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Erstes Blatt.

Nr. 190»

Dienstag den 19. flugufT 1913

40. Zahrgang.

60. Generalversammlung

der Katholiken Deutschlands.

Zweiter Lag — Montag.

X Metz, 18. August 1913.

Der Fjcu' <? Tast begann mit einem Pontifikalamt zu Ehren U-t nii- ltgsten Jungfrau, der Patronin der Generalverfau. t g, in der Kathedrale. Darauf folgte um 91/4 Uhr m der Festhalle die

1 Tchulveriammiung,

d. i. die Versammlung der »Organisation der Katho­liken Deutschlands zur Verteidigung der christlichen Schule und Erziehung".

Der Vorsitzende, Oberlandesgerichtsrat Abg. Marx, eröffnet die gutbefuchte Versammlung mit dem Gruß: Gelobt sei Jesus Christus — Gott segne die christliche Schule und Erziehung! und fährt dann fort: Mit diesen beiden Grüßen, mit denen wir in Aachen die erste Ver­sammlung unserer Organisation eröffnen durften, hoben wir unserer ganzen Arbeit Ziel und Richtung gegeben. Mit Dank gegen Gott und zahlreiche mutige und eifrige Helfer können wir aus vollster Ueberzeugung sagen: Wir sind gewachsen in dem Jahre, das hinter uns liegt. Das Jntereffe für die Schule und das Jntereffe namentlich für die Lage des katholischen Volksteils in den einzelnen Bundesstaaten ist ganz bedeutend gewachsen. Zu den Landesausschüssen, die bereits für Bayern, Hessen, Württemberg und Preußen bestehen, wird, will's Gott, am nächsten Dienstag ein solcher für Elsaß-Lolhringen kommen. (Lebh. Beifall.) Besonderer Dank gebührt der katholischen Presse für ihre treue Mitarbeit. (Beifall.) Redner gedenkt dann des Hinscheidens zweier um die Sache der Schulorganisation hochverdienter Männer, des Schulrats Dr. Sachse-Heiliqenstadt und des Prälaten Dr. Niegetiet-Metz.

Hierauf erteilt der Redner das Wort Herrn Oberlehrer Dr. Cuny - Monligny: Die Gegner der christlichen Weltanschauung haben im Kampf gegen die Religion die Zurückdrängung des kirchlichen Einflusses auf die Schule auf ihre Fahne geschrieben. Wir Katho­liken kennen die Gefahr, die der konfessionellen Schule droht. Wir halten fest an der konfessionellen Schuld. Wir halten an ihr fest, weil wir sie nötig haben, um unsere Kinder heranzubilden zu charakter« festen Menschen, frommen Christen, guten Staatsbür­gern, weil in ihr die Erziehungs- und Unterrichts- tätigkeit des Elternhauses fortgesetzt werden soll. Des­halb darf nie ein Gegensatz bestehen zwischen der Schule und dem christlichen Elternhause; nie darf die Schule anders erziehen, als der christliche Familienvater, die fromme Familienmutter. Das kann nur die Schule, welche die Religion und die christliche Erziehung für die gesamte Dauer der Schulzeit in den Vordergrund stellt, nur die konfessionelle Schule. (Lebh. Beif.) Wir haben das Recht und die Pflicht, zu verlangen, daß unsere Kinder nach unseren christlichen Grundsätzen in der Schule unterrichtet und erzogen werden. Wir hal­ten drittens an der konfessionellen Volksschule fest, da­mit die Kirche Christi ihrer Pflicht, die ihr anvertraute Jugend in den Glaubenswahrheitcn zu unterrichten und nach dem christlichen Sittengesetz zu erziehen, nachkom­men kann. Auf das Recht und die Pflicht, zu unter­richten und zu erziehen. Dieser Pflicht kann die Kirche aber nur in der konfessionellen Schule nachkommen. Wir halten endlich an der konfessionellen Schule fest, weil uns keine andere für sie Existenz isteten kann. In den religionslosen und auch in der Simultanschule bildet sehr ost der Lehrer selbst eine Gefahr für den Glauben unserer Kinder. Glauben Sie, datz ein freidenkerischer oder ungläubiger Lehrer sich nie eine Bemerkung er­lauben wird, die die religiösen Gefühle unserer Kinder verletzt? Unsere Volksschule mutz so eingerichtet sein, datz die religiösen Gefühle unserer Kinder durch an- dersdenkende Lehrer nicht verletzt werden können. Es handelt sich um unserer Kinder Glück und Zukunft, ihren Glauben und ihre Seligkeit. Wo ein so hoher Einicch auf dem Spiele steht, darf uns keine Aufgabe zu grotz, keine Mühe zu schwer sein. Täuschen wir uns nicht! Unsere konfessionelle Volksschule ist in Gefahr! Stehen wir zusammen. Nicht geruht und nicht gerastet, solange unsere christliche Volksschule in Gefahr ist. (Lebhafter Beifall.)

' Inzwischen sind die Hochw. Zerren Bischöfe Benz- l e r und K o p p c Z, sowie Präsident des Lokalkvmitecs Graf Droste-Vischeritig auf der Präsidialtribüne erschienen, von der Versammlung stürmisch bcgrützt. ,Der Vorsitzende Oberlandesgerichtsrat Marx dankt den । Hochw. Herren Bischöfen und dem Grafen Droste für irhr Erscheinen.

Nunmehr erhält das Wort Waisenhausdirektor Mauel- Köln. Der Redner gibt ein Bild über die historische Entwicklung des Rechts der Kirche aus die Schule. Das Schulaufsichtsgesetz vom 11. März 1872 brach schroff mit dem früheren Rechtsstand und setzte an Stelle der Ober- aufficht des Staates über die Volksschule die Alleinauf- ficht des Staates. Das Gesetz richtete sich in erster Linie gegen die katholische Kirche. Den evangelischen Gegnern des Gesetzes kündigte Minister Falk an, datz die evan­gelischen Geistlichen in der Schufaufsicht verbleiben wür­den. Und so geschah es. Aber in den katholischen Lan­desteilen begann bald die Ernennung weltlicher Kreis­schulinspektoren und die Verdrängung der Pfarrer aus der Ortsschulinspektion. Auch heute besteht noch zwischen den katholischen und evangelischen Landesteilen ein ge­waltiger Unterschied. Die cvamgelischen Volksschulen haben in der Regierungs- und Kreisinstanz hauptsächlich evangelische Theologen, in der Kreisschulinspektion sogar amtierende Geistliche. Ucber die katholischen Schulen sind in diesen Behörden Laien gesetzt. In der Ortsschul­inspektion auf dem Lande sind allerdings die beiden christlichen Konfessionen im allgemeinen wieder gleich­gestellt. In der Städten haben die Evangelischen mit uns die Leidtragenden sein müssen. Hier wird die Schulinspektion durch weltliche Rektoren ausgcübt. Wer sichert uns in 10 oder 20 Jahren vor einer neuen Norm, die die Geistlichen noch weiter aus dieser letzten kleinen Position verdrängt, die sie heute als Beauftragte des Staates inne haben? (Sehr richtig.) Wir verlangen eine Wiederherstellung der alten Rechtslage: eine Be­teiligung der Kirckie an der Schulaufsicht kraft eigenen Rechts. (Lebh. Beifall.) Der Kirche steht ein Recht auf Ueberwachung der gesamten. religiös-sitt­lichen Erziehung der Kinder zu. Nicht wenige Lehrer stehen unserer Organisation ablehnend gegenüber wegen unserer Haltung in der Frage der Beteiligung der Leh­rer an der Schulaufsicht. Diese Beteiligung ist eine gerechte Standcsforderung der Lehrerschaft und durch, aus mit dem, was wir für die Kirche fordern, zu ver­einbaren. Es iff. sehr wohl möglich, der Kirche in der Schulaufsicht gerecht zu werden und auch die Standcs- forderungen der Lehrer zu befriedigen. Das Aufsichts- recht der Kirche ist eine unveräußerliche Forderung, aber-über die Form, in der es festgelegt wird, läßt sichst.

reden, und es lassen sich Formen finden, innerhalb deren auch der Lehrer als Rektor und Kreisschulinspektor seine Stelle haben kann. Zur Diskussion darüber ist ge. rade die Schulorganisation der rechte Ort. Der Redner wendet sich weiter gegen die Gründung neuer Simul- t a n s ch u l e n, spricht sich gegen das Schulmonopol und für di« Freiheit des Privatunterrichts aus. Mit dem Eintreten für die christliche Schule und Erziehung, so führt er weiter aus. dienen wir nicht nur der Kirche, sondern auch dem Staate. Nur der gute Christ kann ein zuverlässiger Staatsbürger sein, und gute Christen gehen nur aus Schulen hervor, in denen der ganze Geist des Unterrichts vom Geiste des Christentums durch­drungen ist. (Lebh. Beifall.)

Alsdann begrüßt der Vorsitzende den Präsidenten des Metzer Loknlkomitees Prof. Kintzinger und den Vizepräsidenten des preußischen Abgeordnetenhauses Ge­heimrat Dr. P o r s ch, einen Mann, der mit warmem Herzen und mannhaftem Mut für die Jugend und die konfessionelle Schule stets gekämpft und diesen Kampf namentlich im preußischen Landtag tapfer durchgekämpft habe. Ihm schulde das katholische Volke besonders warme Anerkennung für all die Jahre eines langen, kampses- reichen und reich angefehdeten, aber auch erfolgreichen Lebens. (Lebh. Beifall.)

Stürmisch begrüßt richtet hierauf der Hochw. Bischof Benzler-Metz an die Versammlung die eindringliche Mahnung, den Kampf um die konfessionelle Schule mu­tig durchzusechtcn, der Schulorganisation beizutreten und erteilt sodann der Versammlung den bischöflichen Segen.

Oberlandesgerichtsrat Marx dankt dem Redner für seine ermunternden Worte und den bischöflichen Segen und bringt dann ein begeistert aufgenommenes Hoch auf den deutschen Episkopat, vor allem auf den Hochw. Bi­schof Benzler aus.

Es erhält das Wort Hauptlehrer Weyhaupt-Stratz- burg, über: Vaterländische Erziehung und konfessionelle Schule. Zahllose neue Jugendorganisationen sind ge- gründet, in der Absicht, vaterländisch zu wirken, aber in diesen zahlreichen Organisationen wird di« körper­liche Ertüchtigung fast ausschließlich, wenn nicht ganz allein, in den Vordergrund gestellt. Wo bleibt da die Pflege der Seele? Mit welchem Recht wollen die Organisationsführer die Anerkennung einer Auto­rität verlangen, wenn sie den Weg einer Fußwanderung mit dem Nutzen der hl. Messe auf dieselbe Stufe stellend, göttliches und kirchliches Gebot verachten? Eine Orga- nisatiou, die ihren Mitgliedern Anlaß gibt, den Sonn­tag zu entheiligen, kann und darf unsere Unter. stützuug nicht finden. Es ist kein Zweifel, wir müs- ■ sen unsere Jugend n a t i o n al erziehen. Diese Aufgabe ist zu erfüllen durch Erziehung des zukünftigen Staats­bürgers zum deutsch fühlenden und handelnden Men­schen, durch Erziehung zu körperlicher, geistiger und sitt­licher Tüchtigkeit. Die konfessionelle Schule hat für die nationale Sadje viel geleistet, sie hat ihre Schüler zu treuen Söhnen der Kirche, zu opferfreudigen Untertanen des Königs, zu mutigen Hütern und Schirmern der Heimat erzogen. Das beweisen die zahllosen Toten dort in der Schlucht von Gravelotte, drüben auf den Fel­dern von St. Privat. Die nationale Erziehung erleidet absolut keine Einbuße, wenn die konfessionelle Schule neben der Erziehung zu tüchtigen Gliedern des Staates dazu anleitet, datz die Jugend nicht im irdischen Dasein allein den Lebenszweck erstrebt, sondern als höchstes Ziel den Himmel erstrebt; sie gewinnt im Ge­genteil durch die Religion eine fest« Grundlage. Die Religion macht ihren Anhängern die nationalen Pflich­ten zur Gewissenssache. Aber Gesinnung allein genügt ihr nicht; Betätigung wird verlangt. Sßir halten an der konfessionellen Schule fest aus innerem Herzensbedürfnis. Datz wir dadurch den konfessionellen Frieden stören, Intoleranz und Zwietracht in die Rei- hen unseres Volkes tragen, weisen wir mit aller Ent­schiedenheit zurück. Im Kampfe für die konfessionelle Schule befinden wir uns in guter Gesellschaft. Unser Kaiser hat einmal gesagt: „Wer fein Leben nicht auf die Basis der Religion stellt, ist verloren." Wenn tau­sende und abertausende Familien und Lehrer an der konfessionellen Schule nicht gerüttelt wissen wollen, was kann es dann bedeuten, wenn jene radikalen Vereine, die Simultanschule und die Schule ohne Gott auf ihr Programm geschrieben haben. Lassen wir nicht nach im Kampf um die Erhaltung der konfessionellen Schule.

Der Vorsitzende dankt den Rednern und schlieht die Versammlung "mit dem katholischen Grütze.

8. geschloffene Versammlung.

Die 2. geschlossene Versammlung, zu der neben zahl­reichen Vertretern der Geistlichkeit und der Parlamente die Hochw. Bischöfe Benzler und Koppcs erschienen sind, wird kurz nach 11 Uhr durch den Präsidenten Fürsten Löwen st ein eröffnet. Er gedenkt zunächst des Hin­scheidens des Primas des Benediktinerordens, Abt Hemp- tinnc und der Ernennung des Abtes von Stotzingen zu seinem Nachfolger.

Hierauf erstattet Graf Droste-Bischering den Be- richt des Zentralkomitees. Dieses beschäftigt sich mit der Vorbereitung von Anträgen zur OrdenS- frage. Tausende und Abertausende hatten die Forde­rung der Gerechtigkeit für unsere Ordensleute erhoben, und diese Stimmen würden auch nicht verstummen, bis der letzte Rest des Ausnahmegesetzes weggeräumt fei. (Lebh. Beifall.) Redner gedenkt des Hinfcheidens zweier Mitglieder des Zentralkomitees, Dr. Hüsgen-Düsseldorf und Prälat Dr. Schädler-Bamberg. Weiter teilt der Redner mit, datz ein Plan für den Bau einer ständigen transportablen F e st h a l l e, in der Ausarbeitung be­griffen sei, indessen würde das Projekt wegen der ganz ungewöhnlich hohen Kosten wahrscheinlich scheitern. Die Zahl der ständigen Mitglieder ist auf 5900 festgestellt worden. Dringend wird gebeten, Adretzveränderungen sofort mitzuteilen. Graf Droste dankt dem Abg. Kom­merzienrat Cahenslh-Limburg für seine Mühen und Arbeiten als Schatzmeister, ferner allen Mitgliedern des Lokalkomitees für alles, was sie für die Generalver­sammlung geleistet haben.

Nunmehr gelangen die Anträge zur Beratung, die 'keiner besonderen Ausschußberatung bedürfen. An der Spitze steht der Antrag „römische Frage". Die Resolution gedenkt der Wiedergenesung des Hl. Vaters und des Konstantinischen Jubiläums. Die Erinnerung an das Konstantinische Edikt von 313 lasse die Katho­liken um so tiefer den Schmerz empfinden über die be­drängte Lage der Kirche in der Jetztzeit. Der Katho­likentag sendet dem Hl. Vater zum erneuten Trost in seiner bedrängten Lage das Gelöbnis treuesten Gehor­sams und unverbrüchlicher Anhänglichkeit. Die Reso­lution schließt mit einem Apell zur Sammlung des Pe- terspfennigs.

Justizrat Schmitt-Mainz wendet sich unter allseiti­gem Beifall gegen jene, die es auffällig finden, wenn der Katholikentag immer wieder eine Refolution zur katholischen Frage beschließt. Das sei doch wirklich nicht verwunderlich, wenn Kinder dem Vatex sagten, wie (tern.fieiljn hätten. ^Die deutschem Katholiken batten den

Hl. Vater von ganzem Herzen lieb, und deswegen be­nutzten sie jede Gelegenheit, es ihm zu sagen, (Stürm. Beifall.) Man sagt, wir schadeten unserem Vaterlande, wenn wir die Lösung der römischen Frage forderten. Ja, dürfen wir denn nicht mehr sagen, wenn jemand Unrecht getan hat, müsse er es wieder gut machen! (Beifall.) Das himmlische Wort, das seinerzeit direkt an den Kaiser Konstantin gerichtet wurde, wird seine Wahrheit behalten für alle Zeiten, für alle Kaiser, Könige und Fürsten. (Stürm, anhaltender Beifall.) Die Re­solution wird einstimmig angenommen.

Es folgt ein Antrag, der die alsbaldige, vollständige und vorbehaltlose Aufhebung des Jesuiten­gesetzes fordert. Amtsgerichtsrat Gießler-Mannheim begründet den Antrag. Wir lassen uns von unseren Orden, von unseren Jesuiten nicht trennen. (Stürm. Beifall.) Die Vorwürfe, die mau den hochverdienten Mitgliedern dieses Ordens macht, richten sich int letzten Grunde gegen die katholische Kirche und damit gegen das ganze katholische Volk. (Zustimmung.) Umsomehr empfinden wir die Verschärfung des Gesetzes durch den bekannten Bundesratsbeschluß als einen Schlag ins Ge­sicht des katholischen Volkes. (Stürm. Beifall.) Die Jesuiten sind nicht international, auch sie lieben ihr Volk und ihr Vaterland genau so, wie wir es tun. Als man sie hinausgewiesen Hai aus dem deutschen Vaterland, da haben sie draußen für das Deutschtum gewirkt. (Stür­mischer Beifall.) Man sagt, sie würden den konfessio­nellen Frieden stören. Ach, wenn keine anderen da wä­ren, die ihn störten, bann brauchte sich wirklich niemand zu fürchten. (Stürm. Beifall.) Um dem verderblichen Wirken jener Elemente entgegenzutreten, die am Werke sind, die Wurzeln des Staates zu zerstören, verlangen wir die Rückberufung der Jesuiten; wir fordern sie im Interesse der bestehenden Staats- und Gesellschaftsord­nung, wir fordern sie auch nicht zum wenigsten im In­teresse des konfessionellen Friedens. (Stürm. Beifall.)

Der Antrag wird einstimmig angenommen. Ein weiterer Antrag lenkt die Aufmerksamkeit des katholi-- scheu Deutschland auf die segensreiche Tätigkeit des Raphaelvereins und empfiehlt ihn zur tatkräf­tigen Unterstützung. Kommerzienrat Cahensly begrün­det den Antrag. Der Antrag wird angenommen. So­dann werden die Weiterberatungen vertagt.

Erste öffentliche Versammlung.

Zur ersten öffentlichen Versammlung in der Fest- Halle strömten schon lange vor Beginn die Scharen, der Festteilnehmer; auch die Präsidialtribüne war schnell bis auf den letzten Platz besetzt. Vom hochw. Episkopat waren anwesend die Herren Bischöfe Benzler, Dr. Fritzen, Faulbaber, von Hähling und Koppes.

Präsident Fürst Löwenstein eröffnet die Versamm­lung um 514 Uhr und hält die

Begrüßungsansprache.

Als ich Mitte der achtziger Jahre im Jesuitenkolleg zu Feldkirch meine Gymnasialstudien machte, stand an der Spitze des Schülerorchesters Pater Schmidt. Wenn wir ein großes Musikwerk aufführten und der erste Geigenstrich beginnen sollte, klopfte Pater Schmidt auf das Dirigentenpult und sagte: in nomine Domini. Daun erst fähig er den Auftakt. Hier stehe ich vor dem glänzendsten Orchester und fühle so ganz meine Schwäche, es ai*S eigener Kraft zu führen. So spreche denn auch ich: in nomine Domini! Damit habe ich die erste öffentliche Versammlung des Metzer Ka­tholikentages eröffnet. (Beifall.)

Zum zweiten Male nimmt jetzt das Reichsland die Generalversammlung der Katholiken Deutschlands gast­lich auf. 1905 tagte sie in Straßburg, und heute empfängt uns Lothringen in seiner alten Bi­schofsstadt. Es war kein kleines Wagnis, als die Ka­tholiken von Metz die 60. Generalversammlung zu sich einluden. Schwierigkeiten aller Art waren vorauszu- sehen. Aber das Gottvertrauen und der frohe Opfer­geist der Metzer Herren hat alle Hindernisse überwun­den — es wird gut gehen, das können wir schon heute sagen. (Beifall.) Freilich hat es bange Tage ge­geben, an denen man sich fragen mußte, ob 1913 über­haupt eine Generalversammlung der Katholiken Deutschlands sehen werde. Die Kriegsfurie am Balkan drohte mehr als einmal Europa in Brand zu stecken, und bann hätte die Friedensarbeit dieser Tagung weichen ntüffen vor dem blutigen Ernst des Krieges:

Kriegerische Erinnerungen sind^von dem Ort nicht zu trennen, auf dem wir stehen, «chonen wir Gefühle, denen jedes Herz Achtung zollen mutz. „ Wenn in diesen Augusttagen die Erinnerung sich stärker aufdrängen, will, wir alle, die wir aus dem alten Deutschland hier zusammengeströmt sind, wollen uns in diesen Tagen mit unseren Mitbürgern aus Lothringen und auch mit den verehrten Gästen aus dem Ausland finden in rit­terlicher Hochachtung für allle Helden, die auf Lothringens Boden gefallen sind, und in einem innigen Gebet für ihre Seelen­ruhe. (Lebh. Beifall.)

Wir leben im Zeitalter großer Erinnerungen. Vor 2 Jahren in Mainz haben wir den 100. Geburtstag Ket- telers gefeiert In Aachen dursten totr in gleicher Weise Windthorst'S gedenken. Und gar 1913 — es häufen sich die Erinnerungen. Die Generalversamm­lung feiert ihre 60. Wiederkehr. Welche Summe von Arbeit, von wahrhaft großen Erfolgen <ruht in diesen Versammlungen. Die Entwicklung des katholischen Deutschlands hat von ihnen die wertvollsten Impulse er­halten. Diese Stunde mag uns Anlaß geben, daß wir in Dankbarkeit der edlen Männer gedenken, die diesen Versammlungen ihre beste Kraft gewidmet haben. Ge­loben wir ihnen, mit allen Kräften das Werk fortzu­führen, daS sie geschaffen und gepflegt haben.

1912—1913, Aachen—Metz. Ein Beschluß der Aache­ner Generalversammlung muß jedem auffallen, der auf den Generalversammlungen heimisch ist, denn in dieser Form wenigsten? war er neu. Es ist ein langer Be­schluß, dessen letzter Absatz lautet: „die 59. General. Versammlung der Katholiken Deutschlands erachtet es darum als ihre Pflicht, mit allem Nachdruck die A u f- h«bung des Reichsgesetzes vom 4. Juli 187 2 zu verlangen und beauftragt das Präsidium, eine dem Entschluß entsprechende Eingabe an den Reichskanzler zu richten." Diese Eingabe ist ab­gegangen, bat wohl auch die Adresie erreicht, sie ver­langt die Aufhebung des Jesuitengesetzes. Wer von Jbnen in Aachen dabei war, als der Präsident diese Resolution zur Abstimmung brachte, wird das ju­belnde Sturrnesbrausen des Beifalls nimmer vergessen, mit dem die Riesenversammlung die Resolution zum Beschluß erhob. (Zustimmung.) ‘ Die Aachener Gene­ralversammlung hat spontan die denkbar großar­tigste Kundgebung getan zugunsten der verbann­ten Jesuiten, die, je mehr sie verfolgt werden, die Lieb­linge des deutschen katholischen Volkes geworden iinb, (Stünpischer' Beifall.) Von Aachen wurde so das Wort auSgegehen, und im ganzen katholischen Deutschland hat

^liebevoll, fanden begeisterte Versamm­

lungen statt, von allen Teilen des Reiches strömten die Eingaben an den Reichskanzler und Bundesrat: hebt das Jesuitengesetz aus! (Beifall). Es war ein Plebiszit des katholischen Volkes. Muß das nicht end­lich wirken? Hat ja doch die gründliche Erörterung der alten Streitfrage, die der lehre Sommer brachte, auch manchem edlen Protestanten die loyale Erklärung cvb- genötigt: das Gesetz ift ungerecht, und darum muß es fallen. (Lebh. Beifall.) Und es ist auch etwas gekommenl Der Bundesratsbeschluß vom 28. November 1912 hat nicht nur die priesterliche, sondern auch jede nicht-priesterliche, religiöse Tätigkeit von Je­suiten als verboiene Ordenstätigkeit im Sinne des Ge­setzes von 1872 erklärt! (Hort! hört!) Also als einzige Antwort auf die gerechte Bitte des katholischen Volkes um Aufhebung der Gesetze eine Verschärfung, an die man selbst in der .oitze des Kulturkampfes nicht gedacht hatte. (Pfui.) Allerdings ist vom Regieruugs- tisch wiederholt die bestimmte und glaubwürdige Ver­sicherung gegeben, daß der Bundesrat nicht eine 93 er- schärfung der bisherigen Praxis hat beschließen wollen, geschweige denn eine Verschärfung der ursprünglichen Bundesratsverfügung von 1872. Aber die Vorfälle in Freibur g, wo man P. Cohausz, der in Aachen auf dem Katholikentag die herrliche Rede zur Verteidigung des Thrones gehalten hat (brausender Beifall.) das Wort verbot und in C 0 esfeld, wo man den Jesuiten verboten hat, die Feststrede zum Kaiserjubiläum zu hal­ten. (Pfui.) Ach, meine Herren, entrüsten Sie sich nicht; ich finde die Sache eher lächerlich. (Heiterer Beifall.) Diese Vorgänge haben die gute Absicht des Bundesrats zu Schanden gemacht. (Lebh. Zustimmung.) Denn in all diesen Fällen haben die SBe3 Hörden nach dem Bundesratsbeschluß hom 28. November entschieden unb haben verboten, was bisher wenig­stens geduldet war. (Hort! hört!) Unb wenn's wirklich keine Verschärfung wäre: damit ist dem katho­lischen Volke nicht gedient, daß die Handhabung des un­gerechten Gesetzes nicht noch verschärft ioerbe. Es bittet ia nicht um Gnade, sondern fordert nur Gerechtig­keit. Beseitigt mutz das Gesetz werden. (Stürm., anhaltender Beifall.) das fordert das Recht dieser tadellosen Männer, das fordert bi« garantierte Freiheit ber Kirche, und das fordert das Wohl des deutschen Vaterlandes, für das ebenso wie für alle an­deren Staaten das ernste Wort gilt: Justitia funda- mentum regnorum! (Wiederholter, stürmischer Beif.)

1912 -1913. Aachen—Metz. Wir haben bis heute einen vollen Mißerfolg zu verzeichnen, an den in diesem Umfang vor Jahresfrist niemand geglaubt! hätte. Freilich, ber Reichstag hat sich auf unsere Seite gestellt, aber der Bundesrat hat bisher zu dem Beschluß des Reichstags nicht Stellung genommen. - Ich bitte Sie, dieser betrübenden Tatsache gegenüber heute volle, Mäßigung bewahren zu wollen. Wir wollen trotz, allem das Vertrauen in den Gerechtigkeitssinn von Deutschlands Fürsten und Regierungen noch nicht ver­lieren. (Beifall.) Möge ber Präsident der nächstjähri­gen Generalversammlung dankbar anerkennen dürfen, daß das Konstantinische Jubeljahr auch in der Reichs- regterung ein Fünkchen Konstantinischer Weisheit ge­weckt habe. (Lebh. Beifall.)

Nun will ich mich einer Angelegenheit zuwenden, deren Erörterung auch am ersten Tage unserer öffent» liehen Verhandlungen mit geboten erscheint. Das katho­lische Deutschland erwartet von dem Metzer Katholiken­tag, daß er zu einer Frage Stellung nehme, bi« weite Kreise beschäftigt, unb bereu hohe Bebeutung seit bem vorigen Jahre in starke Beleuchtung baburch gerückt wurde, daß das Oberhaupt der Kirche sie in einem eige­nen Hirtenschreiben behandelt — ich meine den Streit zwischen den Anhängern der ch r i st l. G ew e r k s ch a f- ten und denen des Verbandes kath. Arbeiter ver­eine, der seinen Sitz in Berlin hat. Der Streit drohte zu einer ernsten Gefahr für die Einigkeit ber deutschen Katholiken zu werben. Da erschien bie päpstliche Enzyklika „Singular! quabam" vorn 24. September 1912. Der Hl. Vater hat die Streitfrage über die Ar- beiterbercmißlingen mit größter Aufmerksamkeit geprüft, urteilsfähige Männer beider Richtungen, wie er selbst sagt, gehört, die Ansicht jedes einzelnen deutschen Bi­schofs eingeholt und bann erst sein Urteil gefällt. Als Grunb seines Eingreifens bezeichnet er, datz die soziale Frage unb bie mit ihr zusammenhängenden Streitfra­gen in vieler Beziehung das religiöse Gebiet berühren, nicht rein wirtschaftlicher Natur seien, und datz fie daher nicht mit Hintansetzung der kirchlichen Autorität gelöst werden könnten. Nus diesem Grunde lobt und empfiehlt er an erster Stelle die auf der Grundlage der katholi­schen Religion aufgebauten Arbeitervereinigungen, an­dererseits will er nicht das Recht der katholischen Ar­beiter leugnen, unter gewissen Voraussetzungen zur Ver­besserung ihrer wirtschaftlichen Sage mit Nichtkatholiken zusammen zu arbeiten. Obwohl ber Papst für dieses Zusammenarbeiten die Form des Kartells vorziehen würde, gibt er doch auf Bitten von „nicht wenigen" ber beutschen Bischöfe und mit Rücksicht auf bie befonbere Lage ber katholischen Sache in Deutschland bie Erlaub­nis, datz auch ber Beitritt katholischer Arbeiter zu den christlichen Gewerkschaften unter bestimmten Vorsichts­maßregeln gebulbet wird. Unb nun kommt bie Schluß­folgerung, bie ber Hl. Vater aus biefen feinen Lehren zieht für bie Stellung ber bisher streitenden Parteien zueinander: „weil wir nun aber diese Angelegenheit an Uns gezogen haben unb das Urteil über sie natb Anhö­rung ber Bischöfe Uns zustehen mutz, so ergeht hiermit an alle gut gesinnten Katholiken Unsere Weisung, von nun an sich jeben Streites unter sich über biefe Sache zu enthalten, und wir hegen das Vertrauen, datz sie durch brüderliche Liebe unb vollkom­menen Gehorsam gegen Uns unb gegen ihre Oberhirten vollständig unb freudig das ausführen, was wir befehlen. Sollte unter ihnen noch eine Schwierigkeit entstehen, so ist zu ihrer Lösung der gewiesene Weg folgender: sie sollen sich an ihre Bischöfe um Rat wenden, von wel­chen sie entschieden wird." Und damit ja der Schluß nicht übersehen werde, den Deutschlands Katholiken aus den Lehren der Enzyklika notwendig ziehen müssen, fügt ber Hl. Vater bie ernste Mahnung hinzu, daß es von jetzt ab höchst verwerflich sei. bie rein katholischen Ver­einigungen feindselig zu befehden, diese seien im Gegen­teil auf jede Weise zu unterstützen und zu fördern, unb baß es andererseits auch niemand verstattet sei, „eines verdächtigen Glaubens die zu bezichtigen und unter sol­chem Vorgeben diejenigen anzufeinden, die standhaft die Lehren und Rechte ber Kirche verteidigen, jedoch aus gutem Grunde den gemischten Gewerkschaften doch beii^ getreten sind ober beitreten wollen, wo in Anbetracht ber örtlichen Verhältnisse bie kirchliche Obrigkeit es für gut befunben hat, solche Gewerkschaften unter gewissen Vorsichtsmaßregeln zuzulassen." Das ist, in knappster Form toiebergegeben, das Urteil des hl. Baiers über die Streitfrage, damit ist der Streit für uns deutsche Katho­liken entschieden und mutz nun r u h en. (e>turm., lang anhaltender Beifall.) Nicht als ob es jetzt tn jedem einzelnen.Falle im voraus bestimmt wäre, ob für den Katholischen Arbeiter einer Gegend die eme-Dberibie atU;