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Hr. 233*rftes Blatt.

Mittwoch den S. Oktober 1913«

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40. Zahrgang.

X Die Notwendigkeit der geheimen Wahl

wird durch den Fall Knittel aufs neue er­wiesen.

Als im Preußischen Abgeordnetenhause die Re­form der Landtagswahl auf der Tagesordnung stand, arbeitete das Zentrum darauf hin, zunächst die geheime Stimmabgabe anstelle der bisherigen öffentlichen Benennung der Wahlmänner zu errei­chen. Dieser große Fortschritt wäre (in Verbindung mit anderen Berbesserungen) auch zu erreichen gewe­sen, wenn nur die Staatsregierung sich der Ver­ständigung zwischen dem Zentrum und den Konser- oativen angeschlossen hätte. Aber Herr v. Bethmann Hollweg gab den Sonderinteressen der Nationallibe­ralen den Vorzug und ließ die ganze Reform schei­tern. So wird in Preußen die Wahl der Wahlmänner noch immer öffentlich vollzogen, und wenn ein Reserveoffizier oder Beamter nach seiner Ueberzeu- gung wählt, so kann er unter Umständen in ähnliche Schwierigkeiten und Konflikte geraten, wie Herr Knittel.

Weil Herr Knittel für die zwei Wahlmänner, die vom Zentrum und den Polen in Rhbnik gemeinsam aufgestellt waren, öffentlich seine Stimme abgegeben hatte, erhob sich in den hakatistischen Kreisen der Klatsch und Tratsch, der in der Anklageschrift des sonderbaren Hauptmanns Kammler seinen akten- mäßigen Niederschlag fand. Die Gleiwitzer Urteils­begründung, die an saftigen Ausdrücken mit der so­zialdemokratischen Schreibweise wetteifert, sprach von Klatschbasen männlichen und weiblichen Ge­schlechts". Damit sollten aber nur die Leute gemeint sein, die über die Eigenheiten des * '*"16 Kammler unerquickliche Aussagen gemacht hatten. Wenn man aber überhaupt von Klatschbasen spre­chen will, so sollte man auch an die geschäftigen Zun­gen denken, die über das Verhalten des Amtsrichters Knittel eine gehässige Sieberei in Gang brachten. Ein Musterftückchen von der verwirrenden Klatscherei lie­ferte ja der besagte Hauptmann Kammler vor Ge­richt, indem er jetzt noch, bei der zweiten Verhandlung, die einfache Tatsache, daß Herr Knittel ohne sein Vorwissen in den Kirchenvorstand gewählt wurde, mit den Worten berichtete:Er ließ sich in einen Ver­ein wählen, in dem auch Pollacken faßen". Wenn der älteste Offizier am Platze und maßgebende Wort­führer derEntrüster" eine solche Auffassung und Redeweise zähe festhält, so kann man sich vorstellen, wie es in solcher Umgebung um die Wahlfreiheit bei öffentlicher Stimmabgabe bestellt ist. Wer nicht im Sinne dermaßgebenden" Kreise des Ortes stimmt, ist zum Spießrutenlaufen zwischen einer Gasse von spitzen Zungen verurteilt. Die Klatschbasen beiderlei Geschlechts suchen sich als patriotische Zionswächter aufzufpielen; man könnte im Gleiwitzer Stile sagen: sie wollen den kapitolinischen Gänsen nacheifern. Da­her ist es ihre liebste Beschäftigung, etwas staats­feindliches in dem Verhalten des Beklatsch»! zu entdecken. Dabei wird die Zahl der Staats- und Reichsfeinde nach Bedarf vermehrt: man wirft sämt­lichePollacken" einfach zu den Umstürzlern, auch solche Polen, die durch das Zusammengehen mit der oeutschen Zentrumspartei sich rückhaltlos auf den Boden der Verfassung stellen; anders wo macht man dieWelfen" zu Staatsfeinden, an dritten Orten die Fortschrittler. Bekanntlich ist das Zentrum auch schon lange Jahre als reichsfeindlich verschrien wor- sen, und wenn es mal wieder einen Konflikt zwischen Regierung und Zentrum gibt, so wird es auch Klatschbasen und Hetzer geben, die einen Reserveoffi­zier oder Beamten wegen seiner Abstimmung für Zentrumskandidaten erst gesellschaftlich und dann dienstlich unmöglich zu machen suchen.

Wenn wir für den Schutz der Wähler eintreten, so suchen einige Blätter die öffentliche Meinung zu verwirren mit der Unterstellung, wir wollten un­bedingt Freiheit und Straflosigkeit auch für die­jenigen Beamten und Offiziere, die z. B. durch die Wahl eines erklärten Revolutionärs, eines Mitgliedes der Umsturzpartei grobes Aerger- nis gäben. Nein, es gibt gewisse Grenzen auch für die politische Betätigung. Aber was wir unbe­dingt fordern, das ist der Rechtsschutz für die Reserveoffiziere und Beamten: sie dürfen nicht durch eine Maßregelung, die mit dem Interesse des Dien­stes maskiert ist,"den Klatschbasen und Hetzern zum Opfer gebracht werden, sondern man muß im ge­ordneten Verfahren über ihre Schuld oder Unschuld durch richte rl ich en Spruch entschei­den.

Um die unseligen Klatschereien und Hetzereien einzudämmen, gibt cs kein befferes Mittel, als die Stimmabgabe geheim zu machen. Der Staat wird dadurch ebensowenig gefährdet werden, als das Reich, das schon fast ein halbes Jahrhundert die geheime Wahl hat. Auf die Dauer ist doch nur eines zu­verlässig: das Gewissen der Beamten und Re­serveoffiziere.

Das Wahlgeheimnis ist die sicherste Ge- währ, nicht bloß für die W a h l f r e i h e i t, sondern auch für den Frieden.

Deutsches Reich.

** Berlin, 7. Okt. Halbamtlich wird bekannt ge­geben: Der in Tescheu erscheinende,Dziennik Cieszynskst hat aus einem Gespräche, das Se. Maj. der Kaiser bei seinem Jagdaufenthalte in Oesterreichisch-Schlesien mit dem Bürgermeister Staniek von Rarroin gehabt bat, die Aeußerung berichtet:Polen haben Sie auch? Da müsten Sie ja recht tüchtig dreinhauen." Wir stellen fest, daß diese angebliche Raiferl. Aeußerung dreist erfunden ist.

* Statthalterwechsel in den Reichslanden? Aus absolut sicherer Quelle will diePost" erfahren, daß es trotz des erfolgten Dementis als zweifelsfrei be­trachtet werden kann, daß mit dem Rücktritt des Grafen Wedel zu rechnen, und daß als sein Nach­folger Herzog Johann Albrecht bereits be­stimmt ist. Seine Berufung auf den Statthalter­posten sei nur eine Frage der Zest, im Prinzip sei sie schon beschlossen.

(*) Die Schuldentilgung im Reich. Durch die Fmanzreform des Jahres 1909 waren feste Grund­sätze für eine planmäßige Minderung der Reicksschuld ausgestellt. Trotz der inzwischen notwendig gewor­denen zwei großen Wehrvorlagen ist es möglich ge- wesen, an diesen Grundsätzen nicht nur festzuhalten, sondern sogar über sie hinauszugehcn. Denn es sind inzwischen, wie wir in Berliner Blä'tern lesen, die Aufwendungen für den Nordostsee-Kanal und die Kosten der Reichseisenbahnen, soweit sie strategischen Zwecken dienen, aus dem Extraordinarium, in dem sie bisher enthalten waren, auf das Ordinarium des Reichsetats übernommen; diese Ausgaben müssen in­folgedessen jetzt aus laufenden Einnahmen gedeckt werden. Im Etat für 1913 sind zum erftenmale außerordentliche Ausgaben für die Heeresverwaltung nicht mehr enthalten, und vom Jahre 1917 ab dürften auch die Kosten der Flotte vom außerordent­lichen Etat verschwunden sein.

* Neichsgesinderecht. Der Erlaß einer Reichs- gesindeordnung zum Zwecke der reichsgesetzlichen Regelung des Rechtsverhältnisses der im Hause von Dienstherrschaften mit häuslichen Arbeiten beschäftigten Personen ist neuerdings erörtert worden, und man hat dabei auch nach Berliner Blättern eine Aufhebung der in bet einzelnen Bundesstaaten bestehenden

Der Wrnndffifter.

34] Eine Bauerngeschichte aus dem Taunus von Fritz Ritzel.

Und trotzdem Herr Staatsanwalt, halte ich die Sache noch nicht für so weit geklärt, daß dieselbe der Staatsanwaltschaft zur weiteren Behandlung über­geben werden kann!" erwiderte der Landrichter, in» Dem er fein wohlwollendes, von einem blonden Voll­bart umrahmtes Gesicht gegen den Vertreter der llnklagebehörde erhob.Herr Staatsanwalt haben vohl den Aussagen des einzigen Entlastungszeugen, -es Landwirts August Bremser, der sich einige Tage nach dem Brande bei mir zur Vernehmung meldete, weniger Beachtung geschenkt? Ich halte gerade diese Aussagen für sehr bedeutungsvoll und habe deshalb den Herrn Staatsanwalt gebeten, der nochmaligen Vernehmung des Mannes, den ich auf heute vorge­laden habe, beizuwohnen. Täuscht mich nicht alles, so bewegt sich die Untersuchung in gänzlich falscher Richtung, denn die Erhebungen, die ich infolge der Aussagen jenes Entlastungszeugen machen ließ, ha­ben ergeben, daß die von dem Mann betreffs des wirklichen Täters gehegten Vermutungen aller Wahr­scheinlichkeit zutreffen. Mei :r festen Ueberzeugung nach liegt hier wieder einer jener Fälle vor, in wel­chen die unglaublichsten Verwickelungen den Unter­suchenden auf falsche Wege leiten, einer jener Fälle, wie ich sie schon mehrmals in meiner Praxis zu be­handeln hatte in denen sich schließlich alles ganz anders herausstellt, wie man es zuerst selbst bei der gewissenhaftesten Prüfung angenommen hat!"

lieber das Gesicht des Staatsanwalts flog ein ungläubiges Lächeln, als er erwiderte:

Allen Respekt vor Ihrer Kombinationsgabe Herr Landrichter, aber der vorliegende Fall liegt so klar, daß ich Ihrer Auffassung nicht beistimmen kann! Oder sind Momente hinzugetreten, die mir

jetzt unbekannt geblieben sind? Ich wüßte doch nicht"

Allerdings", unterbrach ihn der Andere,und deshalb möchte ich mir erlauben, dem Herrn Staats­anwalt diese Momente ru unterbreiten. Nach Aus­

sagen des Entlastungszeugen" der Sprechende sah in die Aktendes Landwirts August Bremser, gehört das von ihm gefundene und hier vorliegende Taschenmesser dem Landwirt Jakob Eicher, der einige Tage nach dem Brande auf Anordnung des behan­delnden Arztes wegen schwerer geistiger Erkrankung der Nervenheilanstalt Friedrichstal überwiesen wur­de. Das Gutachten des Direkwrs der genannten Anstalt über den Geisteszustand des Erkrankten liegt hier vor. Demnach handelt es sich um eine durch Vererbung bedingte und höchstwahrscheinlich durch heftige seelische Erregung hervorgerufene gänzliche Zerrüttung des Beurteilungsvermögens und damit verbundener Wahnvorstellungen. Diese Wahnvor­stellungen äußern sich in tobendem Verlangen nach Feuer und in triumphierenden Auslassungen dar­über, daß es ihm, dem Kranken, gelungen sei, dem Ernst Rother dessen Besitztum in Asche zu legen "

Der Sprecher hielt inne und blickte nach seinem Gegenüber, um die Wirkung seiner Worte zu be­obachten. Dieselben ließen den Staatsanwalt aller­dings aufmerken, doch drückte sich immer noch starker Zweifel in seinen Mienen aus, als er jetzt sagte:

In der Beurteilung derartiger Selbstbezichti­gungen seitens geistig unzurechnungsfähiger Personen muß man sehr vorsichtig sein, Herr Landrichter. Wenn nicht Zeugnisse gänzlich einwandfreier Per­sonen vorliegen-, welche die Selbstbezichtigung des Jakob Eicher als den Tatsachen entsprechend erschei­nen lassen, lege ich für meine Person wenig oder gar keinen Wert darauf!"

Kinder und Narren sagen die Wahrheit, Herr Staatsanwalt!" warf der Landrichter ein.

Bor Gericht aber kann die Aussage eines Nar­ren nicht als Wahrheit gelten! Ist denn der Mann vollständig unzurechnungsfähig hat er nicht bis­weilen lichte Momente?"

Der Landrichter nahm ans dem vor ihm liegen­den Aktenheft ein Schriftstück und reichte dasselbe dem Staatsanwalt mit den Worten:

Wenn dec Herr Staatsanwalt selbst von dem Gutachten der Direktion der Nervenheilanstalt Fried­richstal Einsicht nehmen wollen, werden der Herr Staatsanwalt sehen, daß wir es hier mit einem un­heilbar Irren zu tun haben!"

Gesindeordnung gefordert. Ein Vorgehen von Reichs­wegen in dieser Sache steht aber nicht in Aus­sicht. Die Frage ist früher schon erörtert worden, und Reichstag wie Reichsregierung haben von einer einheitlichen Regelung Abstand genommen, weil die Verhältnisse und Anschauungen in den verschiedenen Teilen so erhebliche Verschiedenheiten auf- weisen, daß ein Eingriff der Reichsgesetzgebung nicht als angebracht erachtet wurde.

* Schwere Mißstände beim Remonteankans in Ostpreußen werden nicht nur von konservativen Blättern, sondern auch imVorwärts" in die Öffent­lichkeit gebracht. Danach sollen die Remonte-Ankaufs- kommissionen wiederholt eine große Anzahl militär- brauchbarer Pferde zurückgewiesen, nachher aber von jüdischen Pferdehändlern zu weit höheren Preisen angekauft haben. Die konservative Ostpreußische Warte bringt in dieser Beziehung unter Namensnennung eine Reihe von Angaben, die nahezu unglaublich sind. So wird bei­spielsweise aus dem Kreise Niederung berichtet:

In Neukirch (Kreis Niederung) wurden durch die ostpreutzische Ankaufskommission von etwa 200 Pferden nur 20 angekauft, eine große Anzahl guter Pferde aber nur mit dem Anheimgeben zurückgewiesen, die­selben doch an die bekannte Pferdegroßhandlung Sandelowfki und Rachmann zu veräußern. Dieselbe kaufte in Neukirch, wie auch auf zahlreichen andern Märkten, eine Anzahl dieser Pferde an, um sie später der Kommission vorzustellen und zu wesentlich hö­heren Preisen an dieselbe zu verwerten. U. a. ist folgender Vorfall recht bezeichnend: Zwei Besitzer aus Lokeiten hatten je ein Pferd und ein Besitzer aus Kreh- wehlen hatte zwei Pferde in Neukirch erfolglos vorgestellt und auf den Rat der Kommission an die genannte Firma verkauft. Dieselbe bezahlte zwei dieser Pferde mit 900 und zwei mit 950 Mark und verkaufte sie an die Kommission bereits vier Tage später in Tilsit Wei. ter. Auf die Höhe des Händlerverdienstes läßt sich aus dem Umstand schließen, daß drei dieser Pferde für die Maschinengewehrabteilung angekauft wurden und also mit je 1470 Mark bezahlt worden sein dürsten.

Diese Mitteilungen klingen fast unglaublich, wenn man sich der kriegsministeriellen Anweisung erin­nert, in erster Linie und soweit als irgend angängig vom Züchter zu kaufen. Für eine Begünstigung der Pferdehändlerfirma Sandelowfki und Rachmann sind die Mehrausgaben nicht bestimmt gewesen.

ns Der preußische Städtetag hat auf seiner Bres­lauer Tagung in einem Zyklus von Vorträgen die ver­schiedensten Gebiete des Wohnungswesens behan­delt und dabei allgemeine, auch über Preußens Gren­zen hinausreichende Aufklärungsarbeit geleistet. Zu­nächst beschäftigte man sich mit der gesetzlichen Regelung des Wohrfuugswesens. Dazu be­schloß man folgende Leitsätze: 1. Das Bestreben der Staatsregierung zur Förderung des Wohnungswesens wird anerkannt, doch behandelt der Entwurf nur die Ausschnitte der Wohnungsstage, die in das Tätigkeits­gebiet der Gemeinden fallen. 2. Die wichtigsten Teil­aufgaben der Wohnungsstage sind dem Eingreifen der Gemeinden entzogen, so die umfassende Regelung des Realkreditwesens und das Hypothekenrecht. Hier sind die eigentlichen Aufgaben von Reich und Staat zu su­chen. 3. Die Neigung des Entwurfs, die Selbstverwal­tung durch staatspolizeiliche Zuständigkeit zu ersetzen oder einzuengen, muß als ein Fehlgriff bezeichnet wer­den. 4. Die Gemeinden bedürfen zu grundlegenden Verbesserungen im Wohnungswesen der Erschließung neuer Einnahmequellen. Am Dienstag behandelte Bür­germeister Köttgen-Dortmund den Ausbau der Wohnungsaufsicht. Der Redner schilderte die heutigen Zustände in der Beschaffenheit und der Be­nutzung der Wohnungen und kam zu dem Ergebnis, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen eine Wohnungs­aufsicht allgemein erforderlich und eine gesetzliche Re­gelung der Materie für ganz Preußen erforderlich sei. Die Leitsätze zu diesem Thema formulierte der Redner wie folgt: 1. Der Städtetag erachtet in Uebereinstim-

Allerdings" sagte der Andere, nachdem er einige Augenblicke in dem Schriftstück gelesen hatte.Dem­nach steht die Ueberführunq des Kranken wegen un­heilbarer vollständiger Geistesumnachtung in die Irrenanstalt Eichberg demnächst bevor. Der Gang des Prozesses wird aber dadurch kaum aufgehalten werden. Wie ich schon vorhin bemerkte, kann die Selbstbezichtigung eines nowrisch Irren nicht als Beweis für die Unschuld des Angeklagten gelten, höchstens könnte sie von anderer Seite zu Gunsten des Angeklagten vorgebrachte Argumente unter­stützen!"

In diesem Augenblick trat ein Gerichtsdiener ein und meldete, sich zu dem Landrichter wendend, in dienstlicher Haltung: '

Der zur Vernehmung vorgeladene Landwirt August Bremser aus Oberhausen ist erschienen, Herr Landrichter!"

Lassen Sie ihn eintreten, Miller!" erwiderte der Landrichter und gleich darauf trat August Brem­ser, gefolgt von dem alten Lenhard, in das Zimmer.

Der Richter betrachtete den Letzteren und fragte:

Zu wem wollen Sie, alter Freund? Sind Sie zu einem Termin geladen und von wem? Sagen Sie dem Gerichtsdiener draußen, er möge Sie zu­rechtweisen!"

Entschuldigen Sie, Herr Landrichter", nahm hier August Bremser das Wort,ich hab den Mann mitgebracht, weil er in der nämlich Geschicht, Wege der ich herbestellt bin toorn, wichtige Angabe zu mache hot! Leonhard Schwaz haaßt er un is Knecht im Lindewirtshaus!"

So, so!" meinte der Beamte.Na wir werden ja sehen, was das für wichtige Angaben sind! Vorläufig wollen wir Ihre am 18. August gemachte Aussagen nochmals durchgehen und wollen sehen, ob Sie daran etwas zu ändern oder etwas beizu­fügen haben! Setzen Sie sich einstweilen!"

Der Sprechende drückte auf den Knopf der über den Tisch herabhängenden elektrischen Leitung und befahl einem aus dem Nebenzimmer eintretenden Schreiber, an dem Tische Platz zu nehmen und den Gang der Vernehmung protokollarisch zu verfolgen. Dann wandte er sich art August Bremser und fragte:

Sie sind weder verwandt noch verschwägert mit dem angeklaateu Ernkt Rother?"

mung mit seinen Beschlüssen vom 7. Dezember 190% einen tatkräftigen Weiterausbau der Wohnungsaufsicht für dringend notwendig. Die praktische Erfahrung hat gelehrt, daß zur Verbesserung der rechtlichen Grund- lagen eine baldige gesetzliche Regelung erwünscht ist. 2. Eine erfolgreiche Durchführung der Wohnungsaufficht ist nur möglich, wenn alle in dem Gesetzentwurf enthal­tenen Beschränkungen der Selbstverwaltung fortfallen. 3. Auf jeden Fall muß vermieden werden, daß die An­stellung besonderer beamteter Wohnungsaufseher im Belieben der Aufsichtsbehörde liegt.

+ Graf Paul Hoensbroech versendet an die ihm geistesverwandte Presse eine Erklärung, in der er bittere RIage führt über das kürzlich erschienene Buch des Jesuitenvaters Graf v. Nostiz-Pie ue ck:Graf HoenSbroech's Flucht aus Kirche und Orden. Was er verließ und verlor." Es war zu erwarten, daß das Erscheinen dieses Buches Hoensbroech wie keine andere Polemik gegen ihn bevor treffen würde; sehr zu unrecht aber meint Hoensbroech, das Buch ziele nur auf die Verächtlichmachung feiner Person ab. Durch diese Annahme beweist der Exjesuit nur erneut, daß tatsächlichunbändige Eitelkeit" der Grundsatz seines Geistes ist. Wenn den Grafen Hoensbroech etwas verächtlich gemacht hat, so ist es nicht das 20 Jahre nach seiner Flucht aus dem Jesuitenorden er­schienene Buch des Jesuiten v. Nostiz gewesen, son­dern fein eigenes Verhalten und seine eigene Tätigkeit g gen die Kirche und den Orden, denen er einst atu gehört hat.

*lieber den politischen Kamps von heutzutage" schreibt treffend derBayer. Kurier":

Am Grabe der Frau von Örterer (in Mün­chen) hat der Geistliche davon gesprochen, daß die Tot« einen guten Teil ihres Lebens und ihrer Gesundheit dem politischen Beruf ihres Mannes geopfert habe. Mit Recht, denn die Verblichene verdankte ihr Herz­leiden und ihr Siechtum in der Hauptsache zweifellos der Art der politischen Bekämpfung ihres Mannes, in erster Linie durch dievornehmen' liberalen Schichten von Besitz und Bildung". Es war bei den denkwürdigen Januarwahlen 1907, als der liberale Bildungspöbel im Uebermut über denSieg" des Bülowblockes um Mitternacht vor di« Wohnung des Herrn v. Crterer zog, und dort, wie auf seinem Zuge ungestört von der Polizei, nicht nur ein ordinäres Haberfeldtreiben und unglaublichen Skandal entwickelte, sondern auch ein Bombardement mit schweren Steinen und allen möglichen Gegenständen auf Türen und Fenster eröffnete. Die Situation war geradewegs lebensbedrohend. Herr v. Orterer war zur Entgegennahme der Wahlresultate außer dem Hause, nur Frau und Töchter mußten diese Szene über sich ergehen lassen. Die bangen Viertel­stunden von damals haben die Gesundheit der Toten schwer beeinträchtigt, und sie hat sich seitdem nie mehr ganz erholt. Die liberalenMünch. Reust, Nachr." haben damals mit Behagen geschrieben:Nach der Ova­tion vor dem Palais des Prinzen Ludwig rief einer der Begeisterten, es fehle der ganzen Freude die Weihe, wenn man nicht nochdem Orterer" eine Katzenmusik darbringe. Daraufhin zogen etwa 2000 Personen unter Absingung vonDeutschland, Deutschland über alles" über die Blumenstraße nach der Müllerstraße. Dori wurde Herrn v. Orterer eine solenne, fidele Katzenmusik gebracht, die naturgemäß nur den Charakter einer harm­losen Kundgebung der akademischen Jugend hatte." Die Kundgebung" war soharmlos", daß die Damen in die Hinterzimmer flüchten mutzten, um nicht das Leben zu riskieren. Am Grabe der Toten fühlt man noch einmal die unauslöschliche Schmmh des Münchener Liberalismus und seiner Presse von damals.

Aber was ficht das den gewalttätigen Liberalis­mus an: er schreitet rücksichts- und gefühllos auch über Leichen nur dürfen es nicht die von Libera­len sein!

* lieber da? allmähliche Verschwinden ganze» Bauerndörfer im schlellschen Kreise Trebnitz wird in

Ich bin weder verwandt noch verschwägert mit ihm wenigstens vorläufig nit!" erwiderte August freimütig.

Was heißt das: vorläufig nicht?"

Ei na", meinte ber Bursche in einiger Ver­legenheitwas nit is, kann noch wer'n! Dem Ernst Rother fei Schwester, die Gustel un ich"

Ah, ah, ich verstehe!" unterbrach ihn der Rich­ter, während der Staatsanwalt den Kopf schüttelte und bemerkte:

Dieser Umstand beeinträchfigt die Glaubwür­digkeit. des Entlastungszeugen auf das Bedenklichste, Herr Landrichter! Wenn der Zeuge in Beziehungen zur Schwester des Angeklagten steht, dann ist doch wohl anzunehmen, daß seine Aussagen möglichst günstig gefärbt für den Schwager in spe sind!! Jedenfalls ersuche ich Sie" der Sprechende wandte sich zu dem Schreiberdies in dem Pro- tokoll ausdrücklich zu betonen!"

Herr Herr ich waaß nit, wie ich Sie an­rede soll", sagte da August Bremser in seiner offenen ManierSie maane, mei Aussage könnte günstig gefärbt sein, weil die Gustel, die Schwester des Ro­thers Emst, mein Schatz is?" Todruff kann ich Ihne nur sage, daß ich nur des sag, was ich mit eigne Aage gesehe un mit eigene Ohre gehört hab! Eher töt ich mir die Zung abbeiße, als wie < Wörtche dezu mache!"

Lächelnd hatte der Richter den RÄwerguß des jungen Bauern angehört und auch dem Staatsan­walt zuckle es um die Lippen, als er erwiderte:

Ich bezweifle durchaus nicht, mein Bester, daß Sie die Wahrheit reden wollen verstehen Sie mich wohl: reden wollen! und daß Sie gewiß nichts aus­sagen werden, was saktisch unwahr ist! Aber was uns, dem Irrtum unterworfenen Menschenfindern ost als Wahrheit erscheint, ist nichts als ein falsches Truggebilde, das unsere Wünsche aufgebaut haben. Wir verwechseln dann das, wie es sein könnte, mit dem, wie es wirklich ist, ober kneten uns das Letztere in eine Form, wie sie uns am Genehmsten ist! Des­halb hüten Sie sich, etwas auszusagen, was nicht unumstößliche Tatsache ist Sie werden vereidigt und über die Heiligkeit des Eides werden Sie sich wohl klar fein!"

(Fortsetzung folgt.)