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uldaer Zeitung

» Eiebimgsliften der preußisch-süddeutschen Maffen-Lotterie. — tzaldjShrlich keschenfahrpl«. a

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Fuldaer SeschichtsblLtler

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Illustrierte Sonntagszeitung

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Nr. 76* Crstes Blatt.

Donnerstag den Z. April 1913»

40. Zahrgang.

Deutscher Reichstag.

Sitzung vom 2. April 1913.

Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßt Präsident Kämpf die Mitglieder des Hauses in ver üblichen Weste. Er gibt Kenntnis der Beileidsbezeugung des Reichstags gegenüber dem griechischen Geschäststräger in Berlin _n. läßlich des Todes des Königs Georg. Dann widmet er dem verstorbenen Fürsten Heinrich XXIV. zu Reuß j. L. einen Nachruf und versichert die Bereinigten Staaten von Amerika angesichts des schweren Unglücks Der An­teil!. pme des den schen Bolles.

Aus der Tagesordnung steht der fortschrittliche Fideikommißantrag.

Der Antrag fordert einen Gesetzentwurf, durch den die Errichtung und Erweiterung von Familien-Fidei» lommissen an Grund und Boden verboten und die Auf­lösung bestehender Farnitien-Fideikommiffe gefördert wird.

Abg. Gothein (Bp.) begründet den Antrag. Die Fideikommisse hätten den Zweck, den Familiensinn zu heben und zu erhalten, in keiner Weife eriüllt und feien eine volkswirtschaftliche ungesunde Erscheinung. Dre Fideikommisse verdrängten die mittleren und kleineren Bauern, vermehrren dre unselbständigen Existenzen, ent­völkerten das Land und wirkten damit auch der inneren Kolonisation entgegen.

Abg. Hier! (Soz.): Im Jnierefle des ganzen Volkes sind die kleinen Bauernbetriebe viel wertvoller als die großen Latifundien. Die Aufsaugung der Bauernwirt­schaften durch die großen Fideikommisse treibt die Ar­beiter vom Lande in die Industriestädte, wo sie das Heer ter Arbeitslosen vermehren und die Arbeitslöhne drücken.

Abg. Dr. Spahn (Ztr.): Bei Beratung des bürger­lichen Gesetzbuches hat man die Regelung des Fioer- kommißrechtes wegen seines Zusammenhanges mit sozialen «irischaftlrchen und politischen Berhältnrssen einzelner Bundesstaaten und Gegenden in der Kommission abge­lehnt. Auch wurde angeführt, daß durch die Entwick­lung des Fiderlommißweiens sich em Bedürfnis für dieses Rechtsinstitut geltend macht. Die gesetzliche Regelung wurde der Landesgesetzgebung überlassen. Da­durch, daß mit der Grundfläche auch der Grandsteuer- nmerirag nicht in gleichem Maße ansteigt, tommt man zu dem Schlüsse, das nur Bebauung als Acterland ge­eigneter Boden zur Bildung von Fideikommissen in geringerem Umfange herangezogen wird als Wald- uno Oedländereien. Für den Wald bestand ist ober das Fideikommiß von großer Bedeuiung und etwa 47°/o der gesamten Fideikommisse setzen sich aus Wald zusammen. Die Abwanderungen infolge der Ausdehnung der Fidei­kommisse werden überfchätzt. Jedenfalls ist bet der Ber- schiedenh.it der Meinungen die Verlegung eines Gesetz- enlwurses sehr schwierig ui d daß eine solche Vorlage jetzt m Bearbeitung ist, muß als ein Grund dagegen angeführt werden, daß das Reich diese Sache an sich zieht. Die ZentrumSsraklion steht auf dem allen Staad- punkte, den sie bei der Beratung des büigerlichen Gesetz- buches eingenommen hat, auch heute noch und wird daher gegen den Antrag stimmen.

Abg. Dr. Thoma (ml.): Der Zeitpunkt, die Materie der Landesgesetzgedung zu nehmen und sie der Reichs­gesetzgebung anzugliedern, ist gekommen. Das allgemeine volkswirtschaftliche Interesse verlangt die Aufhebung der Fideikommisse oder wenigstens deren ElNschräntung. Eine Beibehaltung der Fideikommisse führt zur Verödung des platten Landes. Wir stimmen für den Antrag.

Abg. Dietrich (kons.): Verbesserungen im Fideikom- mißwesen sind gewiß wünschenswert. Nachteile und Uebelstände namentlich in sozialer Beziehung wollen auch die Freunde des Fideikommißwesens beseitigen. Alle Argumente, die hier gellend gemacht sind, sprechen aber richt dajür, daß die Reichsgesetzgedung in Tätigkeit ge etzt werden muß: Jedensalls wäre es nicht zweckmäßig, in einem Augenblicke, wo der größte Bundes aai, nämlich Preußen, eine gefetzliche Regelung dieser iUiaierie vor­zunehmen im Begriff ist, diese Materie an das Reich zu reiften. Auch wir erkennen an, daß es richtig ist, die übermäßige Bindung von Grund und Boden zu ver- hindern. Die Selbstbewiitschafiung oes Besitzes ist und bleibt die Hauptsache. Eine gesunde Mischung von Groß- und Kleingrundbesiy wollen auch wir, ad.r das Institut der Fideikommisse muß aufrecht erhalten bleiben.

Abg. Dr. Dove (F. Bp.): Die Frage der Volks­ernährung ftnoet dadurch ihre Löfung, wenn der Grund­besitz nicht gebunden ist. Jeder foü nur soviel Grundbesitz haben, als er selbst bewirischasten kann.

Abg. Bernstein (Eoz.s: Das Institut der Fideikom­misse sollte beseitigt werden, weil es sich überlebt hat.

Darauf wird der Antrag mit knapper Mehrheit gegen Zentrum und Konservative angenommen.

Donnerstag: Rechnungssachen, Wahlprüsungen, Pe­titionen.

Preußischer Landtag

Abgeordnetenhaus.

Sitzung bom 2. April 1913.

Auf der Tagesordnung steht die

zweite Beratung des Kultusetats.

Eine allgemeine Besprechung findet gemäß Beschluß te§ Seniorenkonvents nicht statt. Die Beratung beginnt bei den dauernden Ausgaben des Kultusministeriums.

Abg. Hoffman» (Soz.): Wis können das Minister­gehalt und die übrigen Titel dieses Kapitels nicht be­willigen, wenn der Minister uns nicht Auskunft gibt über manche unklar angetoerideten Gesetzesborschriften vnd Verwaltungsanordnungcn bez chungsweise Remedur Eintreten läßt. Wie steht es mit der Trennung d o n Staat und Kirche?

Präsident Graf Schwerin: Damit beginnen. Sie eine allgemeine Besprechung, die gestern abgei'ehni ist.

Abg. Hoffmann (Soz.): In allen Parlamenten der spricht man beim Minifiergehalt über die allge­meine Politik des Ministers.

Präsident Gras Schwerin: Wir können die Äbstim- mung über das Ministergeyalt ja aussetzen, bis die anderen Kapitel erledigt find.

Abg. Hoffutann (Soz.): Ich bestreite dem Hause das Recht, sich über die Geschästsorcnung hiiuvegzusetzen.

Präsident Graf Schwerin erklärt, das Haus darüber befragen zu wollen, ob es eine allgemein- Besprechung gestalten wolle. Vorher wolle er eine allgemeine Be­sprechung nicht gestalten.

Es enlspinnt sich eine lebhafte Gcschä * t? o rd - nungsdebatie über die geschäftSordnungSoiäßige Berechtigung de? gestrigen Beschlusses des Houses: eine allgemeine Besprechung d-S Etats nicht siattfinden zu lassen.

Abg. Wi-mer (Vp.s beantragt, fcirvn Beschluß auf- -st'heben.

Abg. h. HeichiLrond (kons.» beaurr-rgt. dal! Hau» möge der Ani'korderun« dcS Präsidenten küreien, daß

die Ausführungen des Abg. Hoffmann über das Mi- nistergehalt als unzulässig zu betrachten seien. Der Ab­geordnete stellt den weiteren Antrag auf Schluß der De­batte über die Geschäftsordnung.

Die Debatte wird geschlossen. Der Antrag v. Hehde- brand wird angenommen.

Abg. Hoffmann (Soz.) beantragt, die Sitzung auf eine halbe Stunde zu vertagen.

Die Anträge Wiemer und Hoffmann werden ab­gelehnt.

Abg. Hoffmann erhält nun wieder das Wort zum Etat. Wir können das Gehalt des Ministers nur be­willigen, wenn wir mit seiner Amtsführung zufrieden sind. Die alte Idee, daß die Kirche . . . (Der Präsi­dent ruft den Redner zur Sache.) Wir müssen den Minister fragen, ob die Kirche als Machtmittel des Staates benutzt werden soll. (Zweiter Ruf zur Sache.) Wir müssen die Trennung von Kirche und Staat erörtern, weil davon die Zahl der Beamten ab­hängt. (Dritter Ruf zur Sache.)

Das Haus stimmt ab, ob es die Ausführungen wei­ter hören will. Die Abstimmung fällt gegen Hoff­mann aus. Hoffmann verläßt die Tribüne und ruft im Abgeben: Gewalt geht vor Recht! Aber geschenkt wird Ihnen doch nichts!

Eine Reihe von Rednern verzichtet.

Nach unwesentlicher Debatte wird die Besprechung über den Titel Ministergehalt bis zum Schluß her Be­ratung über den Kultusetat zurückgestellt. Es folgt das Kapitel Kultus und Unterricht.

Abg. Dr. Dittrich (Z.): Wir verkennen nicht, daß die Stoatsregierung nach Kräften bestrebt ist, ihre gro­ßen Kulturaufgaben auf dem Gebiete der Schule und der Kirche zu erfüllen. Aber trotzdem haben die deut­schen Katholiken sich noch über manches Ueberbleib- f e I aus der Kulturkampfszeit zu beklagen. Wir sind nicht Weiler gekommen in der Freiheit der Be­wegung, die wir einstmals besaßen und Pie wir immer beanspruchen müssen, um diejenigen großen Aufgaben zu erfüllen, die uns obliegen. Wir verlangen mehr Freiheit der Bewegung und bekämpfen alles, was uns hindert, was wir für richtig halten. Hin­sichtlich des Religionsunterrichts der Kinder in Mischehen ist die freie Willenserklärung der Eltern nicht gesichert, sondern zum Nachteil hier Katholiken durchlöchert worden. Gegen diese Beschränkung des freien Willens der Eltern wenden wir uns heute noch wie feit Jahren. Auch über Beschränkung der freien Be­wegung unserer Ordensniederlassungen für charitative Zwecke haben wir uns immer noch zu bekla­gen. Ordensniederlassungen für charitative Zwecke sind allerdings in den letzten Jahren vielfach genehmigt worden, aber es fragt sich, ob damit schon dem Bedürfnis genügend Rechnung getragen worden ist. Die Beschrän­kungen beziehen sich auch auf die Zahl der Personen einer Niederlassung. Die Folge kann nur fein ein Uebermatz von Arbeit für die Wenigen. Ich erinnere an die Rede, welche vor kurzem hier Abg. Dr. Mugdan gehalten hat über die Ueberbürdnung der Kranken­schwestern. Den Pflegehäusern für Kinder und Ewachsene gestattet man nicht, auch Nichtkatholiken aufzunehmen. Ein Großindustrieller im Jndustriebezirk wollte zur Beseitigung des unseligen Kostgängerwesens der Arbeiter ein Arbeiterheim errichten unter Lei­tung einer männlichen Ordensgenossenschaft. Er er- hielt auch nach langem Zögern die Genehmigung, aber unter der Bedingung, daß in diesem Arbeiterheim nur katholische Arbeiter aufgenommen werden dürfen. Es sollten also von den 6000 Arbeitern dieser Fabrik 2000 von der Wohlfahrt eines solchen Arbeiterheims aus­geschlossen werden, weil sie evangelisch sind. Hier in Berlin besteht ein sogenanntes Afra ft ist unter Leitung von Grauen Schwestern, ein Mädchenheim und Siechenheim. Es war genehmigt unter der Bedingung, daß nur katholische Personen dort Aufnahme fin­den dürfen. Wie es gekommen ist, weiß ich nicht, es war formell unrichtig: Die Schwestern hatten sich er­bitten lassen, auch evangelische junge Mädchen aufzu- nehmen. Die armen Mädchen wurden trotz allen Bittens und Flehens ausgewiesen. (Hört, hört! im Zentrum.) Das war formell ganz richtig; aber es war hart, so hart, daß selbst die Kölnische Zei­tung damals schrieb: „Tas sind ja ganz unglaubliche Dinge, wir können kaum annehmen, daß das wahr ist." In einem Kloster in Köln hatte eine Dame, die ge- lähmt war, Ausnahme gefunden. Aber sie war eben» gelisch, die Polizei schritt ein und drohte mit polizeilicher Gewalt gegen die völlig hilflose Dame. (Hört, hört! im Zentrum.) Nun sagt man, diese Be­schränkung beruhe auf einem Beschluß der gesamten Staaisministeriums. Mein Freund Trimborn fragte den Herrn Minister in der Sitzung vom 4. Februar dieses Jahres, ob denn wirklich alle diese Beschränkungen auf einen Beschluß des gesamten SiaaisministeriumS zu. rückzuführen seien, und wenn ja, auf welchen Erwägun­gen dieser Beschluß wohl beruhen dürfte, was sich die Herren Minister dabei gedacht, was sie beabsichtigt haben? Herr v. Dallwitz ging dieser Antwort aus dem Wege und wies den Fragesteller an das in dieser Angelegenheit führende Ministerium, das Kultusministerium. Das nötigt uns, heute die Frage zu wiederholen: Wa­rum solche Beschränkungen? Ich vermute, hier spielt die Besorgnis mit, die katholischen Schwestern möchten auf Evangelische in ungebührender Weise re­ligiös einwirken. Ich weise aber darauf hin, daß eine solche zudringliche religiöse Beeinflussung kirchlich ver­boten ist, also auch den Ordensschwestern. Die Quelle dieser Besorgnis ist lediglich ein unbegründetes Miß­trauen. Das verletzt uns. Die Staatsregierung glaubt, die Evangelischen gegen Beeinflussung durch Ka- thclikcn schützen zu sollen. Warum schützt man nicht auch Katholiken gegen Beeinflus­sung durch evangelische Schwestern? Der einfache gesunde Menschenverstand toird eine solche un­terschiedliche Behandlung nicht verstehen. (Sehr richtig! int Zentrum.) Wir sagen: Gleiches Recht für alle! Man macht uns immer den Vorwurf, daß wir uns von unseren andersgläubigen Volksgenossen abschlie­ßen. Hier in den angegebenen Fällen gehen unsere Schwestern nun einen anderen Weg. Ta ist es nun wie­der nicht recht. Ich biite also den Minister: Verraten Sie u:tS do ch d i e G r ü n b c solcher Beschränkungen. Wir werden ja gerne bereif sein, solche Gründe, wenn sie wirtlich rvrüanben sein sollten, zu beseitigen, um da- biii.-b der c'> "iiativen Tätigkeit unserer Ordensgenossen- schaften freie Lahn zu schaffen. Wir stehen im Jahre der (£itr.rcntuy an das Mailänder Edik t Konstan- tin-i des C roßen, düs den Christen Gewifsenfreiheit gab. Wir wvnsuirn auch nidji-t weiter als jene volle Freiheit, die Konsianiin der Kirche zugesagt Hai und die sie^auch in Preußen vor dem Kulturkampf zum Wohle des Staa­tes und des Volkes besessen hat. (Beifall.)

Huliuiinmiitei t>. Trott zu Solz: Tue Vorschrift, daß erst dann Der Wechsel in der Erziehung eme§ Kindes aus einer Mischehe stattfinren soll wenn bet Wille der Ellern vor Notar ober vor Gericht urkundlich fest- gelegt ist, bestehl gerade im Interesse der Eltern. Was

die Beschwerde anbetrifft, daß die katholischen Orden nicht berechtigt feien, auch Evangelische aufzunehmen, so ist ein Ministetialbefchluß in dieser Hmsichl niemals ge­faßt worden, aber man ist von vornherein ohne weiteres von der Ansicht ausgegangen, daß die Einrichtung der katholischen Orden speziell für Katholiken bestimmt sind. Ich glaube, es liegt auch im Interesse der Orden selbst, baß ba eine gewisse Einschränkung vor­handen ist. Nun werden rott aber und fein Mensch da­gegen etwas lagen, wenn katholische Schwestern in der Not ihre Christenpflicht am» Evangelischen gegenüber et« lüUen, wie das diele vortrefflichen Frauen ja im weiten Umfange tun. Das wird man nur gut sinden. Der erste der angeführten Fälle des Abg. Dittrich, bet Fall im Rheinland, liegt zehn Jahre zurück. In diesen Aibeiter- Heimen waren" Hunderte von Evangelischen. Ob unter bieten Verhältnissen es b r richtige Weg ist, ein Arbeiter- Heim zu errichten, wenn man dazu eine Oroensnieder- lasfung benutzt, ist doch eine Frage. Wenn der Unter­nehmet glaubt, auf diese Weite billiget zu der Einrichtung zu kommen, so kann dieser finanzielle Gestchtspuntt für uns nicht maßgebend fein. Für die Genehmigung müssen andere Gründe maßgebend sein. Aehnlich liegt es mit dem Fall in Berlin. Ader die Persönlichkeiten hier in Berlin dursten noch längere Zeit in der Anstalt ver­bleiben. Es ist da durchaus nicht in harter Weise vorgegangen worden. Auch bei dem Altersheim in Köln liegt die Sache nicht andeis. Auch dort hat man die Be­treffende noch monatelang in der Anstalt belassen. Ich glaube, es ist ein Irrtum, aus diesen Fällen zu folgern, daß wir rigoros und scharf auf diesem Gebiete vorgehen.

Abg. Dr. Cassel (Vp.) beantragt die Unterstützung notleidender Synggogengemeinden.

Abg. v. Campe (ntlb.) schließt sich dem Vorredner an und wendet sich gegen die Ausführungen des Abg. Dr. Dittrich (Ztr). Die diegteiung sei der katholischen Kirche sehr weit entgegcngelommen, daß tatsächlich be­gründete Beschwerden allgemeiner Natur seitens der ka­tholischen Mitbürger nicht ober kaum noch erhoben werden könnten. Von einer rigorosen Handhabung gegen die erschreckend anwachsende Zahl der Ordensnieder- laffungen fö ine keine Rede fein.

Abg. Viereck <(onf.) hofft auf baldige Verständigung bezüglich der Festlegung des Ost er fest es.

Abg. Hoffmann (Soz.) ist gegen den Antrag Gaffel.

Abg. Dr. Kaufmann (Ztr.i wendet sich gegen b e Ausführungen des Abg. v. Campe. Die Ordens­genossen schäften sind ohne Zweifel in un erer zer­fetzenden Zeit kostbare Elemente, und darum sollte man sie und ihre Tätigkeit in feder Hinsicht fördern. Wir müssen seststellen, daß die katholischen Orden in Preußen iatsächllch vollständig von b er Willkür, von dein guten Willen des Ministeriums abhängen. Eine rechtliche Grundlage für das Oidenswesen ex stiert nicht. Wir haben schon mehrfach dem Mmlsterium nahe- getegt, doch dafür zu sorgen, baß etwas für Die iHedftö« fähig keit cer Ocdensniedeilaff engen endlich geschehe, eine Forderung, die auch von Abgeordiieten bet rechten Seite bes Hauses unternützt wird. Durch ein Ge­setz von 1887 haben eine Reihe von Ordensnieder- laffungen die Rechtsfähigkeit erhalten; man braucht diese Reihe nur noch weiter zu vervollständigen, was gesetzgeberisch ganz einfach ist. Wir können e nun nicht verstehen, daß man Telephonistinnen und Telegraphistinnen in Berlin nicht gestattet hat, in einem katholischen Heim zu wohnen, das von katholischen Ordensschwestern geleitet roub, daß inan die Freiheit von erwachsenen Staatsbürgern derartig be­schränkt. (Sehr richtig!) Erwachsenen Personen, die mündig sind, beschränkt man in dieser Weise, ihre Wohnung auszusuchen. Keinerlei Gefahr für das Staats­leben kam hier in Frage. Dabei handelt es sich um die Großstadt Berlin, wo so unendlich viele Gesahien be­stehen, und wo die Telephoniiünnen einen sicheren sitt­lichen Schutz in einem Hause suchen, das von Vettrauens- personen geleitet roub. Die Postbehötde hatte auch die Genehmigung erteilt unb sich sehr darüber gefreut, daß ihre Beamtinnen in einem terartigen Hause wohnen :önuen. Daß man betaritg bie bürgerlichen Rechte b e 1 d; r ä n 11, v dem man den Aufenthalt in einem wichen HaU'e verbietet, können wir mit ber Freiheit t m oreußiichen Staatsieden nicht sür vereinbar Halten. (Sehr richtig! im Zentium.) Diakonissen uno anderen religiösen Genosfenschasten ber evangelischen Knche ist es frei gestattet, in allen Fallen, Katholiken auHunebmen. Wir drängen ja gar nicht danach. Evangelische in unsere Anstalten h nctniubetommen. Wir haben so viele große Aufgaben m unserer katholischen Kirche, daß rott reichlich damit zu tun haben. Ader wenn Evangelische selbst in unsere Anstalten kommen wollen, bann ist es für uns durchaus bitter unb kränkend, daß da der Staat einschränkend eingreift. Auch hm sicht­lich des Unterrichts hat man der Tätigkeit unserer Orden Beschränkung auferlegt. So wurde im Bezirk Koblenz eine Kinderbewahranstalt errichtet. In dieser befanden sich auch 2 oder 3 evangelische Kinder. Wegen dieser zwei Kinder find die beiden Ministerien in Anspruch genommen worden (Heiterkeit) und es ist bann bie Entscheibung der Regierung an das Land­ratsamt ergangen, worin ausdrücklich gesagt worden ist: Nach Rücksprache mit den Ministerien des Innern und des Kultus wird hiermit ausdrücklich eingeschänt, daß die evangelischen Kinder nicht länger in dieser Privat­schule geduldet werden dürfen. Das ist em Fall, den man belächeln kann, der aber einem das Herz mit Bitter­keit erfüllt. iSehr richtig! im Zentrum.) Was sollen denn unsere Leute benbn! Ist es denn eine Gefahr für die evangelischen Kinder, daß sie ml den anderen Kindern des Orts die Schule in der Bewahranstal' besuchen? Bei solchen Beschränkungen müssen wir immer wieder darauf bringen, daß diese fallen, denn w r betrachten nun einma. in unserer katholischen Kirche bie katholischen Orden als die kostbarsten und edelsten Blüten unserer Religion. (Lebhafte Zustimmung im Zentrum.) Auch wird von Katholiken nicht verstanden, daß man unteren höheren Mädchenschulen, den Lyzeen, nicht ge­statten will, daß da evangelische Kuder in der Schule sind, obschon die Eltern das wünschen. So wollten in Rheinsberg evangelische und auch jüdische " itbürger ihre Kinder in das dortige Lyzeum schicken. Es war aber nicht möglich. Daß der Großmdu- uncUe am Rye n für ein lilrbeiterbeim eine katho­lische Ordensnieverlassung haben wollte, ist durchaus verständlich, denn sür die Leitung eines solchen Heims in es sehr schwierig, die richtige Persönlichkeit zu finden. Was tun aber die Leute in solchem Aibeiterheim? Nichts wie essen, trinken und schlaten. Von iigeno welcher religiösen Beeinflussung kann nicht die Rede fein. Es ist aber bitter und tränkend für uns Katho­liken, daß Ordensbrüder nicht diese Aufgabe erhalten konnten, dort bei verschieden gearteten Elementen zu wirken, und daß auf diese Weife die Möglichkeit ge­nommen ist, dort ein Arbeiterheim zu errichten. Durch zwei Ministerien hindurch müssen katholische Ordens- niebetloff ungen genehmigt werden, während auf der andern Seite mit Leichtigkeit Genoss aschaften errichtet werden.

Der Abg. v. Campe sagte, daß „in erschreckender Weise" die OröenSnteöerlaffungen zugenommen hätten. Das kann ich nur als konfessionelle Engherzigkeit bezeichnen (Lebh. Zust. i. Ztr.) Die eoangel. Kirche braucht deswegen nicht zu erschrecken, sie kann sich freuen, denn oie katholischen Orden tun Gnies für beide Seiten. iZunimmung im Ztr.) Tem Abg. b. Campe will ich sagen, ba& bie Stellung der Katholiken in Deutschland gewiß gut ist. Aber das verdanken wir Ihnen, Herr v. Campe nicht. (Lebhafte Zustimmung im Zentrum), sondern der hoch- herzigen Gesinnung des Kaisers, dem Wohlwollen uw ferer Regierenden und nicht zuletzt unserer eigenen Kraft, und gerade die letztere ist die beste Stütze für diese günstige Stellung der katholischen Kirche in Preußen. Und darum haben wir allen Grund, dafür zu sorgen, daß unsere Partei nach dem nächsten Wahlkampf gegenüber ihren zahlreichen Gegnern in der alten Stärke wieder hier im Hause erscheint. (Seb. Hafter Beifall im Zentrum.)

Abg. Dr. Lohmann (natl.) klagt über Wirkungen der Bestimmungen des allgemeinen Landrechts, wonach Pro- zesse um bauliche Ausführungen in Kirchen nicht geführt werden dürfen ohne Erlaubnis der Aufsichtsbehörde.

Abg. Dr. Bredt (freif.) kritisiert die baulichen Ver­hältnisse der Universität Marburg.

Kultusminister v. Trott zu Solz erklärt, daß die Re. gierung an der Festlegung des Osterfestes stets mitgear­beitet habe. Zu einem endgültigen Resultate fei man noch nicht gekommen.

Nach einer Reihe persönlicher Bemerkungen vertagt sich das Haus auf Donnerstag.

0 Der Kampf gegen das Polentum.

Im Abg-ordnetenhause steht demnächst wieder die neue O ft martenvorlage zur Beratung, die auch unter das Kapitel von der angeblichen ."Stär­kung des Deutschtums in den Ostmarken" gehört.

Stärkung des Deutschtums? Man würde vielleicht manchen bisherigen Gegner der preußischen Polcnpolitik zum Schweigen bringen, könnte man ihm zeigen, daß das Deutschtum in den Ostmarken wirklich gestärkt worden wäre in den letzten beiden Jahrzehnten; daß man mit den be­denklichen Mitteln wenigstens den Zweck erreicht Hölle. Aber zu zeigen, daß das Deutschtum in den Ostmarken sesterkn Fuß gefaßt hat, bringt der ganze amtliche Apparat mit allen seinen Frisierkünsten nicht fertig Was der Landwirtschaftsminister vor kurzem übe die Fortschritte des Deutschtums in den Ostmarken mitteilen konnte, war mehr als kläglich. Liicht das Deutschtum, sondern das Polentum wird in diesem Kamps groß und st a r k. Und nicht nur groß und stark: auch verbittert, radikal und dem Staate, dem es angehört, immer mehr e u t s r e m d e t. Das ist die bedenklichste Folge der preußischen Polcnpolitik.

Gerade heute sollte dieser Umstand den Verfech­tern zu denken geben, wo wir doch tagtäglich in einen sehr ernsten auswärtigen Konflikt geraten können. Bon den Polen kann man einfach nicht mehr verlangen, daß sie mit Begeisterung wie 1870 zu den Waffen greifen, wenn es einmal gilt, für unsere Existenz einzutreten. Ein Volksteil, der jahrzehntelang von dem Staat, dem er angehört, be­kämpft wurde, kann das unmöglich in dem Augen­blick vergessen, wo der Appell an ihn geht, Gut und Blut für das Vaterland zu opfern

Rach dem eigenen Eingeständnis unserer Alldeut- schm soll .der Kampf gegen das Polentum kein „Kampf mit Glacehandschuhen" sein. Nein, das war er gewiß nicht. Eher ein Kampf mit der Knut e. Daß auch Deutsche bisweilen einen empfindlichen Hieb mitbekommen, hat in den letzten Tagen der Fall ® eg n er wieder gezeigt. Die Re­gierung in Posen versetzte den Lchrer Segner in Schonherrenhansen, weil sein Vater, ein Landwirt im Kreise Meseritz, sein Gut an einen Polen ver­kauft hatte und er dabei mitgewirkt haben sollte (was von ihm und seinem Vater zwar entschieden bestritten wurde). Gegen diese Maßregelung — Versetzung im Interesse des Dienstes! — erhob der Lehrer Be­schwerde beim Kultusminister. Auch die Ge­meinde ließ gelegentlich einer Inspektionsreise des Kultusministers in die Provinz Posen den Minister bitten, den beliebten Lehrer nicht zu versetzen. Allein vergebens. Der Fall ist umso empörender, als der Vater des Lehrers das Gut, das er aus Gesund­heitsrücksichten verkaufen mußte, der Ansiedlungs­kommission, der Mittelstandskasse, dem Ostmarken­verein und einigen deutschen Reflektanten a n g e - boten hatte, aber niemand Kauflust zeigte. So entfremdet die preußische Polenpolitik nicht nur die Polen dem preußischen Staate; auch viele Deut­sche. die tu den Ostmarken leben, werden erbittert.

Tie ersten Enteignungen, welche die Re­gierung vorgenommen hat, haben selbst unter man- dien Anhängern der Ostmarkcnpoliiik Kopfscbütteln erregt. Ztvei polnische Rittergüter wurden für di. Zweck? der Enteignung so taxiert, daß sie im Preise um 100 000 bezw. 120 000 Mark hinter dem letzten Kaufpreis zurückbsteben. Mit Recht hat man gefragt: wo bleibt der Rechtsschutz in unse­rem Rechtsstaat? — Den Enteigneten steht der Wec noch offen, die Gerichte um Ent'cheidung anzurufen. Zweifellos werden sie diesen Weg nicht unversucht lassen. Die preußischen Gerichte 'werden dann Un- abhängigkeit genug besitzen, um in der Entschädi- gungsfrage die Enteignungspolitik als öffentlichen Skandal nachzuweisen.

Ter Kampf gegen das Polentum zeitigt immer häßlichere Früchte. So häßliche, daß bereits vielen, die sie früher dunch dick und dünn verteidigten, in manchen Stunden Bedenken kommen. So kürzlich noch der koniervativen „Kreuzzeitung" bei Betrach, tung der internationalen Lage. Dafür treten dann freilich die unentwegten Polenfresser, die Frei- konservativen um so hartnäckiger für sie ein. Bei der ersten Beratung der neuen Ostmarkenvor- läge im Abgeordnetenhanse am 11. März war es der freikoniervanve, auch mit Zentrumshilfe Ge­wählte Vertreter des Wahlkreises Marburg Abg. Bredt, der sich c's ber eifrigste Vorkämpfer