ZulSaer Zeitung
M 20(.
Nontag 1. September 1915.
2. Blatt.
y Vruck^erzulhüer Xditnintdttti i» 5»!>a.
Kolportagebetrieb religiös-populärer Prachtwerke.
; In Fulda wurde kürzlich unter mißbräuchlicher Berufung auf angebliche — in Wahrheit aber gar nicht gegebene — bischöfliche Empfehlung ein religiös- populäres Prachtwerk (Bilderbibel) vertrieben. Das Merk kostet unseres Wissens zirka 20 Mark, ^n der Diözese sucht ein Kolporteur die in zwei Bänden gesammelten Schriften von Wetzel (illustriert) zum Preise von 21 Mark (mit 3 Mark Anzahlung) zu vertreiben. Er hat ein Zeugnis, daß er Mitglied katholischer Vereine ist und nur durch diesen Kolpor- lagebetrieb seine Familie ernähren kann. So regel- mäßig wie die Schwalben im Frühjahr erscheint jedes Jahr mindestens ein derartiger Kolporteur, um die Gegend abzugrasen. In der,A l l g e m e i n e n R u n d- schau' (Nr. 35 vom 30. August), lesen wir gerade einen Artikel, der diese Auswüchse des Kolportage-Buchhandels treffend schildert. Es heißt ba;
„Gewiß wird es niemand unserem arg bedrängten und oft um seine Existenz ringenden katholischen Bnch- handel verübeln, wenn er, um mit seinen Gegnern Ion. kurrenzfähig zu bleiben, ebenfalls Kolportage und Reise. Buchhandel in seine Dienste stellt. In der rechten Weise betrieben, ist das von eminentem Nutzen, sowohl für den Buchhandel, wie für die katholische Literatur und die ganze katholische Sache. Denn in gewissen Verhältnissen ist es oft das einzige Mittel, der katholischen Literatur die rechte Verbreitung zu sichern, ihr auch in solchen Kreisen Eingang zu verschaffen, in die auf dem regelmäßigen Weg schwerlich katholische Literatur überhaupt und religiöse im besondern Eingang finden würde. Um so entschiedener aber muß gegen jegliche Auswüchse auf diesem Gebiet vorgegangen und, wenn nötig, in der Oeffentlichkeit protestiert werden.
Veranlaßt durch ein unliebsames Vorkomm, nis der letzten Zeit, soll in diesen Zeilen vorzüglich aufmerksam gemacht werden auf den Mißbrauch, der speziell mit dem Kolportagevertrieb religiös-populärer Prachtwerke getrieben wird.
Kamen da vor nicht allzu langer Zeit in unsere Diaspora innerhalb vierzehn Tagen nicht weniger als drei Kolporteure. Jeder suchte ein besonderes religiöses Prachtwerk an den Mann zu bringen. Alle kamen sie natürlich zuerst ins Pfarrhaus, um mit eventuellen pfarramtlichen Empfehlungen ihre Ware um so leichter unterzubringen. Aus bestimmten, wohlerwogenen, auf früheren üblen Erfahrungen beruhenden Gründen wurde diese nachgesuchte Empfehlung allen dreien verweigert. Während nunmehr zwei das Feld räumten — wenigstens hörte man nichts von ihrer Wirksamkeit — hatte es der dritte verstanden, auf Umwegen sich die Namen der Katholiken zu verschaffen, bei denen am meisten Aussicht auf erfolgreiches Wirken ist. Er verschaffte sich nämlich durch die Zeitungsträgerin die Namen der Abonnenten von katholischen Blättern und Zeitungen. Und es ist ihm gelungen, einer ganzen Reihe sein Prachtwerk bei 1 bis 2 Mk. Anzahlung aufzuschwätzen, ja man mutz geradezu sagen, aufzulügen; denn er sagte, daß er vom Pfarrer geschickt und emp- sohlen sei, obwohl ihm jegliche Empfehlung verweigert wurde. Und eine ganze Anzahl Abnehmer hat zugestanden, daß sie nur daraufhin sich entschlossen, das Werk zu erstehen. Aber der Mann hat seine „segensreiche" Wirksamkeit nicht auf den Pfarrort beschränkt, selbst die in einem Umkreis von 4 bis 5 Stunden wohnenden Diasporakatholiken hat er heim, gesucht und, wie sich herausstellte, auf seine erlogene Empfehlung und sein „frommes" Benehmen nicht ohne Erfolg unter ihnen gearbeitet. Und bei die. sen Käufern sind Leute, die ihr tägliches Brot sauer -verdienen und schon für die Befriedigung ihrer gewöhn, .lichsten religiösen Pflichten große Opfer bringen müssen, sei es durch Beitrag zum Kapellenbau, sei es für Bahnfahrt zur Kirche und Schule usw. Da sind Ausgaben für ein Prachtwerk eine Mehrbelastung, welche diese Leute schwer empfinden. Das sollte sich denn auch bald zeigen. Nachdem der fromme Wortschwall des Reisenden verstummt und die Leute zur ruhigen Ueberlegung gekommen waren, La kamen sie aus allen Richtungen zum Vfarrhn'.is v.-d baten um Rückxäagigm ichnng der Bestellung. Ob da etwas zu erreichen ist, da Bestellschein und Anzahlung vorliegen? Bis jetzt ist kein Erfolg zu verzeichnen und allem Anschein nach müssen die guten Leute das teure Buch nehmen und ihr Geld an notwendigeren Dingen zu ersparen suchen.
Ich will hier einige üble Folgen jenes Verfahrens berühren, die mir persönlich aus Erfahrung bekannt geworden sind. Die erste Folge ist eine offenbare Schädigung der katholischen Literatur und des katholischen Buchhandels. Denn wer einmal ein teures Buch sich hat aufschwätzen lassen, der ist für lange Zeit, wenn nicht für immer weiteren Anschaffungen von katholischen Büchern unzugänglich. Selbst dann, wenn diese einmalige Ausgabe längst überwunden ist. Das ist unendlich zu bedauern, zumal unser katholisches Büchel Ans der Geschichte eines Schiitzen-
Bereins.
Aus Neustadls Vergangenheit.
„Wenn drei Deutsche Zusammentreffen, gründen fle einen Verein." Dieses geflügelte Wort, das namentlich die „Vereinsmeierei" der Jetztzeit geißeln will, trifft in diesem Maße für die Vergangenheit nicht zu. Wohl bildeten sich auch in früherer Zeit in den Städten die verschiedensten Vereine, doch auf dem Lande — und hierzu rechnen auch die Land- städtchen — waren außer den religiösen Bereinigungen weltliche Vereine spärlich vertreten, und auch diese entbehrten nicht der Beziehungen zur Kirche. So fand man auch bei den Schützenvereinen der Kleinstädte einen Heiligen, meistens den hl. Selb a st i a n, als Schutzpatron und die Teilnahme am öffentlichen Gottesdienste war genau geregelt. Diese Schützenvereine waren die tonangebenden Vereinigungen der bürgerlichen und besseren Kreise und genossen in größerem Maße die Gunst und materielle Unterstützung der Stadtverwaltungen sowohl als auch des eingesessenen Wels. Wenn nun auch letzt bei uns die Schützenvereine die Bedeutung der früheren Schützenvereine nicht mehr erreichen und ihre Festlichkeiten kaum größere Beachtung als die , anderer Vereine sinden, so hat doch das Schützenfest in anderen Teilen unseres Vaterlandes, z. B. Westfalen, ein Ansehen, welches mit der Kirchweih auf einer Stufe steht.
Wie schon gesagt, standen die Schützenvereinc der vorigen Jahrhunderte allseits in hoher Gunst, und der Schützenkönig mit der Schützenkönigin waren hochangesehene Persönlichkeiten, namentlich dann, wenn der Königsschuß zufällig von einem Mitglicde der sogen, besseren Kreise abgegeben wurde. Auch die Landesobrigkeit begünstigte iic Schützcnvereine, ft>h sie doch, wie aus gewissen Bemerkungen in den Schießordnungen hxrvorgeht, in ihnen eine Art ^riegerverein, welcher seine Mitglieder int Gebrauche der Waffen und Pslegc der Echicßkuust für den Kriegsfall aus der Höhe der Zeit erhält. Daß auch in früherer Zeil ein Landesfürst in einem mit der Büchse vertrauten „Landsturm" im Kriegssalle wie nicht zu unterschätzende Hilfe sah, läßt sich in Hinsicht auf die kriegerischen Zeiten der vorigen Jahr- fambttic lebhaft denken In diesem Sinne war ihm und Treiben innerhalb der Schätzeuver-
toefen ganz und gar Nur auf gut katholische Kreise angewiesen ist.
Die zweite Folge ist eine Schädigung der kath. Sache überhaupt, da gerade sehr viele Abnehmer solcher Prachtwerke ost Person und Sache nicht auseinanderzuhalten vermögen. Es wird unter solchen Leuten ein Mißtrauen dadurch gesät gegen jegliches katholisches Unternehmen. Nachdem ihnen einmal dieser Geschäftskatholizismus in so abstoßender Form zum Bewußtsein gebracht worden, nachdem sie einmal am eigenen Leib erfahren, wie frommes Benehmen des Reisenden bei Schwierigkeiten in ein freches, geradezu unverschämtes Wesen sich um wandeln kann, da ist es bei einfach schlichten Leuten nur zu begreiflich, daß sie diese üble Erfahrung nun verallgemeinern. Sie haben jetzt aus Erfahrung gelernt, daß auch das Heiligste zu Geldmacherei benutzt werden kann. In religiös gemischten Gegenden ist sodann noch zu beachten, daß ein derartiges Geschäftsgebaren mit religiösen Werken auch den Nichtkatholiken keineswegs verborgen bleibt. Und es ist sicher kein geeignetes Mittel, um die Hochachtung für die katholische Kirche in ihnen zu mehren.
Der dritte Uebelstand sodann ist eine Schädigung der seelsorglichen Arbeiten im engeren Sinn. Diese tritt dann ganz besonders ein, wenn der Reisende bei seinem Geschäft sich auf wirkliche Empfehlung des eigenen Pfarrers berufen kann. Bei einem Hereinfall, bei entstehenden Schwierigkeiten leidet dann das Vertrauen zum Seelsorger erfahrungsgemäß immer Not. Aber in erster Linie habe ich noch einen anderen Fall im Auge. Man kann nämlich die Erfahrung machen, daß nach dem Abgrasen einer Pfarrei durch einen Prachtwerkekolporteur es Abbestellungen gibt auf kath. Zeitungen und vorzüglich auf die ka- tholifchen Sonntagsblätter, daß außerdem die Kalenderliteratur weniger Zuspruch findet. Und gerade diese Literaturgattungen bilden zumal in der Diaspora einen ganz bedeutenden Faktor in der Lebendigerhaltung des katholischen religiösen Lebens. Und sind einmal solche Sonntags- und Familienblätter unter dem Drucke einer Mehrausgabe abbestellt, dann sind sie nur sehr schwer wieder einzuführen.
Wie ist nun diesen Uebel ständen z u steuern, wie ist besonders das katholische Volk vor solchem Mißbrauch seines religiösen Sinnes zu schützen? Das einfachste und wirksamste Mittel jedenfalls bestände darin, daß durch ein Uebereinkommen der katholische Buchhandel sich gegenseitig verpflichtet, mit religiösen Prachtwerken nur in solchen Gemeinden zu kolportieren, in denen der zuständige Pfarrer es wirklich gestattet hat; und dann nur bei solchen Personen, die von ihm als geeignet bezeichnet sind. Zur Ersparung der Unkosten wären natürlich vorherige schriftliche Anfragen nötig. Mit dem regulären katholischen Buchhandel wäre, wie gesagt, vielleicht auf diesem Wege etwas zu erreichen. Allerdings bliebe ein solches Bemühen resultatlos, wenn es sich um Gesellschaften handelt, deren Hintermänner man nicht kennt, oder wenn Kolporteure auf eigenes Risiko reifen. Hier kann es sich nur wieder um ganz entschiedene Selbsthilfe handeln vonseiten der Geistlichkeit und des katholischen Volkes. Besonders die Geistlichkeit hat die Pflicht, hier hilfreiche Hand zu bieten, um das katholische Volk vor dieser frommen Ausbeutung zu schützen. Hier wäre zunächst darauf hinzuweisen, daß Empfehlungen vonseiten kirchlicher Behörden, vonseiten der Geistlichen überhaupt nur unter Anwendung äußerster Vorsicht zu geben sind. Es will manchmal scheinen, als ob damit etwas allzu leicht verfahren würde. Diese Praxis würde sicher geändert werden, wenn die Empfehlenden den Mißbrauch sehen würden, der mit ihren Empfehlungen oft getrieben wird. Aber auch die äußerste Strenge reicht noch nicht aus. Denn hahen die Kolporteure keine Empfehlung, dann lügen sie eben den einfachen Leuten eine solche vor. Die guten Leute können bei den frommen Reden und dem frommen Werk eben an keine Lüge glauben. In unserer Pfarrei hat man daher noch zu folgendem Mittel gegriffen: Es wird von Zeit zu Zeit in der Kirche bekanntgegeben, daß allen Kolporteuren, Reisenden usw., die auf pfarramtliche Empfehlungen sich Berufen, nur bann Glauben schenken, wenn der Kirchendiener oder sonst eine in der Pfarrei bekannte und vertrauenswürdige, vom Pfarrer persönlich beauftragte Person ihn Begleitet. Außerdem soll auch in Zukunft diese Bekanntmachung an allen Türen der Pfarrkirche ange. schlagen werden. Auf diese Weife werden wenigstens die gröbsten Auswüchse einer ungesunden Kolportage sich vermeiden lassen, und vor allem bleibt die Geistlichkeit davor bewahrt, der Mithilfe bei solchem Geschäftskatholizismus bezichtet zu werden. Möchten diese Zeilen ein Weniges dazu Beiträgen!"
Noch größereVorsichtist gegenüber sogenannten populär-medizinischen Büchern (Volksgesundheitsbüchern re.) nötig, besonders wenn sie mit Bildern versehen sind. Auch diese Bücher werden aus dem Lande kolportiert, das Unheil, das dadurch angerichtet werden kann, besonders, wenn sie in die Hände der Jugend geraten, ist ganz unberechenbar.
eine nicht gleichgültig und so entstanden die verschiedenen Schützen- und Schießordnungen, welche dos Vereinsleben bis ins Kleinste regelten und gleichzeitig die Uebertretungen mit so und soviel „Straff" ahndeten.
Eine solche Schützenordnung des früheren Schützenvereins Neustadt ist als Handschrift noch erhalten und wird auf dem Rathause in Neustadt (M.-W.-B.) mit noch einigen mehr oder weniger wichtigen 3(uf- zeichnungen in der früheren „Schützenlade" _ aufbewahrt. Der Schiebedeckel dieses Kastens trägt auf der Oberseite die erhaben geschnitzte Figur des heiligen Martinus, wie er auf dem Pferde sitzend seinen Mantel teilt. Außerdem ist der Name Hofmann eingeschnitzt und die Jahreszahl 1688. In dieser Lade befindet sich auch die frühere Königskette. Diese besteht aus 43 silbernen Ringen und trägt ein 14 Zentimeter langes und 12 Zentimeter breites silbernes Schild, auf dem eine 13 Zentimeter große Figur des hl. Sebastian, des Patrons des Schützenvereins, befestigt ist. Acht Pfeile durchbohren den Leib des Heiligen. Rechts und links von ihm sind zwei kleinere Wappenschilder angebracht, von denen eines dos Mainzer Rad ist. Am unteren Rande des Schildes hängen drei Schellen, nach Art der Schellen an Schlittengeläuten. Außerdem gehört hierzu eine Agrafs", die einen fliegenden, von einem Pfeil durchschossenen Vogel darstellt. An diesem hängt ein Ring mit einer Nadel zum Befestigen. Der Ring trägt die Umschrift: NVGENSTAT — Neustadt.
Die in Frage kommende Schützenordnung hat folgende Einleitung, und sei zur besseren Uebersicht in etwas abgeändertem Deutsch mitgeteilt:
Des Hochwürdigsten Fürsten und Herrn Philipi Caroli des heiligen Stifts zu Mainz Erzbischof, des heiligen römischen Reichs durch Germanien Erzkanzler und Kurfürst p. v. P.
Wir nachgesetzte, als Johann Philipp Christoph Freiherr von Boemeburg, Mitherr zu Buchenau und Burgmann der kaiserlichen Burg zu Gelnhausen, Ihrer Kurfürstlichen Gnaden Kämmerer und Oberamtmann der Ämter Amöneburg und Neustadt, sodann Johann Augustin Adam Vernarb Rödinger, derzeit; Amis-Keller und Stadtschullheis der Stadt nnd des Amts Neustadt fügen hiermit und in Kraft, dieses zu wissen: Nachdem un? Wilhelm Riehl, Korporal Johannes Gauland und dermaligen Schützenmeister der Schützen-Kompagnie zu Neustadt, Georg Vomschloß, Konrad Hildmann, Johann Heinrich Wagenmann und Johann Marsilius Fuchs, sämtlich Bürger daselbsten zu Vernehmung gegeben, welcher gestalten diese Schützen - Kompagnie
Lokales.
Fulda, 1. September 1913.
§ Ernannt wurde der Eisenbahn-Sekretär Gunkel hier zum Eisenbahn-Ober-Sekretär.
# Versetzt wurde der Kgl. Bauassistent A u st zum 1. Oktober d. I. von Kassel nach Fulda; zum gleichen Termin der Bureauhilfsarbeiter C o n z e n von Fulda an das Hochbauamt 2 in Kassel. — Der Hegemeister Otto zu Unterstoppel, Oberförstcrei Burghaun, wurde vom 1. November d. I. ab die Försterstelle Hönebach, Oberförsterei Heringen übertragen. — Die evangelisch-lutherische 2. Pfarrstelle zu Tann (Rhön) kommt infolge Versetzung ihres bisherigen Inhabers am 1. Januar 1914 zur Erledigung.
A Eine neue Kurhessische Baupolizeiordnung. Nachdem in Kurhessen die neue Baupolizeiordnung 1 Gültigkeit erlangt hat, ist jetzt seitens der Regierung ein Entwurf zu einer Baupolizeiordnung H den verschiedenen Instanzen zur Begutachtung vorgelegt worden. Diese Baupolizeiordnung gilt für alle Gemeinden, die nicht unter die Baupolizeiordnung 1 fallen und nach der letzten Volkszählung über 2000 Einwohner haben, ferner für die Altstadt in Mar- burej, für Hünfeld, Ziegenhain und Lichteuau, sowie für die Landgemeinden Bad Sooden und Salzschlirf.
L Aus Anlaß des Sedantages, der morgen zum 43. Male wiederkehrt, hatte die Kriegerka ine - radschaft Fulda gestern morgen einen gemeinsamen Kirchgang nach der Garnisonkirche am Frauen- berge. Die Kameraden hatten sich zahlreich cingc- funden. Vorher wurde am Kriegerdenkmal zum Andenken an die im letzten Kriege Gefallenen ein Kranz niedergelegt. — Auch der Kriegerverein ließ einen Lorbeerkranz niederlegen.
(!) Krankenkassepflichtige — ausgepaßt! Bei den nachstehend bezeichneten, zu allgemeinen Ortskrankenkassen ausgestalteten Ortskrankenkassen: 1. der Allgemeinen Ortskrankenkasse der Stadt Fulda, 2. der Ortskrankenkasse Fulda-Land, 3. der Ortskrankenkasse Bad Salzschlirf, 4. der Ortskrankenkasse Großenlüder, 5. der Ortskrankenkasse Hofbieber sind demnächst Vertreter in Ausschuß (§ 332, Reichsversicherungsordnung) erstmalig zu wählen. Gemäß Bekanntuzgchnng des Reichskanzlers vom 11. Juli 1912 (R.-G.-Bl. S. 577) fordert der Vorsitzende des Verficherungsamtes diejenigen Wahlberechtigten, die durch die Reichsversichcrungsorduung neu in die Krankenversicherung einbezogen sind, und deren Arbeitgeber auf, sich zur Eintragung in die vom Königlichen Versicherungsamt Fulda (Zimmer 3 des Landratsamtsgebäudes) auf zu st eilenden Wählerlisten innerhalb zwei Wochen mündlich oder schriftlich zu melden. In der Anmeldung ist bei den Arbeitnehmern Vor- und Zuname, Beruf, Wohnort, Beschäftigungsort und der Name (Firma), Wohnort (Sitz des Betriebes) des Arbeitgebers anzugebeu. Die Arbeitgeber haben Namen, Vornamen (Firma), Art ihres Betriebes, Zahl der von ihnen beschäftigten versicherungspflichtigen Personen, Wohnort (Betriebssitz) anzugeben. Es kommen folg. Gruppen neuer Versicherungspflichtigen in Frage: 1. Dienstboten, 2. Gehilfen und Lehrlinge in Apotheken, 3. Bühnen- und Orchestermitglieder ohne Rücksicht auf den Kunstwert ihrer Leistungen, 4. Lehrer und Erzieher (zu 2—4: sofern nicht ihr regelmäßiger Jahresarbeitsverdienst 2500 Mk. jährl. an Entgelt übersteigft, 5. Hausgewerbetreibende, 6. Betriebsbeamte, Werkmeister und andere Angestellte in gehobener Stellung (wenn diese Beschäftigung ihren Hauptberuf bildet), Handlungsgehilfen und Lehrlinge, sämtlich, wenn ihr Entgelt mehr als 2000 Mk., jedoch nicht über 2500 Mk. jährlich beträgt. —- Auch die Mitglieder der zur Jahreswende aufzulösenden Bctriebskrankenkasscu kön- neu sich das Wahlrecht durch Beantragung der Ein- rraguna sichern.
(!) Tas Militärkonzert der hessischen Leibgarde- Kapelle hatte gestern abend den großen Stadtsaal bis auf das letzte Plätzchen gefüllt. Daß dieser Besuch gerechtfertigt war, bewies der geradezu begeisterte Beifall, mit dem fast alle Konzertnummern vom Publikum ausgenommen wurden. Der Dirigent, Obermusikmeifter Hauske, hatte ein glänzendes Programm ausgestellt. Zu dem musikalisch Wertvollsten, das geboten wurde, gehörte neben Werken von
Zeit tjero mit keiner gewissen Ordnung wie sonst überall und jedesorts gebräuchlich versehen gewesen, lauter Unordnung und Zwiespalt zum Nachteil dieses l ö b I. E x e r< citii hervorgetan und verspürt worden also zwar, daß Jedermann daran nicht allein ein Mißbelieben und Ärgernus genommen, sondern auch die mehrsten Bürger des Scheibenschießens unerfahren geblieben, mithin der gnädigsten Intention Ihrer Kurfürstlichen Gnaden unseres Kurfürsten und Herrn fchnurgrad zuwider gelebt worden sei, uns dahero Ersuchend, wir gefallen tragen wollten, dieser und anderer mehrerer Ursachen halber gedachter Schützen-Kompagnie zu Neustadt mit einer gewissen Ordnung wie selbige sich zur größeren Beförderung des Scheiben-Schießens-Exereitii künftighin zu verhalten, zu versehen und anhanoen zu gehen, und also wir darob bewogen worden, nachstehende Ordnung, der in allen genau und unter der darunter bemerkten Straf nachgelebet werden soll — zu erteilen und zwar 1) sollen denen sämtlichen Scheibenschützen drei Schießtag jährlich und jedes Jahr besonders am ersten Sonntag nach Philippi und Jakobi, am dritten Pfingsttag und dem Sonntag nach Michaeli ohnsehlbar gehalten werden, wobei dann 2) jeder, sobald die Trommel zwischen 11 und 12 Uhr mittags gerührt wird bet Siras 10 Kreuzrr auf dem Marltplatz mit feiner Büchfen oder Flinten sich einfinden, und also 3) das Kleinod [gemeint ist die Königskettel auf den Schießplatz in der Ordnung bekleiden, also gleichfalls bei Straf 10 Kreuzer. 4) Sobald die Schützen auf den Schießplatz getreten, soll eine Schnur gezogen werden, wer solche ohne Erlaubnis des Schützenmeisters übertritt, soll seine Straf mit der Pritschen zu empfangen haben, ober statt dessen 8 Kreuzer zur Schützenlade Straf erlegen. 5) Soll nach der Ordnung geschossen und wie sie abgelefen werden, ihre Schuß vollbringen und wenn es einem dreimal versagt mit Bescheidenheit „abtretten", zur Straf aber mit 2 Kreuzer verfallen fein. 6) Sollen nicht mehr als zwei aus einer Büchse ober Flinte schießen, bet Straf eines Gulbens. 7) Wird einem jeden ein Probierschuß erlaubt. 8) Täte aber einer mit dem Hauptschuß ausfallen, so soll ihm selben zu remebieren erlaubt sein, aber mit boppelier Einlage. 9) Soll keinem erlaubt sein mit einer gezogenen Flinte oder Birschbüchse nach der Flintenscheibe zu schießen bei Straf 30 Kr. 10) Soll keiner ohne Erlaubnis des Schützenmetsters nach der Scheibe gehen. Straf 4 Kr. Wann sich aber 11) em Fehler zeigt oder sonstiger Zweifel ereignen sollte, soll selbiger durch den Schützen- meister und ältesten Schützen abgetan werden. 12- Soll sowohl auf dem Schießplatz als auch beim Trunk aller Zank, ungebührlicher Wortwechsel, Fluchen, schwören, schänden, schmähen, schlagen, golteslästern und voll- faufen gänzlich „verbauen" fein, andernfalls bei groben Jnfurien-der Obrigkeit angezeigt, bei kleineren Gebrechen durch die Schützen-Kompagnie bestraft roetben soll. 13) Soll einem ledigen Bürgersohn bas Mitschnßen
Mascagni und Wagner die großartige I Peer Gynt Suite von (Stieg. Sie wurde mit einer Feinheit und doch mit so schwungvoller Sicherheit vorgetragen, daß man nur bedauerte, diese Leistung nicht in einem stimmungsvolleren Rahmen, als so ein Tischkonzert es ist genießen zu können. Die größte Wirkung erzielter dagegen die prachtvollen Märsche, die mit einem hiw reißenden Schwünge gespielt wurden. Bei den Klänget des Marsches von Dillinger „Aus großer Zeit" zr Beginn und des „Aufzuges der Stadtwache in bei Biedermeierzeit" von Jeffel und der patriotischer Weise von Schreiner am Schluß regte sich in bet Zuhörern allenthalben echt germanische Soldatenlust Eine besonders lobende Erwähnung verdient dal Trompeten-Solo des Herrn Ludwig, der sich au! stürmisches Verlangen zu einer Zugabe verstehen mußte
? Ans dem Mauövergeläude. Der„Krieg im Frieden" der sich im Süden unseres Kreises zurzeit abspielt wird von Tag zu Tag intereffanter. Die Infanterie. Truppenteile, die gegeneinander manöverieren, sind jetzt durch Kavallerie und Artillerie verstärkt worden In Schlüchtern und Umgegend bezieht morgen dal 61. Feldartillerie-Regiment Quartier. Außerdem wird die 49. Infanterie-Brigade noch verstärkt durch das Dragoner-Regiment Nr. 24 und 2 Kompagnien des Pionier-Bataillons Nr. 25. Auch ist das Eingreifer der im Manövergelände stationierten Flieger zu er warten. In der Nacht vom 4. zum 5. September wird biwakiert. Ueber die Einzelheiten des Manöver- planes wird in diesem Jahre von Seiten der Militär Behörden strenges Geheimnis gewahrt.
0 Landwirtschaftlicher Unterricht an Soldaten Die Landwirtschastskammer für den Regieruugsbc- zirk Kassel äußert sich in ihrem Jahresberichte toit folgt: Der landwirtschaftliche Heeresunterricht wurde in ähnlicher Weise wie in den Vorjahren durchge führt. Die Wertschätzung dieser Einrichtung ist in letzter Zeit kaum gewachsen, sondern hat eher noch angenommen. Insbesondere darf nach den bisherigen Erfahrungen eine nennenswerte Eindämmung bet Landflucht von der Veranstaltung kaum erwartet werden. Die Teilnehmerzahl war im Berichtsjahre geringer wie in den Vorjahren, sodaß die Fortsetzung der Kurse in einzelnen Garnisonen in Frage geiteli# wurde.
A Reform der Handwerkertage? Der Marburger Gewerbevercin sprach sich in einer Versammlung gegen die fernere Abhaltung der k u r h e s - fischen H a n d w c r k e r t a g e in der seitherigen Weise aus. Es wurde nach lebhafter Aussprache über den Verlauf des Handwerkertags in Gelnhausen ein Antrag angenommen, die Handwerkskammer in Kassel zu ersuchen, für die Zukunft sogen. Bezirks Handwerkstage anzuordnen und die dort gewühlten, auf eine bestimmte Anzahl beschränkten Vertreter zu einer alljährlich in Kassel abzuhaltenden Tagung einzuladen.
? Äerztliches Ehrengericht der Provinz Hessen- Nassau. Im letzten Geschäftsjahr hatte das ärztlich' Ehrengericht 73 Straffälle zu erledigen, hiervon stammten noch 30 aus dem Vorjahr. Die Anzeigen des letzten Jahres liefen ein von Behörden 9, von Privatpersonen 9, von Aerzten 21, von den Angeschuldigten 4. Beim nicht förmlichen Verfahren wurden 22 Fälle zurückgewiesen, 5 kamen zur Bestrafung mit Verweisen und Geldstrafen. Das förmliche Verfahren wurde viermal gehandhabt, dreirna' erkannte man auf Geldstrafen zwischen 300 und 100C Mark, einmal auf Entziehung des Wahlrechts. Vier Fälle sanden durch Vergleich Erledigung. Die Bestrafungen bezogen sich auf Verletzung des Berufs' geheimnisses, Operationen gegen den Willen de? Kranken und vielfache operative Eingriffe im An schluß an einen Vortrag in einer fremden Stadt unter Ueberrumpelung der Heilungsuchenden und ohne ausreichende Fürsorge für die Nachbehandlung.
-X- Brieftauben. Die Fuldataler Brieftauben Reise- Vereinigung hatte gestern einen Wettflug von junger Tauben ab Mühlhausen in Thüringen. Die Tier wurden morgens 7,45 Uhr dort aufgelassen, die erster Tauben trafen kurz nach 10 Uhr in ihren heimatlicher Schlägen ein. Bis abends waren ungefähr 70 Prozen. der aufgelassenen Tiere zurückgekehrt. Am nächster Sonntag findet der erste Preisflug ab Sondershausen (zirka 120—140 Kilometer Luftlinie) statt, dem am 14. September der Sedan-Stistungspreisflug ab Eis» leben folgt.
-t. Zum Sedan-Wettturnen, das am nächsten Sonntag im Irrgarten des Stadtschloßparkes für Jüng
gegen doppelten Einsatz erlaubt sein, doch soll ihm, auch als bester Schütze, bas Kleinod nicht zu tragen erlaubt fein. 14) Soll jeder mit tauglichem Gewehr und wenigsten 1/i4tel Pfund Pulver und genug Blei erscheinen ober sich Straf gewärtigen. 15) Der junge Bürger, welcher zum erstenmal bas Kleinod trägt, soll zur Schützenlade 10 Kr. erlegen und 16) in Ordnung auf den Schießplatz geben und selbiges nachhause bekleiden helfen. Straf 10 Kr. 17) Die Schützen sollen die Befehle der Offiziere respektieren. 18) Soll jeder zu einer nötigen Verrichtung bei Tag und Nacht bereit fein. 19) Beim Trunk auf dem Rathaus soll jeder auf seinem Platze sitzen und nicht in der Stube herumlaufen, Straf 10 Kr. 20) Keiner soll sich einen Trunk selber zappen. Straf 4 Kr. 21) Wann einer auf« steht, soll sich keiner an dessen Platz setzen, Straf 6 Kr. 22) Jeder soll 2 Kr. zum Schützengelag zahlen. 23) Bei dem „Gesuudheitstrinken" soll jeder auf feinem Platze sitzen und beu Trunk nach Orbnung herumgehen lassen. 24) Wer sich bei Herumziehung des Kleinods nicht ehrerbietig zeigt, soll mit 8 Kr. büßen. 25) Wenn das Kleinod abgelegt wird, soll selbiges sogleich an feinen Ort gebracht werden. 26) Soll derjenige, welcher auf Sankt ©ebaftiani dem Amt oder hl. Meß nicht bei wohnt, — es sei denn aus Leibesunpäßlichkeit oder anderer Ursachen, wobei er sich jedoch beim Schützenmeister zu melden hat — soll mit 15 Kr. zur Straf verfallen fein. 27) Wer sich in diesen ober anderen Punkten widersetzt, soll der Obrigkeit angezeigt werden. 28) Wer neu eintritt, soll 4 Kr. der Schützen-Kompagnie erlegen. 29) Was im Jahr an Strafen ober anderem Geld eingeht, davon soll der Schützenmeister Michaeli Rechnung ablegen und auch der Obrigkeit ad ratificandem vorgelegt werden. 30) Soll der jüngste Schütz die Aufwartung haben. Straf 20 Kr. wegen Halsstarrigkeit. 31) Wer der Kompagnie etwas stiften will und die Offiziere halten es für unnötig, soll 20 Kr. Abstand in die Lade zahlen. — Urkundlich ist diese Schützenordnung von uns eingangs be- melden, wir dem Oberamtmann und wir dem Amtskeller eigenhändig unterschrieben und zu mehrerer Festhaltung mit mein, des Oberamts, meines gewöhnlichen Amts und mein des Amtskellers auch gewöhnlichen Pettschast bedrücket worben.
Amöneburg, ben 80. April 1742.
Nach einer anhängcnden „Spezifikation" gab dsi gnädigste Herrschaft an jedem Schieß lag 1 Reichs' Taler, die gemeine Stadt aber 2 Reichs-Taler und außerdem :/s Ohm Bier. Von diesen Gaben erhielten die Offiziere 1 Reichstaler zum vertrinken, die Kompapnie am letzten Schießtag 2 Reichstaler. Auch gab die Stadt an allen MarUtagrn den Schützenoffizieren und Schützen meisteret für einen Trunk 30 Kreuzer. Hierzu bemerkt der Chronist, gleich-am wie -ur Entschuldigung, Jft ein altes Herkommen"