2. Blatt.
vruck der Fuldaer Xetienöniderei in $nl6o.
Fuldaer Leitung.
M 156.
Mittwoch 9. Iuli 19X5-
* Zur Abonnentenversicherung
Von einem geschätzten Mitarbeiter unseres Blatts wird uns geschrieben:
Die entschiedene Stellungnahme der „Fuld. Ztg." »egen die A b o n n e n t e nversicherung ist sehr erfreulich. Das Zeitungswesen hat, wie in dem ersten Artikel sehr treffend ausgeführt wurde, feiner Natur nach mit dem Versicherungswesen nichts zu tuen. Da für die weitesten Kreise des Volkes die float« liche Unfallversicherung eintritt, ist die Notwendig- keit einer weiteren Versicherung gegen Unfall gar nicht so dringend. Wer sich aber versichern will, der tut viel besser daran, sich an eine reelle Versicherungsgesellschaft zu wenden. Schreiber dieser Zeilen ist in einer bekannten Unfall- versicherung versichert in Höhe von 3000 Mk. bei Todesfall, in Höhe bis 9000 Mk. für den Jnvaliditätsfall (man bezieht jährlich, richt nur einmal wie bei den meisten Abonnenten- »ersicherungen, je nach dem Verlust der Erwerbsfähigkeit, die volle Rente oder einen entsprechenden Teil — oder erhält an Stelle der Rente die entsprechende einmalige Kapitalzahlung bis zur höhe trn 9000 Mark) und außerdem für Kur- ko ft e n und Erwerbsvcrlust während »er K u r z e i t (längstens 200 Tage) in Höhe bis S Mk. täglich. Dafür beträgt die jährliche Prämie 13 Mk. 60 Pfg. Wenn er sich dazu noch ein gedie- Eenes Sonntagsblatt hält, das 50 Pfg. pro Quartal )stet, steht ihn diese Versicherung mit w ö- ihentlicherLektüre allerdings 5 Mk. höher das Fahr, als wenn er sich mit der Äbonncntenversiche- mna des erwähnten Blattes einläßt, er hat aber doch mch ganz andere Ansprüche. Beim Todesfall 3000 Mk. statt 1250 Mk., bei teilweiser Jn- »alidität eine jährliche Rente, die je nach Wer verschieden ist und z. B. für 1000 Mk. Kapital im 20. Lebensjahr 54,17, im 40. Lebensjahr 67,37, im ^ebzigsten Lebensjahr 139,04 Mk. beträgt. Bei v o r- »b er gehender Erwerbsunfähigkeit erhält er 200 Tage lang bis zu 3 Mk. täglich für Kurkosten und Erwerbsverlust, auch wenn er ein festes Gehalt oder Einkommen hat. Selbstverständlich kann man sich gegen eine höhere Prämie noch höher versichern.
Gewiß hat auch jede Versicherungsgesellschaft ihre B e.d i n g u n g e n, sie sind aber im allgemeinen viel günstiger und vor allem klarer als die allgemeinen Bestimmungen der von uns in der vor. Nr. erwähnten Wochenschrift. Wenn dieselbe, wie es nach den vorliegenden Bestellzetteln der Fall zu sein scheint, die allgemeinen Bestimmungen den Abonnenten einhändigt, so ändert das an der grundsätzlichen Stellungnahme gar nichts.
Sehen wir uns einmal diese Bstimmungen näher lrn. Da heißt es z. B. in § 2:
„Voraussetzungfür;eden Anspruch aus derVersicherung ist, daß der Verunglückte zur Zeit des Unfalles wenigstens 18 Jahre alt ist und das 60. Lebensjahr noch nicht überschritten hat", ferner: „mindestens seit einem Monat ununterbrochen Abonnent des Blattes gewesen ist und das Abonnementsgeld regelmäßig bezahlt hat und nicht durch ein körperliches oder geistiges Gebrechen im Gebrauch seiner Körperkräfte erheblich behindert ist. Es ist nichtSache desVerlags — heißt es dann weiter — für pünktliche Zahlung des Abonnemenlsbetrages zu sorgen, sondern Sache des Abonnenten." Dazu sagt ein Zentrumsabgeordneter im Reichstag: „Schauen Sie sich einmal diese Fußangeln an, die darin liegen: überschreitet der Versicherte das 60. Lebensjahr, so hört urplötzlich die Versicherung auf! Möge der Mann auch SO, ja 40 Jahre lang sein Abonnement bezahlt haben, mag er auch für den jetzt laufenden Monat oder gar für das Vierteljahr sein Abonnementsgeld im voraus bezahlt haben — wenn er heute 60 Jahre alt wird und morgen «inen Unfall erleidet, so erhält er keinen Pfennig. Die fganze Prämie, all sein Geld, «das er 40 Jahre hindurch lgt-ahlt hat, ift einfach hinausgeworfen."
• Recht dehnbar ist auch der Begriff von der er- kheblichen Behinderung im Gebrauch der Körper- ikräfte. Da genügt schon „eine Invalidität von 40 Mrozent".
z „Daher", so heißt es in den Bedingungen, „erlischt dieBerficherung, wenn der Versichert« während der Dam« der Versicherung in Siechtum oder Geisteskrankheit verfällt, von Blindheit oder Taubheit befallen wird oder an Epilepsie oder Echlagfluß erkrankt oder infolge von Krankheit oder Unfall eine Einbuße seiner Körper- träste erleidet, die nach dem Gutachten des behandelnden RrzteS mit einer Jnvalididät von 40 Prozent einzuschätzen würde. Auch bei der Bezahlung der Abonnements-
Eiktträge gibts eine ganz» Anzahl von „Fußangeln".
ch 'J« § 3 find die Ausnahmen angegeben:
/ „Richt entschädigungspflichtig sind die Todesfälle mmmlaßt bezw. herbeigeführt durch Krieg oder Aufruhr' ober Beteiligung an einem Raufhandel, Nichtbeachtung polizeilicher oder gesetzlicher Vorschriften, — Sachen, die ^selbstverständlich sind, gegen die nichts zu erinnern sein würde; — dann aber heißt es weiter: innere Erkrankung, Krampf, Schwindel, Schlag- und epileptische Anfälle |bt$ro. deren Folgen, Bruchleiden, Witterungseinflüsse, Sonnenstich, Operationen u. s. w. Ausgeschloffrn von der Versicherung sind ferner BerufSunfälle von Personen, welche in Dynamit-, Nitroglyzerin-, Pulver-, Patronen-, Schteßbaumwoll-, Sprenggeschoß-, Zündhütchen-, Zünd- spiegel- und Zündstoffabriken oder solchen Arbeitsstätten beschäftigt sind."
/ „Wenn man sich das ganze Register Vergegenivär- tigt". sagte dazu der genannte Zentrumsabgeordnete jm Reichstag, namentlich das vom Sonnenstich und kn Witterungseinflüssen, dann muß man sagen, das 8t der reinste Rattenkönig von Ausnahmebestim- mngen, wodurch Ausnahme zur Regel und Regel sur Ausnahme wird. Auf jeden Fall gibt es Streitigkeiten und gerichtliche Klc^en und wer dann in einem solchen Aall im Nachteil ist, der arme Abonnent oder der eventuell reiche Verlag, das unterliegt keinem Zweifel. Letzterer kann den Prozeß stets bis rur höchsten Instanz führen, d»r arme Abonnent kann das aber vielfach nicht.
s Erwähnt sei auch noch folgende Bestimmung: t .Der Verletzte hat sich unverzüglich, spätestens innerhalb vierundzwanzig Stunden nachdem Unfall,in ärzt« licheBehandlnna zu begeben und bis zum Abschluß des Heilveria i, : d auernd darin zu verbleiben. Auch muß er Aerz--. welche eventuell zu ihm gesandt werden, jederzeit Zulriu und die Untersuchung gestatten."
Dazu sagte der erwähnte Zentrumsabgeordnete bei Besprechung der Zentrumsintcrpellation auf Verbot der Abonnentenversicherung: „Er hat den Arzt zu behalten und die Behandlung so lange fortzusetzen, als der Arzt sie für notwendig erklärt. Es ist mir ein Brief zugegangen, wo ein von einem Unfall betroffener Mann sich an zwei Aerztc wenden mußte; schließlich wurde ihm erklärt, auch wenn die, Verletzung jahrelang dauere, habe er keinen Anspruch auf Entschädigung, denn sic müsse lebenslänglich sein, sonst bekomme er nichts. Aber die Kosten für den Arzt hat der Mann selbst zu tragen, nicht der Verlag. Was bleibt b:nn daselbst wenn ihm schließlich die Versicherung ausgezahlt
wird, von der Versicherungssumme noch übrig?" Diese Frage ist sicher berechtigt, zumal wenn man noch hört, daß der Verlag berechtigt ist, von den „Re- gulierungskosten" die er'hat (Sektion, ärztliche Atteste usw.) als „Anteil des Versicherten" zehn Prozent, höchstens aber 20 Mk., in Abzug zu bringen. Jn- tereffant ist auch § 7. Da heißt cs:
„Werden von einem und demselben unter die Wohl- fahrrs-Einrichtung fallenden Ereignis mehrere Personen betroffen, so ist höchstens eine auf die betroffenen Abonnenten gleichmäßig zu verteilende Gesamtsumme von 5000 Mark zu zahlen. Sind in einem solchen Falle neben Todesfällen auch Jnvaliditätsfälle zu entschädigen, so ist der nach Absatz 1 zur Verfügung stehende Gesamtentschädigungsbetrag an die Ansprucherhebenden im Verhältnis ihrer Ansprüche zu verteilen."
Wenn also z. B. 6 Abonnenten bei einem Unglück — sagen wir bei einer Kahnfahrt oder einer Wagcn- fahrt um's Leben kommen, so erhalten die Hinterbliebenen nicht den eigentlich bestimmten Betrag von 6 mal 1250 = 7500 Mk., sondern nur je 833 Mk. (zusammen höchstens 5000 Mk.) Haben daneben noch einige Personen nicht tötliche Unfälle erlitten, fo wird der auf den Einzelnen fallende Betrag noch kleiner. Zn beachten ist auch folendcr Satz der „Bestimmungen":
„Eine geringere als zehnprozentige lebenslängliche teilweise Invalidität wird nicht entschädigt und eine höhere Entschädigung als 300 Mark kann für lebenslängliche teilweise Invalidität in keinem Falle gefordert werden."
So ließen sich noch eine ganze Reihe dieser „Bestimmungen" aufs Korn nehmen, besonders die sehr detaillierten Bestimmungen über die Anzeige des Unfalls, durch deren mangelhafte Beachtung der Anspruch auf Entschädigung sehr leicht verwirkt werden kann. Wir heben noch zum Schluß folgendes hervor:
„Auf Wunsch des Kolportage-Verlages sind die Ansprucherhebenden verpflichtet, eventuelle Re- greßansprüche gegen Dritte auf Schadenersatz für den eingelrelenen Fall bis zur Höhe des erhaltenen Versicherungsbetrages ohne Vorbehalt an den Verlag abzutreten."
d. h. also mit anderen Worten: In . allen Fällen, in denen der Unfall gleichzeitig einen anderen haftpflichtig macht — z. B. cs wird jemand von einem Tier getötet oder von einem Automobil überfahren, in all den Fällen also, wo Dank der vorzüglich wirkenden Haftpflichtversicherungen der Betroffene oder dessen Hinterbliebene an und für sich schon regelmäßig eine Entschädigung erwarten dürfen, entschädigt zwar auch, falls die übrigen Voraussetzungen gegeben sind, der Kolportageverlag, auf seinen „Wunsch" geht aber der ganze Schadenersatzanspruch gegen den Haftpflichtigen bis zur Höhe des erhaltenen Versicherungsbetrages auf den Kolportageverlag über. Hat also die Haftpflichtversicherung z. B. 3000 Mk. auszuzahlen, dann rechnet der Kolportageverlag die von ihm zu zahlenden 1250 Mk. (bezw. das, was er leisten muß) auf diese 3000 Mk. an, der Versicherte bekommt also jetzt von der Haftpflichtversicherung 1750 Mk., von dem Kolportageverlag 1250 Mk. (die er bei der Haftpflichtversicherung sich wieder holt). Der von einem Unfall Betroffene hat also von seiner Wonnentenver- sicherung eigentlich gar nichts.
Jedenfalls werden durch diese Abonnentenversicherung viele Leute abgehalten eine für alle Fälle durchgreifende, ernstliche Unfallversicherung, namenf lich eine solche, die sowohl im Fall des Todes als auch im Fall der Erwerbsbeschränkung ihre wohltätigen Wirkungen äußern könnte, einzugehen.
totales.
Fulda, 9. Juli 1913.
# Verliehen wurde dem Eisenbahn-Obersekretär, Hauptmann a. D. Kannengießer, anläßlich seiner Pensionierung, sowie dem Oberlandmesser a. D. Zieg e zu Marburg der Rote Adlerorden vierter Klasse, dem Oberzollkontrolleur a. D. Zollinspektor Poss art zu Frankfurt a. M. den Kronenorden dritter Klasse, dem Hausdiener Löschengruber zu Hanau und dem bisherigen Theaterarbeiter Bartholomäus zu Raffel das Kreuz des allgemeinen Ehrenzeichens.
-y- Versetzt ist der technische Büroaspirant Brand vom Eisenbahnbauamt Fulda zur Direktion in Frankfurt a. M.
»* Priesterexerzitren. Die Priesterexerzitien im Bischöflichen Priesterseminar werden auch in diesem Jahre zwei Mal abgehalten. Die ersten Exerzitien dauern von Montag den 18. his Freitag den 22. August, die zweiten vdn Montag den 25. bis Freitag den- 29. August.
[♦]' Die Marianische Burger- und Junggesellen- Sodalität begeht, wie alljährlich, ihr Titularseft am Feste Mirid Himmelfahrt. An diesem Tage findet auch die Aufnahme neuer Mitglieder statt. Anmeldungen zur Aufnahno sind bis spätestens Ende Juli an die Herren Konferenzvorsteher oder direkt an den Vorstand der Sodalität zu richten. Auch in diesem Jahre ergeht an die katholische Männerwelt Fuldas bte Bitte, sich der Sodalität, die seit Jahrhunderten in lhiesiger Sädt' zur Ehre der Himmelskönigin besteht, auzuschließen.
— Meisterprüfungen. Jm Sitzungssaale der Handwerkskammer bestanden die Meisterprüfung für das Schneidergewerbe der Zuschneider H o f f s o m - mer-Kassel und die Schneider Gottlieb-Borken und G e r h o l d - Wolfhagen, ferner die Konditorei-Besitzer Hardt -Kassel, Braune - Kass el, H e i n i tz - Kassel, sowie die Konditoren-Gehülfen Haase- Raffel, Schilling -Kassel und Schneider- Kasiel, R o ck e f e l l e r-Kassel, Adam Diehl- Fulda und Hermann S t e i n e ck e - Fulda.
$ ReichsversicherungSanstalt für Angestellte. Seitens des Direktoriums der Reichversicherungsanstalt wurden die Vertrauensmänner aufgefordert, in allen Wahlbezirken Ortsausschüsse zu bilden, welchen di,e Ver- mittlung deS Verkehrs zwischen der Anstalt und den Versicherten obliegt. Die Vertrauensmänner aus dem Wahlbezirke „Stadt Fulda" einschließlich der Ersatzmänner hatten sich gestern in der Harmonie versammelt, um auch für diesen Wahlbezirk einen Ortsausschuß zu bilden. Zum Vorsitzenden des Vorstandes wurde Herr Eugen Kircher in Firma Kircher- Makorn gewählt. Da der Vorsitzende aus der Reihe der Arbeitgeber genommen wurde, mußten der Obmann- Stellvertreter und der Schriftführer von den Arbeitnehmern gestellt werden. Die Wahl entfiel auf Herrn Disponent BrunoT i e b e l alsObmann-Stellvertret u.Herrn Brauereibuchhalter Georg Skühler als Schriftführer. Es wird den Versicherten anempfohlen, sich in Ver- Versichernngssragen in erster Linie an die genannten Vorstandsmitglieder des Ortsausschusses zu wenden, welche "ädere Aufschlüsse erteilen. Namentlich
gilt das für solche Versicherte, bei welchen die Einleitung eines Heilverfahrens zweckdienlich erscheint.
Schöffengericht Da sie sich gegen das Gesetz vom 30. März 1907 betr. Kinderschutz insofern vergangen hatten, weil sie Kinder unter 12 Jahren nach Schulschluß an mehreren Tagen in der Woche gegen ein ganz geringes Entgelt und ohne Arbeitsbuch beschäftigt hatten, wurden bestraft: der wegen desselben Vergehens schon vorbestrafte Bäckermeister C. B. zu 15 Mark, der Kaufmann I. G. zu 5 Mark, der Kaufmann C. E., der Korbmachermeister G., der Privatmann A. K. und der Buchbindermeister K-, sämtlich von hier, zu je 3 Mark Geldstrafe. Em Gastwirt von hier hatte sich nicht rechtzeitig in den Besitz eines Ver- zeichmsses gesetzt, in das die Äusgehezeiten des in der Wirtschaft auch nur teilweise beschäftigten weiblichen Personals eingetragen werden muß; er erhielt ein polizeiliches Strafmandat über 10 Mark. Seine beantragte gerichtliche Entscheidung hatte keinen Erfolg; es blieb bei der gleichen Strafe, auch hat der Gastwirt noch die Kosten der gerichtlichen Verhandlungen und des Urteils zu tragen. — Der 44jährige, wiederholt vorbestrafte Metzger H. B. aus Mosbach, feit dem 2. Mai hier in Hast, hatte einem Kollegen beim Stehlen von einem Paar Schnürschuhe hier Schmiere gestanden und die Schuhe spater zum Verlauf angc- boten. Wegen Hehlerei erhalt B. einen Monat Gefängnis, der durch die Untersuchungshaft verbüßt ist. — Wegen öffentlicher Beleidigung der Schutzleute W. und F. hier wird der in einem Geschäfte am Platze angestellte 24jährige Kaufmann G. H. zu einer Geldstrafe von 30 Mark verurteilt. Der Amtsanwalt hatte sogar 50 Mark Strafe beantragt. — Ein Kellner von h er hatte wegen nächtlichen Spektakelns einen hohen polizeilichen Strafbefehl erhalten, wogegen er gerichtliche Entscheidung beantragte. In der gestrigen Verhandlung gelang es nicht, den Beschuldigten zu überführen, folglich mußte auf Freisprechung erkannt werden. — Der wiederholt vorbestrafte 44jährige Fabrikarbeiter P. R. von hier hatte durch eine ehrenrührige Nachrede eine hiesige Frau auf das gröblichste beleidigt : dies muß er mit einer Woche Gefängnis büßen. — Die Händlerin Witwe B. von hier erhält wegen Behauptung einer nicht nachweislich wahren Tatsache die empfindliche Geldstrafe von 15 Mark.
L Der Grund- und HauSbesiherverein zählt jetzt, wie in der letzten Vorstandssitzung mitgeteilt wurde, 555 Mitglieder. Seit der letzten Generalversammlung erhielt er einen Zuwachs von 28 Mitglieder. Bei dem am 4. August in Bad Homburg stattfindenden Verbandstag des Provinzialverbandes wird auch der hiesige Verein vertreten sein. Zwecks Beseitigung der gemeinen Wertsteuer und Einführung der Steuer nach dem Nutzungwert wurde eine siebengliederige Kommission gewählt, die das Material sichten soll.
□ V. H. C. Der hiesige Zweigverein hatte für letzten Sonntag feine 7. Wanderung mit „Hoherods- kopffest" im Wanderprogramm stehen. Mit einem fröhlichen Humor fanden sich morgens eine Anzahl Mitglieder hier am Bahnhof zusammen und benutzten den Zug bis Herbstein. Nachdem man hier ein Frühstück eingenommen hatte, wanderte man über Lanzenhain am Geiselsstein vorbei nach dem Hoherods- kopf, der kurz vor 12 Uhr erreicht wurde. Eine lebhafte Begrüßung sand hier mit den bereits anwesenden Zweigvereinen des Vogelsberger Höhenklubs statt. Weiterhin brachten noch zahlreiche Partiewagen eine Menge Festteilnehmer. Etwa 25 V. H. C. Zweigvereine waren erschienen. U. a. war auch unsere zweite Gruppe, welche einen späteren Zug von Fulda benutzt hatte, noch mit 15 Personen angelangt. Die Leitung des Hoherodskopffestes lag in den Händen des Zweigvereins Ulrichstein, durch deffen Vorsitzenden auch allen Anwesenden, etwa 2000 an der Zahl, der Willkommengruß entgegen gebracht wurde. Hier konnte man so recht wieder das gute Einvernehmen zwischen allen Mitgliedern der einzelnen Zweigvereine wahrnehmen. Ein richtiges Familienfest war das Hoherodskopffest. An Unterhaltung war für Erwachsene wie für Kinder.in hinreichendem Maße gesorgt, und die Zeit verstrich da oben nur zu schnell. Gegen 4^3 Uhr trat der hiesige V. H. C. feine Heimkehr an. Unter Gesang und Klang erreichte man Hochwaldhaufen. Jrn Felfenmeer wurde noch ein Abschiedsschoppen getrunken, dann gings über Lauterbach nach Fulda, wo man um 9 Uhr eintraf.
w. Vom Kalvarienberg. Das Unwetter zu Anfang Juni hat auch Spuren der Verwüstungen am Kalvarienberge hinterlassen. Durch die Waffermassen aufgeweicht, lösten sich hinter bet Kreuzigungsgruppe große Erbmassen ab und stürzten tn die Tiefe des Bafalt-Steindruches, wodurch die Kreuzigungsgruppe selbst gefährdet war. Der Besitzer des Stembvuches macht gegenwärtig durch Ausfällen der Absturzstelle der Gefahr weiterer Nachstürze ein Ende.
u. Verspätete Heuernte. Die regnerisch-kalte Witterung der letzten Wochen hat die Heuernte im Fuldatale sehr verzögert. Das Heu hat an Güte viel verloren. Der gestrige warme Nachmittag wurde in der Umgebung unserer Stadt fleißig dazu benutzt, das Heu in den Scheunen zu bergen. Das Ende der Heuernte wird sich aber wohl noch einige Tage hinziehen, namentlich in der Rhön.
* Aus dem Truppenübungsplatz Ohrdruf trafen die Regimenter Nr. 32 aus Meiningen und Nr. 167 aus Kassel und das 11. Jägerbataillon aus Marburg ein, um die Regiments- und Brigadeübungen vor- zunebmen, die bis zum 26. Juli dauern. Gestern begannen ferner die Uebungen der Reserve-Feldar- tillcrie-Abtcilnng des 11. Armeekorps. Wie verlautet, werden im August dieses Jahres noch zlvei kriegsstarke Reserveregimenter des 11. Armeekorps gebildet, die an dem diesjährigen Herbstmanöver mit teilnehmen sollen. Dazu sollen die Regimenter 'Jlr. 94 und 83 ausersehen worden sein.
-4- Warnung. Wie uns mitgeteilt wird, ist es in der letzten Zeit wiederholt vorgekommen, daß Kinder mit Sand, Steinen und anderen Sachen nach fahrenden Automobilen warfen. Noch vor einigen Tagen wurde auf der Kohlhäuser Straße ein Automobil durch einen Steinwurf beschädigt. Abgesehen von den großen Materialschäden, die durch solchen Unfug veranlaßt werken könne«, ist zu bedenken, daß auch die Jnsaffen der Wagen leicht Schaden nehmen können und daß in beiden Fällen die Ucbeltäter bezw. deren Eltern zu Schadenersatz verpflichtet sind. Letztere werden deshalb gut tun, ihre Kinder eindringlich vor solcher Ungehörigkeit zu warnen.
— Die Kurhessischen Jubiläumsdenkmünzen. Um irrigen Auffassungen über die Verleihung dieser zur Erinnerung an das hundertjährige Bestehen früherer kurfürstlich-hessischer Truppenteile gestifteten Denkmünze entgegenzutreten, sei erwähnt, daß die „Kurhessische Jubiläumsdenkmünze" nur bestimmt ist für Angehörige der betre”0”^« Truppenteile, die n»ck>
in kurhessischen Zeiten bei ihnen gestanden haben. Das geht aus folgender Bestimmung des Erlasses klar hervor: „Die Denkmünze erhalten alle Teilnehmer an der betreffenden Jubelfeier, welche früher in der kurfürstlich-hessischen Armee, und zwar entweder in den Truppenteilen, die durch Order vom 24. Januar 1899 als Stamm der jubilierenden preußischen Truppen bestimmt sind, oder in den kurfürstlich-hessischen Kavallerie-Truppenteilen: Garde du Corps, 1. und 2. Gardehusarenregiment gedient haben." Besondere Eingaben, die Denkmünze zu erhalten, sind nicht erforderlich.
— Sommtrtbealer. Um dein Fuldaer Publikum etwas besonderes zu bieten, hat die Direktion Robert Herrmann die russische Schlaftänzerin und Mimiken« Madeleine Trilby für ein einmaliges Gastspiel gewonnen, das am Donnerstag abend statlfindet. Madeleine Trilby ist bereits vor etwa zwei Jahren im hiesigen Stadtsaal auf« getreten, wo ihre sehr interessanten Darbietungen reichen Beifall ernteten. Der Abend wird eröffnet durch die Aufführung des hübschen zweiaktigen Lustspiels: „Das Versprechen hinterm Herd."
Amt Geisa und Umgebung.
* Geisa, 8. Iulil 1913. Bei herrlichstem Wetter unternahm am Sonntag nachmittag der Gesangverein „Sangesfreud" mit Freunden und eingeladenen Nachbarvereinen einen Ausflug nach dem Rocken st uhl, um auf dem Gipfel sein Somme r f e st zu begehen. Von allen vier Winden kamen in kurzer Zeit so viele Sangesfreunde herbei, daß der Gipfel die fröhlichen Festgäste nicht zu faffen vermochte. Tank der Rührigkeit unseres hiesigen Rhön- klub-Zweigvereins war ein herrlicher Festplatz bereitet. Die Promenadenwegc sind neu hergerichtet und verschönt, und auf der Höhe laden zahlreiche bes queme, neue Ruhebänke zur Rast ein. Bei wechselnden Gesangsvorträgen der Vereine aus Geisa und Motzlar verlief das Fest in schönster Harmonie. Am Abend sammelte man sich zu einem gemütlichen Tänzchen im Rathaussaal.
* Dermbach, 8. Juli 1913. Für die Uebers schwemmten im Eisenacher Oberlande hat Herr Landtagsabgeordneter Kaiser in Tiefenort 'eine Sammlung veranstaltet, die einen Betrag von 330 Mark ergeben hat. ' ? /
* Buttlar, 8. Juli 1913. Die Leichen der vor kurzem verunglückte« Bergleute sind geborgen und zur Beerdigung «ach ihren Heimatsorten geschafft worden.
* Tiefenort, 8. Juli 1913. In der letzten Gemeinde, ratssitzung wurden die Arbeiten zur Pflasterung des Werratores dem Hofsteinsetzmeister Elsner in Weimar zum Angebotspreise von 13 716 Mark äuge» schlagen. Weiter wurde beschlossen, den Buhnäcker- graben den Grundstücksanliegern käuflich zu überlassen.- Als Kaufpreis wurde 1,50 Mark für de« Quadratmeter festgesetzt. Zur Bestreitung der Restkosten für Pflasterung des Werratores soll ein Dar lehn in Höhe von 27 000 Mk. ausgenommen werden, welches^ mindestens mit 5 Prozent zu tilgen ist.
* Unteralba, 8. Juli 1913. Als sich gestern gegen Abend in der Nähe unseres Ortes der Haussohn O. Peter aufs Feld begeben wollte, um Klee zu mähen, wurde er unterwegs von einem älteren Manne angesprochen, der ihn um Auskunft über dies und jenes ersuchte. Nachdem P. dies getan, wurde er plötzlich von dem Fremden aufgefordert, sich zu ent1 fernen. Es kam zu einem Wortwechsel und im Fortgehen feuerte der Fremde 7 Schüsse auf Peter ab; zum Glück gingen sämtliche Geschosse fehl. Jm Orte veranlaßte nun der Bedrohte ferne Festnahme, der er sich energisch widersetzte, er wurde jedoch überwältigt. Als Gendarmeriewachtmeister Liebelt ihn verhaftete, zeigte sich der Bursche so renitent, daß er schließlich auf einer Karre nach Dermbach transportiert werden mußte. Der Mann, trug keinerlei Papiere bei sich.
Aus Oderhessen u. den Hess. Remtern.
Ä Marburg, 8. Juli 1913. Zwei schon vielfach vorbestrafte junge Männer namens Steinbrecher und Glasewald, die beide in Treysa wohnten, unternahmen von dort aus nächtliche Raubzüge in die Umgebung. So wurden ihnen u. a. schwere Einbrüche in die Güterbahnhöfe zu' Frielendorf und Zella, sowie in die Von Helmschwerdsche Billa bei Schrecksbach nachgewiesen. Als ihnen der Boden in Treysa zu heiß wurde, machten sie sich aus dem Staube, ini Hagen wurden sie jedoch verhaftet und nach Trehsw zurückgebracht. Steinbrecher machte gestern einen' kühnen Fluchtversuch, er konnte jedoch wieder fest-! genommen werden. Die Strafkammer verurteilte^ heute Glasewald zu 3% Jahren und Steinbrecher zu 2 Jahren 3 Monaten und 1 Woche Zuchthaus, sowie zur Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf 5 bezw. 4 Jahre. . <
# Ziegenhain, 8. Juli 1913. Der 11 jährige Schüler Fritz Bachmann stürzte beim Turnenj vom Reck ab und brach den rechten Arm. — Der Kreisbautechniker Koch, der bisher in Treysa wohnte, mußte jetzt auf behördliche Anord-^ nung in hiesiger Stadt Wohnung nehmen.
* Wolzhausen, 7. Juli 1913. Zur gestrigen 75.; Vertreterversammlung des Kreiskriegcrver- bandes Biedenkopf waren etwa 70 Vertreters erschienen. Der Bericht über den Stand der Jugendpflege im Kreise wurde als erfreulich bezeichnet. Jm Kreise bestehen gegenwärtig 27 Turnvereine, (und' 15 neue Spielplätze sind in letzter Zeit zu den bereits vorhandenen gekommen. Ein Lichtbilderapparat ift vom Kreise beschafft worden und für Vereine kostenlos zu haben. -
ch Zosbach, 8. Juli 1913. In einer hiesigen! Lehmgrube wurde ein Arbeiter von niedergehenden Erbmassen verschüttet und getötet.
vermischtes.
• Zur Förderung de? KleinwohnungswefenS und für städtischen Baulanderwerb bewilligten die Stadtverordneten in Dresden 18 Millionen Mark.
Reklame»« «ud Anzeigenteil.
Der Kinder bester Schutz gegenKrankheit ist au^ Sauberkeit und Abhärtung eine emfache regelmäßige Ernährung. Zu letzterer wählt eine kluge Mutter da» Nestle'sche Kindermehl, eine naturgemäße, leicht verdauliche und gern genommene Nahrung, welche die Klemen- vor Darm- und Magenkatarrhen schützt und das Entwöhnen der Säuglinge bedeutend erleichtert. Vrobedose- aratis durch Nestle-Gefellschäft. Berlin SB..57.V