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2. Blatt.

Druck der fiuldaer Actiendruorrei m finita.

Lokales.

Fulda, 7. Juni 1913.

* Verliehe» wurde dem Univerfitäts-Bibliotheks. Expedient Paulsen in Marburg das Verdienstkreuz in Gold und dem Langräflich Hessischen Hofportier Kantzenbach in Philippsruhe bei Hanau das All« gemeine Ehrenzeichen in Silber.

# Versetzt wurden der Rentmeister bei der Kgl. Rretetaffe Lickefett von Borken nach Pinneberg und der Oberpostsekretär H a r m u t h von Bebra nach Eisenach.

-o- Das 25jährige Arbeitejubiläum begeht heute der in der Mechan. Baumwollweberei von Valentin Mehler beschäftigte Schlichtmeister S. Hau tum. Aus diesem Anlaß wurden ihm seitens der Fabrik­leitung und des Personals Geschenke überreicht.

△ Zur Sammlung von Brieseu, Tagebüchern:t. aus Knegszeiten wurde seinerzeit auf Grund einer Verfügung des Ministers der geistlichen und Unter­richts-Angelegenheiten vom 22. August 1911 ein Auf- ruf erlassen, der auch in diesem Blatte veröffentlicht worden ist. Nach den über die bisherige Sammel- tätigkeit erstatteten Berichten bat es den Anschein, daß daS Interesse hierfür noch nicht genügend ge­weckt worden ist. Auch der Magistrat hat seinerzeit hier — Rathaus, Zimmer Nr. 7 — eine Sammel­stelle eingerichtet. Bis jetzt ist die Anregung aber ohne Erfolg gewesen. Wir machen daher nochmals auf den Aufruf aufmerksam und weisen darauf hin, daß, wenn die Kriegsbriefe u. s. w. als ein wertvoller Familienbesitz angesehen werden^ beglaubigte Abschriften vollauf genügen und eine Geheimhaltung des Inhalts für mindestens 30 Jahre vorbehalten werden kann. ; 4- Kloster Frauenberg. Sonntag, 8. d. Mts. findet in der Klosterkirche um 9 Uhr feierlicher Militärgottes, dienst statt, nach besten Beendigung die Fron lei ch. «amsprozession für die katholischen Mannschaften innerhalb der Klostermauern abgehalten wird. Wäh« rend des Gottesdienstes bleiben die Bänke für die Soldaten reserviert.

'• ** Regierungsjubiläum des Kaisers. Der Kaiser hat bestimmt, daß am 15. Juni von jeder öffentlichen Feier abgesehen werde, da dieser Tag zugleich die Erinnerung an den am 15. Juni 1888 heimgerufenen Kaiser Friedrich wachruft. Dem Sinne unseres Kaisers wird es am meisten entsprechen, wenn, wie unser Hochw. Herr Bischof bestimmt hat, die Gläubigen an dem betreffenden Tage bei. der Predigt zum Danke gegen Golt ermahnt werden, der seine Regierung Durch die Güter des Friedens bisher so reich gesegnet hat, und wenn sie den Segen Gottes für seine fernere Regierung erbitten. Nach dem Hochamte ist Tedeum abzuhalten.

** Bei der Landtagswahl in Fulda lag bekanntlich ein Protest aus einem Wahlbezirk vor. Die Ein­sprecher bitten uns, festzustellen, daß dieser Protest nicht als Einspruch gegen das Resultat der Wahl betrachtet werden sollte, sondern als ein Protest gegen das Verhalten des Wahlvorstandes zur Vorbeugung gegen Wiederholungsfälle. Eine Aenderung des Er­gebnisses der Wahl war nicht beabsichtigt, im Gegen- leil: sämtliche Einsprecher erklärten sich mit dem Re­sultat der Wahl vollkommen einverstanden.

X Viehmarkt. Der auf Donnerstag, 19. Juni angesetzte Viehmarkt hat die behördliche Genehmigung erhalten. Der Viehaustrieh hat von 6 bis 9 Uhr zu erfolgen.

-V- Vom Bahnhofserwciterungsbau. Während anfangs dieser Woche die Arbeiten zur Legung von Transportgleisen und der Transport von Erdmassen gute Fortschritte machte, ruhen diese Arbeiten seit ein paar Tagen gänzlich. Schuld daran hat das kleine Dampfroß, das infolge Rohrdefekts an der Feuerung aussetzen muß.

-x- Unfall. Gestern abend wurde eine 69jährige, etwas schwerhörige Frau in der Hinteren Schleifers­gasse von einem älteren Radfahrer angerannt und kam zu Fall. Die Frau erlitt Verletzungen am Hinterkopfe und den Armen.

□ Raddicbftähle. Die Fahrraddiebe betreiben ihr Geschäft weiter. Vorgestern abend wurde ein Fahr­rad am Franzosenwäldchen und gestern abend ein solches in der Löhersgassc gestohlen. Die Täter sind bis jetzt nicht ermittelt.

X Ein brütender Truthahn. Ein seltener Anblick bietet sich dem Geflügelliebhaber beim Oekonomie- gebäude des hiesigen Landkrankenhauses. Der sonst so zänkische Truthahn sührt dort nämlich eine statt­liche Anzahl von Kücken umher, die er selbst ausgc- brütet hat. Die Truthühner find ja als brutlustig bekannt und vergessen über dem Biutgeschäft oft das Fressen, sodaß man sie dazu zwingen muß, d» sie sonst verhungern. Aber dieses Beispiel, daß ein Truthahn sich selbst an das Brutgeschäst begibt, und seine Jungen tadellos sührt, dürfte wohl einzig dastehen.

F Zum Schutze gegen Verunstaltung und über die Bauweise in verschiedenen Stadtteilen von Fulda hat der Magistrat eine Ordnung ausgearbcitet, über die die Stadtverordnetenversammlung am Montag abend beschließen wird. Danach soll die baupolizeiliche Genehmigung zur Ausführung von Neubauten und Umbauten au nachstehenden Straßen und Plätzen von geschichtlicher und künstlicher Bedeutung ver­sagt werden: Domplatz, Bonifatiusplatz, Fried­richstraße, Friedrichsmarkt und in der Umgebung des Schloßgartens, wenn dadurch die Eigenart des Orts­und Straßenbildes beeinträchtigt wird. Es kann versagt werden die baupolizeiliche Genehmi­gung zur Ausführung baulicher Aenderungen an fol­genden Bauwerken: Dom, Landesbibliothek, Mi- chaelskirche, Paulustor, Stadtsaal (ehemalige Oran­gerie), Schloß, Stift Wallenstein mit Hauptwache, sog. Hexenturm und Einfriedigung, Priesterseminar, Domdechanei, Benediktinerinnenabtci mit Kirche, Reste der Stadtmauer und ehemalige Stadttürme (die Stadtmauer vom Altenhof entlang der Nonnenabtei bis zum Kaiserplatz jSchidlowskyj, vom Gymnasium bis zum Petcrstor sBäckermeister Hammers, von der Acticndruckerei bis Flvrengasse sBäckermeister Kreuz­bergs, der sog. Bierturm im Sack, die Stadtmauer von der Brauhausstraße bis zur Karlstraße entlang dem Hl. Geisthospitalgrundstück, der Neh'sche Turm in der Köniqstraße), Haus Nr. 1 und 3 des Boni- fatiusplatzes, Nr. 16 der Pfandhausstraße, Nr. 2 der Schloßstraße, Nr. 13 und 15 der Nonnengasse, das alte und neue Rathaus am Friedrichsmarkt, das Landratsamtsgebäude, die evangel. Kirche, das Gym­nasium, die alte Kaserne (Stadtschulgebäude), Stadt- Pfarrkirche, Sevcrikirchc, Hl. Geisthospital mit Wai­senhaus, Kloster Frauenberg mit Kirche, sowie die Umgebung dieser Bauwerke, wenn ihre Eigenart oder der Eindruck, den sie Hervorrufen, durch die Art der Bauausführung beeinträchtigt wird. Als Um­gebung ist derjenige Stadtteil anzusehen, den das Bauwerk architektonisch beherrscht oder zu ihm in ästhetischer Beziehung steht. Tie der Genehmigung unterliegenden Neu- und Umbauten, soweit sie von

Fuldaer

einer Straße oder einem Platze aus sichtbar sind, sind in ihrem Aeußeren (Höhe, Umrißlinien, Gliederung, Flächenbehandlung der Umfassungswände, Gestal­tung der Dächer, Aufbauten und Zierformen, Ein­friedigung) derart auszubilden, daß sie sich in einer das künstlerische Empfinden befriedigenden Weise dem Orts- und Straßenbilde anpassen und zu seiner weiteren Ausgestaltung beitragen. Auch die An­bringung von Firmen- und Reklameschi l- d e r n, Schaukästen, Aufschriften, Tafeln, Plakaten und Abbildungen bedarf die Genehmigung der Bau­polizeibehörde und wird versagt, wenn durch Form, Farbe, Art der Anbringung das Stadtbild gröblich verunstaltet wird oder der Eindruck der oben genann­ten Bauwerke und ihre Umgebung beeinträchtigt wird. Landhausmäßige Bebauung wird vorgeschrieben für die Stadtbezirke, dir begrenzt wer­den 1) vom Horaserweg, Gemarkungsgrenze Horas, Oberhessische Eisenbahn, der geplanten Verbindungs­straße von dieser über die Buttlar- und Adalbertstraße bis zur Parkstraße, die Parkstraße, Leipzigerstraße, Lwbastraße, An der Waides, Kurfürstenstraße Wai­desgraben, Paulustor, alte Stadtmauer hinter der Orangerie, dem Weg der nordwestlich vom Eichsfeld gleichlaufend mit diesem in den Lichtweg mündet, den Lichtweg bis an den Horaserweg; 2) von der Maber- zellerstraße, Gemarkungsgrenzen Horas, Maberzell, Haimbach, Neucnberg bis an die Maberzellerstraße, 3) von den Gemarkungsgrenzen Künzell, Petersberg und Domäne Ziehers. Bei der landhausmäßigen Bebauung darf kein Grundstück zu mehr als drei Zehntel, bei Eckgrundstücken bis zu vier Zehntel der hinter der Straßenflucht verbleibenden Grundfläche bebaut werden. Weiter sind für diese Bebauungsart vorgeschrieben die Entfernung von den Nachbargren­zen (21/2 Meter bei Vorbauten bezw. 5 Meter ohne diese) und die Höhe (zwei Geschosse und ein Dachge­schoß). Diese Häuser dürfen nur von zwei Familien bewohnt werden. Offene Bebauung wird vorgeschrieben für die Stadtbezirke, die begrenzt wer­den 1) von den Gemarkungsgrenzen Künzell, Edelzell, Kohlhaus, Johannesberg, Sickels, Neuenberg, die Fulda, einem Weg, der oberhalb der Hornungsbrücke von dieser nach dem Badegarten führt, die Frankfur­terstraße, die Hundsenggasse, Edelzellerweg, Künzel­lerweg bis zur Gemarkung Künzell, 2) von der Ge­markung Ziehers, Gemarkungsgrenze Lehnerz und dem Wrrtschaftsweg d=e=f-g=h, 3) von der Gemar­kungsgrenze Lehnerz, Horas,, der Oberhessischen und der Bebraer Bahn. Bei der offenen Bebauung dür­fen die Gebäude höchstens drei Wohngeschosse und darüber ein ausgcbautes Dachgeschoß erhalten. Die Entfernungen vom Nachbargrundstück muß 4 Meter betragen, bei geschlossenen Vorbauten mindestens 2i/> Meter. Zwei oder auch drei Gebäude dürfen aus­nahmsweise unter besonderen Voraussetzungen zu einer Gruppe ancinandergebaut werden. B e- schränkte Bebauung wird vorgeschrieben von der Eisenbahnunterführung am Petersbergerweg, dem Petersbergerweg, am Franzosenwäldchen, Kün­zellerweg, Schildeckstraße, Löherstraße, Königstraße, Abtstor, Krvnhvfstraße, Horaserweg, Lichtweg, Grenze der landhausmäßigen Bebauung Kurfürstenstratze, am Bahnhof, Bahnhofzufuhrstraße, Oberhessische Bahn. Bei dieser Bauart müssen bauliche Anlagen, die durch Rus, Rauch, üble Gerüche oder Lärm ge­sundheitsschädlich oder vcrkehrsbelästigend wirken, mindestens 30 Meter hinter die Bauflucht zurück­treten. Die Vorgärten, die noch vielfach recht stiefmütterlich behandelt werden, sind als Ziergärten mit angemessener Bepflanzung anzulegen und zu unterhalten. Sie dürfen nicht zu gewerblichen Zwe­cken oder Lagerplätzen benutzt werden.

—**Tie Tagung der Gemeindebeamten des Reg.- Bez. Kassel findet heute und morgen in Ziegenhain statt. Auf der Tagesordnung stehen eine Reihe wich­tiger Slandesangelcgenheiten. Stadtsekretär Müller zu Kaffel wird über die Ergebnisse der angestellten Erhebungen über die Pensionsverhältnisse der Ge­meindebeamten und »Angestellten und Magistrats- sekretär Nagel-Kassel über die Regelung der Ver- sicherung der Gemeindebeamten und -Angestellten nach Maßgabe des Angestellten-Versicherungsgesctzes be­richten. Weiter liegt ein Antrag vor, bei dem hessischen Städtetag darauf hinzuwirken, daß eine einheitliche Amtsbezeichnung für die von der Prüfungskommission des Städtetages erfolgreich geprüften Gemeindebeamten geschaffen wird. Hierfür ist Steuerkontrolleur Sie- beit zu Fulda zum Reserenten bestellt.

(*) Einen forstlichen Lehrgang für Förster und Waldbesitzer wird die Landwirlschastskammer für dre Provinz Sachten auch in diesem Jahre abhaltcn und zwar in der Zeit vom 2.-5. Juli. Als Versamm­lungsort tst der im Südharz landschaftlich überaus reizvoll gelegene Luftkurort Siedel gewählt. Wie in den Vorjahren wird weniger Gewicht gelegt auf lange theoretische Vorträge, als vielmehr aus das Sehen und Lernen im Walde selbst, wozu die Ex­kursionen in das besonders lehrreiche Königliche Forst­revier Sieber reichlich Gelegenheit hieten. Der Besuch ist für Forstbeamte frei. Für Waldbesitzer wird ein Beitrag von 10 Mark erhoben. Unmeldungen werden bis zum 16. Juni an die Forstabteilung der Santo« Wirtschaftskammer für die Provinz Sachsen, Halle (Saale), Kaiserstr. 7 erbeten. — Angabe des Zuges, mit dem tote Teilnehmer eintreffen, ist dringend nötig, damit Wagen bestellt werden können. Auf Wunsch wird Wohnung und Verpflegung besorgt. — Jeder Teilnehmer erhält einen gedruckten Exkursivnsführer mit Wegekarte.

bc. Schiffsjungenlausbahn in der Kaiserlichen Marine. Junge Leute, die zu dem jährlichen Emstellungstermin — im Oktober — nicht jünger find als 15 Jahre und nicht älter als 18 Jahre, können, sofern sie voll­kommen gesund und kräftig sind, gute Schulbildung (Volksschule) und einen in jeder Beziehung einwand­freien Leumund besitzen, in die Schiffsjungendivision an Bord S. M. S. „König Wilhelm" in Mürwik bei Flensburg eingestellt werden. Die Verpflegung, Bekleidung und Erziehung als Schiffsjungen ist kostenlos für die Angehörigen. Ein Schiffsjunge wird 2 Jahre nach dem Eintritt Matrose, nach etwa vier Jahren Obermatrose, fünf bis sechs Jahren Maat Unteroffizier), acht bis neun Jahren Obermaat (Sergeant). Nack zwölfjähriger Dienstzeit (akiiv) erhält er den Zfoilverfo gungsschem. Wer weiter dient, wird Teckoifizier. Der Deckoifiuer ist Gehalts­empfänger und ist pensionsberecktigr. Der Dienstgrad eines Dccko fiziers tann auch früher als nach zwölf- jähriger aktiver Dienstzeit erworben werden. Das monatliche Einkommen als junger iDiaat beträgt neben Uder Bekleidu-'g, Verpflegung und Unterkunft etwa 55 Mark, als Obermaat (nach achtjähriger Dienstzeit) 85—90 Mark. Der Dcckosfizier bezieht monatlich etwa 210 Mark, der Oberdcckoffizicr 250 Mark. Wer in die Schiffsjungendivision eingestellt werden will, meldet sich persönlich bei dem Bezirkskommando oder an Bord S. Di. S. »König Wilhelm". Beibringung eines Zeugnisses, daß der Anwärter schwimmen kann.

Leitung*

ist eine gute Empfehlung. Meldeschluß ist der 20. Juli. Alle die Einstellung betr. Bestimmungen und ausführliche Beschreibungen der Laufbahnen sind in einem kleinen Heft: ^Nachrichten für Freiwillige, die in die Kaiserliche Marine eintreten wollen" znsammen- gestellt, das aus Wunsch kostenfrei durch das Bezirks­kommando oder S. M. S. »König Wilhelm" (Adresse: Flensburg-Mürwik) zugesandt wird.

(*) Multipler - Fernzünder. Das hiesige Gaswerk bringt eine Steutiung, welche geeignet ist, das lebhafteste Interesse tat gesamten Geschäftswelt, wie auch von Privaten zu erwecken. Durch Multiplex-Fernzündung ist setzt feder in der Lage, seine Gasflammen von beliebiger Stelle aus zu zünden und zu löschen. Dadurch vereinigt sich die Billigkeit des angenehmen Gaslichtes mit der Bequemlichkeit, welche bisher nur das Zünden von elek­trischen Lampen bot. Zurzeit werden in verschiedenen Restaurants und Geschäftslokalen solche Anlagen her- gestellt; fertig im Betrieb zu sehen ist diese bereits im „Gasthaus zur Windmühle".

X 4. Schwerathletisckies Bezirkssest. Wie aus dem Inseratenteil zu ersehen ist, findet am Sonntag, 15. Juni auf dem alten Borussia - Sportplatz am Wallweg, das 4. Bezirkssest des Fuldabezrrks im Deutschen Athleten­verband statt. Das Stemmen wird in 3 Körpergewichts­klassen ausgetragen und zwar als ein Zweikampf, wobei eine einarmige und eine zweiarmige Uebung zu je dre; Versuchen vorgeschrieben ist. Die Körpergewichtsgrenze ist Federgewicht bis 125, Leichtgewicht bis 145, Mittel- nnto Schwergewicht über 145 Pfund. Außerdem findet im Stemmen noch ein Dreikampf statt, den man als Meisterstück betrachten kann, da er die hauptsächlichsten Hebungen zusammenfaßt. Das Ringen findet in den­selben Gewichtsklassen statt und zwar im griechisch- römischen (französischen) Ringkampf. Als leichtathletische Hebungen sind vorgesehen, ein Dreikampf, bestehend aus 100 Meter-Laufen, Dreisprung und Kugelstoßen, sowie als Einzelkamps Diskuswerfen; als Mannschaftskampf Tauziehen. Die Endkämpfe, sowie Preisverteilung finden im Jägerhaus zu Bronnzell statt. Den Schluß der Ver­anstaltung bildet ein Festball dortselbst. Für die Sieger sind wertvolle silberne Medaillen und künstlerisch aus- gesührle Diplome, sowie schöne Ehrenpreise ausgesetzt.

** Zum 9. Rhöniurnfest auf der Wafferkuppe am 10. August ist der Turnplan der Erwachsenen über 17 Jahre (für die Mitglieder der deutschen Turnerschaft, für Angehörige des Heeres und Schüler höherer Lehranstalten, sowie für die teilnehmenden Fußballvereine) folgender:

1. Allgemeine Freiübungen. 2. Vierkampf: Freiweit­springen, Siabhochspringen, Kugelstoßen 20 Pfd.; Hürden­laufen (4 Hürden) 14—18 Sekunden (48 Punkte, Kranz und Diploml. 3. Sonderkampf: Dreisprung (die 3 besten Leistungen Ehrenurkunde). 4. Wettspiele: Fußball (beste Mannschaft Wanderpreis Wasserkuppepokal und Ehren­urkunde); Faustball (beste Mannschaft Ehrenurkunde). 5. Mannschastskampf: Eilbotenlauf 400 Meter (4 Teil­nehmer) beste Mannschaft Staatswanderpreis des preuß. Kultusministeriums und Ehrenurkunde. Anfragen und Anmeldungen sind bis zum 6. August an Herrn Joseph Hammel-Fulda, Buttermarkt, zu richten. Beginn des Welturnens um 8 Hhr, der Fußballwetlkämpfe um 10 Hhr. — Turnplan für das Jugendturnen: Gruppe 1 Schüler unter 14 Jahren: Freiübungen. Hierauf Spiel der einzelnen Schulen oder Klassen: Schlagball ohne Einschenker (Fangen mit beiden Händen gestattet). Beste Mannschaft Wanderpreis, gestiftet von Herrn Landrat Freiherrn von Doernberg-Fulda und Ehren­urkunde. Dreikampf für Gruppe II für Zöglinge der deutschen Turnerschaft und Schüler höherer Lehranstalten (14—17 Jahren). Dreikampf: Weitsprung, 100 Meter-Laufen 14—18 Sek., Stemmen (50 Pfund 2armig). 35 Punkte berechtigen zur Ehrentafel. Mann­schaftskampf: Eilbotenlauf (beste Mannschaft Wander­preis des Herrn Oberregierungsrats Springorum und Ehrenurkunde). Dreikampf für Gruppe III. Offen für alle Jugendvereine, auch für Jünglinge, die keinem Verein angehören (14—17 Jahren). Dreikamvf wie Gruppe II, Mannschaflskampf: Eilbotenlauf, beste Mann­schaft Wanderpreis des Rhönklubs und Ehrenurkunde. Betreffs Quartiere wende man sich frühzeitig in Gers­feld an Herrn August Baier und in Fulda an Herrn Hugo Hornung.

Ans dem Nachbargebiete.

* Hünfeld, 7. Juni 1913. Am morgigen Sonntag abend findet im Vereinshaufe ein Wohltätigkeits- Konzert zugunsten der Ueberschwemmten in hiesiger Stadt statt.

* Bad Salzschlirf, 6. Juni 1913. Die heutige Kurliste verzeichnet 1744 Kurgäste.

* Gersfeld, 6. Juni 1913. Als Vorsitzender des Bürgervereins wurde an Stelle des Herrn Müller, der eine Wiederwahl ablehnte, Schreinermeister Schleicher gewählt. — Das Fahren in den Per- s o n e n - K r a f t w a g e n auf der Linie Meiningen- Kaltennordheim - Fladungen - Hilders - Wüstensachsen- Gersfcld, auf welcher. Strecke jetzt 5 Wagen laufen, bürgert sich anscheinend rasch ein. Mancher, der seit­her auf Autos nicht gut zu sprechen war, vertraut sich versuchsweise einmal so einem Postauto an und ist recht befriedigt über die schöne Fahrt über Berg und Tal. Die Wagen können auch zu Sonderfahrten Ver­wendung finden, soweit sie postseitig frei sind, und zwar nach beliebigen Orten; die Rückkehr muß jedoch rechtzeitig erfolgen. Bei Sonderfahrten wird für den Kilometer bis zur Entfernung von 30 Kilometer 70 Pfg., über 30 Kilometer für den Kilometer 60 Pfg. erhoben, ohne Rücksicht auf die Zahl der Mit­fahrenden. Vom 1. Juli ab werden auf der Strecke Gcrsfeld-Wüslensachsen zwei Wagen ver­kehren.

* MottgerS (Kr. Schlüchtern), 6. Juni 1913. Nach einem vorausgegangenen Wirtshaus-Streite hat ein gewisser Gürtler mit einem Werkzeug den Arbeiter Philipp Krank derart verletzt, daß an seinem Auf­kommen gezweifelt wird.

rr Bad Orb, 6. Juni 1913. Gelegentlich der An­wesenheit des Herrn Richard Müller aus Fulda ist die Einrichtung eines regelmäßigen Postauto- m o b i l v e r k e h r s zwischen Bad Orb-Burg­joß-Jossa und zwischen Bad Orb-Obern- dorf -Bieber angeregt worden. Die Betriebs­gesellschaft Bad Orb sowohl, als auch Herr Müller haben eine Eingabe an die Oberpostdirektion Kassel gemacht und umgehend einen sehr günstigen Bescheid erhalten, sodaß diese beiden Verkehrslinien Tank dem Wohlwollen der Kaiserlichen Oberpostdirektion Kassel schon im Frühling de-s Jahres 1914 in Betrieb sein werden.

* Aus dem Freigerichte, 6. Juni 1913. Tas drei- viertel Jahre alte Kind des Landwirtes Rieth in Bem- badb, das von seiner Schwester getragen wurde, riß einen Topf frisckgekochten Kaffees um und der heiße Inhalt ergoß sich über das arme Kind. Obwohl gleich Hilfe zur Stelle war, ist das Kind doch seinen schrecklichen Brandwunden erlegen.

* Hanau. 6. Juni 1913. In der gestrigen Stadt­verordneten - Sitzung wurde der alte Statuten - Ent­wurf betr. Deckung der Kosten der Grund st ücks- Ent Wässerung, der vom Oberverwaltungsgerichte für ungültig erklärt war, mit bet Aenderung geneh­migt, daß anstelle ber Beitrags-Berechnung nach dem gemeinen Werte des Grundstückes der Gebäudesteuer-

JV» J29.

»amstag 7. Juni 1915.

Illrch hie lliMtierkMtiHhe, welche in der Nacht vom 3. auf den 4. Juni den Kreis Hünfeld und das Eisenacher Oberland heimgesucht hat, sind viele Be< wohner der betroffenen Ortschaften in große Not gekommen. Die zuständigen Behörden haben deshalb eine Hilfsaktion eröffnet und bitten um schnelle Hilfeleistung. In dem heute von uns erlassenen Aufruf geben wir diesen Notschrei aus dem Nachbargebiet an unsere Leser weiter. Unsere Geschäftsstelle iss gerne bereit. Gaben zur Weiterbeförderung anzunehmen. Herr August Vogel aus Hoff aschenbach hat uns einige Photographien aus dem schwer heimgesuchten Mittelaschen­bach zur Verfügung gestellt, die an unseren Geschäftsstelle (Harmonie) ausgehängt sind.

Nutzungswert eingesetzt wurde, sodaß die unbebauten Grundstücke von Beiträgen befreit sind. — Gestern nachmittag wurde durch einen Radfahrer aus Langen­selbold ein achtjähriges Kind von hier überfahren, das einen doppelten Beinbruch erlitt. — Im benach­barten Orte Ostheim war vorgestern der Landwirt Dahlheimer infolge Durchgehens der Pferde unter seinen Wagen geraten. Er erlag gestern im hiesigen Landkrankenhause den Verletzungen. *'*27

Amt Geisa und Umgebung.

* Dermbach, 6. Juni 1913. Die Gewerkschaft' Sachsen-Weimar in Unterbreizbach hat für die H o ch- wassergeschädigten des Eisenacher Oberlan­des 500 Mk. unter der Voraussetzung zur Verfügung gestellt, daß davon 200 Mk. an die Geschädigten vpn Unterbreizbach verteilt werden.

* Kranluken, 6. Juni 1913. Die Leiche der bei dem Unwetter ums Leben gekommenen Jndüstrie- lehreriu Mathilde Diel ist in der Nähe des Ortes unter Trümmern hervorgezogen worden.

X Kaltennordheim, 5. Juni 1913. Nachdem in; der Gemeinde Mittelsdorf die Maul- undKlauen- seuche ausgebrochen ist, gelten die Fluren Kalten­westheim, Kaltensundheim und Kaltennordheim als' Beobachtungsgebiet. Die Abhaltung von Vieh- märkten in Kaltennordheim und Kaltensundheim ist deshalb bis auf weiteres untersagt.

Aus Gderheffen u. -en heff. Aemtern.

A Marburg, 6. Juni 1913. Die Strafkammer verurteilte einen früheren Landbriefträger, der zuletzt in der Ziegenhainer Gegend angestellt war, unter Einschluß einer gegen ihn bereits vom Schwurgericht erkannten Gefängnisstrafe von 1 Jahr und 3 Mona­ten wegen Amtsvergehens zu 2 Jahren Gefängnis.

* Marburg, 6. Juni 1913. Aus dem Dorse Bicken an der Bahn Marburg-Herborn wird ge­meldet, daß dort der 47jährige Bergmann A. Holz­apfel, ber mit seiner Frau Feldarbeiten verrichtete, vom Blitze erschlagen wurde.

* Marburg, 6 Juni 1913. Gestern nachmittag ging strichweise über unserer Stadt Hagel nieder. In der Gegend von Staufenberg soll der Hagel großen Schaden verursacht haben. In Daubrin- g e n fuhr der Blitz in ein Haus, richtete großen Scha­den an und tötete ein Schwein und mehrere Hühner. Auch in den Gemarkungen Großseelheim und Anzefahr hat es gestern stark gehagelt. ;

* Kirchhain, G. Juni 1913. Gegenwärtig ist man mit den Arbeiten an der doppelten Ueberfüh- rungsbrücke über den Wohrafluß und die Mar- burg-Hersfelderstraße am Steinweg beschäftigt. Der Bahndamm zur Wohratalbahn erfordert in unserer Gemarkung eine doppelte und drei einfache Ueber- führungsbrücken, einen großen u. einen kleinen Was­serdurchlaß, sowie eine Heberführungsbrücke über die Main-Weser-Bahn; die letztere Brücke wird von Eisenkonstruktion hergestellt, die übrigen. sind aus Sandstein und Beton erbaut. Der letzte Teil der Auf­schüttung des Bahndammes in Höhe der Main-We­ser-Bahn ist in Angriff genommen worden und wird im Laufe des Sommers beendet werden.

# Ziegenhain, 6. Juni 1913. An den Folgen einer Lungenentzündung verstarb heute nacht der Veteran Seiffert int Alter von 65 Jahren; ev hatte die Kriege von 1866 und 1870 mitgemacht. — Rentmeister Sucker von der Kreiskasse ist zum 6. Juli nach Cleve (Rheinland) versetzt.

[:] Neustadt, 6. Juni 1913. Bei den Ausgrabun­gen zur Untersuchung des Kirchturm - Fundamentesi wurden menschliche Gebeine, wieSchädel, Arm-, und Beinknochen, ja sogar Rippen zutage gefördert/ welche noch vollständig erhalten sind. Da seit undenk­lichen Zeiten diese Stätte einst als Friedhof benutzt worden ist, müssen unsere Altvorderen anscheinend über einen stabilen Knochenbau verfügt haben. — Die schweren Gewitter der letzten Tage, welche über un», fere Gemarkung zogen, haben im Gegensätze zu den Meldungen aus anderen Gegenden Deutschlands keinen Schaden angerichtet. Durch den erquickenden Regen stehen die Feldfrüchte in einer solchen Güte,, daß bei fortgesetzt günstiger Witterung auf eine Voll­ernte gerechnet werden kann.

♦ Treysa, 6. Juni 1913. Daß die hiesige Bevöl­kerung im letzten Jahrzehnt stark zugenommen bat; merkt man bewnders an den Schulkindern. Wäh­rend vor etwa 10 Jahren die hiesige Stadtschule von 480 Kindern besucht wurde, betragt die jetzige Schü­lerzahl 560; die Zahl ber Lehrer ist von 6 auf 8 erhöht worsen. Außerdem besuchen ungefähr 60 Kmtoer das Rea'proaymnastum.

* Schlierbach, 6. Juni 1913. Gestern abend wur­den hier zweiKinderder Witwe Victor, die Rü­ben gezogen hatten und auf dem Heimweg waren, unterwegs vom Gewitter überrascht. Ein Mädchen von 12 Jahren wurde vom Blitz erschlagen und ein Knabe von 10 Jahren vollständig gelähmt.

vermischtes.

* Die fünf Todesfälle aus dem Truppenübungs­platz Arys. Auf dem Tuppenübungsplatz Arhs in I Ostpreußen sind, wie schon berichtet, fünf Musketiere