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2. Blatt.

vruck Ser zuldaer Actiendrriclerei in $n!bo.

*$♦ Zuldaer Zeitung» ***

-JV2 155.

»amrtag 5. Juli (915.

? Zur Abonnentenverficherung erhalten wir von einem geschätzten Mitarbeiter die folgenden Darlegungen, die unsere gestrigen Aus­führungen noch wesentlich ergänzen.

Es gibt eine Reihe Von meistens farblosen Mat­tern. die die sog. Abonncntenversicherung eingeführt haben. Zur Zeit werden auch Versuch': gemacht, eine solche Wochenschrift im Fuldaer Land zu verbreiten. Deshalb dürsten einige grundsätzliche Bemerkungen am Platze sein.

Die rechtliche Konstruktion dieser Abonnentcuver- sicherungen ist eine sehr verschiedene. Entweder der Verleger verspricht für den Fall des Todes oder des Unfalles eine Entschädigung ohne Rechtsanspruch, oder aber er gewährt einen Rechtsanspruch wie eine Versicherungsgesellschaft, oder aber der Verlag schließt mit einer Versicherungsgesellschaft einen Vertrag, wo­nach die Abonnenten bei der Gesellschaft versichert sind.

Allen Spielarten ist der Zug gemeinsam, daß sie auf versicherungstechnisch ungesunder Grundlage aufgebaut sind. Alle sind auf Abon­nentenfang berechnet und stellen eine Re­klame dar, die dem Zeitungswesen innerlich fremd ist. Während die letzte Art noch verhältnis­mäßig die beste ist, sind die ersten schon wiederholt als Volksbetrug bezeichnet worden. Sicher trifft das auf die Art zu, wo eine Entschädigung ohne Rechts­anspruch nur versprochen wird. Aber auch im z w e i- ten Falle hat der „Versicherte" keine andere Ga­rantie als dqs Vermögen des Verlegers — wenn ein solches vorhanden ist. Die Gefahr einer Tä u f ch u n g und S ch ä d i gu n g des Publikums liegt hier sehr nahe. Das A u f s i ch t s a m t für Versicherun­gen hat denn auch gegen diese Art der Versicherun­gen, die den Versicherten nur einen „mangelhaf­ten und zweifelhaften Schutz gewähr- t e n", in dankenswerter'Weise Front gemacht und sie verboten, das Amt ist aber durch die konstante Re ch t- f p r e ch u n g des Reichsgerichts im Stiche ge­lassen worden, und so kann diese Form der Versiche­rung leider fortbestehen. Im Reichstag hat das Zentrum wiederholt in Resolutionen das Verbot derartiger Versicherungen durch Gesetz verlangt. Dr. Marcour wies bei der Begründung darauf hin, das; „die Mehrzahl der verständigen, von höheren Ge­sichtspunkten geleiteten Zeitungsvcrleger mit aller Entschiedenheit eine Verquickung des Zeitungswesens mit dem Versicherungswesen ablehnt und zwar aus idealen Gründen. Sic alle betonen, daß es sich bei der Abonnentenversicherung um einen gro­ben Unfug handelt, durch welchen Gefahren für das Gemeinwohl, namentlich für die arbeitenden Klassen, aber auch für die Versicherten überhaupt her­beigeführt werden. Es handelt sich bei dem Kampf gegen die Abonnentenversicherung, sagt Dr. Marcour weiter, um ein allgemeines volkswirtschaft­liches Interesse; wir wollen vor allem die Ar b ei r e r in der Industrie und Landwirt­schaft, sodann den kleinen Gewerbetreiben­de n, den H a n d w e r k e r, den kleinen Landwirt und andere Kreise schützen vor einer Versiche­rung, die sich in reklamearstger Weise an sie heran- drängt, aber nach unserer Ueberzeugung nicht die nötigen Garantien bietet, um sie zu ihrem Recht kommen zu lassen, falls sie einen Unfall erlei­den.

Wie kommt denn eine solche Versi­cherung gewöhnlich zu Stande?

„Jeder Abonnent dieses Blattes hat bei einem tödlichen Unfall oder bei einem Unfall mit nachfol­gender lebenslänglich dauernder Ganzinvalidität einen Anspruch auf 1250 Mk. Bei einer durch Unfall her­beigeführten dauernden teilweisen Invalidität werden Mk. 30 bis 300 ausbezahlt. Ist der Abonnent ver­heiratet, so erstreckt sich die Wohlfahrtseinrichtung un­ter den gleichen Bedingungen auch auf die Ehefrau desselben. 2500 Mk. für Mann und Frau zusam­men." — Sv oder ähnlich wird mit dick gedruck­ten auffallenden Lettern auf der ersten Seite verkündigt. Ganz klein in einer Ecke, wo man es kaum beachtet, steht dann d:r Hinweis: „Uebcr die Voraussetzung der Wohlfahrt sein­richt nng geben dich Bedingungen Aus­schluß, die vom Verlag zu beziehen sind." Tas ist der erste, meist recht verhängnis- volle Fallstrick, der bedeutet nur zu häufig und nur

Meines FenMeton.

... — Sehet auch den Himmel an! Oft zwar ist der Himmel bedeckt bei Tag und b:i Nacht, und die -Sterngucker, Fachleute sowohl wie Dilettanten, haben nicht immer Gelegenheit zu Beobachtungen. Nun aber stehen wir in sonniger Sommerzeit und können uns öfter als sonst an sternenklaren Nächten erfreuen, die einen Blick nach oben gestatten, dorthin, wo die Welt kein Ende hat, und wo Millionen von Sternen und Sternchen ihr flimmerndes Licht auf die müde Erde herabscndcn. Allen Naturfreunden sei empfoh­len, nicht nur durch Wald und Feld zu streifen, nicht nur an der Schönheit der Natur, an Pflanzen, Lia- fern, Gesteinen sich zu erfreuen, sondern auch etwas Astronomie zu treiben! Und vor allem versäume man nicht, seinen Kindern Interesse für die Himmels­kunde beizubringen. Es gibt in allen Buchhandlun­gen Sternkarten zu kaufen, die so konstruiert sind, daß man für .jeden Tag und Ort das genaue Stern­bild, wie cs sich am Himmel zeigt, feststellen kann. Schon die Veränderlichkeit der einzelnen Sternbilder ist außerordentlich lehrreich. Ebenso natürlich ein tieferes Eindringen in die Himmelsgeheimnisse, in das Wesen, die Entfernung, die Geschichte der einzel­nen Sterne usw. Solcherlei Beschäftigung hebt den Menschen aus der prosaischen Alltags- und Berufs­arbeit heraus, sie lehrt ihn denken und bewundern, sie führt ihn zur stillen Andacht! Wie wenige z. B. wissen, wo die verschiedenen Planeten am Himmel zu suchen sind, die zu unserem Sonnensystem ge­hören! Wie interessant ist es andererseits, z. B. 'zu wissen, daß der gute Mond, der so still durch die Abendwolkcn zieht, diesen seinen Spaziergang 375mal schneller als ein Schnellzug unternimmt, daß er nicht etwa eine glatte Kugel ist, sondern rundherum stachelig wie ein kleiner Igel, daß 50 Mondbälle erst soviel sind wie die Erdkugel, 1300 Erdbälle erst soviel wie die Hupiterkugel, oder 1,3 Millionen Erdkugeln chbiel wie unser Sonnenball, und wiederum 635 sol- chcr Sonucnbällc soviel wie der größere Stern der Eapclla, daß man trotz dem Millionenlcher der Sterne boch nur etwa 7600 mit bloßem Auge sehen kann, ^aß man das Ende der Welt mit 30 000 Lichtjahren eerechnct bat usw. usw. Wahrlich der Himmel bietet erhebendes, Erbauendes tausendfach! mo-

~ Tic körperliche Arbeit beim Fußgänger und ter* notwendig es ist, daß besonders ^eefteSarveiter und Stubenhocker für eine intensive

Lokaler.

Fulda, 5. Juli 1913.

# Personalien. Gerichtssekretär W. Fehling ist auf Wunsch von Battenberg nach Fulda versetzt worden. — Der Landespraktikant P. Schmidt wurde zum Sekretär bei der Landesversicherungsanstalt Hessen-Nassau ernannt. — Verliehen ist der Charakter Professor den Lehrern der kunstgewerblichen Fach­schulen Weber und Wittig in Kassel, Zimmer­mann und Eitzen berg er in Hanau, und dem

zil leicht eine — nicht bewußte, aber tatsächlich vor­handene — Täuschung des Publikums. Von 100 Abonnenten wird kaum einer sich finden, der die kurze Bemerkung lieft, oder sich gar die „Bedingungen" kommen läßt, ihnen allen schwebt nur die große, re- klamenbafte Ucberschrist vor, jeder bekommt s o v i ri hu n d er t M a r k ausbezahlt. Erst wenn ihm ein Unfall zustößt, dann beginnen die Plackereien und Scherereien, dann merkt man die vielen „Wenn" und „Aber" und erfährt die Einschränkungen und Ausnahmen, die in den unbekannten „Bcdingun- g e n" enthalten sind, sodaß schließlich die Ausnahme zur Regel und die Regel zur Ausnahme wird. Im Reichstag wurden darüber die interessantesten Einzelheiten vorgeführt, auf die wir gelegentlich noch zurückkommen werden. Das Endcrgebniss der wie­derholten Besprechungen im Reichstag ging dahin, daß fast allgemein die Abonnentenversicherung als ein Krebsschaden der Presse bezeichnet wurde. Dr. Pichler nannte sie geradezu einen „groben U n f u g". Auch der Staatssekretär Dr. Nieberding vertrat s. Zt. die Ansicht, fcefc ^rin anständiges literarisches UnterneH«en sich mit solchen Sach en nicht beschäftigen kann." Es seien dabei Erscheinungen hervora-treten, die das Bolkswvhl schädigen und nicht nur Befremden, sondern Unwillen zu erregen geeignet sind.

Es ist nun allerdings richtig, daß auch einige la= tholische Zeitungen, besonders im Industriegebiet, die Abonncntenversicherung eingeführt haben. Sie ha­ben aber betont, daß sie es nur getan haben, um nicht von der schmachvollen Konkurrenz der „Generalanzei­gerpresse hmweggcfegt zu werden. Der Not gchor- cheitd, nicht dem eigenen Trieb, haben sie geglaubt, in den sauren Apfel der Abonnentenversicherung bei­ßen zu müssen, solange das erstrebt: gesetzliche Ver­bot noch nicht erfolgt ist. Es mag sein, daß densel­ben Erwägungen auch die in dem katholischen Kol­portage-Verlag in Wiebelskirchen (Saar) erscheinende Wochenschrift „Nach der S ch i ch t", ihre Ent­stehung verdankt. Prinzipiell müssen wir ihr gegenüber denselben Standpunkt vertreten wie gegen­über allen Blättern mit Abonnentenversicherung. Mit Recht wurde int Augustinusblatt, dem Organ des Angnstinusvereins zur Pflege der kathol. Presse, den katholischen Blättern dringend davon abgeraten mit Rücksicht auf die Konkurrenz selbst eine Abonnen­tenversicherung einzuführen und so den Teufel durch Belzebub austreiben zu wollen, man sollte es doch vorerst einmal mit der Aufklä­rung des Publikums versuchen, über den wah- r en Wert bezw. Unwert derartiger Abonnenten­versicherungen, mögen sie heißen wie sie wollen und ausgehen, von wem sie wollen. Derartige Blätter bilden auch eine sehr bedenkliche Konkurrenz gegen bereits bestehende Sonntagsblätter, die allen Anfor­derungen entsprechen, die man an ein zeitgemäßes Sonntagsblatt stellen kann, wie z. B. der Bonifatius- bote, der dabei aber nur 50 I vierieljährl. kostet, d. i. nur ein Fünftel von dem, was jenes Blatt mit Abonnentenversicherung verlangt. Es kann auch sehr leicht der Fall eintreten, daß durch ein solches Blatt, das sich vor allem an die Arbeiter- bevölkcrung wendet, ein Zwiespalt in eine einheit­liche Arbeiterbewegung getragen wird, wenn es näm­lich — wie von dem mehrfach erwähnten in einem kathol. Verlag erscheinenden Blatt gesagt wird — in der Arbeiterfrage eine andere, als die in der betr. Gegend allgemein bestehende Richtung vertritt. Unseres Wissens lehnt auch die Westdeutsche Arbeiter­zeitung alle Blätter mit Abonnentenversicherung und I auch das erwähnte entschieden ab.

Paria tueri, d h. die bestehenden Blätter schützen I und ihre Existenz immer mehr sicher stellen, das dürfte auch hier gelten. _ I

bekamen, nur in i r nachgeben mußten, unbekümmert um unser angeborenes Rechtsempfinden! Fühlt ein Kmd, daß cs in der Liebe der Eltern seinen Geschwi­stern nachsteht, so bleibt das Gefühl hasten für alle Zeit und verscheucht die Ehrfurcht, ja mehr noch, das vernachlässigte Kind glaubt später, daß die ganze Erde keine Liebe zu ihm habe! Und wie man es mit ihm machte, so handelt es später auch selbst: Es hat selbst keine Liebe für andere übrig! Mit vorge­zogenen Kindern erlebt man in der Regel aber auch „nichts Gutes". Vorziehen, in der Kinderstube ist immer gleichbedeutend mit ver ziehen! Lasse man daher allen seinen Kindern die gleiche Liebe angc- deihen, am wenigsten lasse man merken, daß man das eine oder andere innerlich lieber hat! ef.

— Die Sprache der Augenbrauen. Ans allen möglichen Dingen will man den „Charakter" eines Menschen zu deuten versuchen. Ziemlich vernachläs­sigt ist die Charaktcrdeutiing aus Form, Farbe und Stellung der Augenbraue^, obwohl mit ihrer Deu­tung schon Aristoteles sich beschäftigt hat. Er meinte, und die Gelehrten teilen auch heute noch diese Ansicht, daß in der Mitte zusammcntreffendc Augenbrauen einen mürrischen Charakter betraten: andere sagen freilich, daß es sich in einem solchen Falle um einen „ernsten" Charakter handelt, was auch die Erfah­rung vielfach bestätigt. Sange Augenbrauen weisen auf ein fröhliches Gemüt und auf heitere Liebens­würdigkeit hin. Schwache Augenbrauen sind ein Zeichen von Charakterschwäche und Gleichgültigkeit. Rote Augenbrauen verraten Ehrgeiz, dunkle: Ge­duld und ruhige Energie, hellfarbige: hervorragende Intelligenz. Ist die Farbe Heller, als die des Kopf­haares, so deutet dies auf schwache Gesundheit, vs,

— In den Zeiten der Obstreife kommen nicht selten Streitigkeiten zwischen den Besitzern nachbar­licher Gärten vor über die Frage, wem die über­hängenden und die abgefallenen Früchte gehören. Nach dein Gesetz gehören alle Früchte, die sich an einem Banin oder Strauch befinden, dem Besitzer des Baumes resp. demjenigen/ der den Garten inne hat, anch dann, wenn einzelne Zweige in das 'Nachbar­grundstück Überhängen. Das möge man sich merken, denn gerade über' diese Frage entsteht der meiste Streit. Ter Nachbar hat also kein Recht, die über« bangenden Früchte für sich zu pflücken, er hat aber durchaus nicht die Pflicht, dem Eigentümer das Be­treten seines Gebietes zu gestatten, damit dieser auch die übetbänae^hen Früchte selbst abernten kann.

I Regierung?- und Schulrat Bottermann in Kassel der Charakter als Geheimer Regierungsrat.

a. Schulpersonalie«. Endgiltig angestellt wurden die Lehrer Schröder in Bebra, Schulz in Dens, Kreis Rotenburg, Dorffchäfer in Sebbeterodt, Kreis Ziegenhain, Schlitt in Flieden. Einstweilig I angestellt wurden die Schulamtsbewerber Schnell in Salmünster und Georges in Weilers, Kreis Gelnhausen. Versetzt wurde Lehrer Wertheim von I Zimmersrode nach Neustadt, M.-W.-B.

*♦* Dom. Morgen bet Gelegenheit der ewigen Anbetung im Dom gelangen folgende Gesänge zur I Aufführung: Beim Kathedralamt, das mit Bischof- lieber Asfinstenz gefeiert wird, singt der Chor die I Missa in honorem 88. Cordis Jesu von Singen« I berget, und nach dem Offertorium das 0 sacrum I convivium von Viadana. Die Vesper um 2 Uhr I nachmittags wird im gregorianischen Choral gesungen. I Bei der Schlußandacht abends 6 Uhr, die der Hochw. Herr Bischof abhalten wird, wird ein deutsches Herz Iesu-Lied von Wiltberget gesungen, beim Umgang ein Fange lingua von Elt und zum Segen ein I Tantum ergo von Witt.

! Unser Artillerieregiment verläßt mittels Sonder­zuges heute nachmittag 4,20 Uhr Eisenach und wird, wie schon vorgestern gemeldet wurde, heute abend 81/» Uhr hier eintreffen.

X Brand. Gestern abend ’/»ll Uhr brach im Räucherschlote der Metzgerei von Gebr. Schäfer Feuer aus, das vermutlich durch ein herabgefallenes Speckstück hervorgerufen wurde. Mit rasender Ge­schwindigkeit stieg das Feuer an dem mit Speck und I Wurstwaren gefüllten Schlot empor, und in einigen Minuten war der ganze Schlot eine Fe -erfäule, deren Flammen an den glühenden Türen, sowie am Schlothut mächtig herausschlugen. Die herdeigeru« | jene Feuerwehr war rasch zur Stelle und tat dem wütenden Element Einhalt.

F6! Strafkammer. (Fortsetzung.) Wegen Erpressungs- vermch, Bedrohung und Beleidigung sollte sich der 41jährige Schuhmachermeister Konrad Hartmann aus Wiesbaden verantworten. Der Angeklagte ist schon viermal vorbestraft. Er vermittelte zusammen mit einer Wiesbadener Heiratsvermittlerin und einer Zofe im Jahre 1910 die reiche Heirat des früher hier viel genannten Arztes in der Rhön, Dr. H., damals noch in Sch. Dr. H. erklärte sich bereit, beim Zustande­kommen der Ehe an die Vermittlerin 10000 Mk. zu zahlen, stellte auch sofort drei akzeptierte Wechsel über 2500 Mk., 2500 Mk. und 2000 Mk. aus, der Rest von 3000 Mk. sollte bar bezahlt werden. Die ersten zwei Wechsel wurden nicht eingelöst und gingen zum Protest. Die anhängig gemachten Wechselklagen er­zielten ein rechtskräftiges Urteil. Die Ehe war jedoch von nur sehr kurzer Dauer und der Arzt nicht im Stande, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Der Arzt teilte dem Angeklagten mit, daß sein Schwager in H. für diese Angelegenheit aufkommen werde. Der Schuhmachermeister wandte sich wieder­holt an den Schwager, doch ohne Erfolg. Dann schrieb er ihm zwei Briese, deren Inhalt Gegenstand der heutigen Klage ist. Die gestrige Verhandlung ergab, daß der Angeklagte keine rechtliche Forderung habe, da Versprechungen aus Ehevermittelungen nicht klagbar sind. Auch wurde ein Vertrag verlesen, nach welchem Dr. H. seinem Schwager etwa 29000 Mk. schuldet. Staatsanwalt Rüdinger beantragte gegen den Angeklagten eine Gefängnisstrafe von 6 Wochen. Das Gericht beurteilte den Fall milder und erkannte auf 10 Tage Gefängnis. — Wegen Uebertretung der Jagdordnung waren der Lehrer Sch., der Taglöhner E/ H. und der Schuhmacher E. I. von M. vom Schöffengericht in N. verurteilt worden, und zwar ersterer zu 50 Mk. und die beiden anderen zu je 10 Mk. Kosten. Hiergegen legten alle drei Be­rufung ein. Im gestrigen Termin war der letzt­genannte E. I. nicht erschienen. Die Angeklagten haben im Januar einen Dachs geschossen, eingefangen, mißhandelt und später durch einen Schlag auf den Kops gelötet. Das Gericht verwarf die Berufung. — Auch die Berufung eines hiesigen Bäckermeisters, der am 27. Mai vom Schöffengericht Fulda wegen Erregung ruhestörenden Lärms und groben Unfugs zu einer kleinen Geldstrafe verurteilt wurde, war erfolglos.

(*) Sonderzug. Anläßlich des morgen in Bronn­zell stattfindenden Sommersestes der Turngemeinde wird morgen abend ein Sonderzug gefahren, und zwar ab Bronnzell ll12, an Fulda ll20.

Muskelarbeit zu sorgen haben, wenn ihnen ihre Ge­sundheit lieb ist, ersieht man recht deutlich aus der vergleichsweisen Arbeit eines Radsahrers und eines Fußgängers. Legt ein Radfahrer in einer Stunde 15 Kilometer zurück, so verbraucht er hierbei 22 Prozent mehr Sauerstoff als ein Fußgänger, der in berfclb m Zeit nur drei bis vier Kilometer weit kommt. Die 22 Prozent bedeuten 331 Kalorien, dies wieder ist die Wärmemenge oder richtiger Ener­giemenge ans 36 Gramm Fett! Ein Fußgänger muß daher für dieselbe Wegstrecke fast das Vierfache an Kraft aufwcnden, wie ein Radfahrer. Hieraus ist ersichtlich, wieviel ökonomischer das Radfahren gegen­über dem Fußgehen ist. Der geübte Radfahrer fommt noch srifch und munter am Ziele an, während der Fußgänger müde und abgespannt fein Ziel er­reicht. Deshalb sollten Geistesarbeiter, zu denen auch die Beamten gehören, zu ihrer Erholung recht fleißig auch das Fahrrad benutzen! Kein Teil der Musku­latur darf untätig bleiben, da diese einen erheblichen Teil unserer Körpermasse bildet, und nur, wenn alle Organe ihren Zwecken entsprechend gebraucht wer­den, bleibt man gefunb. In den Muskeln vollziehen sich die so wichtigen Oxhdations-, d. h. Verbrennungs­prozesse, die kein Mensch vernachlässigen darf. gf.

— Ungleiche Liebe Wie oft kann man aus dem Munde einer Mutter, auch wohl aus dem eines Va­ters die Worte hören: „Ja, der Hans ist mein Lieb­ling", oder „die Grete ist mein Lieblingskind." Da­mit ist noch nichts anderes gesagt, als daß man eins der Kinder den anderen in bet Liebe vorzieht, daß man mehr Freud: an ihm hat als an den anderen. Manchmal freilich ist die Liebe weniger auf die Schönheit, auf die Talente, auf den Charakter des bevorzugten Kindes gegründet, sondern umgefebrt auf die körperlichen oder geistigen Mangel, sie ist dann mit Mitleid gemischt, mit der ständig quälen­den, bangen Gewißheit, daß das mehr geliebte Kind eben seiner Defekte wegen keine so glückliche Zukunft haben wird, Ivie die anderen, die gesunden, geweckten, geistig regsamen Kinder des Hauses. In solchen Fällen mag besonders das weiche Mutterberz eine gewisse Berechtigung haben, von ihrem „Liebling" zu sprechen. Aber liegen keine äußerlichen Gründe vor, dann ist „ungleiche Liebe" eigentlich doch etwas recht Herzloses! Daß sich Kinder gern streiten und zanken und daß sie gern lärmen, ist schon richtig, wir waren früher auch nicht anders, aber wie bitter weh tat es uns, wenn immerfort mit mir die Schläge

0 Diebstahl. Aus einem Keller des Hauses Niestgerstraße 16 wurden 90 Eier, 1 Pfund Butter und 8 Flaschen Wein gestohlen. Dem Dieb wurde die Arbeit dadurch sehr leicht gemacht, daß die sehr großen Kellersenster nicht verschlossen waren.

<$> Wasserleitungsbruch. Gestern mittag platzte bei den Kanalisierungsarbeiten in der Borgiasstraße ein Wasserleitungsrohr, ohne jedoch weiteren Schaden anzurichten.

§ Unfall. Gestern nachmittag scheuten in der Leip- zigerstraße die vor dem Heuwagen eines hiesigen Einwohners gespannten Pferde und liefen mit dem Wagen davon. Unterwegs lösten sich zwei Räder vom Wagen, wodurch die Pferde zu Fall kamen und aufgehalten werden konnten. Ein Pferd erlitt Haut­abschürfungen.

[*] Schwurgericht iu Hanau. Zur Aburteilung kom­men folgende Strafsachen: Am Montag den 7. unv Dienstag den 8. Juli Holzarbeiter Nikolaus Herbert und Holzarbeiter Christian Grösch, beide von Dal- herda, wegen Meineids; am Mittwoch den 9. Juki Maurer Jos. Schmidt und Sattlergeselle Anton Brächter, beide von Großenlüder, wegen Notzucht; am Donnerstag den 10. Juli Kreis-Vollziehungs-Beamter a. D. Robert Kraule in Frankfurt a. M., wegen Amts­unterschlagung; am Freitag den 11. und Samstag den 12. Juli Schuhmacher Emil Wehner von Reul­bach wegen Brandstiftung; am Montag den 14. Juli und folgende Tage Weißbinder Gottfr. Schrempf, Bauer Aug. Brill, Arbeiter Jos. Kolb, Weißbin­der Jos. Schneider, Schreiner Wilhelm Wild, Weißbinder Gottfr. Wild, Landwirt Gottlieb Wild, Frau Marie Wild, alle aus Aufenau, wegen Mein­eids. — Sicherem Vernehmen nach wird den Verhand­lungen Oberlandesgerichts-Präsident Dr. Greiff- Kassel den Verhandlungen beiwohnen.

-y- Zwangsversteigerung. Bei der heutigen gericht-i lieben Zwangsversteigerung der Grundstücke des Metzgers Ferdinand Diegelmann in Kohlhaus, und zwar Haus Nr. 1 (Wohnhaus mit Anbau, Hofraum, Hausgartcn, Scheuer mit Stallung), Haus Nr. Via (Wohnhaus mit Stall, Hofraum, Schlachthaus, Kegel­haus mit Kegelbahn), ein Garten, 6 a 09 qm groß, sowie eine Wiese in der Gemarkung Johannesberg, 6 a 95 qm groß, blieb Höchstbietender Kaufmann Rud. Reinhardt in Seligenstadt mit 20000 Mk. Ter Gesamtwert ist auf 42000 Mk. festgesetzt. Mit zu übernehmen sind 16 518,03 Mk. Hypotheken der Landes» kreditkasse, die stehen bleiben.

Lk. Prämiierungen. Die Landwirtschaftskammer sucht die Ausstellung von Vereins-, Genoffenschafts-, Kreis- und Privathengsten belgischen und rheinisch- belgischen Schlages durch die Verleihung von Staatsprämien zu unterstützen. Für einen angekörten und zum Decken fremder Stuten zur Verfügung ge­stellten Hengst, welcher von der Prämiierungskommission als zur Zucht besonders geeignet befunden wird, kann eine Prämie bis zu 300 Mark vergeben werden. Die Prämienverteilung für Hengste soll in diesem Jahre gleichzeitig mit der Erteilung von Zuchtmaterial- Erhaltungsprämien an Kaltblutfohlen auf folgenden Fohlenschauen erfolgen: Donnerstag, den 17. Juli vormittags 9 Uhr in Hanau, nachmittags Via Uhr inSch 1 üchtern, und um 5 Uhr in Fulda; Freitag, den 18. Juli vormittags 9 Uhr in Hün­feld, IO3/« Uhr in Hersfeld, nachmittags 2 st» Uhr in Melsungen. Da in den Kreisen Gelnhausen, Gersfeld, Rotenburg und Witzenhausen in diesem Jahre keine besondere Fohlenschau abgehalten wird, werden die Züchter dieser Kreise ersucht, ihre Hengste und Fohlen auf einer der vorgenannten' Schauen vorzuführen.

'cP Zum 12. deutschen Turnfest, das vom 12.—15. Juli in Leipzig abgehalten wird, hat auch die Fuldaer Turnerschafr annähernd 50 Turner als Teilnehmer ge­meldet. Der 7. deutsche Turnkreis veranstaltet als Sonder­aufführung ein Keulenschwingen, das vom I. Kreisturn. wart, Herrn Oberlehrer Schnädter-Fulda geleitet wird. An dem Wetturnen beteiligen sich 5 hiesige Turner, von denen dem Turn- und Fechlklub 3 und der Turngemeinde 2 Mitglieder angeboren. Nach den letzten Mitteilungen sind bereits 80000 Festteilnehmer dein Wohnungsaus­schuß gemeldet worden.

V. H. C. Der Vogelsberger Höhenklub (Sektion Fulda) veranstaltet am Sonntag eine Wanderung über Herbsteins Langenhain, Hoherodskopf, Hochwaldhausen, Ilbeshausen. Auf dem Hoherodskopf werden sich mehrere Vereine des Vogelsberger Höhenklubs treffen und das bekannte Hoherodsfest feiern. (Näheres siehe Anzeige.)

Kann also der Eigentümer die Früchte nicht von sei­nem Grundstück aus crveichen, und verweigert ihm der illachbar das Betreten seines Grundstücks, dann müssen die Früchte wohl oder übel hängen bleiben! Fallen die Früchte jedoch, gleichviel ob reif oder un- rcff, vom Baume in das Nachbargrundstück herab, o hat nur der Nachbar ein Anrecht an diesen Frücht ten, und der eigentliche Besitzer des Btzumes kann keinerlei Ansprüche auf Herausgabe oder Entschädi­gung geltend machen. Also kurz gesagt: Die noch hängenden Früchte gehören dem Besitzer des Baumes, alle herabgefallen en Früchte dem­jenigen, in dessen Grundstück sie herabgefallen finde lleberhängeude Zweige darf der Nachbar nicht ohne weiteres beseitigen, auch dann nicht, wenn die Zweige seinen eigenen Garten, z. B. durch Beschatter, darunter befindlicher Beete, beeinträchtigen. Er muß vielmehr den Nachbar auffordern, die Zweige zu be- eitigeii, ehe er Selbsthilfe anwenden darf, unb zwar muß er ihm eine angemessene Frist stellen. - Diese kann sich unter Umständen bis zum Herbst hinziehen, bis zur Zeit der Verpflanzung, weil der Baumbc- itzer das Recht behalten muß, den ganzen Baum zu verpflanzen, um alle Zweige zu erhalten. Ein Baum aber läßt sich nicht zu jeder Zeit umpflanzen. rb.

— An dem Kampfe gegen die Mücken, die den Aufenthalt im Freien, im Garten und Wald oft ge­radezu mierträglich inachcn, kann und sollte jeder Haus- und Gartenbesitzer sich beteiligen. Die geeig­netste Bnltstätte für die Mücken sind die Regenfässer. Tas Mückenweibchen legt mit Vorliebe ihre Eier auf stehende, faulige Gewässer, und so niuß man eben dies beseitigen. Am einsachsten ist das Auf­gießen von etwas Petroleum. Dadurch bildet sich eine ganz dünne Oelschicht auf der Wasserfläche, bie: aber vollständig genügt, um von dieser den Sauer­stoss der Luft abzuhalten und die Larven zu ersticken. Auch faulende Pflanzenstoffe sind zu beseitigen. Tie Mühe ist wahrlich nur gering. Hauptsache ist aber, daß jeder sich ihr unterzieht, unb daß die Vernich­tung energisch vorgenommen wird. Dann wird man bald von den Plagegeistern befreit fein, denn mit jeder Larve, die man zerstört hat, tötet man Zehn- tanfenbe von Nachkommen! . Ig- .

— Glückliches Zusammentreffen. Che; (zum Be­werber nm die Kassiererstelle): „§>m — id) wollte eigentlich einen Verheirateten anstelle»." — „Ei, bas trifft sich ja famos; ich wollte Sie ohnehin um die Hand Ihrer Tochter bitten."