Zuldaer Zeitung
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Ziebintgsliften ter preußisch-süddeutschen Klaffen-Lotterie. — halvjShriich Taschenfohrpion. s
Samstag den 29. HTärz 1913
Erstes Blatt
IP. 72
40. Zahrgang
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4« Die Bedeutung des Kinderprivilegs in der Einkommensteuer.
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von mehr als 6500 bis 9500 Mk. ein, wenn mehrere Kinder usw. vorhanden sind, und zwar um eine Steuerstufe für drei, um zwei Stufen für vier oder fünf und um eine weitere Stufe für je zwei weitere Kinder bezw. Familienangehörige. Der hierdurch bedingte Steüerausfall belief sich 1912 auf 538 802 (506 919) Mk. Insgesamt stellte sich also die Steuer, ermäßigung auf Grund des sogenannten Kinderprivilegs im Jahre 1912 auf 22 421 902 Mk.
Die Einführung des Kinderprivilegs ist ein V e r- dienst der Zentrumspart ei
Bbatt hinfällig. (rfCilunpsort für bar kn- I---- flmdgen-flnnahrne bto 10 Uhr vormittags.
Igcn erbitten wir ans läge vorher. # »
<rfmeint »glich mit flusnobme der Sonn- nno Feiertage ülerfet- jöhrildjer Bezugspreis ohne Brtngerlohn und Bestellgeld In Jutta fomlt auswütts 1.50 Mark. •••• Rotationsdruck und Verlag 6er c 5 $ulDoer fletienbrudrerd In Julöa. Jemfprecfter Nr. 9. - ”
Neben diesen Steuern behandelt der Gesetzentwurf noch zwei weitere Maßnahmen: zur Befriedigung des außerordentlichen Bedarfs sollen bis 120 Millionen Mark Silber münzen geschaffen, sowie Neichsk assen scheine zu 5 und 10 Mark bis zur Höhe von 120 Millionen Mark ausgegeben weiden, um den gleich hohen Betrag des gemünzten Goldes mit der Zweckbestimmung des Reichs - kriegsschatzes bereitzustellen.
Nach dem § 19 Abs. 1 des preußischen Einkorn- msteuergesetzes muß Steuerpflichtigen mit nicht mehr als 6500 Mk. Einkommen, wenn diese Kindern oder andern Familienangehörigen auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewähren, der S t e u- e r s a tz ermäßigt werden und zwar um eine Stufe für zwei, um zwei Stufen für drei oder vier, um drei Stufen für fünf oder sechs und um eine weitere Stufe für je zwei weitere solcher Familienmitglieder. Wie nun die jüngste Uebersicht der Ergebnisse der preußischen Einkommensteuervcranlagung für das Jahr 1912 erkennen läßt, betrug im Steuerjahr 1912 der durch die Vergünstigung auf Grund des § 19 Abs. 1, des sogenannten Kinderprivilegs, bedingte Steueraussall nicht weniger als 21 883100 i. I. 1911 21071311) Mk.
Eine Steuerermäßigung tritt auch bei Einkommen
für 1913 54 Millionen Mark, für 1914 153 Millionen Mark, für 1915 186 Millionen Mark.
Die einmaligen Mehrausgaben : für 1913 435 Millionen Mark, für 1914 285 Millionen Mark, für 1915 178 Millionen Mark, zusammen 898 Millionen Mark, sodaß in den drei Jahren insgesamt 1291 Millionen Mark aufzubringen sind.
Zur Deckung der dauernden Ausgaben sollen dienen:
ein Matrikular- und Bc s i tz st e u e r g e s e tz mit Wirkung vom 1. April,
der erhöhte Betrag bestehender Zölle und Steuern — eine Ermäßigung des Grundstücks- übertragungsstempels soll in dieser Zeit nicht eintreten, auch soll die Zuckersteuer nicht abgeschafft werden;
die Erhebung eines Stempels von Gesell- schastsverträgen und von Versicherungsquittungen;
eine Erweiterung des Erbrechts des Staa- t e s;
der noch verfügbare Restbetrag des U e bersch u s s e s von 1911, sowie der zu erwartende Ueber- schuß von 1912. Für 1911 beträgt er 4.7 Millioen, für 1912 75 Millionen.
Die einmaligen Ausgaben hofft man durch den sogenanten Wehrbeitrag n Höhe von ein» halb Prozent von Vermögen über 10000 Mark, nach dem Vermögensstande vom 31. Dezember 1913 zu decken.
Matrikularbeiträge und Besitzsteuer.
Der umfassenden, bis 1914 durchzuführenden Vermögensveranlaguntz, die für die Erhebung des außerordentlichen Wehrbeitrags notwendig ist, fällt die wichtige Rolle zu, die Grundlage für das Verhält- nis zu bilden, nach dem der Betrag von 82 Millio- nen, der zur Deckung eines Teils der laufenden Kosten von den Einzelstaaten auszubringen ist, unter ihnen umgelegt werden soll. Der Entwurf bestimmt, daß die Bundesstaaten vom 1. April 1916 ad außer den von ihnen anfzubringenden Matrikular- beitragen zu den gemeinschaftlichen Ausgaben des Reiches einen Jahresbeitrag zu leisten haben, der im Ganzen auf 1,25 Mk. für den Kopf der Bevölkerung berechnet wird; also eine Erhöhung der Matrikularbeiträge von 0,80 auf 1,25 Mk. für den Kopf der Bevölkerung Dem Bundesrat bleibt Vorbehalten, den Verteilungsmaßstab von Zeit zu Zeit nachzuprüfen und anderweit festzustellen. Des Weiteren wird dann bestimmt, daß die Bundesstaaten zur Aufbringung des auf sie entfallenden Anteils eine Besitz b e^st e u e r u n g bei sich einführen, deren Form ihnen überlassen bleibt, also entweder eine allgemeine Vermögens-, Einkommens- oder Erbschaftssteuer. Falls innerhalb 3 Jahren diese Besteuerung nicht vorgenommen ist, hat das Reich dafür zu sorgen, durch Einführung eines Vermögenszuwach s- st e u e r g e s e tz e s.
Gegenstand dieser Vermögens-Zuwachssteuer ist der Vermögenszuwachs im weitesten Sinne, nämlich der Betrag, um den sich der gesamte Wert des Vermögens einer Person erhöht hat. Die Stempelpflicht ist beschränkt auf natürliche Personen. Kleinere Ver- mög-n bis 6000 Mark sind von der Steuer befteit. Ein Vermögenszuwachs von 2000 Mark bleibt ebenfalls frei. Die Entrichtung der Vermögenszuwachssteuer verteilt sich auf den dem Veranlagungszeitranm - folgenden zweijährigen Erhebungszeitraum. Außerdem ist eine ratenweise Zahlung von Jahresbeträgen der Steuer vorgesehen. Dis Steuersätze bewegen sich zwischen 0,5 und 2,5 des Zuwachses. Sie sind abgestuft nach Höhe des Zuwachses und nach der Größe des gesamten Vermögensbesitzes eines Steuerpflichtigen' Die Vermögenszuwachsftcuer enthält auch mittelbar eine Besteuerung des ErPchafts- und Schenkungserwerbs, insbesondere auch des Erbschaftserwerbs der Abkömmlinge, wogegen für den Erbschaftserwerb unter Ehegatten eine besondere Regelung vorgesehen ist. Die Bermögenszuwachssteuer kann sich mit erh-blich niedrigeren Sätzen begnüge» als die Erbschaft-' -iter. Sie wird außerdem nicht alsbald beim Ableben deS ErblasierS erhoben, sondern erst zu Begin» des nächsten Veranlagungszeitraumes. Sie ist nicht auf einmal zu entrichten, so», der» verteilt sich auf mehrere Ratenzahlungen und erfaßt nur die Bereicherung, die am Ende des- Veranlagungszeitraumes noch vorhanden ist. Bei der Vermögensnrwachssteuer kann das mobile Kapital leichter erfaßt und eine Hinterziehung der Steuer durch Schenkung unter Lebenden vermieden werden.
Zölle mW Steuern
bringen voraussichtlich für 1913 24 Millionen Mark, für 1914 und 1915 je 16 Millionen Mark Mehrer- träge.
In späteren Jahren würden bei unverkürzter Beibehaltung der Z u ck e r st e u e r und des Zuschlags zur Stempelabgabe des Reichs bei Grund« stücksveränderungen die fortdauernden Ausgaben der Wehrvorlagen mehr als gedeckt sein. Ihre Beibehaltung ist daher bis Ende 1917 in Aussicht genommen.
Die Stempelsteuer.
Die Erhebung eines Stempels von Gesellschaftsverträgen und Versicherungs- q u i 11 u n g e n verspricht einen Beharrungszustand von 64 Millionen. Den Bundesstaaten soll für den Verzicht auf diesen Stempel eine Entschädigung ge- währt werden, und zwar für die ersten drei Jahre in einer Höhe des ganzen Ergebnisies des Landes-
veutsches Reich.
-Berlin, 28. März 1913. Das bayerische Prinzregentenpaar wird seine Reise an die süddem,chen Höfe in Stuttgart, Karlsruhe und Darmstadt am 2 Mai mit großem ®e|olge antreten. — Am Freitag Vormittag erschien die Kronprinzessin mit Gefolge auf dem Flugselde Johannisthal bei Berlin und desich. tigte das Zeppelin - Marineluftschiff ,L. 1.* — Ter Röntg von Sachsen ist mit feinen Töchtern in Lugano etngetroffen. — Der auf einer Rhemreise be- findUche Kronprinz von Sachsen ist, von einem Besuch des Ruhrorter Hafens kommend, in Köln ein- getroffen. Er stattete seinem Ontel, dem Prinzen Max von Sachsen, der am dortigen Priesterieminar als Profeffor wirkt, einen Besuch ab.
* Staatsminifter a. D. Freiherr v. Berlepsch vollendet morgen, am 30. März, sein 70. Lebensjahr In den Mittelpunkt des politischen Lebens trat er im Januar 1890, als er, der bis dahin Regierungspräsident in Düsseldorf und Oberpräsident der Rheinprovinz war, zum preußischen Han- d e lsmi n ister berufen wurde mit der Aufgabe die Kaiserlichen Februar erlasse durchzuführen. Er führte den Vorsitz in der vom Kaiser einberufenen Internationalen Arbeiterschutzkonferenz in Berlin, arbeitete den Entwurf des Arbeiterschutzgesetzes von 1890 aus und vertrat ihn mit Erfolg tm Reichstage, wo dank der unermüdlichen Bemühungen des Zentrums eine Mehrheit für eine kraftvolle soziale Gesetzgebung sich gebildet hatte. In den nächsten Jahren jedoch gewannen, besonders unter dem Einflüsse mächtiger Kreise der Großindustrie und des Abg. v. Stumm, gegnerische Bestrebungen soweit Geltung, daß statt durch Fortführung der So- zralreform die Reichsregierung durch Einbringung einer Umsturzvorlage die Sozialdemokratie zurückzu- drangen suchte. Am meisten hattei unter diesem Wandel der politischen Verhältnisse der Staatsminister v. Berlepsch zu leiden, den getoiffe Scharfmacher- kreise auch persönlich angriffen. 9-Z)t diese Angriffe, sondern die Einsicht, das in absehbarer Zeit ein Stillstand bet sozialen Gesetzgebung nicht zu verhindern sei, veranlaßten Herrn v. Berlepsch 1896, von feinem Amte zurückzutreten. War für fein soziales Programm kein fruchtbarer Boden mehr in de» Kreisen der Verbündeten Regierungen, so suchte und fand er ihn wieder in den Kreisen der im Lande tätigen Sozialpolitiker und sozialen Organisationen, denen er sich M Mitarbeit zur Verfügung stellte' Bald stand er als ihr anerkannter Führer an der Spitze und betätigte bier sein organisatorisches Talent. Mit einigen opferwilligen Freunden übernahm er 1897 die Zeitschrift „Soziale Praris", die sich zur führenden sozialpolitischen Zeitschrift schnell entwickelte. Mit gleichgesinnten Sozialpolitikern in Belgien und Frankreich berief er im Herbst 1897 einen Internationalen A r b ei t e rsch n tz k o n- greß in Brüssel ein. Die dort vorbereitete Internationale Bereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz wurde auf dem folgenden Internationalen Arbeiterschutzkongreß zu Paris 1900 gegründet mit dem Mit- telpunkt eines Internationalen Arbeitsamts in Basel. Während sich in Brüssel und Paris die Regierungen ferngehalten hatten, leisteten sie jetzt namhafte Setträge für das Internationale Arbeitsamt und entsandten in steigender Anzahl seitdem Vertreter zu den alle zwei Jahre in der Schweiz stattsin- denden Kongressen der Internationalen Vereinigung. Auf deren Gesuch beschickten die Regierungen der bedeutendsten Industrieländer 1908 in Bern eine Internationale Arbeiterschutzkonferenz, auf welcher u. a. die Nachtarbeit der Frauen international geregelt wurde. Die in der Gesellschaft für Soziale Reform bereinigten christlichen und nationalen Arbefter- und Anaestelltenorganisationen veranstalteten unter Mitwirkung des Freiherrn v. Berlepsch 1903 den Ersten Deutschen Arbeiterkongreß zu Frankfutt, an dem auch die katholischen und evangelischen Arbeitervereine und die Gesellenvereine teilnabmen. Alle diese Organisationen schlossen sich zusammen zu der christlich-nationalen Arbeiterbewegung, die seitdem xin machtvolles Gegengewicht gegen die sozialdemokratische Arbeiterbewegung bildet'. War es Herrn v. Berlepsch nicht beschieden, als Staatsminister sein soziales Programm dauernd verwirklichen zu können, so ist ihm in der Vertrauensstellung an der Spitze aller Freunde bet deutschen Sozialreform ein Arbeitsfeld zugefallen, das ihm größere Befriedigung und vor allem weitergehenden Einfluß auf die Fortführung der sozialen Reform bot. So hat er sich das Vaterland zu dauerndem Danke dadurch verpflichtet, daß er feine staatsmännische Begabung den Freunden der Sozialreform im Lande zur Verfügung stellte, mit einer persönlichen Hingebung an die soziale Arbeit, die alle seine Mitarbeiter zur Nachahmung in selbstlofier Arbeit für das Volk aneifert, in der aber auch das Geheimnis seiner reichen Erfolge und seines einzigartigen persönlichen Einflust ses liegt.
X Ter neue iürkssche Botschafter in Berlin. Die Ernennung des Generals Mahmud Mukhtar Pascha zum Botschafter in Berlin wird amtlich bekannt gegeben. General Mahmud Mukbtar, der Sohn des aus dem rnsfifch-türkifchen Kriege bekannten Ge- nerals Ahmed Mukthar Pascha Ghazi lder 1912 kurze Zett Großwesir war), hatte an der Niederwerfung der „Gegenrevolution" Abdul Hamids im April 1909 hervorragenden Anteil. Im Balkankriege befehligte er die Streitkräfte bei Kirkkilisse. Mahmud Mukhtar hat seine milttärische Ausbildung in Deutschland genossen und spricht fließend deutsch. — Ter jetzige Botschafter Osman Nisami Pascha geht nach Wien.
0 Sie winken ab, die Nationalliberalen Bei ihnen bat .Genosse' Schröder mit seinem Appell an die .politische Vernunft*, eine .Scklacht- front von Liebknecht bis Friedbergs zu bilden, fein Glück gehabt, rote da? ja auch von den preußischen Nationalliberalen — vorerst wenigstens — kaum einer erwartet. Die parteioffizielle ,Nat. Sorr/ schreibt: Wer die Stellung der nationalliberalen Landtags-!
Die Mittelungen übet die Wehrvorlage bringen nichts übe>raid)enbe§. Dasselbe gilt von der einmaligen Vermögensabgabe. Viel verwickelter ist die geplante Deckung der dauernden Mehrausgaben.
Die heikle Frage, ob und inwieweit daS Reich in die direkte Besitzbesteuerung eingreifen soll, ha: man umgangen durch den Ausweg, daß das Reich 80 Millionen in neuen Matrikularbeiträgen erbebt und den Einzel st aalen anheimgegeben wird, ihren Anteil an dieser Summe durch Vermögens«, Ertrags-, Erbschaft?- oder Einkommensteuer atttzubrinaen. Doch ist für den Fall, daß eine landesgesetztiche Regelung nicht rechtzeitig zustande kommt,eine V erm ögen szuwachssteuer vorgesehen, die als Lückenbüßer von Reichswegen und den säumigen Einzelstaaten in Kraft treten soll und auch den Zuwachs durch das Kindeserbe erfaßte. Die alten Be- denken gegen die Besteuerung d.s Kindeserbes glaubt der Bundesrat dadurch abgemildert zu haben, daß diese Abgabe nicht beim Tode des Vaters, sondern nft bei dem nächsten regelmäßigen Veranlagungs- tertntn von dem dann noch vorhandenen Zuwachs des Vermögens erhoben wird.
ES rotrb noti manche kritische Betrachtung den Vorschlägen der Regierung zu widmen fein. Heute schon endgültig ein Gefamturteil über die Vorlage zu fällen, ist natürlich unmöglich.
Zu bedauern ist der Reichstag, der noch ein riesiges Stück Arbeit vor sich sieht.
x$ic Heeres- II. MmiMckzen.
Die ,Nordd. Allg. Ztg/ erschien am gestrigen Freitag in später Ädendnunve und veröffentlichte den Inhalt der Militär- und Deckungsooriagen. Man halte angenommen, ba6 die entscheidende Bundesratssitzung, die zu der un- aewöhnltchen Zeit nachmittags 4 Uhr festgesetzt worden war, nur eine kurze Dauer haben würde, da man nach ben eingehenden und ausiührltchen Beratungen der AUs- schüffe nur mit einem kurzen zustimmenden Beschluß gerechnet hatte. Das trat jedoch nicht ein. Die Bundes« latssitzung dauerte vielmehr, wie aus Berlin berichtet wird, bis in die siebente Abendstunde hinein. Die zunächst >ür 7 Uhr abends an^ekündigte Extraausgabe der Nordd. Allg. Zig/ verzögerte sich daher auch erheblich. S).e Extraausgabe bringt nun eine Uebersicht über die Heeresvorlage und die dazu gehörigen Steuervorlagen.
Die Heeresvorlage.
Die Hceresoorlage letzt die
Friedens^ äsenzftärkc
auf 661 176 Mann fest (statt bisher 544 211).
An dieser Friedenspräsenzstärke sind beteiligt: Preußen einschließlich der unter preußischer Militärverwaltung stehenden Kontingente mit 513068, Bayern mit 73168, Sachsen mit 49 472, Württemberg mit 25 468 Gemeinen, Gefreiten und Ober» gefreiten.
Die Infanterie hat künftig 669 Bataillone (bisher 651),
die Kavallerie 550 Eskadrons (516),
die Fußartillerie 55 Bataillone (48),
die Pioniere 44 Bataillone (33),
die Verkehrstruppen .31 Bataillone (18), der Train 26 Bataillone (25).
Die Formationen bei der Feldartillerie, 66° tarierten, bleiben der Zahl nach unverändert.
Um die angegebene Präsenzstärke zu erreichen, sollen jährlich rund 63000 Rekruten mehr eingestellt werden.
Die gesamte Heeresvermehrung beläuft sich auf rund 4000 Offiziere, 15 000 Unteroffiziere, 117 000 Gefreiten und Gemeine und 27 000 Pferde. Auf diesen Bestand werden zahlreiche Formationen der drei Hauptwassen aus einen erhöhten Etat gebracht.
, In der Begründung heißt es: Durch die Ereignisse die sich auf dem Balkan abspielen, sind die europäischen Machtverhältnisse verschoben worden. Deutschland hat in einem Kriege, der ihm aufgenötigt werden sollte, langgestreckte, von Natur zum großen Teil of- fene Grenzen möglicherweise gleichzeitig gegen mehrere Feinde zu schützen. Infolge der eingetretenen Verschiebungen ist es heute mehr denn je unsere oberste Pflicht, diesen Schutz stark zu gestalten,wie unsere Volkskraft es znläßt.
Die Stärke unseres Heeres hat mit dem Wachstum der Bevölkerung nichtvölliggleichenSchritt gehalten. Teile der wehrkräftigen Bevölkerung bleiben gegenwärtig für den Waffendienst unausgebildet. Tie allgemeine Wehrpflicht ist aber die bewährteste Unterlage für Deutschlands Stärke. Nur wenn sie verwirklicht bleibt, können wir der Zukunft mit sicherem Gefühl erfüllter Pflicht und festen Vertrauens entgegensehen. Dann bleibt auch die Armee jung und wir sind nicht genötigt, im Kriegsfall ältere Jahr- flänge, Männer mit Frau und Kind sofort und in vorderster Linie an den Feind zu führen, während junge diensttaugliche Mannschaft zurückbleibt und beim Eintritt der Gefahr erst ausgebildet werden muß.
Um den zahlreicheren Heeresersatz ausbilden zu können, sollen die Kriegsschulen in Preußen um eine vermehrt, dieKadettenanstaltenin Preußen und Sachsen vergrößert, in Preußen zwei U n- teroff iziervorschulen neu geschaffen, die preußischen und sächsischen Unterofsizierschu« 1 £ n und Vorschulen verstärkt werden.
Die Dien st Prämie für Unteroffiziere wll nach 12jähriger aktiver Dienstzeit von 1000 Mk. ouf 1500 Mk. heraufgefetzt und die Abfindung für Atchtbenntzung des Zivilverforgungsschens ebenfalls ttheblich höher bemessen werden. Außerdem ist eine Besserstellung der Unter Offiziere und Kapitulanten hinsichtlich der Verpflegung und durch Ge- lvahrung von einzelnen besonderen Zuschüssen vor- tzeseben.
t Die Durchführung sämtlicher Maß- a a h m e n bei den drei Haupwaffen ist in anbetracht chrer Dringlichkeit, soweit möglich, für den Oktober UU3 geplant. Nur bei den Spezialwaffen zwingen -ltncksichten organisatorischer Art zu einer Verteilung ??r Durchführung auf einige Jahre. Hingegen sollen fite bereits in den Gesetzen über die Friedenspräsenz- starke des deutschen Heeres vom 27. März 1911/14. Mni 1912 angeordneten organisatorischen Maßregeln, veren Verwirklichung noch im Vorjahre bis auf 1914 Jüib 1915 verschiebbar erschien, schon im Herbst 1913 ^^eführt werden.
In ähnlicher Weise muß die größtenteils durch die "ots der letzten Jahre bereits angestrebte Befchaf- l"ng von Kriegsmaterial aller Art be- Nhleun igt werden. Auch ist ein rascher und ver« wfntter Ausbau unserer Festungen ersor- ,. Aeu werden Mittel für den Ausbau der Luft- ; slo^t t e an gefordert.
Zusammenhänge mit dem die Schlagfertigkeit Tc® Heeres erhöhenden Maßregeln wird die Bereitstel- bon Mitteln für eine bessere Verpflegung nnschaften, sowie für freie Urlaub sr eisen bte Heimat vorgeschlagen.
Tie Decknustsvorlasten.
| Ausgabett sind für die drei Jahre 1913, 1914 i / 1915 berechnet und Betragen die f o r t d a u er n- Ü ^Mehrausgaben:
stempels, für die drei folgenden Jahre die Halste. Infolgedessen erhielte das Reich im Jahre 1913 22 Millionen, in den Jahren 1914 und 1915 je 44 Millionen Mark.
In diesem Gesetz werden einige Ausnahmen eingeführt und zwar für Hagel- und Biehversiche- rung, für Rückversicherungsverträge und für Versicherung gegen Arbeitslosigkeit, Krankheit usw.
Das Erbrecht des Staates.
Das Gesetz über das Erbrecht des Staates läßt für das Reich einen Jahresertrag von 15 Millionen erwarten, für 1913 nur 5 Millionen. Der lieber« schuß von 1911 beträgt 47 Millionen Mark, der Ueberschuß von 1912 75 Millionen Mark. An dieser durch die Einzelstaaten erhobenen Abgabe ist das Reich mit 85 Prozent beteiligt, den Rest erhalten die Einzelstaaten als Entschädigung tiir die Erhebung.
Die einmalige Abgabe (Wehrbeitrag).
Die einmalige Steuer wird erhoben vom Vermögen von 10000 Mark aufwärts ohne Staffelung in Höhe von % Prozent. Es werden mit betroffen Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften, doch soll eine Doppelbesteuerung vermieden werden durch Abzug des bereits betroffenen Privatvermögrns der Gesellschafter. Die Einkommen werden ergänzungsweise betroffen unb zwar von 50 000 Mark aufwärts ohne Staffelung und zwar mit 2 Prozent, sofern nicht aus dem Vermögen schon ein gleich hoher Beitrag geleistet wird. Die einmaligen Abgaben können in zwei Raten erhoben werden und zur Vermeidung von Härten ist eine Stundung vorgesehen, die bis zu drei Jahren ausgedehnt werden kann.
Ferner ist ein Generalpardon für frühere falsche Angaben in Aussicht genommen, das heißt also: früher nichtbesteuerte Vermögen sollen, auch wenn sie der Steuerpflicht unterlagen, von Strafe und Nachzahlung der Steuer freibleiben.
An dieser Steuer werden sich auch die deutschen B u n b e § f ü r ft e n beteiligen. Der Wehrbeitrag, der nach dem Bermögensstanb vom 31. Dezember 1912 veranlagt wirb, soll einen Gesamtbetrag von 975 bis 1000 Millionen Mark ergeben.
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