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2. Blatt.

Druck oer S»löaer XctitnOrocmi in 5ulda.

- Fuldaer Leitung. «•

Samstag 18. Ianuar 1915

Lokales.

Fulda, 18. Januar 1913.

— Der Mietstempel

Hat durch das am 1. Juli 1909 in Kraft getretene neue preußische Stcmpelgesetz eine wesentliche Er­weiterung und Erhöhung erfahren. Die Wirkungen der neuen Vorschriften sind Hausbesitzern und Mie­tern zu ihrem Schaden vielfach noch nicht genügend bekannt, weshalb jetzt im Januar, wo den Steu- erbebörden die Verzeichnisse über die Miet- vertrüge eingereicht werden muffen, eine Auf­frischung angebracht sein dürfte.

Früher betrug der Mietstempel 1/10 Prozent und begann erst bei einem Mietbetrage, der int Jahre die Summe von 300 Mo-k überstieg; auch war Vor­aussetzung, daß ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen war. Nach dem neuen Recht umfaßt die Stempel­pflicht nicht nur schriftliche, sondern auch mündliche Verträge; steuerfrei bleiben die Kon­trakte, bei denen der Mietzins nicht mehr als 360 Mark beträgt. Der Satz von 1/10 Proz..it ist nur für die unterste Stufe (die Verträge mit einem Jah- reszinse von mehr als 360 bis 400 Mark) beibehalten, in der folgenden Stufe (die Verträge mit einem Jah­reszinse von mehr als 360 bis 400 Mk.) lx.behalten, in der folgenden Stufe (bei einem Mietzinse von 401 bis 500 Mark) beträgt der Stempel schon das Dop- P.-te, nä. .ch 2/10 Prozent, bei 501 bis 1000 Mk. Mete s/io Prozent, von 1000 bis 2000 Mark Vio Prozent usw.

Betrifft der Mietvertrag Räume, die für ge - wer bliche oder berufliche Zwecke bestimmt sind, so tritt eine Ermäßigung um die Hälfte des Stempelbetrages ein. Betrifft ein Mietvertrag zum- leil Räume, die für gewerbliche oder berufliche j Zwecke bestimmt sind, zumteil andere Räume, so tritt diese Ermäßigung nur ein, wenn in dem Mietver­zeichnis eine entsprechende Trennung des Mietzinses gemacht ist. Diese Trennung kann übrigens auch nachträglich bis zum Ablaufe des Januar, in dem das Verzeichnis einzureichen ist, von den hierzu Ver­pflichteten schriftlich oder zu Protokoll der Zollbehörde erklärt werden.

\ Bemerkenswert ist die Art der Versteuerung der Mietverträge. Der Stempel wird nicht zu der ein­zelnen Bertragsurkunde selbst verwandt, sondern zu dem vom Vermieter aufzustellenden Mietver- zeichnisse. Das Gesetz bestimmt hierüber fol­gendes. Nach Schluß eines Kalenderjahres, späte­stens aber im Januar hat der Steuerpflichtige die während des verflossenen Kalenderjahres in Geltung gewesenen Verträge einzeln in ein Pacht- oder ein Mietverzeichnis einzutragen, das der Zollbehörde vor Ablauf des Januar zur Versteuerung vor­zulegen ist. Das Verzeichnis muß enthalten: 1. Die Bezeichnung des Gegenstandes des Vertrags; 2. die Namen der Pächter oder Mieter; 3. die Dauer des Vertragsverhältnisses während des Kalenderjahres; 4. bett Pacht- oder Mietzins; 5. den erforderlichen Stempelbetrag ; 6. die Versicherung des Verpächters oder Mieters, daß andere als die int Verzeichnis auf­geführten Pacht- oder Mietverträge, an denen er be­teiligt war, nicht vorhanden waren; 7. die Namens­unterschrift des Verpächters oder Vermieters. — Die in den Verzeichnissen zu machenden Angaben können auf Verlangen auch bei der Zollbehörde zu Protokoll gegeben werden.

Die Verzeichnisse sind von den Verpächtern oder Vermietern 5 Jahre lang aufzuheben. Auf Verlan­gen erfolgt die Aufbewahrung durch die Zollbehörde. Verpächter oder Vermieter, welche Verzeichnisse nicht eingereicht haben, müssen auf Verlangen der Zollbe­hörde Auskunft geben, ob int vergangenen Kalender­jahre Pacht- oder Mietverträge in Geltung gewesen sind.

Wenn Pacht- oder Mietverträge vor Ablauf der vertragsmäßig festgesetzten Zeit ihr Ende erreichen, so ist der Stempel nur für die Zeit der Dauer des Ver­trages zu entrichten.

Mehrere zwischen denselben Vertragsbeteiligten innerhalb eines Jahres geschlossenen Pacht- oder Mietverträge geltin hinsichtlich der Stempelpflicht als ein einheitlicher Vertrag, wenn anzunehmen flt, daß der Mschluß der mehreren Verträge deshalb erfolgt ist, um einen höheren Steuersatz zu vermeiden oder sogar vollständige Steuerfreiheit zu erzielen.

Glicht ausdrücklich entschieden tft int Gesetze die Frage, wer den Mietstempel zu tragen hat, der Ver­mieter, der Mieter oder beide je zur Hälfte. Für die letzte Meinung hat man sich auf die Vorschrift des § 12 des Stempelsteuergesetzes berufen, nach der alle Teilnehmer eines Vertrages für die Stempelsteuer als Gesamtschuldner haften. Allein diese Vorschrift

beweist für jene Frage gar nichts. Sie ist nur etn- geführt, um dem Staat möglichst viele Schuldner #u schaffen, die ihm für Eingang des Stempels haften. Aus den Landtagsverhandlungen geht dagegen her­vor, daß man regelmäßig den Mieter als den allei­nigen Träger des Mietstempels anznfehen hat. Na­türlich ist es den Parteien freigestellt, die Frage unter sich auch anderweitig zu regeln und dein Vermieter die Kosten des Stempels zu überbürden ober biefc un­ter sich beliebig zu teilen.

O Als Landrat von Fulda ist nunmehr Freiherr von Doernberg vom Könige bestätigt worden.

-ft- Personalien. Staatsanwalt Sethe in Frank­furt a. M. wurde zum Amtsrichter in Hennef er­nannt. — Ter Charakter als Professor wurde ver­lieben den Oberlehrern Brockmann in Fulda, Dr. Neumann, Schönfelder, Dr. Flechsenhaar tmd Dr. Wiilicenus in Frankfurt, Künemuth in Hersfeld, - Dr. Heinze, Hofmann und Säubert in Kassel, Dr. ; Andrae in Hofgeismar. Den voraenannten Professoren sowie dem Professor Dr. von Spindler in Marburg wurde gleichzeitig der Rang der Räte vierter Klasse verliehen.

R. „Fuldaer Abend*. Am Donnerstag abend hatte Herr Zahnarzt Ries seine in Kassel anwesen­den Fuldaer Landsleute zu einer Zusammenkunft in das Restaurant Zeppelin gebeten zwecks Gründung eines „Fuldaer Abends*. 14 Herren waren der Ein­ladung gefolgt und gründeten eine zwanglose Ver­einigung von Fuldaer Lariosleuten. Die Vereinigung hat den Zweck, jeden Do-nerstag abend 81/* Uhr eine gemütliche und zwanglose Zusammenkunft zu veranstalten, in der wissenschaftliche Vorträge atts allen Gebieten auch musikalische Vorträge gebe werden. Jed - Fuldaer, der zuiällig an eine .- Donnerstag in Kassel anwesend ist, wird herzlich ge­beten, zu dem Abend im Zeppelin erscheinen zu wollen.

+ Die Domkirche zu Fulda. In Ergänzung un­serer Notiz in Nr. 5 der ,Fuld. Ztg.' betr. die Ver­öffentlichung der Jubiläums-Predigt von Ptokeffor Dr. G. Richter wird uns geschrieben; „Jeder lokal- patriotisch gesinnte Fuldaer wird diese Veröffentlichung als eine hochwillkommene Gabe begrüßen. Hat doch der vorzüglichste Forscher und vertrauteste Kenner des hochbedeuttamen Gotteshauses in markanten Zügen darin dargelegt, „was gerade diese Kirche vor vielen anderen voraus hat und warum gerade dieser unser Dom uns besonders lieb fein muß.* Im ersten Teil entrollt der Verfasser ein historisches Gemälde, das uns über die einzelnen Bauperioden und Schicksale der Grabeskirche des Apostels der Deutschen genau orientiert. Im zweiten Teil beleuchtet er, doch unter steter Hervorhebung des religiösen Momentes, daS ästhetische Bild des gegenwärtigen, unter Fürstabt Adalbert I. von Schleifras von Johannes Dientzen- bofer erbauten Domes, dessen intime künstlerische Fein­heiten so entzückend für den Kenner sind. Nicht für jedermann ist des Verfaffers gelehrte tiefgründige Monographie: „Beiträge zur Geschichte der Grabes­kirche des hl. Bonifatiui", int Verlage der Fuldaer Actiendruckerei als erster Teil der Festgabe zum Boni­fatius - Jubiläum 1905 erschienen. Die vorliegende kleine billige Schrift aber, die in so klarer, edler und allgemein verständlicher Form die Kenntnis unseres Domes nach der geschichtlichen wie nach der kunsthistori­schen Seite hin vertieft, sollte doch den Weg in jedes katholische Haus der Stadt und Diözese Fulda finden. Doch nicht allein auf diesen Bezirk beschränkt, nein, möge sie das Interesse an der „Muttertirche für das getarnte christliche Deutschland" auch überall da wecken, wo immer der Bonifatius-Perein, für den ja der Er­lös bestimmt ist, seine Mitglieder sammelt und seine edlen Aufgaben zu erfüllen sucht."

— Vo ficht. Es ist mehrfach versucht worden, billige Ausgaben des Neuen Testaments zu oer« breiten, die sich als katholisch bezeichnen oder Nach­drucke der approbierten Uebersetzung von Allioli sein wollen, bei näherer Prüfung jedoch sich als unzu­verlässig oder geradezu irreführend erwiesen. Wer eine billige Ausgabe des Neuen Testamentes sucht, findet diese am besten in den hiesigen Buchhandlungen.

Strafkammer. (Fortsetzung.) Der 38 Jahre alte Landwirt und Müller G. B. von der Hocken« mühle bei Großenbach, Kreis Hünfeld, hatte wider besseres Wissen in einer Anzeige bei der Staatsan­waltschaft Hanau behauptet, der Königl. Förster Sch. in Großenbach habe in einer Strafsache vor dem Schöffengericht in Hünfeld Angaben beeidet, die nicht auf Wahrheit beruhen. Die gestrige Verhandlung ergab, daß diese Angaben durchaus nicht der Wahr­heit entsprechen. Wegen öffentlich falscher An­schuldigung deS Försters wird der Angeklagte zu 3 jJionatin Gefängnis verurteilt. — Der 61 Jahre ölte Hüttner Fr. D. von Oberrombach war der

Bedrobung und Erpressung angeklagt. Der erste Staatsanwalt.' hatte einen Monat Gefängnis beantragt, das Gericht verurteilte D. zu 14 Tagen Gefängnis. — Ter Handelsmann I. Str. von Burg­haun, wegen Vergehens gegen das Hausiersteuergesetz angeklagt, war vom Schöffengericht Hünfeld frei» gesprochen worden. Der Angeklagte hatte ohne Be­stellung in Mittelaschenbach den Viehhandel zum Wiederverkauf ohne einen Wandergewerbeschein be­trieben. In der Berufungsinstanz wurde Str. zu einer Geldstrafe von 96 Mark verurteilt. — Der Gastwirt W. H. von hier war im November v. Js. vom Schöffengericht Fulda wegen Ueberretung der

1 »wb 2 der Polizeiverordnung über die weib­liche Betreuung in Wirtschaften rc. zu 2 Mk. Geld­strafe verurteilt worden. Die Strafkammer als Berufungsinstanz verkündete nach längerer Beratung, daß die Entscheidung in dieser Sache erst nächsten Freitag fallen würde. — Der 60 Jahre alte, wieder­holt vorbestrafte Bäcker I. F. ans Straudingen war vom Amtsgericht in Burghaun im Dezember v. Js. wegen Bettelns zu 3 Wochen Haft und lleberweisung an die Sandespolizeibehörde verurteilt worden. Er legte gegen dieses Urteil Berufung ein, und zwar mit Erfolg. Der alte Mann wurde aus der Haft ent­lassen, da von der Ueberroeifung ins Arbeitshaus mit Rücksicht auf fein Alter nochmals Abstand ge­nommen wurde. — Zwei arbeitsscheue Individuen, der 34jährige Terrazzoarbeiter E. Th. von Herzberg, sowie der 35jährige Schmiedegefelle R. P. von § rehlen, beide wiederholt wegen Bettelei vorbestraft, wurden vom An isgericht Eiterfeld zu je 14 Tagen Haft verurteilt. Gegen dieses Urteil legte die Staats- anwaltschaft Berufung ein. Die Strafkammer erkannte gegen beide Angeklagte auf je vier Wochen Hast und ordnete nach Verbüßung der Strafe Ueberroeifung an die Sandespollzeibehörde an.

O Die schriftliche Abschlußprüfung am hiesigen Gymnasiun beginnt am nächsten Dienstag. Der Prüfung werden sich 42 Oberprimaner unterziehen.

-i- Ein Stnbenbrand entstand Freitag nachmittag gegen ft-6 Uhr in der Wohnung des Bäckermeisters Heiß in der Friedrichstraße. Die Feuerwehr löschte den Brand. Der Schaden beträgt 50-60 Mark.

K Aerztliche Behandlung von Angehörigen der Ortskrankenkassenmitgkieder. Ueber die am 16. d. M. ins Leben getretene Familienangehörigenbehandlung ber Mitglieder der Allgemeinen Ortskrankenkasse zu Fulda herrschen bei den Versicherten noch viele Unklarheiten, die durch nachfolgende Zeilen be- feitigt werden sollen. Ein Anrecht auf ärztliche Be­handlung ihrer Angehörigen (Ehefrauen und .Kin­der unter 14 Jahren) haben alle Mitglieder, soweit dieselben als Familienoberhaupt und Ernährer der Familie in Frage kommen. Voraussetzung für die­ses Recht auf ärztliche Behandlung der Angehörigen ist, eine borangegangene ununterbrochene 6wöchcnt- liche Kaffenzngehörigkett des Mitglieds. Die ärztliche Behandlung der Angehörigen erlischt mit dem Tage des Ausscheidens des Mitgliedes aus der Kasse. Als Ausweis der Kassenzugehörigkeit dient ein von der Kofsenverwaltung ausgestellter Schein, welcher dem behandelnden Arzte vorzulegen ist. Außerhalb Ful­das wohnende Mitglieder haben bei Inanspruch­nahme des Arztes durch ihre Angehörigen dies der Kasse innerhalb dreier Tage mitzuteilen. Die Be- handlung der Angehörigen in der Stadt Fulda wird von sämtlichen Äerzten, mit Ausnahme der Herren Geheimrat Dr. Marr, Sanitätsrat Dr. Kind und Sanitätsrat Dr. Gesang vorgenommen. Die im Kreise Fulda und außerhalb desselben wohnenden Aerzte, die bei der Angehörigenbehandlung praktizie­ren, sind durch Aushang eines Verzeichniffes im Kas­senlokal bekannt gegeben. Dieselben wohnen in den Ortschaften: Gersfeld, Schmalnau, Wehhers, Hof­bieber, Hilders, Tann, Hünfeld, Burghaun, Eiterfeld, Großenlüder, Hainzell, Neuhof und Flieden., Bei Inanspruchnahme des Arztes ist der. am nächsten wohnende zu konsultieren, andernfalls die Mehrkosten an Weaegebühren vom Patienten s e l b st zu tragen sind. Die letztere Bestimmung bezieht sich nur auf die außerhalb Fuldas wohnenden Mitglieder. Die genaue Befolgung vorstehender Bestimmungen dürfte im Interesse der Mitglieder und ihrer Angehörigen liegen und zu einer geregelten Durchführung dieser erweiterten sozialen Fürsorge wesentlich beitragen.

— Krankenkassenwahlen. Auf Grund des Ar­tikels 4 des Einführungsgesetzes zur Reichsversiche- runasordnung hat der Reichskanzler bestimmt, daß bei den Organen der Krankenkassen bie. Amtsdauer der gegenwärtigen Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten, deren Wahlzeit mit oder nach dem 31. Dezember 1912 abläuft, bis zum Ablauf des 31. Dezember 1913 verlängert werde. Soweit bis zum 31 Dezember 1913 noch keine Neuwahlen nach

den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung stattgefunden haben, wird die Amtsdauer darüber hinaus bis zum Zustandekommen solcher Neuwah­len, längstens aber bis zum Ablauf des 30. Juni 1914 verlängert. Dabei gelten die zur Generalver­sammlung der Krankenkaffe gewählten Vertreter als Vertreter im Ausschuß, der Krankenkasse. Sind vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung bereits Neu­wahlen mit Wirkung von einem späteren Tage ab vollzogen, so bleiben sie wirksam. Diese Anord­nungen entsprechen durchaus den Interessen der Krankenkassen, da es unzweckmäßig wäre, in der gegenwärtigen Periode der Umwälzung und Neu­organisation die Kaffe mit Wahlen und neuen Ver­tretern, die sich erst einarbeiten müßten, zu beun­ruhigen.

(*) Das 2. Kurhessische Feldartillerie-Rcginr-nt Nr. 47 Fulda nimmt zum Oktober 1913 noch Zwei­jährig-Freiwillige an. Junge Leute, die im Besitze eines gültigen Meldescheines sind, können sich Mitt- wochs und Freitags bis 10 Uhr vormittags auf dem Geschäftszimmer des Regiments zur ärztlichen Un­tersuchung melden. Schneider, Schuhmacher, Satt­ler, Köche, Schreiner, Buchbinder, Landwirte, Gärt­ner, Schlosser, Schmiede, Schreiber usw. werden bei der Annahme bevorzugt. Der Meldeschein ist beim Landrat zu erbitten. . Hierzu ist erforderlich eine Ge­burtsurkunde, eine schriftliche Einwilligung des Va­ters oder des gesetzlichen Vertreters und eine vom Bürgermeister auszustellende Bescheinigung, daß der sich Meldende durch Zivilverhältnisse nicht gebunden ist und sich untadelhaft geführt Hot.

[] Tie Ferienordnung für bi' !öHeren Schulen deS Reg.-Bez. Kassel mit Ausnahme derjenigen Marburgs von Ostern 1913 bis Ostern 1914 ist wie folgt fest­gesetzt: Ostern 1913: Schulschluß Mittwoch, 19. März,^ Schulbeginn Donnerstag, 3. April; Pfingsten: Schuld schluß Freitag, 9. Mai, Schulbeginn Freitag, 16. Mai; Sommer: Schulswluß Freitag, 4. Juli, Schulbeginns Dienstag, 5. August; Michaelis: Schulschluß Sams-, tag, 27. September, Schulbeginn Dienstag, 14. Ok­tober; Weihnachten: Schulschiuß Samstag, 20. De­zember, Schulbeginn Samstag, 3. Januar 1914; Ostern 1914: Schulschluß Samstag, 4. Avril 1914.

* Tas 25 Pfennig-Stück. Hebet das Schicksal des 25 Pfg.-Stückes waren in der letzten Zeit die widersprechendsten Nachrichten verbreitet; vielfach wurde behauptet, daß seine Prägung eingestellt wer­den sollte, weil es sich die Anerkennung des Publi­kums nicht erworben habe. Demgegenüber ist fest­zustellen, daß unsere Münzverwaltung beschlossen hat, in diesem Jahre sür 1 354 750 Mark in 25 Pfg.- Stücken ausprägen zu lassen. Der Geschmack ist eben verschieden; auf dem Lande soll sich angeblich das 25 Pfg.-Stück namentlich bei Löhnungen als ein Bedürfnis herausgestellt haben.

* Alles wird teurer! Die Vereinigung Deutscher Tintenfabrikanten hat mit Rücksicht auf die Preiserhöhung der Rohmaterialien und Gläser so­wie die steigenden Arbeitslöhne beschlossen, daß die Zehnpfennig-Fläschchen der sogen. Reichstinte in Zukunft 15 Pfennig kosten, während die sogen. Kaisertinte im Detailverkauf keine Preiserhöhung erfahren soll.

** Vom Truppenübungsplätze des 11. Armeekorps. Die Zahl der im Bez rke des Lagers für den Truppen­übungsplatz des 11. Armeekorps errichteten Gebäulich­keiten, deren Bau teils schon vor Jahren ausgefübrt wurde, ist schon recht groß; besten ungeachtet wird man voraussichtlich mit der Herstellung von Bau­werken auch noch weiterhin sortfahren. Neuerdings ist erst der Bau von einigrn Häusern für Munitions­wagen und bergt, beschlossen, auch sind die Arbeiten bereits vergeb.n worden. Ferner ist an einigen höheren Stellen im Uebungsplatz-Gelände die Herstellung von ma siven Aussichtstürmen, die eine Höhe von mehr als 10 Meter erhalten sollen und deren Fertigstellung möglichst bald erfolgen soll, geplant.

□ Für die Bestellung von telegraphischen Post­anweisungen sind neue Bestimmungen vom Reichs­postamt getroffen worden. Bisher war es Regel, daß sie sofort nach Ankunft dem Empfänger durch einen besonderen Boten zugesteüt wurden. Es geschah dies auch während der Nacht. In Zukunft werden telegraphische Postanweisungen während der Nacht­stunden von 10 Uhr abends bis 6 Uhr morgens nur dann noch bestellt, wenn der Absender den Vermerk „Auch nachts* hinzugefügt hat.

-4- Viehmarkt. Der für den 30. Januar vorge­sehene Diehmarkt in Fulda ist genehmigt worden. Außer der bisherigen tierärztlichen Kontrolle des Auf­triebes auf den Marktplatz selbst tritt jetzt zum ersten Male als Neuerung hinzu, daß das Klauenvleh, das am Markttage, sowie am Montag, Dienstag und Mittwoch vor dem Markttage mit der Eisenbahn hier

er nichts genoffen feit

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-cr, bis sie in einen

Der Graf von Tarent.

*9] Roman in 3 Bänden von F. Steinkirchner. 10.

Allein.

war allein mit der Blinden, allein! nnh Lnh -ff ft xlre Hand und sie ließ ihm dieselbe, gingen die beiden aus dem Fel- senlabyrmth hinaus ms Freie. Die Schleppe der Äae- PhUPrPT°te£Ann-tro6c rauschte im Kiese des fcThenXirho» a£e spielte mit ihren herrlichen, seidenweichen Haaren und ohne daß sie es wußte, Haar sein Gesicht und ließ ihn erbeben. . c“. ZNM (barten famen, da raschelten unter »nh ^ftsn^auche bie glatter der Bäume, Sträucher sich unter dem Hauche der Lust, StFK blC beJbren- das Wasser gurgelte, die Jogel zwitscherten und sangen ihre Lieder der Freu- v°n oben herab schaute der blaue Himmel, rings- r r ?;utern^e r der «elfen sie absperrend vom ©nJC'J- 5 ?reV-e?n< ^außen in der Glut der £ c' Insel schützend umspannend das tiefblaue Meer. Da schaute der Mann auf sie die wortlos an seiner Seite ging, hilflos, demütig, vertrauend Bewundernd hing sein Blick an ihren herrlichen stü' gen, an ihrer jungfräulichen Gestalt, dann blickte er rundum und glaubte das Paradies zu schauen Qum ersten Male feit jener gräßlichen Nacht verlieh ihn Kummer und Zorn und das Gefühl der Rache — ein» unendliche Zufriedenheit überkam ihn —’ ein seliges^ Gefühl der Ruhe und des Glückes schien ihn zu betäuben — ihm war, als müsse er laut aufjauch­zen vor Glück und Freude.

Da standen die Heiden vor dem Hause.

»Herr, gestattet, daß Euch Euere Magd dienet zum Mahle", bat sie.

.Nun erinnerte er fi b d bem vergangenen Tage, tr

Führerin durch di: - ..., ... ... ______

dunklen Raum eintraten. Hier stand ein ffch, bedeckt mit schneeig weißem Damast und auf

dem Tische standen fein geschliffene Kristallschalen und Platten, gefüllt mit Speisen. Da waren Dat­teln vom Nil, Feigen aus Syrien, Melonen mit zar­tem roten Fleische von der Küste Spaniens. Schwere goldgelbe Trauben erglänzten auf einer milchweißen Platte von Kristall, die berühmte dunkle Traube von Syrakus lag auf feinem blutigroten venezianischen Glase und in maffiver goldener Schale war der süße Honig. Nun ging sie hinaus und brachte aus dem in jener Zeit so überaus teueren Porzellan gebrate­nes Lamm, dann rückte sie ein Tischchen mit Ka­raffen heran, in denen die köstlichsten Weine funkelten.

Graf Tarent mußte lächeln. In der letzten Zeit hatte er seine Mahlzeiten in gewöhnlichen Herbergen eingenommen — der heutige Tag erschien ihm in seltsamem Kontrast mit den vergangenen.

„Mädchen, willst Du nicht Platz nehmen und das Mahl mit mir teilen?" fragte er, denn sie blieb vor dem Tische stehen und bemühte sich trotz ihrer Blind­heit, ihm die Speisen näher zu rücken.

Ein schwaches Lächeln zeigte sich iit ihrem Gesicht. „Herr, laffet mir die Ehre, Euch zu dienen", sagte sie leise und verschämt, „auch habe ich schon Speise zu mir genommen, als Ihr schliefet.

Stillschweigen trat ein, während er aß. Mit außerordentlicher Behendigkeit und Zartheit reichte sie ihm Teller und Platten, sie hantierte mit solcher Grazie und Anmut, daß der Gast hätte glauben kön­nen," sie besäße das Licht der Augen.

Er griff nach den Karaffen und füllte feinen gol­denen Becher voll bis zum Rande mit feurigem Ciosweine.

„Aber Du wirst mir Bescheid tun im Weine?" fragte er.

„Gerne, Herr!"

Er hob den Becher zum Munde. „Du holdes Mädchen, ich trinke auf Dein Wohl!" sagte er. '„Möge Dir eine glückliche Zukunft erblühen!"

Purpurne Röte stieg langsam in ihr Gesicht und ihre Hand schien leise zu beben, als sie dieselbe aus- strcckte, um den Becher in Empfang zu nehmen.

| „Ich bin bereits glücklich, Herr", sagte sie ver- ' schämt, „denn Ihr seid gekommen, wie mir verkün­det worden. Möge ein gütiges Geschick alles von Euch nehmen, was Euch drückt!"

Er schwieg verlegen. Verschiedene Male schon hatte das wunderbar schöne Geschöpf Worte ge­braucht, die das Blut in seinen Adern schneller rollen machte. Er konnte sich die Seltsamkeit derselben nicht beuten. Sollte das Mädchen mit den lichtlosen Augen, auSgeftattet sonst mit allen Wundergaben der'Statur, gestört sein im Geiste? fragte er sich im Stillen. Der Gras fühlte, wie ein Beben ihn durch­zuckte, wenn beim Darreichen der Speisen ihre Hand ihn unbewußt berührte, ein magnetischer Einfluß schien von ihr auszugehen, gegen den er vergebens anzukämpfen suchte.

Ihm war zu Mute, als habe ihn eine Zauber- hand versetzt in ein Zauberreich, das keinen Kummer kennt, keine Sorge, nur namenloses, unendliches Glück. Er wünschte, es möchte so fortbauern bis an bas Enbe aller Dinge.

Nachbem er gesättigt war, sammelte sie bie Ge­fäße unb trug biefeiben hinaus, dann brachte sie den in jenen Zeiten so überaus seltenen und kostbaren Kaffee; dazu schneeiaweißes Gebäck mit Korinthen und gebackenen Mandeln.

Der Graf schlürfte den arromatische« Trank, bann, al? bie Blinde sich auf einem Schemel neben ihm niederließ, gleichsam als gebäre sie an feine Seite, da sagte er fröhlich lächelnd:

„Du holdes Kind, wo Du waltest, da fft gut sein, nicht vielen Sterblichen wird solches Glück zu teil."

Nun schmiegt sie bas Haupt mit ben herrlichen, losen Haaren an ihn und schaute auf zu ihm mit süßem Lächeln.

»Herr, Ihr feib gütig", flüsterte sie leise, „so lange Atem ist in meiner Brust, will ich Sorge tra­gen für Euer Wohl!"

Wiederum eine biefer seltsamen, rätselvollen Re­ben. Hielt sie ihn für einen anderen? Was bedeu­teten diese wirren Reden, mit denen sie seine Sinne

umstrickte, ohne in chrer Einfalt dessen bewußt zu sein? Welch grausame Täuschungen mochten diesem schuldlosen Mädchen, das kein Arg und Falsch kannte und von den Wegen ber Welt offenbar nichts wußte, bevorstehen? fragte er sich. Um ber Blinden späte­ren Schmerz zu ersparen, beschloß er in seinem Innern auf bie Phantasien der Arglosen nicht ein- zugehen.

Nun erhob er sich vom Tische, um dem trauten Zusammensein mit ihr ein Ende zu machen.

„Gestatte mir, Mädchen, daß ich mich für eine kurze Zeit entferne", sagte er, „ich will das kleine Tal draußen durchstreifen, um die Insel kennen zu lernen."

Sofort erhob sie sich. Er glaubte einen Zug weh­mütiger Enttäuschung in ihrem Gesichte zu sehen, als sie zur Tür ging und ihm dieselbe öffnete. Als er beim Hinausgehen sie fast streifte, da beugte sie den Kops anmutig unb bemütig unb bittend fragte sie:

„Werdet Ihr es ungütig aufnehmen, wenn ich bitte, in kurzer Zeit Euch folgen zu dürfen?" Augen­blicklich griff er nach ihrer Hand, um sie zu führen. Unmöglich konnte er ihr die Bitte abschlagen.

„Nicht jetzt, Herr, ich habe einige kleine Verrich­tungen zu treffen, in wenigen Minuten werde ich Euch draußen suchen."

„Mich suchen?" fragte er erstaunt. „Wie fannft Du aimes Kind, mit ber Dunkelheit vor ben Augen.

Nun lächelte sie seltsam. „Machet die Probe, ich kann nicht sehen, tote andere Menschen, aber ich kenne jeden Weg unb Steg unb wandle überall, ohne zu sttaucheln oder zu fallen. Wo immer Ihr geht, auf dieser Insel, ich werde Eure Nahe fühlen."

Sich verbeugend, trat das Mädchen ins Haus zurück unb verschwanb. Graf Tarent .dachte über das Gehörte nach. Dieses wunderbar schöne Wesen wurde immer rätselhafter, er konnte dessen Worte und Andeutungen nicht verstehen.

(Fortsetzung folgt.)