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Intelligenz-Blatt

her Stadt Frankfurt a. M.,

verbunden mit den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

(Expedition am h. Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)

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No. 21. Dienstag den 26. Januar 1875.

Aeberblick der Ereignisse im Gebiete der Politiken und materiellen Interessen.

Frankfurt, den 25. Januar.

In Beireff der Reform der Eisenbahn-Frachttarife haben die Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Eisenbahnen,

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Post und Telegraphen, dem Bundesrath folgenden Antrag zur Beschlußfassung bnrnefpnf •

Der Bnndesrath wolle in Erwägung, daß das vomReichs- > ^yenbahnamt vorgelegte Ergebniß der mit Delegirteil des i pandelsstandes und der Eiseilbahnverwaltungen ini Juli und ' August v. I. gepflogenen Verhandlungen über die Einfü! ruiig

Verhältnisse der betreffenden Eisenbahn von der Landesregierung mit Zustimmung des Reichs-Eisenbahnamtes für gerechtfertigt erkannt wird. Ist bis zu dem gedachten Zeitpunkte die Fort- dauer des Zuschlages nicht beantragt, so fällt derselbe mit dem 1. April 1875 hinweg. Dle Entscheidung auf den Antrag der Bahnverwaltung ist mit thunlichster Beschleunigung her- beizuführen.

11. Der Reichskanzler wird ersucht, nach vorgängiger Vernehmung von Sachverständigen aus den Kreisen des Han­delsstandes, der Industrie, der Landwirthschaft und der Ersen« bahnverwaltungen dem Bundesrath, sobald die Vorarbeiten es gestatten, geeignete Vorschläge für die Einführung eines, der Absicht der Reichsverfasfung entsprechenden einheitlichen Fracht- Tariffystems für die Elfenbahnen Deutschlands zur Beschluß-

'^ einheitlichen Fracht-Tarifsystems für die Eisenbahnen Deutschlands als ein dem Beschlusse des Bundesrathes vom

nähme vorzulegen.

111. Die Bundesregierungen werden ersucht, Ueberschrei- tungen, welche bei der Anwendung des durch Beschluß des

- Juni 1874 entsprechendes nicht zu erachten ist; daß dem- Bundesraths vom 11. Juni v. I. intenmifttf^ zugelassenen L Zufolge eine Entscheidung über die Tarifreform zur Zeit nicht, Frachtzuschlages von höchstens 20 Procent vorgckommen find, Huullch, unter den obwaltenden Verhältnissen vielmehr eine! im Sinne der auf Seite lä der vorgelegten Denkschrift des weitere Erörterung der Angelegenheit und eine Verlängerung Rei^s-MlenbaLnamtes vom 3. Dezember 1874 enthaltenen ^ unter Ziffer 2 jenes Beschlusses gewährten Interimistikums

, ^^.den nachfolgenden Modifikationen crsvrde lich erscheint, * l. Vom Standpunkte des Reichs ist gegen die weitere Er- d ug des durch Beschluß vom 11. Juni 1874 Ziffer 2 zu- ; fetten interimistischen Frachtzuschlages von höchstens x0 pEt. 1 aer der Bedingung nichts zu erinnern,

1) daß von diesem Zuschläge, wie bisher, ausgenommen 'streben: Getreide, Hülsenfrücht st Kartoffeln, Mehl, Mühlen-

l-bnkate und Salz;

2) daß beim Transport in Wagenladungen und auf größere Ältsernung — als welche eine Entfernung von mindestens ' .Kilometern zwischen der Versandt und der Empfangs- - ' wn angesehen werden soll — der gedachte Zuschlag mit ö'W 1. April 1875 in Wegfall komme für Brennholz und für Mende Düngungsmittel: Poudrette, Düngerkalk, Gaskalk, Gaswasser, Chilisalpeter. Chlorkalium, Fleischmehl, Guano, W^pl)1^ phosphorsaureu Kalk, Superphosphat, Super-

?) ^aß unter der gleichen Voraussetzung der Zuschlag in «egfall komme für Kohlen, Koks, Erze, Steine, Roheisen, «au- und Grubenholz, Vieh und für folgende Fuhrmittel:

Reichs-Eisenbahnamtes vom 3. Dezember 1874 enthaltenen Bemerkungen zu beseitigen und der etwaigen Neigung der Eisenbahnverwaltungen zu Tarifermäßigungen thunlichst Vor­schub zu leisten.

Berlin. Der Reichstag nahm in dritter Lesung ohne Debatte sämmtliche in der zweiten Lesung erledigten Rech- nungssachen an. Hierauf folgte die erste Berathung der Vor- lages betreffend die Erweiterung der Umwallung Straßburgs. Der Bend'sche Antrag auf Aufbringung der Kosten durch eine Anleihe und Verweisung der Vorlage an die Budget-Commission zu schleunigster Berichterstattung wird angenommen, obgleich Delbrück die Befürchtung ausspricht, daß die Aufnahme einer Anleihe den Bundesregierungen nicht genehm sein dürfte. Bei der dann folgenden dritten Lesung des Civilehegesetzes wurde dasselbe im Wesentlichen nach den Beschlüssen der zweiten Lesung angenommen, Zu 8 4 wurde ein Zusatz-Antrag Miquel's beschlossen, wonach die von Communen angestellten Standesbeamten Gemeindeluamte sind, zu § 78 ein Antrag Völck's angenommen, der den Landesregierungen überläßt, das yu“‘ uno Grubenholz Vieh und sur tolgenoe tfugrmum . Gesetz ganz oder theilweise früher einznführen. In der Amiarten, Rübenpreßlinge, Hackfrüchte Oelkuchen, Rapsmehl | Generaldebatte hatte der bayer sche Mrmster v Fäustle die Be« wd Leinenmehl, insoweit nicht auf den bis zum l.März t875 dnrfnißfrage bezüglich des Civrlehe-Gesetzes gerade für Bayern ^zubrinqendeu Antrag der Bahnverwaltung die Fortdauer! und unter Bezug auf die Beschlüsse der bayerischen Stammern 'es Zuschlages mit Rücksicht aus die Betriebs und Finanz- von 1831 hervorgehoben,