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Intel lègenz-BIatt

der Stadt Frankfurt a. M.,

verbunden mit den Frankfurter Nachrichte« als Extrabeilage.

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(Expedition am H. Geistpförtchen, Schlachthausgasse Lt')

Dienstag dm 80. Oktober WM.

Ueberblick der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

Arsutfzrrè, dm 20. Oktober. Im Ministerium der landwirthschaftlichen Ungelegenheiten ist ein Gesitz über die landwirthschaftlichen Arbeiterverhältnifse berathen urÄ ein Entwarf zu demselben ausgestellt warben, welcher den PromvM * Regierungen und den LrudwirtLschasi» ltchen Central-Beretnen übermittelt worden ist, damit sie sich darüber gutachtlich äußern. Die §§ 7 uns 8 des Entwurfs beziehen sich auf erobere LohsfsLmeu als die ^ach Zeitmaß; im Uebtigen sind dir wesentlichen Bestimmungen folgende: § 1. Die Festsetzung der Verhältnisse zwischen den land- und forsttvikLhschaftliche« Arbeitgebern mch Arbeitnehmer« ist Ge- «enstMd freier Uebereinkunft und bedarf eS zur Gültigkeit des BerKazeS der schriftlichen Abfassung nicht. § 3. Jeder Ar­beitgeber ist der Aufsichtsbehörde gegenüber verbunden, auf seine Kosten alle diejenigen Einrichtungen herzustelle« und zu ««terhaltr», welche mit Rücksicht auf die besondere Beschaf­fenheit deS Arbeitsbetriebes und der AbritSstätten zur thun- lichstm Sicherung der Arbeiter gegen Gefahr für Leben und Sesundhett nothwendig siud. § 4. Weni beim Betrieb der Lund- u«d Forstwirthschaft oder damit verbundener Gewerbe Maschinen Anwendung komme», deren Anwendung besondere Vorsicht md Sachkeuntn'ß erheischt, so finden hinsichtlich der Verbindlich- keitznW Schadenersatz füc die durch de« Maschinenbetrieb herbei- gestâiteu Tödtungen und Körperverletzungen die Vorschriften des ReichsgesetzeS vom 7. Juki 1871 Anwendung. § 5. Die ‘ etter können bei ihrem Abgang ein Zeugniß über die Art Dauer ihrer Beschäftigung fordern, welches auf Antrag u detßeiligteu von der Gemeindebehörde kostenfrei zu beLä» nge» ist. Er kann auf Antrag der Arbeiter auch auf deren Füh- rmg sich erstrecken. § 6. Maß und Beschaffenheit der Leistung und Grgmleistung, Anfang und Dauer des Arbèitsverhält- "isseS richten fich nach der OrtSgewohnheit, sofern nicht durch den Vertrag etwss Anderes bestimmt ist. Im Zweifel gelten Toigenoe Regel«: 1) ist einem Arbeiter in Anrechnung auf den vereinbarten Arbeitslohn eiste Wohnung für sich und seine Fa- mlit, oder ist ihm LândnotzWg gewährt werden, oder begeht tr einen Antheil am Wirthschafisertragt, so wird der Ver- M als auf ein Jahr verbind!! y augenommsn. Wird derselbe "^^fpitrstruS drei Monate vor Ablauf gekündigt, so ist er dahr zu Jahr als auf ein Jahr verläsgert auzusebe»;

“ bet Beitrag mit Arbeiter«, welche lediglich auf Tagelohn, ^Ngen sind, ist auf ««bestimmte Zeitabschnitte für geschlossen

Arbeiter können bei ihrem Abgang ein Zeugniß über die Art und Dauer ihrer Brschäftisuns lardr»«. welLes aus Aatraa

zu erachten, in so fern sicht MS der gekofferten Verabredung zu entnehme» ist, daß das ArbestSverhältsiß bis zur Bolle«« duso eines bestimmte« land- oder forstwirthschaftlichm Ge­schäftes (Enttr- Arbeiten n. dergl.) auèdsuer» soll. § 9. Wenn zwischen dm Arbeiter« «nd Arbeitgebern Streitigkeiten über den Antritt, die Fortsetzung oder die Aufhebung des ArbeitS- vertzSitnifsè», oder über die gegenseitigen Leistungen während der Dauer derselben, oder über die Erfüllung oder den In­halt des § 5 erwähnten Zeugnisses entsteht«, so ist die Polizei­behörde zuständig, vorlä^fize Anordnung zu treffen und die­selbe sofort zur Aasführusg zr bringen, wodurch indeß die Zo^âadigkr't der Genchie nicht berührt wird. — Die Direcior- stell im lsndwIrthschastliÄen Ministerium wird erst besetzt werden, wnm der neue Minister fich in alles Zweigen sümS Wirkungskreises orientirt haben wird.

Aus der Nähe.

* Darmstadt, 18. Oktober. Wie man mittbeilt. hat das Prsftei, dshier ht Anschluß an die höhere Töchterschule eis Seh erinnen Seminar zu errichtm, begründete Aussicht auf Brrwirklickung.

♦ Aßmaunshause«, 18. Oeiober. Die L-se des Kleb- oder Spt-trstbS hat vor einigen Tagen hier begonnen. Quantität und Qualität übersteigen alle Erwartungen. Man schätzt in der Gemarkung die Crescenz auf co. 120 Halkstück mèt Aus »ahme der Domiuial-Weinb rgr. Die Qualität dürfte dem 18t9er gleichkommen, welcher der beste Rothwrin dieses JshrhucdrrtS gewesen ist. Die Nachfrage nach der diesjährigen Crescenz war eine sehr bedeutende. Das Viertel wurde ver­kauft zu 2 Thlr. bis 2 Thlr. 6 und 10 Sgr. Zu di'srm Preise wurden viele Verkäufe abgeschlossen.

' Nürnberg, 17. Oktober. Dieser Tage ging eine Sendung alterthümlicher Möbel von hier nach Varzi» ab. Diese des wurde» für Rechnung des Fürsten Bismarck bei einem hiesigen Ant'quaritâtenhändler durch des unterfrânkische» R'gieruneSprSsireKten Graf Luxaurg ang kmft.

* Bamb.rg, 17. Ocioaer. Der Jugeuieur snd die Arbeiter, welche bei der Explosion in der hiesigen GaSfabrik schwer verletzt wurden, befinde« sich sämmtlich sus dem Wege der Befleru«g.