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Fuldaer Zeitung

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fir. 123

Erstes Blatt.

Samstag den 31. Mai 1913.

40. Zahrgang.

Deutscher Reichstag.

Sitzung vom 30. Mai 1913.

Auf eine Anfrage des Abg. Mülle r-Meiningen über eine zwischen der Türkei, England und Deutsch­land abgeschlossene Vereinbarung bezüglich der Bagdadbahn antwortet

Staatssekretär von Jagow, daß wir über die Verein» barungen zwischen England und der Türkei ständig auf dem Laufenden gehalten und das Abkommen, soweit un­sere Bagdadverträge berührt würden, unserer Zustimmung bedürfen. Ueber den schon eingeleiteten Meinungsaus­tausch müsse er sich bis zum Abschluß desselben noch Mitteilung von Einzelheiten versagen. Doch sei als Voraussetzung des Baues der Bahn bis Basra die Schiffbarmachung und -Haltung des Schatt el Arab bis zum Persischen Golf Bedingung.

Es folgt die Fortsetzung der 2. Beratung des

Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes.

Die §§ 10 bis 12 werden in der Kommissionsfassung angenommen.

Der gestern zurückgestellte § 2 über die Erwerbung der Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate wird nunmehr unverändert angenommen.

§ 15 wird mit einem Zusatzantrage Dr. Blunck (Vp.) angenommen, der die Rechte der unmündigen Kinder schützt.

Zu § 33 beantragt Abg. Beck-Heidelberg, gegen ab­lehnende Bescheide der Behörde auf Einbürgerungs­anträge den Rekurs zuzulassen.

Der Antrag wird angenommen, ebenso der Rest des Gesetzes.

Eine fortschrittliche Resolution auf Schaffung eines Reichsverwaltungsgerichtes wird angenommen; ebenso debattelos die entsprechenden Aenderungen über die Wehrpflicht (Reichsmilitärgesetz).

Es folgt die sozialdemokratische Interpellation betr. Einschränkung des Bereinsgesetzes und des Pressegesetzes in Elfatz-Lothringen.

Sie fragt, ob im Bundesrate neue Diktaturgesetze (Einschränkung des Reichsvereinsgesetzes und des Presse, gesetzes) vorgeschlagen sind und ob der Reichskanzler die Vorlage billige.

Abg. Emmel (Soz.) begründet die Interpellation: Der erste Teil der Interpellation ist durch die Ereignisse überholt worden. (Der Reichskanzler betritt den Saal.) Es bleibt nur der zweite Satz übrig. Die elsaß-lothringische Regierung scheint das Bedürfnis zu haben, von Zeit zu Zeit im Vordergrund des öffentlichen Interesses zu stehen und die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich zu lenken. Nachdem der Polizeiminister von Elsaß-Lothringen Mandel Exzellenz wurde, scheint er noch weitere Auszeichnungen zu erwarten, denn sonst ist es unverständlich, wie'er sich immer wieder von neuem bestrebt, die Bevölkerung zu provozieren. Die Regie, rungsvorlage erschien mit ausführlicher Begründung in Pariser Blättern. Das ist doch ein sehr eigentümlicher Vorgang. Es läßt schließen, daß das Material aus den engsten Regierungskreisen in die französische Presse ge­leitet worden ist. Der Entwurf stellt ein Ausnahme- g e s e tz für Elsaß-Lothringen dar. Nicht nur Preß­erzeugnisse sollen verboten werden können, sondern auch alle möglichen Erscheinungen in Buchform. Auch in französischer Sprache erscheinenden Zeitungen, nament­lich dasJournal d'AIsaca Lorraine" und der Wetter- sescheNovelliste" sollen getroffen werden. Herr Wetterle hat schon in Aussicht gestellt, daß seine Zeitung sofort in deuffcher Sprache erscheinen würde. Das wäre höchst gefährlich und bedenklich, da damit eine weit größere Verbreitung der Schriften gegeben würde. Der Na­tionalismus, den man bekämvfen will, wird nur geför­dert werden. (Sehr richtig.) Gegenüber der kleinen Nationalistischen Gruppe in Elsaß-Lothringen sind diese großen Kraftaufwendungen unverständlich, zumal auch andere Kreise getroffen werden. Es wird mit Kanonen nach Spatzen geschossen. Der deutschen Bevölkerung wird blauer Dunst vorgemacht, wenn von einer nationalisti­schen Bewegung gesprochen wird, die besondere gesetz- liche Bestimmungen notwendig machen. Die Regierung stellt sich allerdings hin und behauptet, die ganze Maß­nahme solle nur eine Beruhigungsmatznahme sein. Die Regierung sollte doch einmal vernünftig sein. (Große Heiterkeit. Vizepräsident Dove ersucht den Redner, derartige Ausdrücke zu unterlassen. Erneute Heiter­keit.) Mit dem Bedenken der öffentlichen Sicherheit und des öffentlichen Friedens wird vielfach Unfug ge­trieben. Auch die Ueberwachung und Beurteilung der Vereine, so des Vereins ehemaliger Fremdenlegionäre und des französischen Luftschiffervereins in Elsatz-Loth- ringen beruhen auf unwahren und erlogenen Berichten der Polizeispitzel. In dem Vorgehen gegen den elsässi­schen Verein Souvenir d'AIsace-Lorraine hat die Re- gieruna nichts erreicht. Es handelt sich um eine unge­heure Ueberschätzung der wenigen Leute hinter Wetterle, und es ist bedauerlich, daß die Regierung nicht mehr Taktgefühl besessen hat, als daß sie das Reichsland auch noch hinein in diese Dinge gezogen hat. Mit Reden: man werde alles in Scherben schlagen und ähnlichen Dingen wirb die Sache nicht besser. Die Nervosität der Regierung, der Zick-Zackkurs ist es, der immer wie­der die guten Ansätze der Fortentwicklung stört. Die Regierung sollte mehr Vertrauen zum Volke haben. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)

Reichskanzler von Bethmann Hollweg betont, er könne nicht im Namen des Bundesrats sprechen, da der Bun. d es r a t sich mit der Materie noch nicht befaßt habe. Er wolle nur für seine Person einige Bemerkun­gen über die Kritik der Vorschläge machen. Mit der Verfassung in den Reichslanden haben die Verträge nichts zu tun. Die Verfassungsbestimmungen bleiben völlig unberührt von Vereins- und Preßgesetzen im Elsaß. Die Verfassung fordert nicht, daß in den Reichs­landen alles so geregelt wird, wie in den Bundesstaaten oder im Reiche. Elsaß-Lothringen wurde in das Ber- einsgesetz einbegriffen und niemand fragte nach der Ver­fassung, und als die Verfassung gemacht wurde, da wurde wieder vom Pretzrecht nicht gesprochen. Ein ur­sächlicher Zusammenhang .besteht also nicht. Als ich vor zwei Jahren hier die Verfassung vertrat, war ich überzeugt, daß der Kern der Bevölkerung fried­lich in seiner Eigenart sei. Tas eigene Haus in eigener Entschließung auszubauen, war der Wunsch. Die innere Verschmelzung der Reichslande mit dem Reiche sollte besser gefördert werden. Trotz des Wider­spruchs der Rechten halte ich an dieser Ueberzeugung fest, daß ich mich in dieser Beurteilung der großen Masse des Volkes nicht getäuscht habe. (Lebhaftes Sehr richtig! links und in der Mitte.) Mit der Zeit wird das Verfassungswerk das leisten, was es soll. Ich kann mich in die Gefühle der Elsässer hineindenken, die in allen Ausnahmebestimmungen eine Rechtsminderung erblicken, dlber ich bitte doch zu bedenken, daß die Ausnahmebe­stimmungen gar nicht gegen die ruhigen Elemente ge- richtet sind, sondern sich gegen die Elemente richten, die die Verständigungspolitik zu Hintertreiben üufisn. «n

neuerer Zeit bildet sich im Elsaß eine entschiedenere Op- Position gegen den Nationalismus, aber seit langem ist dieser Nationalismus nicht so herausfordernd gewesen wie in den letzten Jahren. Gewiß soll man diese Be­wegung nicht überschätzen und ihr nicht ein Relief geben, das sie nicht hat, und nicht verdient, aber auch nicht unterschätzen soll man diese Bewegung. Das Steigen und Fallen des Nationalismus hängt vor der jeweili­gen Lage Deutschlands zu Frankreich ab, gewiß, darin liegt aber eine Gefahr des Nationalismus. Er ist der ärgste Feind nicht nur der Reichslande, sondern unserer gesamten deutschen Politik. Jede Politik gegen diesen Nationalismus befördert das Wohl des Landes und des Reiches. Die Anträge der elsaß-lothringischen Regierung sind lediglich gegen solche Machenschaften gerichtet, gegen Auswüchse der Presse, der Vereinsfreiheit, die sich in Agitation äußern, die das Land nicht zur Ruhe kommen lassen wollen, und die im letzten Ende nur den Revanche.Krieg Frank» reichs gegen Deutschland predigen. Die ruhi­gen Elemente der Reichslande werden absolut nicht ge­troffen. Es ist keine Abkehr von unserer bis­herigen Politik, was wir befürworten. Der An­trag ist durch einen Teil der französischen Presse bekannt geworden, auch in der deutschen Presse gab es scharfe Worte. Die Abänderungen zum Vereinsrecht und zum Presserecht aber treffen nur deutschfeindliche Bestrebungen, die in Deutschland keinen Platz haben bür. fen. Genau die gleichen Bestimmungen befinden sich im Landesrecht von 1905, das der Landesausschuß ein­stimmig angenommen hat. Man sollte also die ganze Frage ruhig prüfen und beurteilen. Auf einzelnes gehe ich nicht ein. Ich habe mich gefreut, aus den Ausführun­gen des Vorredners entnehmen zu können, daß auch er den Nationalismus verurteilt. Ich hoffe, man wird auch in Elsaß-Lothringen immer mehr Verständnis für das Gefühl haben, daß es unerträglich ist, wenn auf beut» schein Boden eine Presse ihr Wesen treibt, die sich häufig noch schlimmer gebärdet, als die deutschfeindlichste Presse des Auslandes, und daß auf deutschem Boden Vereine an der Arbeit sind, die nicht die Zwecke des Vaterlandes fördern, sondern die des Auslandes. Wenn die elsaß- lothringische Regierung den Wunsch hat, diesen Machen­schaften mit größerer Energie entgegentreten zu können, als sie bisher in der Lage war, so verdient das keinen Tadel, sondern sie handelt aus Pflichtbewutztsein, zum Wohle des eigenen Landes und des Reiches. Das sollte man Bei ruhiger Erwägung anerkennen, denn es handelt sich darum, die ruhige, friedliche Entwicklung Elsaß-Lothringens im Wege der gegebenen Verfassung zu fördern und die Machenschaften zu bekämpfen, denen es ein Dorn im Auge ist, daß Elsaß-Lothringen un­löslich mit Deutschland verbunden ist. (Beifall.)

Abg. Fehrenbach (Ztr.): Der Reichskanzler konnte erfreulicherweife erklären, er könne für seine Person und nicht im Namen des Bundesrates sprechen. Er bat, man möge ruhig an diese Materie herantreten. Wir hoffen aber, daß fein weiteres Herantreten an diese Materie nicht mehr erforderlich sein wird. (Lebhafte Zustimmung links und im Zentrum.) Nach den Ver­handlungen der beiden elsaß-lothringifchen Kammern sollte die Sache erledigt sein. Nicht nur die Zweite Kammer hat diese Anträge einmütig ver­urteilt, sondern auch die Erste Kammer, dieserOfen­schirm der Regierung". Wenn der Ofenschirm der Re­gierung so schlechten Schutz gewährt hat, dann sollte man das Feuer nicht mehr weiter brennen lassen. (Sehr gut!) Wir sind durchaus damit einverstanden, wenn im Rahmen des gemeinen Rechts alle Mittel zur Be» kämpsung des Nationalismus ergriffen wer. den. Wir sind der Meinung, daß das Treiben dieser kleinen nationalistischen Elemente ein Unglück ift, weni­ger für das Reich, aber für Elsaß-Lothringen, das zu schützen, eine unserer ersten Ausgaben sein wird. Eine Ausnahmegesetzgebung ist aber nur mög­lich gegenüber einer großen, drohenden Gefahr und unter Verhälinifsen, bei denen das allgemeine Gesetz nicht ausreicht, davon kann aber hier keine Rede fein. Ueber die elsaß-lothringische Regierung ist schon so viel gesagt worden, daß ich nicht in den Chorus der Ver- urteilungen einstimmen möchte. Wer zu viel sagt, er­reicht leicht das Gegenteil. (Sehr richtig!) Nur so viel: Ich habe schon Regierungen kennen gelernt, die weiser sind als die elsaß-lothringische. (Große Heiterkeit.) Das aber betonen wir, gegenüber den nationalisti. scheu Bestrebungen ist ein Schritt, ein kräf­tiger Schritt nötig. Das mag schwierig sein, namentlich auch für die Regierung, aber es ist nötig. Namentlich mochte ich der Partei Elsaß-Lothringens, die unfern Namen entlehnt hat, dringend anraten, diesen Schritt mit aller Energie zu tun. Die ganze Be­völkerung muß die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Elsaß-Lothringen war deuffch, ist deutsch und bleibt deutsch. (Lebhafter Beifall.) Zwei Jahrhunderte war es französisch, aber viel älter ist die deutsche Eigenart Elsaß-Lothringens. Wir hoffen aber auch auf die Zukunft, daß Elsaß-Lothringen ein blühender Teil Deutschlands wird! (Lebhafter Beifall.)

Dr. Oertel (kons.): Der Vorredner sagt, er habe schon weisere und klügere Regierungen kennen gelernt, als die Elsaß-Lothringische. Damit dürfte er recht haben. Eins muß man der Elsässischen Regierung oder viel­mehr den Elsaß-Lothringischen Regierungen nachsagen, daß sie im Laufe ihrer 40jähr. Tätigkeit in hohem Maße einen Zickzackkurs steuerten. Aber nun scheinen sie doch auf dem rechten Weg zu fein. Wir sind nicht bereit, sofort auf den Boden dieses Antrages zu treten. Wir billigen aber jede Bestrebung der Elsaß-Lothringischen Regierung, gegen den nationalen Chauvinismus mit öharfen Maßregeln vorzugehen. (Lebh. Beifall! rechts.) Elsaß-Lothringen ist ewig verbunden mit dem Deutschen Reich. Möge es kommen, wie es wolle, wir werden alles daran setzen, uns Elsaß-Lohringen zu erhalten, das uns große Opfer an Blut gekostet hat. Das Blut soll nicht vergeblich geflossen fein, es würde uns anklagen, wenn wir unsere Pflicht nicht erfüllten.

Weiterberatung: Samstag.

Der Wehrbeitrag unh seine Nachwirkung.

Das Zustandekommen des Wehrbeitrags bringt eine gewisse Gefahr mit sich, nämlich für die Bundes­regierung en, die über die Wahrung ihrer einzel- taatlichen Selbstherrlichkeit im direkten Steuerwesen wachen.

Je vollkommener der Ausschuß den Wehr­beitrag gestaltet, je besser die Einschätzung des Vermögens und die Milheranziehung der leislungs- ähigen Einkommen geordnet wird, desto stärker wird sich das Verlangen geltend machen, aus dieser Ichönen Veranstaltung dauernden Nutzen zu ziehen. Linkslibrrale Blätter sprechen es bereits aatu offen

aus, daß der Ausbau des Wehrbeitrags den Zweck haben müsse, die Reichsvermögenssteuer zu begründen.

Nun hat freilich der Bundesrat auch schon einen Vorschlag gemacht behufs weiterer Ausnutzung der Veranlagung zum Wehrbeitrag. Er will diese Ein- schävung zum Maßstab für die sog. veredelten Matrikularbeiträge machen, d. h. die dauernde Heran­ziehung des Besitzes für Reichszwecke nicht unmittel­bar durch eine Reichsvermögens- oder Reichsein­kommensteuer, sondern mittelbar durch die einzel- st a a t l i ch e Gesetzgebung und Verwaltung erfolgen lassen. Dieser Antrag des Bundesrats ist aber in­zwischen bedenklich inS Hintertreffen geraten. Das hängt zusammen mit der allgemeinen Zurückhaltung der Regierung, die in den letzten Wochen die Z ü g e l schleifen ließ.

Einige meinen, der Reichskanzler halte sich aus zartfühlender Korrektheit zurück, damit man ihn nicht wegen Uebergriffe in die Reichsgeschäfte tadeln könne. Aber das ist nicht stichhaltig, denn eine pflicht- und zielbewußte Regierung kann sehr wohl auf eine Samm­lung und Verständigung der positiven Parteien hin­arbeiten, ohne sich auch nur dem Schein von lieber» griffen auszusetzen. Die Lässigkeit des Reichskanzlers läßt vielmehr vermuten, daß er bisher den Ernst der Lage nicht ganz richtig eingesckätzt hat. Viel­leicht hat er geglaubt, daß die einzige Gefahr die Wiedererweckung der direkten Erbschaftssteuer wäre, gegen welche sich Konservative und Zentrum allein zu wehren hätten. Wie aber die Tinge sich jetzt ent­wickeln, hat die Reichs-Vermögenssteuer eine größere Zugkraft und mehr Wahrscheinlichkeit, als die sogen. Witwen- und Waisensteuer.

Wenn der Reichskanzler sich und die anderen Re­gierungen vor dieser Nachwirkung des Wehrbeitrages bewahren will, so muß er mehr Energie und Geschicklichkeit entwickeln. Läßt er die Zügel weiter schleifen, so kann der Wagen leicht auf das Gleis geraten, vor dem er in seiner letzten Rede bei der ersten Lesung so lebhaft gewarnt hat.

s. Der Wehrbeitrag in der Budget- kommission.

Die Budgetkommission de? Reichstags fuhr am Freitag in der Beratung des Gesetzentwurfs über den Wehrbeitrag fort, nachdem vorher noch der ans allen Parteien zusammengesetzte Verständigu ngsaussch«ß seine Beratungen fortgesetzt hatte.

Reichsschatzsekretär Kühn erklärte: Das Re­sultat der gelingen Vorbesprechung sei in der Presse teils richtig, teils inkorrekt roiebergegeben worden. Wenn es in einzelnen Tagesblättern heiße, eine volle Verstän­digung sei unter Zustimmung Der Regierung zu- stände gekommen, fo müsse er widersprechen. Er seinerseits habe allerdings mitgearbeitet, und sei auch fernerhin bereit, das zu tun. In Bezug auf das Ergeb, nis der gestrigen Besprechung habe er Bedenken im einzelnen geäußert und außerdem die Stellungnahme der verbündeten Regierungen vorbehalten. Aehnliche Er­klärungen hätten ja auch die Vertreter der Parteien ab­gegeben.

Die Beschlußfassung über den § 1, der di, Staffe­lung enthalten soll, wurde ausgesetzt. Zu den folgenden Paragraphen lag eine Anzahl sozialdemokratischer An­träge vor, die aber samt und sonders abgelehnl wurden. Die §§ 210 wurden angenommen.

§ 5, der aufzählt, was als Kapitalvermögen insbesondere in Betracht kommt, sand schließlich in fol­gender Fassung Annahme: Als Kapitalvermögen kommen, insbesondere soweit die einzelnen Vermögensbestände nicht unter § 2, Nr. 1, § 3 oder § 2, Nr. 2, § 4 fallen, in Betracht I. selbständige Rechte und Gerechtigkeiten, 2. verzinsliche und unverzinsliche Kapitalforderungen jeder Art, 3. Aktien oder Anteilscheine, Kuxe, Geschäftsgut- haben bei Genossenschaften, Geschäftsanteile u. a. Ge- sellschaftseinlagen, 5. bares Geld deutscher Währung, sremde Geldsorten, Banknoten und Kassenscheine, aus­genommen die aus den laufenden Jahresemkünften vor­handenen Bestände, soweit sie zur Bestreitung der lausen­den Ausgaben dienen, 5. der Kapitalwert der Rechte und Renken und anderer wiederkehrender Nutzungen und Leistungen, welche den Berechtigten auf Lebenszeit oder auf die Lebenszeit eines andern, auf unbestimmte Zeit oder auf die Dauer von mindestens 10 Jahren eniweder vertragsmäßig al8 Gegenleistung für di« Hingabe von Vermögenswerten oder aus letztwilligen Verfügungen, Schenkungen ober Familienstistungen oder vermöge haus­gesetzlicher Bestimmungen zustehen.

Eine längere Debatte entspann sich überden Wehr­beitrag der Bundesfürsten. Ein sozialdemo­kratischer Antrag verlangt die Einbeziehung der Landes- fürsten und Angehörigen landesfürstlicher und ehemals souveräner Häuser in di« BeitragSpflicht. Schatziekre» tär Kühn legte in eingehender Erklärung die Stellung der verbündeten Regierungen zu dem sozialdemokratischen Antrag dar: An der Auffassung, daß die Landesfüriien von der Entrichtung des Wehrbeitrages rechtlich tret seien, halten bi» verbündeten Regierungen fest. Einer Erwähnung dieser Freiheit im Gesetze bedürfe es nicht. Es sei em allgemeiner Grundsatz des Bundesstaatsrechtes, daß der Lanoesfürst von direkten Landessteuern frei sei, weil er als Träger der Staatsgewalt nicht von dieser elbft ergriffen werden kann. Es sei aber auch unver­ständlich, wenn der Reichstag seine etwa abweichende Rech sauffassung hinsichtlich der Steuerfreiheit des Lan- dessürsten gerade bei diesem Gesetze zum Ausdruck bringe; denn bitt hätten sich ja die Fürsten schon bereit erklärt, den Wehrbeitrag zu entrichten, wie dies in der Begründung stehe. Die Ermittlung dieses Vermögens würde IM Anschluß an die Bestimmungen des Gesetzes erfolgen. Staatssekretär Dr. Lis ko ergänzt diese Er­klärung noch in rechtlicher Hinsicht. Es habe über die Frage der Steuerfreiheit der Landessürsten eine ein­gehende Erörterung ftattgesunden; sämtliche Regierungen eien dahm einig, daß die Auffassung des Schatzsekretärs richtig sei. Die Begründung hebe hervor, daß die Lan- dessürsten sich freiwillig bereit erklärt haben, an dem Wehrbeitrage teilzunehmen und zwar nach Maßgabe der Bestimmungen, die für alle Staatsangehörige gelten. Ein Zentrumsredner führte aus, bet sozialdemo­kratische Antrag schwäche die Auffassung der Mehrheit de» Reichstages, wonach die Landesfürsten nicht ohne weiteres als steuerfrei gelten, sondern nur dann, wenn das in dem betr. Gesetz ausdrücklich hervorgehoben werde. Weder in der Verfassung, noch in irgend einem Gesetz ei diese Steuerfreiheit flipuliert. Der Standpunkt des Staatssekretärs des Reichsjustizamts sei unhaltbar. Dieser könne auch den Vertragswillen der deutschen Fürsten vom Jahr« Iäti ,nicht interpretieren. Im Jahre 1911

bei der Wertzuwachssteuer habe die Reichsregierung aus­drücklich darauf bestanden, daß die Steuerfreiheit der Fürsten besonders im Gesetz vorgesehen werde. Das war der richtige Standpunkt. Ein Fortschrittler erklärte, es hieße die Fürsten ausbürgern, wenn man sie nicht unter den Begriff Angehörige des Deutichen Reiches einbeziehe. Die Darlegungen der Staatssekretäre seien nicht stichhaltig, sie widersprächen der Aussaffung des preußischen Landtages. Em nationalliberaler Redner trat den Vorrednern entgegen. Die Ausnahme­stellung der Fürsten stehe fest.

Darauf wurde die Debatte abgebrochen. Weiter­beratung: Samstag.

Jh? Die Unterzeichnung des Friedens- Vertrages.

* London, 30. Mai 1913. Der Friedensver- trag ist heute einige Minuten nach 1 Uhr im St. Ja- mes-Palast unterzeichnet worben. Staatssekve. tär Grey eröffnete bie Sitzung mit einer Ansprache, in ber er bie vertretenen Staaten zu ihrem Entschluß, ben Frieden zu schließen, beglückwünschte. Es antwor­tete barauf zuerst Dr. Sanem. Er pries den Takt unb bie Geschicklichkeit Greys, bie bas erfolgreiche Werk ber Konferenz ermöglicht haben. Dann sprach namens jebes ber anbern Staaten ein Delegierter. Hierauf wurde das Friedensbokument nach Greys Entwurf ohne Aenberungen unterschrieben. Meh» rere Delegierte sprachen jedoch ihre Wünsche aus inbe« treff ber im Vertrag nicht erwähnten Gegenstände. Stach ber Unterzeichnung richtete Sir Edwarb Grey eine kurze Schlußansprache an bie Versammlung, worauf bie Sitzung geschlossen würbe.

Was so lange ersehnt wurde, ist am Freitag Tat­sache geworden, aber eine volle Befriedigung und reine Freude bringt die Unterzeichnung leider nicht. Früher glaubten wir, wenn nur erst der Frieden zwischen der Türkei und dem Baltanbuude wiederher­gestellt sei, dann könne Europa frei aufatmen, von allen balkanischen Sorgen und Gefahren befreit. In­zwischen hat sich die Sachlage geändert. Von dem fetzt unterzeichnelen Friedens - Vertrage hat vorläufig nur die Türkei den sicheren Vorteil; sie weiß, mit welchem Schaden sie davonkommt und ist vor weiteren Verlusten nnd Angriffen gesichert. Diesiegreichen" Balkan-Verbündeten aber sind nicht so günstig gestellt, wie die geschlagene Türkei; sie müssen sich über die Ver.eilung der Beute erst noch auseinander­setzen, und es besteht bekanntlich die große Wahr­scheinlichkeit, daß an denKreuzzug" sich noch ein blutiger Bruderkrieg an chließen wird. Infolge reffen kommt Europa noch nicht aus der Unruhe heraus, und namentlich Oesterreich muß in der lästigen Rüstung auf dem Posten bleiben.

Der englische Minister des Auswärtigen, Sir Edward Grey, hat all' seine Kunst und Kraft ein­setzen müssen, um wenigstens diesen Präliminarfrieden auf dem Papiere fix und fertig zu stellen Es be­durfte eines gehörigen Druckes auf die Balkanregie­rungen, um sie endlich zur Unterzeichnung ohne wei­tere Klauseln zu bewegen. Mancher hat vielleicht gedacht, daß Bulgarien die meiste Selbstüberwin­dung nötig habe, um den Frieden zu unterzeichnen, während es sich von Serbien und Griechenland be­droht sieht. Aber gerade für Bulgarien bringt der Abschluß des Friedensvertrages diplomatische und militärische Vorteile. Bulgarien hat die Truppen, die bisher den Türken gegenüberstanden, jetzt zu an­deren Zwecken frei und kann im Bewußtsein seiner militärischen Ueberlegenbeit es auf eine Kraftprobe mit Serbien antommen lassen. Ob Griechenland dabei die Serben unterstützen oder nicht, vielmehr einen friedlichen Ausgleich mit Bulgarien vorziehrn würde, ist noch nicht ausgemacht. Doch ist zweifel­los klar, daß Griechenland für sich allein nicht los­schlagen wird, sondern die Entscheidung über Krieg und Frieden in Belgrad fällt. Die serbische Dreistigkeit, von der wir in den letzten Jahren schon manche Probe erlebt haben, ist die Wurzel der Unruhe. Die unangenehme Eigenart dieses Volkes hat sich in der Rede des Ministerpräsidenten Paschitsch vor der Skuptschina am Mittwoch wieder gezeigt. Er setzte da den Bulgaren auseinander, sie hätten gar nicht nötig, sich so auszublähen, in Kirki- lisse hätten die Türken gleich beim ersten Stoß Fersengeld gegeben, weshalb Kirtilisse weit davon ent­fernt sei, eine bulgarifche Ruhmestat zu sein; ferner in der Schlacht am Ergenefluffe hätte nicht der bul­garische Soldat, sondern der türkische Hunger bi« Entscheidung gebracht, bei Tschataldscha und Bulan hätten die Bulgaren nicht den geringsten Eriolg aufzu­weisen. Und was schließlich Adrianopel betrifft, so habe nur die Hilfe Serbiens die Festung zu Fall gebracht usw. Der serbische Minister brachte so eine Menge Unrich­tigkeiten und Trugschlüffe zusammen, um sein Volk nicht allein gegen den bulgarischen Nebenbuhler, sondern auch gegen den österreichischen Nachbarn auf­zuhetzen. Letzterem schob et von vornherein die Schuld zu an der Verkürzung der serbischen Ansprüche. Es bestätigte sich aufs neue der alte Eindruck, daß mit den Serben überyaupt nicht eher auszukommen sein wird, bis sie eine heilsame Tracht Prügel erhalten und über die Grenze ihrer Kraft tatfächlich belehrt werden. Neuerdings heißt es, Ruß la nd habe wieder einmal einen kalten Wasserstrahl nach Belgrad ge­schickt und die Serben zur Mäßigung aufgeiordert. Wenn das überhaupt hilft, so doch höchstens für den Augenblick. Wie man auch die Beute verteilen mag, die Serben werden immer mehr beanspruchen, als sie haben, und werden in ihrer Eifersucht gegen Bul­garien, ihrer Spekulation auf das Adriameer und ihren Agitationen unter den österreichischen Stamm­verwandten der Störenfried im Südosten bleiben. Sollten wider Erwarten die Serben im Kriege mit Bulgarien Vorteile erringen, so würde Oesterreich im Interesse seines Pflegestaate- Albanien und zum Schutze seiner eigenen Jntereffen schließlich doch noch zu einem erzieherischen Eingriff mit starker Hand genötigt sein.