der Stadt Frankfurt a. M
hèâuttdèN Mit den Frankfurter Nachrichten als Exèrk-BâW-
(Expedition am h. Geistpförèchen, Schlachthausgaffe 21.).
Nr. M4
Donnerstag- den SS» Juni ^b^^^^^skb
187«
V e k a ««tWKchANgeN.
Bekanntmachung.
Den verehrlicheu Mitgliedern unserer evang.- lutherischen Gemeinde wird hiermit zur Keuuturk gebracht, daß das Gemeinde-Register nach Vorschrift des Art. 7 der Gemeinde-Ordnung von 1878 vom 15. d. Mts. ab vierzehn Tage lang in den Amtsstunden Vormittags von 9—13 Uhr und Nachmittags von 3—6 Uhr im Locale des Aetuariats — Paulsplatz Nr. 7 — zur Ginficht und bez. Berichtigung aufgelegt ist, auch werden dieselbe« dringend ersucht, falls dies nicht bereits geschehe«, ihren Eintrag in dieses Register bewirken zu wollen.
Nach Art. 2 der Gemeinde-Ordnung find Mitglieder unserer ev.-lutherischcn Gemeinde diejenigen im hiesigen Stadt bezirk ihren gesetzlichen Wohnfitz habenden Personen, welche ihre Zugehörigkeit zur ev.-lutherischen Kirche durch die Taufe und dik Confirmation, oder durch das Zeugniß einer zuständigen ev.-lutherèschen Kirchenbehörde nachgewiesen haben.
Sie theilen sich nach Art. 3 der Gemeinde - Ordnung in Stimmberechtigte und nicht Stimmberechtigte. Stimm beiechtigt ist jedes großjährige männliche Gemeindeglied, welches in das Gemeiuderegister eingetragen ist und einen beliebigen jährlichen Beitrag an mindestens eine der der Gemeinde zustehenden Kaffen, nämlich:
die Gemeiudekasse, des Almoseukafte«, und die Miuisterial- und Offieiauteukaffe leistet, wobei jedoch bemerkt wird, daß zur Theilnahme an den Pfarrwahlen nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 5. Februar 1857, § 24, nur diejenigen männlichen Gememdemitglieder des betr. Sprengels berechtigt find, welche in den zwei der Wahl vorausgegangenen Jahren sowohl an die Gemeindekasse, als an dm Gemeinde-Almosenkasten Beiträge von mindestens 30 kr. ----- 86 Reichspfennig jährlich, oder an eine der letztgedachten Anstalten einen Betrag von mindestens fl 1 5 oder M. 1. 71 Pf. jährlich entrichtet haben.
Nach Art. 7 der Gemeindeordnung ist es Pflicht der Gemembemitglieder, etwaige WohnungSveränderungen bei dem ; Actuariat anzuzeigen, da solches andernfalls nicht in der Lage ist, die betr. Wählerlisten richtig aufstellen zu können.
Endlich wird noch bemerkt, daß nach Art. 9 der Gemeindeordnung Denjenigen, welche die Mitgliedschaft der Gemeinde bereits nach der früheren Gemeindeordnung von 1857 erworben haben, alle ihnen nach derselben zustehenden Rechte . Verändert verbleiben.
An den Wahlen für den Gemeinde-Vorstand und an Pfarrerwahlen können solche Mitglieder, sofern fie nicht in hie- sizer Stadt wohnhaft sind, übrigens nur dann Theil nehmen, wenn fie eine für die Dauer der Abwesenheit bindende Erki» nmg darüber, in welchem Sprengel sie ihr Wahlrecht ausüben wollen, bei ihrem Wegzuge abgeben oder spätestens bis zu de- dem Wahlacte zuletzt vorhergegangenen Offenlegung des Gemeinderegisters nachgeholt haben. Diese Erklärung ist schriftlich bei dem unten eigneten Gemeindevorstand einzureichen und kann auch bei dessen Actuariat mündlich zu Protokoll abgegeben werd- i, Frankfurt a.M., den 14. Juni 1876. ,
^A Der evang* lutherische Gemeindevovstand.
Verbündete Frankfurter Männergesang-Bereine
Sommerfest
Sonntag, den SS. Juni, im Parke zu Wilhelmsbad ■ ■■'
Abfahrt Nachmittags 2 Uhr mit Extrazug. Gastkarten â 1 Mark, welche zur freien Hin« und Hücksahrt bereck w», find nur durch die Mitglieder der Vereine zu beziehen, und zwar:
W den Arion bei Herrn B. Haas, Liebfrauenberg,
11 die Concordia bei Herrn Gilz, Kannengießergaffe 10, " " „ Oberrad bei Herrn Jean Jörg, Frankfur-
für die Liedertafel hei Herrn
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terstraße 63,
" " Harmonia bei Herrn Schulz, alte Rothhofftraße 15. " °"> Kunkel'schen Verein bei Herrn Phil. Ratazzi, Fürsteneck,
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Liederzweig bei Herrn W. StÄMm, Paulsgaffe 2, Liederveretn bei Herrn I. D. Hochhut, Brückenstratze, Liederkranz (Bockenheim) bei Herrn Ballenberg, große
Sandgasse. JT^ 'L .