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*,f Aenderungen dEAY». -^gs* Wesens im Han^.k'.prk.
Die vielfach ungünstigen Erfahrungen mit der heutigen -^Regelung des Lehrlingswesens im Handwerk geben dem Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertag Anlaß, in seiner Denkschrift über die Reform des Handwerkergesetzes von 1897 eine Reihe von Vorschlägen zwecks Abänderung der Bestimmungen über das Lehrlingswesen zu machen.
Zunächst wird die Wiedereinführung dss Lehrlingsbegriffs beantragt. Das Zurück- aehen der Lchrlingszahl und die gleichzeitige Zunahme der Zahl der sogenannten Arbeitsburschen, die Bestrebungen vieler Betriebsinhaber, durch Halten von Arbeitsburschen den unbequemen Verpflichtungen, welche die Lehrlingshaltung mit sich bringt, zu entgehen, die Häufung der Entscheidungen über das Vorliegen von Lehrverhältnissen sind die Veranlassung für das Streben nach Einführung einer Bestimmung darüber, wer als Lehrling zu gelten hat. Als Lehrling soll jeder betrachtet sein, der zur Erlernung eines Gewerbes in Arbeit tritt, ohne Unterschied, ob die Erlernung gegen Lehrgeld oder unentgeltlich stattftndet, oder ob für die Arbeit Lohn gezahlt wird.
Der zweite Vorschlag bezieht sich auf die Erweiterung der Pflichten des Lehrherrn. Der § 127 der Gewerbeordnung verpflichtet den Lehrherrn nur, den Lehrlingen in den in seinem Betriebe vorkommenden Arbesten des Gewerbes zu unterrichten. Die Folge davon ist in vielen Fällen eine durchaus einseitige Ausbildung der Lehrlinge, indem sie, wie z. B. in Fahrradreparaturwerkstätten, nur eine bestimmte Arbeit lernen. Der § 127 soll daher dahin erweitert werden, daß auch eine Ausbildung „in den andern allgemein erforderlichen Handgriffen und Fer- Ugkeiten 51t erfolgen hat.
Bekanntlich kann der Lehrling, wenn er zu Unrecht die Lehre verlassen hat, durch die Polizeibehörde zu- .rückgebracht werden. Die Frist, innerhalb der der Antrag von dem Meister zu stellen ist, beträgt acht Tage. Diese Frist hat sich aber als zu kurz erwiesen. Der Meister muß sich in den meisten Fällen beim Obermeister bezw. bei der Handwerkskammer Rat holen. Die Denkschrift schlägt daher eine Frist von 14 Tagen vor. Weiter wird eine Aenderung der Vorschriften über die Haftung im Fall der Auflösung des Lehrverhältnisses durch Verschulden des Lehrlings gefordert. §eute haftet nur der Vater des Lehrlings, sofern er die Sorge für die Person des Lehrlings hat. Der Kammertag empfiehlt folgende Fassung: „Für die Zahlung der Entschädigung sind als Selbstschuld- ner ruithaftend die Eltern bzw. der Vormund des Lehrlings, sofern sie die Sorge für die Person des Lehrlings haben."
Für den Fall des Kontraktbruches des Lehrlings sind für den Meister Entschädigungen vorgesehen, für deren Zahlung außer dem Lehrling der "Vater des Lehrlings und der Arbeitgeber, welcher den Lehrling zum Verlassen der Lehre -verleitet oder der ihn in Arbeit genommen hat, obwohl er wußte, daß der Lehrling zur Fortsetzung eines Lehrverhältnisses verpflichtet war, mithaftend sind. Vielfach sind aber infolge der Mittellosigkeit der Lehrlinge bezw. deren Väter die Entschädigungsansprüche aussichtslos. Für einen zahlungsfähigen Lehrherrn ist die Einstellung eines entlaufenen Lehrlings wegen der geringen Höhe der Entschädigung unter Umständen noch ein gutes Geschäft. Der Nachweis, daß der neue Meister von dem Kontraktbruch des Lehrlings Kenntnis hatte, ist auch schwer zu sühren. Deshalb soll neben der Entschädigungspflicht noch eine Strafbestim- m u n g geschaffen werden für die Personen, die einen Lehrling zum Kontraktbruch verleiten bezw. einen kontraktbrüchigen Lehrling in Arbeit nehmen.
Der letzte Vorschlag bezweckt eine Reform der Vorschrift, wonach der Handwerker, der in einem Gewerbe Lehrlinge ausbilden darf, das gleiche in den verwandten Gewerben tun kann. Welche Gewerbe als verwandt gelten, bestimmt die Hand- werkskammer. Dieser Begriff „verwandt" gefährdet gar oft die Ausbildung des Lehrlings. Gar manche Gewerbe, die äußerlich" als verwandt auftreten, haben technisch herzlich wenig miteinander zu tun. Der Handels- und Gewerbekammertag wünscht infolgedessen eine Aufhebung des genannten Rechtes, ohne weiteres in den verwandten Gewerben Lehrlinge auS- bilden zu können. Ausnahmen sollen mit Genehmigung der Handwerkskammer gestattet sein.
totales.
Fulda, 19. Juli 1913.
# Personalien. Ernannt wurden der Kanzlist Hofs meyer beim hiesigen Amtsgericht (nicht Hoff« l """ - .........
G, War einst ein braver Junggesett sein Nam" leb ewig hoch!
/ Diese schlichten und doch so tief das Herz erfafsen- den Verse klingen am morgigen Tage von viel Tausend Lippen dankbarer deutscher Handwerksmeister, hie sich freudig des Segens erinnern, den sie den katho l. G eselle nv er ern en verdanken; sie leben im Munde froher Gesellen, die im Vollgenusse der Wohltaten sich befinden, die sie dem Feuereifer des großen Gcfellenvaters Adolf Kalpin g verdanken, der selbst einst als Schustergeselle die Welt durchwandernd, die Leiden und Gefahren feines Standes erkannte, der dann später als Priester sein ganzes Wirken daransetzte, um dem ehrbaren Handwerk den verlorenen goldenen Boden wieder zurück zu erobern.
Der eigentliche Festtag, an dem vor 100 Jahren Keser Apostel des Gesellenstandes zu Kerpen bei Köln geboren wurde, wäre der 8. Dezember (1813). Man hat aber den Festtag in die sonnige, mehr dem Feiern angepaßte Jahreszeit verlegt. Mit Recht, denn Sonnenschein und Blütenzauber gehört zu einem Feste, das einem Mann gilt, der soviel Sonne rn's Leben getragen, dessen Werk soviel Blumen edelster Art ent- sproffen sind.
Adolf Kolping war armer Leute Kind, die außer einer zahlreichen Familie wenig andern irdischen Seacn auszuweifen hw/ln. Er erlernte das Schuh- macherhandwerk und lernte, das Felleisen auf dem Rücken bald die Welt kennen und insbesondere auch Vas Elend wandernder Gesellen, die nirgend eine Heimstatt finden. In Köln faßte er endlich länger Quartier und hier reifte in ihm denn auch der Plan, Priester zu werden. . .
„Mit eisernem Fleiße bildete er sich m der freien Zeit selbst vor und verschmähte cs nicht, Herbst Io37 im Alter von 24 Jahren sich auf der Tertia des Gymnasiums zu Köln neben Knaben hm zu fetzen. In vier Jahren gelang es seinem Eifer, das Gymnasium zu absolvieren; dann begann er im Mai ld41 in München das Universitätsstudium und wurde am
<*$♦ Fuldaer Zeitung. «•
mann rote es g " rn infolge eines Druckfehlers hieß) zum Kanzleiinspettor, Major und Militärlehrer an der Kriegsakademie Ti er sch ist zum Kommandeur des Kurheff. Pionier »Bataillons Nr. 11, der Gerichts- Aktuar Dauth in Melsungen zum Amtsgerichts. Sekretär am Amtsgericht zu Battenberg bei Franken« berg, der Kgl. Forstmeister Wolf in Wetter zum Forstamtsanwalt für die Obersörsterei Wetter-West, der Förster a. P. Jung in Wildeck, gl. Obersösterei, endgültig zum Förster und Forstschreiber, der Hilfs- aufseher Sinn in g bei der Korrektions- und Landarmenanstalt zu Breitenau zum Aufseher. Versetzt wurde der Slraßenmeister Krug in Lippoldsberg nach Treysa.
# Verliehen wurde dem Polizeipräsidenten Dr. Rudolf v. Beckerath in Hannover (früher Landrat in Hanau) der Kronenorden dritter Klaffe, dem Krankenwärter Müller bet der städtischen Versorgungsanstalt in Kastel und dem Bürgermeister Eber- ling zu Gettenbach im Kreise Gelnhausen das Allgemeine Ehrenzetchen.
□ Festgenommen und dem Amtsgerichtsgefängnis zugeführt wurde hier ein Arbeiter, der von der Düsseldorfer Polizei wegen schweren Einbruchdieb, stahls gesucht wurde.
rA Automobilverbindungen in der Rhön. Einem von verschiedenen Seiten geäußerten Wunsche nachkommend, geben wir im Nachstehenden nochmals die Abfahrtszeiten der für unsere Leser hauptsächlich in Betracht kommenden Rhönautomobile wieder:
a) Wüstensachsen-Gersfeld:
955 250* ab Wüstensachsen an 215 6«*
1020 255 „ Fuldaquelle-Wasserkuppe , l50 620
10« 305 „ Obernhausen „ l35 605
10« 3’° an Gersfeld ab l10 5«
*) Die Posten fahren nur bis zum 31. August.
b) Hilders'WiistensachseN'Fladungen.
gss iss ßoo ab Hilders Bahnhof an
8«
130 7 50
920 1« 8“ ,
830
125 7 25
927 1" 817 , Satten
823
118 7I8
9«2 l 52 882 „ Thaiden
818
113 713
93S l58 828 , Seiferts
811 12 *
107 707
943 203 8s3 w Melperts
807
102 702
950 210 8« an Wüstensachsen ab
8°°
1255 ß55
IO00 280 ab Wüstensaclsen
an
1250 650
1007 227 , Melperts
ff
12« 6«
IO12 232 , Seiferts
ff
12« 6«
1027 2<7 , Birx
ff
12« 6«
1035 255 „ Frankenheim (Oil)
1222 622
10« 3« „ „ (Post)
ff
l2is 6is
1051 314 „ Lenbach
w
12°5 g05
H°5 Z25 an Fladungen
ab
H50 550
Das Postauto Wüstensachsen-Gersfeld dürfte durchschnittlich mehr benutzt werden. Die Fahrzeit wurde so gelegt, daß die mit dem Mittagszug aus Fulda Eintreffenden sogleich Gelegenheit haben, eine bequeme Fahrt zur Wasserkuppe usw. mitzumachen. Leider wird die Einrichtung von dieser Seite aus fast gar nicht benutzt. Die Fahrzeit soll demnächst auch ab Wüstensachsen so gelegt werden, daß ein längerer Zwischenraum für den dortigen Aufenthalt verbleibt. Hoffentlich wird dieses Entgegenkommen durch fleißigere Benutzung anerkannt.
4-' Zum Bahnhofsumbau. Gestern Mittag 12 Uhr fand die Eröffnung der Angebote zur Ausführung des Durchlasses „An der Waides" statt. Es waren 14 Offerten von folgenden Unternehmern eingegangen: Joseph Kollmann-Fulda 6246 Mk., Gesellschaft für Beton« und Eisenbetonbau-Gießen 6365 Mk., Ernst Kramer-Fulda 6526 Mk., Jakob-Bebra 6695 Mk., Klemens Händler-Fulda 6876 Mk., August Gärtner- Fulda 6921 Mk., Bödicke-Ejchwege 7288 Mk., Heinrich Rommel-Fulda 7706 Mk., Hermann Hodes-Fulda 7711 Mk., Gregor Hautumm-Fulda 7671 Mk., Wendelin Rützel-Fulda 8186 Mk., Wingenfeld-Hün- feld 8341 Mk., Gebr. Schäl er-Hünfeld 8504,50 Mk., Mitteldeutsche Beton- und Eisenbetongesellschaft-Eisenach 10002 Mk. — Obiges Resultat zeigt, daß für kleinere Lose sich genügend Fuldaer Unternehmer finden, die Arbeiten auszuführen. Hoffentlich wird Fulda diesmal bei der Vergebung berücksichtigt werden.
j+j Strafkammer. (Fortsetzung.) Aus der Haft vorgesührt wird der 38jährige Holzarbeiter Joh. Keßler aus Dalherda, der wiederholt, u. a. mit 3 Jahren Zuchthaus, wegen Betrugs vorbestraft ist. Am 26. Mai ds. Js. traf er in Fulda einen stellenlosen Hausburschen, der ihn nach einem Stellenvermittelungsbüro fragte. Boide besuchten zusammen Wirtschaften, wobei K. merkte, daß der Fremde gut bei
11. April 1845 in der Minoritenkirche in Köln zum Priester geweiht.
„Der Schustergeselle von Köln am Rhein
Ward Priester und schuf den Gesellenverein."
Im Jahre 1838 hatte ihn ein gefährlicher Bluthusten befallen, seine Studien in Köln hatte er nur unter Entbehrungen und Mühen aller Art, die Universitätsstudien nur Dank der Unterstützung einer seiner Familie befreundeten Dame, die einem Theologie Studierenden die nötigen Mittel gewähren wollte, vollenden können. Sein Vater starb in der Nacht vor seines Sohnes Weihe. Als Kaplan nach Krefeld gesandt, 1846, leitete et dort 1847—1849 einen schon bestehenden Gesellenverein, der mächtig gedieh unter seiner Führung und 1848 251 Mitglieder zählte und ganz unberührt blieb von den Wirren der Zeit und den Barrikadenkämpfen in der Stadt. Im Jahre 1848 verfaßte er die Schrift: „Der Gesellenverein. Zur Beherzigung für alle, die es mit dem wahren Volkswohl gut meinen", die eine soziale Prog-ammschrift und ein Leitfaden bei Gründung aller "Gesellenvereine geworden ist.
Seinem Werke setzte er die goldenen Worte zum Motto:
„Religion und Arbeit ist der goldene Boden des Volkes" sowie das andere:
„Wahre Liebe heilet alle Wunden, bloße Worte mehren nur den Schmerz!" *
Sein „Ora et labora", „Bete und arbeite!" deutete er wie folgt: „Religion und Arbeit gehören zusammen, wie Zwillingsschwestern. Hand in Hand gehenv, sind sie das Glück des Gesellen. Höher freilich und vornehmer ist das religiöse Herz als die arbeitende Hand. Und im Grunde genommen ist der feste durch die Religion gestählte Wille, das in Gott gegründete Herz der Motor des ganzen Menschen."
Auf diesem Fundament baute er die große Organisation auf, die sich heute nicht nur über ganz Deutschland, Oesterreich und die Schweiz erstreckt, sondern, die auch in den großen Zentren fremder
Kaffe war und stets die Zeche bezahlte. Auch veran- labte er ihn, feinen rückständigen Lohn aus der früheren Stellung in Böhmen von 120 Kronen telegraphisch kommen zu lassen. K. ließ sich nun von dem Hausburschen einmal 10 Mk., dann 20 Mk., hierauf 2 Mk. geben, unter dem Vorwande, ihm in Frankfurt a. M. eine Stelle zu verschaffen. Tags darauf fuhren beide mit dem Schnellzug nach Frankfurt. Bei der Abfahrt waren dem Stationsbeamten die beiden Reisenden ausgefallen, und bei ihrer Ankunft in F. wurden sie von der Polizei angehalten, die K. festnahm. K. machte gestern den Eindruck eines geistig minderwertigen Menschen; er bricht oft in Weinen aus und will sich des Falles nicht mehr entsinnen. Früher hatte er bei einem Unfall eine Gehirnerschütterung erlitten, wodurch fein Gedächtnis in Mitleidenschaft gezogen wurde; auch war er früher schon einmal dieserhalb in der Heilanstalt in Marburg zur Beobachtung. Der als Sachverständiger geladene Kreisarzt von Gersfeld konnte sehr wenig aus K. herausbringen und empfahl, ihn zur Beobachtung abermals 6 Wochen in die Heilanstalt zu Marburg unterzubringen. Der Staatsanwalt glaubt, der Angeklagte habe die Tat mit voller Uebertegung ausgeführt, da er bei diesen Betrügereien sehr raffiniert vorgegangen sei, und beantragte ein Jahr Zuchthaus. Der Verteidiger plädiert für Beobachtung in Marburg und Haftentlassung. Das Gericht erkannte auf eine sechswöchige Beobachtung in Marburg, lehnte jedoch die Haftentlassung ab. — Ein unverbesserlicher Vogeldieb ist der erst 13jährige Volks« schüler Fr. D. von hier, der wegen einfachen und schweren Vogeldiebstahls im April ds. Js. von der Strafkammer zu einer Gesamtstrafe von 4 Wochen Gefängnis verurteilt wurde. Am 6. und 13. Mai ds. Js. hat er aus einem Taubenschlag hinter den Löhern drei wertvolle Tauben gestohlen und sie verschenkt. Dem Anträge des Staatsanwalts gemäß wird der Vogeldieb wegen Einbruchsdiebstahls zu einer Gesamtgefängnisstrafe von 2 Monaten verurteilt. — Fast 41/« Stunden wurde unter Ausschluß der Oeffentlich- keit gegen eine ledige 26jährige Arbeiterin B. von Blankenau bei Großenlüder verhandelt, die durch Fahrlässigkeit den Tod ihres neugeborenen Kindes veranlaßt und den Leichnam beiseite geschafft haben soll. 7 Zeugen und 4 Sachverständige wurden vernommen. Das Gericht erkannte auf eine Gefängnisstrafe von 4 Monaten, wovon 1 Monat der Untersuchungshaft in Anrechnung kommt. — Die Berufung des Schuhmachers und Hüttners E. I. von M. gegen das Urteil des Schöffenberichts zu N. wegen Ueber- tretnng der Jagdordnung wurde verworfen.
hl. Kinderunfug. Die von Kindern vielfach geübte Unsitte, auf kleinen Handwagen sich an abschüssigen Straßenstellen herunterfahren zu lassen, hat gestern auf der Künzellerstraße einen Unfall im Gefolge gehabt. Als sich dort mehrere Kinder auf diese Weise vergnügten, rutschte der Wagen vom Fußsteig ab und kippte um. Der 10jährige Sohn des Lokomotivführers L. fiel dabei so unglücklich, daß er sich einen Oberschenkelbruch zuzog und von der Unfallstelle in das Landkrankenhaus gebracht werden mußte.
* Feriensonderzug. Am 25. Juli wird ein Feriensonderzug von Stuttgart über Würzburg, Elm, Bebra, Göttingen, Nordstemmen, Hannover nach Bremen mit ermäßigten Fahrpreisen verkehren. In Bremen werden bei der Fahrkartenausgabestelle Anschlußkarten nach den Nords erb ädern Helgoland, Norderney, Juist, Borkum, Langeoog, Wangerooge, Amrum, Wyk auf Föhr und Westerland auf Sylt ausgegeben, bei btnen die Fahrpreise ebenfalls ermäßigt find. Die Seefahrt von Bremen-Bremerhaven bezw. von Wilhelmshaven aus wird mittelst der Nordseedampser des Norddeutschen Lloyd unter- nommen. Der Zug hält in Fulda nicht; er fährt ab Bebra 2.11 Uhr nachts, erreicht Bremen 7.34 Uhr und Hamburg 9 Uhr.
— Regierung und Meistertitel. Der Regierungspräsident in Kassel hat an sämtliche Landräte des Regierungsbezirkes, in die König!. Polizeidirektionen in Fulda und Hanau und an die Magistrate in Kassel, Eschwege, Fulda, Hanau, Hers- seld, Marburg und Schmalkalden folgende Verfügung erlaffen: „Von den Handwerkskammern in Kaffel und Erfurt ist Klage darüber geführt worden, daß vielfach von den unteren Verwaltungsbehörden und Polizeiverwaltungen, namentlich aber von den Baubehörden und Standesämtern jedem s e l b st ä n d i- g en Handwerker der Meistertitel beigelget werde, ohne zu prüfen, ob der Handwerker zur Führung des Titels auch berechtigt ist. Ein solches Verfahren kann ich nur beklagen. Der Meistertitel soll für jeden Handwerker ein Ehrentitel sein und kommt nur den Handwerkern zu, die sich das Recht zur Führung des Titels nach Art. 8 der Novelle vom 26. Juli 1897
Länder dem deutschen Handwerksburschen eine Heimstätte bereitet hat.
Auf sein Bitten war er im Jahre 1849 vom Erzbischof Kardinal Geissel nach Köln berufen worden.
Als Zentralstelle konnte kein Ort ihm besser dienen, als die Metropole des kathol. Westens in Deutschland. Als Domvikar hatte er auch genügend freie Zeit. Mit sieben Gesellen begann sein Kölner Verein, bei dem ersten Stiftungsfeste zählte er 300 Mitglieder. Sein Werk fand mächtig Anklang, fein Eifer Bewhnung. „Lautere, hingebende, alle Verhältnisse umfaffend'e und durchdringende Liebe muß wieder zu Felde ziehen, sie wird die Welt erobern," hatte er geschrieben. Und wie er diese Liebe säte, so erntete er sie bei seinen Gesellen und allen, die mit ihm Verständnis zeigten für die soziale Frage. In Wort und Schrift war er unermüdlich tätig, neue Vereine ins Leben zu rufen, neue Hilfsmittel, neue Freunde zu gewinnen für sie und Schwierigkeiten aus dem Wege zu schaffen. Weite Reisen unternahm er über ganz Rheinland und Westfalen, nach Schlesien, nach Bayern, Böhmen und bis nach Wien. Mit zündender Begeisterung arbeitete er überall mit Eifer für die gute Sache, in den Kreisen der Armen und des Mittelstandes, wo man, nachdem man oft genug das Verderben der Söhne, die allen Versuchungen ausgesetzt gewesen waren, an Leib und Seele zll oe- klagen gehabt hatte, jetzt wieder gerne und ruhig sie ziehen ließ, wie in den reichen und höchsten Kreisen. Die Magfftrate der Städte, die Polizeibehörden, vornehme Adelige, Kaiser und Könige interessierten sich warm für die Sache der Gesellenvereine und spendeten mit vollen Händen und ließen ihre Gunst ihnen angedeihcn.
Im Jahre 1850 wurde vorab der rheinifch-west- sälische Verband gegründet, bis 1846 dann zu Würz- burg der große Verband in's Leben trat.
Im nächsten Jahre 1865 schon entriß der Tod den großen Mann der Welt, der vor dem Altar in der Minoritenkirche sein Grab.' sand, bei dem manche Träne der Dankbarkeit gfcfoynt wurde. Schon bei seinem Tode zählte der VWänd in 420 Vereinen über
M 165.
»amrtag 19. Juli 1913.
des Par. 133 der Reichs-Gewerbe-Ordnung erworben haben. Die Behörden sind verpflichtet, gegen eine unbefugte Führung des Meistertitels einzuschreiten.' Selbstverständlich haben sie daher auch vor allem darauf zu achten, daß sie selbst den Meistertitel nicht, mißbräuchlich Handwerkern beilegen, die nach den ge^ nannten Vorschriften keinen Anspruch auf den Meistertitel haben. In allen Zweifelsfällen ist daher di« Berechtigung zur Führung des Meistertitels zunächst in geeigneter Weise, gegebenenfalls durch Anfragen bei der Handwerkskammer festzustellen, sofern nicht wegen Eilbedürftigkeit der Sachen die Ermittelungey unterbleiben müssen. Insbesondere werden die Standesämter bei Eintragungen in die Per- sonen-Standesregister und bei Veröffentlichung vor Aufgeboten usw. die Berechtigung zur Führung des Meistertitels zu prüfen haben. Ich ersuche in Zukunft hiernach zu verfahren und das Erforderliche zu veranlassen."
(*) Zum Regimentsjubiläum der 81er, das am nächsten Donnerstag, den 24. ds. Mts. in Frankfurt beginnt, stiftet der geschäftsführende Ausschuß der Be«mt gung ehemaliger 81er in Fulda dem Ltegimentsmuseum aus Anlaß der Hundertjahrfeier ein Bild der früher,« Kaserne des hier garnisonierenden Füsilierbataillons. Das Bild ist nach einer alten photographischen Aufnahme des Photographen Fischer aus dem Jahre 1872, dre sich im Besitze des Herrn Buchhändlers Reinhard befindet; angefertigt und vergrößert, und ist Fm Schaufenster-del Herrn Reinhard ausgestellt. Die l Photographie, _ vom Turm der Pfarrkirche ausgenommen, ■ ist insofern - auch von Interesse, als sie das hinter der Kaserne liegende Gelände über dem Echützenhaus hinweg brS zur eher maligen Brettrrhalle noch unbebaut zeigt. Dem Museum ist bereits ein Bild von der Hauptwache und eins mit einer Partie aus dem Schloßgarten und dem Komman- deur des Bataillons, v. Mackeldey, überwiesen worden.
(*) Tas 2. Knrhessifche Infanterie-Regiment Nc. 82; das früher in Fulda stand, begeht vom 5.—7. August in Göttingen fein lOOjähriges Regiments-Jubiläum, Es ist ein reichhaltiges Programm vorgesehen, das alle Teilnehmer hochbesriedigen'wird. Anmeldungett von Festteilnehmern sind alsbald ' an das 2. Kur- hessische Infanterie-Regiment in Göttingen mit Mn« gäbe der Kompanie zu richten. ■£■*/
— Sommertheater. Morgen abend gelangt-di« Operette „Die lustige Witwe" zur Wiederholung. Da die Artilleriekapelle für morgen und für eomttag; den 27. Juli anderweitig beschäftigt ist, wird der must« kalische Teil der Operette durch den Piamsten des Som- menheaters, Herrn Kapellmeister Bauermann, ausgeführt werden.
st. Sportpark Neuenberg. Die am morgigen Tags stattfindende Einweihungsfeier des Sportparkes Neuen berg verspricht einen glänzenden Verlauf zu nehmen, Die am Vormittag 10 Uhr beginnenden Bezirksmeister', schäften bestehen aus folgenden Kämpfen: 100, 200, 400, 800, 1500 und 7500 Meter-Laufen, Hoch-, Weit- uni Stabhochsprung, Speer- und Diskuswerfen, Kugelstoßen und Stafettenlaufen. Bei dem am Nachmittag stattfindenden Umzug werden auch die von der Borussia errungenen Ehren- und Wanderpreise mitgeführt. D« Weiherede wird Herr Regierungs-Affeffor Paehler ’ aU Vertreter der Regierung halten. Für das Fußballwett- spiel ist die bekannte Mannschaft des Freiburger F. Ct (deutscher Meister 1906/07) verpflichtet. Als Schiedst richter wird der Ehienspieler von Hanau 1893 Herr Möller fungieren. Während der Wettkämpfe wird die Fenerwehrkapelle im Garten - Restaurant konzertieren/ Das nähere Programm ist aus dem Anzeigenteil- des ersten Blattes ersichtlich.
Aus dem Nachbargebiere.
hl. Haimbach, 19. Juli 1913. Heute Nacht ver> schied plötzlich infolge einesHerzschlages bet;an«) sangs der 60 er Jahre stehende Besitzer der hiesiger» Wirtschaft, Herr Möller. Gegen 4 Uhr erhob et, sich wegen Unwohlseins vom Bett und ging in bett Hof. Als er kurz barauf wieder in die Stube-trat, sank er tot zusammen. r
* Gersfeld, 18. Juli 1913. In der dieser Tage abgehaltenen Hauptversammlung des Rhönklubzweig^ Vereins Gersfeld erstattete der Vorsitzende, Her Post- verwalter Röder den Jahresbericht. Die Zahl bet Mitglieder beträgt 271. Die, Schülerherberge ist in 151 Fällen benutzt worden. Das Panorama bet Wasser kuppe hat in Touristenkreisen großen Anklang gefunden. Von den im verflossenen Jahr ausgeführten 2libeiten sind erwähnenswert: Die Aufstellung von 6 neuen Bänken an den Wegen nach Schachen, Maiers« bach, Wasserkuppe und auf dem Simmelsberg, bis Jnstanbhaltung der Fußwege im Ehrengrunb-Beer- kräutig-Simmelsberg, im Kaskadental unb auf ber Wacht, bie Aufstellung von Richtungspfählen auf bem Bahnhof Altenfeld, im Rommers'er Grund, an bet Schwedenscbanze unb auf bem Simmelsberg, sowie bie Anbringung von 50 Wegeschildern. Die Aufstellung einer neuen Schutzhütte auf bem Eicrhauk wird demnächst stattfinden» An ber Haltestelle
60 000 Mitglieder. Heute zählt die Organisation über 210 000 Mitglieder, darunter 80 000 Gesellen und 131000 Ehrenmitglieder, die zumeist selbst einst unter Kolpings Fahne gestanden haben.
Vor 10 Jahren (1903) wurde Kolping vor der Minoritenkirche in Köln ein würdiges Denkmal ge-; setzt, das ihn im Priesterkleid darstellt, den abziehen, den Handwcrksburschen segnend.
Mit Recht verdient Adolf Kolping den Namen eines sozialen Reformators, denn Ni ec m a n d hat mehr für das Wohl des deutschen Handwerkerstandes getan als er, der die älteste uni weitest verbreitete Organisation schuf, die sowohl nach der religiösen, sittlichen wie nach der materiellcmSeitt gewirkt hat, in dem sie charakterfeste und in ihrem Stande tüchtige Männer erzog. So ist es eine Ehren, pslicht des ganzen V a ter l a n d e s, an diesem Feste dem großen, selbstlosen Manne zu danken. Das Handwerk aber wird sein Vermächtnis in all« Zukunst als den goldenen Boden hüten, aus dem ihm stets neue Kräfte entspringen. Die Gesellen aber werden in diesen Tagen besonders dankbaren Herzen« singen: , f
„Wir waren verstoßen und fremd in der WelH Da hat er uns Heimat und Herd gestellt, k ■ ‘
Er lud uns all' in sein Haus hinein,
Und wollt uns Vater und Muttex- sein."
Die Magdalenen Oktav und die Lindau kapelle bei Amöneburg. J
Mit dem morgigen Tag tritt die Pfarrei Arnöne-, bürg wieder ein in die gnadenreiche Magdal«ierv Woche. Aber nicht nur die Bewohner der alten Berg ftabt ziehen hinab zum lindenumrauschiien Heilig' tum der demütigen Büßerin, das ganze katholichl Oberhessen sendet in diesen Tagen und besonders art Schlußsonntag manch frommen Pilger zur ehrwurdu gen Stätte. Viel Leid ist hier schon dem Himme^ geklagt worden, viel Segen ist, wenn auch unbemerktj von hier aus schon ausaegangen in die katholische^Jn^