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Intelligenz-Blatt

der Stadt Frankfurt a. M.,

verbunden mit den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

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(Expedition am h. Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)

Rs. 212 Donnerstag dm 10 September 1874«

Ueberblick der Ereignisse im Gebiete brr jpoUtischrn und materiellen Interessen.

Frankfurt, den 10. September. Ueber die neuen hessischen Kirchengesetze, schreibt man der N.F.Pr.: Soweit uns das flüchtige Durchleben der Gesetzesentwürfe ein Urtheil gestattet eine näßere Prüfung war uns bei der Kürze der gegebenen Zeit nicht möglich scheint uns eine sehr durchdachte und gründliche Arbeit vorzuliegen, die im Wesentliche« allen gerechten Erwartungen entsprechen dürfte und die nach den Bedürfnissen bei modernen Staate» verein- barlichen Freiheiten gewährt. Zu den einzelnen Bestimmun­gen der Gesetze ein Urtheil auszuspreche«, ist uns jetzt eben so unmöglich., als ihren Inhalt wieder zu geben. Die Gesetze werden ohnedies durch den Druck Jedermann zugänglich ge­wacht. Wir beschränken u«S darum für jcht darauf, in Kürze aus ihrem Inhalt folgende Puukte hervorzuhede«: Der evan­gelischen wie der katholischen Kirchs wird das Recht öffentli­cher Corporationeu mit dsW Recht der öffentlichen GotteS - Verehrung gewährleistet. Den übrigen, bereits bestehenden, sowie den sich bilde«de», neuen ReligiouSgesellsKaften soll ebensalls das Recht der ösfeMichru Gottesverehruug zustehen. Auch solle« ihnen CorpsratiouSrechte auf den Nachweis der entsprechenden Erfordernisse hin verliehen werden. Die evan­gelische, sowie die katholische Kirche ordnen ihre Angelegeu- heite« selbstständig, Meisen aber der Oberaufsicht des SiaateS unterworfen. Oeffentliche Wege und Plätze können zu kirchli­chen und religiösen Feierlichkeiten «ur mit Zustimmung Ler Obrigkeit benutzt werden, Im zweiten Gesetz wird bestimmt, auf welchem Weg gegen Mißbrauch der Amtsgewalt ein» zuschreite«, wo dahin zielende Beschwerden vorzubringen sich; es werden die zulässigen kirchliche« Straf- und Zuchtmittel »ach ihrer Art und ihrer Begrenzung, sodsn« die Strafen des Mißbrauchs der geistlichen Amtsgewalt festgestellt, ein Ge­richtshof für kirchliche Angelegenheiten angeordnet und da» Ver­fahren geregelt. Aus dem dritten Gesetz heben wir hervor, daß Kirchenamter nur mit Geistlichen besetzt werden können, welche eine Maturitätsprüfung bestanden und den dreijähri­ge« Besuch eines deutschen Universität nachgewiese« haben. Hat ein solcher Geistlicher keine Fakultâtsprüsung absolvirt, W muß er durch eine vor einer Staatsbehörde abzulegende Prüfung den Beweis liefern, daß er sich die Nöthige allgemsiu wissenschaftlicher Ausbildung werben hat. Kirchliche Anstal- ten zur Vorbildung sind zwar zugelassen, stehen aber unter Aufsicht des Staates. In die bestehenden Kuaben-Seminarie«

(K«aben-To«victe) dürfen keine neuen Zögling, mehr aufge- «ommrn werde«. Auch dürfe« keine neuen Anstalten der Art mehr errichtet werden. Bei Anstellung steht der StaatSregie- ruvg das Recht der Einsprache zu und zu derselben gehört die Extheilung einer staatliche« Bestätigungsurkunde. Der Artikel 1 des vierten Gesetzes verbietet neue Niederlassungen oder Anstalten von religiöse« Orde« oder ordensähnlichen Congregatiouru. Die bestehenden Niederlassungen oder An- ÜLltü« dieser Art, welche sich brat Unterricht widmen oder Privatunterricht ertheile», sowie derjenige» weiblichen Orde« und Essgregstione«, welche sich ausschließlich der Kranken­pflege widme«, werde« unter gewissen Voraussetzungen Aus­nahmen stütuirt.

Aus der Nähe.

* Mainz, 9. September. Seit einiger Zeit ist in den Baracke« zwischen Tan- und Revthor eine sehr lebhafte Thä­tigkeit wrhrzunthmeu. Es sind dorten eine sehr große Zahl der erbeuteten Chaffepotgewehre aufbewahrt. Die Zahl der Civilarbetter, welche diese Gewehre theil» vom Roste reinigen, theils fchadhsste Theile Herstelle«, ist bis auf circa hundert Ran« gestiegen. Mir «an hört, sollen diese Gewehre an den Schatz von Persien verkauft sein unb auf deren baldigste Ablieferung sehr gedrängt werden.

* Regensburg, S. September. Daè Hochreservoir für die neue Wasserleitung auf dem Osterberge ist «««mehr vollendet. Heute wird der Schlußstein in das letzte Gewölbe kingefügt. Der Raum de» Reservoir» kann 3400 Kubikmeter Wasser aufuehme». Die Gewölbe werden «ua mit einer 2 Meter hohen Erdschicht überdeckt, um das Wasser dem Et«- fluffe der Temperatur zu entziehen.

* Baden-Baden, de« 8. September. Wie sich der Oberrb. Cour." von hier schreiben läßt, stehen die Opfer der Sta^t bi» jetzt mit der Fremdenzahl, welche erst 26,000 Personen, darunter sehr viele, die nur eine Nacht bleibe«, be­trägt. nicht im Einklang. Die Unterhaltung der Spaziergänge, Concerte, Theater rc- kostet viel, das Publikum aber spart so sehr, daß selbst d-r Pächter der Restauration des Kurhauses den Pacht gekündigt haben soll, weil er so nicht mehr beste­hen könne.