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verbunden mit den Frankfurter Nackrichten als Extrabeilage.
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Ro. 9. Dienstag den 12. Jannar 1875.
den vorhandenen Nothstand, erkannte den präparatorischen Charakter des Gesetzvorschlags an und sprach sich gegen die von Reichensperger geäußerten Competenzbedenken aus; die Reichsbehörden seien mit Maßregeln gegen den Colorado-Käfer bereits beschäftigt, eventuell werde die amerikanische Kartoffeleinfuhr verboten.
Berlin In der Bankcommission des Reichstags wurde § 33 unverändert, die §§ 34, 35, 36 und 37 mit rein redac- tionellen Abänderungen angenommen. § 32 wurde mit einem von Lasker gestellten Anträge angenommen, wonach der Controll- ausschuß bei Festsetzung des Maximalbetrages der anzukaufeu- den Effekten und Lombarddarlehen eine beschließende, anstatt einer nur berathenden Stimme erhält. Ebenso wurde zu § 32 der Antrag Bamberg genehmigt, wonach auch die Vereinbarungen mit Privatbanken der Entscheidung des Ausschusses unterliegen.
Berlin Man erwartet in nächster Zeit die Herabsetzung des Disconts der Preußischen Bank.
Berlin. Nach einer am 5. dieses Monats ergangenen Verfügung der obersten Reichs-Postbehörde führen die Eisenbahn-Poftämter von jetzt ab die Bezeichnung „Bahn-Postämter", und die Eisenbahn-Postbüreaus die Bezeichnung „Bahnposten". Die Bahn-Postäniter werden außerdem wie bisher nach der betreffenden Nummer benannt; zur näheren Bezeichnung der Bahnposten dienen der Anfangs- und Endpunkt der Strecke, welche sie befahren, die Richtung, welche sie nehmen, und wofern die Bahnposten nicht einer Orts-Postanstalt untergeordnet sind, die Nummer des ihnen vorgesetzten Bahn-Postamts. — Rach einer Verfügung des General-Postamts vom 2. d. M. soll es den Postbeamten fernerhin nicht mehr gestattet sein, Frei-Exemplare einer Zeitung zum Zwecke der Empfehlung bei dem Publikum anzunehmen. — Der Minister des Innern hat unterm 29. v M eine Verfügung an die betreffenden Bezirksregierungen erlass n, in der es heißt: „Nach § 10 des Gesetzes vom 9. März 1874 sind die Standesregister sofort nach Ablauf des Kalenderjahres abzuschließen. Jedes Jahres- register hat die sämmtlichen, in dem betreffenden Kalenderjahre vorgekominenen Standesacte zusammenzufassen. Als Standesacte find aber nicht nur Geburts- und Sterbefülle als solche, sondern die über solche Fülle von den Standesbeamten aufzunehmenden Anzeige-Verhandlungen zu betrachten." Danach sind die Geburts-' und Sterbefälle aus dem Jahre 1874, welche erst 1875 zur Anzeige gelangt sind oder gelangen, in die Register des Jahres 1875 einzutragen.
Bkien. (Proceß Ofenheim. Fortsetz mg.) Es kommt ein Schreiben des Beiriebs-Directors Ziffer zur Verlesung, welches den ganzen Bahnkörper als überaus mangel»
Überblick der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, den 12. Januar.
Die deutsche Kaiserin hat an das Central-Comite der deutschen Vereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger in Erwiderung der Ihrer Majestät beim Jahreswechsel dargebrachten Glückwünsche folgendes Dankschreiben gerichtet:
Der Wechsel des Jahres hat Mir die treuen Wünsche des Central-Comites der deutschen Vereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger gebracht, die Mich um so mehr erfreut haben, als es Mir vergönnt ist, auf ein gemeinsames Werk zurückzublicken, welches in diesem Jahre vollendet wurde.
Die auf der Wiener Weltausstellung ausgesetzten Preisaufgaben haben, Dank der Bemühung des Central-Comites , und der betreffenden Preisrichter, ihre Lösung gefunden, und benutze Ich gerne diese Gelegenheit, um Allen, die an diesem Werke Theil genommen, nochmals Meinen Kaiserlichen Dank auszusprechen.
Berlin, 2. Januar 1875.
Augusta.
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Kaffel. Gutem Vernehmen nach trifft der Extrazug mit der Leiche des Kurfürsten, der fürstlichen Familie und Gefolge heute Nachmittag 2 Uhr hier ein. Die Beisetzung erfolgt sofort vom Bahnhöfe aus in der Familiengruft auf dem Kirchhofe.
Berlin. .Albatroß" und „Nautilus" sind nach Santander zurückbeordert. Der Rückbeorderungsbefehl erreichte den „Albatroß" in Christiansund, den „Nautilus" in Madeira. Letzterer ist bereits in Santander eingetroffen.
Berlin (Reichstag.) Der Antrag Schulze's wegen
1 Gewährung von Diäten an'die Reichstags-Abgeordneten wird nach längerer Debatte, wobei Lucius gegen den Antrag und für Herabsetzung der Beschlußfähigkeitsziffer sprach, angenommen, § 1 in namentlicher Abstimmung mit 158 gegen 67 Stimmen. Die Gesetzvorlage Buhls, betr. Maßregeln gegen die Reblauskrankheit wird mit einem Zusatze wonach die Entschädigungskosten und Ersatzleistungen von der Reichskasse getragen werden, einstimmig angenommen. Minister Friedenthal betonte