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Donnerstag den 20. Februar 1913 ■■mnneMsX

40. Zahrgang.

Deutscher Reichstag.

Sitzung vom 19. Februar 1913.

Auf der Tagesordnung steht Oie erste Beratung des SOM Zentrum etngebtachlen Gesetzenlwurses belr.

Die Aushebung Des Zesuttenresetzes.

Der Zentrumsantrag lautet:

§ ). Das (Seien betr. den Orden der Gesellschaft Jesu vom 4. Juli 1872 wird aufgehoben.

§ 2. Die zur Aasiührung nn» zur Sicherstellung des Vollzuges des in § 1 genannten Geleges erlassenen Anordnungen verlieren ijte Giltiglett.

§ 3. Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem Tage ,einer Verkündigung rn Krot.

Ein Zusatzantrag Dr. Ablaß (Vp.i will dem § 2 fölgenDm weiteren -cksatz hinzufügen: Die landeS- lechlliche» Vorfchrtsten über den Orden der Ge|eUfchaft Jesu bleiben unberührt.

Abg Dr. Spahn (Ztr.l: STiennal feit dem Jahre 1882 hat der Reichstag die Aufhebung des Jeiuiien- geirtzes beschlossen. Da diesem Belchluß Nicht stallgegeben ist, und mir genötigt geroelen, un Februar 1912 — ich will das Datum mu Rücklicht au| allerlei Pretzaußerungen hilonderS yervorheben — die Aufhevung des Jesuiten- geietzes erneut zu beantragen. Das Zentrum hat in ter §rabe, Oie für die Katholiken von g.oner Bedeutung ist und die uns allen eine IMed tö» und Herzens rage ist, weitgehende Rücksicht auf die Lage oes HaufeS unO auf Die innerpoliufchen Berhältniffe genommen. Hunderte von Berlammlungen haben m iHeiolutionen eitenncn lassen, aus welche Geduldsprobe sich die fiat oluen i tm Reich durch die Aufrechterhaltung des Gesetzes gestellt fehen. Das Geletz hat grolle BeOeutung, aber nicht nur für die Katholilen, sondein für Die gesamte deutliche Btvölleiung, und zwar, weil Die Frage Oes FiNtbeiianoes dieses Gesetzes em Piüiitein dafür ist, in­wieweit die Freiheit des Einzelnen tm Reich gewahrt und gefchiitzt werden kann, und inwieweit Das Reich für sich lelbit Anipiuch darauf eiheben Dar», em 91 em ton an t zu lein. iLibhasie Zustimmung im Zentr > Ich will nicht wieder eingehend über die Jesuitenfrage sprechen, aber auf e i ns mutz ich doch Hinweisen. Die­ser Hinweis gilt bor allen Dingen den Zeitumständen, unter denen das -Gesetz überhaupt entstanden ist. Es war das Konzil in 9! o m mit seinem Dogma von der Unfehlbarkeit des Papstes, von ihr nahm man da­mals m der staatsrechtlichen Literatur an, dah durch dasselbe die Verhältnisse zwischen Kirche und Staat be­rührt und verschoben würden und der konfessionelle Frie­den gestört werden köiinte und da man Die Entschlie- tzungen des Konzils auf den Einfluß der Jesui­ten zurückführte, so wurde die Aufmerksamkeit auf sie hingelenkt und aus der künstlichen unwahren Stim­mung das Jesuitengesetz geprägt. Der Kernpunkt des Jesuitengesetzes war der damalige § 2, der im Jahre 1904 aufgehoben wurde. Ter Bundesrat wollte damals die Tätigkeitdeseinzelnen Jesuiten üb er- wachen können, um ihn bei staatsfeindlicher Haltung von einem *£)rte zu einem anderen versehen zu können, um ihn dort abermals zu überwachen. So ist selbst von den Vertretern des Bundes unter Friedberg, damals er­klärt worden. Daraus folgt, daß der damalige Bundes­rat nicht daran gedacht hat, die seelsorgerische Tätigkeit des einzelnen Jesuiten zu unterbinden. Bismarck hat sich sehr rasch davon überzeugt, datz sein Kampf, der Millionen von Deutschen in ihrer religiösen Ueberzeu- gung nach einer Richtung hin dirigieren wollte, a u s- sichislos für einen Staatsminister fei. Er hat ihn abgebrochen und aufgegeben. Kein anderer als Bismarck selbst hat im Jahre 1884 hier im Reichstage las bespöttelt, was jetzt im Bundesratsbeschluß lufgestellt ist. Er war es, der damals sagte: Alle die kleinlichen Verfolgungen des Seelsorgers, dieses ganze Aufbieten von Gendarmerie, das findet "Nwärlig nicht mehr statt. Der Kulturkampf wurde abgebrochen, und damit wurde anerkannt, daß alle Maßnahmen, die gegen die katholische Kirche ergriffen waren, einschließ­lich des Jesuitengesehes, auf falscher Voraus- sehung beruht hatten. Wenn man im Zusammen­hang der Entstehung dieses Gesetzes mit dem Vatikani­schen Konzil festhält, wenn man sieht, wie unsere Bi­schöfe dieses Gesetz als einen E ingri ff in die Leh- rert der katholischen Krrche, in die aubens- kreiheit des Einzelnen bezeichnet haben, dann kann man stch nicht auf den Boden stellen, daß dieses Gesetz kein Kampf gesetz gegen d i e katholische Kirche sei. Ist es aber das, dann liegt es unbedingt tm In­teresse des religiösen Friedens, daß, wie andere Kultur­kampfgesetze, so auch dieses Gesetz beseitigt werde. (Sehr richtig! im Zentrum.) Die Katholiken empfinden diese Behandlung der Jesuiten als eine per« Iönlich verletzende Beleidigung. (Erneute lebh. Zustimmung tm Zentrum.) Was haben nun dic Jesuiten, nachdem das Vatikanum in Kraft getreten war, getan? Sie haben in ihren Zeitschriften die Grund­lagen von Staat und Kirche ihren Lesern bargelegt. Man kann über einzelne Darlegungen der Jesuiten verschiedener Meinung fein. Man mag einzelne auch uicht billigen, aber was bedeutet das für die Maßregeln, durch die die Jesuiten mundtot gemacht werden sollen? Durch alle die Einzelzerstörungen von Jesuiten kann niemals der konfessionelle Friede gestört werden, weil he eben nur Steuerungen sind, die nicht der Orden als wlcher, oder die katholische Kirche sich angeeignet hat. Dai sächlich ist auch in all den Ländern, in denen die Jesuiten bei dem Vatikanum tätig sein konnten — es sind überwiegend die protestantischen Länder — niemals eine (Störung des konfessionel- len Friedens hervorgetreten. (Sehr richtig! im Zentrum.) Noch etwas anderes möchte ich betonen. Auf dem Gebiete der Politik sind die Jesuiten nicht tätig, •peil ihre Ordensregel ihnen die Teilnahme am polit- schen Leben verboten hat. Soweit ein einzelnes Mitglied ues Jesuitenordens sich politisch betätigt hat, ist es nur Unter Genehmigng des Ordensgenerals geschehen, und °>ese Genehmigung ist durchweg unter schweren ®e» renken erteilt. Wir wollen nichts weiter, als Männer Ni das Deutsche Reich zurückkommen lassen, die Unsere Bischöfe durch die Ausübung der Seel» 10rge für notwendig erachten; unter uns Ka- “lolifen, nicht unter den Evangelischen. Sehr richtig! im Zentrum.) Wenn eine Pari täts Verletzung in «tage steht, so ist es keine von Katholiken gegen Anders- 8laubigeA sondern eine Paritätsverletzung des Staates Gegenüber den Katholiken. Jeder Andersgläu- *’1 9 e kann feine religiösen Bedürfnisse befriedigen, wie und wo er will; nur den Katholiken soll un« FC r ka 9 t sein, sie bei den Jesuiten befriedigen zu dür- en. Ihnen soll es untersagt fein, daß sie ihren religiösen durch Eintritt in den Orden £ .'su erfüllen tön» lu‘ >' -08 sie den Wunsch haben, in Deutschland zu blei» .en. Was ist nun von der befürchteten „Verkümmerung Itaatsbürgerlicher Rechte" durch die Jesuiten zu befü > en. Gegen derartige Verkümmerungen durch eine geistliche Gewalt hat jeden Katholiken das Staatsreckt

geschützt. Was lehren denn die Jesuiten? Daß der Staat eine Anordnung sei, welche Gott gesetzt habe, daß der Staatsbürger Gehorsam schulde dem, der Gewalt über ihn hat. Schulen haben die Jesuiten bei uns gar nicht mehr. Die unterrichtliche «eile kommt für sie gar nicht mehr in Frage. Dazu bedarf es auch keines Ausschlusses der Jesuiten von deutschem Gebiet, denn für die Errichtung von Schulen usw. sind die E i n z e l st a a t e n maßgebend. Das ist allerdings festzuhalten: mit dem Verbot der Schulen ist in der Tätigkeit und Wirksamkeit des Ordens ein erheblicher Eingriff geschehen. Was die wissenschaftliche Tätigkeit der Jesuiten betrifft, so ist diese ja freigelassen. Man hat den Jesuiten Vorwürfe gemacht über ihre Moral, ja sogar von der Tribüne des Preußischen Abgeordneten­hauses. Menn das deutsche Volk nach der Moral auch des laxesten Jesuiten leben würde, dann wären wir aller Schmerzen überhoben, die jetzt durch unsere Presse laufen, von dem Geburtenrückgang, von der Ueberschätzung des Geldes usw. (Sehr richtig! im Zentrum.) In der Frage, was eine schwere oder leichte Sünde zu qualifizieren fei, die die Kernfrage bei dieser Sache bildet, da unterscheidet sich kein Je­suit in irgend einer anderen Lehre, die von irgend einem anderen katholischen Dogmatiker aufgestellt ist. (Sehr richtig! im Zentrum.) Wie stehen wir in diesen Fragen dem Ausland gegenüber da? Kein Staat tm Ausland wagt es, sich so in die einzelnen prie­sterlichen Handlungen der Jesuiten einzumischen, wie das Deutsche Reich es tut. (Lebh. Zustimmung im Zen­trum.) Der Vizekönig von Indien lobt die Universität der Jesuiten, die Amerikaner loben die Universität der Jesuiten in St. Louis. Wir haben eine anerkannt tüch­tige Universität der Jesuiten in Beirut, wir haben be­deutende Anstalten der französischen Jesuiten in Hawai. Die deutschen Jesuiten gründen, wie wir vom Abg. Dr. Paasche gehört haben, eine große Anstalt in Tokio. Und wenn wir gar die Missionsgeschichte betrachten, da ar­beiten die Jesuiten aller Länder gemeinsam oder ge­trennt in allen Weltteilen, und ihre Tätigkeit wird in allen Weltteilen anerkannt. Sie sorgen nickt bloß für religiöse Bedürfnisse, sondern namentlich auch für wirt­schaftliche. Sie haben hier geradezu eine unermüdliche Tätigkeit entfaltet. Die Aeußerung des Reichskanzlers: das evangelische Volksempfinden sei von jeher gegen die Tätigkeit der Jesuiten gewesen, hat mir weh getan, weil über dem geltenden Gesetz ,doch die Idee der Gerechtigkeit steht und wenn an die­ser Idee gemessen das Gesetz falsch ist, dann bedarf es einer Aenderung und ein Kanzler muß den Mut haben, der ganzen Bevölkerung, wenn es sein soll, die Stirn zu bieten. (Sehr wahr! im Zentr.) Haben denn die Jesuiten zu diesem fanatischen Glaubenshaß irgend wel­chen Anlaß gegeben ? Was die Jesuiten getan haben, das sind Akte christlicher Liebe gewesen in ihrer Lehre und ihrem Handeln. Und sie haben gehandelt nach der Devise des hl. Paulus: „Wir wollen allen alles werden, um alle zu retten." Das ist ein christlicher Gedanke, der allen christlichen Konfessionen gemein ist. Ich würde aber auch die Gegnerschaft der evangelischen Be­völkerung in dieser Frage nicht verstehen, wenn sie wirk­lich vorhanden wäre. Ich frage alle ernstdenkenden Christen nickikatholischer Konfession, welches Interesse sie daran haben sollten, wenn durch eine mangelhafte Seelsorge unter den Katholiken eine große Zahl von Katholiken von ihrem Glauben abfiele. Glauben Sie denn, daß diese Elemente nachher Elemente christlichen Bewußtseins in der evangelrschen Konfession sein würden? Für diese sind sie verloren, wie für uns. (Sehr richtig! im Zentr.) Der leitenoe Staatsmann hätte in der gegenwärtigen Zeit doch alles Interesse daran, datz er nicht künstliche Hindernisse der religiösen Entwicklung den Christen in den Weg wirft, dadurch, datz man diesen Orden aus Dem D unchen Vaterlands au*roeift. (feebr richt g! im Ztr.) Uebrigens kann ja eine Tätigkeit Der Jesuiten unter Der evangelischen Bevölkerung schon ihrer geringen Zahl wegen gar nicht in Frage kommen. Die J.suiten werden von uns zuiückgesoidert für Die Tätig« teil unter Den Katholiken, und Über diele Frage, inwieweit in Oer Seelsorge Die Jesuiten nötig sind, ent­scheiden unsere Luchö c. Die e betonen, basi eine ge­ordnete Seelsorge durch die Wett geistlich kett im Vordergrund stehen muß, aber nicht aus'eicht, sondern bei Den .neuen Verhältnissen mit den verschiedenen viel­fachen Berjchiebungen Der Konfessionen ergänzt werden muß durch bewegliche O r den e priest er.' Uns sind in den Tagen feit der letzten Verhandlung über diesen Gegenstand etwa 2 0 Resolutionen aus Versammlungen zug« gangen, in denen die Aufhebung des Gesetzes'ge­fordert wird. Sie mögen aus Dieter Bewegung, die eine ursprüngliche ist, ersehen, mit welchem Interesse die katholische Bevölkerung diese Frage verfolgt. In den iHeiolutionen wird der Klage Ausdruck gegeben, d«iß das Recht gebeugt wird und daß der Staat seine größten Förderer des Wortes des Kaisers: Daß dem Volke feine Religion erhalten bleiben muß, vertreibt, daß das be­rechtigte katholische Volksempfinden nicht geachtet, sondern durch ein kuliurwidriges Gesetz Der Friede gestört wird. Der „Zentrumsturm" bedarf nicht, wie in der gegnerischen Presse behauptet worden ist, des Jesuiten­gesetzes, um „geflickt" zu werden. (Sehr richtig! im Ztr.) Er bedarf des Flickens nicht. (Erneute Zu­stimmung im Zentrum.) Wir wollen uns auch nicht Wahl hülse bei den Jesuiten erkaufen. Auch die kann uns nicht gewährt werven. Wer die Verhältnisse nur einigermaßen lennt, weiß, daß sie ga"z anDers liegen. Was wir wollen, ist im Interesse des deutschen Vater­landes die Aufhebung des Gesetzes, zur Wahrung voller Glaubensfreiheit, zur Wahrung der Rechte unserer Bischöfe, zur Wahrung Der Rechne der katholischen Kirche. lLebhafter Beifall im Zentrum.) Die Wahrung der vollen Glaubensfreiheit wollen wir nach doppelter Richtung hin: wir wollen, daß der einzelne Deutsche, der Jesuit werden will, nicht gehindert werde, dies in Deutschland zu fein; wir wollen aber auch, daß der Katholik, der lein religiöses Bedürfnis bei einem Jesuiten befriedigen will, in die Möglichkeit versetzt wird, dies zu tun. Ich hoffe, daß der Reichstag in feiner großen Gesamtheit die Berechtigung dieser Wünsche anerfennen und unserm Antrag stattgeben wird. (Beitall im Zentrum.) Was Den Antrag Ablaß anlangt, so fragt es sich, ob es vieles Antrages bedarf. Ich dm aber Der Ansicht, Daß Der Antrag hier eine Erledigung nicht finden kann. Da er Fragen berührt, dre mit den Einzelstaaten zu uereinbaien sind. Tie Tragweite des Antrages läßt sich gar nickt Übersehen; es wäre nur möglich, mit em» gehender Detailkenntnis der einzelstaailichen Gesetz­gebung, namentlich wie weit die Reichsgesetzgebung in diese Gesetzgebung der Einzelstaalen emgraft. Hier handelt es sich aber um eine Frage der ReickSaeietr»

gebung, sie kann hier nicht mit der Landesgesetzgebung in der Art oetbunoen treiben. (Lebh. Beifall im Ztr.)

Abg. Hoffmann-Kaiserslautern S z.): Herr v. H e 11» ting hat Die Jesuilensrage unnötig verschärft. Die Ministertätigkeit des Herrn v. Heriling ist eine Kette sorigesetzter Blamagen. Das Jesustengeietz ist em Aus­nahmegesetz und muß allo lallen. Nock nie ist -ein Jeiuit wegen hochveiläteri|cher Tatdn iestcaft worden. Die Gesinnung aber muß frei lern Wir hallen Den Jesuitenorden für eine Sampforganifation. Aber auch ber Evangelische Bund ist keine Gesellschaft von Frie­densfreunden. Ter 9tuf nach Sammlung aller Gläubi­gen ist eine der unehrlichsten Kampfesweifen, die diktiert ist von der Furcht vor der Sozialdemokratie. Das Je- suitengesetz ist ein Tendengesetz schlimmster Art. Es ist nicht nur ein Ausnahmegesetz gegen Jesuiten, son­dern gegen die ganze katholische Kirche Überhaupt. Es ist unverständlich, wie man jetzt, nach 40 Jahren noch, das Jesuitengesetz aufrecht erhalten kann. Wir Sozial­demokraten wollen keinen Klerikalismus, keinen Jesui- tismus und kein Zentrum. Richt aus Freundschaft für das Zentrum, sondern aus ehrlichem Haß gegen jedes Ausnahmegesetz stimmen wir für die Aufhebung des Jesuitengesetzes. Wir haben die Lehren des Sozialisten­gesetz noch nicht vergessen.

Abg. Dr. Junck (natl.): Die Tatsache, daß sich eine so große Mehrheit für die Aufhebung des Jesuitengesetzs 'zusamnienfinden wird, ist für uns das Wichtigste die­ser Erscheinung. Im übrigen erinnere ich daran, wie unnatürlich die Politik des Zentrums ist bei dieser Koa­lition, wo es bei der Budgetdebatte hieß, datz das Zen­trum sein Verhalten einrichten würde, entsprechend der Stellungnahme des Kanzlers. Unter diesen Umständen, wo die ganze politische Situation ganz markant ist, müs­sen wir es doch bedauern, datz weder der Reichs- tangier noch einer seiner Stellvertreter an unserer Beratung Lei Ine firnen zu wollen scheinen. Wenn er das in der zweiten Lesung wiederholt, so will ich gern diese Bemerkung zurücknehmen. Es ist für weite Kreise des Volkes durchaus verletzend, datz der führende Staätsmann in dieser schweren Zeit keine Auf- k l ä r un g gibt. Tie aktive Politik der verbündeten Sie. gierungen wird von einer Abwehrmehrheit aus Zentrum und Sozialdemokraten durchkreuzt, da sollte der Reichs­kanzler mit seiner Meinung nicht zurückhalten. Die Aufhebung des Jesuitengesetzes ist für unS schlechthin unannehmbar. Wir lehnen es ab, als ob wir in den Jesuiten auch die katholische Dleligion bekämpfen. Diese Insinuation ist eine objek­tive Fälschung. Weite Kreise des deutschen Volkes fürch­ten, dah die Zurückberufung der Jesuiten den Frieden unter den Konfessionen, den wir aus tiefster Seele wünschen, gefährden muß. Der Orden Jesu ist der Anwalt jener Bestrebungen der römischen Kurie, die das Gesetz der Kirche über das des Staates stellen wollen. Wenn im Reichstag der Antrag des Zentrums angenommen wird, bann mutz sich der Bundesrat bald mit ja ober nein darüber entschlichen. Wir sprechen dem Reichskanzler den Wunsch aus, dah die Erledigung der grohen nationalen Aufgaben, die Vermehrung un­serer Wehrkraft nicht leiden möge unter ber Behand­lung des Jesuitengesetzes. (Beifall.)

Abg. Graf Könitz (kons.) gibt namens der Konser- vativen ein Erklärung ab: Uns liegt jede Unfreundlich­keit gegen die katholische Konfession ganz fern. Nahe Berührungspunkte gibt es zwischen beiden Konfessionen. Wir sind nicht gewillt, evangelische Interessen preiszu­geben. Gerade weil wir den konfessionellen Frieden wollen, müssen wir auf die Ueberzeugung Rücksicht neh­men, die in der evangelischen Bevölkerung durch Er­fahrungen tief eingebürgert ist. So lange dieser Be­sorgnis nicht genügend Rechnung getragen ist, können wir der Aufhebung des Jesuitengesetzes nicht zu- st i m m e n.

Abg. Dr. Müller-Meiningen (93p.) erklärt, daß ein kleiner Teil seiner politischen Freunde für die Auf­hebung des Jesuitengefetzes stimmen wird, weil er es als Ausnahmegesetz betrachte. Tie große Mehrheit sei- ner Fraktion lehnt die Aushebung des Ge« setz es ab. Sre fürchtet eine Störung des konfes­sionellen Friedens. (Gelächter im Zentrum.) Der Jesuitenorden ist nichts als eine Organisation zur Bekämpfung Andersgläubiger. Man muh daher von der Tätigkeit des Ordens eine schwere Schädigung unserer Jugend, und in dem von der Ordenssatzung geforderten unbedingten Gehorsam eine sckwere Gefahr für den Staat erblicken. Die Mehrheit meiner Fraktion verscklietzt sich der Einsicht nicht, daß die Aufhebung des Jesuiten­gesetzes den Orden durch die Gewährung des Schuhes des § 166 (Reicksstrafgesetzbuch) geradezu privilegieren würde. Sie fürchtet auch, dah durch die Verpflanzung des Kampfes in die Einzelstaaten eine Verschärfung herbeigeführt wird. Es besteht bei meinen Freunden volle Uebereinftimmung, datz auch nach etwaiger Aus­hebung des Jesuitengesetzes die Zuständigkeit ber Ein» zelstaaten zur Regelung der Verhältnisse beS Ordens aufrecht erhalten bleibt. Wir haben einen entsprechen­den Antrag eingebracht. (Beifall.)

Abg. v. Morawski (Pole) bedauert, daß der Reichs­kanzler bei dieser mM-tigen Frage nicht anwesend ist und fordert die Aufhebung des Gesetzes.

Abg. Merlin (Rp.): Wir bedauern diese Debatte in einer Zeit, wo alle Teile unseres Volkes gegen die Feinde von innen und außen sich zusammenschlietzen sollten. Wir sind gegen b i e Aufhebung des Jesuitengesehes. Wenn das Zentrum gegen Ausnahmegesetze ist, dann soll es auch auf die Befrei­ung der katholischen Geistlichen vom Militärdienst ver­zichten.

Abg. Graf Oppersdorf (b. k. P.): Man darf die Je­suiten von heute nicht für die Jesuiten von ehedem verantwortlich machen. Als Napoleon vor mehr als 100 Jahren in Berlin einzog, zogen sieben preußische Mi­nister es vor, anstatt sich hängen zu lassen, ihm zu hui- bigen. Wollen Sie auch unsere jetzigen Minister bafür verantwortlich machen? Der Rebner schildert die Tätig­keit der Jesuiten und widerlegt eingehend die Jesuiten­frage und schließt mit der Hoffnung, daß schließ­lich noch das Wort Bismarcks siegen werde: Wir Deutschen fürchten Gott und sonst nichts auf ber Erde!

Abg. Mumm (wirtsch. Vgg.) spricht über das Ver- haltnis von Staat und Kirche.

Abg. Dr. Haegy (Els.): Der Jesuitenorden ist nur ein bescheidener Ast am Baume des katholischen kirch- lichen Lebens. In Elsaß-Lothringen sind die Jesuiten wegen ihrer segensreichen Tätigkeit in früheren Zeiten hockgeschätzt, weswegen die Elsaß-Lothringer die seiner­zeitige Ausweisung der Jesuiten als einen schweren Schlag gegen die kaiboliscke Kircke empfunden haben.

Damit schließt die erste Lesung. Da ein Antrag auf Kommisl onsberatung nicht gestellt ist, tritt das Haus sofort in die

zweite Lesung

ein. Es steht zunächst zur Beratung § 1 deS Antrages.

Abg. Dr. Erdmann (Soz.): Wir sind der Meinung, datz, wenn bas Zentrum aewollt hätte, es feine Keimten

langst wieder zurück Harn. Es brauchte nur die Hälfte ber Kraft, bie es auf die Ablehnung ber ErbschaftS» steuer verwanbl hat, für Die Wiedererlangung ber Je» fuiten zu verwenben, unb biefe hätten bann ihre Frei« heil. Die Nationalliberalen sind nicht für den Zen. trumSantrag, weil sie vorgeben, baß durch die Wieder- kehr der Jesuiten ber konfessionelle Frieben gestört werde. Unb babei sind die Rationalliberalen fast vollständig dem JesuitismuS verfallen. (HeiterkeiL) Ja, bei Ihnen heißt es heute: Nieder mit den Jesuiten, es lebe der Jesuitismus! (Große Heiterkeit.)

Damit schließt die Diskussion.

Es folgt die Abstimmung über den § 1 des Antrages. Der Paragraph wird angenommen, und zwar mit den Stimmen des Zentrums, ber Sozial, demokraten, der Polen, Elsässer und etlicher freisinniger Abgeordneten.

Bei § 2 begründet

Abg. Dr. Müller-Meiningen (93p.) den Antrag seiner Fraktion, wonach die landesrechtlichen Vorschriften über den Jesuitenorden unberührt bleiben. Diesen Antrag hat die Volkspartei ergänzt durch den Zusatz: „soweit sie nicht mit den reichsgesetzlichen Bestimmungen im Widerspruch stehen.

Die Abgg. Graf Westarp (kons.) unb Schultz (Rp.) lehnen ben Antrag als unklar ab.

Abg. Gröber (Ztr.):' Es handelt sich bei der Frage um das Verhältnis des Reichsrechts zum LandesrechL wie es durch das Jesuitengesetz geschaffen worden ist. Das Jesuitengesetz ist erlassen worden, ohne daß man es für nötig befunden hätte, Bestimmungen zu treffen über das Verhältnis des Jesuitengefetzes zu ben taubes« rechtlichen Bestimmungen über ben Jesuitenorden. ES findet also, solange das Jesuitengeseh besteht, die Bor« schrift der Reichsverfassung Anwendung. Nun sind ent- weder die landesrechtlichen Bestimmungen, soweit sie die Materie des Jesuitengesetzes betreffen, durch das Reichsgesetz aufgehoben worden — bann werben burch bie Aufhebung des Jesuitengesetzes die landcsrechtlichen Vorschriften nicht von selbst wieder in Kraft gesetzt; oder aber das Reichsgesetz hat bie Scbeutung, baß bie landes- rechilichen Vorschriften über ben Jesuitenorben nur sus- benbiert worben sind — bann treten durch den Wegfall des Reichsgesetzes gegen den Jesuitenorden die lanbes. rechtlichen Vorschriften von selbst wieder in Kraft. Welche Ansicht die richtige ist, das mögen die Gerichte entschei. den. (Lachen und Widerspruch unb Zurufe bei ben Frei, sinnigen.) Ja, wer solls denn entscheiben? (Zuruf bei Abg. Müller-Meiningen: Wir.) Nein, bas überlassen wir ben Gerichten. Die Württembergische 9iegiermig hat sich auf ben Standpunkt gestellt, daß es sich bei Erlaß des Reichsjesuitengesetzes nur um eine Suspension der landesrechtlichen Vorschriften gehandelt habe. Ob sie recht hat, darüber haben wir nicht zu entscheiden. End« lich aber müssen wir noch eins gegen ben freisinnigen Antrag geltenb machen. Wir kennen boch gar nicht alle die lanbesrechtkichen Vorschriften, bie in ben zahlreichen brutschen Vaterlänbern bestehen. Sollen wir nun, ohne bie einzelnen Bestimmungen zu kennen, im Reichslag im voraus eine Genehmigung für allen möglichen lanbes- rechtlichen Plunber aussprechen? (Unrufe und Zurufe links.) Das fällt uns gar nicht ein! (Beifall im Zentr.) Wir, bie wir bas Ausnahmegesetz im Reich bekämpfen, können nicht bie Hand bieten, biefe Ausnahmegesetze in ben einzelnen beutschen Vaterlänbern noch ertra von reichswegen aufrecht zu erhalten. Deshalb stimmen wir gegen ben Antrag ber Herren von ber Fortschritt­lichen Volkspartei. (Lebh. Beifall im Zentrum.)

Abg. Dr. Junck ntl.i: Wenn Das Re>chsgesetz be­seitigt ist, so sino die landesrechtlichen Bestimmungen Damit nicht beseitigt. Der Antrag ist eigentlich etroaS SelbstvelftänDliches, aber wir stimmen ihm wegen seiner Tendenz zu und weil wir Klarheit schaffen wollen.

Abg. Dr. Müller-Memmgen (Vp.): Wir würden den Antrag gern zurückziehen, wenn Die Mehrheiisparteren diese Selbstverständlichkeit auch ihrerseiis anerkennen würden. Aber gerade dieses Herumdrücken des Herrn Groeber ist so verdächtig.

Paragraph 2 wird angenommen, der An« trag Ablaß wird gegen bie Liberalen abgelehnt.

§3 wird ohne Aussprache angenommen.

Damit ist die zweiie Lesung erledigt.

Aus Antrag Epahn (Ztr.) wiid das Gesetz dann in dritter Lesung ohne Aussprache ange­nommen.

Dafür stimmen mit dem Zentrum die Sozialdemo­kraten, die Polen unb Eisäffer, Der Däne Haussen unb die Fortschrittler Payer, Kerfchensteiner und Braband.

Donnerstag: Namentliche Abstimmung über bi» Ostmarkenzulage unb Postetat.

Preußischer Lauvtag«

Abgeordnetenhaus.

Sitzung vom Mittwoch, den 19. Februar 1913.

Die zweite Beratung deS JustlzetatS wird fortgesetzt.

Abg. Göbel iZlr.) beschwert sich darüber, daß bei Vergebung von amtlichen Bekanntmachungen lalholische Bläiier häufig übergangen werden.

Justizminister Beseler- Es wird grundsätzlich daran festgehalten, daß die konfessionelle Richtung einer Zettung keinen Einfluß aus die Zuwendungen amtlicher Bekannt­machungen Hal.

In den „einmaligen und außerordentlichen Aus­gaben" befindet sich eine Forderung von 2 0 00( Mark als erste Rate für den . eubau eines Geschäfts gevändes für die Zivtlabteilung des Landgerichies unb des Amtsgerichtes in Beuthen (Oberschlesien.) Dit Kommifsion Hai diese Position gestrichen

Ein Antrag Porsch (Z.). der von allen Mitgliedern des Zentrums unterschrieben ist, verlangt die Position wieder herzuftellen. Er wird angenommen.

Es folgt der Handels- und Gewerbeetat.

Die Einnahmen werben bebauelos bewilligt. Bei ben Ausgaben führt beim Titel .Ministergehalt"

Aog. Hammer (k.) aus, gegen die Absicht des Reichs­tags, die Zölle abzubauen, müßten sich Industrie unb Landwirtschaft im Jnterefse des Mittelstandes und der Arbeiter wenden. Die g oben Fabrikunlernehmungen seien mit zu den Kosten der Aasbilbung des Lehilings- wesens heranzuziehen. Das Gesuch der Drntisten um eine 3|äl)tige obligatorische Lehrzeit sei zu unterstützen unb eine Nahrungsmittelkontrolle bei ben Hausierern unb Warenhäusern »renger bu> chzuführen.

Abg. Dr. ©runenberg (Ztr.) rit für Stärkung bet verbrauchenden Industrie durch Erweiterung ihrer Ab­satzgebiete und Unabbänaigteit deS mlänbrfchen Kon ums vor der ausländischen Produktion, ferner für bessere Ausbildung der Konsutatsbeamten, Vermehrung der Handelsiachverstänbigen im Auslände, bessere Ausbildung der technischen Zollbeamten unö Sorgfalt bei Den Zoll­deklarationen. Er ist für em Fortbestehen bet Syndi«