tisch und Bett, bereits am 1. März d. J. in Preußen eingeführt weiden.
Berlin. Das Abgeordnetenhaus genehmigte in dritter Lesung ohne Debatte die Vorlagen über die Theilung des Kreises Konitz mW die Abänderung der directen Steuern in Hohenzollern. Bei der dann folgenden ersten Berathung der Wegeordnung sprachen Löper, Knebel, Wisselink und Miquel principiell für die Vorlage, welche der Handelsmiuister mit dem Hinzufügen rechtfertigte, daß sie an bestehende Organisationen sich aulehne und auf den neuen Verwaltungsgrund- sätzen basire und, wenn sie auch nur für die alten Provinzen bestimmt sei, leicht ausgedehnt werden könne. Die Vorlage wurde an eine Commission von 28 Mitgliedern verwiesen. Es folgte sodann die zweite Berathung des Etats des Ministeriums des Innern. Bei bem Titel „Gefängnißwesen" regte Rvckerath die Frage wegen der gesetzmäßigen Beschäftigung der Gefangenen, besonders "der politisch Verurlheilten an, die Windthorst durch Ueberweisung des Gefängnißwesens an den Justizminister, Eberty auf dem Verivaliungswege regulirt wissen will. Der Regierungs-Commissar sagt die Regulirung der Frage durch Reichsorgane zu. Der Minister des Innern stimmte dem Anträge Ebèrty zu, welcher angenommen wird. Schorlemer-Alst k.iüsirt die Erlasse des Ministers des Innern gegen kirchliche Processionen. Der Minister hebt hervor, daß die Erlasse durch vielfache bittere Klagen über Ausschreitungen bei den Processionsgäugen veranlaßt feien und daß eine gesetzliche Regelung noch härtere Bestimmungen hervorgerufen haben würde. Uebrigens werden sämmtliche zur Berathung gelangte Etatsposteu genehmigt. — Der Abgeordnete Lasker ist am gastrischen Fieber ernstlich erkrankt.
Münster. Der „Westfäl. Merkur" veröffentlicht eine päpstliche Encyclia an die Bischöfe in Preußen, worin die Ver- urtheilung der Kirchengesetze und die Excommunication aller vom Staate angestellten Geistlichen ausgesprochen wird.
Wien. Eine Kundmachung der Albrechtbahn enthält die. Ausschreibung einer Generalversamnilung auf den 22. März
Frankfurt, den 19. Februar.
Sitzung des Appellationsgerijchts vom 19. Februar 1875.
Durch Urtheil des hiesigen Appellationsgerichts vom 12. Februar d. I., publicirt am 19. Februar, ist der Redacteur der „Frankfurter Zeitung", Herr Hörth, schuldig erkannt worden, durch Veröffentlichung des in dem Morgenblatt der „ Franks», ter Zeitung" Nr. 267 vom 24. September 1874 unter der Ruprik ..Kleine Mittheilungen" erschienenen Aufsatzes, den Kaiser von Deutschland und König von Preußen beleidigt zu haben.