Einzelbild herunterladen
 

Intelligenz-Blatt

der Stadt Frankfurt a. M.,

verbunden mit den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage. '' l- ', o

'-E O — .

(Expedition am H. Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)

No. m« Donnerstag den LS Juni Z874.

UederdLick der Ereignisse im Gebiete der pMischen und materiellen Interessen.

WrankfnrS, den 25. Juni. Bereits im vorige« Jahr beschäftigte sich der Bunde »rath mit der Frage des Schutzes der Fabrik- und Waareuzeiche« und forderte damals die Bun­desregierungen in einem Circulmschreiden zu gutachtliches Aeußeruage« in dieser Hinsicht auf. Gleichzeitig waren auch die deutschen Genersl-Consulate in London und Newyork an­gewiesen worden, die bezügliche Äesetzqrbung in England und Nordamerika in ihrer praktischen Wirksamkeit zu erforschen '«d ihre Wahrnehmungen hierüber mitzutheilen. Die hierauf vfolgten Rückäußerungen der Bundesregierungen sind so über­wiegend zu Gunsten einer gesetzlichen R gelung im Sinne jenes Schutze» ausgefallen, daß das Retchèkanzleramt in Folge des- ;:« den Entwurf einer »Gesetzes betreffend den Schutz derWaarenzeichen" ausgearbeitet und jetzt den Bun­desregierungen zur Prüfung vorgelegt hat. Das System des Gesetze» beruht auf dem Grundsatz, daß der Schutz eines Waareuzeichens durch dessen amtliche Eintragung bedingt werde. Der Entwurf behandelt in den §§ 1—5 die Modalitäten der Eintragung und Löschung der Zeichen, in dea §§ 6—8 die Rechte, welche au» der Eintragung sich ergeben, und in den §§ 9 und 10 die Verfolgung etwaiger Verletzungen dieser Rechte. Sriue Bestimmungen sollen der Fabrikation. wie dem Hmdèl zu Gute kommen, indem unter dem Namen „Waaren Zeichen" sowohl die Fabrikzeichen, wie auch die Handelszeichru oder Waarenzrichen im engeren Sinne begriffen werden. Die Durchführung des in dem Entwürfe vertretenen Princips ist mit der Instituts« der Handelsregister in Verbindung gebracht. Für die Einführung würden im Anschluß an die Firmenregister nach den näheren vom Buu- deSrath zu erlassenden Schutzbestimmungen besondere Zeichen reaister anzulegen sein. Berletzuvg-n eines bestehende« Z-ichen- rechts sollen nach dem Entwurf in gewissen Füllen strafbar sein und in allen Fällen der civikechilichea Verfolgung unter­liegen. Die strafbar bezeichneten Handlungen finden ihre Analogie in dem Thatbestände des § 287 des Strafgesetz­buches. Die Feststellung der Entschädigungsansprüche im Wege des CivilverfahrenL unterliegt ähnlichen Schwierigkeiten wie die SchadenSermittelung bei den dem Gesetz, betreffend daS Urheberrecht an Schriftwerken re., zuwiderlaufenden Rechtsverletzungen. Die in diesem Gesetz enthaltenen, auf die SchadenSermittelung bezüglichen Grundsätze sind in dem Ent­wurf deshalb zum Anhalt genommen worden. Dagegen hat

der Entwurf von einem vorläufigen Einschreiten der Behörde« in Fälle« der angeblichen Verletzung eines Zeicheurechts, ins- besondere von b?r Beschlagnahme der angeblich mit fremde« Zeichen versehenen W-are«, Abstand genes men und es bei den allgemeine» Grundsätze« des Civil- und Strafverfahrens be­wenden laffe«.

Mrs tat dkâtze.

Mainz, 23 Juni. Ende voriger Woche wurde« die Zimmerleute am Dome mit AMellung de» Gerüstes fertig, und feierten dieselbe« diese» Ereigniß durch Beflaggung der Baustelle, sowie Piftolensalve« von der Höhe de» Gerüste». .

* Fulda, 23.Jnni. Den Vorsitz bei der Conferenz der preußische« Bischöfe hat Fürst-Bischsf Förster von BreSlau übernommen.

nach Koblenz, ihre«

* Wesel, 20. Juni. Bor einigen Tagen zeigte sich et auf de« Rheine noch nicht gesehenes Fahrzeug. Zwei neue Dampf-Kanonenbooie aus Bremen wurden vos einem gewal­tigen Remorqueur (Schleppdampfer) durch unsere Schiffbrücke nach Koblenz, ihre« Bestimmungsorte geschleppt. Ihre Länge betrug ca. 100 Fuß, die Dtcksreite 217s Fug; sie hatten eine schnurrechte Tiefe von 8' , Fuß. Vollständig armirt und be­mannt gehen 6'/' Fuß tief, führe« zwei Bierundzwanzigpfün- der, werben durch Hochdruckmaschinell von 60 Pferdekraft be­wegt und erreichen eine Geschwindigkeit von 9 Seemeilen in der Stunde. Ihre Bemannung ist 82 Köpfe stark. Da sie mittelst der Schrauben bewegt werden, könne« sie bei günsti­ge« Winde sich auch der Segel bedienen, und es ist zu bie* em Behuf jeder Kanonenboot mit 3 Masten und einem Klüverbaum versehen. Die gesammte Maschinerie, die Pul­verkammer« und die Räume für die Bomben liegen bei voller Armirung unter der Wasserlinie und sind überdies an der Seite und oben durch Räume, die mit Johlen angefâllt sind, gegen Verletzung durch feindliche Äugeln geschützt. (Auch nach Mainz kommen solche Boote.)

* Darmstadt, 20. Juni. Die „Darmstädter Zeitung* publizirt die Ernennung des KreiSrath» Küchler zu Dieburg (derselbe ist fortschrittlicher LandtagSabgeordueter) zum Pro- vivzialdirektor in Darmstadt.

München, 24. Juni Dieser Tage sind 14 Man« deS in Ingolstadt garnisonirende» 13. Infanterieregiments dahier gefänglich eingebracht worde». Dieselben hatten vor einiger Zeit einer socialdemokratisch«« Versammlung angewohut und daraufhin ihre Gewehre unter der Erklärung weggeworfen, daß sie «icht langer als zwei Jahre präsent bleibe« wollten.