Intelligenz.Blatt
der Stadt Frankfurt a. M.,
verbunden mit den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
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(Expedition am H. Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)
No. 25. Samstag den 30. Januar 1875.
Acberblick der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, den 30. Januar.
Die Anerkennung des Königs Alfons durch den deutschen Kaiser ist, gutem Vernehmen nach durch den Empfang des spanischen Gesandten Rascon als erfolgt anzusehen; die Accreditirung des diesseitigen Gesandten für Madrid wird folgen. Die drei Kaisermächte werden in Form der Anerkennung ziemlich gleichmäßig verfahren, ohne dieselbe zu einem gemeinschaftlichen, gleichzeitigen Act zu machen.
Wie in Abgeordnetenkreisen verlautet, würde der Schluß des deutschen Reich s tages durch Fürst Bismarck ohne Feierlichkeit erfolgen; doch sei der Tag noch nicht bestimmt. Ferner heißt es, daß mit Rücksicht auf das, auf alle Zweige auszudehnende Provinzial-Dotationsgesetz eine Vorlage zu erwarten sei, welche auch für die westlichen Provinzen eine Reform der Provinzialordnung feststellen werde. Die Vorlagen, betreffend eine neue Communalordnung, seien nicht zu erwarten, dagegen hätten die Bürgermeistec-Conferenzen zu Ergebnissen geführt, die sich in' der Städteordnungs-Vorlage darstellen würden.
Die „Nordd. Allgem. Zeitung" meldet: Das auswärtige Amt hatte auf Grund eingezogener Ansichten höherer Autoritäten der Reichsjustiz der mecklenburgischen Regierung anheim- gegeben, ein Strafverfahren in contumaciam wegen des gegen die Brigg „Gustav" begangenen Seeraubes gegen die Thäter und die dafür verantwortlichen Personen einzuleiten. Die mecklenburgische Regierung hat dagegen die Einleitung eines solchen Verfahrens abgelehnt, wegen Zweifels an der Com- pümz ihrer Gerichte, und weil der mecklenburgische Straf- Proceß ein derartiges Contumacialverfahren nicht zuläßt.
Nach einer Mittheilung der „Nordd. Alla. Ztg." handelt es sich bei der Rückberufung des Belgrader General- Consuls von Rosen nicht um eine Rangfrage, sondern um eine, die diesseitige Ansicht über die Zugänglichkeit der neuen serbischen Regierung für gewisse Einflüsse und die in dieser Richtung bekundete Sympathie zu erkennen zu geben. Die Begünstigung des Titels eines „diplomatischen Agenten" hänge mit der Aspiration der Selbstständigkeit Serbiens zusammen, und es werde der Schein eines diplomatisck en Corps am serbischen Hofe erweckt. Bedeute der Titel etwas, so sei er unvereinbar
mit der Stellung Serbiens zur Suzeränetät der Pforte, b«- deute er nichts, so könne er keinen Vorrang gewähren und keine internationale Bedeutung haben. Die serbische Regierung habe für den französischen Consul eine förmliche Instruction im Völkerrechte versucht, der italienische Consul fei leider mitgegangen. Deutschland, wenn auch nicht rangsüchtig, könne die Zurücksetzung seines Generalconsuls nicht hinnehmen und werde vermuthlich keinen Vertreter in Belgrad unterhalten, sondern die dortigen Interessen von Constantinopel aus wahrnehmen.
Berlin. (Reichstag.) Zunächst zeigt der Präsident an, daß während ^Hrr Nacht ausreichende Vorkehrungen getroffen seien, um die Lv-A'derkehr eines Unfalls, wie der gestrige, in dem RcichstW^kale unmöglich zu wachem Der Gesammt- vorstand habe daher die Fortsetzung der Berathung im Reichstagssaale und außerdem einstimmig beschlossen, einen Beschluß über den definitiven Bau eines Parlamentsgebäudes nach Vorbereitung durch die aus Bundesraths und Reichstagsmitgliedern zusammengesetzten Cominisfion noch vor dem Schluß der Session herbeizuführen. — Hierauf folgt die zweite Berathung der Gesetzvorlage über Erweiterung der Umwallung der Stadt Straßburg. Dieselbe wird mit der Maßgabe angenommen, daß das disponibel werdende Terrain von der Stadt für 17 Millionen Mark erworben wird. Ebenso wird die Vorlage über die Controle des Reichshaushalts und des elfaß- lothringischen Landec Haushalts durch die preußische Oberrcch- nungskammer in zweiter Lesung genehmigt. Es folgt die Weilerberathung des Bankgesebes. Zu § 44, mit welchem die Berathung beginnt, wird ein Amendement von Siemens, wonach Banken, welche den Betrag der Notenausgabe auf den Betrag des am 1. Januar 1874 eingezahlten Grundcapitals beschränken, von der Erfüllung der in Alin. 1 und 2 des 8 44 bezeichneten Voraussetzungen entbunden sind, durch itio in partes mit 125 gegen 124 Stimmen angenommen. Ferner werden ein Amendenicnt von Sonnemann, wonach den Banken eine Frist bis am 1. Januar 1877 ertheilt wird, um die Darlehen nach § 13 zu consormiren, sowie ein Amendement von Scipio angenommen, nach Ablehnung der übrigen Amendements des aesammten § 44 genehmigt — Die §§ 45 bis 62 des Bankgesetzes werden nach den Anträgen der Commission angenommen, ebenso die von Lasker beantragten 8§ 63— 5, welche die Ausgabe von Schatzscheinen den bestehenden Gesetzen gemäß regelt. § 66 wird mit einem Anträge Meyer's angenommen, wonach die Reichsbank den Be-