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Hr. 233* €rftes Blatt.
Mittwoch den S. Oktober 1913«
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40. Zahrgang.
X Die Notwendigkeit der geheimen Wahl
wird durch den Fall Knittel aufs neue erwiesen.
Als im Preußischen Abgeordnetenhause die Reform der Landtagswahl auf der Tagesordnung stand, arbeitete das Zentrum darauf hin, zunächst die geheime Stimmabgabe anstelle der bisherigen öffentlichen Benennung der Wahlmänner zu erreichen. Dieser große Fortschritt wäre (in Verbindung mit anderen Berbesserungen) auch zu erreichen gewesen, wenn nur die Staatsregierung sich der Verständigung zwischen dem Zentrum und den Konser- oativen angeschlossen hätte. Aber Herr v. Bethmann Hollweg gab den Sonderinteressen der Nationalliberalen den Vorzug und ließ die ganze Reform scheitern. So wird in Preußen die Wahl der Wahlmänner noch immer öffentlich vollzogen, und wenn ein Reserveoffizier oder Beamter nach seiner Ueberzeu- gung wählt, so kann er unter Umständen in ähnliche Schwierigkeiten und Konflikte geraten, wie Herr Knittel.
Weil Herr Knittel für die zwei Wahlmänner, die vom Zentrum und den Polen in Rhbnik gemeinsam aufgestellt waren, öffentlich seine Stimme abgegeben hatte, erhob sich in den hakatistischen Kreisen der Klatsch und Tratsch, der in der Anklageschrift des sonderbaren Hauptmanns Kammler seinen akten- mäßigen Niederschlag fand. Die Gleiwitzer Urteilsbegründung, die an saftigen Ausdrücken mit der sozialdemokratischen Schreibweise wetteifert, sprach von „Klatschbasen männlichen und weiblichen Geschlechts". Damit sollten aber nur die Leute gemeint sein, die über die Eigenheiten des *’•’ '*"16 Kammler unerquickliche Aussagen gemacht hatten. Wenn man aber überhaupt von Klatschbasen sprechen will, so sollte man auch an die geschäftigen Zungen denken, die über das Verhalten des Amtsrichters Knittel eine gehässige Sieberei in Gang brachten. Ein Musterftückchen von der verwirrenden Klatscherei lieferte ja der besagte Hauptmann Kammler vor Gericht, indem er jetzt noch, bei der zweiten Verhandlung, die einfache Tatsache, daß Herr Knittel ohne sein Vorwissen in den Kirchenvorstand gewählt wurde, mit den Worten berichtete: „Er ließ sich in einen Verein wählen, in dem auch Pollacken faßen". Wenn der älteste Offizier am Platze und maßgebende Wortführer der „Entrüster" eine solche Auffassung und Redeweise zähe festhält, so kann man sich vorstellen, wie es in solcher Umgebung um die Wahlfreiheit bei öffentlicher Stimmabgabe bestellt ist. Wer nicht im Sinne der „maßgebenden" Kreise des Ortes stimmt, ist zum Spießrutenlaufen zwischen einer Gasse von spitzen Zungen verurteilt. Die Klatschbasen beiderlei Geschlechts suchen sich als patriotische Zionswächter aufzufpielen; man könnte im Gleiwitzer Stile sagen: sie wollen den kapitolinischen Gänsen nacheifern. Daher ist es ihre liebste Beschäftigung, etwas staatsfeindliches in dem Verhalten des Beklatsch»! zu entdecken. Dabei wird die Zahl der Staats- und Reichsfeinde nach Bedarf vermehrt: man wirft sämtliche „Pollacken" einfach zu den Umstürzlern, auch solche Polen, die durch das Zusammengehen mit der oeutschen Zentrumspartei sich rückhaltlos auf den Boden der Verfassung stellen; anders wo macht man die „Welfen" zu Staatsfeinden, an dritten Orten die Fortschrittler. Bekanntlich ist das Zentrum auch schon lange Jahre als reichsfeindlich verschrien wor- sen, und wenn es mal wieder einen Konflikt zwischen Regierung und Zentrum gibt, so wird es auch Klatschbasen und Hetzer geben, die einen Reserveoffizier oder Beamten wegen seiner Abstimmung für Zentrumskandidaten erst gesellschaftlich und dann dienstlich unmöglich zu machen suchen.
Wenn wir für den Schutz der Wähler eintreten, so suchen einige Blätter die öffentliche Meinung zu verwirren mit der Unterstellung, wir wollten unbedingt Freiheit und Straflosigkeit auch für diejenigen Beamten und Offiziere, die z. B. durch die Wahl eines erklärten Revolutionärs, eines Mitgliedes der Umsturzpartei grobes Aerger- nis gäben. Nein, es gibt gewisse Grenzen auch für die politische Betätigung. Aber was wir unbedingt fordern, das ist der Rechtsschutz für die Reserveoffiziere und Beamten: sie dürfen nicht durch eine Maßregelung, die mit dem Interesse des Dienstes maskiert ist,"den Klatschbasen und Hetzern zum Opfer gebracht werden, sondern man muß im geordneten Verfahren über ihre Schuld oder Unschuld durch richte rl ich en Spruch entscheiden.
Um die unseligen Klatschereien und Hetzereien einzudämmen, gibt cs kein befferes Mittel, als die Stimmabgabe geheim zu machen. Der Staat wird dadurch ebensowenig gefährdet werden, als das Reich, das schon fast ein halbes Jahrhundert die geheime Wahl hat. Auf die Dauer ist doch nur eines zuverlässig: das Gewissen der Beamten und Reserveoffiziere.
Das Wahlgeheimnis ist die sicherste Ge- währ, nicht bloß für die W a h l f r e i h e i t, sondern auch für den Frieden.
Deutsches Reich.
** Berlin, 7. Okt. Halbamtlich wird bekannt gegeben: Der in Tescheu erscheinende,Dziennik Cieszynskst hat aus einem Gespräche, das Se. Maj. der Kaiser bei seinem Jagdaufenthalte in Oesterreichisch-Schlesien mit dem Bürgermeister Staniek von Rarroin gehabt bat, die Aeußerung berichtet: „Polen haben Sie auch? Da müsten Sie ja recht tüchtig dreinhauen." Wir stellen fest, daß diese angebliche Raiferl. Aeußerung dreist erfunden ist.
* Statthalterwechsel in den Reichslanden? Aus absolut sicherer Quelle will die „Post" erfahren, daß es trotz des erfolgten Dementis als zweifelsfrei betrachtet werden kann, daß mit dem Rücktritt des Grafen Wedel zu rechnen, und daß als sein Nachfolger Herzog Johann Albrecht bereits bestimmt ist. Seine Berufung auf den Statthalterposten sei nur eine Frage der Zest, im Prinzip sei sie schon beschlossen.
(*) Die Schuldentilgung im Reich. Durch die Fmanzreform des Jahres 1909 waren feste Grundsätze für eine planmäßige Minderung der Reicksschuld ausgestellt. Trotz der inzwischen notwendig gewordenen zwei großen Wehrvorlagen ist es möglich ge- wesen, an diesen Grundsätzen nicht nur festzuhalten, sondern sogar über sie hinauszugehcn. Denn es sind inzwischen, wie wir in Berliner Blä'tern lesen, die Aufwendungen für den Nordostsee-Kanal und die Kosten der Reichseisenbahnen, soweit sie strategischen Zwecken dienen, aus dem Extraordinarium, in dem sie bisher enthalten waren, auf das Ordinarium des Reichsetats übernommen; diese Ausgaben müssen infolgedessen jetzt aus laufenden Einnahmen gedeckt werden. Im Etat für 1913 sind zum erftenmale außerordentliche Ausgaben für die Heeresverwaltung nicht mehr enthalten, und vom Jahre 1917 ab dürften auch die Kosten der Flotte vom außerordentlichen Etat verschwunden sein.
* Neichsgesinderecht. Der Erlaß einer Reichs- gesindeordnung zum Zwecke der reichsgesetzlichen Regelung des Rechtsverhältnisses der im Hause von Dienstherrschaften mit häuslichen Arbeiten beschäftigten Personen ist neuerdings erörtert worden, und man hat dabei auch nach Berliner Blättern eine Aufhebung der in bet einzelnen Bundesstaaten bestehenden
Der Wrnndffifter.
34] Eine Bauerngeschichte aus dem Taunus von Fritz Ritzel.
„Und trotzdem Herr Staatsanwalt, halte ich die Sache noch nicht für so weit geklärt, daß dieselbe der Staatsanwaltschaft zur weiteren Behandlung übergeben werden kann!" erwiderte der Landrichter, in» Dem er fein wohlwollendes, von einem blonden Vollbart umrahmtes Gesicht gegen den Vertreter der llnklagebehörde erhob. „Herr Staatsanwalt haben vohl den Aussagen des einzigen Entlastungszeugen, -es Landwirts August Bremser, der sich einige Tage nach dem Brande bei mir zur Vernehmung meldete, weniger Beachtung geschenkt? Ich halte gerade diese Aussagen für sehr bedeutungsvoll und habe deshalb den Herrn Staatsanwalt gebeten, der nochmaligen Vernehmung des Mannes, den ich auf heute vorgeladen habe, beizuwohnen. Täuscht mich nicht alles, so bewegt sich die Untersuchung in gänzlich falscher Richtung, denn die Erhebungen, die ich infolge der Aussagen jenes Entlastungszeugen machen ließ, haben ergeben, daß die von dem Mann betreffs des wirklichen Täters gehegten Vermutungen aller Wahrscheinlichkeit zutreffen. Mei :r festen Ueberzeugung nach liegt hier wieder einer jener Fälle vor, in welchen die unglaublichsten Verwickelungen den Untersuchenden auf falsche Wege leiten, einer jener Fälle, wie ich sie schon mehrmals in meiner Praxis zu behandeln hatte — in denen sich schließlich alles ganz anders herausstellt, wie man es zuerst selbst bei der gewissenhaftesten Prüfung angenommen hat!"
lieber das Gesicht des Staatsanwalts flog ein ungläubiges Lächeln, als er erwiderte:
„Allen Respekt vor Ihrer Kombinationsgabe Herr Landrichter, aber der vorliegende Fall liegt so klar, daß ich Ihrer Auffassung nicht beistimmen kann! Oder sind Momente hinzugetreten, die mir
jetzt unbekannt geblieben sind? Ich wüßte doch nicht —"
„Allerdings", unterbrach ihn der Andere, „und deshalb möchte ich mir erlauben, dem Herrn Staatsanwalt diese Momente ru unterbreiten. Nach Aus
sagen des Entlastungszeugen" — der Sprechende sah in die Akten — „des Landwirts August Bremser, gehört das von ihm gefundene und hier vorliegende Taschenmesser dem Landwirt Jakob Eicher, der einige Tage nach dem Brande auf Anordnung des behandelnden Arztes wegen schwerer geistiger Erkrankung der Nervenheilanstalt Friedrichstal überwiesen wurde. Das Gutachten des Direkwrs der genannten Anstalt über den Geisteszustand des Erkrankten liegt hier vor. Demnach handelt es sich um eine durch Vererbung bedingte und höchstwahrscheinlich durch heftige seelische Erregung hervorgerufene gänzliche Zerrüttung des Beurteilungsvermögens und damit verbundener Wahnvorstellungen. Diese Wahnvorstellungen äußern sich in tobendem Verlangen nach Feuer und in triumphierenden Auslassungen darüber, daß es ihm, dem Kranken, gelungen sei, dem Ernst Rother dessen Besitztum in Asche zu legen "
Der Sprecher hielt inne und blickte nach seinem Gegenüber, um die Wirkung seiner Worte zu beobachten. Dieselben ließen den Staatsanwalt allerdings aufmerken, doch drückte sich immer noch starker Zweifel in seinen Mienen aus, als er jetzt sagte:
„In der Beurteilung derartiger Selbstbezichtigungen seitens geistig unzurechnungsfähiger Personen muß man sehr vorsichtig sein, Herr Landrichter. Wenn nicht Zeugnisse gänzlich einwandfreier Personen vorliegen-, welche die Selbstbezichtigung des Jakob Eicher als den Tatsachen entsprechend erscheinen lassen, lege ich für meine Person wenig oder gar keinen Wert darauf!"
„Kinder und Narren sagen die Wahrheit, Herr Staatsanwalt!" warf der Landrichter ein.
„Bor Gericht aber kann die Aussage eines Narren nicht als Wahrheit gelten! Ist denn der Mann vollständig unzurechnungsfähig — hat er nicht bisweilen lichte Momente?"
Der Landrichter nahm ans dem vor ihm liegenden Aktenheft ein Schriftstück und reichte dasselbe dem Staatsanwalt mit den Worten:
„Wenn dec Herr Staatsanwalt selbst von dem Gutachten der Direktion der Nervenheilanstalt Friedrichstal Einsicht nehmen wollen, werden der Herr Staatsanwalt sehen, daß wir es hier mit einem unheilbar Irren zu tun haben!"
Gesindeordnung gefordert. Ein Vorgehen von Reichswegen in dieser Sache steht aber nicht in Aussicht. Die Frage ist früher schon erörtert worden, und Reichstag wie Reichsregierung haben von einer einheitlichen Regelung Abstand genommen, weil die Verhältnisse und Anschauungen in den verschiedenen Teilen so erhebliche Verschiedenheiten auf- weisen, daß ein Eingriff der Reichsgesetzgebung nicht als angebracht erachtet wurde.
* Schwere Mißstände beim Remonteankans in Ostpreußen werden nicht nur von konservativen Blättern, sondern auch im „Vorwärts" in die Öffentlichkeit gebracht. Danach sollen die Remonte-Ankaufs- kommissionen wiederholt eine große Anzahl militär- brauchbarer Pferde zurückgewiesen, nachher aber von jüdischen Pferdehändlern zu weit höheren Preisen angekauft haben. Die konservative Ostpreußische Warte bringt in dieser Beziehung unter Namensnennung eine Reihe von Angaben, die nahezu unglaublich sind. So wird beispielsweise aus dem Kreise Niederung berichtet:
In Neukirch (Kreis Niederung) wurden durch die ostpreutzische Ankaufskommission von etwa 200 Pferden nur 20 angekauft, eine große Anzahl guter Pferde aber nur mit dem Anheimgeben zurückgewiesen, dieselben doch an die bekannte Pferdegroßhandlung Sandelowfki und Rachmann zu veräußern. Dieselbe kaufte in Neukirch, wie auch auf zahlreichen andern Märkten, eine Anzahl dieser Pferde an, um sie später der Kommission vorzustellen und zu wesentlich höheren Preisen an dieselbe zu verwerten. U. a. ist folgender Vorfall recht bezeichnend: Zwei Besitzer aus Lokeiten hatten je ein Pferd und ein Besitzer aus Kreh- wehlen hatte zwei Pferde in Neukirch erfolglos vorgestellt und auf den Rat der Kommission an die genannte Firma verkauft. Dieselbe bezahlte zwei dieser Pferde mit 900 und zwei mit 950 Mark und verkaufte sie an die Kommission bereits vier Tage später in Tilsit Wei. ter. Auf die Höhe des Händlerverdienstes läßt sich aus dem Umstand schließen, daß drei dieser Pferde für die Maschinengewehrabteilung angekauft wurden und also mit je 1470 Mark bezahlt worden sein dürsten.
Diese Mitteilungen klingen fast unglaublich, wenn man sich der kriegsministeriellen Anweisung erinnert, in erster Linie und soweit als irgend angängig vom Züchter zu kaufen. Für eine Begünstigung der Pferdehändlerfirma Sandelowfki und Rachmann sind die Mehrausgaben nicht bestimmt gewesen.
ns Der preußische Städtetag hat auf seiner Breslauer Tagung in einem Zyklus von Vorträgen die verschiedensten Gebiete des Wohnungswesens behandelt und dabei allgemeine, auch über Preußens Grenzen hinausreichende Aufklärungsarbeit geleistet. Zunächst beschäftigte man sich mit der gesetzlichen Regelung des Wohrfuugswesens. Dazu beschloß man folgende Leitsätze: 1. Das Bestreben der Staatsregierung zur Förderung des Wohnungswesens wird anerkannt, doch behandelt der Entwurf nur die Ausschnitte der Wohnungsstage, die in das Tätigkeitsgebiet der Gemeinden fallen. 2. Die wichtigsten Teilaufgaben der Wohnungsstage sind dem Eingreifen der Gemeinden entzogen, so die umfassende Regelung des Realkreditwesens und das Hypothekenrecht. Hier sind die eigentlichen Aufgaben von Reich und Staat zu suchen. 3. Die Neigung des Entwurfs, die Selbstverwaltung durch staatspolizeiliche Zuständigkeit zu ersetzen oder einzuengen, muß als ein Fehlgriff bezeichnet werden. 4. Die Gemeinden bedürfen zu grundlegenden Verbesserungen im Wohnungswesen der Erschließung neuer Einnahmequellen. Am Dienstag behandelte Bürgermeister Köttgen-Dortmund den Ausbau der Wohnungsaufsicht. Der Redner schilderte die heutigen Zustände in der Beschaffenheit und der Benutzung der Wohnungen und kam zu dem Ergebnis, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen eine Wohnungsaufsicht allgemein erforderlich und eine gesetzliche Regelung der Materie für ganz Preußen erforderlich sei. Die Leitsätze zu diesem Thema formulierte der Redner wie folgt: 1. Der Städtetag erachtet in Uebereinstim-
„Allerdings" sagte der Andere, nachdem er einige Augenblicke in dem Schriftstück gelesen hatte. „Demnach steht die Ueberführunq des Kranken wegen unheilbarer vollständiger Geistesumnachtung in die Irrenanstalt Eichberg demnächst bevor. Der Gang des Prozesses wird aber dadurch kaum aufgehalten werden. Wie ich schon vorhin bemerkte, kann die Selbstbezichtigung eines nowrisch Irren nicht als Beweis für die Unschuld des Angeklagten gelten, höchstens könnte sie von anderer Seite zu Gunsten des Angeklagten vorgebrachte Argumente unterstützen!"
In diesem Augenblick trat ein Gerichtsdiener ein und meldete, sich zu dem Landrichter wendend, in dienstlicher Haltung: '
„Der zur Vernehmung vorgeladene Landwirt August Bremser aus Oberhausen ist erschienen, Herr Landrichter!"
„Lassen Sie ihn eintreten, Miller!" erwiderte der Landrichter und gleich darauf trat August Bremser, gefolgt von dem alten Lenhard, in das Zimmer.
Der Richter betrachtete den Letzteren und fragte:
„Zu wem wollen Sie, alter Freund? Sind Sie zu einem Termin geladen und von wem? Sagen Sie dem Gerichtsdiener draußen, er möge Sie zurechtweisen!"
„Entschuldigen Sie, Herr Landrichter", nahm hier August Bremser das Wort, „ich hab den Mann mitgebracht, weil er in der nämlich Geschicht, Wege der ich herbestellt bin toor’n, wichtige Angabe zu mache hot! Leonhard Schwaz haaßt er un is Knecht im Lindewirtshaus!"
„So, so!" meinte der Beamte. „Na — wir werden ja sehen, was das für wichtige Angaben sind! Vorläufig wollen wir Ihre am 18. August gemachte Aussagen nochmals durchgehen und wollen sehen, ob Sie daran etwas zu ändern oder etwas beizufügen haben! Setzen Sie sich einstweilen!"
Der Sprechende drückte auf den Knopf der über den Tisch herabhängenden elektrischen Leitung und befahl einem aus dem Nebenzimmer eintretenden Schreiber, an dem Tische Platz zu nehmen und den Gang der Vernehmung protokollarisch zu verfolgen. Dann wandte er sich art August Bremser und fragte:
„Sie sind weder verwandt noch verschwägert mit dem angeklaateu Ernkt Rother?"
mung mit seinen Beschlüssen vom 7. Dezember 190% einen tatkräftigen Weiterausbau der Wohnungsaufsicht für dringend notwendig. Die praktische Erfahrung hat gelehrt, daß zur Verbesserung der rechtlichen Grund- lagen eine baldige gesetzliche Regelung erwünscht ist. 2. Eine erfolgreiche Durchführung der Wohnungsaufficht ist nur möglich, wenn alle in dem Gesetzentwurf enthaltenen Beschränkungen der Selbstverwaltung fortfallen. 3. Auf jeden Fall muß vermieden werden, daß die Anstellung besonderer beamteter Wohnungsaufseher im Belieben der Aufsichtsbehörde liegt.
+ Graf Paul Hoensbroech versendet an die ihm geistesverwandte Presse eine Erklärung, in der er bittere RIage führt über das kürzlich erschienene Buch des Jesuitenvaters Graf v. Nostiz-Pie ue ck: „Graf HoenSbroech's Flucht aus Kirche und Orden. Was er verließ und verlor." Es war zu erwarten, daß das Erscheinen dieses Buches Hoensbroech wie keine andere Polemik gegen ihn bevor treffen würde; sehr zu unrecht aber meint Hoensbroech, das Buch ziele nur auf die Verächtlichmachung feiner Person ab. Durch diese Annahme beweist der Exjesuit nur erneut, daß tatsächlich „unbändige Eitelkeit" der Grundsatz seines Geistes ist. Wenn den Grafen Hoensbroech etwas verächtlich gemacht hat, so ist es nicht das 20 Jahre nach seiner Flucht aus dem Jesuitenorden erschienene Buch des Jesuiten v. Nostiz gewesen, sondern fein eigenes Verhalten und seine eigene Tätigkeit g gen die Kirche und den Orden, denen er einst atu gehört hat.
* „lieber den politischen Kamps von heutzutage" schreibt treffend der „Bayer. Kurier":
Am Grabe der Frau von Örterer (in München) hat der Geistliche davon gesprochen, daß die Tot« einen guten Teil ihres Lebens und ihrer Gesundheit dem politischen Beruf ihres Mannes geopfert habe. Mit Recht, denn die Verblichene verdankte ihr Herzleiden und ihr Siechtum in der Hauptsache zweifellos der Art der politischen Bekämpfung ihres Mannes, in erster Linie durch die „vornehmen' liberalen Schichten von Besitz und Bildung". Es war bei den denkwürdigen Januarwahlen 1907, als der liberale Bildungspöbel im Uebermut über den „Sieg" des Bülowblockes um Mitternacht vor di« Wohnung des Herrn v. Crterer zog, und dort, wie auf seinem Zuge ungestört von der Polizei, nicht nur ein ordinäres Haberfeldtreiben und unglaublichen Skandal entwickelte, sondern auch ein Bombardement mit schweren Steinen und allen möglichen Gegenständen auf Türen und Fenster eröffnete. Die Situation war geradewegs lebensbedrohend. Herr v. Orterer war zur Entgegennahme der Wahlresultate außer dem Hause, nur Frau und Töchter mußten diese Szene über sich ergehen lassen. Die bangen Viertelstunden von damals haben die Gesundheit der Toten schwer beeinträchtigt, und sie hat sich seitdem nie mehr ganz erholt. Die liberalen „Münch. Reust, Nachr." haben damals mit Behagen geschrieben: „Nach der Ovation vor dem Palais des Prinzen Ludwig rief einer der Begeisterten, es fehle der ganzen Freude die Weihe, wenn man nicht noch „dem Orterer" eine Katzenmusik darbringe. Daraufhin zogen etwa 2000 Personen unter Absingung von „Deutschland, Deutschland über alles" über die Blumenstraße nach der Müllerstraße. Dori wurde Herrn v. Orterer eine solenne, fidele Katzenmusik gebracht, die naturgemäß nur den Charakter einer harmlosen Kundgebung der akademischen Jugend hatte." Die „Kundgebung" war so „harmlos", daß die Damen in die Hinterzimmer flüchten mutzten, um nicht das Leben zu riskieren. Am Grabe der Toten fühlt man noch einmal die unauslöschliche Schmmh des Münchener Liberalismus und seiner Presse von damals.
Aber was ficht das den gewalttätigen Liberalismus an: er schreitet rücksichts- und gefühllos auch über Leichen — nur dürfen es nicht die von Liberalen sein!
* lieber da? allmähliche Verschwinden ganze» Bauerndörfer im schlellschen Kreise Trebnitz wird in
„Ich bin weder verwandt noch verschwägert mit ihm — wenigstens vorläufig nit!" erwiderte August freimütig.
„Was heißt das: vorläufig nicht?"
„Ei na", meinte ber Bursche in einiger Verlegenheit — „was nit is, kann noch wer'n! Dem Ernst Rother fei Schwester, die Gustel un ich —"
„Ah, ah, ich verstehe!" unterbrach ihn der Richter, während der Staatsanwalt den Kopf schüttelte und bemerkte:
„Dieser Umstand beeinträchfigt die Glaubwürdigkeit. des Entlastungszeugen auf das Bedenklichste, Herr Landrichter! Wenn der Zeuge in Beziehungen zur Schwester des Angeklagten steht, dann ist doch wohl anzunehmen, daß seine Aussagen möglichst günstig gefärbt für den Schwager in spe sind!! Jedenfalls ersuche ich Sie" — der Sprechende wandte sich zu dem Schreiber — „dies in dem Pro- tokoll ausdrücklich zu betonen!"
„Herr — Herr — ich waaß nit, wie ich Sie anrede soll", sagte da August Bremser in seiner offenen Manier — „Sie maane, mei Aussage könnte günstig gefärbt sein, weil die Gustel, die Schwester des Rothers Emst, mein Schatz is?" Todruff kann ich Ihne nur sage, daß ich nur des sag, was ich mit eigne Aage gesehe un mit eigene Ohre gehört hab! Eher töt ich mir die Zung abbeiße, als wie < Wörtche dezu mache!"
Lächelnd hatte der Richter den RÄwerguß des jungen Bauern angehört und auch dem Staatsanwalt zuckle es um die Lippen, als er erwiderte:
„Ich bezweifle durchaus nicht, mein Bester, daß Sie die Wahrheit reden wollen — verstehen Sie mich wohl: reden wollen! und daß Sie gewiß nichts aussagen werden, was saktisch unwahr ist! Aber was uns, dem Irrtum unterworfenen Menschenfindern ost als Wahrheit erscheint, ist nichts als ein falsches Truggebilde, das unsere Wünsche aufgebaut haben. Wir verwechseln dann das, wie es sein könnte, mit dem, wie es wirklich ist, ober kneten uns das Letztere in eine Form, wie sie uns am Genehmsten ist! Deshalb hüten Sie sich, etwas auszusagen, was nicht unumstößliche Tatsache ist — Sie werden vereidigt und über die Heiligkeit des Eides werden Sie sich wohl klar fein!"
(Fortsetzung folgt.)