Fuldaer Zeitung
«rfdxlnt wgNch mtt Husnotjme Der Sonn- und Seierfoge. Wertet- Ehrlicher Bezugspreis ohne Bringerlohn und Besteiigeid in Zuida sowie auswärts 1-50 Mark. •— Rotationsbrudt und Verlag der - - Zuldaer fldienbrudterei in Zu Ida. Semfpredjer Nr. S. s s
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40. Zahrgang.
Samstag den 6. September 1913»
Crstes Blatt.
Nr. 206.
Deutsches Reich.
•* Berlin, 5. Sept. 1913. Prinz Ludwig, der Herzog der Abruzzen traf heute mittag auf der Wildparkstation ein und begab sich in Be« gleitung des italienischen Botschafters Bollati mit königlicher Equipage nach dem Neuen Palais. Der Herzog, der Botschafter und die Begleitung des Herzogs waren zur Frühstückstafel geladen, an der u. a. auch Staatssekretär v. Jagow teilnahm. Nach dem Frühstück kehrte der Herzog nach Berlin zurück.
c Keine Gefährdung der Kalinovelle. Die „Tägliche Rundschau' will erfahren haben, daß das Schicksal des neuen Kaligesetzes infolge von Meinungsverschiedenheiten unter den Bundesregierungen sehr fraglich geworden sei. Diese Mitteilung ist, wie von unterrichteter Seite genieldet wird, irreführend. Von einer Gefährdung des Gesetzentwurfs kann nicht die Rede sein. Daß bei den Beratungen zwischen der Reichsregierung und den Vertretern der Bundesregierungen sich über einzelne Punkte Meinungsverschiedenheiten ergeben haben, ist zutreffend. Aber die Verhandlungen selbst wiesen schon auf den Weg hin, der zu einer Verständigung über die Differenzpunkte führen kann. Infolgedessen werden schon in nächster Zeit neue Beratungen mit den Bundesregierungen stattfinden, in denen' es zweifellos zu einer Einigung über den Entwurf kommen wird.
■4: Die Novelle zur Besoldungsordnung. Die „Tägl. Rundschau" hatte gemeldet, daß die Reichsregierung eine Neuregelung der Besoldungen in größerem Umfange erwägt. Andere Berliner Blätter bemerken hierzu jedoch, daß die Reichsbeamten guttun werden, an diese Ausführungen keine übertriebenen Erwartungen zu knüpfen. Als wahrscheinlich sei allerdings anzusehen, daß im Laufe der nächsten Tagung dem Reichstage eine Novelle zur Besoldungsordnung vorgelegt werde, durch welche die Gehaltsbezüge derjenigen Beamtenklassen eine Abänderung erfahren sollen, deren Endgehalt demjenigen der Postassistenten gleich ist. Diese Vorlage fei die Folge der auf Drängen des Reichstages durchgeführten 'G-chaltserhöhuna für die Assistenten und Schaffner der Reickspostocrwaltung. Daß hierüber hinaus die Absicht bestehen soll, auch andere Beamtengruppen in ihren Gehaltsbezügen aufzubesiern, läßt sich zurzeit noch nicht übersehen.
_t_ Aufbesserung der Altpensionäre. Die von der Reichsregierung zugesagte Vorlage über eine Auf- befferung der Altpensionäre soll die Einstellung neuer laufender Deckungsmittel zur Folge haben, da sich schon herausgcstellt habe, daß laufende Deckungsmittel für eine Besserung der Bezüge der Altpensivnäre nicht verfügbar seien. Hingewiesen wird dann auf das geplante Totalisatorgesetz, das eine Besteuerung der Buchmacher vorsieht und aus dem die für diesen Zwecken notwendigen Mittel zu gewinnen seien.
O Die Ostmarkenzulagen sollen dem Vernehmen nach für den Etat 1914 von der Reichsregierung n i cht wieder beantragt werden. Die besonderen in der Ostmark obwaltenden Verhältnisse hatten dazu geführt, durch die Etats vom Jahre 1908 den mittleren Kanzlei- und Unterbeamten des Reiches und Preußen in der Provinz Posen und den gemischtsprachigen Kreisen der Provinz Westpreußen außerordentliche unwiderrufliche Zulagen etwa in Höhe von 10 v. H. des Gehalts zu gewähren. Nach der Neuwahl des Reichstages 1912'stieß die Weiterbewilligung der Ostmarkenzulagen an die Reichsbeamten beim Reichstage auf ernste Schwierigkeiten. Die Zulagen wurden allerdings für 1912 noch bis zum Ende des Jahres 1912 als Uebergangsstadium zugestanden, mit dem Etat von 1913 lehnte aber der Reichstag die von der Regierung geforderte Weiterbewilligung der Zulagen
Der 'Mrandstister.
s Eine Bauerngeschichte aus dem Taunus von Fritz Ritzel.
Die Türe öffnete sich und Ernst Rother betrat lachend mit einem „Servus, melde mick> rur Stelle!" in die Stube.
Einen Augenblick stutzte er und etwas wie namenlose Ueberraschung prägte sich in seinem hübschen Gesichte aus, als er so unvorhergesehen dem schönen Klärchen gegenüberstand — dann faßte er sich rasch und auf die Mutter zutretend, welche sich von ihrem Stuhle erhoben hatte, schloß er sie flüchtig in die Arme und drückte einen leichten Kuß auf ihre Wange. Guftel, welche langsam hinter dem Schenktisch hervorgekommen war und dem Bruder die Hand entgegen« streckte, wurde nur mit einem Händedruck und den Worten bedacht:
a ja ein Staatsmädel geworden, Gustell", mpliment, dem die Schwester nur ein verlegenes Lächeln und eine abwehrende Geste entgegensetzte. Lebhaften Gefühlsäußerungen schienen diese drei, so nahe verwandten Menschen wenig Wert beizulegen, denn ohne noch ein weiteres Begrüßungswort hinzuzufügen, hing der junge Mann seinen regennassen Mantel an das ihm zunächst erreichbare Zapfenbrett und wandte sich dann, die Hände reibend, mit einem freundlichen Lächeln, das wohl die in seinem Gesichte bemerkbare Verlegenheit bemänteln sollte, zu dem in sichtlich höchster Befangenheit zur Sette stehenden Klärchen: „Ah — da ist ja auch Kaysers Klärchen!" sagte er dabei und streckte dem jungen Mädchen die Rechte entgegen. „Nun Klärchen, haben Sie--hast Du" — verbesserte er sich
rasch — „unsere Gustel einmal besucht? Habt Ihr immer noch die dicke Freundschaft miteinander? Wie geht's den Eltern — sind doch gesund und munter? Grüße mir sie recht freundlich, wenn Du nach Hause kommst!"
Wieder ruhte sein Blick wie in stummer Ueber- raschtmg während der oberflächlichen Anrede auf dem heißerwteten Antlitz des jungen Mädchens. Das war ja ein reizender Käfer geworden in den zwei Jahren,
völlig ab. Da bei den Mehrhettsverhältnifsen des gegenwärtigen Reichstages auf eine Fortgewährung der Ostmarkenzulagen nicht zu rechnen ist, wird auf ihre erneute Beantragung in absehbarer Zeit jedenfalls verzichtet werden. Da in Preußen die Bereitstellung der für diese Zulagen erforderlichen Mittel auch in Zukunft gesichert ist, werden die in Betracht kommenden preußischen Staatsbeamten auch in Zukunft ihr höheres Diensteinkommen fortbeziehen.
)( Mehr Kommissionen im Reichstag. In Anbetracht der fottgesetzt steigenden Ausdehnung der gesetzgeberischen Tätigkeit und der großen Zahl von Peti- ttonen aus den verschiedensten Gebieten trägt man sich mit dem Gedanken, die Zahl der Kommissionen im Reichstage, die heute nur fünf betragen, entsprechend zu erhöhen. Rechtssachen sollen einer Justizkommission, Handels- und Gewerbefragen einer Handelsund Gewerbekommission, koloniale Angelegenheiten einer Kommission für die Schutzgebiete usw. zugewiesen werden. Für die Kommissionsmitglieder hätten diese ständigen Kommissionen den Vorteil, daß es den Mitgliedern ermöglicht wird, sich gründlich auf den einzelnen Spezialgebieten einzuarbeiten.
** Ausnahmetarif für frisches Fleisch. Wie der Handelskammer mitgeteilt wird, ist der Ausnahme« tarif für frisches Fleisch, dessen Geltungsdauer ur- sprünglich mit Ende dieses Jahres ablaufen sollte, bis zum 31. Dezember 1914 verlängert worden. Dieselbe Verlängerung der Gültigkeitsdauer tritt be- züglich des Ausnahmetarifs für die Schlachtung im Inlands bestimmten Tiere ein.
* Erfahrungen mit der Junggesellensteuer. _ Die neue Junggesellensteuer im Fürstentum Reuß ältere Linie, die erste ihrer Art im Deutschen Reiche, wird nun schon seit Anfang April dieses Jahres erhoben. Es ist ja sehr begreiflich, daß sie sich in den beteiligten Kreisen nicht besonderer Beliebtheit erfreut. Kein Wunder daher, daß die Junggesellen auf Ver- geltung gegen dieses Ausnahmegesetz sinnen. In einem besonderen Falle ist nach russischen Blätter- Meldungen diese Mißstimmung insofern zum Ausdruck gekommen, als ein vermögender Junggeselle der Haupt- und Residenzstadt Greiz einen Betrag von 50000 Mk., den er letztwillig für das Greizer Stadt- bad bestimmt hatte, wieder zurückgezogen haben soll. Auch sonst — heißt es in denselben Blättern — hört man, daß vermögende Junggesellen lieber das Land verlassen, als ihr wohlgehütetes Junggesellentum versteuern wollen. Interessant ist es, daß in Reuß ä. L. auch die Heiratslustigen keineswegs unverschont bleiben. Nach einem Gesetz vom Jahre 1875 muß nämlich jeder, der in den heiligen Stand der The tritt, 2.50 Mk. — in Worten: zwei Mark und fünfzig Pfennige — an die Landesschulkasse entrichten.
Ausland.
** Japan und China. In Japan herrscht gegenwärtig eine starke Verstimmung gegen China. Der Tod dreier bei den Revolutionsunruhen unbeteiligter Japaner, die in Nanking von chinesischen Regierungstruppen erschossen wurden, hat den Grund, wie die ,Daily Maitt aus Tokio meldet, zu einer lebhaften antichinesischen Bewegung in der japanischen Presse gegeben. Die Zeitungen erklären, daß China für diese Verletzung der japanischen Flagge Genug- tuung gewähren müsse, und daß japanischerseits ein wichtiger chinesischer Hafen besetzt werden solle, um als Pfand für die japanischen Schadenersatzsorderungen zu dienen.
seitdem er sie nicht gesehen, seitdem er sie — ein verwirrendes Gefühl bemächtigte sich seiner — war es Scham, Reue, Aerger über sich selbst oder trauernde Wehmut darüber, daß er das, dieser lieblichen Mädchenblüte einst gegebene Wort nicht halten konnte oder wollte? Wieder klang in ihm wie vor einer Stunde droben auf der Höhe gleich fernem Glockengeläute in bestrickenden Harmonien eine ergreifende Weise — sie flüsterte ihm das Märchen von dem Knaben zu, der die blaue Wunderblume gefunden und ihre bescheidene Lieblichkeit mißachtend, sie zur Seite warf, um dem in der Ferne lockenden Wunderschloß, von leuchtendem Rosenslor umrahmt, entgegenzueilen, das wie die Fata Morgana in der Wüste immer ferner rückte und schließlich in grauer Dämmerung verschwand.
„Ich dank der Nachftag!" stammelte jetzt das junge Mädchen, sich gewaltsam fassend, indem es die Hand, nachdem diese einen Augeuhlick in der Rechten des Ankömmlings geruht hatte zurückzog. „Es is soweit alles gesund! Die Mutter Hofs als immer noch mit der Gicht zu tun! die werd sie aach ihrer Lebdag nit mehr los, moant sie selbst!"
Die ungekünstelt heimatliche Mundart, mit welcher Klärchen die Worte sprach, wirkten auf Ernst ernüchternd. Die eben noch in Erinnerung an seinen Jugendtraum idealisierte Erscheinung des jungen Mädchens erschien seinem verfeinerten Empfinden plötzlich als nichts weiter wie eine hübsche Landpomeranze — als ein recht liebes natürliches Ding, das aber für ernstliche Absichten, gar für einen Bund für das ganze Leben gar nicht in Frage kommen konnte. Einen Roman z. la Professor Reinhard und Lorle in Wirklichkeit zu spielen, das fiel ihm nicht im Traume ein, auch wenn sein Herz nicht der schönen Elvira Werthauer in Wiesbaden angehört hätte — nein, es war besser, wenn er sich so kühl und zurückhaltend wie möglich verhielt und mit keiner Silbe an das Vergangene rühtte. So wollte er mit einigen gleichgültigen Worten das Gespräch fortsetzen, als sein Blick dem des jungen Mädchens begegnete und etwas wie geheimes Bangen ihn überrieselte. In diesen sanften bra""--1 Augen lag eine so angstvolle Frage, ein so erschütterndes Weh, daß es wieder wie ein halb wonniges, halb trauerndes Empfinden über ihn kam
tk. Müssen Ingenieure und Handwerker umsonst arbeiten?
Die Anschauung des heutigen Geschäftsverkehrs, die in den Worten „Jede Arbeit ist chres Lohnes wert" sich ausprägt, geht immer mehr dahin, daß jedermann für eine geleistete Arbeit, die innerhalb feiner Erwerbstätigkeit liegt und bei der er Kenntnisse und Erfahrungen verwertet, auch den entsprechenden Lohn erwartet. Diese Auffassung bricht sich jetzt auch allmählich Bahn hinsichtlich der Vergütung von Kostenanschlägen und Projettarbeiten, die früher allgemein als Vertragsofferten angesehen wurden und unbezahlt blieben. Zum Teil darf diese Wandlung wohl als mit feinen Folgeerscheinungen der unwirtschaftlichen Vergeudung von Arbeitsaufwand angesehen werden. Das Drängen und Unterbieten der Konkurrenz bringt es mit sich, daß zum Anfertigen von detaillierten Kostenanschlägen und Projettzeichnungen ein großer Arbeitsapparat in Tätigkeit gesetzt wird. Den Lieferanten werden hierdurch bedeutende Spesen aufgebürdet, meist ohne jede Aussicht auf Erfolg.
Berücksichtigt man die gewaltigen Summen, die alljährlich von Behörden und Privaten auf dem Wege der Verdingung aufgewendet werden, so darf man wohl behaupten, daß das Wohl und Wehe der Jn- buftrie und des Gewerbestandes in großem Umfange von einer volkswittschaftlich einwandfteien und gerechten Handhabung des Verdingungs- Wesens abhängt. Man wird es daher in den beteiligten Kreisen nur mit Freuden begrüßen, daß die 16. Kommission des Reichstages, die zur Regelung des Verdingungswesens eingesetzt ist, in die Ausschreibungsbedingungen den Satz aufnahm: „Bei be- fchräntter Verdingung sind Bewerber, die Kostenanschläge, zeichnerische Darstellungen oder Modelle einreichen, zu entschädigen." In gleichem Sinne haben sich die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin in einem gerichtlichen Gutachten für die Vergütung von Kostenanschlägen ausgesprochen: Es ist nicht verkehrsüblich, daß mangels besonderer Vereinbarung für die Lieferung einer Bauzeichnung nebst Kostenanschlag eine Vergütung nicht zu zahlen fei, auch dann nicht, wenn der Bauherr dem Architekten mitgeteilt hat, daß er noch andere Architekten um die Eindeichung von Bauzeichnungen nebst Kostenanschlägen ersucht habe, und daß er demjenigen die Ausführung des Baues übertragen werde, der das beste und billigste Angebot mache." Danach, ist der Bauherr, der Zeichnungen und Kostenanschläge ein» fordert, grundsätzlich immer zur Zahlung einer entsprechenden Vergütung verpflichtet, und kann dies nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung ausschließen.
Früher nahmen recht schlaue Geschäftsleute keinen Anstand, bei Einforderung von Kostenanschlägen die Bedingung vorauszuschicken, daß auf die Offerte nur reflektiert wird, wenn ihnen keine Kosten entstehen. Jeder, der eine Arbeit zu vergeben hat, betrachtet es als fein gutes Recht, sich diese Arbeit von verschiedenen Seiten veranschlagen zu lassen und die Ausführung an die ihm geeignete Person zu vergeben. Auw bei Behörden gelangt keine größere Arbeit zur Vergebung, ohne daß vorher eine genaue Veranschlagung der Kosten für Material, Arbeitszeit usw. erfolgt, und Entwurf, Zeichnung nebst Berechnung, eventuell für verschiedene Systeme des Betriebes, werden oft schon bei den kleinsten Arbeiten verlangt. Solche Projekt- arbeiten erfordern zu ihrer Herstellung je nach Umfang und Gegenstand einen mehr ober minder großen Aufwand an Zeit und Mühe, ganz abgesehen von Barauslagen zur Beschaffung der Unterlagen, für Reifen und Vorarbeiten an Ort und Stelle. In vielen Fällen ist die Ausarbeitung eines bis ins einzelne gehen-
— Klärchen liebte ihn noch, das stand fest! Sie hatte die zwei Jahre lang auf ihn gehofft und geharrt und er--. Glücklicherweise brachte die Mutter jetzt
eine Ablenkung in das Gespräch, indem sie den von Ernst an die Wand gehängten Mantel betastete und bemerkte:
„Tu bist atoer doch scheints gehörig naß wor'n, Ernst! Warum host Du dann des Wetter nit in Beuerbach abgewart? Wir hawe gewiß geglaubt —"
„Wie das Gewitter herangezogen kam, war ich schon ein großes Stück über Beuerbach hinaus, Mutter!" unterbrach sie der Sohn. Offenbar begierig nahm er das Gefpräch auf. „Als ich izachher im Walde war, hatte ich Schutz genug! So ein wasserdichter Lodenmantel hält das bißchen Regen ab, das durch das dichte Laub schlägt!"
„Aber die Blitzgefahr!" mahnte die Mutter.
„Blitzgefahr im Buchenwald, Mutter? Wohnt nicht! Vor den Eichen sollst du weichen — doch die Buchen follst du suchen. Unter der großen Buche, die oberhalb unseres Kornfeldes in der Holderbach steht, habe ich während des stärksten Schutts bei dem alten Lenhard gestanden — übrigens Mutter muß ich dir da gleich eine Hiobpost mitteilen! Das große Kornfeld in der Holderbach ist vorn Hagelschlag stark heim- gesucht worden!"
„Das große Kornfeld in der Holderbach?" wiederholte Frau Rother erbleichend, indem sie sich mit einem Ruck wieder von dem Stuhl erhob, auf dem sie soeben Platz genommen hatte. Ihre Züge hatten den Ausdruck des heftigsten Erschreckens angenommen. „Es werd doch um Himmelswille nit aach noch des Unglück über uns komme? Dann wüßt ich nit mehr --" mit einem Blick auf das teilnahmslos zur Seite stehende Klärchen unterbrach sie sich und fuhr dann, sich gewaltsam zur äußerlichen Ruhe zwingend fort:
„No — hoffentlich is es nit so schlimm. Dir wird atoer e Schälche Kaffee uff Ioan Fall was schade, Ernst! Ich will gleich denooch gehe! Vielleicht gehst du in der Zeit emo! mit de Mädcher in de Garte und guckst, was die Kissele dort angericht hawe?"
Mit festen Schritten, ohne eine Miene zu verziehen, ging Fran Rother nach der Küche. Kaum aber.hatte sich die nach dem Flur führende Tür hinter
den Entwurfs nebst genauer Kostenberechnung erforderlich, damit sich der Bewerber über die zweckmäßigste Art der Ausführung und über seine Selbstkosten unterrichte und der Reflektant sich über die Bestellung schlüssig mache.
Trotz vieler Gerichtsentscheidungen, Ministerialerlasse, Gutachten von Handels- und Handwerkskammern ist die Frage, ob und wann Kalkulationen, Entwürfe und Pro; ekt arbeiten vergütet werden träfen, selbst in den Kreisen, die es angeht, noch nicht genügend geklärt. Es hat sich noch keine be» timrnte und einheitliche „Verkehrssitte" bezüglich die- er Frage herausgebildet. Große Firmen haben zur Ausarbeitung von Entwürfen und Kostenanschlägen eine spezielle Abteilung, deren Unterhaltung beim Großbettieb auf die allgemeinen Unkosten gefchlagen werden kann. Der kleine Fabrikant und Handwerker hingegen kann mit solchen Spesen nicht arbeiten; er muß seine Kostenanschläge persönlich unfertigen. Der Verlust an Zett und Kosten trifft ihn daher viel empfindlicher. Ein ausgearbeiteter Kostenanfchlag ist stets eine geldwerte Leistung; nur dann kann eine Bezahlung hierfür nicht verlangt werde«, wenn er ohne Aufforderung als frettoiCige Offerte eingereicht wurde. Als bestellte Leistung ist dagegen die Anfertigung eines Kostenanschlages Gegenstand eines selbständigen Vettrages zwischen dem Unternehmer und Besteller; der Anspruch auf Vergütung ist gemäß § 631 und 632 des Bürgerlichen Gesetzbuches begründet. In dem letzteren Paragraphen heißt es: „Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, ht Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen."
In vielen Prozessen, 'die wegen Vergütung von Kostenanschlägen geführt werden, wird der Abschluß eines Werkvertrages in der Regel vom Beklagten in Abrede gestellt und die Leistung des Klägers als unverbindliche Offette bezeichnet. Das Gericht hat also darüber zu entscheiden, ob in dem jeweiligen Fall für die Anfertigung eines Kostenanschlages eine Entlohnung in angemessener Höhe am Platze ist. Da in unserer Gesetzgebung und Rechtsprechung der soziale Zug der Zeit immer mehr zutage tritt, wird das Gericht grundsätzlich davon ausgehen, daß ein Architett, Fabrikant ober Handwerksmeister, der seinen Lebensunterhalt aus seinem Geschäft ober Betriebe schöpft, Arbeiten, bie er m Ausübung seines Berufes leistet, nicht umsonst leisten will, unb daß ber anbere Teil, ber sich solche Arbeiten liefern läßt, bies weiß. Voraussetzung bes Zustanbekommens eines Werkvertrages ist, baß es sich um eine Leistung handelt, bie nach den Anschauungen des Verkehrs einen Vermögenswert bedeutet.
Die Bestrebungen der Jngenieurvereine und Handwerkervertretungen für höhere Wertung und besseren Rechtsschutz technischer Projettarbeiten sind nicht ohne Erfolg geblieben, und die Rechtsprechung sucht der neuen Verkehrssitte in vollem Maße gerecht zu werden. Es ist daher zu hoffen, daß im großen Publikum, bei Behörden und Privaten, bie neue Rechtsanschauung über angemessene Vergütung von gelieferten Kostenanschlägen, Entwürfen unb Zeichnungen ebenfalls allgemein Platz greift.
Ans dem Nachbargebiete.
* Züntersbach, (Krs. Schlüchtern), 5. Sept. 1913. Ein mit Engländern besetztes Auto hatte am sog. wRie6' bei Züntersbach so stark gebremst, daß sich wahrscheinlich das Oel an der Bremse entzündete und das Auto in Flammen geriet. Die Insassen ihr geschlossen, als sie in der Mitte des ungeheuren Raumes stehen blieb und sich mit einer Geberde der Verzweislung mit beiden Händen an den Kopf fuhr. „Aach des noch — aach des noch!" stöhnte sie dabei und warf einen anklagenden Blick nach oben. „Du lieber Gott, willst du uns dann nut aller Gewalt ruiniere?"
Doch nur einen Augenblick dauerte ihre Fassungs- losigkeit, dann fuhr sie sich, als wolle sie alle trüben Gedanken verscheuchen, mit der Rechten über _ bte Stirn unb gleich barauf knatterte unter ihren kräftigen Händen das Reisig, mit dem sie auf dem großen gemauerten Herde das Feuer entzündete.
3. Gesprengte Fessel«.
Die Aufforderung, mit den Mädchen in den Garten zu gehen, welche Frau Rocher bei ihrem Hinaus- geheu an den Sohn gerichtet hatte, schien wenig nach dessen Geschmack zu sein denn ohne ein zustimmendes Wort zu äußern ober Miene zu machen, dem Vorschläge zu folgen, trat der junge Mann an das eine der Fenster und sah auf die Straße hinaus. Viel war da draußen nicht zu sehen. Dort kamen die beiden Knechte mit dem leeren Leiterwagen zurück, vor welchen ein Pferd gespannt war, an dem sich nur der lebhaft nach den lästigen Fliegen hin- und her- schlagende Schweif zu bewegen schien, so langsam fchlich es bie Landstraße daher. Vorhin auf dem Felde hatte Ernst dem Gefähtte, das unten an dem Bach, halb verdeckt von einem Gebüsch gestanden, weiter gar keine Beachtung geschenkt.— jetzt fragte er sich, ob er sich denn nicht täusche und ob das Fuhrwerk wirklich von den beiden Knechten des Hauses begleitet würde. Das war ja ein erbärmlicher Klepper! Wie kam denn der alte Lenhard dazu, eine folche Schindmähre einzuspannen? Die machte ja mit ihrem tiefniederhängenden Kopse den Eindruck, als könne sie sich kaum auf den Vieren halten, und als wäre sie von den Knechten in die Deichsel hin- eingeschoben worden! Als er das letzte Mal zu Haufe gewesen — erinnerte sich ber Heimgekehrte — war ber alte Lenharb auch mit dem Gespann den nämlichen Weg herabgefahren. Damals tänzelnden zwei prächtige Rappen vor dem Leiterwagen und der alte Knecht stand breitspurig oben und vermochte die Ungeduld der feurigen Rosse kaum zu zügeln! (g. t)