Einzelbild herunterladen
 

SuWaer Zeitung

en<6<Uu tflgfld) will Ausnahme 6er Sonn- und $elertage. viertel- I jührilcha Bezugspreis ohne Bringerlohn and Bestellgeld In Hulda sowie auswärts 1.30 mark. —• Rotohonsöru* and Verlag ber I S r Sulbaa fltHenbrudterel In Hulda. Zernsprecher Nr. S. - -

s s tDodjen-Beilage: s 2 s s Monats-Besiage: s 2

Illustrierte Sonntagszeitung Fuldaer Leschichtsblätter

K Ziehungslisten ber preußisch-süddeutschen Kla|Ten-£otterie. — halbjährlich Taschenfahrplan, c

flnjdgen: der Reum einer elnfpotttgcn Cetonehelte, 47 ■» «reu. eeitti l > pjfc Reklamen: Dee Raum einer Cotoneljelle, 74 mm *relt, koftd 40 Pfg 6e Wiederholungen Rabah $ür Ofiert- und Ruskunllonjelgcn 20 Pf. extra. }■ Konkursfällen wirb der bewilligte Rabatt IjInfEllig erfCllungsorf (fit bas tlw» klagen oan Zarderungen Ul Sulba. flnielgen-flnnatime bis 10 Uhr sormittags. a u Größere flnjelgen erbitten wir uns tags vorder, s 9

Donnerstag den 13. November 1913.

Nr. 263.

Erstes Blatt.

40. Zahrgang.

= Die Thronbesteigung Ludwigs III.

In München fand am gestrigen Mittwoch die Thronbesteigung des Königs Ludwig HL und die Landeshuldigung statt. Die Stadt war reich ge­schmückt. Nicht nur durchwogte der größte Teil der Münchener Bevölkerung schaulustig die Straßen, son­dern auch von auswärts trafen große Volksmengen ein. — Die Feier begann mit einem

Gottesdienst im Liebsrauendom, an dem der König und die Königin sowie die Prinzen und die Prinzessin en des königlichen Hauses teilnahmen. In der Kirche hatten sich mist einer. großen Zahl anderer Geladenen auch die Mitglieder der beiden Kammern des Landtages eingefunden. Der König und die Königin fuhren in einem achtspännigen Galawagen zur Kirche. Die Abfahrt vom Schloß wurde durch Geschützsalut verkündet. Eine nach Tausenden zäh­lende Menschenmenge begrüßte die Herrschaften auf dem Wege zur Kirche mit begeisterten Huldigungen. Das war wirklich eine Huloigungsfahrt! Unauf­hörlich warf die dichtgedrängte Menge Hüte, Häpde und Tücher in die Höhe. Königliche Bereiter eröff­neten in glänzender Haltung auf ihren Pferden die Spitze des Zuges. Der König im Hofgalawagen ver­beugt sich lächelnd und bescheiden nach allen Seiten, die Königin, im dunklen, Sammetgewand und Feder­hut, sitzt neben ihm auf dem roten Sammet und den goÜ>enen Stickereien. Die Majestäten wurden am Portal der Kirche vom Erzbischof vo i München- Freising empfangen, der dann das feierliche Hoch­amt zelebrierte. Nach Beendigung der gottesdienst­lichen Feier fuhren der König und die Königin unter Geschützsalut und unter dem Jubel der begeisterten Volksmenge zur königlichen Residenz. Auch in allen übrigen Kirchen fanden FestgoMsd'enste statt. — Auf dec Rückfahrt von der Kirche zur Residenz fand eine

Huldigung vor dem Rathaus statt. Das Königs­paar wurde dort von Oberbürgermeister Dr von Vorsicht und den städtischen Kollegien begrüßt. Nach­dem der Oberbürgermeister mit ehrfurchts­vollster Huldigung die herzlichsten Glück- und Segens­wünsche dargebracht und ewige Treue, Liebe und Vertrauen gelobt hatte, brachte er ein Hoch auf das Königspaar aus, in das die Anwesenden begeistert einstimmten. Nachdem der Kön i a mit gnädigen Worten für die Huldigung gedankt hatte, überreichte die sechsjährige Enkelin des Oberbürgermeisters der Königin einen prachtvollen Blumenstrauß. Alsdann ging die Fahrt nach der Residenz weiter. Für diese Fahrt war aller Pomp aufgeboten, den man in München bei besonderm Anlaß zu entfalten versteht. Die blau-weiße Aufschirrung der altmodischen ver­goldeten Prunkwagen wirkte malerisch unter der Um­gebung von Hartschieren, Schweren Reitern und Pagen. Auf dem großen Balkon der Residenz er­wartete, vom Publikum besonders herzlich begrüßt, der kleine Erbprinz Luitpold in Artillerieuniform die Ankommenden.

Im Thronsaal der Residenz fand am Nachmittag die Landeshuldigung statt. Keine Feier, die je dieser Saal sah. kann an Glanz und Zahl der Anwesenden mit der Landeshuldigung verglichen werden. Auf fast 2000 belief sich die Zahl der Reichs­räte, Abgeordneten, hohen Offiziere, Geistlichen, Be­amten und Abordnungen aus allen Landesteilen. Zu den Seiten zweier Thronsessel lagen auf kleinen Ti­schen Szepter, Krone, Schwert und die Krone der Königin. Aus der Galerie sah man mit dem diplo­matischen Korps und zahlreichen Damen der Hofge­sellschaft auch den kleinen Erbprinzen Luitpold. In Feldmarschalluniform, mit dem Stab in der Hand, seine Gemahlin zur Linken, betrat KönigLudwig um 2% Uhr den Saal. Es folgten in langen Schlepp­gewändern die Schwiegertochter, die fünf Töchter und sämtliche übrigen anwesenden Prinzessinnen des Kö-

3n der Schule der Leidens.

21] Roman aus dem New-Dorker Leben.

Von Erich Frtejen.

,„Ja, Thomas. Nur —" sie stockt — „nur — möchte ich — lieber dableiben!"

„So —? Möchtest Du'" höhnt er. „Jede Medi­zin schmeckt schlecht; deshalb wird sie doch geschluckt. . . . Tata! Also morgen srüh halb acht Uhr! Ver­standen?"

Frau Mackah senkt den Kopf.

„Welchen Tag sagtest Du, daß wir morgen haben, Thomas?"

,Hahahaha! Ich sprach von gar keinem bestimm­ten Tag, meine Liebe. Aber — wenn es Dich inter- essiert — morgen ist Donnerstag.

„Donnerstag!" wiederholt sie sinnend, „Donners­tag!"

„Ja, Donnerstag! Und Freitag findet die Ge­richtsverhandlung gegen Deine würdige Tochter statt. , . . Na, schreck' nur nicht gleich zusammen! Da un­ten in Song Island, mit den schäumenden Wogen zu Deinen Füßen und den vielen geputzten Leuten um Dich herum — da wirst Du den Balg schon ver­gessen!"

Frau Mackah entgegnet mchts.

Sie ist seine rohen Späße und Sticheleien so sehr gewöhnt, daß dieselben gar keinen Eindruck mehr auf sie machen.

Noch eine Zeitlang spottet und höhnt er weiter. Ta seine Frau jedoch absolut keine Notiz davon nimmt, steht er gähnend auf, befiehlt ihr, sich am nächsten Morgen punkt sieben Uhr bereit zu halten und verläßt brummend das Zimmer.

Krach — fällt hinter ihm die Haustür schwer ins Schloß.

Frau Mackah steht am Fenster und lugt durch die Gardinensalten.

Jetzt spaziert seine vierschrötige Gestalt quer über die Straße . . . jetzt trampelt sie drüben die Häuser entlang . . . letzt biegt sie um die Ecke . . . und jetzt — jetzt ist sie verschwunden.

nigshauses, die rechts des Thrones Aufstellung nah­men. Während Kronprinz Rupprecht hinter den Thronsessel des Königs trat, gruppierten sich links die übrigen Prinzen. Vortretend verlas nunmehr der Präsident des Reichsrats Graf Fugger von Glätt eine Huldigungsansrache, in der er u. a. sagte:

.Felsenfest ift unser Glaube, daß unter der Regierung unseres neuen König? und Herrn die Monarchie zu irischem Glanz gebracht, das Verhältnis zu Kaiser und Reich wie bisher in bunvesfreundlicher Weise ge­pflegt und des Landes geistige, sittliche und materielle Wohlfahrt weiterhin mit ganzem Erfolg gefördert werde, daß es Eurer Majestät gutem und festem Willen gelingen werde, di» religiöse Gesinnung und den religiösen Frieden im Lande zu wahren und zu fördern und die Eintracht der Volksgenossen durch den Ausgleich der politischen und sozialen Gegensätze, durch Konzentrierung der Kräfte auf das wahrhaft Ideale und Gute, zu stärken, die Armut und das Elend zu mildtrn und zu lindern, und endlich durch all die Handlungen einer weisen und landesväterlichen Fürsorge das Glück und das Ansehen unseres heißgeliebten Vaterlandes für alle Zeiten feit zu gründen. In tiefster Ehrfurcht bringt das Bayernvolk, das niemals gewankt in feiner Treue zum Herrscherhause, durch die hier versammelten Vertreter der Nation feinem erhabenen Monarchen, in dem es das Ideal eines neu­zeitlichen deutschen Fürsten und den Allerbesten unseres Vaterlandes erblickt, beseelt von unerschütterlichem Ver­trauen und unversiegbarer Liebe ihre aufrichtigste und begeisterte Huldigung dar.

Unverbrüchliche Anhänglichkeit gelobend und unter den heißesten Segenswünschen schloß der Redner mit einem dreifachen Hoch auf König Ludwig III., das donnernd durch den mächtigen Saal brauste. Stehend erwiderte der König, der bekanntlich ein guter Redner ist, mit bis zum fernsten Platz klar verständ­licher Stimme, lndem er zunächst für die herzliche Huldigung dankte und dann fortfuhr:

Ernes SinneS mit meinem Volk zu fein, bleibt zukünftig mein ernstes Streben. DaS König­tum, von Gott gesetzt, kann seine Kräite nur da zu voller Entfaltung bringen, wo es in der Liebe und dem Vertrauen des Volkes wurzelt. Von jeher darauf bedacht, durch enge Fühlungnahme mit allen Ständen und Kreisen mich mit den Bedürfnissen des Volkes vertraut zu machen, habe ich viele Erfahrungen gesammelt. Möge es mir beschieden sein, sie für des Landes Wohl nutzbar zu machen. Das reiche Maß an herzlicher, vertrauensvoller Gesinnung, das mir bisher eatgegengebracht worden ist, bestärkt mich in der Zuver­sicht, daß die Liebe meines Volles mein Handeln ge eiten und sich mit mir in der gemeinsamen Sorge für Bayerns Wohlfahrt vereinigen wird. Meine geliebte, in den Freuden wie in den Prüfungen des Lebens bewährte Frau, die Gott mir an die Seile gestellt hat, wird treuen Anteil an meinem Streben nehmen. Gottes starke, gütige Hand hat immer über Bayern gewaltet; sie hat es ge­lugt, daß der bayerische Name, aller Stürme der Jahr­hunderte ungeachtet, sich mit Ehren im Gewirr der Völkerschicksale behauptet hat. In dankbarer Erlenninis des Segens, der ihm aus der Zugehörigleit zu dem ge­meinsamen deutschen Vaterland erfließt, fühlt sich Bayern deute freudig als angef ebenes Glied des Deutschen Reiches, dessen Gründung die bayerische Armee ruhmreich miterftritten hat. In un erschütter- licher Bundestreue steht es zu Kaiser und Reich und nimmt opferwilligen Anteil an den großen Auf­gaben, Die das Reich zu lösen hat. Rastlos pflegt Bayern Kunst und Wissenschaft; mit Entschiedenheit lörcert es jeden Fortschritt aus wirtschaftlichem, kulturellem und sozialem Gebiet. Gotlesglaube und fromme Sitte stehen im Lande hoch in Ehren; der Freiheit des Ge­wissens wie der Bekenntnisse ist Schutz und Achtung gesichert. Es ift ein reiches Erbe an Gätern des Volks- und Staatswohls, dessen Hut mir durch Gottes gnädige Führung übertragen worden ist. In freudiger Zuversicht zur Güte der Vorsehung habe ich dieies Erbe angeltet en. Möge mein Volk, in dessen Liebe und Anhänglichke t ich mein festes Vertrauen setze, mich erfolgreich in der Sorge für das teure Vaterland unterstützen. Möge es immer sich der Segnungen Oes Friedens und der Früchte seiner stillen Kulturarbeit er­freuen. ti'.öge Gott allezeit seine ichirmende Hrno über

Frau Mackah atmet auf. Noch ein kleines Weil­chen verharrt sie aus ihrem Beobachtungsposten, um sich zu vergewissern, ob ihr Mann auch nicht wieder Kehrt macht.

Daun schleicht sie in ihr Zimmer, öffnet die Kom. mode und nimmt aus dem Arbeitskörbchen das amt- liche Schriftstück, welches der Polizist ihr vorhin über­reichte.

„Würde meine Anwesenheit meinem armen Kinde nützen? Was ist überhaupt schon von der ganzen Sache bekannt und was noch nicht? Hat man be­reits Kenntnis von den gestohlenen Diamanten? Wenn ich nur wüßte, weshalb man mich als Zeugin vorladet! Ob ich wohl gegen Thomas Mackay aus- saaen soll? Er traut es mir nicht zu — aber viel­leicht würde ich es doch tun. Ich hab' nichts mehr übrig für diesen Menschen — rein gar nichts. Er hat mich herabgezoaen in den Schlamm, in dem er zu leben gewohnt ist — oder er hat es wenigstens versucht. Er hat mich körperlich und geistig ruiniert; ja, er hat fast das Gewissen in mir getötet. Vom ersten Tage unserer Verheiratung an hat er Felicie gehaßt und verfolgt. Er stahl ihr das einzige, was sie besaß, was ihr armer Vater ihr als Andenken hinterließ — ihre Diamanten, und als sie versuchte, wenigstens einen Teil ihres gestohlenen Vermögens zurückzuerlangen, da überlieferte er sie dem Gericht. Er, der Stiefvater, der den wirklichen Vater ersetzen sollte! O, er ist ein schlechter Mensch, ein Schurke, und ich möchte ihm schon die Maske vom Gesicht reißen, wenn ich kann! . . . Zuerst hatte ich ein bischen Angst; aber jetzt nicht mehr — nein, ganz und gar nicht mehr. Ich werde offen und ehrlich sprechen und mein Gewissen beruhigen. Er dtznkt, ich fahre morgen nach Song Island. Ich werde ihn tn dem Glauben lassen und für mich selbst handeln!"

All diese Gedanken erwägt die arme Frau, als sie wieder und wieder d.n Inhalt des amtlichen Schrift­stückes überfliegt. . . .

Öwird ihr ganz wirr im Kopf von dem vie- :ln und Denken. Doch nach und nach klärt sich das wüste Chaos in ihrem Hirn.

Bayern ausbreiten; dies ist der innige Wunsch meines lande-väterlichen Herzens.

Die Ansprache machte in ihrer Schlichtheit und Herzlichkeit den denkbar besten Eindruck; Ludwig III. hat die Art, sich zu geben und seine Gedanken zum Ausdruck zu bringen, so beibehalten, wie sie ihm auch als Prinzen und eifrigem Mitglieds der Kammer der Reichsräte schon reiche Sympathien eingetragen hat. Als die Nationalhymne verklungen war, be­gas«« sich der König und die Königin zum Gespräch mit einigen Auserwählten in den Saal. Besonders lange unterhielt sich der König mit dem Kammer- Präsidenten Dr. v. Örterer. — Am Abend fand feierlicher Empfang sämtlicher Teilnehmer der Huldigungsfeier statt. Für diejenigen Gäste, die in bürgerlicher Kleidung erschienen, war dunkler Anzug als ausreichend bezeichnet worden. Es war damit auch den Vertretern des Arbeiterstandes — an 80 Mitglieder von Arbeiterverbänden nahmen teil — Gelegenheit gegeben, sich ungezwungen in der höfischen Umgebung zu bewegen. Der schlichte und gemütliche Zuschnitt.' den diese wohltuende Rücksichtnahme auf die Teilnehmer aller Stände der ganzen Veranstal­tung verlieh, wurde in den beteiligten Kreisen sehr an­genehm vermerkt. Der König und die Königin hiel­ten im Saale Cercle ab, sprachen mit jedermann. Hoch und niedrig wurden von ihnen ins Gespräch gezogen. Um 10 Uhr gaben Fanfaren das Schluß­zeichen der Feier und im gleichen Augenblick beschloß eine wundervolle

Illumination der ganzen Stadt München das fest­liche Gepränge dieses bedeutungsvollen Tages.

)( Ein neues Gesetz über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe.

Dem Reichstage ist jetzt der Entwurf des Gesetzes über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe zuge­gangen. In der Begründung heißt es:

„Bei der Beratung der Novelle zur Gewerbeordnung vom 1. Juni 1891 ist im Reichstag von mehreren Seiten die Auffassung vertreten worden, daß ohne Schaden für die Bevölkerung und ohne Beeinträchtigung des Handels­gewerbes eine Beschränkung der in der Novelle vorge­sehenen fünfstündigen Beschäftigungszeit im Handelspe- werb» möglich sei. In der zur Borberatung der Novelle eingesetzten Kommission des Reichstags hat im allgemeinen Uebereinstimmung darüber geherrscht, daß tn gröberen Städten recht wohl eine weitere H-rabsetzung der Be- schältigungsstunSen, ja vielleicht ein gänzliches Verbot der Sonntagsarbeit im Verkaussgelchäft und im Handelsge­werbe überhaupt angängig sei, daß aber gegen weitere Beschränkungen der Verkaufszeit für das platte Land Be­denken zu erheben seien.

Mit Rücksicht auf die zugelafsene Möglichkeit der Ausdehnung der Sonntagsruhe durch statutarische Be­stimmung ist von einer Verschärfung der gesetzlichen Vor­schriften damals abgesehen worden. Eine solche Aus­dehnung hat zunächst nur in wenigen Gemeinden stattgefunden. Später ist die Bewegung für eine orks- statutarische Einschränkung der Sonnlagsarbeit erheblich gewachsen."

In 3(15 Gemeinden hat man von der Möglichkeit weiterer Einschränkungen durch Orisstaiut Gebrauch gemacht. Dann sagt d e Denkichrist weiter:

„In 27 Städten war die Sonn'agsarbeit in Kontoren durch Ortsstatut untersagt. Zahlreiche Anregungen au; eine weitere Einschränkung der Sonn agsarbett haben in den letzten Jahren den Reichstag be'schä tigt. Dieser beschloß am 27. März 190 », die verbündeten Regierungen zu ersuchen, durch Vermittelung des Reichsamts des Innern bei den Einzelreaierungen auf eine gleichmäßige Gesta tung und Einschränkung der im Handelsgeweibe bezüglich der Sonntagsruhe getroffenen Ausnahme­bestimmungen hinzuwirken."

In diesem Sinne legt die Regierung den Ge­setzentwurf vor, der diese Entwickelung zur vol­len Sonntagsruhe weiter führen soll.

I. Offene Verkaufsstellen. Für offene Verkaufs­geschäfte soll die sonntägliche Verkaufszeit in Zukunft

Und jetzt ist sie fest, ganz fest entschlossen.

Flugs macht sie sich zum Ausgehen bereit und fährt nach der Waterstraße, zur früheren Wohnung ihres Schwiegersohnes.

Sie weih zwar nicht, wo et sich augenblicklich aufhält. Seit jenem verhängnisvollen Abend in Ro­chester hat sie weder von ihm, noch von Felicie etwas gehört. Die Tochter hat nicht ein einziges Mal aus dem Untersuchungsgefängnis an sie geschrieben, und der armen Frau fehlte der Mut, selbst die Initiative zu einem Briefwechsel zu ergreifen. . . .

Nun will sie sehen, ob sie bei Barrmgtons früherer Wirtin irgend etwas Näheres erfahren, vielleicht gar den Schwiegersohn selbst sprechen kann.

Auf ihr Befragen teilt ihr Frau Brassey mit, daß Herr Barrington während der letzten vierzehn Tage dreimal in ferner alten Wohnung geschlafen habe, daß er augenblicklich nicht da sei, daß sie ihn aber heut abend noch von Rochester her erwarte.

Frau Mackah denkt einige Augenblicke nach.

„Hm — ja —" beginnt sie dann zögernd, „ich möchte Sie gern etwas fragen. Ich bin nämlich die Schwiegermutter von Herrn Barrington."

„Ah — wirklich?" Frau Brassey gewinnt plötzlich Interesse an der bleichen, vergrämten Dame da vor ihr. „Sie sind also die Mutter der armen Frau Bar­rington, die morgen vor Gericht stehen soll! Bitte, wollen Sie nicht näher treten! Ein Täßchen Tee —"

„Bielen Dank, Frau Brassey! Aber ich muß gleich wieder fort. Ich möchte nur wissen, ob Ihnen viel­leicht zufällig der Name des Rechtsanwalts bekannt ist, der meine Tochter morgen vor Gericht vertreten wird?"

„Aber natürlich, Frau Mackah. Herr Barrington kommt ja immer nur von Rochester herüber, um mit dem Rechtsanwalt seiner Frau zu verhandeln."

»Er heißt —"

„Dr. Maxwell!"

„Und seine Adresse?"

-Die werd' ich Ihnen gleich sagen, liebe Frau

bis zu drei Stunden zulässig sein. Sie kann für verschiedene Gewerbszweige verschieden festgeletzt werden. Am ersten Weihnachts-, Oster- und Pfingst­tage ist jede Beschäftigung untersagt. In Orten, wo die Bevölkerung aus der Umgegend die Läden an Sonn- und Festtagen aufsucht, kann die Verkaufszeit auf vier Stunden ausgedehnt werden. Der Gemeinde steht das Recht zu, die dreistündige Be­schäftigung für alle ober einzelne Gewerbezweige auf kürzere Zeit e i n zu sch r ä n k en oder g a nz zu untersagen. Für jährlich sechs, mit Geneh­migung der höheren Verwaltungsbehörde für weitere vier Sonn- und Festtage kann die Polizeibehörde eine Beschäftigung bis zu zehn Stunden zu- lassen.

II Verkaufszeit in Kontoren. In den Bureaus kann die böbere Verwaltungsbehörde sowie durch sta­tutarische Bestimmung die Gemeinde ober ein weiterer Kommunalverbanb eine Beschäftigung b i s z u zwei Stunben zulassen. Für bas Spedition s- unb bas Schisssmaklergewerbe sowie für anbere Ge­werbebetriebe, insoweit in ihnen Güterversendungen mit Seeschiffen vorgenommen werben, kann in glei­cher Weise eine Beschäftigung bis zu fünf Stun - b e n zugelasfen werben. Die höhere Verwaltungs- beböcbe kann für jährlich höchstens fechs Sonn- unb Festtage, an benen befonbere Verhältnisse einen Wei- teren Geschäftsverkehr erforderlich machen, eine Be­schäftigung bis zu vier Stunden zulasten.

Keine Anwendung linden die Bestimmungen über die Einschränkung der Sonntagsarbeit auf Arbeiten in Notfällen, auf Arbeiten zur Durchführung einer gesetzlich vorgeschriebenen Inventur und auf die Be­aufsichtigung eines Betriebes, ferner auf die Be­wachung der Betriebsanlagen, auf Arbeiten zur Rei­nigung und Instandhaltung, durch die der Fortgang des Betriebes bedingt ist, unb auf Arbeiten zur Ver­hütung des Verderbens von Rohstoffen oder des Miß­lingens von Arbeitserieügnisten, jedoch sind in bett letzteren Fällen bie Gewerbetreibenden verpflichtet, jeden Beschäftigten entweder an jedem dritten Sonn­tage volle seckisunddreikig Stunden oder an jedem zweiten Sonntag mindestens in der Zeit von sechs Uhr morgens bis sechs Ubr abends von ber Arbeit freizu­lasten. - Für Bergwerke, Salinen, Brüche, Fabri­ken, Werkstätten, Zimmervlätze, Ziegeleien rc., für Wirtschaften, Schaustellungen, Lustbarkeiten, für den Marktverkehr, für Apotheken gilt dieses Gesetz über- bairht nickt.

Jüdisch- Gehilfen unb Lehrlinge dürfen von Ge­werbetreibenden, die am Sabbat unb anderen jüdischen fveiertaaett dauernd gänzlich schließen, und der Rolirei davon Mitteilung gemacht haben, bis ru fünf Stunden innerhalb der Geschäftsräume beschäftigt werden, aber nicht am ersten Weihnachts-, Oster- und Vfingsttaa, auch müssen die Geschäftsräume für den allgemeinen Verkehr aefcbWfett bleiben.

Die Vorschriften des Gesetzes sieben einer weiter­gehenden Beschränkung des Gewerbebetriebes an Sonn- nutz Festtagen durch Landesaesetz oder landesrechtliche Verordnung nicht entgegen.

4- Hoensbroech.

Aus die eine begeisterte Apologie des katholischen Ordens lebens darstellende Schrift des Jesuitenpaters v. Nostitz - Rren eck: „Graf Hoensbroechs Flucht aus Kircke und Orden" antwortet jetzt Graf Hoens- broech mit einem Schrncihschriftchen von 35 Seiten „Des Jesuiten v. Nostitz-Rieneck Schrift: Graf Hoens-. broechs Fluch, aus Orden und Kirche". Er stellt sich darin der OÖffentlichkeit vor als noch immer der alte, der ans den vielen Schlappen, die er sich geholt, immer noch nichis gelernt hat. Daß er jetzt seine Broschüre gespickt hat mit den gehässigsten Ausfällen gegen den einstigen Ordensgenossen, ist bei einem so unbeque-

Mackap. Bitte, wollen Sie nicht einen Augenblick näher treten! Ich suche Ihnen die Adresse inzwischen heraus."

„Nein, ich danke wirklich, liebe Frau Brassey; aber ich habe keine Sekunde Zeit. Bitte, bitte, machen Sie recht schnell! Ich bin in solcher Sorge —"

„Das glaub’ ich gern, liebe Frau Mackay. Ich eile schon —"

Und die brave Wirtin verschwindet hinter der Tür.

Nach einer halben Minute ist sie bereits wieder zurück, in der Hand einen Fetzen Papier.

„Hier, liebe Frau Mackay! Wenn Sie sich eilen, treffen Sie Herrn Dr. Maxwell noch in feinem Bu­reau an — Broadway Dr. 204."

„Danke, danke! Der Himmel vergelte es Ihnen!"

Fest schließt Frau Mackay die abgezehrten Finger um das Stückchen Papier. Um Gotteswillen — es nur nicht verlieren! Ihr ist, als halte sie mft^ der Adresse des Rechtsanwalts die Freisprechung der Toch­ter in den Händen.

Dr. Maxwell ist noch anwesend, als Frau Mackay schüchtern das Bureau betritt. In zuvorkommender Weise gibt er ihr alle möglichen Anweisungen betreffs ihres morgigen Verhaltens vor Gericht.

„Und verspäten Sie sich nicht!" schließt er ernst, „Ihre Aussagen sind von größter Wichtigkeit. Zwar fürchte ich, nichts kann meine Klientin von der Ver­urteilung retten; aber — es ist ein gewaltiger Unter, schied zwischen drei Jahren Zuchthaus und zehn Jahren!"

Bei dem Wort „Zuchthaus" zuckt Frau Mackay zusammen.

„Und — und — wenn ich nun morgen nicht vor Gericht erscheine?" fragt sie mit versagender Stimme.

„So machen Sie sich einer strafbaren Handlung schuldig und werden gerichtlich belangt."

Fran Mackay weiß genug- Unter vielen Daykes- beteuerungen empfiehlt sie sich und besteigt die Stadt­bahn. um nach ihrer Wohnung zurückzukehren.