2. Blatt
Vruck bet Sulbatr Aclienbnrckerei iw $wlbe.
I ,
Fuldaer Leitung
M 301
Mittwoch den 5b Dezember 19(5.
(c) lieber die Gewährung von Beihilfen an Kriegsteilnehmer.
Bekanntlich ist om 1. Oktober d. IS. daS neue Gesetz über die Gewährung non Beihilfen an Krieg?» leilnehmer vom 19. Mai d. Hs. in Kraft getreten, durch das die Bethilse auf 150 Mk. jährlich erhöht und den Witwen der Beihilfenempfänger ein Gnaden» Vierteljahr bewilligt worden ist.
Aus den zu diesem Gesetz vom Bundesrat er» lastenen Auslührungsbestimmungen ist folgendes besonders herDorui heben:
NnterstützungSbedürftigkeit des Kriegsteilnehmers ist anzuerkennen, ioenn seine Einkommensbczüge unter Hinzurechnung der auf rechtlicher Verpflichtung beruhenden Leistungen dritter, insbesondere unterhaltspflichtiger Verwandter, den notwendigen Lebensunterhalt nicht sicherstellen und die Ilnzulängliasteit des Einkommens nicht lediglich auf Umständen beruht, deren Wirkung ihrer Natur nach nur auf einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum beschränkt ist.
Bei Prüfung der Frage, was zum notwendigen Unterhalte gehört, sind die gesamten Umstände des Einzelfalles gewissenhaft zu würdigen, insbesondere ist auf die persönlichen und Familicnverhältnisse des Kriegsteilnehmers und darauf Rücksicht zu nehmen, ob er infolge Son Alter oder Krankheit besonderer Pflege bedarf und ob und für wieviel Angehörige, besonders erwerbsunfähige oder schulpflichtige Kinder, er zu sorgen hat.
Bei Ausgedingeempfängern bedarf es besonderer Feststellung, ob sie d>e vereinbarten Leistungen von den Ausgedingegebern tatsächlich erhalten oder doch erhalten können. Zu diesem Zwecke ist eine genaue Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Ausgedingegeber unerläßlich. Dabei ist zu berücksichtigen, daß weder von diesen noch von den unterhaltungspflichtigcn Verwandten Leistungen zu erwarten lind, welche eine Beeinträchtigung ihrer wirtschaftlichen Sage oder (bei Kindern im Haushalt) ihres Fortkommens zur Folge haben würde.
_ An eine bestimmte Einkommensgrenze ist die Gewährung der Beihilfe nicht gebunden, vielmehr sind im Einzelfalle die wirt'ckaftlickcn Lebensbedingungen an dem Wohnort des KriegsteilnehmrS zu berücksichtigen. Hür die Würdigung dieser Lebensbedingungen kann die von der höheren Verwaltungsbehörde für die reicksgefch- liche Krankenversicherung getroffene Festsetzung des ortsüblichen Tagelohns — von'. 1. Januar 1914 ab der nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung für Männer über 21 Jahre festgesetzte Ortslohn — zum An- balt binnen.
Der Besitz eines kleinen Kapitals steht der Bewilligung der Beihilfe nicht entgegen wenn die Erhaltung desselben im Interesse der Ehefrau oder erwerbsunfähiger Kinder geboten erfcheint. Abgesehen hiervon ist im Linzel- fall in wohlwollender Weis« zu prüfen, ob die Aufzehrung des Kapitals den notwendigen Unterhalt sicherstellen würde und dem .Kriegsteilnehmer bei billiger Berücksichtigung aller Umstände zugemutet werden kann.
Diese Bestimmungen entsprechen im wesentlichen der bisherigen Hebung.
Unter den gesetzlichen Jnvalidenpensionen oder entsprechenden sonstigen Zuwendungen aus Reichsmitteln (Artikel III 2 zu - des Gesetzes vom 22. Mai 1895), deren Bezug die Gewäbtung der Veteranenrente aus- schliesst, sind nicht Invaliden-, Alters- und Unfallrenten zu verstehen, sondern nur Militärpenfionen, Militärrenten und Unterstützungen an Kriegsteilnehmer aus dem Kaiserlichen DiSvoiitionSfonds bei der Reichshauptkasse, insbesondere bicienigen nach Maßgabe des Allerhöchsten Gnadenerlasses vom 22. Juli 1884.
Erreicht der Monatsbetrag einer solchen Pension, Rente oder Unterstützung die Summe von 12,50 Mark nicht, so darf der Unterschiedsbetrag als Kriegsteilnehmerbeihilfe gewährt werden.
Militärpensionei' und pensionsähnliche Unterstützungen aus Anlaß des Militärdienstes, die im § 4 des Ge- wtzes vom 19. Mai 1913 bezeichneten Reichsangehörigen von anderen Staaten gezahlt werden, schließen in gleicher Weife (vgl. Abs. 2), wie die aus Reichsmitteln bezogenen gesetzlichen Jnvalidenvensionen und entspechenden sonstigen Zuwendungen vom Empfange der Beihilfe aus; Bezüge, die der Kriegsteilnrhmerbsihilfe des Reichs gleichartig find, werden jedoch auf die letztere in jedem Falle lediglich angerechnet.
Dr Bezug von Invaliden-, Alters- oder Unfallrenten, sowie von Zivilpenstonen und den entsprechenden Zuwendungen kann nur für die Beurteilung der Unter- stützungsbedürftigkeit van Erheblichkeit fein.
Die Beihilfen sind monatlich int voraus zu zahlen (Artikel III § 1 d-s Gesetzes vom 22. Mai 1895)
Mit. Zustimmung der Empfänger darf die Auszahlung im Ausland in vierteljährlichen größeren Beträgen nachträglich erfolgen.
Soweit die Beihilfen beim Ableben des Berechtigten fällig, aber nicht abgeholt waren, gebühren sie der Hinterbliebenen Witwe, falls diese von dem Verstorbenen nicht getrennt gelebt hat, sonst den übrigen Hinterbliebenen Familienangehörigen.
Als Unterlagen für die Gewährung des Gnaden- blertel;ahrs an die Witwen der nach dem 30. September 1913 verstorbenen Kriegsteilnehmer gemäß § 2 des Gesches vom 19. Mai 1918 sind die erforderlichen Beschei- mgrmgen über den Tod des Kriegsteilnehmers und dafür beizufügen, daß die Elw bis zum Zeitpunkt des Todes
Das verlorene Kind.
13] Roman von Marie LeZcot.
„Erstens habe ich zehn Briefe geschrieben, eine Leistung, welche Du gewiß nicht auf Dich genommen habPi wurdest" Und, von plötzlicher Unruhe er- faßt, wandte sie sich an den im Gemach anwesenden Kammerdiener und fragte lebhaft:
„Hat Marietta meine zehn Briese dem Boten übergeben?"
Ohne zu zögern antwortete dieser mit einer Bc- lahung. Erstens weil er nach echter Lakaienart der Ansicht huldigte, man müsse immer bejahen, wenn die Herrschaft nach etwas frage, zweitens, weil Ma- rretta seine spezielle Freundin war und er nicht wollte, daß sie gescholten werde, für den Fall, daß sie einen erhaltenen Befehl vergessen haben sollte. Später erst, bei der Mahlzeit am Gesindctisch, zog er Erkundigungen ein.
„Tie Frau Gräfin hat von Briefen gesprochen, Fräulein Marietta. Ich sah aber keine auf dem -Tablett, auf welchem sonst die Korrespondenz für den Boten gesammelt wird."
„Mein Gott, sind Sie naiv. Sie glauben auch wirklich alles, was die Frau Gräfin jagt, und sic weiß von einer Minute zur andern was sie tut! Mir hat sic keine Briefe gegeben und ich fand auch keine in ihrem Zimmer, wo die größte Unordnung herrschte; ich möchte wetten, daß sic nichts geschrieben'. Sie ist ja so zerstreut. Und wenn wir nicht mehr Hirn hätten, als die Herrschaft, wäre es gut um das Haus bestellt!" meinte die kecke Französin naserümpfend.
„Das ist gewiß!" stimmte der Kutscher bei. „Wenn ich beijpielsweise auf die Befehle des Herrn Grgfcll warten würde, um die Pferde zu versorgen, hätten wir bald kein Roß mehr im Stall."
Das Gespräch "ahm seinen weiteren Verlauf; e5 unterschied sich durch nichts von dem gewöhnlichen Tienstbotengoschwätz, und die Briefe versanken in dem Meere der Vergessenheit!
bestanden und die Witwe nicht getrennt von dem Verstorbenen gelebt hat.
Wenn nicht besondere Zweifel obwalten, genügen zu diesem Zwecke ortspolizeilichc Bescheinigungen, für im Ausland lebende Witwen solche der zuständigen Konsular» bchördc.
Lokaler.
Fulda, 31. Dezember 1913.
(!) Des Jahres letzte Stunden sind angebrochen, Von der ver chneilen Welt nimmt 1913 Abichied. 1914 steht auf dem Sprunge, feinen Einzug zu halten Daß es ein glückliches neues Jahr (ein möge, ist heute der Wunsch, der von jedem Munve tönt. Wie ver Ameiaenieil unterer heutigen Ausgabe von herzlichen Glückwünschen wiederhallt, so ruft auch die Redaktion der Fuldaer Zeitung allen ihren lieben Leiern, ihren Freunden und Mitarbeit« n em recht hä-tige$: Pro' i' Neujahr! tu
Jahres-Tchlußfeicr. Alter Tradition gemäß veranstaltet die Marianische Bürger^ und Iunggeiellen-Sodalität alljährlich am Silvesterabend eine erhebende Eahresschluß- feier. Um allen Gläubigen den Besuch dieses Gottesdienstes zu ermöglichen, findet er nicht in der So- dalitätskirche statt, sondern er wird in der geräumigen Stadtpfarrkirche abgehalten. Tie heutige Fabres Schlußfeier beginnt um 8 Uhr. Rach einer Predigt findet eine kurze sakramentale Andacht mit Te Deum statt. Alle Gläubigen sind dazu eingeladen. a. Dem Präsidenten des ttonfisto nims in Kassel. Frerherrn Schenk tu Sch weinsderg, tu der Amte» rang ver Räte zw >!er Klasse verliehen worden.
(!) Zu einer sihr wünschenewerten Neiorm ist ans der Milie unseres Stadloerordmtenkoileaiums heraus die Anregung gegeben worden. Es ist wiederholt der Mißstand unanaenehm rnmsunden worden, daß über die in der Stadlverordnklen.Periammluug zur Beratung stehenden Vorlagen die unreinen Stadt» verordneten nicht genügend unterrichtet gewesen sind. Deshalb wurde seitens vieler Sladt- verordneter der Wunsch laut, vor Beginn des neuen Geschäftsjahres eine allgemeine Ansiprache übet diesen Gegenstand und über zn treffende Maßnahmen herbeizuführen. Eure solche Besprechung ist nunmehr auf Freitag, den 2. Januar anberaumt worden. (Eine ausgiebigere MtttA'ung der emrelnen Vorlagen würde namentlich auch von der Presse mit Freuden begrüßt werden. Jetzt ist es ost mit den größten Schwierigkeiten verknüpft, aus den kurzen und zuweilen improvisierten Bemerkungen der Referenten eine juristisch emwand reie Inhaltsangabe mancher Vorlagen herzustellen. In. den meisten westdeutschen Kommunen ist es längst Sitte, die Entwune, die allen Stadtverordneten zugehen, auch der Preise zu übermitteln. D.'Rxd.)
Biandvcrsicherungsanstalt und Blehrsteuer. Der Landeshauptmann von Hessen, Freiherr Riedesel zu Eisenbach,, hat in der von uns rnitgeterhen Streitfrage zwischen der Hessischen Brandversiche- rungsansiast und dem Kasseler Hausbesitzerverein wegen der schon gemeldeten Heranziehung z>r besonderen Gebühren das Wort ergriffen und dem Hausbeittzer- vercin anseinandergesetzt, daß die Ansicht, daß diese Gebühren wegen der Wehrsteuer erhoben werden, auf irriger Voraussetzung beruhe. Diese Gebühren, die jetzt von den Hausbesitzern eingefordert werden sollen, erfolgen nach dem Gesetz betreffend die Aenderung des N e ich s sie mPelgesetzes vom 3. Juli 1913 (R. G. Bl. S. 544). Durch die Aenderung des Reichsstempelgesetzes ist, wie für andere Versicherungen, auch für die Feuerversicherung ein neuer Reichsstempel eingeführt, brr für unbewegliche Gegenstände, die allein bei der Hesiischen Brandversiche- rnngsanstalt in Frage kommen, für jedes Jahr 5 Pfennige für je 1000 Mk. Versicherungssumme ar.s- macht. Für bewegliche Gegenstände werden, wie beiläufig bemerkt, die dreifachen Sätze erhoben. Ter Reichsstewpel ist fortlaufend zu entrichten, und zwar jedesmal bei Zahlung der Versicherungsprämie. Nach Artikel 4, S 90<l des Gesetzes ist Schuldner der Abgabe der Versicherungsnehmer. Die Versicherungsanstalten sind nach den weiteren Aussührunaen des Landeshauptmanns verpflichtet, den Stempel zu erheben und an die Stempelstelle abzuliesern. Eine Ucbcinahme des Stempels aus die Fonds der Anstalt ist gesetzlich a u s g e sch l o s s e n, da Versicherungen bis zu 3000 Mk von der Entrichtung des Stempels befreit sind, sodaß eine Zahlung der Abgabe aus allgemeinen Mitteln der Hessischen Brandversicherungsanstalt diese int Interesse der kleinsten Bersiche- rungsnchmer getroffene gesetzliche Bestimmung illusorisch machen würde. Die Hessische Brandversiche-
VI.
Seit dem Tage der Taufe und dem Gabelfrühstück auf dem Schlosse hatte sich des Waldhüters eine gewisse Trauer bemächtigt. Mit langsam zögernden Schritten machte er seine Rundgänge durch Wald und Flur, und wenn er abends heimkehrte, setzte er sich in den dunkelsten Dinkel seiner Wohnung, neigte das Haupt und drängte das Kind zurück, welches sich liebkosend an ihn schmiegen wollte. Er antwortete auch nicht aus die Fragen seines- braven Weibes, so daß dieses sich schließlich ganz ernstlich beunruhigt fühlte und mehr denn einmal forschte:
„Was in aller Welt ist Dir beim nur? Man sollte meinen, Du brütest über irgend einem Unheil nach."
Ungeduldig schlug er dann wohl mit d>:c geballten .Faust' aus den Tisch und verließ ärgerlich, aber ohne eine Erklärung zu geben, das Haus. Er schritt durch die Straße des Dorfes, ohne mit einer Menschenseele zu reden oder eines der Wirtshäuser zu betreten. Wer würde ihn auch verstanden haben, mit wem wäre cs möglich gewesen zu sprechen? Ein Kampf tobte in seiner schlichten Seele; einerseits begriff er, daß er seiner Pflicht nachkommen müsse, andererseits graute , ihm vor dem Gedanken an die Möglichkeit einer Trennung von dem Kinde, das seinem Herzen so unaussprechlich teuer geworden war. Er wußte, daß er das Versprechen hallen müsse, welches er der Gräfin und dem Pfar-wr gegeben, gleich ihnen alles aufzubieten, um die Eltern des Kindes' zn finden; aber er hatte sich nut der ganzen Zärtlichkeit, deren fein unverdorbenes Herz fähig war, dem Knaben zugewandt, und der Gedanke, ihn hergeben zu sollen, bereitete ihm grenzenloses Weh. Was aus ihm werden sollte, wenn dieser Sonnenschein aus seinem Leben gewichen war?
Ja, ja, cs mußte so kommen. Freilich, waten die Eltern reich, so sahen sie sich zweifelsohne veranlaßt, Großmut und Dankbarkeit an den Tag zu legen. Sie würden das Geld vielleicht mit vollen Händen spenden, aber das Kind wieder zu sich nehmen, den kleinen Bengel, welchen er auf dec Heerstraße gefunden hatte, von einem Hunde befchützt.
rungsaustalt bedauert nach der Zuschrift dcS Landeshauptmanns ihren Mitgliedern diese jährliche Abgabe auferlegen zu muffen, indessen tue sie aber mit Einziehung des Stempels nichts anderes, als wozu sie gesetzlich verpflichtet ist.
A Die Aufwandsentschädigungen a.i Familien für im Reichsheer oder in der Marine eingestellte Söhne gemäß dem Gesetze, betreffend die Feststellung eines Nachtraas zum ReicksbauSdalEetat für das Rechnungsjahr 1913 vom 3. Juli 1913 werden erstmalig im April 1914 für die Zett vom 1. Oktober 1913 bis Ende Mär, 1914 gezahlt. Die er'orderlichcn Aus» sührungsvorschriften werden von dem Bundesrat demnächst bekannt gegeben werden.
§§ Verpachtung kur.ffkjfischer Domänen. Im Jahre 1915 gelangen die Domänen-Vorwerke Baiersröderhof < Kreis Hanau), unvaffenb 265 ha, Fahre (Kreis Melsungen 150 ha aroß, Mittelhof und Carthauie (Kreis Mettunaen)347 ha, Ziehers und Ooergötzenhof (Kreis Fulda> 305 ha, neu zur Verpachtuna, und zwar sämtlich für die Z it von Johanius 1916 bis 1. Juli 1934. Die jetzigen Pachtzinsen betragen für Baiersröderhof 16129 Mk., das nachgewiesene Vermögen des Pächters mutz betragen 120000 M., iür Fahre 6 228 M. bei 54000 M. Vermögensnackweis, bei M el.iof und Carthauie 13000 M. bei 120000 M. ogen, bei Ziehers und ObergötzenHof 14486 Mark bei 100000 Mark VermögenSnachweis. Lämtl che Domänen-Voi werke eignen sich besonders für den Zuckerrübenbau, der bisher auch auf den Domänen lehr gepflegt wurde. Im Jahre 1914 finden Neuverpacktungen von Tomänen-Vorwerken uj Kur» hcsfen nickt statt. -
Beisteuerung der Packt- nnd Mietsvuttäge sowie der Auiomaten uno Mnsilwerke. Jni Interesse unserer Les r wetten wir aut hie gestern im Anzeigenteile enthaltene Bekanulmackung des Königlichen Haupt- rollamtes in Hanau bin und bemerken zur näheren Ciläitterung noch folgendes: Rach dem neuen Stempelste-.ergejetz sind sämtliche wahrend der Dauer eines Jahres in Geltung gewesenen füllet« und Pacht» Verträge über die in her Bekanntmachung angegebenen Gegenstände (auch die nur münölt-d) abgcichloffrnen) steuerpflichtig. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob der Vertrag, das ganze Jahr hindurch, oder nur eine kurze Zeit lang in Kraft gewesen ist. Befreit sind nur . so ich e Verträge, bet denen der sur die ganze Dauer des Vertrages zu entndtUnhcn Zins zusammen 150 Mk. nicht übersteigt. Dem Zinse sind alle in Geld bestehenden Nebenleistungen an Vermieter für Schornstcinrernigung, Müllabtuhr, Beleuchtung, Warniwafferoerwrgung, Zentraiffeitung, Fahrstuhl» benutzung ujw. zur Berechnung seiner steuerpflichtigen Hohe zuzurcchnen. Auf die Vetpflchtung der Ver« imeter zur Ausstellung und Versteuerung der Miel- verzeichniffe ist es ohne Einfluß, ob sie selbst die iRäume von einem andern gemietet haben und sie möbliert oder unmöbliert w et ter vermieten. Befreit find nur solche Mietverträge, durch die Gastwirte oder Zimmervermieter Fremde zur Beherbergung, al|o nur vorüb-rgehenb auinehmen. Für die Vermietung von WohnunuS- und Geschäftsräumen ist zu beachten, daß die Half le.der Steuerabgabe -für folche Raume nicht erheben wird, die für die gewerbliche oder berufliche Zwecke bestimmt sind. Sind gleichzeitig noch für andere Zwecke z. B. als Wohnung Räume vermietet, jo ist anzugeben, wieviel von dem Mielszinfe auf die Uebetlafiung der Räume für gcwerb iche und berufliche Zwecke enttäüt. Erfolgt biete Trennung des MketSztnfcs biS zum 31. Januar nicht, so kann sie nicht berücksichtigt werden und die Steuer wird in vollem Betrage erhoben. Bezüglich der Versteuerung der Automaten und Musikwerke wird darauf hintzewiesen, daß bei Musikwerten ihr Anschaffungspreis, eventuell ihr Werk für die Versteuerung maßgebend ist, und daß bei Warenautomaten anzugeben ist, wieviel Waren- behällcr sie haben.
-x- Der Verkehr auf dem hiesigen Bahnbof hat im letzten Jaure wieder eine erhebliche Steigerung et afften. In der weihnachtlichen Hauptverkehrszeit, vom 19. bis 29. Dezember d?. Js., wurden im Fafftkarlenverkauf 22 200 Mark ver- e in nahmt. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres wurden 19000 Mark eingenommen. Die Steigerung läßt ertennen, wie dringend notwendig die baldig« Erweiterung des Bahnhofsgebäudes ist.
„=• Sonderbare WitternngSerfcheinungen. Gestern nachmittag 2 Uhr 45 Minuten wurde von Spazier» gängern am Frauenberg ganz deutlich die Entladung eines Gewitters im Westen gehört. Es wurde zweimaliger starker Donner' vernommen. — Der Schneefall hat heute vormittag mit neuer Energie eingesetzt. Die Weilburger Wetterdienststelle will wiffen, daß der Schnee liegen, bleiben wird. Der Tiefdruck«
Das ganze Torf wartete mit Spannung onf die Ereignisse, welche da kommen sollten, und Frau Mahntet war uitgebulbiger und erregter, als alle übrigen Sie sehnte das Aussinden der Eltern herbei und eben, weil eben dem so war, fühlte ihr Gatte, daß er mit ihr ebensowenig sprechen könne, wie mit den andern. Zum ersten Male, seit sie seinen Namen trug, teilte er ihr einen Gedanken nicht mit; das Herz wurde ihm dabei immer schwerer. Er machte sich selbst Vorwürfe, daß er nicht frei und offen, wie sonst, gegen seine Frau sei, aber er fühlte, daß eine Aussprache ihm direkt unmöglich Ivar. Tas Kind für sich behalten, keine Schritte tun, um die Suche nach den Eltern zn fördern, das wac eigentlich ein Dicbsthal — eine schlechte Handlung! • r-
Eiiie schlechte Handlung sollte er, Mahntet, begehe!!, er, der sich his jetzt auf seine strenge Rechtlichkeit etwas zugute getan! Sem Gewissen kannte sich selbst nicht mehr aus. Er begab sich 8:tm Bürgermeister, dessen Nachlässigkeit et bis jetzt unterstützt, dessen guten Willen er gelähmt hatte.. Dieser empfing ihn sehr ungnädig. Tie Obstdtcbstähle in der Gegend hörten noch immer nicht aus, und der Waldhüter hatte seine Zeit schlecht gewählt, um ihn mit seinen lächerlichen kleinen Anliegen zu quälen. Tas alles machte jä nichts als Schreibereien und Unbequemlichkeiten! Man würde Berichte erstatten müssen und dos Hinundher nahm kein Ende.
Mahuret, so meinte bet Bürgermeister, sollte wenigstens die Zeit der Ernte abwarten.
Dc>< arme Scann wünschte ja selbst n-chts sehn- licher- bis die Zeit der Ernte vorüber war. dauerte es sicherlich noch einen Monat. Dreißig Tage des Glückes, die voc ihm lagen! Mit stoischem Heldenmut blieb er trotzdem dabei, das zu sagen, was er für seine Pflicht hielt.
„Das Kind hat Eltern, Herr Bürgermeister; ich versprach der Frau Gräfin, mein Möglichstes zu tun, damit wir dieselben herausfinden; glauben Tie -sicht, daß eine Anfrage des Bürgermeisters an andere Gemeinden von Nutzen wäre?"
..Wenden Sic sich an den Sekretär mit Ihrem
wirbel, der ihn uns brachte, sei von Norden her sud» wärlS gezogen. Wit werden voraussichtlich seht bald auf feine Norbseile kommen, fo baß hort nordöstliche Winde einsetzen. Diese kommen aus dem norböstlichen Europa, wo augenblicklich starke Kälte herrscht. Ta von Island her ein neuer Wirbel nicht heranzuzieffen scheint, besieht allo bie Ausncht auf eine längere Periobe fick allmählich steigernben Frostes.
[] Schnee und Glätte. Vielfach ist die Ansicht verbreitet, baß nur eine Fußbreite Bahn auf bem Bürgersteig vom Schnee frei fein müsse. Die Straßen» polizeiverorbnung vom Jahre 1909 bestimmt jedoch, daß der ganze Bürgersteig vom Schnee be» freit fein muß. Auch die Straßenrmne ist vom Scknee zu reinigen. Bei Glätte ist der ganze Bürgersteig mit absttimpfendem Material zu bestreuen.
— Kloster Kreuzberg meldet Uns: Dahier herrscht jetzt eckles Winterwetter. Der Schnee liegt regelmäßig 66 Ztm. tief, dazu 6° Kälte.
(::) Sechs Telegrapiien-BautruppS in Aktion. Mit bet Bejeuigung der durch den andauernden Schnee» fall hervorgerufenen vielfachen Beschädigungen der Telearaphen» und Fernsprech-Leilungen in Fulda und der nächsten Umgebung ünd der Bautrupp Fulda und 5 von auswärts herangezogene Bautrupps bejchäftiat. ,,
!! Gedenket der Vögel. Da3 Anlegen von Futter» platzen für unsere Vögel ist jetzt bei dem eingettelenen Schneefall Pflicht aller Detsteunde. Den Vögeln ist nunmehr fast jede Naffrungsquelle genommen, des» halb müssen mitleidige Meirichen helfen. Beim An» legen der Futterplätze ist darauf zu achten, daß sie do Katzen gesickert sind. Am besten stellt man FutterbänSchen am, die jo eingerichtet werden muffen, vaß sie nicht oertfhneten können.
;; Sinkende Fleischpteise auf der ganzen Lime ergaben sich laut „Deutscher Tagesztg." aus dem Ergebnis der Fleiscklieferungen für die Garntsonkuchen. Es setzl aber nicht nur eine Abwärtsbewegung sämtlicher Fleischpreise ein, sondern die abgegebenen Angebote lassen wie das Organ des Bundes der Landwirte hervvrhebl, dem Produzenten auch k e i n e n N v tz e n m e h r.
Tas Schoffengelicht bestrafte in feinet gestrigen, letzlen diesjährigen Sitzung den 22jährigen Bäcker G. aus 'München wegen Bettelns mit 4 Wochen Haft. — Em Fabrikarbeiter Sch. von hier, der emem Kameraden ein paar derartige Schläge versetzt halte, daß er sich selber dabei den Daumen verstauchte, büßt die verübte einfache Körperverletzung mit 10 Stark Geldstrafe. — Der Arbeiter Sch. hatte einen Bauern beim Kartoffelsäcke-Ttagen unlerstützt, das Geld für 6 Säcke Kartoffeln eingenommen, aber nur den Betrag für 5 Säcke an seinen Auftraggeber ab» geliefert. Dafür, daß er auf diese Weise sich um 2,60 Mk. bereichern wollte, mutz et ein- Woche »brummen*. — Der wiederholt vorbestrafte 40jährige Gelegenheitsarbeiter Jak. Rack von Met hatte am 6. Oklobet den Salllermeistet K. hier mit Totstecheil bedroht. Mit drei Tagen Gefängnis muß er diese Bedrohung büßen. - Ein Tagelöhner und em Installateur erhielten 15 Mk., ein Fuhrknechi 10 Mk. Geldstrafe, weil sie in einer Sepiembernacht an einem Hause einen Schaltet abgerissen, auf Rolläden mit Stöcken eingeschlagen und dergleichen Un|ug verübt hatten. .
«LM Aus die Neujahrskarten, die fut die Truck- sachentare versandt werden sollen, können h o ud- schristlich niedergeschrieben werden: die Adresse des Absenders, sein Titel, sowie mit höchstens fünf Worten oder den üblichen Anfangsbuchstaben gute Wünsch' Glückwünsche oder andere Hosltchkettsfor- meln. Steht mehr daraus, so ist das Trucksachenporto nicht mehr zulässig.
$ Die R-d-lbahn am Frauenberg hatte sich gestern eines zahlreichen Besuches zu erfreuen. Am nach« mittag war es überwiegend die Jugend, die dem Wintersport huldig'e, während des abends zum größten Teile Erwachsene recht zahlreich verlrelen waren. Diese einzige Rodelbahn, die ?julba besitzt, ist zwar durch ihre Breite besonders geeignet, aber auch dieses Iaht wieder offne irgend welche Vorbereitungen dem Verkehr übergeben worben. Zahlreiche Löcher bilden noch immer Hmbermsse und können leicht die Ursache eines Unfalls werden. Wenn dieses auch gestern abend verhütet wurde, so hatte doch mancher Schlitlen seine letzte Fahrt gemacht, wenn et in die Verienkung geriet. Die Rodler slutzieu und die nachfolgenden, bie nicht ausweichen konnten, fuhren auf und cs bildeten sich oft Slenschenhaufen. Bei glatterem Boden und dec dadurch fchneuereii Fahrt sind dabei Unfälle sehr waffrscheinlich. Also, den Brunnen zugedeckt, ehe bas Kinb hinemgefallen ist!
$ Ein Rodelschlitten wurde gestern abend ge- stöhlen, als der Besitzer, ein junger Mann, in der
Wissensdrange! Das Schreiben ist seine Angelegen- 1)6«, auch hat er den Kopf nicht so voll tote tch.
Der Sekretär, sonst Inhaber euer Krrrztoaren- handlung, hieß Isidor, wurde seiner auschnltcheu Körperlange wegen zumeist Isidor der Große genannt und rühmte sich nicht wenig seiner Bcleicilheit.
Siit wichtiger Miene lauschte er Äem Berichte Waldhüters, dann bemerkte er in belehrendem
"„Dem Piäsekl brauchen Sie über die Angelegenheit'nichts weiter zu sagen; er tut,.als ob er sich um alles bekümmere und bekümmert sich cigcin.tch um nichts; er lieft nicht einmal die Berichte, welche ich ihm 'chicke, damit ist doch alles gesagt! Wenn ^te es wünschen, werde ich in einigen Tagen nut tym von der Sacke sprechen, abc^ Sie müssen unbedingt au die Wochenrevue unserer Provinz schrctbcn.
Malmrer, der Waldhüter, der gleicktzeittg Gemeindewächter war, erklärte sich bereit, dem erteilten Rate Folge zu leisten, unb die beiden Scanner nahmen im Lause des Abends an Frau ZMaffurüs Küchenherd Platz, um über das Schriftstück nachzu- sinnen, welches dem Blatte eingeschickt worden sollte. Es wac dies eine ernste Arbeit und man'* sic im Hause Siahurets vor, weil man nicht Gefahr lauf 'n wollte, gestört zu werden, wie dies fotoohl int Geschäft als auch in der Kanzlei Jstdors zweifelsohne der Fall gewesen wäre. .
Frau Mahurel, welche man von allem n^Kenm- nis letzte, war vollkommen einverstanden. . Ser Ge- datke, den Namen ihres Gatten in: der Zciiung zu lesen vielleicht auch den ihren, erfüllte fie mtt sü.l8, und sie glaubte überzeugt fern M ^mtett. daß allo Welt sie beneiden werde. Ste (teilte zwei Et äset, nebst einer Flasche alten Wentes auf ben ~t|d) unl> zog sich da IN stillschweigend zurück, durchdrttugen von jener Hochachtung, welche ihr alles eujioffte, toa- mit dec SckceMnnst in Zusammenhang stand.
Dec große Isidor füllte fein Gtas. testete befielt Inhalt, schnalzte mir der Zunge iw «ef:.
Das muß unserer Feder toaan n oegeifterusg verleihen! Run also, reden Sie, toiejollen wir die. Geschichte anfangenitforif. fo*gtj