Zuldaer Zeitung
Erschein; tügNch mit Ausnahme de, Sonn- and Setertoge. Oterlet- I jährlicher Bezugspreis ohne Bringerlobn und Bestellgeld In Zulüa ! jgggjt Qustodrts 1-50 Dlark. BataliMsdruck und Verlag der $ S Zuldaer ficfienbrudterel in Zulda. Fernsprecher Nr. s. - r
s tt Wod)en-Beilage: s s ! s x Monats-Beilage: s. x Illustrierte Sonntagszeitung | Fuldaer Sefchlchtsblätter
s Liehungrllsten der preußisch-süddeutschen Kleffen-Cetttrie. — tzaldjätzrllch Taschenstchrplan. 8
Nr. 29L. Erstes Blatt.
Samstag den 27. Dezember $913.
40. Zahrgang.
flnjelgen: Per Reum dnn dnfpeltig, Reklamen: Per Rertim einer Colon Wiederholungen Rubati Sür Oflert- Konkursfällen wird der betoimatt Ro klagen «an Sorterungen Ist Suita. I s n 6rfgere flnjelgen ert
Vochen-Rrm-schau.
[:] Fulda, 27. Dezember 1913.
Nicht aus Frieden, aus Zank und Streit ist die Politik geboren, und sie macht nicht einmal Halt vor dem Geburtsfest des Heilandes, der der Welt den Frieden verkündete, soweit sie guten Willens ist.
In unserer inneren Politik kann der „Fall Z a b e r n" noch immer nicht zur Ruhe kommen. Neuerdings hat ein Herr Dr. jur. von Jagow 'dazu das Wort ergriffen, der fonst im Leben Polizeipräsident von Berlin ist, aber nur seine Privatmeinung hat zum Besten geben wollen. Diese hat aber die sich bereits glättenden Wellen der Volksbewegung von neuem aufgeregt, und nun stehen wir wieder mitten im Streit um die Frage: Hat das Militär wenigstens in Friedenszeiten die bürgerlichen Gesetze zu respektieren, oder steht es über diesen Gesetzen? Leben wir in einem Kriegerstaat, oder leben wir in einem bürgerlichen Rechtsstaate? Daß der Polizeipräsident von Berlin als Privatperson sich auf den Standpunkt stellt, daß die Strafverfolgung von Forst- ners „wegen eines Aktes der Staatshoheit unzulässig war", bringt Rechts und Links von neuem gegeneinander und macht so die Ouvertüre zu dem Prozeß gegen Oberst v. Reutter, der am 5. Januar zur Verhandlung vor dem Kriegsgericht in Straßburg steht.
Friedensklänge waren es auch nicht, die von dem Gewerkschaftsprozeß vor dem Schöffengericht in Köln ausgingen, doch haben die Verhandlungen eine Klärung der ganzen Frage gebracht, mit der "man Wohl zufrieden sein kann, zumal die sozialdemokratischen Redakteure die Kosten haben bezahlen müssen. Wären sie dem Beispiel des Kollegen von der „Wartburg" gefolgt und hätten, nachdem die Verhandlungen Klarheit gebracht, offen und ehrlich erklärt: Wir haben uns geirrt und nehmen Verdächtigungen und Beleidigungen bedauernd zurück, dann hätten sie wenigstens die Strafgelder sparen können. Festgestellt ist vor allem, und um diesen Punkt drehte sich eigentlich der ganze Prozeß, daß die christlichen Gewerkschaften nicht von Rom abhängig find, sondern gänzlich selbständig ihre Angelegenheiten aus wirtschaftlichem Gebiet regeln und nur wie jedes andere gesellschaftliche Gebilde dem allgemeinen Sittengesetz unterworfen sind, das ja auch die Grundlage der "christlichen Weltanschauung bildet, in der Evangelische und Katholiken sich zusammenfinden.
Auch in der Außenpolitik vernehmen wir wenig von Friedensgeläute. In Ermangelung eines bcsieren Happens streiten die Diplomaten um die deutsche Militärmission in der Türkei, und was damit zusammenhäugt, und man weiß noch immer nicht, wohin das Gekläff des russischen Köters hinauswill, der so gern von andern sich saftige Bissen erobern läßt.
An stürmische Zeiten, an die unglücklichen Kämpfe der Italiener in Abessinien erinnert die Meldung ans Adis Abeba, daß der schon öfters totgesagte Kaiser Menelik von Abessinien, dessen Regierungszeit eine der wichtigsten Epochen in der Geschichte dieses Landes bedeutet, gestorben ist. Kaiser Menelik hat vor allem das Ziel im Auge gehabt, sein Land für die westliche Kultur zu erschließen. Mit verschiedenen Staaten schloß er Handelsverträge ab und trat auch zu Deutschland in Beziehungen. So hatte sein Reich auch für Europa wirtschaftlich und politisch erheblichen Wert.
Friedensklänge waren es auch nicht, die während der Feiertage aus Marokko kamen, wo es den Spaniern noch immer nicht gelingen will, Ruhe und Ordnung herzustellen, was allerdings auch die Höhe moderner Staatskunst wäre in einem Lande, in dem
Raub, Mord und Brandschatzung für ritterlich gelten wie bei uns zur Zeit des Faustrechts. Schwere Kriegskosten muß das Mutterland täglich sür diese „Kolonie" opfern, und wie lange es Vas aushalten kann, darum streiten nun die Parteien in Spanien selbst, und die Kabylen in Marokko wollen es abwarten.
Friedensklänge waren es auch nicht, die über den Ozean während der Feiertage herüberschallten ans Mexiko, das noch immer der Bürgerkrieg zer- fteischt, ohne daß ein Ende abzusehen wäre. Wahrhaftig kein Beispiel, das uns die Republik als erstrebenswerte Staatsform erscheinen lassen könnte.
Friedensklänge sind es aber, die aus dem alten Sturmloch Europas am Balkan uns erreichen, wo endlich ein neuer christlicher Staat in friedliche Bahnen lenkt und einen deutschen Prinzen sich zum Fürsten erbittet, dem es hoffentlich gelingen wird, in ausdauernder kräftiger Friedensarbett aus dem Volk der sturmerprobten aber kulturfähigen Skipetaren ein friedlich-glückliches Albanien zu machen. Möge das neue Jahr ihm dazu die glückbringende, fegen-» spendende Hand reichen, wie auch all unseren Leserinnen und Lesern, auf daß aller Wünsche sich erfüllen.
----- Der Friedesschlutz im Kasserrarztkrieg.
Nach dreitägigen Verhandlungen im Reichsamt des Innern ist, wie schon gemeldet, nun doch der allgemeine Frieden zwischen Aerzten und Kranken- kassen eingeleitet. Die Oeffentlichkeit — vielleicht mit Ausnahme einiger Heißsporne auf beiden Seiten — dürfte mit Befriedigung davon Kenntnis nehmen, daß der Konflikt, dessen Folgen ganz unabsehbar gewesen wären, in zwölfter Stunde dank dem Entgegenkommen beider Teile glücklich beigelegt ist. Die Einigung über den wichtigsten Streitpunkt fft in folgender Weise hergestellt worden:
1. Die Aerzte, die zur Kaffenpraxis bereit sind, werden in ein Aerzteregister eingetragen. Die Auswahl der Zuzulassenden erfolgt von Fall zu Fall durch die Vertreter der Kassen und die Vertreter der im Aerzte- register eingetragenen Aerzte nach Maßgabe vorher vereinbarter, im Einvernehmen mit dem Ober-Versicherungsamt festzustellender Regeln.
2. Unter den zugelassenen Aerzten werden btt Kranken der Regel nach freie Wahl haben.
3. Die Kassen können sämtlich» im Register ein- Änen Aerzte zulasten, aber wenn sie, wie das wohl
er Fall ist, das nicht wünschen, so müssen sie so viel Aerzte ansiellen, daß mindestens auf 1350 Versicherte ein Arzt kommt.
4. Die Vergütung bleibt der Regelung durch Einzelverträge überlassen.
5. Kassen und Aerzte eines Bezirkes bilden je eine Vereinigung zur Wahl eines Bertragsausschusses, dem die Vorbereitung der Arztverträge obliegt. Die Verträge selbst werden zwsschen der Kaffe und dem einzelnen Arzt geschlossen.
6. Soweit über den Abschluß neuer Verträge keine Einigung erzielt wird, unterwerfen sich die Aerzte und Kassen dem Spruche eines paritätisch besetzten Schiedk- amts mit beamtetem Vorsitzenden.
Bei Streit aus abgeschlossenen Verträgen entscheidet ein paritätisch zusammengesetztes Schiedsgericht end- giltig, doch kann für vermögensrechtliche Ansprüche der Rechtsweg vorbehalten werden.
8. Bestehende Verträge bleiben unberührt.
Weiter verpflichten sich die vertragschließenden Teile in dem Abkommen, für die alsbaldige Entbindung derjenigen Aerzte von ihrer kassenärztlichen Tätigkeit bemüht zu sein, die von den Kassen während der jetzigen Streitigkeiten von auswärts zugezogen sind, für deren anderweitige Unterbringung Sorge zu tragen, auf dald- mögliche Lösung ihrer Verträge hinzuwirken und die dabei notwendig werdenden Abfindungen zu vereinbaren. Die dabei entstehenden Kosten übernimmt der Leipziger
Das oerloreue Kind.
10] Roman von Marie Lescot.
Er kam wieder auf die Frage zurück, den Kleinen Augustin zu nennen. Die Gräfin war damit einverstanden. Die Laune, sich für das Kind zu interessieren, war ihr aber vergangen, und da es weder blond noch rosig war, dachte sie auch nicht mehr an eine Adoption.
Da sie sich stets langweilte und jeder Vorwand einer Zerstreuung ihr angenehm war, beeilte sie sich, zum Tauffeste alle Freunde und Bekannte der Umgegend einzuladen.
Der Pfarrer war nie bei einem solchen Feste gewesen. ifc hatte eine schöne Predigt zusammen gestellt. Er wies darauf hin, wie rührend es sei, daß Schloß und Hütte sich über das Taufbecken hinweg die Hande reichten, um ein verlassenes Kind zu beschützen. Das war der echte christliche Sozialismus! Es war schade, daß ein unvorhergesehner Umstand den Pfarrer hinderte, seine Predigt zu halten. Es ereignete sich dieser Umstand am Tauftage felbst und zwar durch die Schuld Frau Mahurets. Beim Morgengrauen war sie aufgestanden, um ihre beiden Zimmer instand zu setzen. Es sollte alles in schönster Ordnung sein, damit, wenn die vornehmen Leute aus dem Schloß auf den Einfall kämen, ihre Hütte zu betreten, sie nichts finden konnten, was des Tadelns wert sei. Mit Bürste und Schwamm zog sie energisch zu Felde.
Plötzlich blieb sie vor Tintin stehen, welcher bei dem Lärm, den ihr Scheuern verursacht hatte, aus- gewacht war.
„Kleiner Bengel, du hättest auch eine tüchtige Waschung notwendig; es wäre jammerschade, dir den weißen Wollenanzug zu geben, ohne dich vorher noch ein wenig gereinigt zu haben. Freilich, ich mag tun, was ich will, du wirst immer wie eine Fliege in der Milch aussehen; aber wenigstens habe ich bann das Gefühl, daß du rein bist."
Während sie sprach, holte sie ein Becken mit warmem Wasser herbei und schickte sich an. den kleinen Jungen tüchtig einzuseifen, gleichzeitig eine He 'voll Soda iS das Wasser schüttend.
Er war eben sehr schmutzig, der arme Kleine, schmutzig von den Fußspitzen bis zu den Haarwurzeln! Sie rieb tapfer darauf los mit dem Schwamme, etwa so, wie sie es kurz vorher bei ihrem Fußboden getan. Aber was war denn das? Unter ihren Händen zeigten sich plötzlich lichte Flecken an der Haut des Klemen, zuerst an den Schultern, dann an den Armen, an den Füßchen, welche ganz rosig aus dem Wasser hervorleuchteten, und Dinkin sah ihr lachend und vergnügt zu.
Sie aber lachte nicht; erschrocken lief sie zur Tür und rief mit lauter Stimme:
„Mahnret, Mahuret! So komm doch!"
Der Waldhüter, welcher sich eben rasierte, kam mit eingeseiftem Gesicht zum Vorschein.
„Mein Gott, was ist dir denn?"
Mit einer Geberde wies sie auf das Kind und flüsterte fast scheu:
„Sieh nur, er färbt sich wirklich ab. Die Füße, die Knie, der ganze kleine Körper war mit einem Male rosig angehaucht und das Wasser ganz schwarz.
Um seine neue Farbe erst recht zur Geltung zu bringen, stand Tintin kerzengerade auf, und nun stach sein dunkles Negerköpfchen ganz komisch von dem weißen Körper ab.
„Was hat das zu bedeuten?" fragte der Waldhüter, welcher etwas 'chwerfälliger Schlüsse zog als sein Weib, und bei dem es länger dauerte, bis er etwas kapierte.
Sie zuckte die Achseln.
„Das will sagen, daß er ebenso wenig ein Zigeuner ist, wie du oder ich. Warte nur, wir werden ja sehen! Ich fange an zu glauben, daß auch die Haare nicht schwarz finbr
Sie nahm eine Bürste und handhabte den Kopf des kleinen Jungen, ohne sich um dessen lebhafte Proteste im geringsten zu bekümmern. Bald stieß sie einen lauten Freudenschrei aus. Die schwarze Farbe wich einem goldigen Blond.
Jetzt galt es nur mehr, das Werk zu vervoll- ständigen, so lange zu waschen, bis nichts mehr von der häßlichen Lüge übrig blieb, bis Tintin in seiner ganzen aristokratischen Schönheit, blond und rosig, vor den beiden biederen Leuten stapd'.
Verband unter der Voraussetzung, daß alle Kassen zu dem Arzthonorar einen Zuschlag von jährlich 5 Pfa. auf den Kopf des Berfichertrn bewilligen. Zur Durchführung des Abkommens wird ein parirätisch besetzter Zentralausschuß in Berlin eingesetzt, dessen Vorsitzender vom Staatssekretär des Innern ernannt wird. Das Abkommen gift vom 1. Januar'1914 bis 31. Dezember 1323.
Das Abkommen regelt die Streitfragen nur in großen Zügen, viel Arbeit bleibt noch den örtlichen "Organisationen überlassen. Für diese, das ist wichtig, fjnd feste Grundsätze geschaffen worden. Ohne Kämpfe wird es auch wohl bei den Einzelberatungen nicht abgehen, aber eines ist erreicht, das ist die Wiederherstellung der für das Wohl der Kranken unentbehrlichen Beziehungen zwischen Krankenkasse und Arzt, die nun einmal zusammengehören.
4* Em prächtiges Weihnachtsgeschenk
haben die Katholiken in Königslutter in Braunschweig von der Herzoglichen Regierung erhalten.
Die Herzoglich-Braunschweigische Kreisdirektion in Helmstedt, der Königslutter untersteht, hat nämlich, wie der Germania mitgeteilt wird, die Abhaltung katholischen Gottesdienstes für das hl. Weihnachtsfest daselbst verboten! In Königslutter wohnen nach dre letzten Volkszählung 180 Katholiken, wozu noch einige Katholiken t.i den nächstliegenden Dörfern kommen. In den Sommermonaten sind auch noch hunderte von Arbeitern int Umkreise der Stadt. Für alle diese Katholiken, welche erst mit der Eisenbahn eine katholische Kirche erreichen könnten, ist nun feit Spätsommer Gottesdienst in einem Gasthoffaale abgehalten, und zwar alle 14 Tage, durch den Geistlichen in Süpplingen. Ehe der Gottesdienst begann, wurde dazu die staatliche Genehmigung eingeholt — das Herzogliche Staatsministerium erteilte die Erlaubnis bis zum 1. November d. I. —, als dann der Geistliche um Verlängerung der Genehmigung bat, dabei den Gottesdienst aber weiter hielt, bekam er einen Verweis; jetzt erfolgte Verbot. Preußen kümmert sich bekanntlich nicht darum, wo der Geistliche Gottesdienst abhält; will ein Geistlicher in seinem Pfarrbezirke oder außerhalb desselben an einem Orte, wo bislang kein Gottesdienst war, solchen abhalten, so kann er das ohne weiteres. Als vor zirka 30 Jahren die Katholiken rn Baddeckenstedt Gottesdienst haben wollte», hielten es zwei angesehene katholische Männer, eht Arzt und ein Kaufmann, doch für angebracht, tim Erlaubnis zu bitten. Sie gingen persönlich zum Regierungspräsidenten in Hildesheim, der ihnen wörtlich sagte: Dazu bedürfen Sie keiner Erlaubnis, es ist aber eine Aufmerksamkeit von Ihnen, daß Sie mir dies anzeigen, und dafür danke ich Ihnen.
Das soll in Braunschweig anders sein? Es fehlt jegliche gesetzliche Grundlage für das Vorgehen der Regierung. Man wird sich wahrscheinlich auf die allgemernen staatlichen Hoheitsrechte berufen. Die Staatsrechtslehrer mögen entscheiden, ob die Hoheitsrechte so weit gehen. Wir können es nicht glauben, daß die staatlichen Organe ohne jede gesetzliche Grundlage die Abhaltung von Gottesdienst verbreten können .
Vor einigen Wochen sand in Braunschweig eine große Versammlung zum Masse-.raustritt aus der Kirche statt. Diese Versammlung fft nicht verboten — weil feine gesetzliche Handhabe da war. Da sind Hoheitsrechte nicht hervorgezogen, nm die Agitationsversammlung zu verbieten. Aber wo in Königslutter Katholiken an ihrer Kirche gehalten werden sollen, wo ein katholischer Geistlicher sinn-, denweit herkommt, um den zerstreuten Katholiken die' hl. Messe am Weihnachtsfeste zu lesen und
Die hatte kaum ihr Geschäft beendet, als es auch schon zur Messe lautete. Es blieb nicht mehr die Zeit, den Herrn Pfarrer und die Frau Gräfin zu benachrichtigen, somit sollte es für beide eine Heber« raschung fein.
Tintin erhielt den hübschen, weißen Wollanzug; Frau Mahuret selbst zog ihr braunes Festkleid an, der Waldhüter, welcher sich inzwischen fertig rasiert hatte, nahm die neue blaue Bluse mit der Messing- platte, dem Abzeichen seiner Würde; bann schritten alle Drei der Kirche zu, wo sie etwas verspätet ein» trafen. -
Das Evangelium war vorüber, der Pfarrer schritt aus die Kanzel zu, als seine Blicke plötzlich auf das Kind fielen, welches demnächst den Namen „Augustin" tragen sollte. Er zuckte zusammen; man hatte ihm seinen Täufling umgetauscht, ein dunkelgefärbtes Kind hatte er taufen sollen, nun stand ein Blondlock vor ihm.
Trotz der Feierlichkeit des Ortes trug die Neugierde den Sieg davon. Er trat an das Ehepaar Mahuret heran "und stellte seine diesbezüglichen Fragen. Die Antworten schlossen jeden Zweifel aus; es Mr kein kleiner Heide mehr, welcher da vor ihm stand. sondern ein Christ, welcher von Missetätern gestohlen worden war. Er beflog die Kanzel und sprach, wie es dem schlichten, guten "einfachen Priester geziemte.
Cs war nicht mehr die mit aller rethorischen Fertigkeit zusammen gefügte Rede, sondern es waren schlichte Dankesworte, die zum Schöpfer emporstte- gen, welcher zugegeben hatte, daß dieser zweite Moses in merltoüroiger Weise gerettet wurde.
Jetzt durste man nicht mehr daran denken, bas Kinb im Dorfe zu behalten, sondern diejenigen zu finden, welche es betoernten..
„Um diese Aufgabe zu erfüllen", sprach bet Priester, „müssen wir alle unsere Bemühungen Vereinen. Ich bitte diejenigen, welche bisher über Augustins Seele gewacht, seine Beschützer bleiben zu wollen, bis jene andern gefunden sind, denen er rechtmäßig angehört."
Gab es nun keine Taufe, da das Kind zweifelsohne schon getauft war, so gab es doch ein alän-
die Glaubenslehren zu predigen, da ist die Herzoglich- Braunschweigische Regierung schnell bei der Hand, um ohne jede gesetzliche Grundlage mit Vorhaltung der Landeshoheit den Gottesdienst zu verbieten. Weihnachten, wo alle sich freuen, da dürfen die Katholiken Königslutters nicht die Freude haben, daß ihnen Gottesdienst gehalten wird. Wann wird die braunschweigische Regierung diese kleinlichen Maßnahmen gegen die Katholiken abstel len? Es ist unbegreiflich, daß man in Braunschweig gar nicht erkennt, in welches Licht man sich damit vor der ganzen zivilisierten Welt stellt!
Deutsches Reich.
** Berlin, 26. Dez. 1913. Der Kronprinz und die Kronprinzessin sind Mittwoch früh in Berlin auf dem Schlesischen Bahnhofe eingetroffen und haben sich im Automobil nach ihrem Palais begeben. —, Prinz Adalbert traf ebenfalls am Mittwoch von Kiel zum Besuch beim Kaiserpaar im Neuen Palais ein. — Die Geschwader der Hochseeflotte werden am 1. April 1913 wie folgt verteilt werden: Nordsee- station: Erstes Geschwader und Aufklärungsschiffe; Ostseestation: Zweites und drittes Geschwader. — Der Deutsche Handelstag richtete an den Bundesrat eine Eingabe, in der er bittet, die Frist zur Abgabe der Vermögenserklärung für den Wehrbeitra-- bis Ende Februar zu erstrecken.
* Weihnachten am Kaiseihoft. Am Mittwoch vor» mittag 11 Uhr Machte der Kaiser bei Schneegestöber den gewohnten Spaziergang im Parke von Sanssouci und erfreute die Gartenarbeiter (etwa 100 an der Zahl) durch Geldgeschenke; nachmittags wohnte et der Bescherung bei der Leibkompagnie des 1. Garde- Regimentes z. F. bei. Um 5 Uhr begann die Bescherung in bet Kaiser!. Familie. Die Majestäten begehen mit den anwesenden Kindern und Enkelkindern das Weihnachtsfest in der hergebrachten Weise. Die Geschenk-Tafeln waren im Marmor-Saale aufgestellt.
** Besteuerung der Filialen in Preußen. In Preußen ist eine gerechte Erfassung, der Filialen Äirch die Kommunalbesteuerung recht schwierig und nur durch eine besondere Gewerbesteuerordnung recht unvollkommen möglich. Dies wird in Zukunft anders werden, denn der jetzt vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Kommunalabgabengesetzes gibt dem § 31 folgende Fassung:
»Eine verschiedene Abstufung der ®eroewe< steuersätze und'Prozent» ist zulässig:
1. wenn die einzelnen Gewerbearten m verschiedenem Maße von bett Veranstaltungen der Gemeinde Vorteil ziehen oder der Gemeinde Kosten verursachen, und soweit die Ausgleichung nicht nach §§ 4, 9, 9 b, 10 oder 20 erfolgt;
2. wenn die gewerblichen Gebäude in stärkerem Bet> hällnis zur Gebäudesteuer herangezogen werden, als »S auf Grundlage der staatlichen Gebäude- steuer der Fall sein würde, oder wenn die gewerb- llch benutzten Räume einer Mietsteuer unterliegen;'
3. wenn in der Gemeinde Bewerb ebetriebe <\12j Zweigniederlassungen (Filialen) auswärtiger Unternehmungen betrieben werden.
Die verschiedene Abstufung bedarf der Genehmigung."
Durch die neue Ziffer 3 wird es den Gemeinden ermöglicht, die Filialen auswärtiger Unternehmung gen schärfer zur Steuer heranzuziehen als dies heute, angängig ist.
)( liebet einen Fall der Jesuitengesetzübertretunss, der allerdings schon einige Zeit zurückliegt, aber erst jetzt bekannt wird, wird aus Westpreußen berichtet. Er ist so recht bezeichnend für die Unhaltbarkeit dieser! Gesetzesruine. Im Februar dieses Jahres starb in einer Gemeinde der Diözese Kulm die Mutter eines Jesuitenpaters. Dem ausdrücklichen Wunsche der Verstorbenen und der Familie gemäß sollte er beim Begräbnisse das Requiem fingen und am Grabe
(Fortsetzung folgt.)
zendeS Frühstück auf dem Schloß. Vater Mahuret und der Pfarrer nahmen, gleich den übrigen Gästen,! der Gräfin, an demselben teil.
Das unvorhergesehene Ereignis gab den verschiedensten Mutmaßungen Raum.
Das war der reinste Roman. Natürlich mußte man nun alles daransetzen, die Eltern des armen' Kindes zu finden. Man beschloß, die Ankündigung in sämtliche Zeitungen einzurücken, die in Dörfern und Städten, in Hütten und Palästen Zugang fanden. Man debattierte lange über das Thema, bis sich endlich die Herren über ihre Jagderlebnisse und die Damen über die Launen der Göttin Mode unterhielten. Als die Gesellschaft sich schließlich trennte, hatte die Mehrzahl das Versprechen vergessen, daß ein jeder von ihnen ein Inserat an eine bestimmte Zeitung senden wolle — nur drei der Geladenen' erinnerten sich desselben. Einer war der Pfarrer von Nenny, welcher, heimkehrend, noch bevor er die neugierigen Fragen seiner Wirtschafteri!: beantwortete, an seinen Schreibtisch trat, nach der Feder griff und schrieb.
„Dieser Brief," sagte er sich, „darf nicht um einen Tag, nicht um eine Stunde verschoben werden. „In einem Erdenwinkel Frankreichs gibt es einen verzweifelten Vater, eine in Tränen gebadete Mutter." Ohne zu zögern, faßte er den Entschluß, an das große Blatt „Univers" seinen Bericht zu schicken. Nicht ohne Grund sagte er sich, daß in einer Pfarre ein Kind nicht verschwinden könne, ohne daß der Priester davon in Kenntnis gesetzt werde, sagte sich auch, daß alle Diener ifer Kirche das lesen und folglich der kleine Augnsttn zweifelsohne in kürzester Zeit feinen Eltern wiedergegeben werden würde.
Diese Schlußfolgerung war absolut richtig, aber der Pfarrer von Nenny les bois verstand es nicht, sich knapp und bestimmt auszudrückeu. Er ließ sich dazu hinreißen, ganze Stellen seiner Predigt uieder- zufchreiben, von der Hoffnung beseelt, daß h auf solche Art das Herz der Journalisten gewinnen werde.