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Zuldaer Zeitung.

Dienstag 16. September M3.

2. Blatt.

druck der Selbe« 3eHeitbni6trti kn s»kd«.

Stadtverordneten-Versammlung.

(!) Fulda, 16. September 1913.

An der gestrigen Sitzung nahmen 29 Mitglieder ser Versammlung teil. Den Vorsitz führte der Stadt­verordnetenvorsteher-Stellvertreter Rang. Der Ma­gistrat war durch den Oberbürgermeister Dr. Antoni vertreten.

Der Vorsitzende, Stadtverordnetenvorsteher-Stellver­treter Rang ergreift, während sich die Versammelten von ihren Plätzen erheben, das Wort zu folgendem Nachrufe: Kaum hatte sich das Grab über unseren letzten Verlust geschlossen, da standen wir abermals an der Bahre eines unserer Kollegen, eines der Besten unter uns. Unerwartet schnell für uns, für die Seini- gen und auch für ihn selbst ist unser Vorsteher, Herr Justizrat Gegenbaur, einem tückischen Leiden er­legen, das ihn schon vor einiger Zeit darniedergeworfen hatte. Getragen von unserer allen Vertrauen hat er hier viele Jahre seines Amtes gewaltet. Er hat es ge­führt mit hohem Gerechtigkeitssinn. Stets war er auch bestrebt, die Würde der Körperschaft zu wahren, Ver­stimmungen unter den Mitgliedern zu beseitigen und das Zustandekommen sachdienlicher Beschlüsse herbeizu- führen. Immer war das Wohl der Stadt der Leitstern seines Tuns. Deshalb werden wir sein Andenken stets in hohen Ehren halten. Der schwergeprüften Gattin habe ich im Namen der Stadtverordnetenversammlung das Beileid ausgesprochen und in Gemeinschaft mir dem Magistrate die Niederlegung eines Kranzes am Grabe veranlaßt.

Oberbürgermeister Dr. Antoni: Gestatten Sie mir, daß auch ich des Heimgegangenen Stadtverordneten­vorstehers gedenke und den Verlust bedauere, den mit Ihnen der Magistrat und die ganze Stadt Fulda er­litten hat. Wir fühlen den Verlust um so tiefer, als Justizrat Gegenbaur noch vor einigen Wochen hier frisch und kräftig seines Amtes waltete. Ebenso groß wie da­mals die Freude war, als er nach langem Krankenlager hier wieder erschien, ist jetzt die Trauer um seinen Heimgang. Denn das Walten und Wirken des ver­storbenen Stadtverordnetenvorstehers war ein segens­reiches für die städtische Verwaltung und für die ganze Stadt Fulda. Sein Andenken wird immer in Ehren unter uns fortleben.

Der Vorsitzende verliest ein Schreiben, in dem Frau Justizrat Gegenbaur der Stadtverordnetenversammlung für die Beileidskundgebungen herzlich dankt. Ferner gibt er Kenntnis von einem Kondolenzschreiben, das die Direktion des Elektrizitätswerkes Fulda aus Anlaß des Todesfalles an die Stadtver­ordnetenversammlung gerichtet hat.

Nach einer Pause wird in die Beratung eingetreten.

1. Bereitstellung eines Kredits zur Beschaffung von Multiplex-Fernzünder. Das hiesige Gaswerk baut be­kanntlich in die Gas-Beleuchtungsanlagen Schaltwerke ein, die der Bequemlichkeit der Schaltvorrichtungen bei der Elektrizität nahekommen. Die Vorrichtungen wer­den durch das Gaswerk im großen angekauft und gegen eine Miete von 25 Pf. monatlich für die Flamme den Gasverbrauchern zur Verfügung gestellt. Das Gaswerk schlägt vor, der Förderung des Gasverbrauches halber die Miete herabzusetzen auf 20 Pf. wenn 10 Flammen oder mehr, und auf 15 Pf., wenn 25 Flammen ober mehr bei demselben Verbraucher in Verwendung sind. Der Magistrat beantragt die Bereitstellung eines Kredits bis zu 10 000 Mk., damit eine ausreichende Anzahl der Fernzünder beschafft werden könne. Für 5000 Mark sind bereits Anschaffungen gemacht worden. Die In­anspruchnahme weiterer 5000 Mk. scheint bevorzustehen, da bereits weitere Aufträge auf Anbringung der Zünd­anlage erteilt sind. Die Mittel sollen dem Reserve­fonds des Gaswerkes entnommen werden. Der Liefe­rant hat eine zweijährige Garantie für die Fabrikate übernommen. Stv. Schwarz hält die Vorlage für noch nicht spruchreif. Er empfiehlt Zurückverweisung an die Gas- und Wasserwerkskommission. Er habe gar nicht gewußt, um was es sich bei den Multiplex-Fern- zündern gehandelt habe und an Zündevorrichtungen für Straßenlaternen gedacht. Auch halte er die Abwesen, heit des Gaswerksdjrektors für unangemessen. Für Fragen, die Gasangelegenheiten betreffen, müsse der Direktor zur Auskunfterteilung zur, Stelle fein. Der Oberbürgermeister erklärt, einmal grundsätzlich feststellen zu wollen, daß die Stadtverordnetenversamm­lung kein Recht habe, die Anwesenheit städtischer Be. amten zu verlangen. Nur der Magistrat und dessen Vertreter habe die Pflicht, Auskünfte zu erteilen. Ueb- rigens sei der Gaswerksdirektor zurzeit in Urlaub. Stv. S u n k e l hat bislang nur Löbliches über die Multiplex- Anlage gehört. Stv. Reith hat weniger erfreuliche Auskünfte erhalten. Ein Monteur der Lieferantin sei schon längere Zeit mit der Reparatur der bisher ange- ■ brachten Vorrichtungen beschäftigt. In der Abstimmung wird der Antrag Schwarz auf Rückverweisung der Vorlage an die Kommission mit großer Mehrheit angenommen.

2. Aufstellung von 4 Trinkanlagen im Schulhofe der Stadtschule und Bewilligung der Kosten. Die Trink­anlagen sollen nach dem neuen, der Hygiene Rechnung tragenden System, wobei das Wasser frei in die Höhe springt und mit dem Munde aufgefangen wird, au?- geführt werden. Die Kosten belaufen sich auf 550 Mk. Sie sollen nach der Magistratsvorlage aus den lieber, schlissen des Jahres 1913 gedeckt werden. Nach Ansicht des Berichterstatters, Stv. Fritz, ist die Bewilligung, obwohl sie als Nachbewilligung zum Etat erscheint, jetzt nicht zu umgehen, da die Anlage ^im Zusammenhang mit den Erneuerungsarbeiten im Schulhofe zur Aus­führung gelangen müsse. Stv. Prof. Vollmer kon­statiert, daß die jetzige Schul-Trinkanlage unzureichend sei und in gesundheitlicher Beziehung Bedenken errege. Stv. Dux wendet sich dagegen, daß Mittel aus den noch gar nicht nachweisbaren Ueberschiissen für 1913 bewilligt werden. Der Oberbürgermeister, der die Ausführung der Arbeit gleichfalls für dringlich hält, führt es auf einen Mißgriff seines Vertreters im Ma­gistrate zurück, daß die Entnahme der Mittel aus den Ueberschüssen vorgeschlagen wurde und nicht, was rich­tig wäre, aus dem Etatsposten für unvorhergesehene Fälle. Stv. Fritz stellt darauf aus den Akten fest, daß der beanstandete Deckungsvorschlag von der Pro- batur ausgegangen ist. Die Vorlage wird g e n e h m i gt.

3. Antrag Adam: a) Kenntnisgabe an den Magistrat über das Zustandekommen eines Beschlusses der Stadt- verordneten-Beriammlun''. Der Antrag bezieht. sich, wie der Antragsteller in längerer Rede barlegt, aas Vor­gänge Bei ber Beschlußfassung am 7. Juli b. I. über die Erhöhung be§ Zinsfußes ber stäbtischen Sparkasse. Stv. Abam beabsichtigt, den Magistrat zu veranlassen, den Stadtverordnetenbeschluß für nngiltig zu erklären, weil ber bamalige Vorsitzende einen Verstoß gegen bte Stäbteorbnung begangen habe. Er habe nämlich ben- jentgen Stadtverordneten, die tzypothekenschuldner der Sparkasse seien, nabegelegt, mit Rücksicht auf § 48 ber Stäbteorbnung sich vor ber A bst i m m u n g zu entfer­nen. Ohne Rücksicht barauf. ob biefer § 48 in vor­liegendem Falle anwendbar sei ober nicht, muije er es beanstanden, daß die Ausschließung nicht schon bei der Beratung erfolgt fei, bies fei durch den Wortlaut betreffenden Paragraphen vorgeschrieben. A-cr Oberbürgermeister. Die Frage, ob ber § 48 ,n dem betreffenden Falle vorlag, ob also ber Beratungs- Punkt mit dem Interesse einzelner Stadtverordneten in Widerspruch stand, und ihre Entfernung bedingte, ist subtiler juristischer Natur. Diese Versammlung dürfte nicht der Ort sein, darüber zu befinden. Herr Schwarz hat ja auch die Sache bei der Beschwerde- i n st a n z anhängig gemacht. Man wird deren Entscheidung abwarten können. Der zweite Bericht­erstatter, Stv. Dux, tr'tt Bern Antragsteller m jeder Beziehung entgegen. E3 fei der Versammlung un­würdig, den Magistrat darnoer um Auskunft zu fra­gen, ob die von der Stadtverordnetenversammlung ge­faßten Beschlüsse gültig i-ien ober nicht. Von einer Ausschließung einzelner Siadiverorone:en durch ben, ba» 1 malrgen Vorsitzende» könne gor .eine Rede sein.

Eine Anzahl Herren hätten sich entfernt, als ber Dor- I sttzenbe bie Meinung aussprach, nach seiner Ansicht liege I der Tatbestanb des § 48 vor. Er, Dux, habe vor der I Abstimmung noch gefragt, ob man nicht die Rückkehr I der betreffenden Herren abwarten wolle. Da habe der I Vorsitzende erklärt, das ginge nicht, da hier keine Ver- I ammlung des Haus- und Grundbesitzervereins sei. I Allgemein habe nämlich die Ansicht geherrscht, die Herren | wollten draußen als Vorstandsmitglieder des Haus- I und Grundbesitzervereins nur eine Besprechung abhal- I ten. Stv. Schwarz erklärt, er sei sich bei den dama- I ligen Vorgängen vorgekommen, als ob er in einem 1 Kasperletheater daheim wäre. Der Vor- I sttzende : Ich muß den Herrn Schwarz bitten, diese I Versammlung nicht mit einem Kasperletheater in Ver- I gleich zu setzen. Sie wollen doch wohl diesen Vergleich I nicht aufrecht erhalten? Stv. Schwarz: Nein. Je- I doch kann ich den damaligen Beschluß nicht als rechts- I gültig anerkennen. Stv. Schultheis, der seine Mei- I nung dahin ausspricht, für den Fall einer wirklichen Aus- I chlietzung der Sparkassenschuldner hätte die ganze I Stadtverordnetenversammlung oder doch der größere I Teil abtreten müssen, stellt einen Schlutzantrag. I Dieser Antrag wird mit sämtlichen Stimmen gegen die I Stadtverordneten Schwarz und Adam angenommen. I Darauf zieht Stv. Adam feinen Antrag zurück, da er I durch die Anregung ber Aussprache seinen Zweck erfüllt I habe.

4. Antrag Adam: b) Streichung der zwei letzten I Sätze des § 9 der Geschäftsordnung der Stadtverord- neten-Berfammlung. Der Vorsitzenbe bittet Herrn I Abam, den Antrag zurückzuziehen, da die Versammlung I doch nicht dazu da sei, Anträge zu beraten, die nachher zurückgezogen würden. Stv. Adam besteht jedoch auf Beratung. Er fühle sich in seinem Rechte verletzt. Nach längeren Ausführungen, die nichts bemerkenswertes boten, zieht er den Antrag gleichfalls zurück.

5. Ilebernahrne von Grundstücksparzellen in städtisches Eigentum und Löschung einer Belastung. Das Bischöf­liche Generalvikariat bietet der Stadt einen Gelände- treifen vor dem neuen Friedhöfe am Frauenbergs zum Geschenk an. Die Stadt hat lediglich die Kosten aus der I Besitzveränderung zu tragen. Der diesbezügliche Ver­trag Wird genehmigt.

6. Nachbewilligung eines Betrages zu den Stinten bet Stadtpfarrkirche. Der Magistrat beantragt, die nach­träglich zur Bewilligung angeforberte Summe von 201 Mark für Ausführung von Schreinerarbeiten tn ber Sakristei ber Stabipfarrkirche, an der Kommunionbank u. f. w. zu bewilligen. Dagegen lehnt er es ab, für I 114 Mk., die für die Telephonanlage im Stadtpfarrhaus benötigt worden sind, aufzukommen. Der Berichterstat. ter glaubt, letzteren Beschluß auch damit begründen zu ’ sollen, baß bie Telephonanlage nur benjenigen Einwoh­nern zugute komme, die selbst an das Tclephonnetz an- geschlossen seien. Der Oberbürgermeister bit­tet um Bewilligung der Kosten für die Schreinerarbeit, die durch unvermutetes Auftreten des Hausschwammes verursacht worden feien. Die Telephonkosten lehne der Magistrat nicht etwa aus irgend welchen Bedenken ge­gen die Anlage an sich ab, sondern um grundsätzlich festzustellen, daß die Stadt Fulda nur für die Stadt- pfarr kirche Aufwendungen zu machen habe, nicht für das Pfarrhaus, dessen Unterhaltung dem Staate obliegt. Sollte für' die Kirche eine Heizanlage geschaffen wer­den, so würde im Sinne dieser Auslegung die Stadt für die Kosten des Heizmaterials aufzukommen haben. Stv. Eickenscheidt: Wenn demnach das Pfarrhaus vom Staate unterhalten werden muß, fo sollte der auch dafür sorgen, daß es in einen anständigen Zustand versetzt wird. (Zurufe: Sehr richtig!) Es sieht mise­rabel aus. Mit ein paar Groschen könnte viel gemacht werden. (Bravo!) Stv. Simm er: Die Telephon­anlage im Pfarrhaus ist in vielen hochbebeutsamen Augenblicken von größter Wichtigkeit. Unb in folchen Fällen wirb jeber Telephonbesitzer feinen Anschluß aufs bereitwilligste jebem zur Verfügung stellen, ber ihn be­nötigt. .Was ben Staat anbetrifft, weiß man ja, was es bamit auf sich hat. Nicht einmal bas Wertzen ber Gänge im Pfarrhause will er übernehmen. Wenn sich niemanb anderes findet, fo muß es ber Pfarrer aus seiner eigenen Tasche bezahlen. Auch bie Treppen­beleuchtung liegt sehr im Argen, obwohl doch bas Pfarrhaus auch bei ber Dunkelheit häufig ausgesucht werben muß. WiebasPfarrhausvom Staate behanbelt wirb, ist ein großes Unrecht. (Zurufe: Sehr richtig!) Man muß einmal bie Oeffent. lichkeit auf biefe Zustänbe aufmerksam machen. Der Staat versagt ihm, was ihm zukommt, wofür ich noch anbere Beispiele anführen könnte. — Die Versammlung beschließt im Sinne ber Magistratsanträgc.

7. Schreiben der Firma Mölders betreffend Kanal in der Bvrgiasstraße. Der Kanal in ber Borgiassträße ist falsch gelegt, wodurch in den Kellern des Herrn Rup­pert beträchtliche Wasserschäden entstanden sind. Die Stadt hat dafür aufkommen müssen. Außerdem will ihr föerr Ruppert seine beiden Häuser zur Verfügung stellen, wenn ber Fehler int Kanal nicht beseitigt wirb. Die Reparaturkosten werden sich mit Einschluß der an Herrn Ruppert gezahlten Entschädigungen auf etwa 5000 Mk. belaufen. Um bie Stabt vor biefer Belastung zu bewahren, ist bie Frage erörtert worden, ob nicht die Firma Mölders, die Erbauerin der hiesigen Kanali­sation, für den Fehler und seine Folgen haftbar gemacht werden könne. Aus dein dickleibigen Akienbünbel, bem jüngst bas oben erwähnte Schreiben zugewachsen ist, unb bas in seiner Gesamtheit burch Stv. Fritz zur Ver­lesung gelangt, ergibt sich eine nicht ganz zweifellose Rechtslage. Jedenfalls erklärt die Firma Mölders, daß ber Fehler nicht burch ihre Angestellten, sonbern burch ben städtischen Ingenieur Klewing verursacht worden fei. Außerdem betrachtet sie sich feit dem Jahre 1908 jeder Haftung enthoben. Es hat allerdings auch einen Augenblick gegeben, wo die Firma Mölders in einem Schreiben es weit von sich gewiesen hat, jemals hinter dem Einwande der Verjährung Schutz gegen erhobene Anforderungen suchen zu wollen. Der Berichterstatter hält einen Prozeß gegen Mölders, bei dem Stadtbaurat Schirmeyer wichtige Aussagen zu machen hatte, für aus­sichtsreich, jedenfalls für ebenso aussichtsreich wie den Kalvarienbergprozeß gegen unfern Mitbürger Ernst Kramer. Stv. Eickenscheidt schlägt vor, zunächst ein juristisches Gutachten einzuholen, ein Vor- fchlag, ber einstimmig angenom m e n wird.

8. Gewährung von Zuschüssen an die beiden hiesigen Lyzeen. Das Institut St. Mariä ber Englischen Frau­lein ist für sein kath. P r i v a t - L v z e u m um Zu­wendung eines stäbtischen Zuschusses eingekommen. In einer Denkschrift an ben Magistrat hat ber^Cberburger» meister bargelegt, baß bas Institut bie stabt ifulda bet kostspieligen Aufgabe enthebe, eine höhere Mädchen­schule zu errichten. Er Hai es deshalb als billig be- zeiclmet, daß die Stadt der Schule einen Zuschuß ge­währt. zumal das Institut dauernd mit einer Minder­einnahme arbeiten müsse. Der Vorschlag ging dahin, für die einheimischen Schülerinnen je 7,50 Mk. zu be­willigen, was einem jährlichen Gesaiiitbetrage von 1V7i Mark entsprechen würde. Da jedoch für das private evangelische Lyzeum die gleichen Voraussetzun­gen gegeben feien, wäre ein gleichartiger Zuschuß, der hier jährlich insgesamt 900 Mk. erreichen würde, in Aussicht zu nehmen. Das evangelische Lyzeum sei zwar gegenwärtig mit einem Gesuch nicht heroorgetreien, habe aber früher einen Antrag auf Zuschuß gestellt. — Der R agistrat hat daraus hin eine Vorlage be­schlossen, wonach dem Institut (st. Mariä für außer- ordentliche Aufwendungen ein einmaliger Zuschuß von 2000 Mk. zuteil werden soll; dem kath. Brivat- Lyzeum und dem evang. Lyzeum sollen gleich­mäßig für jede einheimische Schülerin je 7,50 Mk. jährlich als Zuschuß bewilligt werden. Nun Hai sich aber folgendes ergeben: Das Institut der - Englischen Fräulein hat sich wiederholt an die Staatsbehörde ge­wandt, nm einen Zuschuß zu eriaxgen. Es ist stets

abschlägig beschieden worden. Das evangelische Lyzeum dagegen erhält einen Staatszuschuß von 5000 Mk. An­gesichts biefer Tatsachen hat der Oberbürgermeister eine Darstellung des- Sachverhaltes an die Regierung gelan­gen lassen, und ersucht, auch dem katholischen Lyzeum einen staatlichen Zuschuß zu gewähren. Das preu­ßische Kultusministerium hat darauf­hin entschieden, daß die kath. Anstalt einen Zuschuß nicht zu gewärtigen habe. Äv.gesichts dieser Tatsachen meint der Berichterstatter, Stv. Schwarz, man brauche nicht toleranter zu sein als der Staat. Er empfiehlt, die Vorlage bezüglich der katholischen Anstalt zu bewilligen, bezüglich der evan­gelische,'. Anstalt jedoch nur unter der Voraussetzung, daß der Staat sich zu einer gleichmäßigen Behandlung der beiden Anstalten verstehe. (Lebhaftes Bravo!) Ter Oberbürgermeister: Das Empfinden der Her­ren ist berechtigt. Es ist eigentümlich, welche Stellung der Staat tn dieser Zuschußfrage entnimmt. Aber wir können unsere Kinder, unsere Schulen, die uns doch gleich nahe stehen, nicht darunter leiden lassen. Auch d:e evangelische Anstalt hat eine Mindereinnahme, die sie zu decken suchen muß. Wir können einen Teil un­serer Mitbürger nicht benachteiligen, nur aus dem Grunde, w-il das Vorgehen des Staates nicht untere Billigung findet. Stv. Kirch er: Gibt es im König­reiche Preußen zweierlei Arten von Staatsbürgern? Stv. Prof. Vollmer: Der städtische Zuschuß an die Lvzecn ist berechtigt auch im Hinblicke darauf, daß sie unsere Vollsschulen, auf denen uns jedes Kind zirka 50 Mark jährlich kostet, entlasten. Was die staatliche Bestimmung über die Zuschüsse angeht, fo sind wir uns alle einig, daß eine Unbilligkeit vorliegt. Aber wenn der Staat ungerecht ist, fo wollen wir es deshalb nicht fein, ober um mich korrekter auszudrücken: wenn der Staat einen Brauch übt, den wir nicht als berechtigt anerkennen können, so wollen wir es ihm nicht gleich­tun. Stv. Schwarz: Die Herren scheinen demnach auf dem Standpunkte zu stehen: Wenn man mich auf die linke Backe schlägt, reiche ich auch die rechte dar. Stv. Eickenscheidt: Der Kultusminister beoteilt doch wohl seine Gaben auch aus den Steuerleistungen katholischer Staatsbürger? Stv. Plappert: Wir wollen doch lieber mit einem guten Beispiel der Tole­ranz hier vorangehen. Wenn die Staatsbehörde davon Kenntnis erhält, wird sie sich vielleicht auf ein gleiches besinnen und unserem Beispiele folgen. (Schallende Heiterkeit und Zuruf: Die Botschaft hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.)

Darauf werden die Zuschüssen» beide ELyzeen einstimmig bewilligt.

! 9. Errichtung einer weiteren Lehrerinstelle an der

ftadtpfarrlichen Mädchenschule. Da für die eine Teil- klasse des 2. Schuljahres eine wissenschaftliche Lehrerin erforderlich ist, wird die Bestellung einer Hilfslehrerin bis zum 1. April 1914 und von diesem Zeitpunkte an die Bestellung einer dauernden Lehrkraft beantragt. Die Notwendigkeit leuchtet ein; die Kosten für das Win­terhalbjahr in Höhe von 650 Mk. werden bewilligt. Da die Rede auch auf die mangelhaften Raumverhäll- niffe im Stadtschulbau kommt, fragt Stv. Eicken- scheidt, wie es mit dem Neubau am Kronhof stehe. Er habe gelegentlich einen derartigen Wasserandrang auf dem Bauplatze wahrgenommen, daß er überzeugt sei, die Schule habe nicht auf jenen Platz gehört, wohl aber — die Badeanstalt.

10. Legung eines Wasserrohrstranges zwischen Pe­tersberger- und Künzellerstraße. Nach dem einen Pro­jekt, das die Rohrführung unter dem Gleise her an der Künzellerstraße vorsieht, werden 2300 Mark Kosten ent­stehen. Wird die Zuleitung von der Georgstraße oder von der Petersbergerstraße her erfolgen, fo belaufen sich die Kosten auf 4000 Mark. Der Magistrat schlägt das letzte Projekjt vor, da im andern Falle von der Eisen­bahnverwaltung Schwierigkeiten gemacht werden und nachträgliche Kosten entstehen können. Stv. Eicken­scheidt schlägt Verweisung an die Gas- und Wasser- werkskommifsion vor, wie es bei so erheblichen Pro­jekten stets üblich gewesen sei. Dem wird statt gegeben.

11. Zu Beisitzern und Stellvertretern für die Stadt- verordneten-Ersatzwahl am 25. und 26. September 1913 werden auf Vorschlag des Stv. Kapp eiiistimmig ge­wählt die Herren Lehrer a. D. Sell und Brauerei- besiher Pius Kramer, bezw. Hoffriseur Oskar Hart­mann und Malermeister Henninger.

Schluß der öffentlichen Sitzung: 10% Uhr.

Lokales.

Fulda, 16. September 1913.

* Landrsausschuß-Sitzung. Am Montag, dem 22. d. M., vonüttaas um 10 Uhr, tritt der Landesaus­schutz des Regierungsbezirks Kassel zu einer mehrtägi­gen Sitzung im Ständehaus zu Kassel zusammen.

[:] Ruhebänke sür schöne Aussichtspunkte. Der Krctt- tag hat bekanntlich sich in seiner Sitzung am 16. vor. Monats im Prinzip damit einverstanden erklärt, das; an schönen Aussichtspunkten des Kreises Ruhebänke ausgestellt werden und stellt hierfür den Verkehrs-, Verschönerungs- und Gebirgsvereinen, sowie Gemeinden Beihilfen in Aussicht, unter der Voraussetzung, daß diese Vereine usw. die Unterhaltung und Beauf­sichtigung der Bänke übernehmen. Der Kgl. Land- rat gibt nunmehr anheim, Anträge aus Ge­währung solcher Beihilfen zu stellen. In dem An­träge müssen die mit Bänken zu besetzenden Punkte bezeichnet sein, auch ist die Höhe der auszuwendenden Kosten anzugeben.

& Ter Lcobund, die Jugcndabteilung des St. Iosephsvereins kathol. Arbeiter, veranstaltete am Sonntag abend in der „Harmonie" einen Familien­abend. Zahlreich waren die Mitglieder mit ihren An­gehörigen erschienen. Wie der Präses, Domkaplan Dr. Müller, in seiner launigen Begrüßungsan­sprache hcrvorhob, feiert der Leobund keine großen Feste, sondern er hält hin und wieder einen Familien- äbend ab. Ter Senior Hofmann hielt einen Vor­trag über das Thema: „Tätigkeit ist des jungen Man­nes Pflicht". Es war ein Erstlingsvortrag, der recht vielen Beifall fand. Ausdrucksvoll vorgetragen wur­den dann mehrere Gedichte von Friedrich Wilhelm Weber, dem bekannten katholischen Dichter. Herz­erquickend waren die Musikvorträge zweier Seminari­sten für Klavier und Violine. Ein Doppelquartett überraschte durch den Vortrag eines vierstimmigen Liedes. Große Heiterkeit erregten die humoristischen Darbietungen. Wegen seiner Perdienste in musikali­scher Beziehung um den Leobund wurde Studiosus Ebert zum ersten Ehrenmitglied des Leobundes er­nannt. Die ganze Veranstaltung trug einen recht gemütlichen Eharakter und zeigte, daß im Leobund ein sehr rühriges Leben herrscht. Der Beitritt ist allen jungen Leuten recht zu empfehlen.

-X- Ein Zeichen der Zeit! Der Magistrat erließ kürzlich ein Ausschreiden zwecks Anstellung eines Tief­bautechnikers sür das Stadtbauamt. Tie Frist

zur Einreichung von Bewerbungsgesuchen lief gestern ab. Es sind nahezu 70 Bewerbungen eingegangen.

-y- Innungs-Versammlung. Zu der gestern abend im kleinen Saale des Gesellenhauses abgehaltenen Innungs-Versammlung der Zwangsinnung für das Handwerk der Schuhmacher Fuldas waren 38 Mann erschienen. Die Tagesordnung wickelte sich glatt ab. Zu Innungsausschußmitgliedern wurden gewählt bte Schuhmachermeister: Jean Fleischer, Vogler, Lammeyer, Günther, Dücker, Franz Althaus und Diel; auch die Wahl von 7 Ersatzleuten erfolgte. Es wurde eine lOgliedrige Kommission zur Ausarbeitung eines Preis­tarifs bestimmt und nach einem Vortrag über bte Lagebe? Schuhmacher-Handwerkes und ihrer Besserung gegen 11 Uhr die Sitzung geschlossen. Es ist jetzt zu hoffen, baß auch biefe Innung sich bewährt, zum Wohle des hiesigen Schuhmacher-Handwerkes.

fy Schöffengericht. Der vorbestrafte Handlungs­reisende H. K. von Charlottenbarg, zurzeit im Amts» gerichtsgefängnis Lübeck in Haft, soll sich dadurch des Betruges schuldig gemacht haben, daß er den Hotel­besitzer K. hier um 17.75 Mk. für Logis re. geschädigt hat. Der Amtsanwalt beantragte wegen Zechprellerei eine Woche Gefängnis. Das Gericht erkannte auf Freisprechung, da der Betrag inzwischen bezahlt ist. Die sofortige Haftentlassung wurde telegraphisch bean­tragt. — Die 64jährige Witwe L. Sp. von Bachrain wird wegen Bedrohung zu einer Geldstrafe von 3 Mk., evtl. 1 Tag Haft verurteilt. Ihr Sohn Adolf wird wegen Beschädigung eines Stacheldraht- zaunes freigesprochen, da er nach Lage der Sackx nicht rechtswidrig gehandelt hat.

(!) Der Fuchs geht um! Haben Sie schon einmal etwas von dem »Arbeiter-Bildungs-Aus schuß Fulda" gehört? Sie werden sagen: es wird gewiß ein Ausschuß fein, der unter den Arbeitern Bildung verbreiten will. — Können Sie sich nun aber denken, auf welche Art biefe Bildung verbreitet werden soll? Aus einem Handzettel, den man uns zugeschickt hat, geht das „Arbeilsprogramm" hervor, das am letzten Sonntag im Interesse der .Bildung' absolviert wurde: vormittags 11—1 Uhr Frühkonzert, nachmittags 3UhrGartenkonzert,Preiskegeln und $inber« Belustigung aller Art, ernste und humo­ristische Vorträge und Tanz. Vielleicht stutzen Sie über dieses sonderbare Bildungsprogramm. Sie ehen sich den Handzettel etwas näher an, und ent­decken nun, daß zwischen den Kinderbelustigungen aller Art und den humoristischen Vorträgen eine Festrede des Parteisekretärs Dißmann ringe« 'choben war. Und wenn Sie nun ein bischen zu raten verstehen, wird es Ihnen allmählich klar sein, daß Sie bie sozialbemokratische Parteiorgani­sation vor sich haben, die unter ber neutralen Flagge „Arbeiterbildungsausschuß" versucht, in Fulda Boden zu gewinnen. Christlich-nationale Arbeiter, Augen auf! Der Wolf sckleickt im Schafspelz daher!

a Zyankali in Gastwirtschaften. Neuerdings wird das auch zu gewerblichen Zwecken benutzte Zyankali in Gastwirtschaften zur Reinigung von fil, ber ti em Tafelgeschirr verwendet. Die Wis­senschaftliche Deputation sür das Medizinalwesen hat gegen die Zulassung einer derartigen Verwendung von Zyankali und anderen Stoffen, die beim ^tsain- mentreffen mit Säuren Blausäure entwickeln, Muer- wiegende Bedenken erhoben. Nach ihrem Gutachten besteht zunächst die Befürchtung, daß die mit der Rei- nigung des Tafelgeschirrs beschäftigten Personen, du ihrer ganzen Tätigkeit nach an den Umgang mit einem solchen Gift nicht gewöhnt find, in gesundheit­licher Beziehung stark gefährdet werden. Dann aber liegt bei Betrieben wie Gastwirtschaften die Gefahr vor, daß durch nicht sorgfältige Aufbewahrung eines so starken Giftes, wie es das Zyankali ist, die Ge­sundheit weiterer Kreise in höchstem Maße geschädigt werden kann. Auf Grund dieses Gutachtens ist die Verwendung des Zyankalis und ähnlicher Verbin­dungen zur'Reinigung von Metallgeschirr in Hotels, Restaurants, Sanatorien usw. nicht als erlaub- t c r gewerblicher oder wirtschaftlicher Zweck und derjenige, der dieses Gift in solcher Weise verwenden will, nicht als zuverlässig im Sinne des § 12 der Polizeiverordnung über den Handel mit Giften vom 22. Februar 1906 anzusehen. Die beteiligten Kreise — namentlich die Gifthändler — werden durch einen ministeriellen Erlaß hierauf aufmerksam ge­macht.

** Die Konzession zum Betriebe des ,Casö Jmpenau ist nicht Herrn Ziegler, sondern, wie uns mitgeteilt wird, Herrn Restaurateur R. Breitung aus FriesenbaufLN erteilt worben. ,

-o- Fußballsport. Das am letzten Sonntag in Nm- hör zwischen brr Fußballabteilung des dortigen kath. Jünglingsvereins unb ber des hiesigen kath. >;üna- lingsverkins ber Dompfarrei veranstaltete Wettspiel blieb unentschieden mit 1: 1 Toren.

(;) Der hiesige akademische Sportklub, der Mion fett einigen Jahren besteht, wird am kommenden Mittwoch zum erst en male in diesen Ferien in die Oesientlichleit treten und zwar mit einem Fusid allwettspiel gegen die erste Mannschaft des Kgl. Gymnasiums. Das Spiel beginnt um V-4 Uhr auf dem Sportplatz an ber städti­schen Bleiche.

2lu$ dem Nachbargebiete.

Hanau, 15. Sept. 1913. Gestern sand hier eine Versammlung von Vertretern der Turnvereine Hanau, Offenbach unb Aschaffenburg statt, in ber beschlossen wurde, zur Hebung des volkstümlichen Turnens alljährlich ein S täbtep reis turn en der genannten Orte zu veranstalten. Das erste Preisturnen findet anfangs September 1914 in Hauau statt. Tür jedes Preisturnen werden drei volkstümliche Hebungen festgesetzt.

b. Vam Feldberg, 15. Sept. 1913. Eine eigenartigl Jubiläumsfeier wurde gestern im Kapilelsaae des Feldbergturmes abgehalten. Eine Gesellschaft von Taunusfreunden ist seit dem Jahre 1888 25 Jayre hindurch jeden Sonntag unter Führung des Kurs« Maklers Ludwig Bleibtreu auf den Feldberg ge­stiegen. Mit ber gestrigen Besteigung, bie zum drei zehnhondertstenmale erfolgte, war die Enthüllung einer Bronzeplakette für Ludwig Bleibtreu verbunden.

d Friedberg, 15. September 1913. Der hiesigen Metzgerinnung wurde bie Fleischlieferung für das bemnächst einziehende Bataillon vom Garnison« kommando übertragen. Die Metzger haben bte Lieferung nun so geregelt, daß jeden elften Tag em anderer Pleister an ber Reihe ist. — Auch die Bau­arbeiten an der neuen Kaserne übertrug man hiesigen Handwerkern. Die Schreinereiarbeiten bestellte bi' Verwaltung jedoch beim billigeren Butzbacher Straf gefangm^^, ^pt. 1913. In der Nacht zum Montag wurden drei Söhne hiesiger achtbarer i->ltern festgenommen, die zusammen in ben letzten Wochen nahezu 2 5 Einbrüche unb Dieb st a h le verübt hatten. Sie sind 18-20 Jahre alt. Man fand die gestohlenen '"arctt in ihre- Wohnungen,