Zuldaer Zeitung
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Nr. 296, €rftes Blatt. Dienstag den 23, Dezember 1913,
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40. Jahrgang.
Die Orderrsgesetzgebung in Hesien
cP Darmstadt, 22. Dez. 1913
Die glatte Erledigung der Frage der Ordensgesetzgebung in der Zweiten Kammer und ganz besonders die Tatsache, daß sich die Volksvertretung einstimmig aus den Boden des Antrages des Zentrums gestellt , muß bei allen Freunden des tvnsessioneÜen Friedens Genugtung Hervorrufen. Es war nach Lage der Dinge an einer Mehrheit für den Antrag nicht zu zweifeln; höchstens wurde dieser Zweifel bei denen gehegt, die Feinde einer Verständigung waren. Ob dazu auch gewisse Mitglieder der Regierung zählen, die bis in die letzten Tagen an das Gelingen der Verständigung nicht glauben wallten, bleibt dahingestellt; es genügt, daß daS Ergebnis der Abstimmung die kühnsten Erwartungen übertroffen hat, an eine einstimmige Annahme der Antrages hatte wohl ernstlich niemand gedacht. Allerdings haben bei der Abstimmung manche gefehlt, so mehrere freisinnige Abgeordnete, von denen einer kürzlich in einer freisinnigen Wählerverjammlung seines Wahlkreises die Weisung erhielt, „im Interesse des religiösen Friedens" gegen eine erweiterte Lehrtätigkeit der Englischen Fräulein zu stimmen. ES wird ein Geheimnis jener sreistnnigen Versammlungsteilnehmer bleiben, was eine genügende Versorgung der Institute der englischen Fräulein mit Lehrkräften mit einer Störung des konfessionellen Friedens zu tun hat. Und daß dieser Angriff auf die Lehrtätigkeit der weiblichen Orden, die dazu noch Andersgläubige als Schülerinnen aufnehmen, gerade von „freisinniger" Seite erfolgt, macht die Sache noch mertwürdiger.
Von Interesse ist, die wenig freundliche Haltung der Sozialdemokraten gegenüber der Aktion des Zentrums zu beobachten. Bekanntlich hat der sozialistische Abg. Adelung bei der Debatte in der Zweiten Kammer sich darüber ausaehalten, daß die Zen- tnimssraktion nicht die gänzliche Aufhebung des Or- dcnsgesetzes verlangt und dabei hat er die Bemerkung einfließen lassen, das Zentrum habe gar nicht den ernstlichen Willen, mit dem ganzen Rest der Kultur- kampfgesetzgebung aufzuräumen, um nicht einen willkommenen Agitationsstoff zu verlieren, mit dem eS jederzeit die „Volksseele kochen" machen könne. Diese Verdächtigung wiederholt die sozialistische Presse bei der Betrachtung der Kammerdebatten unter abgeschmackten Angriffen auf die „Zentrumsadvokaten", denen es sie ein unehrliches Verhalten in dieser Frage vorwirft. Das Mainzer Journal weist diese Unterstellung mit vollem Recht als eine unverschämte Lüge zurück und cs dürste überflüffig sein, nochmals die wohlerwogenen Gründe darzulegen, die die Zentrumsfraktion veranlaßt haben, das vorerst Erreichbare zu erstreben und nicht durch weitergehende Forderungen das Ganze in Frage zu stellen. Allerdings ist es von jeher sozialdemokratische Praxis gewesen, recht weitgehende Forderungen zu stellen unbekümmert darum, ob man etwas erreicht oder nicht; denn die Genoffen leben ja von der A g i t a t i o n und in dieser Agitation sehen sie das Hauptziel ihrer ganzen Wirksamkeit im Staat und in der Gemeinde. Anders das Zentrum, das seine Aufgabe nicht in der Verhetzung der Massen und in der Entfachung der Zioietracht erblickt, sondern etwas Praktisches zu erreichen sucht.
Nun liegt die Frage nahe, wie sich die Erste Kam- mer und ine Regierung zu dem Beschlüsse der Volksvertretung stellen werden. Was die Re g i e r u n g betrifft, so hat sie bereits in einer früheren Denkschrift zugesagt, im Sinne des Antrags Schmitt eine Vorlage an den Landtag zu richten, wenn sich die beiden Kammern auf den Booen dieses Antrags stellen; und diese Zusage hat der Minister des Innern bn der jüngsten Kammerdebatte ausdrücklich wiederholt. Die
Das verlorene Kind.
8] Roman von Marie Lescot.
„Wie wäre es denn, wenn wir Tantan fragen", meinte er in vergnügter Sorglosigkeit.
Der Hund blickte die beiden an, ohne die Zähne zu fletschen, mit dem schmerzlichen Ausdruck eines Tieres, welches leidet.
Mahuret empfand Mitleid — ob man den Hund nicht heilen könnte?
„Abgesehen davon, daß man vielleicht auch noch vom Tierschutzverein einen Preis bekäme, würde es mich wirklich des armen Hundes wegen freuen!" bemerkte sie lächelnd. „Der Tierarzt kommt heute ins Torf, man könnte ihn hierher bringen. Wenn keine Aussicht auf Genesung ist, tut man bester, dem armen Tiere wirklich den Garaus zu machen." Dann, sich an den Kleinen wendend, fügte sie hinzu:
„Vor allem, kleiner Mann, müßte man wisten, wer Du bist."
Klar und deutlich antwortete das Kind:
„Ich heiße Tinchen!"
Die alte Frau lachte laut auf.
„Jetzt sind wir aber genau unterrichtet! Wenn Du nicht mehr zu sagen weißt, werden wir lange suchen können! Und Dein Vater?"
Er schwieg eine Sekunde lang, dann flüsterte er leise:
„Papa —"
„Und Deine Mama?"
„Mama!"
Er nannte noch die Namen Titine und Ninctte, sonst aber war nichts aus ihm heranszubringen und er blieb allen anderen Fragen gegenüber stumm.
„Bringen wir ihn vor allem nach Hause", bemerkte der Waldhüter. „Er muß sehr hungriggsein."
Sie kehrten nach dem Dorfe zurück, und kaum war eine Viertelstunde vergangen, als auch schon ein ganzer Menschenauflauf sich vor ihrem Häuschen zu- lammenscharie. Die Kunde des außergewöhnlichen Ereignisses batte lick mit Windeseile verbreitet Ein
ErsteKammerwird wohl in ihrer großen Mehrheit gleichfalls einer Revision der Ordensgesetzgebang nicht abgeneigt sein. Einmal bürgt dafür die Zuiam- mensetzung dieser Körperschaft, die neben einer größeren Zahl katholischer Standesherren und sonstiger katholischer Mitglieder zahlreiche objektiv denkende und vorurteilsfreie protestantische Mitglieder zählt, die schon wiederholt ihr Gerechtigkeitsgefühl gegenüber dem kacholischen Dolksteil bekundet haben. 'Jacht un- erwähnt mag dabei bleiben, daß die Erste Kammer bezw deren hervorragendsten Wortführer sich schon wiederholt gegen die freie Richtung innerha b des Protestantismus ausgesprochen und daß das Haus erst kürzlich im Gegensatz zu seiner schwachen Mehrheit der Zweiten Kammer durch seinen Ausschuß sich auf den Boden der konfestwnellen Volksschule gestellt hat. Es kann wohl mit aller Sicherheit erwartet werden, daß die Erste Kammer dem einstimmigen Votum des anderen Hoiuses in Bezug auf eine Erleichterung der Ordensgesetzgebung ihre Zustimmung nicht versagen wird.
Der gegenwärtige Landtag erweist sich in mancher Richtung als recht produktiv. Er hat am gleichen Tage, als er über die Frage der Ordensgesetzgebung entschied, auch die so vielumstrittene Beamten- und Lehrerbesoldungsfrage und die weitere wichtige Frage der Unterstützung des hessischen Genossenschaftswesens erledigt. In allen diesen Fragen hat sich die seit Fahren bestehende Arbeitsgemeinschaft der Ra- tionalllberalen, des Zentrums und des Bauernbundes bewährt. Die Erhaltung dieser Mehrheit bei den im nächsten Jahre stattfindenden Landtagswahlen dürste zweifellos im wohlverstandenen Interest« des Landes liegen. __________________________
* Die Berficherurrgspflicht auf dem Lande uach der ReichsverficherungS» ordnung.
Unsere soziale Versicherungsgesetzgebung ist bis heute im wesentlichen der Jnoustriebevölkerung zugute gekommen, indem sie diese in erster Linie in ihren Bereich zog. Es kann "deshalb auch wohl kaum Zufall sein, daß z. B. das Sinken der Sterbeziffer, das bezeichnenderweise in Deutschland mit dem Inkrafttreten der sozialen Versicherungsgesetzgebung zusammenfällt, für das Land nicht m dem Umfange festzustellen ist wie bei der Stadt. Mein durch die Krankenversicherung, die ja bisher der Landwirt- schäft fehlte, sind den getverblichen und industriellen Arbeitern bisher fast 5000 Millionen und allein im Jahre 1912 400 Millionen Mark in Krankheits- fallen zugute gekommen. Viel höher als diese Geldsummen ist anzuschlagen, daß gerade durch die Krankenversicherung erst das Verständnis der städtischen Bevölkerung für das höchste materielle Gut, für die Gesundheit, überhaupt geweckt wurde; im Anschlüsse daran entstanden jene gewaltigen Einrichtungen, ohne die eine Fürsorge für den einzelnen nicht denkbar sein würde: Krankenhäuser, Wöchnerinnenheime, Säuglingspflegeanstalten, Kinderkrippen und Volksküchen, ferner Wasterleitungen, Kanalisationen usw. Von alledem wurde das Land kaum erfaßt. Die geringe Bevölkerungsdichte erschwerte die Niederlastung von Aerzten und Krankenpflegepersonen; Kranken- Häuser waren nicht existenzfähig u. a. m. AuS der Erkenntnis dieser Zusammenhänge heraus hat die neugeschaffene Reichsverficherungsordnung mehr al» die 'bisherige Gesetzgebung auf Die Landbevölkerung, insbesondere auf tue landwirtschaftliche, Rücksicht genommen.
In welchem Umfange nimmt nunmehr die Land, bevölkerung an der Sozialversicherung teil? Eine präzise Antwort gibt auf diese Frage in bent Dezemberheft der „Sozialen Kultur" (M.-Gladbach, Bolks-
Kind war auf der Straße gefunden worden, ein Hund war verwundet, man wollte das Kind und man wollte den Hund sehen. Vater Mahuret erzählte die Geschichte und ein jeder gab seine Meinung darüber ab. Einige alte Weiber glaubten natürlich das Richtige zu treffen, wenn sie von Hexerei faselten, und fühlten sich geneigt, das arme Kind als einen Dämon anzusehen, welcher gezwungen worden sei, menschliche Gestalt anzunehmen.
„Wenn der Waldhüter auf einen Wolf geschosten, so ist das der beste Beweis, daß er einen solchen gesehen!" erklärten sie. „Er-wird sich sicherlich nicht täuschen, das ist ganz undenkbar!"
Die Männer zuckten die Achseln und fanden es unter ihrer Würde, mit ungebildeten Weibern zu rechten; sie wußten, daß man beim Halblicht des Tages- Sauens einen Hund leicht für einen Wolf ansehen nute, wußten aber auch, daß es vergebliche Muhe sei, gegen fixe Ideen anzukämpfen.
Die einzig vernünftige Hypothese dünkte den Weibern unwahrscheinlich und diese lag doch am nächsten. Der Hund hatte das Kind gebracht; woher aber waren beid« gekommen? Niemand zweifelte daran, daß der Kleine einem Zigeunerstamm angehöre, denn seine Haut war an einzelnen Stellen tätowiert, das Haar war schwarz und kraus, wie dies wohl nur bei Zigeunern der Fall zu sein Pflegt. Diese durchstreiften die Gegend nach allen Richtungen. Alle Welt wußte abe.r auch, daß die Zigeuner solche Riesenhunde, gleich jenem, der das Kind bewacht hatte, an ihre Karren zu spannen pflegten.
„Sie haben wahrscheinlich das arme Tier mißhandelt," meinte eines der Weiber, „und eS rächte sich, indem es das Kind mit sich nahm. "
Eine mitleidige Seele reichte dem Hunde eine Schale Wasser mit Milch, und er trank sie auf einen Zug aus.
„Wir müssen den Tierarzt abwarten, sprach Vater Mahuret, „er wird die Entscheidung treffen, was mit dem Hunde zu tun ist. Was aber den Kleinen anbelangt, so müsten wir den Herrn Bürgermeister unb den Herrn Pfarrer zu Rate ziehen."
D->r Pfarrer von Nenv les bois war momentan
Vereins-Verlag) Landesrat Dr. Schmittmann in einem Auffatze: „Die Nutzbarmachung der Reichsversicherungsordnung für das Land". Nachdem nunmehr, d. b? vom 1. Januar 1914 an, auch die landwirtschaftlichen Arbeiter und das Gesinde der Krankenversicherung unterstellt worden sind, sind von jetzt an alle Personen auf dem Lande, die ihre Arbeitskraft in abhängiger Lohn- stellung verwerten, versicherungspflichtig, und zwar bei allen Zweigen, der Kranken-, der Unfall-, der Invaliden- und Hiitterbliebe- nenversichcrung. Dieser Satz erfährt eine Erweiterung aus dem Gebiete" der Unfallversicherung, indem:
a) hier Versicherungspflicht auch dann vorliegt, wenn kein Dienstvertrag vorliegt und kein Entgelt gewährt wird; z. B. Personen, die ohne Auftrag in den landwirtschaftlichen Betrieb eingreifen, um z. B. im Notfälle dem Unternehmer zu helfen, ferner Kinder, Eltern, Verwandte, die ohne Entgelt Mitarbeiten;
b) indem auch der landwirtschaftliche Unternehmer und fein Ehegatte unfallversicherungspflichtig sind, wenn der Jahresarbeitsverdienst aus der Landwirtschaft 1800 Mk. (bisher 1500 Mk.) und das Gesamteinkommen 5000 Mark nicht übersteigt.
Dieser Satz erfährt anderseits eine Einschränkung, indem gewisse Personenklasten, die sich in einer sozial gehobenen (aufsichtführenden, leitenden) abhängigen Lohnstellung befinden, die Klasse der sogenannten Betriebsbeamten (Werkmeister, Handlungsgehilfen, Lehrer, Erzieher, andere Angestellte) — z. B. Molkereimeister, Revierförster, Guts- Verwalter — nur unter der Bedingung i n v a l i - den pflichtig sind, daß ihr Jahresarbeitsverdienst 2500 Mk., unsallpflichtig, daß ihr Jahresarbeitsverdienst 5000 Mk., bisher 3000 Mk., nicht übersteigt. Hinsichtlich solcher „Betriebsbeamten" ist die Bestimmung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung von Wichtigkeit — § 37 —, daß bei Bemessung der einem Betriebsbeamten zu bewilligenden Rente das Drei- hundertfache des ortsüblichen Tagelohnes gewerblicher Arbeiter (§ 931, 932 RBO.) oder der wirklicheJahres arbeitsverdienst, wenn er noch höher ist, in Betracht kommt, nicht wie beim zwangsversicherten landwirtschaftlichen Unternehmer und gewöhnlichen Arbeiter der vom Oberversicherungsamte festzusetzende durchschnittliche Jahresarbeitsverdienft landwirtschaftlicher Tagelöhner. Als Gegenleistung für die bei verletzten Betriebsbeamten entstehenden höher» Ausgaben erhebt die Berufsgenoffenschaft sogenannte Zuschläge. Die landwirtschaftlichen Unternehmer, welche Betriebsbeamte — § 45 — beschäftigen, müssen deshalb dies dem Sekttonsvorstand an« melden und fortlaufend Lohnbücher führen, aus denen die Dauer der Beschäftigung, die Höhe des Lohnes und die Namen zu ersehen sind — § 37.
Dasselbe gilt von den sogen, landwirtschaftlichen Fach arbeitern, ein Begriff, der durch die Reichs» vkrsicherungtzordUung bedeutend erweitert ist. Es sind die» solche Arbeiter, die im Gegensätze zum gewöhn- lichen landwirtschaftlichen Arbeiter für ihre Stellung besonderer fachlicher Fertigkeiten bedürfen, z. B. Gärtner, Molkereimeister, Förster, Großknechte, Verwalter, Wirtschaftlerinnen. Eine weitere Abweichung bei den verschiedenen Versicherungszweigen besteht darin, daß die H a u s gewerbetreibenden ober Heim, arbeiter, deren gerade auf dem Lande besonders viele sind, krankenversicherungspflichtig, aber nicht inva- liden- und unfallversicherungspflichtig sind. Diese Abweichungen ändern aber nicht» an dem Grund, satze, daß am 1. Januar 1914 auch auf dem Lande das Gros der Personen, bie ihre Arbeitskraft in abhängiger Lohnstellung verwerten, versicherungspflichtig sind, und zwar bei allen Zweigen, bei der Kranken-, Unfall- und der Invaliden- und Hinterbliebe-
abwesend; er hatte sich auf ein paar Tage in ein Kloster zurückgezogen und wurde erst am kommenden Sonntag erwartet.
„Bis dahin behalten wir das Kind jedenfalls, nicht wahr, Mahnrette? Und während dieser Zeit soll der Herr Bürgermeister die erforderlichen Schritte tun, um die Angehörigen des Kleinen zu finden."
Die Anwesenden stimmten beifällig zu, nur Frau Mahuret schüttelte, als kluge Person, die eine Feindin jeder Uebereilung war, den Kopf und erwiderte:
„Vier Tage lang behalten wir den Kleinen in Gottes Namen, das Wettere findet sich."
Der Tierarzt traf ein. Er war ein großer Jäger und bekundete lebhaftes Wohlgefallen an dem schönen Tier.
„Eine dänische Dogge von tadelloser Rasse!" bemerkte er beifällig.
Er liebkoste den Hund und band ihm dann einen Maulkorb vor. Das kluge Tier ließ alles mit sich geschehen, denn es begriff, daß es von Menschen umgeben war, welche ihm wohlwollten. Nach rascher Prüfung gah der Tierarzt sein Gutachten ab: „Eine der Hinterpfoten ist durchschossen, die andere leicht verletzt: der Hund kann genesen, aber er wird wahrscheinlich immer hinken und keinen besonderen Kaufpreis mehr wert sein! Trotzdem wird er als Wachhund sich nützlich erweisen, wenn sich jemand findet, der ihn nehmen will; ich biete meine ärztliche Be- Handlung und meine Pflege an, denn es wäre jam« merschade, dem prächtigen Tiere eine Kugel ourch den Kopf zu jagen."
Der Arzt blickte prüfend unter der Dauerngruppe umher, die Mehrzahl der Leute hatte bereits einen Hund, und die Hausfrauen wandten abwehrend ein, daß ein solches Tier einen ganzen Laib Brot im Tag sreffe.
„Da niemand den Hund haben will, ist es nutzlos, ihn gesund zu pflegen!" bemerkte der Tierarzt in bedauerndem Ton. Vater Mahuret aber trat mit dem Kinde auf dem Arm an die Dogge heran.
„Armes Tier!" sprach er, über den Kopf des Han. des streichelnd.
Tinchen aber verlor keine Zeit; er schlüvfte zwi-
nenversicherung. Gerade auf dem Lande sind ungezählte Personen versicherungspflichtig, ohne es zu wissen, man denke nur an die vielen unständigen Arbeiter, an Wege- und Waldarbeiter, an die Tagelöhner, die nebenbei selbständig sind und ihre eignen Ackerpar'zellen bewirtschaften. In der deutschen Landwirtschaft sind mehr als 2 Millionen unständig Beschäftigte tätig. Man denke ferner an die zahlreichen versicherungspflichtigen Dienstverhältnisse, wo der Lohn nicht in barem Gelde, sondern Sachbezügen, Kleidung, Wohnung, Spanndiensten, Landpacht geleistet wird, an die vielen Fälle, wo Familien- angehörige versicherungspflichtig sind, z. B. wenn Kinder ihren (Stiern, die Schwester dem Bruder, der Neffe dem Onkel im landwirtschaftlichen Betriebe behilflich sind. In den letztern Fällen muß nur neben dem Verwandtfchaftsverhältnifse bei der Krankenversicherung und Invalidenversicherung ein Dienstverhältnis bestehen, was meist dann der Fall ist, wenn neben dem freien Unterhalt eine wenn auch geringe Barentschädigung geleistet wird.
Von hoher Bedeutung ist auch für das Land die sog. freiwillige Versicherung sowie die Aufrechterhaltung der begonnenen Versicherung. Darüber später in einem weitern Artikel.
Deutsches Reich.
» Berlin, 22. Dez. 1913. Der Kaiser hörte am Montag vormittag im Neuen Palais bei Potsdam die Vorträge des Chefs de? Zivilkabinetts und be5 FinanzministerS Dr. Lentze. — Ein griechischer Han« delSattachs für Berlin soll angestellt werden.- DaS griechische Ministerium hat der Kammer einen Gesetzentwurf vorgelegt zur Errichtung von Stellen für Handelsattache» bei den griechischen Gesandte schäften im Auslend. Nach der «Vossischen Zeitung' sind zunächst vier solcher AttachSS in Aussicht ge« nommen, einer in Berlin, dessen Tätigkeit sich erstrecken soll auf ganz Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Italien unb die Schweiz.
4- Kinderznlagen und Kinderreichtum Bekanntlich wird jetzt die Frage ernstlich erwogen, ob man den Beamten im allgemeinen Kinderzulagen gewähren solle. Zunächst hat man beschlossen, Erhebungen über den Kinderreichtum der Beamten-Familien zu veranstalten. DieReichspost-Verwaltung hat schon früher derartige Erhebungen veranstaltet; daraus hot sich ergeben, daß die höheren Beamten durchschnittlich 1,7, die mittleren 1,9 und die unteren 2,4 Kinder haben. Die Erhebungen erstreckten sich auch auf die Feststellung, wieviele Postbeamte drei.oder mehr Kinder haben. Bei den höheren Beamten ergab sich hier die Zayl 21 v. H., bei den mittleren 23 v. H. und bei den Unterbeamten 39 v. H.
* Weibliche Postbeamten. Die Summe der etatsmäßig angestellten weiblichen Beamten bei der Reichs- Post- und Telegraphenverwaltung ist im Etat für 1914 auf 7746 Personen angestiegen. Dazu kommen etwa 14000 weibliche Personen, die nicht etatsmäßig beschäftigt sind. Diese Zunahme scheint der.Deutschen Tagesztg.? denn doch recht bedenklich. Alan wird, schreibt sie, nicht in Abrede stellen können, daß gewiß« Stellen und Beschäftigungen in der Postverwaltung für weibliche Wesen geeignet sind, andererseits kann nicht bestritten werden, daß schon jetzt Beamtinnen in Stellen beschäftigt werden, die für Frauen nicht passend erscheinen. Dazu möchten wir die Stellen der Gehilfinnen bei den Postämtern dritter Klaffe rechnen.
**ßranfrofaffenunbAerzte. Tie Bermittlungs- Verhandlungen, welche die Regierung mit den Aerzteorgamsationen unb den Krankenkafsenverbänden einzuleiten wünscht, haben am Montag vormittag im Reichsamt deS Innern begonnen. In den Berhand-
schen den Beinen des Waldhüters durch, auf den Hund zu, dessen dicken Nacken er mit seinen Aermchen umschlang.
Es war dies ein Bild, welches selbst Felfenher- zen hätte rühren müssen! Das verlassene Kind, den einzigen Freund, den eS auf Erden besaß, umarmend, würde einem Maler reichlichen Stofs geboten haben.
„Armer Kleiner!" flüsterte Vater Mahuret, „bei Gott, ich kann mich nicht entschließen, ihn ober den Hund dem Zufalle'preiSzugeben. Ich behalte beide! Und wenn meine Mahurette 6nimmt, dann gehe ich in meine Weinstube und lasse sie brummen; sie ist ja die Urheberin von allem, was geschehen! Wenn sie mir nicht gesagt hätte, ich solle das Gewehr mitneh- men, so würde sich das Ganze anders gestaltet haben."
Rasch entschlossen fügte er bann zu bem Tierärzte gewandt hinzu:
„Ta Sie sagen, Herr Tierarzt, daß der Hund genesen könne, da Sie sich auch anbieten, ihn zu Pflegen, nehme ich ihn zu mir; adoptiere auch das Kind. Denn ich bin es ja doch, der das ganze Unheil angerichtet, es fft mithin nicht mehr als recht und billig, daß ich es auch wieder gutzumachen trachte."
Auf solche Art fügte es sich, daß Tintiu und Tau- tan ihren Einzug hielten in bem Hause bes Waldhüters.
Alle Welt brachte ihnen Mitleib und Sympathie entgegen, alle rechneten es sich zur Ehre an, sich irgendwie an diesem Werke der Barmherzigkeit beteiligen zu dürfen.
Zn Dörfern ist das Bargeld ein seltener Artikel; eS laßt sich schwer verdienen. Mit den Naturalien aber verhält es sich anders: wer sich weigern würde, ein Almosen von ein paar Hellern zu geben, verschenkt freudig die Eier seines Hühnerstalles, die Milch seiner Kuh, die Kartoffeln seines Feldes. So geschah es denn auch, daß die Hausfrauen von Nenny dem Weibe des Waldhüters täglich dies oder jenes für den Kleinen oder für den Hund brachten. Frau Mahuret nahm die Gaben der Leute freubigen Herzens an, sich dabei zuweilen doch über ihre Auslagen beschwerend, um die Schenkluft der anderen zu erhöhen und ihr eigenes Verdienst möglichst groß hinzustellen.