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2. Piatt.

Druck bet Stilbcer Rcttentrvcerei in fiulfco.

*> Fuldaer Leitung.

M 61

Freitag U- März 1913.

rt Der Finder.

Verschiedenheit und Eigenart des Menschen pfle­gen sich glänzend zu bewähren, wenn er etwas findet. Die Mehrzahl von uns versetzt der Fund von Dingen selbst geringfügigen Werts in eine neugierige Freude. Wir denken dabei gewiß weniger daran, daß uns das Geschick in dem Finderlohn einen Tribut für unser Gluck zollt. Was uns fröhlich stimmt, ist vielmehr wohl die Tatsache, daß der unz innewohnende Sen- sationshunger durch einen blinden Zufall wieder ein wenig Nahrung erhalten hat. Leider nicht allzu ge­ring ist freilich auch die Schar derer, die da meinen, gefundene Dinge hätten ausschließlich den Zweck, die leeren Taschen des Finders etwas auszupolstern. In ihren Taschen spielt das Fundobjekt etwa die Rolle eines Lotteriegewinnes. Und zwar sollen sich solche Anschauungen nach den Angaben der Fundbureau- beamten gerade gegenüber wertvolleren Dingen er­schreckend häufig betätigen, während die Ehrlichkeit der Menschen bei der Ablieferung geringwertigen Tands keine Grenzen kennt. Der Laie spricht hier von Funddiebstahl, während er das unerlaubte Be­halten gefundener Dinge richtigerweise Fundunter­schlagung nennen müßte. Schließlich kennen wir auch Pedanten, denen es besonders peinlich ist, etwas zu finden, und die sich ih.er Pflichten am bequemsten zu entledigen meinen, wenn sic das Gefundene sorglich wieder am gleichen Fleck niederlegen, an dem es bis­her lag.

Einige Worte sollen nun hier allen Findern die oft etwas verworrenen Begriffe über den Fund ein wenig zurechtrücken.

Da sei zunächst vor der landläufigen Verkennung des sogen. Klein- oder Bagatellfundes gewarnt. Ge­wiß gibt es einen solchen. Das Gesetz versteht darun­ter den Fund von Sachen, die nicht mehr als einen Taler wert sind. Nur ist die so vielfach vertretene Annahme, solche Dinge dürfe man einfach behalten, grundfalsch. Der Finder, nach dem Gesetze also der, der eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, muß dem Verlierer, falls ihm dieser bekannt ist, unverzüglich Anzeige machen, ganz gleich, welchen Wert der Gegenstand hat. Dagegen braucht er, wenn er den Empfangsberechtigten nicht k e n n t, den Fund von Sachen, die nicht mehr als drei Mark wert sind, nicht bei der Polizeibehörde anzuzeigen. Eine solche Pflicht zur Anzeige bei der Polizeibehörde wie zur Kundgabe der Umstände, die mutmaßlich zur Ermittelung des Verlierers führen, bestebt nur gegen­über Objekten im Werte von mehr als drei Mark. Finde ich also ein Zweimarkstück, dessen Eigentümer ich kenne, so mache ich mich durch Behalten des Gel­des strafbar. Ist mir der Eigentümer unbekannt, so muß ich das Geld aufbewahren und Interessenten Aufschluß erteilen. Mein wird das Zweimarkstück erst ein Jahr nach dem Tage, an dem ich es gefunden habe, falls sich der Empfangsberechtigte währenddessen nicht ermitteln ließ. Finde ich dagegen ein Fünfmarkstück, ohne seinen Eigentümer zu kennen, so erwächst mir damit die unbedingte Pflicht zur Anzeige bei der Poli­zeibehörde. Private Nachfragen vermögen mich eines solchen Zwanges nicht zu entheben. Eigentümer werde ich hier erst, falls mit Ablauf eines Jahres nach der Anzeige kein Empfangsberechtigter bekannt gewor­den ist. ;

Neben der Verpflichtung zur Anzeige besteht wei­ter die Pflicht zur V e rw a h rung der Sache. Gebe ich mit dem Fundobjekt absichtlich oder infolge einer groben Fahrlässigkeit schlecht um, so werde ich ersatz­pflichtig, wenn der Fundgegenstand dadurch zu Scha­den kommt. Nun gibt es, toie schon erwähnt, Leute, denen der Besitz gefundener Tinge Unbehagen verur­sacht. Setzen wir einmal den Fall, solch ein Sonder­ling findet auf der Straße einen wertvollen Ring, nimmt ihn an sich, trägt ihn aber schließlich wieder an den Fundort. Wird die Sache ruchbar und der Ring bleibt nunmehr verloren, so wird der eigenartige Fin­der für den Verlust des Ringes schadenersatzpflichtig. Hier ist indes nachzutragen, daß man sich durch Ab­lieferung der Sache bei der Polizeibehörde aller Sche­rereien auf das einfachste entledigen kann.

Im übrigen sind die Empfangsberechtigten ver­pflichtet, dem Finder vernünftige Äufwendungen, also etwa die Kosten für ein Zeitungsinserat oder die Fut­terkosten für zugelaufene Tiere zu ersetzen.

Neben diesem Anspruch besteht schließlich noch die Ehrlichkeitsprämie, Finderlohn geheißen. Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu dreihundert Mark fünf Prozent, von dem Mehrwert ein Prozent. Nun gibt es aber auch Dinge, bereit Wert unbestimmbar ist, weil sie nur für den Verlie­rer Interesse haben. Man denke an Photographien, liebe Erinnerungen, Urkunden und dergleichen. Hier ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestim­men. Uebrigens kann der Verlierer selbst dann, wenn

das Eigentum bereits auf den Finder überging, noch drei Jahre lang Ersatzansprüche erheben. Fordern darf er solchenfalls aber nur das, was von den ge- funbenen Gegenstänben ober bem Erlös baraus bei bem Finder gerade noch vorhanden ist. L-

£oiate$.

Fulda, 14. März 1313.

(*) Eine regelmäßige Sitzung der Stadtverordneten- Versammlung findet am Monlag, 17. März 1913, abends 71'« Uhr mit folgender Tagesordnung stall: Anfrage Singer betr. Schulneubau. Anfrage Singer bctr. Votksbad. 1. Itebcrnabme des elektrischen Leitungsnetzes der Gemeinde Hora» auf die Stadt bei Uebernabtne des Leitungsnetzes im Stadtgebiet (Trabert). 2. Legung eines GaShauptrohrftranges ..Am Angel" und Bewilligung der Kotzen (Weber). 3. Legung eines Wasferrohrslranges nach dem Teich im Schloßgarten und Bewilligung der Kosten (Eicken» schcidt). 4. Desgl. in der Straße „Am Schützenhaus" (Eickenscheidl). 5. Anbringung von Ständen im Renrvegroßviehstall im Sch'achthof (Sunkel). 6. Frei­gabe pp. - Urkunden (Singer). In geheimer Sitzung wird verhandelt übet: 7. Zwangsversteigerung eines Grundstücks und Uebernahme einer Hypothek auf die Sladlkasse (Singer). 8. Offerte zum Ankauf von Grundstücken (Breitenbomü

.//• Oratori-nverein Cäcilia. Die bevorstehende Aufführung des Requiem von Verdi verdient das teilnehmende Interesse nicht nur aller Musik- verständic en, die Gelegenheit haben, ein Hochbebeuten­des Werk zum ersten Male hier zu hören, sondern auch aller Musikfreunde, die gleichzeitig mit einem herrlichen Genuß für das Ohr ihr Herz erheben und erbauen möchten an einem tiefreligws durchdachte Werk, das in ergreifender Tonsprache der rounber» aren Gedankentiefe, die aus jedem Satz der kirch­lichen Totenmesse spricht, nachgeht und den geweckten religiösen Empfindungen tiefinnerlichen Ausdruck gibt. Alle diese Bedenken des he reu kirchlichen Textes wie bet Tonsprache des Komponisten sind so recht geeignet, der Stimmung der Leibenswoche, bie wir beginnen, den guten Grund zu geben, unwiberstehlich erhebt das Werk jeden Hörer, der guten Willens feinen Klängen lauscht, und darauf beruht seine Volkstüm­lichkeit, in der es unter den Tonwerten kirchlich- liturgischen Inhaltes in erster Reihe stehl. — Zur Ausführung vereint sehen wir den vortrefflichen Chor der .Cäcilia", der unter großen Opfern und An­strengungen das äußerst schwierige Werk in Angriff genommen und einflubiert hat mit einem erstklaffien Soloquartett ans Dresden, das ständig gemeinsam singt und in der schwierigen Durchsührimg der wunder­vollen Soli geschult ist, dani die verstärkte Kapelle des 83. Infanterie-Regiments ans Kasse l, deren vorzügliche Leistuitpen hier wohlbekannt sind.

a Zum Schuh gegen Rotz hat der Regierungs­präsident von Kassel verfügt, baß bie im Gewerbe­betrieb: int Umherziehen benutzten Pferde innerhalb der nächsten acht Tage einer amtstierärztlichen Unter­suchung zu unterziehen seien und daß diese Unter­suchung in Zwischenräumen von 14 Tagen wieder­holt werden soll. Das Ergebnis der Untersuchung ist mitsamt der äußeren Merkmale des Pferdes in ein Buch einzutragen, das der Führer der Pferde stets mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen muß.

i*) Sturmiusbenkmalfonbs. Wie bekannt, hat in dankenswerter Weise am 19. Januar bs. Js. der katholische Männergesangverein „SBinfribia* zum Besten dcs zn errichtenden Sturmiusdenkmals in unserem Ctaüsaal ein Konzert abgehalten. Der au5 diesem Anlaß bem von der Stadtbehörde verwalteten Denkmalsonds zugeführte Betrag beläuft sich auf 300 Mark.

0 Besitzwechsel. Das dem Herrn Privatier Fritz R übs a m gehörige Wohn- und Geschäftshaus in der Hinterburg ging durch Kauf in den Besitz des Herrn Karl Mücke über. Der Verkaufspreis soll 45 000 Mark betragen. Vermittelt wurde der Kauf durch Herrn A. Gottlieb hier. Herr Mücke, der zur Zeit In­haber der Bäckerei Knips in der Karlstraße ist, wirb am 1. Mai in bem früheren Rübsam'schen Hause eine Konditorei und Bäckerei eröffnen. Die Knips'sche Bäckerei in der Karlstraße wird er als Filiale un­verändert weiter führen.

sk Revision Euckers verworfen. Wegen fahrlässiger Tötung war bekanntlich der Naturheilkundige Konrad Eukcr Dom hiesigen Amtsgericht am 25. Oktober 1912 zu einer Gefängnisstrafe von sechs Wochen verurteilt worden. Eucker, der früher ein Friseur gewesen war und sich seine medizinischen Kenntnisse im Jahre 1906 in einem einjährigen Kursus der Fachschule für Natur­heilkunde in Berlin erworben hatte, wurde am,25. Okt. 1911 zu dem Hüttner und Steinhauer D. gerufen, ivel«

cher an Tuberkulose des linken KnieeS erkrankt war. Nach eingehender Untersuchung stellte Eucker fest, daß sich am Knie und am Unterschenkel eine Fistel und zahl- reiche Geschwülste gebildet hatten, auch waren Rassel­geräusche der Lunge vernehmbar. Eucker schloß hieraus, daß eine Heilung nicht mehr möglich sei, und er nur noch Maßnahmen zur Linderung der Schmerzen treffen könnte. Am 1. und 26. November wiederholte er seinen Besuch. Er verordnete Leinumschläge ums Knie, Mull- Verbände um die Fistel und wollene Tücher zur Um­wickelung der verbundenen Stellen. Ferner gab er An­weisung, daß die Umschläge rechtzeitig vor dem Trocknen gewechselt würden. Da dem D. jede Lageveränderung große Schmerzen bereitete, erteilte Eucker den Ange­hörigen des Kranken den Auftrag, dessen linkes Bein in Brettern zu schienen. Die Anordnung wurde jedoch nicht befolgt. Als im Januar 1912 ein Sanitätsrat D. in Behandlung nahm, fand er am Bein mehrere Durch­bruchsstellen vor. D.'s Zustand verschlimmerte r im­mer mehr; Anfang März 1912 ist er dann a- llge- meiner Entkräftigung, die auch mit auf die Vereuerung des Beines, kaum aber auf die noch nicht weit vorge­schrittene Tuberkulose, zurückzuführen war, gestorben. Wie das Amtsgericht festgestellt hat, war die Entkräf­tigung, an welcher D. gestorben war, durch EukerS Ver­halten veranlaßt, da er sich zwei schwere Verstöße gegen die allgemeinen Grundsätze der Heilwissenschaft hatte zu Schulden kommen lassen. Zunächst hätte er selber für die Anlegung eines Gipsverbandes sorgen müssen und das Einschienen des kranken Beines nicht den Angchöri- gen, die sich gar nicht darauf verstanden, überlassen dür­fen. Ferner hätte er persönlich darüber wachen müssen, daß die Leinumschläge stets feucht erhalten oder die ge­trockneten sich mit nassen rechtzeitig gewechselt würden. Da dies aber unterblieb, entwickelte sich an den verbun- denen Stellen eine starke Hitze, welche die Eiterung ver­stärkte. Diese beiden Verstöße wirkten auf die Entkräf­tigung und somit auf den Tod des D. hin. Dieser würde, wenn ihn Eurer rechtzeitig sachgemäß behandelt hätte, noch längere Zeit gelebt haben. AIS Heilbeflisse­ner hatte Euker die Pflicht übernommen, solche Verstöße nach Möglichkeit zu vermeiden. Wenn er auch über kein hohes Maß von Kenntnissen verfügte, so wußte er doch, daß Mißgriffe der geschilderten Art den Tod des D. verursachen konnten. Der Tatbestand der fahrlässigen Tötung erschien aus den dargelegten Erwägungen her­aus der Straflammcr für erwiesen. In seiner auf ma­terielle Urteilsrüge gestützten Revision beim Reichs­gericht führt Euker au5, daß der Begriff der Fahr­lässigkeit verkannt fei. Er habe die im Verkehr erfor­derliche Sorgfalt genau beobachtet. Durch den dem Kranken und seiner Familie erteilten Rat, die weitere Behandlung im Landkrankenbause vornehmen zu lassen, habe er sich von allem Verschulden befreit. Das Reichs­gericht hat jedoch dieses Vorbringen des Angeklagten in der gestrigen Verhandlung für unbegründet und durch die tatsächlichen Feststellungen des Urteils widerlegt er­achtet, daher gemäß dein Anträge des Reichsanwalts auf Verwerfung der Revision erkannt und das Urteil des Amtsgericht Fulda bestätigt.

— Amtliche Bezeichnungen. Vom 1. April 1913 ab tritt an die Stelle bet Bezeichnung „Kommissarischer Giicnbabnfc'fretär' die Bezeichnung »Eisenbahn- fetretär", nachdem bereits burch einen Erlaß vom Mörz 1912 den nichttechnischen Eisenbcchnsekretälen bie Bezeichnung „Eisenbahnobersekretär" beigelegt ist. Ferner wirb den Wagenwärtern die Amtsbezeichnung „Jßa genauff eher* beigelegt.

X Bauordnung. Die jüngst von der Regierung zu Staffel veröffentlichte Bauordnung I für die Stabt Fulda wirb demnächst noch burch einen Nachtrag, der zurzeit noch der Regierung vorliegt, erweitert werben. Balo nach Veröffentlichung dieses Nach­trags wird die gesamte Bauordnung auch im Buch­handel erscheinen.

* Durch eine diehseuchenpolizeiliche Anordnung vom 11. März, bie im Wortlaut noch zum Skbbruck kommen wirb, ist bestimmt worben, baß alles Klauen­vieh, also auch Schlachwieh, welches auS Bayern mit Ausnahme der Pfalz, aus Württemberg und Elsaß- Lothringeu in den Regierungsbezirk Kassel _ einge­führt wirb, einer amtstierärztlichen Untersuchung unterzogen werben muß. Dieses eingeführte Vieh wirb, sofern es nicht zur alsbaldigen Schlachtung be­stimmt war, einer achttägigen Beobachtung unter« warfen ttnb nach Ablaus dieser Frist abermals amtS- tierärzlich untersucht. Klauenvieh, welches erst nach bem 19. b. M. aus den genannten Gebietsteilen ein­geführt wirb, kann somit nicht auf ben am 27. statt- finbenben Viehmarkt gebracht werben.

Lk Ausschüsse für Gärtnerei statt Gartenbaukam­mern. Von Gärtnervereinigungen des Regierungs­bezirks Kaffel war wiederholt die Errichtung einer Gartenbaukammer verlangt worden. Der Landwirt­schaftsminister hat di.es aber abgelehnt. Er , will nur Ausschüsse für Gärtnerei bei ben LandwirtschaftS- kammern zugestehen. Diese haben das Recht, die Ausschüsse zu bilden und sie auS. Nichtmitgliedern zu ergänzen. Die neuen Gärtnereiausschüsse sollen tote bie andern hauptsächlich nur begutachtende Or­gane in der Kammer bilden. Ihr Zweck ist die För­derung der Interessen der gesamten Gärtnerei des Bezirks. Dazu gehören Betriebe und Personen ohne

Unterschied, ob die Gärtnerei nur für den eigenen Haushalt oder für öffentliche Zwecke oder auch zu Erwerbszwecken betrieben wird. Auch bie Ausdeh­nung soll keinen Unterschied macken. Die Förderung deS Obstbaues soll besonderen Aus- schüssen anvertraut werden. Bei der Auswahl der Mitglieder der Ausschüsse, die nicht der Kammer angehören, sollen bie Wünsche der Gärtner gehört werben. Auch bie Arbeitnehmer sinb zu berucksich- tigert. Die Ausschüsse können auch einen besonderen Geschäftsführer anstellen.

* Fußdallsport-Beteranenspende. In Eraänzung unserer gestrigen Meldung, daß der deutsche Fußball- Bund 20 Prozent der Reineinnahmen der am 16. März zu veranstaltenden Wettspiele an den Veteranenfonds abnigeben beschlossen habe, wird uns mit geteilt, daß der hiesige Fußballklub .Borussia- die ganzen Reineinnahmen für den erwähnten Zweck bereitfteUt.

Aus dem Nahbargebiete.

• HerSfeld, 13. März 1913. In der gestriger» Sitzung des Kreistages wurde die Kreistommunal- kaffenrechnung für 1911 geprüft. Sie schließt ab in Einnahme mit 2807155,33 Mk., in Ausgabe mit 2 796485,85 Mk., so daß ein Ueberschuß von 10696,48 Mark verbleibt. Ferner wurde die Anstellung eines KreiSasfistenten anstelle eines zweiten Kieisaus- schußsekretärS beschloffen. Der Landwegebauetat für 1913 wurde mit 37000 Mk. festgesetzt. Die Land- gemeinden und Gutsbezirke des Kreises mit Aus­nahme der Stadt HerSfeld und der Landgemeinden Frielingen, HedderSdorf, KalkobeS und Niederjossa, sowie die ForstgutSbezirke werden auf Grund bei 8 10 des Kreis- und Provmzialabgabengesetzes in den Rechnungsjahren 1913 bis ein>chließlich 1917, also bis zum 1. April 1918 mit einem Betrage von 7200 Mk. jährlich als Beitrag zu den Unterhaltungs- kosten der Landwege vorausbelastet; der Betrag soll als Vorausleistung zu den direkten Kreissteuern aus­gebracht werden. Ter KreiShaushalts-Etat für 1913 schließt im Ordinarium ab in Einnahme und Ausgaben mit 262407,13 Mk. Durch die erheb- liebe Steigerung der Ausgaben des Kreises ist eine Erhöhung der Kreissteuern von 39 auf 49 Prozent notwendig, womit sich der Kreistag einver­standen erklärt. Der außerordentliche Etat schließt ab in Einnahmen und Ausgaben mit 79 293,17 Mk. AuS Anlaß deS Regierungsjubiläums des Kaisers soll ein Fonds in Höhe von 20000 Mark zur Be- fämpfung der Tuberkulose geschaffen werden. DaS Kapital soll unangetastet bleiben. 12500 Mark wurden sofort zur Verfügung gestellt, der Rest soll durch jährliche Raten von 1000 Mark aufgebracht werden. Von der Errichtung einer allgemeinen Orts­und Landkrankenkasse für den Kreis Hersseld wurve abgesehen. Zum Schluffe wurden noch verschiedene Posten für Wegeverbreiterungen und -Ausbesserungen bewilligt.

• Iebra, 13. März 1913. Um den gesteigerten DerkehrSverh^ltniffen gerecht zu werden, will die Eisendahnoerwaltung die Strecke Bebra-Höne­bach bretgletfig ausbauen.

* Bad Orb, 13. März 1913. In der letzten Stadtverordnetensitzung wurde anstelle des zum Bei­geordneten gewählten Stadtverordneten«Vorstehers Weimer Stadtv. Dr. Schers einstimmig rum Stadt- verordneten-Vorsteher genannt. Für die Ausstellung zweier Litfaßsäulen wurden 200 Mark bewilligt. Sodann wird eine Erklärung der Militärbehörde mitgeteilt, wonach das Kriegsministerium dir -am 4. November v. I. mit der Stadt abgeschlossenen Vereinbarungen betreffs Ankaufs einer 1208,3 Hektar großen Waidflache für den Truppenüöungs- piatz nicht anerkennen will und statt 2,8 Millionen Mark höchstens 2153612 Mark bietet. Der Magi- strat und die Stadtverordneten-Versarnrnlung sprechen ihre Entrüstung über dieses Vorgehen der Milttär- behörde aus, zumal diese die Stadl volle vier Mo» nate ohne jede Nachricht über den Stand der Dinge gelaßen habe. Der Bürgermeister betonte, daß die Rechte der Stadt energisch gewahrt werden müßten und daß zu diesem Zwecke eine Komnnssion beim Krieg-Ministerium vorstellig werden soll. — Auf An­regung des Bürgermeisters Dr. Dahmann ist hier die Errichtung eines Kaiser Wilbelm-Denkmals in die Wege geleitet worden. Bis jetzt sind aus privaten Mitteln bereits 1022 Mark gezeichnet.

• Aus dem Freigericht, 13. März 1913. Um sich bie Mittel zu einer von seinen Kameraden arrangier­ten Feier zu verschaffen, öffnete der Taglöhner M. von Bernbach mit Hilfe eines Bieißels die Geld­kassette im Stationsgebäude der Freigerichter Klein­bahn und entnahm derselben einen kleinen Geldbe­trag. Die Hanauer Strafkammer verurteilte ihn we­gen schweren Diebstahls zu 1 Monat Gefängnis.

Der Graf von Tarent.

64] Roman in 3 Bänden von F. Steinkirchner.

„Ich fürchte mich sehr vor ben Toten, Hoheit", fügte das junge Weib, „Ihr Ausspruch, daß er — er — tu diesem Augenblicke hier im Zimmer gegen­wärtig sei, flößte mir — Grauen ein —"

„Warum auch? Sie liebten Ihren Gatten und hn-tben wieder geliebt", entgegnete der Prinz. „Sie selbst sagten, kein Schatten trübte je Ihr beidersei­tiges Glück. Wenn dem so ist, bann vermag rch Ihre Furcht nicht zu begreifen. Sie ängstigen sich für nichts. Menschen mit reinem Herzen sind der Liebe der Lebendigen wert und der Liebe derer, bie int Unsichtbaren wanbeln. Ah, Gräfin, Sie scheinen alle Schwächen Ihres Geschlechtes zu besitzen, ich be­dauere, bas Gespräch in solche Bahnen gelenkt zu haben. Wir wollen lieber von bem Kinde sprechen, düs Sie verloren haben. Es gibt keine Mutter in der ganzen weiten Welt, die nicht gerne von ihrem Kinbe_ spricht, fei es lebend ober tot. Oft scheint es, üls hätten wir Sterblichen Ursache, mit ber Gottheit ZU hadern, wenn sie uns das Liebste und Beste weg- nunmt. Ich kann Ihren Schmerz begreifen, als jnan Ihnen bie Kunde brachte, baß das einzige Kind, das Sie unter bem Herzen getragen, seinen frühen er°b in den Wellen des Meeres fand. . . Die hei- ugste Liebe, welche die Allmacht geschaffen hat, ist die -.cebe ber Mutter zum Kind — sie äußert sich beim desttalischen Raubtier, das sein Junges bis zum letz­ten Atemzuge verteidigt gegen bie Gefahr, um wie mel mehr bei uns benfenben Menschen, bie wir bas Ebenbild Gottes hassen, aber niemals hat cs Haß hegen das eigene Kind; denn es ist Fleisch vom eige= rten Fleische, Blut vom eigenen Blute."

Die junge Frau war Plötzlich totenbleich gewor­den. Entsetzt starrte sie auf den Gast. Wenn er gehen würde, Ihrem Hause den Rücken kehren , d nie, nie wiederkommen . . . Sie begann sich unsäglich zu fürchten vor dem seltsamen Manne, von

dem der Geliebte ihr bereits erzählt, daß er Bilder aus der Vergangenheit entrollt, bie er nie gesehen haben konnte.

„Ich kann es heute kaum fassen, baß bas Kind tot ist", sagte sie mit bebender Stimme, „hätte man nicht des Knaben Kopfbedeckung und sein Spielzeug aus dem Meere gefischt, ich würde nicht an seinen Tod glauben."

„Das Haus Tarent ist nun auSgeftorben?" fragte ber Prinz plötzlich.

Sie seufzte tief auf. „Ja, — ber Knabe war ber Letzte seines Geschlechtes. "

„Das Kind soll eine kleine Zeit nicht unter bester Aussicht gewesen sein", sagte der Prinz bedeutungs­voll in zögerndem Tone.

„Ich war zufällig nicht in der Burg", entgegnete bie junge, bleiche Frau, „wäre dieser unglückliche Umstand nicht gewesen, bas Unglück wäre nicht pas­siert."

„Sie hätten es wohl nicht von Ihrer Seite ge­lassen — das ist ja ganz selbstverständlich."

„Niemals — ick habe den Knaben unsäglich ge­liebt und ich bewachte jeden seiner Schritte."

Er antwortete nicht. Stillschweigen trat ein. Sie empfand das Stillschweigen peinlich. _ Wollte ex denn nicht gehen? Warum blieb er denn sitzen und schaute sie so sonderbar an? Das war wieder ber entsetzliche starre Blick, der sie in Banden schlug . . , sie fühlte, wie ber Blick in ihr Inneres drang, sie fühlte sich schwach und willenlos Eine geheimnisvolle Kraft hielt ihre Sinne gefangen, sie wollte sich aufbäumen dagegen und vermochte es nicht. —

Jede Sekunde fchien ihr eine Stunde. Wenn er nur sprechen wollte, nur einen einzigen Saut! — Tas würde den Bann brechen. Sie fühlte, wie ihr das Blut zum Herzen drängte, sie begann um Atem zu ringen, die Finger der auf ihrem Schoße liegenden Hände krampften sich, und t mtlich fühlte sie ben Truck ber Nägel tnt Fleische: sie möchte fliehen, west fort von ben Augen dieses rätselhaften Mannes, aber sie fühlte sich wie gelähmt, erstarrt, bezwungen von

fremder Kraft. Der Zustand wurde unerträglich. Plötzlich fuhr sie mit beiden Händen nach dem Herzen und sie sank stöhnend zurück in die Polster.

Augenblicklich sprang ber Prinz auf. „Madame, ich sehe, baß Sie leibender sind, als Sie zugeben", sagte er, „die Lust hier im Zimmer ist etwas drückend."

Er war zum Fenster geeilt und hatte es geöffnet, und nun schaute er sie besorgt an. Die Lethargie war nun gewichen von ihr, der Bann war gebrochen, feit er bie ersten Worte gesprochen. DaS Blut kehrte zurück in die Wangen, und ernstlich dachte sie nun daran, nicht mehr allein mit ihm zu bleibe« in dem engen Raum.

Sie erhob sich von ihrem Sitze. „Monseigneur, ich bitte Sie, mich in den Garten zu geleiten", bat sie mit fünfter Stimme, „die frische Luft wird mir gut sein, diese Mauern scheinen mich zu drücktn."

Er bot ihr den Arm, und bk beiben, welche bas Geschick zusammengeführt hatte, einst zum Bunde fürs Leben, traten hinaus auf bie Galerie unb wan­delten hinunter in den Park. Seite an Seite gingen bieselben, wie so oft in vergangenen Tagen, unb als die beiden die große Allee entlang schritten, da schaute ber Prinz mit bitteren Gefühlen nach der Stelle, wo er einst im nächtlichen Dunkel versteckt gelegen, unb nach ber Stelle, wo sie qeseffen hatte unb ben ver­räterischen Freund geküßt.

„Sie haben vermutlich Verwandte, bie Sie trö­sten in Ihrer Einsamkeit?" fragte ber Prinz.

Tie junge Frau schüttelte verneinend den Kopf. „Nein, mein Prinz, ich stehe allein."

„Haben Sie auch keinen Freund?" Er hatte die Frage in recht rauhem Tone gestellt, sodaß sie er­staunt und verwundert zu ihm aufblickte. Dann stieg ihr ein brennendes Rot ins Gesicht.

„Ja, einen Freund habe ich", entgegnete sie leise, „einen Mann, den schon mein verstorbener Gatte seinen Freund genannt hat. Dieser Freund stand mir bei in meinen bitteren Stunden, er stand zu mir mit Rat und Tat, unb als alles um mich zu­

sammenzubrcchen schien, da ich erliegen zu müssen glaubte, da konnte ich mich an ihm wieder aufrichten."

Sie wagte nicht, den Blick zu ihm zu erheben, um nicht in die Augen schauen zu müssen, sonst hätte die junge Witwe gesehen, daß in dem gebräunten, ernsten Männerantlitz eine Blutwelle ausgestiegen war, bis zur Haarwurzel. —

„Teure Gräfin es freut mich, zu Höven, daß Sie nicht eines männlichen Beistandes entbehren", jagte er. „Die Zeit heilt alle Wunden, seien dieselben noch so schwer. Mit der Zeit verringert sich ber Schmerz, um das, was Sie verloren, bie Liebe von einst erblaßt, wenn auch nicht die Erinnerung daran. Sie sind noch sehr jung, bie Natur, die Sie mit Schönheit ausgestattet, Ihnen bleibt die Hoffnung auf kommendes, weiteres Glück."

„Mein Prinz, Sie fangen an zu prophezeien", sagte die Gräfin, „Fama hat mir mitgeteilt, baß Sie in bie Vergangenheit und Zukunft zu schauen ver­mögen. Können Sie sich vielleicht entschließen, mir eine Probe Ihrer Kunst zu geben? Ich bin sehr, sehr eingenommen für solche Dinge, und was schlim­mer ist, ich glaube daran."

Sie waren ein paarmal die große Allee auf und nieder gewandelt, nun schien es, als sei die junge Frau des Gehens müde geworden, denn sk setzte sich auf dieselbe Bank, auf ber sie in jener Stnrmnachl gesessen mit ihrem Geliebten.

Er nahm Platz neben ihr, bie Bank bot nur Raum für zwei, ihr Kleid streifte an seine Kleidung, er glaubte ihren Atem zu fühlen, so nahe saßen die beiden zusammen.

„Gräfin, es ist nicht immer gut, den Schleier lüf­ten zu wollen, der die Zukunft vor uns birgt", sagte ber Prinz ernst. „Am besten ist es, bas Leben zu nehmen, wie es kommt. Wüßte man alles tm vor­aus, bas Leben wäre nicht bes Lebens wert und verlöre allen Reiz."

„Hoheit, Sie weichen mir aus!"

„Es ist besser so."

(Fortsetzung folgt.)