Fuldaer Zeitung
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fir. 123
Erstes Blatt.
Samstag den 31. Mai 1913.
40. Zahrgang.
Deutscher Reichstag.
Sitzung vom 30. Mai 1913.
Auf eine Anfrage des Abg. Mülle r-Meiningen über eine zwischen der Türkei, England und Deutschland abgeschlossene Vereinbarung bezüglich der Bagdadbahn antwortet
Staatssekretär von Jagow, daß wir über die Verein» barungen zwischen England und der Türkei ständig auf dem Laufenden gehalten und das Abkommen, soweit unsere Bagdadverträge berührt würden, unserer Zustimmung bedürfen. Ueber den schon eingeleiteten Meinungsaustausch müsse er sich bis zum Abschluß desselben noch Mitteilung von Einzelheiten versagen. Doch sei als Voraussetzung des Baues der Bahn bis Basra die Schiffbarmachung und -Haltung des Schatt el Arab bis zum Persischen Golf Bedingung.
Es folgt die Fortsetzung der 2. Beratung des
Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes.
Die §§ 10 bis 12 werden in der Kommissionsfassung angenommen.
Der gestern zurückgestellte § 2 über die Erwerbung der Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate wird nunmehr unverändert angenommen.
§ 15 wird mit einem Zusatzantrage Dr. Blunck (Vp.) angenommen, der die Rechte der unmündigen Kinder schützt.
Zu § 33 beantragt Abg. Beck-Heidelberg, gegen ablehnende Bescheide der Behörde auf Einbürgerungsanträge den Rekurs zuzulassen.
Der Antrag wird angenommen, ebenso der Rest des Gesetzes.
Eine fortschrittliche Resolution auf Schaffung eines Reichsverwaltungsgerichtes wird angenommen; ebenso debattelos die entsprechenden Aenderungen über die Wehrpflicht (Reichsmilitärgesetz).
Es folgt die sozialdemokratische Interpellation betr. Einschränkung des Bereinsgesetzes und des Pressegesetzes in Elfatz-Lothringen.
Sie fragt, ob im Bundesrate neue Diktaturgesetze (Einschränkung des Reichsvereinsgesetzes und des Presse, gesetzes) vorgeschlagen sind und ob der Reichskanzler die Vorlage billige.
Abg. Emmel (Soz.) begründet die Interpellation: Der erste Teil der Interpellation ist durch die Ereignisse überholt worden. (Der Reichskanzler betritt den Saal.) Es bleibt nur der zweite Satz übrig. Die elsaß-lothringische Regierung scheint das Bedürfnis zu haben, von Zeit zu Zeit im Vordergrund des öffentlichen Interesses zu stehen und die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich zu lenken. Nachdem der Polizeiminister von Elsaß-Lothringen Mandel Exzellenz wurde, scheint er noch weitere Auszeichnungen zu erwarten, denn sonst ist es unverständlich, wie'er sich immer wieder von neuem bestrebt, die Bevölkerung zu provozieren. Die Regie, rungsvorlage erschien mit ausführlicher Begründung in Pariser Blättern. Das ist doch ein sehr eigentümlicher Vorgang. Es läßt schließen, daß das Material aus den engsten Regierungskreisen in die französische Presse geleitet worden ist. Der Entwurf stellt ein Ausnahme- g e s e tz für Elsaß-Lothringen dar. Nicht nur Preßerzeugnisse sollen verboten werden können, sondern auch alle möglichen Erscheinungen in Buchform. Auch in französischer Sprache erscheinenden Zeitungen, namentlich das „Journal d'AIsaca Lorraine" und der Wetter- sesche „Novelliste" sollen getroffen werden. Herr Wetterle hat schon in Aussicht gestellt, daß seine Zeitung sofort in deuffcher Sprache erscheinen würde. Das wäre höchst gefährlich und bedenklich, da damit eine weit größere Verbreitung der Schriften gegeben würde. Der Nationalismus, den man bekämvfen will, wird nur gefördert werden. (Sehr richtig.) Gegenüber der kleinen Nationalistischen Gruppe in Elsaß-Lothringen sind diese großen Kraftaufwendungen unverständlich, zumal auch andere Kreise getroffen werden. Es wird mit Kanonen nach Spatzen geschossen. Der deutschen Bevölkerung wird blauer Dunst vorgemacht, wenn von einer nationalistischen Bewegung gesprochen wird, die besondere gesetz- liche Bestimmungen notwendig machen. Die Regierung stellt sich allerdings hin und behauptet, die ganze Maßnahme solle nur eine Beruhigungsmatznahme sein. Die Regierung sollte doch einmal vernünftig sein. (Große Heiterkeit. Vizepräsident Dove ersucht den Redner, derartige Ausdrücke zu unterlassen. Erneute Heiterkeit.) Mit dem Bedenken der öffentlichen Sicherheit und des öffentlichen Friedens wird vielfach Unfug getrieben. Auch die Ueberwachung und Beurteilung der Vereine, so des Vereins ehemaliger Fremdenlegionäre und des französischen Luftschiffervereins in Elsatz-Loth- ringen beruhen auf unwahren und erlogenen Berichten der Polizeispitzel. In dem Vorgehen gegen den elsässischen Verein Souvenir d'AIsace-Lorraine hat die Re- gieruna nichts erreicht. Es handelt sich um eine ungeheure Ueberschätzung der wenigen Leute hinter Wetterle, und es ist bedauerlich, daß die Regierung nicht mehr Taktgefühl besessen hat, als daß sie das Reichsland auch noch hinein in diese Dinge gezogen hat. Mit Reden: man werde alles in Scherben schlagen und ähnlichen Dingen wirb die Sache nicht besser. Die Nervosität der Regierung, der Zick-Zackkurs ist es, der immer wieder die guten Ansätze der Fortentwicklung stört. Die Regierung sollte mehr Vertrauen zum Volke haben. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)
Reichskanzler von Bethmann Hollweg betont, er könne nicht im Namen des Bundesrats sprechen, da der Bun. d es r a t sich mit der Materie noch nicht befaßt habe. Er wolle nur für seine Person einige Bemerkungen über die Kritik der Vorschläge machen. Mit der Verfassung in den Reichslanden haben die Verträge nichts zu tun. Die Verfassungsbestimmungen bleiben völlig unberührt von Vereins- und Preßgesetzen im Elsaß. Die Verfassung fordert nicht, daß in den Reichslanden alles so geregelt wird, wie in den Bundesstaaten oder im Reiche. Elsaß-Lothringen wurde in das Ber- einsgesetz einbegriffen und niemand fragte nach der Verfassung, und als die Verfassung gemacht wurde, da wurde wieder vom Pretzrecht nicht gesprochen. Ein ursächlicher Zusammenhang .besteht also nicht. Als ich vor zwei Jahren hier die Verfassung vertrat, war ich überzeugt, daß der Kern der Bevölkerung friedlich in seiner Eigenart sei. Tas eigene Haus in eigener Entschließung auszubauen, war der Wunsch. Die innere Verschmelzung der Reichslande mit dem Reiche sollte besser gefördert werden. Trotz des Widerspruchs der Rechten halte ich an dieser Ueberzeugung fest, daß ich mich in dieser Beurteilung der großen Masse des Volkes nicht getäuscht habe. (Lebhaftes Sehr richtig! links und in der Mitte.) Mit der Zeit wird das Verfassungswerk das leisten, was es soll. Ich kann mich in die Gefühle der Elsässer hineindenken, die in allen Ausnahmebestimmungen eine Rechtsminderung erblicken, dlber ich bitte doch zu bedenken, daß die Ausnahmebestimmungen gar nicht gegen die ruhigen Elemente ge- richtet sind, sondern sich gegen die Elemente richten, die die Verständigungspolitik zu Hintertreiben üufisn. «n
neuerer Zeit bildet sich im Elsaß eine entschiedenere Op- Position gegen den Nationalismus, aber seit langem ist dieser Nationalismus nicht so herausfordernd gewesen wie in den letzten Jahren. Gewiß soll man diese Bewegung nicht überschätzen und ihr nicht ein Relief geben, das sie nicht hat, und nicht verdient, aber auch nicht unterschätzen soll man diese Bewegung. Das Steigen und Fallen des Nationalismus hängt vor der jeweiligen Lage Deutschlands zu Frankreich ab, gewiß, darin liegt aber eine Gefahr des Nationalismus. Er ist der ärgste Feind nicht nur der Reichslande, sondern unserer gesamten deutschen Politik. Jede Politik gegen diesen Nationalismus befördert das Wohl des Landes und des Reiches. Die Anträge der elsaß-lothringischen Regierung sind lediglich gegen solche Machenschaften gerichtet, gegen Auswüchse der Presse, der Vereinsfreiheit, die sich in Agitation äußern, die das Land nicht zur Ruhe kommen lassen wollen, und die im letzten Ende nur den Revanche.Krieg Frank» reichs gegen Deutschland predigen. Die ruhigen Elemente der Reichslande werden absolut nicht getroffen. Es ist keine Abkehr von unserer bisherigen Politik, was wir befürworten. Der Antrag ist durch einen Teil der französischen Presse bekannt geworden, auch in der deutschen Presse gab es scharfe Worte. Die Abänderungen zum Vereinsrecht und zum Presserecht aber treffen nur deutschfeindliche Bestrebungen, die in Deutschland keinen Platz haben bür. fen. Genau die gleichen Bestimmungen befinden sich im Landesrecht von 1905, das der Landesausschuß einstimmig angenommen hat. Man sollte also die ganze Frage ruhig prüfen und beurteilen. Auf einzelnes gehe ich nicht ein. Ich habe mich gefreut, aus den Ausführungen des Vorredners entnehmen zu können, daß auch er den Nationalismus verurteilt. Ich hoffe, man wird auch in Elsaß-Lothringen immer mehr Verständnis für das Gefühl haben, daß es unerträglich ist, wenn auf beut» schein Boden eine Presse ihr Wesen treibt, die sich häufig noch schlimmer gebärdet, als die deutschfeindlichste Presse des Auslandes, und daß auf deutschem Boden Vereine an der Arbeit sind, die nicht die Zwecke des Vaterlandes fördern, sondern die des Auslandes. Wenn die elsaß- lothringische Regierung den Wunsch hat, diesen Machenschaften mit größerer Energie entgegentreten zu können, als sie bisher in der Lage war, so verdient das keinen Tadel, sondern sie handelt aus Pflichtbewutztsein, zum Wohle des eigenen Landes und des Reiches. Das sollte man Bei ruhiger Erwägung anerkennen, denn es handelt sich darum, die ruhige, friedliche Entwicklung Elsaß-Lothringens im Wege der gegebenen Verfassung zu fördern und die Machenschaften zu bekämpfen, denen es ein Dorn im Auge ist, daß Elsaß-Lothringen unlöslich mit Deutschland verbunden ist. (Beifall.)
Abg. Fehrenbach (Ztr.): Der Reichskanzler konnte erfreulicherweife erklären, er könne für seine Person und nicht im Namen des Bundesrates sprechen. Er bat, man möge ruhig an diese Materie herantreten. Wir hoffen aber, daß fein weiteres Herantreten an diese Materie nicht mehr erforderlich sein wird. (Lebhafte Zustimmung links und im Zentrum.) Nach den Verhandlungen der beiden elsaß-lothringifchen Kammern sollte die Sache erledigt sein. Nicht nur die Zweite Kammer hat diese Anträge einmütig verurteilt, sondern auch die Erste Kammer, dieser „Ofenschirm der Regierung". Wenn der Ofenschirm der Regierung so schlechten Schutz gewährt hat, dann sollte man das Feuer nicht mehr weiter brennen lassen. (Sehr gut!) Wir sind durchaus damit einverstanden, wenn im Rahmen des gemeinen Rechts alle Mittel zur Be» kämpsung des Nationalismus ergriffen wer. den. Wir sind der Meinung, daß das Treiben dieser kleinen nationalistischen Elemente ein Unglück ift, weniger für das Reich, aber für Elsaß-Lothringen, das zu schützen, eine unserer ersten Ausgaben sein wird. Eine Ausnahmegesetzgebung ist aber nur möglich gegenüber einer großen, drohenden Gefahr und unter Verhälinifsen, bei denen das allgemeine Gesetz nicht ausreicht, davon kann aber hier keine Rede fein. Ueber die elsaß-lothringische Regierung ist schon so viel gesagt worden, daß ich nicht in den Chorus der Ver- urteilungen einstimmen möchte. Wer zu viel sagt, erreicht leicht das Gegenteil. (Sehr richtig!) Nur so viel: Ich habe schon Regierungen kennen gelernt, die weiser sind als die elsaß-lothringische. (Große Heiterkeit.) Das aber betonen wir, gegenüber den nationalisti. scheu Bestrebungen ist ein Schritt, ein kräftiger Schritt nötig. Das mag schwierig sein, namentlich auch für die Regierung, aber es ist nötig. Namentlich mochte ich der Partei Elsaß-Lothringens, die unfern Namen entlehnt hat, dringend anraten, diesen Schritt mit aller Energie zu tun. Die ganze Bevölkerung muß die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Elsaß-Lothringen war deuffch, ist deutsch und bleibt deutsch. (Lebhafter Beifall.) Zwei Jahrhunderte war es französisch, aber viel älter ist die deutsche Eigenart Elsaß-Lothringens. Wir hoffen aber auch auf die Zukunft, daß Elsaß-Lothringen ein blühender Teil Deutschlands wird! (Lebhafter Beifall.)
Dr. Oertel (kons.): Der Vorredner sagt, er habe schon weisere und klügere Regierungen kennen gelernt, als die Elsaß-Lothringische. Damit dürfte er recht haben. Eins muß man der Elsässischen Regierung oder vielmehr den Elsaß-Lothringischen Regierungen nachsagen, daß sie im Laufe ihrer 40jähr. Tätigkeit in hohem Maße einen Zickzackkurs steuerten. Aber nun scheinen sie doch auf dem rechten Weg zu fein. Wir sind nicht bereit, sofort auf den Boden dieses Antrages zu treten. Wir billigen aber jede Bestrebung der Elsaß-Lothringischen Regierung, gegen den nationalen Chauvinismus mit öharfen Maßregeln vorzugehen. (Lebh. Beifall! rechts.) Elsaß-Lothringen ist ewig verbunden mit dem Deutschen Reich. Möge es kommen, wie es wolle, wir werden alles daran setzen, uns Elsaß-Lohringen zu erhalten, das uns große Opfer an Blut gekostet hat. Das Blut soll nicht vergeblich geflossen fein, es würde uns anklagen, wenn wir unsere Pflicht nicht erfüllten.
Weiterberatung: Samstag.
Der Wehrbeitrag unh seine Nachwirkung.
Das Zustandekommen des Wehrbeitrags bringt eine gewisse Gefahr mit sich, nämlich für die Bundesregierung en, die über die Wahrung ihrer einzel- taatlichen Selbstherrlichkeit im direkten Steuerwesen wachen.
Je vollkommener der Ausschuß den Wehrbeitrag gestaltet, je besser die Einschätzung des Vermögens und die Milheranziehung der leislungs- ähigen Einkommen geordnet wird, desto stärker wird sich das Verlangen geltend machen, aus dieser Ichönen Veranstaltung dauernden Nutzen zu ziehen. Linkslibrrale Blätter sprechen es bereits aatu offen
aus, daß der Ausbau des Wehrbeitrags den Zweck haben müsse, die Reichsvermögenssteuer zu begründen.
Nun hat freilich der Bundesrat auch schon einen Vorschlag gemacht behufs weiterer Ausnutzung der Veranlagung zum Wehrbeitrag. Er will diese Ein- schävung zum Maßstab für die sog. veredelten Matrikularbeiträge machen, d. h. die dauernde Heranziehung des Besitzes für Reichszwecke nicht unmittelbar durch eine Reichsvermögens- oder Reichseinkommensteuer, sondern mittelbar durch die einzel- st a a t l i ch e Gesetzgebung und Verwaltung erfolgen lassen. Dieser Antrag des Bundesrats ist aber inzwischen bedenklich inS Hintertreffen geraten. Das hängt zusammen mit der allgemeinen Zurückhaltung der Regierung, die in den letzten Wochen die Z ü g e l schleifen ließ.
Einige meinen, der Reichskanzler halte sich aus zartfühlender Korrektheit zurück, damit man ihn nicht wegen Uebergriffe in die Reichsgeschäfte tadeln könne. Aber das ist nicht stichhaltig, denn eine pflicht- und zielbewußte Regierung kann sehr wohl auf eine Sammlung und Verständigung der positiven Parteien hinarbeiten, ohne sich auch nur dem Schein von lieber» griffen auszusetzen. Die Lässigkeit des Reichskanzlers läßt vielmehr vermuten, daß er bisher den Ernst der Lage nicht ganz richtig eingesckätzt hat. Vielleicht hat er geglaubt, daß die einzige Gefahr die Wiedererweckung der direkten Erbschaftssteuer wäre, gegen welche sich Konservative und Zentrum allein zu wehren hätten. Wie aber die Tinge sich jetzt entwickeln, hat die Reichs-Vermögenssteuer eine größere Zugkraft und mehr Wahrscheinlichkeit, als die sogen. Witwen- und Waisensteuer.
Wenn der Reichskanzler sich und die anderen Regierungen vor dieser Nachwirkung des Wehrbeitrages bewahren will, so muß er mehr Energie und Geschicklichkeit entwickeln. Läßt er die Zügel weiter schleifen, so kann der Wagen leicht auf das Gleis geraten, vor dem er in seiner letzten Rede bei der ersten Lesung so lebhaft gewarnt hat.
s. Der Wehrbeitrag in der Budget- kommission.
Die Budgetkommission de? Reichstags fuhr am Freitag in der Beratung des Gesetzentwurfs über den Wehrbeitrag fort, nachdem vorher noch der ans allen Parteien zusammengesetzte Verständigu ngsaussch«ß seine Beratungen fortgesetzt hatte.
Reichsschatzsekretär Kühn erklärte: Das Resultat der gelingen Vorbesprechung sei in der Presse teils richtig, teils inkorrekt roiebergegeben worden. Wenn es in einzelnen Tagesblättern heiße, eine volle Verständigung sei unter Zustimmung Der Regierung zu- stände gekommen, fo müsse er widersprechen. Er seinerseits habe allerdings mitgearbeitet, und sei auch fernerhin bereit, das zu tun. In Bezug auf das Ergeb, nis der gestrigen Besprechung habe er Bedenken im einzelnen geäußert und außerdem die Stellungnahme der verbündeten Regierungen vorbehalten. Aehnliche Erklärungen hätten ja auch die Vertreter der Parteien abgegeben.
Die Beschlußfassung über den § 1, der di, Staffelung enthalten soll, wurde ausgesetzt. Zu den folgenden Paragraphen lag eine Anzahl sozialdemokratischer Anträge vor, die aber samt und sonders abgelehnl wurden. Die §§ 2—10 wurden angenommen.
§ 5, der aufzählt, was als Kapitalvermögen insbesondere in Betracht kommt, sand schließlich in folgender Fassung Annahme: Als Kapitalvermögen kommen, insbesondere soweit die einzelnen Vermögensbestände nicht unter § 2, Nr. 1, § 3 oder § 2, Nr. 2, § 4 fallen, in Betracht I. selbständige Rechte und Gerechtigkeiten, 2. verzinsliche und unverzinsliche Kapitalforderungen jeder Art, 3. Aktien oder Anteilscheine, Kuxe, Geschäftsgut- haben bei Genossenschaften, Geschäftsanteile u. a. Ge- sellschaftseinlagen, 5. bares Geld deutscher Währung, sremde Geldsorten, Banknoten und Kassenscheine, ausgenommen die aus den laufenden Jahresemkünften vorhandenen Bestände, soweit sie zur Bestreitung der lausenden Ausgaben dienen, 5. der Kapitalwert der Rechte und Renken und anderer wiederkehrender Nutzungen und Leistungen, welche den Berechtigten auf Lebenszeit oder auf die Lebenszeit eines andern, auf unbestimmte Zeit oder auf die Dauer von mindestens 10 Jahren eniweder vertragsmäßig al8 Gegenleistung für di« Hingabe von Vermögenswerten oder aus letztwilligen Verfügungen, Schenkungen ober Familienstistungen oder vermöge hausgesetzlicher Bestimmungen zustehen.
Eine längere Debatte entspann sich überden Wehrbeitrag der Bundesfürsten. Ein sozialdemokratischer Antrag verlangt die Einbeziehung der Landes- fürsten und Angehörigen landesfürstlicher und ehemals souveräner Häuser in di« BeitragSpflicht. — Schatziekre» tär Kühn legte in eingehender Erklärung die Stellung der verbündeten Regierungen zu dem sozialdemokratischen Antrag dar: An der Auffassung, daß die Landesfüriien von der Entrichtung des Wehrbeitrages rechtlich tret seien, halten bi» verbündeten Regierungen fest. Einer Erwähnung dieser Freiheit im Gesetze bedürfe es nicht. Es sei em allgemeiner Grundsatz des Bundesstaatsrechtes, daß der Lanoesfürst von direkten Landessteuern frei sei, weil er als Träger der Staatsgewalt nicht von dieser elbft ergriffen werden kann. Es sei aber auch unverständlich, wenn der Reichstag seine etwa abweichende Rech sauffassung hinsichtlich der Steuerfreiheit des Lan- dessürsten gerade bei diesem Gesetze zum Ausdruck bringe; denn bitt hätten sich ja die Fürsten schon bereit erklärt, den Wehrbeitrag zu entrichten, wie dies in der Begründung stehe. Die Ermittlung dieses Vermögens würde IM Anschluß an die Bestimmungen des Gesetzes erfolgen. — Staatssekretär Dr. Lis ko ergänzt diese Erklärung noch in rechtlicher Hinsicht. Es habe über die Frage der Steuerfreiheit der Landessürsten eine eingehende Erörterung ftattgesunden; sämtliche Regierungen eien dahm einig, daß die Auffassung des Schatzsekretärs richtig sei. Die Begründung hebe hervor, daß die Lan- dessürsten sich freiwillig bereit erklärt haben, an dem Wehrbeitrage teilzunehmen und zwar nach Maßgabe der Bestimmungen, die für alle Staatsangehörige gelten. — Ein Zentrumsredner führte aus, bet sozialdemokratische Antrag schwäche die Auffassung der Mehrheit de» Reichstages, wonach die Landesfürsten nicht ohne weiteres als steuerfrei gelten, sondern nur dann, wenn das in dem betr. Gesetz ausdrücklich hervorgehoben werde. Weder in der Verfassung, noch in irgend einem Gesetz ei diese Steuerfreiheit flipuliert. Der Standpunkt des Staatssekretärs des Reichsjustizamts sei unhaltbar. Dieser könne auch den Vertragswillen der deutschen Fürsten vom Jahr« Iäti ,nicht interpretieren. Im Jahre 1911
bei der Wertzuwachssteuer habe die Reichsregierung ausdrücklich darauf bestanden, daß die Steuerfreiheit der Fürsten besonders im Gesetz vorgesehen werde. Das war der richtige Standpunkt. — Ein Fortschrittler erklärte, es hieße die Fürsten ausbürgern, wenn man sie nicht unter den Begriff Angehörige des Deutichen Reiches einbeziehe. Die Darlegungen der Staatssekretäre seien nicht stichhaltig, sie widersprächen der Aussaffung des preußischen Landtages. — Em nationalliberaler Redner trat den Vorrednern entgegen. Die Ausnahmestellung der Fürsten stehe fest.
Darauf wurde die Debatte abgebrochen. Weiterberatung: Samstag.
Jh? Die Unterzeichnung des Friedens- Vertrages.
* London, 30. Mai 1913. Der Friedensver- trag ist heute einige Minuten nach 1 Uhr im St. Ja- mes-Palast unterzeichnet worben. Staatssekve. tär Grey eröffnete bie Sitzung mit einer Ansprache, in ber er bie vertretenen Staaten zu ihrem Entschluß, ben Frieden zu schließen, beglückwünschte. Es antwortete barauf zuerst Dr. Sanem. Er pries den Takt unb bie Geschicklichkeit Greys, bie bas erfolgreiche Werk ber Konferenz ermöglicht haben. Dann sprach namens jebes ber anbern Staaten ein Delegierter. Hierauf wurde das Friedensbokument nach Greys Entwurf ohne Aenberungen unterschrieben. Meh» rere Delegierte sprachen jedoch ihre Wünsche aus inbe« treff ber im Vertrag nicht erwähnten Gegenstände. Stach ber Unterzeichnung richtete Sir Edwarb Grey eine kurze Schlußansprache an bie Versammlung, worauf bie Sitzung geschlossen würbe.
Was so lange ersehnt wurde, ist am Freitag Tatsache geworden, aber eine volle Befriedigung und reine Freude bringt die Unterzeichnung leider nicht. Früher glaubten wir, wenn nur erst der Frieden zwischen der Türkei und dem Baltanbuude wiederhergestellt sei, dann könne Europa frei aufatmen, von allen balkanischen Sorgen und Gefahren befreit. Inzwischen hat sich die Sachlage geändert. Von dem fetzt unterzeichnelen Friedens - Vertrage hat vorläufig nur die Türkei den sicheren Vorteil; sie weiß, mit welchem Schaden sie davonkommt und ist vor weiteren Verlusten nnd Angriffen gesichert. Die „siegreichen" Balkan-Verbündeten aber sind nicht so günstig gestellt, wie die geschlagene Türkei; sie müssen sich über die Ver.eilung der Beute erst noch auseinandersetzen, und es besteht bekanntlich die große Wahrscheinlichkeit, daß an den „Kreuzzug" sich noch ein blutiger Bruderkrieg an chließen wird. Infolge reffen kommt Europa noch nicht aus der Unruhe heraus, und namentlich Oesterreich muß in der lästigen Rüstung auf dem Posten bleiben.
Der englische Minister des Auswärtigen, Sir Edward Grey, hat all' seine Kunst und Kraft einsetzen müssen, um wenigstens diesen Präliminarfrieden auf dem Papiere fix und fertig zu stellen Es bedurfte eines gehörigen Druckes auf die Balkanregierungen, um sie endlich zur Unterzeichnung ohne weitere Klauseln zu bewegen. Mancher hat vielleicht gedacht, daß Bulgarien die meiste Selbstüberwindung nötig habe, um den Frieden zu unterzeichnen, während es sich von Serbien und Griechenland bedroht sieht. Aber gerade für Bulgarien bringt der Abschluß des Friedensvertrages diplomatische und militärische Vorteile. Bulgarien hat die Truppen, die bisher den Türken gegenüberstanden, jetzt zu anderen Zwecken frei und kann im Bewußtsein seiner militärischen Ueberlegenbeit es auf eine Kraftprobe mit Serbien antommen lassen. Ob Griechenland dabei die Serben unterstützen oder nicht, vielmehr einen friedlichen Ausgleich mit Bulgarien vorziehrn würde, ist noch nicht ausgemacht. Doch ist zweifellos klar, daß Griechenland für sich allein nicht losschlagen wird, sondern die Entscheidung über Krieg und Frieden in Belgrad fällt. Die serbische Dreistigkeit, von der wir in den letzten Jahren schon manche Probe erlebt haben, ist die Wurzel der Unruhe. Die unangenehme Eigenart dieses Volkes hat sich in der Rede des Ministerpräsidenten Paschitsch vor der Skuptschina am Mittwoch wieder gezeigt. Er setzte da den Bulgaren auseinander, sie hätten gar nicht nötig, sich so auszublähen, in Kirki- lisse hätten die Türken gleich beim ersten Stoß Fersengeld gegeben, weshalb Kirtilisse weit davon entfernt sei, eine bulgarifche Ruhmestat zu sein; ferner in der Schlacht am Ergenefluffe hätte nicht der bulgarische Soldat, sondern der türkische Hunger bi« Entscheidung gebracht, bei Tschataldscha und Bulan hätten die Bulgaren nicht den geringsten Eriolg aufzuweisen. Und was schließlich Adrianopel betrifft, so habe nur die Hilfe Serbiens die Festung zu Fall gebracht usw. Der serbische Minister brachte so eine Menge Unrichtigkeiten und Trugschlüffe zusammen, um sein Volk nicht allein gegen den bulgarischen Nebenbuhler, sondern auch gegen den österreichischen Nachbarn aufzuhetzen. Letzterem schob et von vornherein die Schuld zu an der Verkürzung der serbischen Ansprüche. Es bestätigte sich aufs neue der alte Eindruck, daß mit den Serben überyaupt nicht eher auszukommen sein wird, bis sie eine heilsame Tracht Prügel erhalten und über die Grenze ihrer Kraft tatfächlich belehrt werden. Neuerdings heißt es, Ruß la nd habe wieder einmal einen kalten Wasserstrahl nach Belgrad geschickt und die Serben zur Mäßigung aufgeiordert. Wenn das überhaupt hilft, so doch höchstens für den Augenblick. Wie man auch die Beute verteilen mag, die Serben werden immer mehr beanspruchen, als sie haben, und werden in ihrer Eifersucht gegen Bulgarien, ihrer Spekulation auf das Adriameer und ihren Agitationen unter den österreichischen Stammverwandten der Störenfried im Südosten bleiben. Sollten wider Erwarten die Serben im Kriege mit Bulgarien Vorteile erringen, so würde Oesterreich im Interesse seines Pflegestaate- Albanien und zum Schutze seiner eigenen Jntereffen schließlich doch noch zu einem erzieherischen Eingriff mit starker Hand genötigt sein.