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Intelligenz Blatt der StM Kankfurt a. W., verbunden mit den Frankfurter Nachrichten als WrabeLage. >—»E » — (Expedition am H. Geiftpförtchen, Dchlachthansgasse 21.)

Ro. 801» Donnerstag den 24. December 1874.

UeberbUck der Ereignisse im Gebiete der politischen nn- materiellen Onteressen.

Frankfurt, den 24. December.

Die Berathungen über den in Folge Bundesraths­beschlusses vom 11. Juli d. I. ausgearbeiteten Entwnrf eines Gesetzes über die Einführung der obligatorischen Civile he und'die Beurkundung des Personenstandes sind in der Justizcommission des Bundesraths geschlossen. Der Ent­wurf wird sofort dem Plenum des Bundesraths unterbreitet und von diesem schan aus dem Grunde wohl unverändert an­genommen werden, weil die in jener Commission vertretenen Regierungen (Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Hessen, Braunschweig, Hamburg) bereits die Majorität der Stimmen haben, die meisten ärmeren aber an sich nicht entgegen sind. Es darf also der Vorlage des Entwurfs an den Reichstag in der nächsten Zeit entgegengesehen werden, und eine Verhand­lung im Reichstag ist unmittelbar nach den Weihnachtsferien zu gewärtigen. Ueber den Inhalt des festgesetzten Entwurfs erfährt man Folgendes: Rücksichtlich der Beurkundung des Personenstandes (Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle) hat man sich wesentlich an das vom Reichstag am 28. März c. beschlossene Gesetz, welches im Ganzen mit dem preußischen übereinstimmt, gehalten. Da jedoch die besonderen eommunalen und administrativen Verhältnisse einzelner Staaten zu berück­sichtigen waren, sind mehrfache Modificationen vorgenommen und Zusätze gemacht worden, welche den einzelnen Landes- regierungen dre volle Freiheit gewähren, die ihren besonderen Zuständen entsprechenden Einrichtungen — namentlich für die Aufficht über die Standesbeamten, die Entschädigung der Geistuchen u. dgl. — zu treffen. Während das vom Reichs­tag beschlossene Gesetz sich auf die Feststellung der Beurkun­dung und die Förmlichkeiten der Eheschließung (und des Auf­gebots) beschränkte, geht der neue Entwurf weiter. Der Haupt­grund, aus welchem einzelne Staaten, insbesondere Bayern, dem vom Reichstag beschlossenen Gesetze nicht zusttmmen zu können glaubten, lag darin, daß ohne ein Landesgesetz, in Bayern selbst ohne èin Verfaffungsgesetz, ein voller Nutzen des vom Reichstag beschlossenen nicht zu erwarten war, well das canonische Recht mit der geistlichen Gerichtsbarkeit dort gilt und die Eingehung von Ehen somit in allen nicht ganz glatten Fällen nach wie vor von geistlicher Einwilligung ab­hängig gewesen wäre. Der jetzige Entwurf geht entschieden por; er beseitigt für das bürgerliche Gebiet die geistliche She-

gerichtsbarkett und stellt diejenigen Ehchindernisie fest, welche einer Eheschließung entgegenstehen: Ehe-Unmündigkeit, Ver­wandtschaft, Schwägcrschast u. dgl. Ist er Gesetz geworden, so wird endlich in Deutschland der buntscheckige Zustand — wir haben in dem einen Lande besondere staatliche Gerichte, im anderen Consistorialgerichtsbarkeit, im dritten bischöf­liche u. s. w. — auch für ein Gebiet aufhören, das wahrlich kein Allerlei verlangt. (S. unten).

* Berlin, 23, December. In Folge des Angriffes der Carlisten auf dre an des biscayischen Küste gestrandete mecklen­burgische Brigg „Gustav* hat der Capitän Zembsch Weisung empfangen, dre deutschen Kanonenboote „Nautilus* und „Ak batros", welche schon Befehl hatten, die spanischen Gewässer zu verlassen, vorerst noch dort zurückzuhalten,

* Berlin, 23. Dec. Die deutsche Handelsflotte beträgt im Ganzen 4495 Seeschiffe mit einer Tragfähigkeit von 1,073,725 Tons und einer Besatzung von 41,306 Mann, näm­lich 4242 Segelschiffe mit 866,092 Tons und 33,103 Mann; ferner 253 Dampfschiffe von 41,755 Pferdekraft, 167,333 Tons und 8293 Mann.

* Berlin, 23. Dec. Der Justiz-Ausschuß des Bundes­rathes hat die Zustimmung des Bundesrathes zu dem aufge« stellten Gesetzentwürfe über die Beurkundung des Personen­standes und die Eheschließung beantragt. Der Entwurf ent­hält allgemein gültige Bestimmungen über die Dffordernisse der Eheschließung unb begründet dre ausschließliche Zuständig­keit der bürgerlichen Gerichte in streitigen Ehe- und Verlöb- niß-Sache». Das Gesetz, welches sich im Uebrigen dem preußischen Gesetze anschließt, soll mit Neujahr 1876 in Kraft treten. (S. oben).

* Berlin, 23. Dec. Abds. Die von hier englischen Blättern gemeldete Nachricht, daß die deutschen Kanonenboote „Albatroß* und „Nautilus* aus Veranlassung der angeblichen Beschießung des deutschen Schiffes „Gustav* durch die Carlisten Ordre erhalten hätten, an der spanischen Küste zu bleiben und Ge­nugthuung zu fordern, ist vollkommen unbegründet. Vielmehr bleibt es bei den getroffenen Dispositionen und haben dem­gemäß die Kanonenboote Santander bereits cm 19. resp. 20/6. verlassen.

* Kassel, 21. Dec. Die hiesig MdMchen Behörden haben eine abermalige Vorstellung an^d«^Mm!ster des Innern um Beibehaltung der kurhessischen Gen^rda-Ordnung gerichtet.

* Pofen, 23. Dec. Dekan SaSchtKi ist auf Requisition des Kreisgerichts in Nawicz weMLerweigerter Zeugenaussage über die Person des päpstlichen ^legalen inhaftrrt worden,