Einzelbild herunterladen
 

Intelligenz-Blatt

der Stadt Frankfurt a. M.,

verbunden mit den Frankfurter Nach richten als Extrabeilage« '—m« O —■ I

(Expedition am H. Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)

Ra. 174 Dienstag den LS Juli 1874.

Aederbiick der Ereignisse im Gebiete der psittischen «nd materiellen Interessen.

Frankfurt, den 28. Juli. Durch eine Reihe von Zeitungen gcht dH allarmtrende Mittheilung, daß durch meh- rere jüngst kurz auf einander gefällte Obeetribunal« - Eatschei- dünge» die preußischen Msigesetze in einer ihrer wichtigsten Bestimmungen für die RechtSpcsxis vollständig in Frage ge» »eie«. Das Obertribuns! hat in einer Entscheidung vom ai festgestellt, daß das geistliche Amt kein öffentliches Amt im Sinne des Reichegesetzbuches sei, und dementsprechend ia einer weiteren Satscheivung vom 17. Juni d J. erklärt, daß in Fällen, in welchem das Reichrstrofgesetzbuch dem Richter ans Grund specieller Bestimmungen des Reichsstrafgesetzes oder der daneben geltenden LaudeSgesche gestattet, neben an­deren Strafen auch auf die Entziehung eines öffentlichen Am­tes zu erkennen, der Richter einem Geistlichen gegenüber die Amtsentsetzung auSzuiprechm nicht befugt sei. Daraus schließt nun die gedachte Mittheilung, daß das Obergericht es auch nicht für statthaft halte, wenn auf Grund ces § 24 deS preußische« Gesetzes vom 12 Mai 1873 ein Geistlicher aus seinem Amt entlassen würde. Bei dieser Schlußfolgerung ist jedoch übersehen, daß sich jene ObertribunalSestscheidun- gen lediglich auf Urtheile im Gebiete des Kriminalrechts beziehen. Die in dem Paragraph 24 des Gesetzes vom 12. Mai 1873 vorgesehene Amtseutlaffung aber ist keines­wegs eise kriminalrechiliche Repressiv-, sondern vielmehr eine polizeiliche Prâventivmaßregel, getroffen für den Fall, daß Kirchendiener die StsatSgesetze so schwer verletze», daß ihr Verbleiben im Amte mit d-r öffentliche» Ordnung uner­träglich erscheinst Lediglich aus dem Grunde, weil die Fraee, ob die fernere Amtsthätigkeit eines Kirchendieners mit der öffentlichen Ordnung unverträglich sei, sich, wir die Motive zu dem Gesetz sich aultdrückten, nur bei einer unbefangenen Würdigung der richtige» Grenzen zwischen den Rechten des Staats und denen der Kirche sachgemäß entscheiden lasse, wurde die Verhängung dieser Maßregel nicht einfach der DiS- cretion der Verwaltung anheimgegeben, sondern in die Hand eines besondere» »Königlichen Gerichtshof, für kirchlich- An- gelegenhei^n- gelegt. Von einem strafrechtlichen Verfahren im Wege der gewöhnlichen Gerichtsbarkeit, auf welches allein zeue Entscheidungen, deè ObertribunalS bezogen werden können, M hier also gar keine Rede und die Besorgniß einer »hohen ÄÄ^ ^ preußische» Rechtszustände' er-

M«s der Näh-.

j * Rödelheim, 26. Juli. Der hiesige Semeiuderath beschloß in seiner letzte« Sitzung, wegen der gesteigerte« Wohna«g?miethe jedem der drei ältesten evangelischen Lehrer eine Zulage von 100 und jedem der beiden jüngsten eine solche von 50 Thalern vom 1. Januar 1874 aufruaeab zu bewilli­ge«. Außerdem hat sich derselbe bereit gezeigt, jedem der 5 L-Hrer für Mitversehuug der sechsten Lehrersttlle eine jähr­liche Vergütung von 50 Thalern zukommen zu laff-n bis zur Besetzung derselben. Die endliche Regelung dieser Angelegen­heit ist wahrscheinlich hauptsächlich der kräftigen Anregung von Seiten der Sgl. Regierung und außerdem dem bereitwillige» Entgegevkommen des OrtSvorstandeS zuzaschreiben.

* Worms, 24. Juli. Ein von unserer Bevölkerung längst gehegter, sehnlicher Wunsch «aht endlich seiner SrsiU- luag: die Errichtung einer höheren Töchterschule. Herr Com- merzieurath H-pl hat zu diesem Zwecke das Kraft'sche An­wesen auf dem Fmchtmarkte erworben.

* Marbur 3, 25 Juli. Dem Vernehme« »ach, ist Herr Dr. Cramer in Cöln zum Director der hiesige» Jrreu- Hetlaustalt ernannt worden und wird den 1. October nach hierher übersiedeln. In Betreff des GaSbedarfs in der Jrre«- Heilanstalt soll die Anlage einer eigenen Fabrik nunmehr be­schlossen sein.

"Heidelberg, 25. Juli. Herr . Profefso s Schultz in Straßbara, welcher gleichzeitig einen Ruf «ach Berlin und einen Ruf hierher als Holtzmauu'z Nachfolger erhalte« hat, hat dem letzte« Rufe Folge geleistet und wird nächste» Winter hier über biblische Theologie und Religionsphilosophte Bor- lesunge« halten.

* S t u t t g a r t, 25. Juli. Der »StaatSauzeiger' ent­hält eine Verfügung über eine Erhöhung der Güterfrachten auf den württember gischen Bahnen um 20 Proceut für Ejl- und Stückgüter, um 10 Procent für WagenladungSgüter. Aus­genommen find Kohle», Getreide re. Die Erhöhung tritt am 1, August ein.

* Nordhause», 24. Juli. In den Dörfer« Gratzun- gen, Bledsuge», Trebra, EtgolSroda, Pätzliugen, Sroß-Wech- sungev, FsrsthsuS KönigSthal »»d in der Stadt Norddausen sind in Folge des Genußes von rohe« Schweinefleisch eine größere Anzahl vo« Personen, in Nordhausen allein nicht weniger als 43, an der Trichinose erkrankt. Es mag dieser Fall wiederum zur Warnung diene« vor dem Genuffe vo« roh,« Fleische.

W»