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5. Blatt.

Bruck Bar XilUer Bdl«*»ix<iettt iw Seit«.

Fuldaer Zeitung.

Samstag IS. Dezember IBIS.

rvochen-Nun-schau.

[:] Fulda, 12. Dezember 1913.

Eine ereignisreiche Woche liegt hinter uns. Allent­halben loderten die Flammen der Erregung über den Fall Zabern auf. Der Appell des Reichstags an Recht und Gesetz hat aber seine Wirkung nicht verfehlt. Der m Donaueschingen weilende deutsche Kaiser hat die verletzte Bürgerehre gegen die Ueber- grisfe des Militärs in Schutz genommen und redlich versucht, den angerichteten Schaden nach Möglichkeit wieder gut zu machen. Der Kanzler aber hat für die Dertretuna einer schlechten Sache vor der Volksver­tretung sich eine Mißtrauenserklärung geholt, die ihn zwar nicht stürzen wird und soll, aber doch in ihrer moralischen Wirkung sich wie ein Bleigewicht an den leitenden Staatsmann anhängt. Daß dies Miß­trau en svoium die Stellung des Kanzlers nicht er­schüttert hat, konnte er am Dienstag bei dem Beginn der Etatsberatung zeigen, wo er eine nicht überraschende Rede über die auswärtige Politik des Deutschen Reiches hielt und den Wert und die Wir­kung eines Mißtrauensvotums auf den wahren Ge­halt zurückzuführen versuchte. Wie alljährlich be­sprachen auch die Führer der einzelnen Parteien bei dieser Gelegenheit die innere und auswärtige Sage Deutschlands. Der Zentrumsführer Dr. Spahn un­terließ es nicht, hierbei erneut auf die nachdrückliche Forderung des katholischen Volksteils nach Wieder­zulassung der Jesuiten hinzuweisen und den Reichs­kanzler aufzufordern, im Interesse der Verfassung und des Ansehens der Gesetze dem schmählichen Aus­nahmegesetz gegen die Jesuiten ein Ende zu machen, denn auch die Geduld des katholischen Volksteils habe fetite Grenzen. Man wird abwarten müssen, ob der leitende Staatsmann sich mit demselben Eifer an den Sturz dieses Gesetzes begeben will, tote er an der Aussöhnung der Hauser Hohenzollern und Cumber­land gearbeitet hat. Im übrigen hat sich der Reichs­tag nr der verflossenen Woche noch mit der sozial­demokratischen Interpellation über die Arbeitslosen­versicherung und mit der konservativen Interpellation über das Hinausschieben des Inkrafttretens der Dienstbotenve Sicherung befaßt. Alle Parteien waren sich darin einig, daß für die arbeitswilligen Arbeits­losen etwas geschehen müsse; die Meinungen gingen aber weit auseinander in der Art der Fürsorge Die Reglung stellte sich der Frage mit großer Vorsicht und Zurückhaltung gegenüber und es scheint wirklich, daß eine gesetzliche Regelung für die nächste Seit noch Nicht zu erwarten ist, sodaß vorderhand noch die 5tontntunen nach eigenem Ermessen für die Arbeits­losen Fürsorge zu tresfen haben, während sowohl Staat tote Gemeinden darauf.Bedacht nehmen müssen, bei der Vergebung öffentlicher Arbeiten gerade Arbeits­lose .Zu berücksichtigen. Das Inkrafttreten der Dienstbotenversicherung hat besonders in Kreisen der Hausfrau Unwillen erregt, da dieselben auf einmal gewahr werden, daß vom 1. Januar ab ihrem Haus­halt eine wesentliche Mehrbelastung durch die Per- stcherung der Dienstboten auferlegt wird. Sie ernp- ftnben es bitter, daß die Gesetzgeber die Dienstboten mit Den Industriearbeitern auf die gleiche Stufe ge­stellt haben, obwohl das Versicherungsrisiko bei diesen loeu großer ist als bei jenen und darum auch ein „„rfagteb m der Versicherungsprämie obwalten muffe. Ihre Erwartung, daß die Regierung bei der Besprechung der Interpellation über die Dienstboten- Versicherung ein Entgegenkommen bezeigen werde, ist aber getauscht worden.

In r5 r a n kr e i ch sah sich Präsident Poincars, ber noch kein Jahr an der Spitze der französischen 'Regierung steht, sich bereits vor die Notwendigkeit Mellt, ,etn drittes Ministerium zu ernennen. Das Ministerium Barthon hatte bekanntlich zurücktreten muffen, nachdem ihm bei den Kammerverhandlunqen über die von der Regierung beantragte Steuerfreiheit ber neuen inneren Anleihe eine Niederlage beige- bracht worden war. Nach dem strengen konstitutio­nellen Brauch hatte Pomcars den Führer der sieq- rerchen radikalen Opposition Caillaux mit der Bil­dung des neuen Kabinetts betrauen müssen, er stand aber aus dem Grunde davon ab, weil Kabinett Cail- laut: zu radikal gewesen wäre, um mit den gemäßig­ten republikanischen Kreisen aus die Dauer' arbeiten können. Es ist jetzt Doumergue ans Ruder ge­kommen, nachdem Ribot und Dupuy abgelchnt hatten »um letzigen Zeitpunkt ein Kabinett zu bilden. Es lann nicht behauptet werben, daß das Ministerium Doumergue auch nur annähernd so gut ausgenommen tourbe tote vorher das Kabinett Barthou, toenn auch die radikalen Blatter davon entzückt sind, da das neue neue Ministerium, in welchem übrigens Herr Cail-

llnpolitische Seitlause.

N. Berlin, 11. Dezember 1913.

.(Nachdruck nicht gestattet.)

Wie denken Sie über das „Jahrhundert des Kind es"? Ich glaube nicht an dieses Etikett, das man unserer Zeit hat ankleben wollen Noch weniger imponiert mir der „Schrei nach dem Kinde", Den tue Heldinnen ber Emanzipation ausstießen um Ken groben Gelüsten ein ideales Mäntelchen u'mzu- hangen. In diesem sogen. Jahrhundert des Kindes totrb die Zahl ber Kinder immer kleiner; das sagt lei. btt genug. Leider! ä

Aber einen Monat des Kindes gibt es, und wir stehe» gerade mitten drin. Der Dezember gehört dem fttnbe. 'Uhl Nikolaus sangt es an; zum Christfest ist der Höhepunkt der Kinderherrlichkeit, und bte letzte Woche des Jahres ist für die Kleinen ein Vorgeschmack des Paradieses.

,, Der Christ- und Kindermonat Dezember paßt sich sehr schon, dem vorhergegangenen Allerseelenmonat an. Erst haben wir der Vorausgegangenen gedacht, letzt gedenken wir der Nachkommenden. Wenn die Garben eingefahren sind, wendet man sich der jungen Saat zu. Im November haben wir gedacht: Unsere Toten sind gewesen, was wir jetzt sind, und wir wer­den bald sein, was sie jetzt sind. Im Dezember dreht sich -er Gedanke nach der anderen Seite: Wir sind gewesen, was die Kinder jetzt sind, und die Kinder werden bald sein, was wir letzt sind. — In diesen Sätzen mischen sich Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft etwas kraus durcheinander, und man liest sie am besten zweimal. Tann sieht man, daß die Sache doch sehr einfach und klar ist. Das Geschiebe der Geschlechter ist von Anfang der Welt an so gewe­sen, ititb wird so bleiben: der Nachwuchs entsteht und toä*ft, der Vorwuchs welkt und verschwindet; die eine Schicht geht durch das Tor des Todes hinaus, der Ersatz kommi durch die Pforte der Geburt in die Welt hinein. Ablösung vor! Auf den Posten im Erden­leben treten neue Leute an; doch ber Aufbau der menschlichen Gesellschaft bleibt im großen und ganzen gleich. Nur im Durchgang! Unser Schicksal ist bald zu verschieden. Wer da- recht bed-nkt, wird um so eifriger psi, deu Nachwuchs kargen. Kinder ut tüchti-

lattr ausgenommen wurde, ein reines Kabinett ber Linken darstellt. Jedenfalls gehört die nächste Zu­kunft in Frankreich den Männern der Linken, ganz gleichgültig, ob Herr Caillaux jetzt, ober erst toenn Doumergue auSgespielt haben wird, baS Präsidium des Ministeriums übernahmen wird. Das bedeutet, daß Herr Poincarz die Wege gehen muß, die ihm am wenigsten gefallen, da man ja bekanntlich Herrn Poincars vor kaum Jahresfrist hauptsächlich aus dem Grunde zum Präsidenten der Republik gemacht hatte, weil man von ihm eine Wendung nach rechts er­wartete. Wenn man auch weiß, daß Herr Poincars ein zu biegsamer Diplomat und Charakter ist, als daß er sich der sozusagen über Nacht gekommenen Maiorität der Kammer nicht anpassen könnte, so darf man sich doch nicht verhehlen, daß die momentane Lage in Frankreich trotz ober gerade wegen ber neuen Kabinettsbildung äußerst schwierig ist. Das Geld muß herbeigeschafft werden, daneben aber scheint eine Verquickung der Anlehensfrage mit der Frage ber Steuerreform ganz unvermeidlich. Das neue Kabi­nett muß alko der bisherigen Opposition ein sie be­friedigendes Steuerprogramm vorlegen, zugleich aber auch der Regierung die nötigen Geldmittel für das nächste Budget verschaffen. Ob dem neuen Kabinett ein langes Leben beschicken sein mag, ist zweifelhaft, vor der Hand sucht sich Herr Poincärs vor der Öf­fentlichkeit für feine Linksschwenkung durch offenbar offiziös inspirierte Presseäußerungen zu rechtfertigen und läßt erklären, daß ihm zur Zeit nichts anderes übrig geblieben fei, als sich an die siegreiche Oppo­sition zu wenden.

Die Enthüllungen über die Vorgeschichte des Balkanbundes ziehen immer weitere Kreise. Wie man jetzt erfährt, hat Rußland nicht nur die gegen Oesterreich-Ungarn gerichteten Militärkonven- tionen gekannt und gebilligt, sondern es hatte auch ein Militärabkommen mit Serbien und Bulgarien geschlossen. Wenn auch russischerseits heute versucht wird, die Wahrheit dieser Enthüllungen zu bestreiten, so darf man nur auf die russische Mobilmachung und auf die panslavischen antideutschen Demonstrationen in Petersburg und Moskau Hinweisen und fragen, ob denn diese feindseligen Maßregeln und Stimmun­gen irgend eine annehmbare Erklärung finden kön­nen, toenn man sie, losgelöst von der Beuteteilung auf dem Balkan, geschichtlich einschätzen wollte. Die Veröffentlichungen der von Rußland gebilligten und vor allem auch geförderten Pläne des Balkanbundes gegen Oesterreich-Ungarn hat die mehr als gewagte unaufrichtige russische Politik auf dem Balkan 'in tbrer ganzen Nacktheit blosgestellt. Diese doppel- siiugige und insgeheim agrefsive russische Politik rechtfertigt heute nicht nur die Haltung Oesterreichs während der Ballankrise, sondern sie ist auch ein Be- weis dafür, daß alle gefährdeten Großmächte, nicht zuletzt Deutschland, ihre Rüstungspolitik soweit wie möglich anspannen mußten. .

In Mexiko tobt noch immer der Aufruhr, und die Mächte, an ihrer Spitze die Vereinigten Staaten, stehen drum herum wie die Hinterwälder, wenn sie wissen, daß die in Brand geratene Scheune gut vet- sichert und beim Niederbrennen nichts zu verlieren ist. Und wenn die „Rebellen" es nicht gar zu toll treiben, bann kann'? noch lange dauern, bi? auch dort die Glut in sich selbst erstickt und der Friede wieder in das schwer heimgesuchte Land Einkehr hal­ten kann. Ob dann die übrig gebliebenen Trümmer die Nordamerikaner noch zur „Einmischung" reizen können, wer will das Voraussagen?

X Die Neugestaltung der Kvanken- versicherüna.

Am 1. Januar nächsten Jahres tritt die Kran­kenversicherung der Reichsversicherungsvrd- nung in Kraft.

. Es müssen dann ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Jahresarbeitsverdienstes alle Arbeiter (sowohl alle gewerblichen wie landwirtschaftlichen), Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge, Dienstboten und Haus­gewerbetreibende versichert werden. Außerdem sind alle Angestellten, die ein Einkommen b i s zU 2500 Mark haben und unter derselben Vor­aussetzung auch Bülmcn- und Orchestermitglieder so­wie Lehrer und Erzieher zu versichern ' Voraus­setzung der Versicherung ist, daß diese Personen gegen Entgelt beschäftigt werden; nur Lehrlinge sind auch dann versicherungspflichtig, toenn sie ohne Entgelt tätig sind.

Das Recht auf freiwillig? Versicherung haben vor allem Familienangehörige des Arbeit-

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gen Menschen m erziehen, ist das dauerh a f t e ft e Stück unserer Wirksamkeit. Davon strömt noch nach unserem Tode Heil'und Segen aus. Und da gut aufgezogene Kinder wieder brave Eltern werden, fo Pflanzt sich unser Beitrag zum Wohl des Menschen­geschlechtes in die weite Zukunft fort.

So sollte von Rechtswegen jedes gesunde Jahr­hundert ein Jahrhundert des Kindes sein. Sonst ist die Zeit krank, und es scheint fast, als ob die moderne Welt in ein solches Siechtum verfallen wollte. Dir können die Zeit nicht aus den Angeln heben, aber wir können für uns selbst den besseren Teil erwählen und kinderlieb bleiben.

Ein schwermütiger Leser sagt nun vielleicht: Ge­wiß, für den tüchtigen Nachwuchs muß man sorgen, aber die Kinder dürfen doch nicht verwöhnt wer­den, auch im Dezember nicht, sondern man muß sie mit Ernst und Strenge erziehen zu den schweren Pflichten, die sie als Erwachsene zu erfüllen haben.

Zwischen Verwöhnen und Erfreuen ist noch ein großer Unterschied. Ernst und Strenge gehören gewiß dazu, aber die Hauptsache ist doch die Liebe. Wer ein tüchtiger Mensch werden will, muß mit Lust und Liebe das rechte tun. Wenn er verdrossen und gebückt durch das Leben schleicht, nur mit innerem Knurren und Murren das nötige tut und wie ein Galeerensträfling die Kette der Pflicht mühselig hin- ter sich herschlcppt, das ist nicht richtig und führt zu nichts rechtem. Freude muß dabei fein: Freude an der schassenden Arbeit, Freude an der treuen Wirk­samkeit in der Familie, im Beruf, im öffentlichen Leben. Frisch, fromm, fröhlich und frei! So kommt man über die Mühsal und die vielfachen Gefahren und Nöten des irdischen Daseins am besten hinweg. Darum muß man die Kinder auch so erziehen, daß sie mit Lust und Liebe ihre Pflicht erfüllen.

Jawohl, die Kindei werden heutzutage vielfach verzärtelt und verwöhnt Leider auch in der Schule. Da ist z. B. neuerdings hier wieder eine Verfügung ergangen, daß fortan den Schülern nicht mehr die Platznummer in die Zensur geschrieben werden solle. Warum denn? Au- gekränktem Ehrgefühl sollen Jungen, die aus einen Platz nach hinten gerutscht toa. ren, in Verzweiflung geraten dder gar lum Selbst- mord aetwkr. werden kein Als " now die Hosen

geber”, die ohne eigentliches Arbeitsverhältnis und ohne Entgelt in seinem Betriebe tätig sind, und fer­ner selbständige Gewerbetreibende, die regelmäßig keine ober höchstens zwei Versicherungspflichtige be­schäftigen. Für die freiwillige Versicherung ist neben anderem die Bedingung, daß das jährliche Gesamtein­kommen der Personen, die der Versicherung freiwillig beitreten wollen, 2500 Mark nicht übersteigt. Wer einmal mindestens sechs Wochen versichert gewesen ist, kann, wenn er aus feiner versicherungspflichtigen Beschäftigung ausscheidet, sich freiwillig weiter ver­sichern. Ueberschreitet aber das Gesamteinkommen der freiwillig Versicherten 4000 Mark, so müssen sie aus der Krankenversicherung ausscheiden.

Vom nächsten Jahre ab wird die Zahl der Krankenkassen eine weit kleinere sein als bis­her. Alle Gemeinde-Krankenversicherungen und Baukrankenkassen werden geschlossen, und dasselbe Schicksal haben bis zum Ablauf dieses Jahres viele Betriebs- und Jnnungskrankenkassen und sehr viele Ortskrankenkassen zu erleiden. In der Regel sollen bann für jeden Kreis (Stadtkreis oder Landkreis) eine Ortskrankenkasse und Landkranken- taffe errichtet werden; es darf aber auf die Er­richtung der Landkrankenkasse oder auch der Orts­krankenkasse verzichtet werden, besonders dann, wenn durch die Errichtung beider Kassen eine oder sogar zwei wenig leistungsfähige Kassen geschaffen wur­den. Mitglieder der Landkrankenkasse sind vor allem die landwirtschaftlichen Arbeiter, die Dienstboten, die Hausgewerbetreibenden und ihre auch gewerblich Be­schäftigten. Ist von der Errichtung einer Land- krcmkenkasse Abstand genommen worden, so kommen alle diese Personen in die allgemeine Ortskranken­kasse. Die zurzeit bestehenden, für bestimmte Ge- werbszweige ober bestimmte Betriebsarten errichteten Ortskrankenkassen können als besondere Ortskranken­kassen unter bestimmten Bedingungen bestehen blei­ben, aber neue besondere Ortskrankenkassen dürfen in Zukunft nicht mehr errichtet werden. Dagegen ist es auch fernerhin gestattet,neue Betriebskranken­kassen und Jnnungskrankenkassen zu gründen.

Der Arbeitgeber hat jeden bei ihm beschäf­tigten Versicherungspflichtigen binnen drei Tagen bei der Geschäftsstelle der zuständigen Krankenkasse nach Beginn und Ende der Beschäftigung zu melden, mit der alleinigen Ausnahme, daß ein versicherungspflich­tiger unständig Beschäftigter selb st die Melde- pflicht hat.

Die Mittel für die Krankenversicherung sind von den Arbeitgebern und den Versicherten aufzubringen. Sie Beiträge betragen im allgemeinen 4 Pro­zent de? Arbeitslohnes; sie sind von dem Arbeitgeber einzuzahlen, doch kann der Arbeitgeber dem Versiche- rungsvflichtigen bei der nächsten Lohnzahlung zwei Drittel des gezahlten Beitrages abziehen.

Die Leistungen der Krankenkassen bestehen in Krankenhilfe, Wochenhilfe und Sterbegeld.

Als Krankenhilfe wird von Beginn ber Krankheit an freie ärztliche Behandlung und Ver­sorgung mit Arznei gewährt und ein Krankengeld für jeden Arbeitstag, toenn die Krankheit den Ver­sicherten arbeitsunfähig macht, aber erst vorn vierten Krankheitstage an. Die Unterstützungsbauer beträgt mindestens 26 Wochen nach Beginn der Krankheit. An Stelle ber Krankenpflege und des Krankengeldes kann die Krankenkasse Krankenhausvslege gewähren. Di» Krankenkasse kann auch mit Zustimmung des Versicherten Hilfe und Wartung durch Krankenpfle­ger, Krankenschwestern ober andere Pfleger gewäh- ren. Wirb Krankenhauspflege einem Versicherten ge­währt, ber bisher von seinem Arbeitsverdienst An­gehörige ganz oder überwiegend unterhalten hat, so ist daneben ein Hausgeld für die Angehörigen im Be­trage des halben Krankengeldes zu zahlen. Das Stcrbeg/eld, das mindestens 30 Mark betragen muß, wird beim Tode des Versicherten zur Bestrei­tung des Begräbnisses desselben gezahlt. Die Unter- stützungSdauer kann bis auf ein Jahr ausgedehnt werben. Die Wochenhilfe besteht in ' einem Wochengelb in Hohe des Krankengelbes für acht Wo­chen, von benen mindestens sechs in die Zeit nach der Niederkunft fallen müssen. Für Mitglieder ber Landkrankenkassen, die nicht der Gewerbeordnung unterstehen, kann die Satzung die Dauer des Wochen- gelbbezuges auf vier Wochen herabsetzen. Aber einen Anspruch auf das Wochengeld haben nur solche Wöch­nerinnen, die int letzten Jahre vor der Niederkunft mindestens sechs Monate hindurch versichert gewesen sind. Die Krankenkassen können bei Erfüllung dieser Bedingung auch allen weiblichen Versicherungspflich­tigen Hebammendienste, die bei der Niederkunft er­forderlich werden, bis zur Höhe von 15 Mark und

auf ber Schulbank verschliß, konnte die Jugend noch die Wahrheit vertragen, auch toenn sie bitter war. Die Eltern hatten bisher an der Platznummer einen sicheren Anhalt, um zu erkennen, ob ihr Sprößling vorwärts komme und ob er überhaupt für das Stu­dium tauge. An dem Wettstreit um die guten Plätze muß sich das Kind schon in der Schule gewöhnen, denn im Leben gibt es nachher einen viel schärferen Kampf an der Krippe. Wenn der Wetteifer aus der Schule verbannt werden soll, daun darf man die Ju­gend eigentlich auch nicht den Sport betreiben lassen, denn dabei sucht doch auch der eine den anderen zu übertreffen, und das ist ja gerade das belebende Ele­ment. Nein, man darf es der Jugend nicht zu leicht machen, sodaß sie au ein schlaffes Dahinschlendern gewöhnt wird, sondern man muß sie in Kraft und Schwung zu bringen suchen, sodaß sie mit Eifer und Freude vorwärts strebe.

Die Lust zum Leben und Streben läßt sich freilich nicht mit der Peitsche einbläueit. Auch die langen Strafpredigten tun es nicht, eine kurze, klare Zurecht­weisung ist besser, als der zornige Redestrom, und toenn die Hand gezüchtigt hat, so soll sie auch wieder helfend und leitend in geduldiger Sorgfalt den Arm des Sprößlings ergreifen. Das Kind muß auch in den trüben Stunden das Bewußtsein haben: Sie wol­len mich nicht quälen, sondern mich glücklich machen; sie lieben mich doch' So bleibt das Vertrauen be­stehen . das Vertrauen des Kindes zu seinen Eltern und Erziehern, sowie das Selbstvertrauen, das die Grundlage der Besserung bilden muß. Die rechte Mischung von Strenge und Wohlwollen, von Ernst und Freude, das ist die Kunst. Alles zu seiner Zeit und am rechten. Platze. In diesem Monat des Chiistkindchens und der Erbenkinder ist es angebracht, die freundliche, zärtliche Seite hervorzukehren, den Kindern Liebe zu erweisen, um Liebe zu erwecken, und ihnen Freude zu machen, um ihre frisch-fröhliche Tatkraft anzuregen.

Das junge Meuschengewächs mit seinem unreifen Gehirn versteht gar nicht alles, was wir in unserer ausgewachsenen Denk- und Sprachweise ihm auSetn» a.tbersehen. Da« Kind ist von Natur aus ein Egoist; er strebt selbstsüchtig seinen eigenen Vorteil an, und zwar in feiner kurzsichtigen Weise den scheinbaren

ärztliche Hilfe gewähren. Dieselbe Unterstützung kann auch Schwangeren zuteil werden. Auch kann solchen Wöchnerinnen, die stillen, ein Stillgeld bis zur Höhe des halben Krankengeldes und bis zum Ab- lauf der zwölften Woche nach der Niederkunst zuge­billigt werden.

Die versicherungsfreien Familienangehö­rigen haben keinen Anspruch auf die Leistungen der Kasse, doch kann die Satzung der Kasse freie ärzt­liche Behandlung und Versorgung mit Arznei zu- billigen, auch Wochenhilfe den versicherungsfreien Ehefrauen und an Sterbegeld beim Tode des nicht versicherten Ehegatten oder eines Kindes gewähren. Landwirtschaftliche Arbeiter und Dienstboten werde« von dem Eintritt in eine Krankenkasse befreit, toenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, feinen sämtlichen landwirtschaftlichen Arbeitern oder feinen sämtlichen Dienstboten im Erkrankungsfalle eine Unterstützung zu gewähren, die de.i Leistungen der zuständigen Krankenkasse gleichwert ist und toenn die Leistungs­fähigkeit des Arbeitgebers sicher ist.

Jede Krankenkasse hat einen Vorstand und einen Ausschuß. Hierzu werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer getrennt gewählt, nach den Grund­sätzen der Verhältniswahl. Bei den Lanbkranken- kasien wird die Wahl in Preußen durch die Gemeinde­vertretungen oder den Kreistag vollzogen. Zum Vorsitzenden einer Ortskrankenkasse kann nur ge­wählt werden, wer die Mehrheit der Stimmen aus der Gruppe sowohl der Arbeitgeber als auch der Ver­sicherten im Vorstände erhält. Gemäß der Beitrags­leistung find im Ausschuß und im Vorstand doppelt so viel Arbeitnehmer- als Arbeitgeber-Vertreter vor­handen. Bei Beiriebskrankenkassen hat der Arbeit­geber oder sein Vertreter den Vorsitz und die Hälfte ber Stimmen im Ausschuß und auch im Vorstand, die beit Versicherten nach der Satzung zustehen. Der Einfluß ber Arbeitgeber wirb dadurch bedeutend er­höht, daß die Beschlüsse dies Vorstandes und des Ausschusses zumeist mit einfacher Mehrheit gefaßt werden, aber auch getrennte Abstimmung — also Mehrheit ber Stimmen aus der Gruppe sowohl ber Arbeitgeber als auch ber Versicherten — vorgesehen ist. Diese getrennte Abstimmung ist bei dem Vor­stände der Ortskrankenkasse bei ber Wahl bes Vor­sitzenden, ber Anstellung, Kündigung unb Entlassung ber Kassenbeamten, ber Aufstellung der Dienstord­nung, welche für die Kassenbeamten erlassen werden muß, erforderlich, und im Ausschuß bei den meisten Satzungsänderungen und bei Beschlußfassung über Erhöhung der Beiträge über ein gewisses Maß.

Tie Aufsicht über die Krankenkassen eines Kreises führt das Versicherungsamt; dieses entscheidet auch in erster Instanz alle Streitigkeiten in der Krankenversicherung, die zwischen Versicherten unb Krankenkassen ober zwischen verschiedenen Kranken­kassen entstehen. Das Versicherungsamt ist als eine Abteilung für Arbeiterversicherung bei dem Land- ratsamte ober bem Magistrat errichtet. Der Vor­sitzende des Berficherungsamtes ist der Landrat ober ber Bürgermeister, aber für ihn sind ein ober meh­rere Stellvertreter bestellt. Dem Versicherungsamte gehören als Beisitze- außerdem Vertreter ber Arbeit­geber und Arbeitnehmer an. Wählbar sind hierzu, wie überhaupt bei allen Versicherungsbehörben nur Männer, lieber bem Versicherungsamte steht bas Oberversicherungsamt, bas gewöhnlich an höhere Staatsbehörden'-- in Preußen an die 'Regierungen — angegliedert wird. Das Oberversicherungsamt, besten Zusammensetzung bem des Versicherungsamtes ähnlich ist, ist die letzte 'Instanz für bie meisten Strei­tigkeiten aus ber Krankenversicherung unb entscheidet in allen Aufsichtsangelegenheiten ber Krankenversiche­rung endgültig. In einigen Fällen, z. B. bei einem Streite darüber, ob Krankengeld zu zahlen ist, ent­scheidet als letzte und oberste Instanz — aber nur als Revisionsinstanz — das Reichsversicherungsamst

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Wenn Sie Ahr Siu» | gesund, munter und geistig frisch sich ent» ■ wickeln sehen wollen, so geben Sie tbm Tr. ■ Hommel'S tzaemaiogen. Warnung! Man A verlange ausdrücklich den Namen Dr kommet

Vorteil oder Genuß des Augenblicks. Es _ muß erst allmählich aus der Erfahrung lernen, daß es doch zweckmäßig ist, auch auf die anderen Menschen, zu­nächst die Geschwister und bte Eltern, Rücksicht zu nehmen. So erwacht ber soziale Sinn. Unb nach unb nach lernt das Ki.id, daß man sich selbst eins ftreube bereitet, wenn man andern etne Freude macht oder eine Gefälligkeit erweist. Das ist schon em, höhere Stufe ber Weltweisheit und bildet ben lieber» ganq zu ber christlichen Idee von Wohltun unb Liebe. Tahin gelangt das Kind um so schneller, je mehr treue, opserfreubige Liebe es sieht unb an sich selbst

e^ä2Ufo lassen wir bte Jugend mal sich weidlich u.t> herzlich treuen über bie Wohltaten, bie wir tm Kin­dermonat ausstreuen. Dabei wollen wir unS nicht pharisäisch aufblasen, als ob wir furchtbare Opfer brächten. Erstens zahlen wir an unseren Kinde« nur die Dankesschuld ab, die wir gegen unsere eitern noch haben; denn die haben unter den schwierigsten Verhältnissen uns nach besten Kräften Gutes un» Liebes erwiesen. Zweitens machen wir bei ber Schen­kung ein ganz rentables Geschäft: denn das Gluck der Kleinen macht uns selbst erst recht glücklich, da Gebe» seliger ist als Nehmen.

Die Gaben müssen gut gewählt fein, sodaß sie ge rabe ben Bedürsnissen und der Eigenart des Kind« entsprechen. Die sogen praktischen Geschenke könne» ben ersten Platz beanspruchen, aber es müssen cmck Dinge dabei sein, bie über die alltägliche Notdurft hinausgehen unb eine reine Freude auslösen. Wo sich ein liebermaß ansammelt, da soll die kluge Harst ber Mutter eingreifen, indem sie sachte einen Test vorläufig verschwinden läßt, um bei geeigneter Gele» genh-it bie Reserve wieder vorzu führen. Ein feier­liches unb frommes Dort ist gur am Weihnachtsbaum aber keine langen Bußprebigien, kein droben der Prä­sentieren von Tankeswechseln. Der Dank darf nich heransgequetschl werden sondern muß von allein, all Frucht der Tat emporwachsen. Die Hauptsache ist Liebe zu wecken durch Liebe, Freude ju spenden, um bie Lebenskraft und bte Tatkraft auszufrischrir „Dlehr Freude!" ruft Bischof von Keppler