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Intelligenz-Blatt

der Stadt Frankfurt a. M.,

verbunden mit den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

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(Expedition am H. Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)

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No. 170 Donnerstag den 23 Juli 1874.

Aederblick der Ereignisse im Gebiete der pMischen n«d materiellen Interessen.

Frankfurt, de« 23. Juli. Das 4. Armee-Corps wird diesmal seine Herbstübuuge« auf dem Terrain zwischen Burg itab Magdeburg abhalten. Namentlich werden daselbst um« faugreiche Cavallerie-Uebungen stattfinde« und da zur Pflege der dort zusammen zu ziehenden bedeutenden Pferde- müssen auch erhebliche Vorkehrungen zu treffen sind, um die Ernährung dieser Thiere werksttllig zu machen, so bat die Intendantur des 4. Armeeeorps beschlösse«, an der Straße zwischen Burg und Möckern in der Nâze des Dorfes Ste- aelitz ein EantonnemestS - Magazin zu errichten, das für die Dauer dieser Cavallerirübungen in Thätigkeit bleiben ,oll und in dem durch freihândischen Ankauf das hierzu erforderlich» Heu und Stroh untergebracht werden soll.

Der Handelsmtntster hat im Einverstândniß mit den Ministern der Finanzen, des Innern, der Justiz, des Cultus und für die laudwirthschaftlicheu Angelegenheiten, je für ihre Reffort-, folgende Bestimmungen erlassen:Bei fir- kaltschen Bauten, welche nicht zum Reffort der Militärverwal­tung für Domänen und Forsten gehören, bedarf es fernerhin der Veranschlagung, sowie der Revision und Abnahme durch die Beamten der allgemeinen Bauverwaltung in der Regel nur dann, wenn die Bauausführung den Kostenbetrag von 100 Thaler übersteigt. Auch bedarf es in der Regel der Be­scheinigung der Bauhandwerker-Rechnunges für Herstellungen, deren Kosten unter 100 Thaler bleiben, nicht mehr. Hinsicht­lich solcher baulicher Aenderungen und Einrichtungen jedoch, welche die Construction des Gebäudes berühren, bleibt es ohne Rücksicht auf deren Kostenbetrag bei der Mitwirkung der Baubeamten, sowohl was die vorhergehende Feststellung ihrer Zulässigkeit, als was ihre denmächstige Revision und Abnahme betrifft."

Bezüglich der den Fabrik arbeit er« zu gewährenden »reistuuven ist neuerdings in einzelnen Regierungsbezirken mrrch Polizrive orduuug bestimmt worden, daß in allen Iobnkeu u»d geschlossenen ArbeitSräumen, ausschließlich der fiskalischen Hüttenwerke, den darin beschäftigten Arbeitern und Arbeiterinnen zur Mittagszeit mindestes eine Stunde zum Mittagessen und Nachmittags eine halbe Stunde Ruhezeit ge- wahrt werden muß. Zur Mittagszeit darf den Arbeitern und Arbeiterinnen das Verlassen des ArbeitSloeales nicht versagt weichen. Außerdem muß den darin beschäftigte» Arbeitern während der vormittägliche« Arbeit, falls letztere vor 7 Uhr

Morgens beginnt, eine weitere Ruhezeit von einer halben Stunde gewährt werden.

Nach einer auf sicheren Voten beruhende« Zusammen­stellung besitzen an Panzerschiffen: Oesterreich 11, Deutschland 11, Rußland 32, Italien 24, Frankreich 57, Niederlande 29, Spanien 11, England 62, Türkei 25. An KriegSschiffen überhaupt: Oesterreich 57, Deutsch­land 60, Rußland 299. Italien 77, Frankreich 371, Nieder­lande 113, Spanien 78, England 503, Türkei 116. An Schiffrkanonen: Oesterreich 250, Deutschland 430, Ruß­land 16ö2, Italien 610 Frankreich 1666, Niederlande 981, Spanien 835 England 6250, TL kei 1282. An Beman­nung: (Osficiere sammt Maur schaft): Oesterreich 9890, Deutschland 6900, Rußland 24,000, Italien 18,000, Fark- reich 20,836, Niederlande 5750, Spanien 16,400, England 46,400, Türkei 20,9,0.

MrZs dM IkZHs.

* Fuldâ, 2'. Ä Der wegen MajchätS-Beleidigung zu einer dreimonatliche» Fkstnsgsstrafe verurtheilte Planer Eichhorn von ^chmoluau h-t auf die Nichtigkeitsbeschwerde Verzicht geleistet unb must sich nun binnen einigen Tagen auf der Festung Ehrenbreiiensteiu zum Strafautritt stellen.

* S tr b u r q, 20. Juli. In einem Wagen des von Ami­court kommende» Zugcs wurde dieser Tage der hiesige Bürger und Färbereibesitzer Gottfried Drees besinnungslos und in seinem Blute liegend an getroffen. Bei Untersuchung desselben durch den Bahnarzt Dr. Ullerèberger stellte sich heraus, daß Drees aus einer großen Kopfwunde b utete und soll die Ver­letzung der Art sein, daß an eine Wiedergenesung nicht zu denken ist. Herr DreeS ssß in einem Conpr allein nab fehlt deshalb bis jetzt j de nähere Aufklärung des Thatbestandes. Die Möglichkeit, daß Herr D ees ia der Nähe MundolSheims zum Wageuf: sirp hiuauSgesehen und den Kopf an der dorti­gen Brücke angeschlagen habe, wodurch seine Verütz-nq berbei- geführt wurde, liegt vor; unwahrscheinlicher ist, daß derselbe dn'ch einen Zweite« einen betäubende« Schlaz erhalten hat und beraubt worden ist. Näheres hinüber wird die eingelei­tete Untersuchung ergeben.

Konstanz, 21. Juli. Die Kaiserin Eugenie kam per Eisenbahn vom Unterland hier an und fuhr mit Equipage nebst ihren 2 Hofdamen, Dienerschaft (und ziemlich viel Ge­päck) «ach dem Schloß Areuaberg.