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Lrschelnt tügllch m -tine öer Sonn- unö Sciertage. Oierici- jührllcher Bezugspan ohne brtngertohn unö vesiellgelö in Sulöa sowie ausroflrts 1.30 Mark. Rotationsöru* unö vertag der 5 s Zuldaer flcficnbrudterd in Sulöa. Stmfprtdjer Nr. 9, ::

3 Zieijungsliflen der preußisch-süddeutschen Massen-Lotterie. halbjährlich Taschenfahrplan. a

n r. ITlonüts-Beilßge: u r.

Fuldaer SeschichtsbliMer

:: :: tLoii,en-Beilage: s n

Illustrierte Sonntagszeifung

fiiiKiticn. Der Raum einer etnfpaltigen Cotonel)elle, 47 m» ereil, tollet U Pfg. Reklamen: Der Raum einer Coloneljeile, 74 mm breit, da siel 40 Pfg Bei CDieöerhoiungen Rabatt Jür 0fiert- und f.uskunftanjeipen 20 Pf. extra. 3n KonSursfällen wird der bewilligte Rabatt tinftllip. trftllunpsort für dar tln- klagen oon Forderungen ist Sutbo. flnieipen-flnnabme bis 10 iitzr oormittags. u :: Grünere Rn;eigen erbitten wir uns tags oerher. - tt

fir. 230

erstes Blatt.

Samstag den 4» Oktober §9A3.

40. Zahrgang.

:: Der zweite Knittelprozeß.

Die Urteilsbegründung im Prozeß Knittel ist vorgestern in sehr später Nachtstunde ver- osfentlicht worden.

In der Begründung des Urteils wird zunächst deS längern ausgesührt, daß der Angeklagte den Wahrheits­beweis für seine Anklagen in keinem einzigen Punkt erbracht habe, insbesondere wird festgestellt, daß Haupt­mann Kammler nicht geisteskrank sei. Das sei nur ton Klatschbasen männlichen und weiblichen Geschlechts behauptet worden. Hauptmann Kammler möge kleine Eigenheiten haben, er habe sich auch bei Kontrollversammlungen nicht immer korrekt benommen, von irgendwelcher Geistesschwäche könne aber nicht die Rede sein. Dann heißt eS weiter: Die politischen Vorgänge sind für das Gericht ohne Be­lang. Es steht fest, daß die Meldung auf legaler ver­nünftiger Grundlage von Hauptmann Kammler und aus bester Ueberzeugung erstattet worden. In der Meldung kann keine Böswilligkeit und keine Heimtücke gefunden werden. Weiter ist Oberstleutnant v. Vietinghoff der Vorwurf der Parteilichkeit gemacht worden, er solle das Ehrengericht beeinflußt haben. Auch dafür ist der An. geklagte jeden Beweis schuldig geblieben. Auch Ge­neral v. Windheim soll sich nach der Behauptung des Angeklagten der wissentlichen Unwahrheit schuldig ge­macht haben. Das ist nicht nur nicht erwiesen, sondern auf solche Gedanken kann nur eine Phan­tasie kommen, wie der Angeklagte sie sich schließlich zugelegt hat, ein vernünftiger Mensch aber nicht. Weiter hat der Angeklagte den Ehrenrat eine Farce genannt. Dieser Vorwurf ist gänzlich unbcgrün, dct. Alle Vorwürfe des Angeklagten sind also "falsch und stellen schwere Beleidigungen dar. Bei einiger ver­nünftiger Uebcrlegung und wenn der Angeklagte, statt immer nur zu schreiben und unsinniges Zeug in die Welt zu setzen, sich die W e h r o r d n u n g a n g es eh e n bätte, hätte er sich selbst sagen können, daß seine Ver­setzung zur Landwehr nur auS dienstlichen Gründen er. folgt ist. Wollte man den Angeklagten als das ansehen» als was ihn der Verteidiger hinstellt, nämlich als er­fahrenen, korrekten Richter und als klaren Kopf, der fei­nen ehrlichen Kampf um das Recht mit.etwas scbarfen Mitteln verficht, dann möchte man bei ihm den § 187 ^Verleumdung) anwenden. Aber ein vernünftiger Mensch kann auf solche Gedanken, wie sie vom Angeklagten zu Dutzenden erhoben worden sind, überhaupt nicht kom­men. DaS Gericht steht auf dem Standpunkte, daß man den Angeklagten als einen vernünftigen Menschen nicht,bezeichnen kann. Er hat ge­glaubt, es sei ihm mit der Ueberführung von der Reserve zur Landwehr Unrecht, geschehen, und er hat sich schließ, lich in seinen lächerlichen Jdeengang so vcr. rannt, daß er als klarer und kühler Kopf nicht mehr an. gesehen werden kann. Sein Zustand stellt eine gewisse Neigung zum Querlantentum dar; anders kam; man sich eine derartige Bewertung gleichgültiger Tatsachen, die er als Richter jeden Augenblick in ver- nünftiger Weise hätte würdigen müssen, überhaupt nicht erklären. Das Gericht hat also nicht angenommen, daß der Angeklagte die Vorwürfe wider besseres Wissen er. b-ben hat. Welche Motive den Angeklagten bei seiner Eingabe geleitet, haben, war für das Gericht schwer zu entscheiden. Würde man annehmen, daß man es mit einem vernünftig denkenden klaren Kopf zu tun hat, dann konnte man der Behauptung des An­geklagten, daß er seine Rehabilitierung und eine Sach. Prüfung des ganzen Verfahrens gegen ihn hcrbeiführen wollte, nicht Glauben schenken, denn kein vernünftiger Menfch, der seine, fünf Sinne beisammen hat, könnte denken, daß er wieder Reserveoffizier werden könnte, nachdem er seine Liebe zur Armee dadurch betätigt hat, raß er eine Reihe von Offizieren in der unflätig, ft en Seife beschimpfte. Der Zustand des An. ge.laglen war vielmehr derartig erregt, daß man ihn mit anderm Maße messen muß. Der Angeklagte hat An- svruch a>if den Schutz des § 193 des Strafgesetzbuches. Jter das Gericht hat die Absicht der Beleidigung aus der gan-en. Form der Eingabe selbstverständlich folgern muffen. Eine Beleidigung reihte sich an &t*e andere. Der Angeklagte hat in der gemeinsten Weise beleidigt, er hat dies als preußischer Richter getan. Es muß die ^ainlungSweise des Angeklagten geradezu als gewis. s e nl o s. bezeichnet werden. Es fragt sich nun, ob eine Gefängnisstrafe am Platze war. Das Gericht hat lange

Der Brandstifter.

als Eine Pauerngeschichte aus dem Taunus von Fritz Ritzel.

Fch kann nit auncift Vatter ich muß es sage, erwiderte die sunge Frau, indem sie auf einen «Stuhl sank und das Gesicht mit beiden Händen ver­hüllte Und während Frau Kayser in wortloser Ver. zweifluns die Hande Tang und der Bauer aufgeregt in der Stube hm und her schritt, erzählte Klärchen m abgerissenen Sätzen, von Schluchzen unterbrochen, was sie -i jenem verbangnisvollen Morgen wahrge- uommen hatte. Sie schilderte das wahnwitzige Ge- bahren ihres Mannes, se>n unheimliches Spielen mit dem Feuer, den Zustand seiner Kleider, der darauf hingedeutet, daß Jakob sich wirklich in dem Bachbett verborgen hatte, nachdem er den Brand angelegt, wie dies von dem unschuldigen Ernst Rother den^Gens- darmen gegenüber behauptet worden war sie er­zählte, was ihr Mann in seinen Fieberträumen hin- ausgeschrieen und ließ bei ihren Zuhörern keinen Zweifel an der entsetzlichen Wahrheit ihrer Annahme übrig.

Der Bauer hatte sich auf einen am Tische stehen­den Stuhl niedergelassen und starrte wortlos vor sich hin. Seine Frau hatte sich immer noch nicht von ihrem Schrecken erholt und sah mit aufgerissenen Augen nach der Erzählenden, die eben mit den Wor­ten schloß:

Des alles Hot mich die Woche her so geplagt un gepeinigt, daß ich manchmal geglaabt hab, ich müßt verrückt wer'::'. Es Hot mir, mei Nachtrnh gcnomme ich hab's ordentlich gespürt, wie's in mir gezehrt Hot, als wenn mir die Seel cms*dem Leib gerisse tat ver'n un von Tag zu Dag hab ich mich elender un 'chwächer gefühst. Erst wie ich mich dorchgearbeit haii, wie ich mir fest vorgenommen hab, die Sach an's Tageslicht zu brmae. do is mir's leichter wor'n

ernstlich diese Frage in Erwägung gezogen. Es Hai aber endlich doch davon abgesehen, weil es sich sagte, daß der Gemütszustand des Angeklagten sehr erregt gewesen ist, sodaß er für seine Tat nicht voll verantwort­lich gemacht werden kann. Immerhin aber hat das Gericht in jedem einzelnen Falle auf diehöchsteGeld- st r a f e erkennen müssen.

Das Gericht erkannte, wie bereits berichtet, für jede Beleidigung auf 600 Mk. oder auf eine Gesamtstrafe von 2400 Mk.

Ja, ist denn das ein Urteil eines lönig. l i ch preußischen Gerichts? Eine solche Häufung von Kraftausdrücken ist uns noch nie in einem Urteil begegnet. Das Paßt in eine Streit­schrift, aber niemals in ein Urteil, das im Namen des Königs Recht sprechen soll.

Ein Urteil soll klärend und überzeugend wirken, sonst schadet es dem Ansehen der Gerichte und ist dem Vertrauen auf die Rechtspflege nicht förderlich. Klärend und überzeugend wirkt atier nicht eine Be­gründung, die Ruhe und Sachlichkeit vermissen laßt. Das ist in diesem Falle umso bedenklicher, als bei den Verhandlungen das Zünglein der Wage außerordent­lich stark geschwankt hat. Wegen derselben Sache wurde im vorigen Jahre Knittel von der Strafkam­mer in Ratibor freigesprochen und jetzt von der Strafkammer in Gleiwitz zu 2400 Mark Geldstrafe verurteilt. In Ratibor hatte der Staatsanwalt nur 500 Mark Geldstrafe beantragt; in Gleiwitz verstieg sich der Staatsanwalt zu dem Anträge auf 6 Mo­nate Gefängnis.

Der Amtsrichter Knittel was hat er doch ge» ton? Er war ein Gegner der Polen, aber als in Rvbnik das Zentrum, dem er politisch nahesteht, be­schlossen hatte, in seinem Bezirk zwei Zentrumswahl, männer und einen polnischen Wahlmann aufzustel­len, hat er ihnen seine Stimme gegeben, ohne sich irgendwie agitatorisch zu betätigen. Darob großer Lärm bei einem Teil der Gegner. Der Krieger­verein setzt sich zu Gericht über Mitglieder, die eben­so gestimmt haben, und schließt sie aus, aber an den Amtsrichter und Reserveoffizier traut er sich nicht her­an. Abermals Lärm, daß der Amtsrichter und Offi­zier nicht alsbald seinen Austritt freiwillig anmeldet. Es gibt in Rhbnik einen Kirchenrat; Knittel wird hin- eingewählt, ohne seinen Willen, ohne sein Zutun. Zum drittenmal Lärm, obwohl der Amtsrichter bald das Mandat niederlegt. Und Hauptmann Kamm­ler, ein alter Duzfreund Knittels, geht nicht hin und macht ihm freundschaftliche Vorstellungen, son­dern mach! hochnotpeinlich die Sache amtlich an» hängig, und das Ergebnis ist, daß der Leutnant der Reserve von der Reserve in die Landwehr, anfangs sogar zweiten Aufgebots, übergeführt wird.

Das ist keine Strafe, Jagt die Militärverwaltung, Jagt der Sachverständige, sagt der Staatsanwalt. Das ist nur eine Maßregel im Interesse des Dienstes. Aber wen kann es wundernehmen, daß der Amts­richter Knittel darüber anders dachte? Alle Welt dachte anders darüber. Amtsrichter Knittel hatte ein ehrengerichtliches Verfahren gegen sich beantragt, ist aber niemals vernommen worden. In diesem ehren­gerichtlichen Verfahren spielte ein ihm ungünstiges Schriftstück eine Rolle, er hat es nie zu Gesicht be­kommen. Ihm sollte das Zeugnis genügen, daß seine Offiziersehre nicht befleckt, zu einem ehrengericht­lichen Verfahren kein Anlaß sei. Aber weshalb dann die Versetzung in die Landwehr? Weshalb die zwei­malige Zurückweisung seiner Meldung zu einer Uebung? Er empfand, daß ihm ein Makel ange­heftet fei, und von dem wollte er sich befreien. Er warOffizier mit Leib und Seele", hat ihm sogar ein Belastungszeuge zugestanden; er war ein tüchti­ger und sehr beliebter Offizier, gegen den dienstlich nichts einzuwenden war, sagen seine Vorgesetzten, und er hing mit ganzem Herzen an seinem Regiment. Und deshalb führte er einen Kampf ums Recht, um das, was er für fein Recht hielt, zäh, beharrlich, und ging er in der Hitze der Leidenschaft über die Grenze des Erlaubten hinaus, wer wollte es nicht verstehen?

un von der Stund au bis es besser mit mir gange. Meim arme Mann könne sie nix wolle er war unzurechnungsfähig, wie er das Unglück angericht hot un wenn sie beim Gericht des aach nit gelle löste und mache ihm de Prozeß ich kann den Unschul­dige nit for ihn leide loste ich kann nit ich muß die Sach beim Gericht anzeige!"

Ta trat Frau Kayser mit einem säst irren Aus­druck in den Augen auf die Tochter zu und ergriff sie am Arm.

Du willst dein eigne Mann in's Unglück bringe, Klärche? Uüberlegst du aach, was du doherredst, über­legst du, daß du bann die Fraa von eme Brandstifter und für bei ganz Lewe unglücklich bist? Waaßt du's so gewiß, daß er's weklich getoefe is? Host du nit selbst vorhin gesagt, daß er nix wie verrücktes Zeig an dem Morsend geschwätzt hot? Kann's do nit Jein, daß der arm Mann sich selbst do etwas einbild, was vor Gott nit wohr is daß er etwas glaabt, was er nur tn feine kranke Zustand getraamt Hot? Der Jakob mit seim gute Herze soll so etwas Fürchterliches angestellt batre der Jakob, dein ruhiger braver Mann? Des kann jo gar nit 'ein des mußt du doch selbst einsehe, wenn du dir's richtig überlegst!"

Ich hab' mir alles überlegt Mutier! Was du do sagst, hab' ich in bene viele Stunde, in dene ich brotoe gelege hab, von alle Seite betracht un hab mich selbst weis mache wolle, daß der Jakob unschuldig is! Er is nit unschuldig er Hots getan, so gewiß als wie en Herrgott im Himmel is! Jeder Blick, jed Wort von ihm sei entsetzlich Lach? hot mir's ver­rate, mei innerstes Gefühl sagt mir's do gibt's tarnt Zweifel for mich. Un wenn ich mir aach hun- nert Mol sage, daß ich mein arme Mann unglücklich wache ich muß des tun, was ich mir vorgenomme hab ich muß dem Unschuldige helfe, sonst geh' ich zu Grund!"

Hoch aufgerichtet stand das junge Weib und be­taute die setzten Worte mit einer Energie, daß die Mutter wie in jähem Schrecken zurückfuhr ond wie mißer sich die Hände rana

Wie auch der Angeklagte Knittel selber anerkannt hat, ergab das Verfahren in Gleiwitz in manchen Punkten ein anderes Bild, als das Verfahren in Ratibor; insbesondere stellte sich heraus, daß die Geistesschwäche des Hauptmanns Kammler nicht so groß und so bösartig ist, wie sie in Ratibor sich dar­stellte. Aber wenn in Ratibor die Gegner des Angeklagten zu schlecht abschnitten, so sc-,.ug in Glei­witz das Rechtsglück allzu stark zu Ungunsten des Angeklagten um.

Hauptmann Kammler, der durch seinen Be­richt über die angebliche Erregung in Rybnik wegen des Verhaltens des Reserveoffiziers Knittel die ganze leidige Angelegenheit in Gang gebracht hat, ist nach den Meiwitzer Feststellungen nicht geisteskrank oder geistesschwach. Aber ein sonderbarer Herr ist er doch. Jetzt noch, bei der zweiten Gerichtsver­handlung, bezeichnete Hauptmann Kammler als die Hauptmissetat Knittels: er habe sich in einen Ver­ein wählen lassen, in dem auch Pollacken saßen. Es handelte sich nicht um einenVerein", sondern um den K i r ch e n v o rst a n d, eine gesetzlich begründete Verwaltungskörperschaft, die sich aus Wahlen zu­sammensetzt. Nach Kammler's Logik dürfte kein Offizier, sich in den Reichstag wählen lassen, weil dort auch Sozialdemokraten sitzen. Ueberdies war ja die Wahl Knittels ohne sein Wissen und Wollen er­folgt. Trotz der Aufklärung bei der ersten Gerichts­verhandlung in Ratibor bleibt Hauptmann Kammler bei seinem falschen Sprüchlein. Und das war der Mann, der den grundlegenden Bericht schrieb, auf den hin ohne nähere Prüfung die Versetzung Knit­tels von der Reserve in die Landwehr verfügt wurde!

Es sieht wie eine Ironie des Schicksals aus, daß Herr Kammler, der in Ratibor als geistesschwach galt, in Gleiwitz trotz seiner Absonderlichkeiten als Mustermensch verherrlicht wird, während dem An­geklagten Knittel in Gleiwitz in der Urteilsbegrün­dung die Vernunft abgefprochen wird.

Der Angeklagte Knittel hat die Versetzung in die Landwehr als eine unverdiente Maßregelung, als ein Unrecht empsunden. Er hat einen zähen Kampf um seinRccht unternommen. Dabei ist er immer mehr in Eifer geraten und hat sich zu Behauptungen hin- reißen laße«, die er für wahr hielt, aber bei gründ­licher Nachprüfung nicht aufrecht erhalten konnte. Er hak die Grenze der Notwehr in der Hitze des Kampfes überschritten. Dafür mag er eine Strafe verdient haben, aber er hat nicht verdient, daß man seine Vernunft anzweifelt und sein tragisches Ringen um fein (wirkliches oder vermeintliches) Recht als lächerlichen Unsinn hinstellt.

Es wäre wirklich zu wünschen, daß noch ein d r i t- ter Gerichtshof zu urteilen hätte; dann würde vielleicht der gerechte Ausgleich zwischen den beiden streitigen Parteien gefunden werden. Aus jeden Fall wird die Angelegenheit noch im Varia m ent verhandelt werden müs- sen, da die bisherige gerichtliche Lösung nicht befriedigen kann.

Aus Berlin schreibt man uns noch: Amtsrichter Knittel ist zu einer geradezu exorbitanten Strafe ver­urteilt worden, aber trotz ober vielleicht gerade wegen dieser Verurteilung steht er in den Augen aller jener, die von den staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten eines deutschen Wählers noch keine angekränrelie An­sicht haben, als der aufrechte Ehrenmann da, als ein Märtyrer veralteter papierner Rcchtsan- schauungen und militärischer Standesvorurteile. Die Hauptschuld an dem peinlichen Prozeß liegt an dem bekämpfenswerten Eyuem, wie sich die Militärbehörde immer und immer wieder Eingriffe in das staatsbürger- liche Leben der Rrserveo;fizi ere erlaubt. Leider werden sehr häufig von den militärischen Behörden den Reservofsiziereu Schwierigkeiten bereitet, wenn diese Offiziere im bürgerlichen Leben sich nicht für Parteimeinungen gebrauchen lassen, welche nach der Meinung der militärischen Oberen für einen be­stimmten Fall und für eine bestimmte Gegend als

Tu willst Wege dem Mensch, der uns uff der Gotteswelt nix angeht, so e Unglück über uns all bringe?" rief sie entrüstet.Wege des Rothers Ernst, dem sei Schuld so klar is wie die Soun? Hawe ihn die Schandarme nit bobei erwischt, wie er die Scheuer angesteckt hot? _ Hot er sich nit etwa hoch versichert un hot er nit schon emol vor eme Johr des nämlich Stuckelche Prowiert? Hängst du am End immer noch an ihm, weil er dir Wahrscheins emol den Kopp ver­dreht hot und host du ihn heut noch lieber wie dein eigne brave Mann? In Grund un Boddem (Bo­den) müßt du dich schäme, wenn du aa Wort von dem verlaute läßt, was du dir in de Kopp gesetzt host Narrheit, verrücktes Zeig is es, was dir noch dezu kann Aken sch glaabt! Wenn aaner zu bedauern is, dann is es dein armer kranker Mann for den spur bei Mitleib, nit atoer for ben Heimtücker, der uff bie gottberbotenft Weis ber Welt e Ras drehe wollt!"

Blutter'" schrie bie junge Frau gequält auf.Du kennst ben Ernst nit, sonst täijt bu nit so über ihn rebe! Wenn bu wüßt, wie Weh bu mir tust"

Aber ich kenne den Ernst!" fiel hier ber Vater ein, ber sich erhoben hatte und an die Seite ber Toch­ter getreten war.Un nooch dem, was bu erzählt host, wm.ß ich jetzt gewiß, baß ber Ernst unschuldig iS! Und bir.JDlutter, kann ich nur sage, daß es e Sund und e Schänd is, an Nebemensch, der im Un» glück sitzt, ohne Weiteres zu verdamme! Richtet nicht, auf daß Ihr nicht gerichtet werdet, sagt der Herr! Loß mich ausrede" fuhr der Sprecher mit erhobener Stimme wrt, als feine Frau Miene machte, ihn zu unterbrechen ,;Jo vor unferm Kind muß ich dir sage, daß bu bie wahre Gottesfurcht nit int Herze trägst! .Ter Herr gebietet uns in allen Dingen bie Wahrheit zu suchen, wenn auch bie Wahrheit weh tut bu drehst un beutelst an ber Wahrheit herum, weil sie dir nit paßt!- Mir Paßlls aach nit, baß mein Tochtermann als Brandstifter vor des Gericht gestellt werb, baß er vielleicht sei halb Lewe lang im Zucht­haus sitze nuk, ober baß sie ihn, wie's jo jetzt Moo-

richtig und angezeigt erscheinen. Wir können be­greifen, wenn ein Offizierkorps sich sträuben würbe einen Parteigänger ber Sozialbemotraten in ihret Mitte zu bulben, denn Sozialdemokrat sein, also Feind ber Monarchie, und der dem König geleistete Fahneneid lassen sich eben unter leinen Umständen unter einen Hut bringen. Aber bei dem Amtsrichter Knittel haben wir es weder mit einem Feinde der Monarchie noch mit einem Freunde der Sozialdemo­kraten zu tun. Solange der Reserveoffizier ba8 Wahlrecht hat, muß er dieses Wahlrecht im monarchi­schen Smn betätigen können, wie es ihm ange­bracht und nützlich erscheint. Das geht die mlitärische Behörde garnichts an, es kann ihr auch nie bas Recht eingeräumt werden, eine unan- geb.achte Kritik zu üben. Der Fall Knittel scheint schon au5 dem Grunde sehr kurios, weil wir in ber Person des Hanptcktann Kammler, ber nach dem Aussprache des Staatsanwaltes selbstnicht zu den Geisteshelden gegärt", unmöglich einen Mann zu erblicken vermögen, der sich ein richtiges Bild übet eine zweckmäßige Politik hätte machen können. Der Verlauf des Prozesses hat sehr deutlich gezeigt, baß Hauptmann Stammler nicht nur seiner Geistesgaben, sondern auch seiner Charatteroeranlagung wegen nicht zu den Zierden unseres Offizierkorps gehört Denn wir dürfen doch zur Ehre unferes Offizierkorps an« nehmen, daß es nicht viele solche Männer in ihrer Mitte hat, welche nicht einmal, wie es tatsächlich in de n Prozesse erwiesen wurde, ben Namen unseres obersten Kriegsherrn kennen. Bian wirb sich fragen, rote der Staatsanwalt den Hauptmann Kammler als musterhaften Offizier" verherrlichen konnte. Einen falchen SJiann werden sich doch unsere Offiziere lieber nicht zum Muster nehmen.

X Die GraujamLeiten im Kriege.

Die Albanier beschuldigen die Serben der Grau­samkeit, und die Serben erklären, daß die Albanier die grausamste Mordbrennerei betrieben. Wer hat recht? Leider werden wohl beide Teile recht haben. Grausamkeiten hüben und drüben. Man brennt, plündert,, schändet und mordet auf Gegen­seitigkeit.

Solange die vier Balkanstaaten verbündet den Kreuzzug" gegen die Türken führten, erklärten sie sich untereinander für tadellose Kulturvölker und die Türken für rohe Barbaren. Als die Balkanstaaten aber sich.gegenteilig in die Haare gerieten, da regnete es sofort die schärfsten Anklagen gegen die bulgari­schen Grausamkeiten, worauf die Bulgaren mit glei­chen Vorwürfen, namentlich an die Adresse der Grie­chen, antworteten.

Was die Serben angeht, so haben sich die bekannt­lich nicht mit denlandesüblichen" Grausamkeiten auf dem Schlachtfelde begnügt, sondern auch die nationale und konsessionelleBekehrung" mit Blut­vergießen und Todesdrohungen unter der waffenlosen Bevölkerung betrieben.

Ter Krieg auf dem Balkan ist vielfach dahin aus- geartet, daß man nicht mehr mit der U e b e r w i n- d u n g des Gegners sich begnügt, sondern die Aus­rottung der unbequemen Bevölkerung betreibt. DiesesSystem" wird grell beleuchtet durch den Ausspruch eines serbischen Generals:Was bringt ihr mir gefangene Albanier? Ich will die Grä­ber der Albanier sehen." *

Was ist gegen diese Roheiten und Grausamkeiten zu tun? Die Leute, die da ihren wilden Trieben di> Zügel schießen lassen, wijsen ganz genau, daß ihnen niemand in den Arm fallen wird. Die eigene Regierung drückt beide Augen zu und freut sich über diegründliche" Kriegführung, wenn sie nicht gar selbst die vertrauliche Anweisung herausgegeben hat, man möge nur ja nicht zimperlich sein, sondern ganze Arbeit" leisten. UndEuropa", das Kon­zert der sog. Kulturmächte? Dessen Ohnmacht ist nun schließlich auch dem letzten gemeinen Balkan­soldaten bekannt geworden. Die Großmächte riskie­

is, in e Nawhaus einsperre! Awer daß ich deßwege aach nur aan Fuß breit vom rechte Weg abweich, do soll mich unser lietoer Herrgott befor bewahre! Recht muß Recht bleitoe un wenn aach des Herz darüber in Stucke geht!"

Frau Kayser wußte, daß, wenn ihr Gatte diesen Ton anschlug, nicht mit ihm zu rechten war und daß er dann, jeder Einrede zum Trotz, den Weg verfolgte, , den er als den rechten erkannt hatte. Sie ertoiberte daher nichts, sondern warf nur, die Hände über den Kopf zusammenschlagend, einen Blick nach oben, als erbitte sie von dorten Beistand für das von ihrer Tochter beabsichtigte Bemmien. Dann nahm sie zu den Tränen ihre Zuflucht, was sie gewöhnlich zu tun pflegte, wenn sie einsehen mußte, daß sie gegen den sesten Willen ihres Mannes nicht anfkam und ließ sich krampshaft schluchzend auf dem nächsten Stuhl nieder.

Der Bauer aber fuhr in feierlichem Tone zu sei­ner Tochter gewendet fort:Der Herr hat dir den rechten Weg gezeigt, mein Kind ihm mußt du fol­gen. ES steht geschrieben: Und ob ich gleich wandre in einem finstren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn der Herr ist bei mir fein Stecken und Stab trösten mich! Er wird dich aus der Nacht zum Licht zurück- führ'n, Weil du sei Hand nit lpsläßt! Tu was du nit lasse kannst geh hin zum Gericht ich begleite dich!"

Als würde den Worten des gottesfürchtigen Man­nes eine bestätigende Verheißung von oben zuteil, drang jetzt ein Sonnenstrahl durch das graue Ge­wölk des Oktoberhimmels draußen und fiel in brei­ten Streifen durch die Fenster in die Stube. Er umfloß mit seinem Schimmer die markige Gestalt des Bauern, der ausgerichtet inmitten des Raumes stand, ein Bild unerschütterlicher Rechtlichkeit und einfach vornehmer Gesinnung, die als den höchsten Wert des Daseins nur makellose Reinheit des Ge­wissens und als oberstes Gebot nur die Befolgung der Lehre kennt: Fürchte Gott und halte seine Ge­bote, (Fortsetzung folgt.)