Fuldaer Zeitung
trfdjdnt tSgNch mV Ausnahme der Sonn- und Zeleriage. Mertel, jährlicher Bezugspreis ohne Bringerlohn und Bestellgeld in Zulda sowie auswärts 1.50 mark. •••• Rotationsdruck und Verlag der 1 s $ul6aer fktienbrudterei In Suita. Fernsprecher Nr. 9. s s
z z TDodjen-Beitage: z Z T z z HTonats-Behäge: z s Illustrierte Sonntagszeifung i Zuldaer Seschichtsblätter r. Ziehungslisten der preußisch-süddeutsch« Klaffen-Lotterie. — tzaldjährlich Taschenfahrplan, n
fln,elgen: Per Reum einer- rfnfpctngen celenetzeNe, 47 na »re», »oftet | j pfg. Reklamen: Der Raum einer Colonelteile, 74 mm »reit, kostet 40 Pfg. Bei tDieOerholungen Rabatt. $ür phert- und fluskunflanteieen 20 Pf. extra. 3n Konkursfällen wir» »er »emlltiate Rabatt hinfällig. Crfülluncsort für bas Anklagen oon Forderungen ist Sulba. Rnfeloen-finnahme bis so Uhr vormittags. :: :: Größere finteigen erbitten wir uns taes vorher. » %
Nr. |5O. erstes Blatt.
Mittwoch den 2. Juli 1913.
40. Jahrgang.
X Wie es so gekommen ist.
Was man der Willkür der Menschen zum Lob oder Tadel anrechnet, ist oft aus dem Drang und Zwang der Verhältnisse mit Naturnotwendigkeit hervorgegangen. Die „Logik der Tatsachen" erkannte sogar der Kraftmensch Bismarck an.
Wenn man auf den Werdegang des Steuerkom- promilses zurückblickt, so zeigt sich auch eine ziemlich einfache Logik der Tatsachen. Auch wer an dem Ergebnis keinen Gefallen findet, kann sie nicht verkennen.
Ein kleiner halbamtlicher Rückblick in der heutigen „Norddeutschen" braucht dafür den Ausdruck „hervorgewachsen". Das Kernstück des Besitzsteuer- komprvmisses, heißt es da, sei aus dem Regierungsentwurf hervorgewachsen. Das stimmt. Und der Regierungsentwurf war seinerseits aus der Erkenntnis hervorgewachsen, daß das Feld der indirekten Steuern abgegrast sei und der B e s i tz zu dem Reichs- bedarf herangezogen werden müsse.
Das ist die Wurzel des Gewächses. Bei der Finanzrcform von 1909 hatten Zentrum und Konservative alle Kraft und Kunst aufgewendet, um den Eingriff des Reiches in die direkte« Vermögenssteuern zu verhüten, weil sie den Einzelst aalen Vorbehalten bleiben sollten. Es gelang damals. Die Entscheidung fiel bei der Ablehnung der Erbanfallsteuer, die sowohl aus politischen als auch aus sozialen Gründen bedenklich war und zu deren Verhütung die Polen in dankenswerter Weise mitwirkten.
Nun kamen die Reichstagswahlen von 1912, die der Rechten Verluste brachten und der Linken eine kleine, aber bedeutsame Mehrheit verschasf- ten. Dazu kamen alsbald neue Reichsbedürf- nisse, zunächst für 1912 in mäßigem Umfange. Nun stellt sich heraus, was schon im Iah« 1909 viele Einsichtige vorausgesehen hatten: bei weiteren Anforderungen an die Steuerlkraft sei mit Verbrauchs- und Verkehrs st. euer« nicht mehr „ auszukommen, das Reich werde in der einen oder an3 deren Form auf den Besitz zurückgreifen müssen. Die Folge davon war der damalige Gesetzesparagraph B assermann-Erzberger, der eine allgemeine, den verschiedenen Formen des Besitzes gerecht werdende Besitzsteuer vorfah.
Als nun der gewaltige Mehrbedarf infolge »ex Heeresverstärkung dem Jahre 1913 eine Deckungsaufgabe von unerhörtem Umfange stellte, mußte der Bundesrat schon bei seinen Entivür- fe n mit der Besitzsteuer rechnen, die durch die Verhältnisse und die förmliche Reichstagsentschließung unvermeidlich geworden war. Glücklicher Weise griff der Bundesrat nicht auf sein altes Projekt der Witwen- und Waisensteuer" zuuiick. Er suchte einen Ausweg mittels der „veredelten Matrikularbeiträge": Die Einzel st aaten sollten die Abgabe vom Besitze, die das Reich braucht, selbstherrlich umlegen, erheben und abführen. Die gesetzgeberische Arbeit wäre damit in die einzelstaatlichen Parlamente verlegt wor3 den. Nun erhob sich aber die Frage: Was soll werden, wenn in dem einen odepc anderen Bundesstaat das erforderliche Landesgesetz nicht zustande kommt? Diese Möglichkeit erforderte eine Sicherungsmaßregel, und so kam der Bundesrat auf den Gedanken, "die Besteuerung des Zuwachses an Vermögen als Lückenbüßer und Notanker vorzuschlagen. Das ist bei Krückstock, der sich zum Hauptträger des Stcuer- baues auswachsen sollte!
Als nun der Reichstag sich über die Deckungsvorlagen machte, zeigte, sich überraschend wenig Neigung für die veredelten Matrikularbeiträge. Auch in solchen Kreisen, wo eigentlich das föderalistische Prinzip wurzeln sollte, hatte man Scheu davor, auf
Bas Münchner KinM.
30] Roman von Felix Nabor.
Max knickte zusammen. Er fürchtete seinen Bruder und zugleich begann er ihn zu hassen. Erwürgen, niederschlagen hätte er diesen korrekten Tugendmenschen mögen, in dessen Leben es keine Abgründe und keine Geheimnisse gab, wo sich Soll und Haben stets in schönster Ordnung deckten.
Und wieder dröhnte die eherne Richterstimme über ihm: „Ich weiß, daß ein Offizier andere Ansprüche an das Leben zu machen berechtigt ist als ein schlichter Kaufmann; ich gönne dir alle erlaubten Freuden des Lehens, aber ich bitte dich um eines: lebe in Ehren! Beschmutze deinen Rock, beflecke deine Eh« nicht! Gehe den Weg der Pflicht! — Entsage den Weibern und dem Spiel und sei vor allem em tüchtiger und pflichttreuer Offizier! — Du stehst an einem Abgrund, ohne es zu wisien, du gehst einen Weg, der dich ins Verderben führt. Ich bitte dich: kehre um! — Noch ist es Zeit dazu und ich will dir die Hand reichen und dich auf festen Grund führen. Ich will dir nicht nur ein liebender Bruder, sondern der treueste Freund sein." Er streckte die Hände nach chm aus. „Bruder--komm! —"
Max sah nicht auf. Er dachte an Olympia, die er verlasien sollte, an die schönen Abende im Klub, an die fröhlichen Tafelrunden — das alles sollte er aufgeben und als Aiusterjüngling leben? Statt bei Spiel und Sekt sich zu freuen, sollte er über lana- weiligen Büchern sitzen und trockene Wissenschaft verzapfen? — Nein, um keinen Preis! Er mit feinem heiteren Naturell war nicht zum Pedanten geschaffen! Er wollte in ungezügelter Jugendluft das Leben genießen, in vollen Zügen aus dem Becher der Freude trinken, lachen und lieben. Das war sein Lebensprogramm. Bdochte der strenge Moralist da vor ihm über feinen Zahlen und Kontobüchern versauern — was ging's ihn an? —
Zornig schüttelte er den Kopf. „Nein", rief er, „ich will letten nach meiner Weise, die du nicht begreifst. Denn ich bin jung, feurig und lebenslustig
die Landesparlamente die Last und das Odsilm der Steuergesetzgebung zu packen. Für diesen „Umweg über dre Einzelstaaten" war keine Mehrheit zu bilden. Es scheitette auch die Anregung, für eine allgemeine Vermögenssteuer die unentbehrlichsten 9ior= men aufzustellen und die weitere Durchführung den Einzelstaaten zu überlasien. Wenn die Konservativen rechtzeitig und geschlossen auf diesen Boden getreten wären, hätte sich vielleicht das vermeiden lassen, was ihnen jetzt nicht gefällt. Da sich auf dem bezeichneten „Umwege" das Ziel nicht erreichen ließ, drängt sich die unmittelbare Reichs- Vermögenssteuer in den Vordergrund. Dafür wäre im Reichstage eine Mehrheit zu finden gewesen; doch der Bundesrat erhob mit gutem Grunde Widerspruch.
In dieser Lage spitzten sich die Dinge zu einem Entweder — oder zu: Entweder wird durch den ?lus- bau der Zuwa chssteuer das Loch gestopft, oder die bereite Erbschaftssteuer, die Witwen- und Waisen steuer, wird uns aufgedrängt! ' Was blieb da anderes übrig, als den Notbehelf, den der Bundesrat vorgeschlagen hatte, zum Kern des Kompromisses zu machen? Man vermied dadurch zwei größere Uebel: einerseits den viel weitgehenden Eingriff in die regelmäßige Landes st euer vom B e st a n d des Vermögens, andererseits die hohe Sonder steuer auf das Gatten- und K i n d es erbe.
Es ist kein vollkommenes Werk, aber es ist der be st e Ausweg, der möglich war, und den zu finden, ist die Aufgabe der prakttschen Politik. Tie Sache hat sich ganz natürlich und folgerichtig aus den Verhältnissen heraus entwickelt. Die Lösung ist in der Tat „hervorgewachsen, — wie ein Baum auf dem Felde, der trotz aller Schönheitsfehler doch Respekt findet und verdient.
[] Wie die neuen Wehrsteuern ausiehen.
Wer muß zahle« und was?
Nachdem nunmehr Wehr- und Deckungsvorlagen die letzte Lesung des Reichstages passiert haben, wird der steuerzahlende Reichsbürger sich darüber vergewissern wollen, was er zahlen muß. Dabei ist zu unterscheiden:
a) die V e r m ö g e n s z u w a ch s st e u e r, aus der ein erheblicher Teil der aus der Heeresvcrmeh- rung entspringenden Mehrkosten des Heeres gedeckt werden soll.
b) der Wehrbeitrag, durch den, die Regierung insgesamt 1 Milliarde für Kasernen, Festungen, Ausrüstungen für die Vermehrung des Mannschafts- bestaudes erhalten foll;
c) die neuen Stempel steuern.
a. Die Vermögenssteuer.
Steuerpflichtig ist hier der Vermögenszu- wachs; dieser ergibt sich aus der Vergleichung des Bermögensstandes eines Steuerpflichtigen zu verschiedenen Zeitpunkten. Als Vermögen gilt das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen nach Abzug der Schulden.
Der Vermögenszuwachs soll für Veranlagungszeiträume von je drei Jahren berechnet werden. Tie erste Zuwachsfeststellung findet am 31. Dezember 1916 statt. Steuerfrei bleiben die Vermögens- maffett bis zu 20 000 Mark, sowie die Zuwachse bis zu 10 000 Mark. Die Ziffer 10 000 gilt, wie hervorgehoben fei, für den Zeitraum von drei Jahren; auf das Jahr umgerechnet sind also die durchschnijjlicben Jahreszuwachse von 3333 Mark an steuerpflichtig. Bei Vermögen zwischen 20- und 30 000 Mark unterliegt der Zuwachs der Besteuerung nur insoweit, als
— du aber bist alt, trocken und mürrisch! Ich habe nichts mit dir gemein. Wende das Schiff — ich will ans Ufer."
Ludwig ließ die Hände, die sich dem Bruder entgegenstreckten, sinken; ein brennender Schmerz wühlte in seiner Brust, der aber rasch einer zornigen Entrüstung wich. Seine Züge wurden hart und streng, seine Augen schossen Blitze. Mit raschem Griff faßte er die Taue und riß daran, daß Die Ringe klirrten, die Segel Inifterten und das Boot sich jäh im Wirbel drehte. „Gut", rief er, „du stößt mich stolz zurück, du nimmst die Hand nicht an, die ich dir biete! So fei denn Feindschaft zwischen mir und dir. Gehe du deinen Weg — ich gehe den meinen! Nur rechne niemals auf meine Hilfe, wenn du in Not bist, wenn das Unglück über dich hereinbricht. Und das sage ich dir: ehe ich dulde, daß du unseren Namen entehrst — eher töte ich dich!"
Mar hatte für die Drohung seines Bruders nur ein liegendes Hu hnlachen. „Du machst beute g: eße Worte", rief er, „ober ich fürchte dich nicht. Nimm doch d'e Sache nicht so tragisch! — Ich bin tch — und du bist bu! — Lebe bu ganz so, wie es bir m fällt — mich aber laß auch meine eigenen Wege gehen!"
Lubwig sprang mit einem Rucke auf unb rief mit bröhnenber Stimme: „Glaubst bu etwa, ich spasfe? — Schau, bort 'kommt ein Dampfer — es ist bie „Bavaria"! Ein Druck von meiner Hand — ein Griff: unb mein Boot fliegt vor ben Kiel unb wirb zerschmettert. Dich aber zermalmen bie Räber — unb unser Name bleibt unbefleckt —". Er griff in bie Taue, zog an ben Seinen —
Max erschrak. Todeskälte durchschauette ihn. Er fiel dem Bruder in den erhobenen Arm. „Halt ein!" kam es gurgelnd aus seiner Kehle. „Ich will ' ' t sterben, sondern leben, leben —"
Ein verächtliches Lächeln spielte um Ludwigs Lippen. „So bist bu feige?" zischte er.
Die Taue glitten durch seine Finger, die Ringe raffelten oben an den Rahen, die Segel knirschten und blähten sich — pfeilschnell flog das Boot auf den Stumpfer zu und schoß in Armeslänge an dem Vordorsteven vorüber —>
durch ihn bie steuerfreie Grenze von 20 000 Mark überschritten wirb.
Die Steuer wirb nach folgenber Skala erhoben: von einem Zuwachs von 10 bis 50000 Mk. 0,75 Pioz.
„ „ , „ 50 , lOu 000 „ 0,90 „
, „ , 100 , 300000 „ 1,05 „
„ „ , „ 300 , 500000 „ 1,20 ,
, „ , „ ECO . 1 Mill. „ 1,30 „
, , „ „ über 1 Mill. „ 1,50 „
Hat der Steuerpflichtige aber bereits ein Gesamtvermögen über 100 000 Mk., so tritt ein Zuschlag hinzu, und zwar
bei einem Verm. co i 100 bis 200000 Mk. 0,1 Proz. b. Zuw.
, , „ „ 200 „ 300 000 „ 0,2 „
, „ „ , 300 „ 400000 „ 0,3 „
, „ „ „ 400 „ 500000 „ <,4 „
. . „ , 500 , 750 LOO „ 0,5 „
usw. bis 1,0 Proz. des Zuwachses bei über 10 Mill. Vermögen.
Für kind er reiche Familien sind Ermäßigungen vorgesehen. Bei einem Vermögen von weniger als 100 000 Mark soll sich nämlich die Steuer für das dritte und jedes weite« Kind um je 5 Prozent ermäßigen.
Unter Umständen, wenn nämlich die letzte Veranlagung zu keiner Steuererhebung geführt hat, so wird nicht diese Veranlagung zum Ausgangspunkt genommen, sondern es wird auf die letzte Veranlagung zurückgegriffen, bei der sich ein steuerpflichtiger Zuwachs ergeben hat. Dadurch wird eine gewisse Ausgleichung für einen Vermögensrückgang in dem vorletzten Veranlagungszeitraum späterer Vermögensverluste, sodann die eventuelle nachträgliche Mitberechnung kleinerer Zuwachse, die zunächst steuerfrei geblieben sind, ermöglicht.
Als Zuwachs wird auch das durch Erbschaft erworbene Vermögen behandelt, mit Einschluß des Kindererbes; nur das Erbe des überlebenden Gatten bleibt frei. Wenn der Erbe ein unmündiger Abkömmling ist und das Vermögen 50 000 Mk. nicht übersteigt, ermäßigt sich die Abgabe um einen Betrag, der für jedes bis zur Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres fehlende volle Jahr auf 5 Prozent der Abgabe berechnet wird.
Bei land- oder forstwirtschaftlichen ober Gärtnerei-Grundstücken gilt als Ertragswert das 25fache des Reinertrages, den sie nach chrer bisherigen wirtschaftlichen Bestimmung bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung mit entlohnten fremden Arbeitskräften nachhaltig gewähren können, wobei neben dem Ertrage auch die Verwertbarkeit eines Jagd- ober Fischereirechts zu berücksichtigen ist.
Bei bebauten Grundstücken, die Wohnzwecken oder gewerblichen Zwecken zu dienen bestimmt sind, .gilt als Ertragswert das 25sache des Mietoder Pachtvertrages, der in den letzten drei Jahren im Durchschnitt erzielt worden ist oder im Falle der Vermietung ober Verpachtung hätte erzielt werden können, nach Abzug von einem Fünftel für Neben- leiftungen und Jnstandhaltungskosten.
b. Der einmalige Wehrbeitrag
fft eine einmalige Abgabe vom Vermögen unb vom Einkommen, für die Der Stand vom 31. Dezember dieses Jahres maßgebend sein soll.
Die steuerfreie Grenze bei der Abgabe vom Vermögen richtet sich danach, ob daneben noch ein Einkommen vorhanden ist. Ist kein Einkommen oder kein Einkommen von weniger als 2000 Mk. vorhanden, dann bleibt ein Vermögen von 5000 Mk. frei, beträgt das Einkommen mehr als 2000 aber weniger als 4000 Mk., daun ist die steuerfreie Vermögensgrenze 30 000 Mk, ist ein Höheres Einkommen vorhanden, dann muß schon von 10 000 Mk. Vermögen eine Abgabe entrichtet werden. Der Beitrag beläuft sich:
Ein hundertstimmiger Schrei des Entsetzens ertönte vom Deck des Dampfers herab. Die Maschine stoppte, alles drängle sich an die Bordbrüstung und der Kapitän fing zu fluchen an —
Ludwig blickte seinen Bruder, der sich erblassend an den Mast geklammert hatte, mit wildblitzenden Augen an. „Wenn ich jetzt gewollt hätte, bann lägest bu da drunten im See —", sagte er.
Dann wandte er das Boot — zum zweiten Mal flog es haarscharf am Dampfer vorüber, und der finstere Steuermann schwenkte grüßend seine Mütze gegen die Passagiere des Dampfers.
Jetzt jubelten ihm diese zu, weil sie glaubten, er habe das kühne Manöver ausgeführt, um seine Routine im Segeln zu zeigen. ’
Max wußte es besser. Er zitterte vor Aufregung. Zum ersten Male in seinem Leben hatte er dem Tod in die finsteren Augen geblickt —
In rascher Fahrt flog das Boot zum Landungsplatz. Die Brüder wechselten kein Wort, vermieden es sogar, sich anzublicken.^ Max stieg aus und ging ohne Gruß davon — zur Villa. Hastig kleidete er sich um und verließ den See, der ihm plötzlich unheimlich geworden war. —
Weit draußen aber trieb auf den blauen Wellen ein Boot mit aufgesetzten Segeln und am Mast lehnte ein ernster Mann und starrte hinab in die dunkle, rätselhafte Tiefe.
IX-
Die Billa, welche Leo v. Sandow am Tiergarten bewohnte, war schon mehr ein Palais und zeigte durch ihr prunkvolles Aeußere, daß ihr Besitzer zu den bevorzugten Menschen gehötte, die über Millionen verfügen.
Das junge Ehepaar hatte die ganze zweite Etage mit einer Flucht von acht bis zehn Zimmern inne, die mit verschwenderischem Reichtum ausgestattet waren. Annies Möbel fanden kaum mehr Platz und sie flüchtete daher mit ihnen in ein paar nach rückwärts liegende Zimmer, die sie ganz nach ihrem Geschmacke einrichtete und ihre „Münchener Stuben" nannte. Hier bara sie die an die Heimat
„ 5000000 „ für höhere Beträge
Vermögens auf 0,15 »/<
„ , 0,35 „
• » 0,5 „
•» „ 0,7 „
« ,, 0,85 ,,
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für bie ersten 50000 Mk. des
„ „ nächsten 50000 „
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„ „ „ 500000 „ „
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gelten. Für bte übrigen Teilbeträge gelten bie änderen Staffelsätze bis herunter zum ersten Staffelfah.i Em Vermögen z. B. von 1 Million wird also in fot?
gende Staffeln zerlegt: 50 000 Mark, nochmals 50 000 Mark, 100 000 Mark, 300 000 Mark und 500000 Mark.
Tur yoyere Betrage „ „ „ 1,5 w
ist hierbei zu beachten, daß bei größerem Vermögen die erhöhten Sätze nicht für ben Gesamtbeftraq des Vermögens, sonbern nur für bie letzte Staffel
Die Abgabe vom Einkommen beträgt bei, einem Einkommen von
5000 M. bis *u
10000 M. 1
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Proz. bt8 Sink.
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Dazu kommen noch bie Abgaben der Aktiengesellschaften usw., bie rund 40 Millionen Mark bringen
Besondere Ermäßigungen gelten für kinderreiche Familien und speziell für Familien, in denen eine bestimmte Anzahl von Söhnen gedient haben. Es wird der einzelstaatliche Steuerzeüel so,! wie er ohne Berücksichtigung der Kinderzahl lautet, > der Besteuerung zugrunde gelegt und für das dritte! und jedes folgende minderjährige Kind der Beitrag um 5 Prozent ermäßigt; das Privileg fällt weg, wenn ’ der Steuerpflichtige ein Einkommen von über 10 000 Mk. oder ein Vermögen von über 10 000 Mk. besitzt. Für ben brüten unb jeben weiteren Sohn, der gebient hat oder bis 1916 dient, tritt eine Ermäßigung um je 10 Prozent ein; diese zweite Ermäßigung kommt erst bann in Wegfall, wenn das Einkommen des Verpflichteten über 20 000 Mk. oder sein Vermögen über 200 000 Mk. beträgt.
Als Einkommen gilt nicht der Zinsengenuß eines versteuerten Vermögens bis zu 5 Prozent; was über 5 Prozent hinaus einkommt, muß wieder als Einkommen versteuert werden.
c Die Stempelsteuern.
Der Beurkundungsstempel für Errichtungen ober Kapitalserhöhungen von Aftiengesellschaf- ten beträgt künftig 4% Proz., von Gesellschaften mit beschränkter Haftung 3 Proz. unb bei Grundstücks- Gesellschaften m. b. H. 5 Proz. Der letztere Satz ist auf die Hälfte ermäßigt für Handwerker-Baugesellschaften.
Der Stempel auf Feuerversicherungen!! beträgt bei beweglichen Gegenständen 15 Pfg. prü Tausend Mark der Versicherungsprämie jährlich, bei! unbeweglichen Gegenständen 5 Pfg. pro Tausend Mk.; bei der Lebensversicherung beträgt der Stempel Proz. der gezahlten Prämie, bei Einbrnchsdiebstahk und Glasversicherung 10 Pf. für jede Mark der ge^. zahlten Prämie; Versicherungen unter 3000 Mk. werden freigelassen, desgl. u. a. auch Unfall- und Haftpflichtversicherungen. s
hieher zog sie sich zurück, wenn Sorgen sie quälten oder wenn sie allein war.
Und sie war letzt so oft allein! —
In der ersten Zeit ihrer Ueberfteblung nach Ber-> lin war es freilich anders gewesen. Da jagte ein Fest das andere, da brachte jeder Tag eine neue Ueberraschung, da schlang die Freude eine goldene Kette nm ihr Leben, da wurde es zu einem rauschenden Freudenwirbel. Noch jetzt — nach drei Monaten — zitterte die Erinnerung daran in ihr nach, und ein leises Schwingen von genossenem Glück ging durch ihre Seele. —
Schon der Eintritt in das prunkvolle Haus hatte sich zu einem feierlichen Akt gestaltet. In dem großen Vestibül, in dem sich eine schneeweiße Apollostatue aus einer Gruppe von Blattpflanzen erhob, bildete die Dienerschaft Spalier, eine schmucke Jungfer sprach einen Glückwunsch in Versen und überreichte ein kostbares Rosenbukett. Annie mußte allen die Hand reichen und bann stieg sie lächelnd und gleichwohl heimlich zitternd, an Hardhs Arm die Marmortreppe empor, auf bordeauxrotem Läufer, der jeden Schritt unhörbar machte. Oben in der ersten Etage, wo zwei Karyatiden die dreiarmigen, vergoldeten Kandelaber trugen, wurde sie von Leo von Sandow und seiner Mutter mit Umarmung, Kuß und Glückwunsch empfangen.
Annie hatte sich Hardhs Mutter ein wenig anders vorgestellt — als vornehme Bürgersfrau, mif rundem Gesicht und wohlwollendem Lächeln. Aber diese Dame hatte nichts Bürgerliches an sich. Mit ihrer königlichen Haltung unb ben aristokratischen Allüren glich sie eher einer Fürstin. Annies erstes Gefühl bei ihrem Anblick war ftaunenbe Bewunderung: bann, als bie ernsten, grauen Augen auf ben Grund ihrer Seele zu blicken ichienen, befielen sie Furcht unb Scheu, bie sie auch jetzt noch nicht über» tounben hatte
„Willkommen, Kind! — Der Herr segne deine« Eintritt! —"
Das klang so majestäsisch, als ob es von einem Throne herab gesprochen würde.
^Fortsetzung folgt.)